Grundsatzbeschluss betreffend die Entschädigung von Ad-hoc-Richtern, die Landrichter in ihrer einzelrichterlichen Funktion ersetzen (LNR 2016-135 BNR 2016/843)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen jetzt noch zu Traktandum 25: Grundsatzbeschluss betreffend die Entschädigung von Ad-hoc-Richtern, die Landrichter in ihrer einzelrichterlichen Funktion ersetzen. Mit Schreiben vom 14. Juni 2016 unterbreitet die Regierung dem Landtag einen Vorschlag für einen Grundsatzbeschluss betreffend die Entschädigung von Ad-hoc-Richtern, die Landrichter in ihrer einzelrichterlichen Funktion ersetzen.Ich bitte den Parlamentsdienst, den in Vorschlag gebrachten Grundsatzbeschluss zu lesen. Auf Grundlage von Art. 26 Abs. 2 des Richterdienstgesetzes sowie der bisherigen Praxis wird für Ad-hoc-Richter, die nicht vom Anwendungsbereich des Gesetzes über die Bezüge der Mitglieder der Regierung und der Kommissionen sowie der nebenamtlichen Richter und der Ad-hoc-Richter erfasst sind und die nicht im Sinne von Art. 3 Abs. 2 erster Halbsatz des Richterdienstgesetzes befristet auf Zeit bestellt sind, eine Stundenentschädigung in Höhe von 100 Franken für die Erledigung einer Rechtssache festgesetzt. Ohne besonderen Landtagsbeschluss kann höchstens jedoch ein Betrag von 25'000 Franken pro erledigte Rechtssache geltend gemacht werden. Im Übrigen finden auf die genannten Richter - insbesondere hinsichtlich der Abrechnungsmodalitäten sowie des Auslagenersatzes - die üblicherweise für Ad-hoc-Richter geltenden Bestimmungen sinngemäss Anwendung.
Landtagspräsident Albert Frick
Sie haben den in Vorschlag gebrachten Grundsatzbeschluss gehört. Gibt es hierzu Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall. Somit können wir darüber abstimmen. Wer dem Grundsatzbeschluss die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 25 Stimmen einhellig seine Zustimmung erteilt. Wir haben Traktandum 25 erledigt. -ooOoo-