Initiativbegehren zur Einführung von erwerbsabhängigen Krankenkassenprämien (Nr. 82/2016)
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete. Wir fahren mit den Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 6: Initiativbegehren zur Einführung von erwerbsabhängigen Krankenkassenprämien. Die Stimmberechtigten Personen Pepo Frick, Thomas Lageder, Helmuth Marxer und Karin Pfister-Marxer haben am 30. Juni 2016 ein Initiativbegehren in Form einer einfachen Anregung eingereicht. Die Regierung hat die eingereichten Unterschriften überprüft und 1'549 gültige Unterschriften festgestellt. Das Initiativbegehren ist somit zustande gekommen. Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 82/2016. Wie erwähnt handelt es sich um ein Initiativbegehren in Form einer einfachen Anregung, das gemäss Art. 81 des Volksrechtegesetzes in Behandlung zu ziehen ist. Dazu einige Erläuterungen: Wenn ein Begehren nur in Form einer einfachen Anregung gestellt worden ist, so muss sich der Landtag erklären, ob er mit dem gestellten Begehren einverstanden sei oder nicht. Im Falle der Zustimmung erledigt der Landtag die Anregung durch Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung. Sofern der Landtag der einfachen Anregung nicht zustimmt, fällt sie dahin, sofern er nicht seinerseits eine Volksbefragung beschliesst. Das Initiativbegehren in Form einer einfachen Anregung steht zur Diskussion. Ich bitte Sie um Ihre Wortmeldung.Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Gerne mache ich einige Ausführungen zur einfachen Volksinitiative zur Einführung von erwerbsabhängigen Krankenkassenprämien. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist in aller Munde. Wobei sich bei der Bereitstellung und Finanzierung von zusätzlichen Plätzen zur ausserhäuslichen Betreuung von Kindern eine Lösung abzeichnet, wird immer wieder bemängelt, dass das traditionelle Familienmodell keine Aufwertung erfährt. Unter traditionellem Familienmodel wird landläufig verstanden, dass der Vater einer Vollzeitbeschäftigung nachgeht und sich die Mutter zu 100% um die Erziehung und Betreuung der Kinder kümmert. Damit geht einher, dass diese Familien auf zusätzliches Einkommen der Frau verzichten, da sie sich vollumfänglich der Familienarbeit verschreibt. Das wird als unfair empfunden, gerade darum, weil der Staat - über welchen Topf auch immer - die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördert, Familienfrauen aber nicht. Der Ruf nach zusätzlicher Wertschätzung dieser Familienfrauen ist nun mit dem heranrückenden Wahlkampf immer lauter zu hören. Wie das bewerkstelligt werden könnte, ohne dass die Kosten aus dem Ruder laufen, aber gleichzeitig eine zielgenaue und angemessene Förderung für Familienfrauen des Mittelstandes erfolgen könnte, herrscht Schweigen im Walde. Erwerbsabhängige Krankenkassenprämien könnten genau hier Abhilfe schaffen. Heute ist es nämlich bekanntermassen so, dass wir es mit Kopfprämien zu tun haben. Jede erwachsene Person zahlt grundsätzlich die gleiche Prämie. Es spielt dabei keine Rolle, wie die finanziellen Verhältnisse der Person aussehen. Wer keinen Anspruch auf Prämienverbilligung hat, die eben genau nach dem Erwerb bemessen wird, zahlt eine Kopfprämie. Wären nun Krankenkassenprämien im Allgemeinen erwerbsabhängig ausgestaltet, und zwar nicht nur für diese Personen mit geringen verfügbaren finanziellen Mitteln, würde eine Abstufung stattfinden.Ein Ehepaar mit Kindern, das sich zugunsten der Kinder entscheidet, indem ein Ehepartner sich Vollzeit um die Kinder kümmert und dadurch auf zusätzliche Einnahmen verzichtet, also einen geringeren Erwerb aufweist als eine Familie, bei der beide Ehepartner einer bezahlten Beschäftigung nachgehen und die dadurch einen höheren Erwerb erzielt sowie zusätzlich staatlich geförderte Kinderbetreuungsleistungen in Anspruch nimmt, könnte durch erwerbsabhängige Krankenkassenprämien entlastet werden. Ein geringerer Erwerb würde zu geringeren Krankenkassenprämien führen. Die Familienfrau würde also indirekt durch geringere Kosten bei den Krankenkassenprämien für ihre hochgeschätzte Betreuungsleistung und Erziehung der Kinder belohnt. Dabei ist es zentral, dass man sich vergegenwärtigt, dass bei diesem System eine sehr hohe Zielgenauigkeit bestehen würde. Denn der Bankervater, der durch seine hohe Entlohnung einen hohen steuerlichen Gesamterwerb erzielt, dessen Frau und Mutter seiner Kinder sich für eine Vollzeitkinderbetreuung entschieden hat, würde nicht gefördert. Die Förderung ist auch nicht notwendig, da finanzielle Mittel im Überfluss vorhanden sind. Hingegen würde die Familienfrau, deren Mann als normaler Angestellter arbeitet und einen geringen Erwerb hat, über die Krankenkassenprämien entlastet, da die Familie einen kleinen Gesamterwerb aufweist. So würde eine Familienfrau im Jahr mit gegen 4'000 Franken entlastet. Dabei gilt es zusätzlich in Erwägung zu ziehen, dass eben diese Familienfrau im heutigen System auch nicht von der Bezahlung der halben Prämie durch den Arbeitgeber profitieren kann. Erwerbsabhängige Krankenkassenprämien entlasten zielgenau den Mittelstand, entlasten Familien und entlasten Rentner mit geringem Erwerb. Die Solidarität derjenigen Personen mit hohem Erwerb wäre aber selbstverständlich gefordert. Was das Steuersystem leider nicht bewerkstelligen kann, da die Progression praktisch nicht funktioniert, wie es Bericht und Antrag Nr. 27/2015 Seite 27 und die Studie «Mehr Netto vom Brutto», Seite 18, eindrücklich darlegen, könnte über die Krankenkassenprämien ausgeglichen werden, und zwar so, wie es in vielen anderen Ländern ausser Liechtenstein und der Schweiz bereits heute der Fall ist. Dabei würden, wie es immer wieder behauptet wird, in keiner Weise die hochgepriesene Eigenverantwortung ausgehebelt, denn das durch die KVG-Revision zusätzlich akzentuierte System von Wahlfranchise und Selbstbehalt könnte analog auf erwerbsabhängige Krankenkassenprämien adaptiert werden. Wer eine hohe Franchise wählt, dem würde der zur Berechnung der Prämie massgebende Gesamterwerb künstlich gemindert und die Prämie reduziert. Zum Ausgleich müsste der Versicherte, wie heute bei Eintreten einer Krankheit, die anfallenden Kosten bis zur Franchise übernehmen. Es wäre sogar so, dass gerade untere Einkommensklassen durch die geringere Prämienlast, die sie zu tragen hätten, zusätzliches Geld zur Verfügung hätten, das sie zum Beispiel als Reserve zurücklegen könnten und sich dadurch eine höhere Franchise leisten könnten. Das ist heute nicht der Fall. Generell ist es klar, dass der Mittelstand zugunsten jener, die einen hohen Erwerb ausweisen, entlastet würde. Das tut Not, denn gerade der Mittelstand wurde durch die Massnahmenpakete I bis III, wie der Abschlussbericht zu den Massnahmenpaketen es deutlich zum Ausdruck bringt, belastet. Ich verweise hierzu auf die Tabelle auf Seite 72 des Berichts und Antrags Nr. 6/2016 und die erweiterte Tabelle aus meiner Kleinen Anfrage hierzu vom März 2016. Die Entlastung des Mittelstandes würde generell dazu führen, dass das Rückgrat der wirtschaftlichen Gesellschaft, eben der Mittelstand, mehr Geld in der Tasche hätte. Gerade dieser Mittelstand hat im Schnitt, im Median, nur gerade knapp CHF 90'000 an Rücklagen. Es ist also leicht zu erkennen, dass das bei der Krankenkassenprämie gesparte Geld zum Beispiel in den Konsum fliessen würde. Dadurch, dass der Mittelstand mehr Geld in den Händen hat, kann man sich einen gewissen Effekt für die Konjunktur versprechen. Denn - wie ich immer zu sagen pflege - man kann nur ein Schnitzel am Tag essen, deshalb ist es wichtig, dass sich viele Menschen jeden Tag ein Schnitzel leisten können. Das Beispiel funktioniert selbstverständlich auch mit vegetarischen Gerichten. Ich möchte hier nicht unbedingt zum vermehrten Fleischkonsum aufrufen. Jeder, wie er es gerne will. Die Freie Liste hat mit der Unterschriftensammlung zum Thema erwerbsabhängige Krankenkassenprämien offene Türen eingerannt. Fast 1'600 Landesbürgerinnen und Landesbürger haben das Initiativbegehren unterzeichnet. Das ist eine beträchtliche Anzahl, vor allem dahingehend, dass eine Partei ihren Nahestehenden «geraten» hat, die Initiative nicht zu unterschreiben. Es war dann vermehrt zu hören: «Ich kann nicht unterschreiben, sonst komme ich dran, aber ich hoffe, dass ihr die Unterschriften zusammenbekommt, weil etwas passieren muss bei diesen Prämien - so kann es nicht weitergehen.» (Zitat auf Dialekt vorgetragen.)Auch wurde uns immer wieder bestätigt, dass es eigentlich logisch sei, dass die Prämien nach der finanziellen Tragfähigkeit ausgestaltet sein müssten. Vielfach wurde dabei gerade die Beteiligung der Eltern an den Kosten bei der ausserhäuslichen Kinderbetreuung ins Feld geführt. Dort wird von allen Seiten gefordert, dass diese Leistung sich nach den finanziellen Möglichkeiten der Eltern richten sollte. Es könne nicht sein, dass auch reiche Familien, die es gar nicht nötig hätten, ihre Kinder auf Staatskosten gratis betreuen lassen könnten.Bei den Krankenkassenprämien wird es als unfair empfunden, dass es sich um Kopfprämien handelt, die Personen mit Durchschnittserwerb viel stärker belasten als Personen, die den höheren und dem höchsten Erwerbssegment angehören. Auch wurde es als ein Gewinn bewertet, dass die Initiative nicht ausformuliert daherkommt, sondern offenen gestaltet ist und Spielraum unter Einbezug aller Kräfte möglich macht. Letztlich ist nur der Grundsatz in der Initiative festgehalten, dass die Prämien erwerbsabhängig auszugestalten sind. Wie dies genau passiert, ist offen. Dies könnte direkt über die Steuern passieren, dabei müsste niemand befürchten, dass seine finanzielle Situation bekannt würde. Dabei müssten sich zum Beispiel endlich auch Personen, die Prämienverbilligung benötigen, weil sie sich sonst das Leben in Liechtenstein nicht leisten können - wir reden hier von 4'200 Personen, die 2014 Antrag auf Prämienverbilligung gestellt haben -, endlich auch nicht mehr vor den Behörden «nackig» machen. Endlich müssten diese Personen nicht mehr als Bittsteller an den Staat herantreten, sondern würden ihren fairen Anteil an den Gesundheitskosten über ihre Prämien beitragen. Es ist nämlich sehr entwürdigend, wenn sie sprichwörtlich jedes Jahr an den Staat herantreten und um Unterstützung betteln müssen. Es gäbe aber auch andere Möglichkeiten. Hier können innovative Lösungen gefunden werden, die einfach zu administrieren sind. So gross kann der Aufwand nicht sein, wenn sich nur gerade eine Person mit einem Arbeitspensum von 80% um 4'200 Anträge kümmern kann. Wiederholt wurde ins Feld geführt, dass nicht nur die Verwaltungskosten ansteigen würden, was ich mir in keiner Weise vorstellen kann, denn alles, was wirklich für die Berechnung der Prämien vonnöten ist, ist eine Zahl aus der Steuererklärung, sondern auch dass der Konsum von Gesundheitsleistungen durch erwerbsabhängige Prämien steigen würde. Mit Verlaub, dies entbehrt jeder Logik. Als einzelner Versicherter kann ich meine Prämie nur durch die Wahl der Franchise beeinflussen. Die Anreize gerade für Personen mit durchschnittlichem Erwerb, eine höhere Franchise zu wählen und dadurch die immer wieder beschworene Eigenverantwortung zu stärken, würde steigen. Wie viele Gesundheitsleistungen eine Person bezieht, hängt, wenn überhaupt, von der Höhe der Franchise ab - aber sicher nicht von der Höhe der Prämie, die ich nicht beeinflussen kann durch mein individuelles Verhalten. Wäre das so, dann würden Personen, die keine Krankenkassenprämie haben, viel öfter zum Arzt gehen wollen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Kinder, die prämienbefreit sind, am Mittwochmittag zu ihren Eltern sagen: Mami, Papi können wir bitte heute am freien Nachmittag zum Doktor gehen, ich bezahle ja keine Prämie, zum Fussballspielen habe ich heute keine Lust. Dies würde auch bedeuten, dass Personen, die Prämienverbilligung beziehen, signifikant mehr Gesundheitsleistungen beziehen als Personen, die die volle Kopfprämie bezahlen. Ich bin überzeugt, dass das nicht so ist. Denn gerade die Gruppe der Bezieher von Prämienverbilligung haben durch die Franchise einen viel höheren Anreiz, keine Gesundheitsleistungen zu beziehen. Denn hier haben wir es mit absoluten Beträgen zu tun, die bei kleinen Einkommen viel stärker ins Gewicht fallen. Kurzum, es ist mit Bestimmtheit ein Märchen, dass erwerbsabhängige Prämien zu einem stärkeren Bezug von Gesundheitsleistungen führen würden. Die Mengenausweitung im Gesundheitswesen ist eindeutig angebotsinduziert. Solange die Leistungserbringer ein wirtschaftliches Interesse daran haben, mehr Leistungen zu erbringen, werden sie ihr Möglichstes tun, die Mengen auszuweiten. Mehr Leistungen gleich mehr Profit - so funktioniert ein gewinngetriebenes System. Solange das System diese Anreize setzt, ist es nur logisch, dass sich die Marktteilnehmer in diesem sehr schlecht funktionierenden Markt so verhalten. Das hat nichts, aber auch gar nichts mit der Höhe der Prämie zu tun, die durch das persönliche Verhalten, abgesehen von der Wahlfranchise, nicht beeinflusst werden kann. Auch möchte ich an dieser Stelle dem Schauermärchen vorbeugen, dass der Durchschnittssparer wegen erwerbsabhängigen Prämien tiefer in die Tasche greifen müsse. Das ist selbstverständlich falsch. Das Argument ist aber kein unbekanntes und analog der Situation bei der Vermögenssteuer zu beurteilen. Wenn diskutiert wird, dass die Vermögenssteuer - bei uns der Sollertrag - erhöht werden soll, dann führen die sehr Vermögenden immer ins Feld, der Mittelstand müsse dann mehr bezahlen. In Tat und Wahrheit ist es so, dass vor allem die Vermögenden durch eine Vermögenssteuer belastet werden. Werden die Vermögenden bei der Vermögenssteuer geschont, dann kommt der Mittelstand eben durch die fehlenden Einnahmen an anderer Stelle zum Handkuss. Genau gleich stellt sich die Situation bei erwerbsabhängigen Krankenkassenprämien dar. Selbstverständlich wird nicht der Durchschnittssparer durch erwerbsabhängige Krankenkassenprämien in die Pflicht genommen, sondern vor allem die sehr Vermögenden. Es handelt sich hier um ein klassisches Ablenkungsmanöver, denn gerade der normale Sparer, dessen Vermögen sehr wenig zu seinem Gesamterwerb beiträgt, wird nämlich durch erwerbsabhängige Krankenkassenprämien entlastet und nicht belastet. Entscheidend ist nämlich der Gesamterwerb. Kopfprämien hingegen sind das sprichwörtliche Paradies für Vermögende, denn obwohl sie viel reicher sind als der Durchschnitt, zahlen sie genau die gleichen Prämien wie der Durchschnitt. Vermögende und Grossverdiener sind die eigentlichen Gewinner von Kopfprämien auf Kosten des Mittelstandes.Dabei ist nicht die Höhe des Abgabensatzes an sich entscheidend, sondern dass es sich um einen Prozentsatz handelt und nicht um eine Kopfprämie. Eine Kopfprämie bedeutet, dass die Belastung in Prozent für den Mittelstand am höchsten ist und für diejenigen, die am meisten haben, am geringsten. Wie auch immer die genauen Parameter einer erwerbsabhängigen Lösung aussehen würden, ist davon auszugehen, dass weit über die Hälfte der Bevölkerung profitieren würde. Ich persönlich bin fest davon überzeugt, dass 75 bis 80% besser gestellt würden. Fakt ist, Kopfprämien diskriminieren den Mittelstand, da er mehr über die Prämien einbezahlt, als er eigentlich, seiner finanziellen Situation geschuldet, tragen muss und kann. Ich fasse noch einmal kurz zusammen: Erwerbsabhängige Krankenkassenprämien würden endlich die eindeutig unsozialen und unfairen Kopfprämien zugunsten einer nach den finanziellen Möglichkeiten abgestuften und somit fairen Prämie bringen. Sie entlasten den Mittelstand, der durch Kopfprämien prozentual zu seinem Erwerb die höchsten Prämien zu tragen hat. Erwerbsabhängige Krankenkassenprämien entlasten Familienfrauen, die sich gegen eine bezahlte Arbeit entschieden haben und sich für eine Betreuung ihrer Kinder aufopfern. Erwerbsabhängige Krankenkassenprämien führen dazu, dass niemand mehr als Bittsteller an den Staat herantreten muss und einzig die finanzielle Leistungsfähigkeit zählt. Erwerbsabhängige Krankenkassenprämien entlasten all jene, die Entlastung brauchen, und belasten jene, die mit ihren breiten Schultern die Last auch tragen können. Handlungsbedarf bei den fortwährend steigenden Krankenkassenprämien ist gegeben. Mit erwerbsabhängigen Prämien kann diesem Anstieg nicht entgegengetreten werden, das ist wohl wahr, aber das ist auch nicht das Ziel dieser Initiative. Das Ziel dieser Initiative ist es, die Prämienlast entsprechend der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, dem Erwerb, auszurichten und zu verteilen. Das Volk verlangt danach. Wir sind für die Überweisung an die Regierung. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Die Idee erwerbsabhängiger Krankenkassenprämien ist nicht neu und hat, oberflächlich betrachtet, wohl für viele auch einen gewissen Reiz. Nicht ohne Grund wurde diese Idee aber von den Schweizer Stimmbürgern bereits zweimal haushoch verworfen. Und das, obwohl die finanzielle Belastung durch Krankenkassenprämien in der Schweiz deutlich höher liegt als in Liechtenstein. In Liechtenstein sind rund 50% der Bevölkerung gar nicht erwerbstätig. Allein schon dies zeigt, dass die praktische, konsequente Umsetzbarkeit effektiv erwerbsabhängiger Prämien nur limitiert möglich ist. Abgesehen davon, dass das Gesundheitswesen schon heute über steuerfinanzierte Subventionen und Prämienverbilligungen indirekt stark erwerbs- und vermögensabhängig finanziert ist, hätte ein derartiger Systemwechsel wohl eine Reihe unerwünschter Folgen. Weite Teile des Mittelstandes und insbesondere die ältere Generation würden künftig wohl überproportional zur Kasse gebeten. So würden etwa Besitzer von Wohneigentum oder auch Sparer für die Eigentumsbildung mit höheren Prämien bestraft. Auch etwa die Auszahlung des Pensionskassenguthabens bei Pensionierung würde auf einen Schlag zu deutlich höheren Prämien führen. Auch beispielsweise Selbstständigerwerbende würden bei Führung des Geschäftsvermögens in der Steuererklärung mit höheren Prämien bestraft. Auch beispielsweise mit der Volljährigkeit der Kinder würde künftig nicht nur die Steuerbelastung spürbar ansteigen, sondern neu auch noch die Krankenkassenprämien. Auch Grenzgänger mit tiefen Einkommen dürften sich bei erwerbsabhängigen Krankenkassenprämien künftig in Liechtenstein versichern lassen und damit auch den liechtensteinischen Staatshaushalt belasten. Die Überwälzung des Grossteils der Gesundheitskosten nach dem Sankt-Florians-Prinzip auf letztlich eine kleine Gruppe von Einzelpersonen brächte zudem Klumpenrisiken mit sich, was in einem kleinen Land wie Liechtenstein zu stärkeren Prämiensprüngen führen dürfte. Die direkte Koppelung der Prämienhöhe an das im Steuergesetz definierte steuerbare Einkommen würde künftig jede diesbezügliche Anpassung nicht nur zu einer intensiven Steuerdiskussion, sondern zusätzlich auch noch zu einer langwierigen Prämiendiskussion werden lassen. Die Handlungsfähigkeit in Steuerfragen würde damit wohl massiv eingeschränkt, wenn nicht aufgegeben. Die Koppelung der Krankenkassenprämien an das steuerbare Einkommen ist aber auch aufgrund der Tatsache zu hinterfragen, dass bereits heute rund 30% der Steuerpflichtigen gar keine Einkommens- und Vermögenssteuer bezahlen. Zählt man hierzu noch die prämienbefreiten Kinder dazu, dann landen wir schon bald einmal bei gegen 50% der Bevölkerung, die wohl künftig keine Krankenkassenprämie mehr zu bezahlen hätten. Da die Kosten aber trotzdem anfallen, wäre es wohl unweigerlich einmal mehr auch der Mittelstand, der zur Kasse gebeten würde. Die Initiative zielt zudem an der Ursache steigender Gesundheitskosten komplett vorbei und würde auch durch fahrlässige Fehlanreize, hohe Umstellungskosten und einen deutlichen Bürokratieaufwand letztlich wohl noch höhere Kosten verursachen. Die vorliegende Initiative in Form einer einfachen Anregung lässt zu viele zentrale Fragen unbeantwortet und ist nicht mehr als eine vage Idee mit zu vielen Unwägbarkeiten. Worüber der Landtag oder allenfalls der Stimmbürger bei dieser einfachen Anregung letztlich abstimmen sollte, ist unklar? Das Instrument der einfachen Anregung entbindet die Initianten von der Pflicht zur Ausformulierung ihres Anliegens in Form eines verbindlichen Gesetzesvorschlages. Das heisst jedoch keinesfalls, dass von den Initianten nicht erwartet werden darf, dass sie in der Initiativbegründung zumindest zu den offensichtlichsten Fragen Stellung beziehen und zumindest ihre Vorstellungen über die erwünschte Umsetzung darlegen. Gerade bei komplexen Themen ist dies meines Erachtens absolut unerlässlich. Das haben die Initianten aber nicht getan und sind stattdessen völlig unverbindlich geblieben. Das einzig einigermassen Konkrete ist die bei näherer Analyse unhaltbare, ja unseriöse, Behauptung, wonach die Krankenkassenprämien künftig mit lediglich 4% des steuerbaren Erwerbs finanzierbar sein sollen. Damit soll es für die ganz grosse Mehrheit billiger werden, so die verführerische Werbung. Im Verlauf einer Landtagsdebatte, aber insbesondere auch bei einer Abstimmungskampagne sollte aber möglichst nachvollziehbar sein, worüber genau abgestimmt wird. Dabei ist natürlich absolut zentral, mit welchen Konsequenzen bei einer Zustimmung letztlich zu rechnen ist. Genau hier liegt aber das Problem dieser einfachen Anregung, bei der nicht nur ansatzweise erklärt wird, in welche Richtung diese Umsetzung gehen soll. Die Systemumstellung von Kopfprämien auf erwerbsabhängige Prämien scheint auf den ersten Blick eine einfache Sache zu sein. Bei näherer Betrachtung stellt sich aber rasch eine Fülle von Fragen. Die Bandbreite von Umsetzungsvarianten und deren Konsequenzen ist sehr weit. Gerade in der sensiblen und hochkomplexen Welt der Sozialversicherungen ist ein solcher Blindflug aber besonders heikel. Wohl kaum ein Gebiet ist ein derartiges rechtliches und organisatorisches Minenfeld wie die Sozialversicherungen. Die Aus- und Wechselwirkungen von Eingriffen sind extrem vielschichtig und oft nur schwer abschätzbar. Man könnte nun etwas naiv sich auf den Standpunkt stellen, dass der Landtag dieser Anregung doch einfach einmal zustimmen soll und dann schauen, was dabei herauskommt. Denn sollte sich letztlich keine mehrheitsfähige Lösung finden lassen, dann bleibt halt alles beim Alten. Das hiesse aber, dass sich der Landtag, die Regierung, die Verwaltung, die Krankenkassen und zugezogene Experten einer mehrjährigen Mammutaufgabe annehmen sollen. Dies, ohne auch nur ansatzweise eine Vorstellung über die anzustrebende Umsetzung und deren Konsequenzen zu haben. Das ist für mich nicht zielführend und geradezu fahrlässig. Eine vage Idee und gewagte Versprechungen, ohne zumindest eine Vorstellung über die angestrebte Umsetzung und deren Konsequenzen zu haben, sind für mich zu wenig, um einen derart aufwendigen Systemumbau anzugehen. In der Privatwirtschaft jedenfalls würde auf einer solch schwachen Basis nie ein Projekt dieser Dimension angegangen. Ich werde dieser einfachen Anregung nach eingehender Prüfung nicht zustimmen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Eintretensvotant Thomas Lageder mokiert sich darüber, dass die anderen Parteien im Zeichen des nahenden Wahlkampfes sich plötzlich wieder dem Thema Familie und Beruf nähern. Zeitgleich entblödet er sich nicht, genau dieses Schema selbst massiv zu bedienen, um eine neue Verteidigungslinie für eine Initiative aufzuziehen, die in der Begründung der Initiative noch keinen Platz hatte. Das möchte ich einfach als Vorbemerkung meinerseits im Raum stehen lassen. Im Weiteren äussere ich mich gerne im Rahmen einer Fraktionserklärung ausführlich zur Initiative.
Die Freie Liste hat am 29. März dieses Jahres eine einfache Initiative beziehungsweise einfache Anregung im Sinne von Art. 80 Abs. 2 des Volksrechtegesetzes zur Einführung von erwerbsabhängigen Krankenkassenprämien angemeldet. Nach positiver Vorprüfung durch die Regierung hat sie am 30. Juni insgesamt 1'561 beglaubigte Unterschriften zuhanden des Landtags eingereicht. Der Landtag hat nun darüber zu befinden, ob er mit dem Initiativbegehren einverstanden ist oder nicht. Wenn der Landtag der Initiative zustimmt, hat er eine entsprechende Gesetzesvorlage auszuarbeiten und zu beschliessen, die dem fakultativen Referendum unterliegt. Wie der Landtag dabei vorgehen will, bestimmt er selbst. Am wahrscheinlichsten wäre es wohl, einen diesbezüglichen Auftrag an die Regierung zu erteilen. Lehnt der Landtag diese einfache Initiative jedoch ab, ist sie hinfällig, sofern er nicht seinerseits eine Volksabstimmung beschliessen würde. Die Fraktion der Vaterländischen Union hat die Initiative der Freien Liste eingehend geprüft und kommt zum Schluss, dass die Nachteile eindeutig überwiegen und die Initiative deshalb abzulehnen ist. Auf den ersten Blick verspricht das Anliegen der Freien Liste eine solidarische Verteilung der Krankenkassenprämien. Auch die Abgeordneten unserer Fraktion legen grossen Wert auf den Solidaritätsgedanken und einen sozialen Lastenausgleich. Auf den zweiten Blick entstehen bei einem derart gravierenden Systemumbau jedoch zahlreiche Nebenwirkungen und es stellen sich schon heute viele Fragen, deren Beantwortung aufgrund des mit der Einführung von erwerbsabhängigen Prämien verbundenen Systemumbaus zuerst einer vertieften Analyse der Wechselwirkungen bedarf. Die Fraktion der Vaterländischen Union lehnt die Initiative aus verschiedenen, nachfolgend ausführlich erläuterten Gründen ab: Die Freie Liste kommt in der Begründung ihrer Initiative zur erstaunlichen Folgerung, dass die Krankenversicherung steuerlichen Charakter habe, da sie obligatorisch sei, und dass es deshalb durchaus gerechtfertigt sei, das System mit einer erwerbsabhängigen Sozialkomponente auszugestalten. Danach sind künftig also auch die Autohaftpflicht, die Berufsunfallversicherung, die Pensionskasse und weitere obligatorische Versicherungen keine Versicherungen mehr, sondern Steuern. Diese an sich schon sehr freihändige Interpretation benötigt nun die Freie Liste dazu, um ihr Anliegen aus Art. 24 der Verfassung ableiten zu können. In diesem Verfassungsartikel sei nämlich der Grundsatz verankert, dass Personen mit höheren Vermögen und Einkommen stärker zur Finanzierung des Gemeinwesens herangezogen werden sollen. Eine solch abenteuerliche Herleitung ist unseres Erachtens eine unzulässig grosszügige, völlig unrichtige Interpretation des zitierten Verfassungsartikels. Dort steht in Abs. 1 lediglich: «Der Staat sorgt im Wege zu erlassender Gesetze für eine gerechte Besteuerung unter Freilassung eines Existenzminimums und mit stärkerer Heranziehung höherer Vermögen und Einkommen.» Eine Steuer ist per Definition eine Geldleistung ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung. Das trifft auf Krankenkassenprämien sicher nicht zu, da man sich gerade damit ja einen Anspruch auf Behandlung im Krankheitsfall erkauft. Krankenkassenprämien zählen auch per Definition des Europäischen Systems der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung nicht zu den Fiskalabgaben und sind also auch aus dieser Betrachtungsweise keine Steuern. Sie werden in der jährlichen Steuerstatistik unseres Amtes für Statistik daher konsequenterweise auch nicht als zu den Fiskalabgaben zählende Sozialversicherungsbeiträge geführt. Es wird wohl ein Geheimnis der Freien Liste bleiben, wie man sich einen so klar formulierten Verfassungsartikel dermassen unsorgfältig und bisweilen sogar unseriös zurechtbiegen kann. Doch scheinen auch die von der Freien Liste aufgeführten Zahlen zurechtgebogen zu sein. Nach ihrer Modellrechnung auf Basis der Daten aus dem Jahr 2014 würde jemand mit einem steuerbaren Gesamterwerb von CHF 88'800 bei einem Prämiensatz von 4% genau die Höhe der Kopfprämie 2014 bezahlen. Wer einen tieferen steuerbaren Gesamterwerb ausweist, würde künftig weniger, wer mehr ausweist, entsprechend mehr zahlen. Der propagierte Prozentsatz dürfte zu tief angesetzt sein. Dass mit 4% des steuerpflichtigen Erwerbs alle Kosten des Gesundheitswesens bezahlt werden können, ist mehr als fraglich. So hat die Freie Liste zum Beispiel nicht berücksichtigt, dass auch Stiftungen Einkommens- und Vermögenssteuer bezahlen, aber keine natürlichen, krankenversicherungspflichtigen Personen dahinterstehen. Notabene war es ausgerechnet die Freie Liste, welche die Stiftungen mit stellvertretender Besteuerung bei anderer Gelegenheit mittels Postulat ins Visier genommen und bei der aktuellen Gelegenheit gleich wieder vergessen hat. Nun, durch das rechtmässige Vorhandensein dieser Stiftungen reduziert sich die Summe des steuerbaren Einkommens, und der Prozentsatz wird nach oben gedrückt. Offenbar wurden auch die Verwaltungskosten der Krankenkassen vergessen. Diese drücken den Prozentsatz ebenfalls nach oben. Vor allem aber hat die Freie Liste für ihre Berechnungen das Jahr 2014 verwendet. Damals war der Staatsbeitrag noch höher und die Krankenkassenprämien tiefer. Mit dem gesenkten Staatsbeitrag und der aktuellen Prämienhöhe müsste der Prozentsatz ebenfalls höher ausfallen. Die meisten Leute, die sich mit der Initiative befassen, rechnen für sich aus, ob sie damit besser oder schlechter als heute fahren würden. Dabei schaut man sich die Höhe des steuerbaren Gesamterwerbs in Ziffer 21 auf Seite 3 der Steuererklärung an und rechnet mit 4% für die Krankenkassenprämie pro Jahr. Dabei hofft die Freie Liste darauf, dass viele Leute den Fehler machen, ihre Prämie einschliesslich aller Zusatzversicherungen mit den von der Freien Liste genannten 4% zu vergleichen. So sähe der Vergleich für den Grossteil der Bevölkerung vorteilhaft aus und jeder könnte meinen, er zahle nach der Einführung der erwerbsabhängigen Prämie weniger als heute. Dies ist aber ein von der Freien Liste kaum zurechtgerückter Trugschluss. Man darf nämlich nur die OKP-Prämien von derzeit durchschnittlich CHF 347 mit den von der Freien Liste ins Feld geführten 4% vergleichen. Wer erwerbstätig ist, muss auch noch den Arbeitgeberbeitrag abziehen, sodass sich die effektive Prämie für 100% erwerbstätige Personen in der Grundversicherung noch auf CHF 173,50 pro Monat beläuft. Pro Jahr sind das CHF 2'082, das wären dann 4% von einem steuerbaren Erwerb inklusive des Sollertrags auf steuerpflichtigem Vermögen von CHF 52'050. Eine 100% erwerbstätige Einzelperson, die mehr als CHF 52'050 steuerbaren Erwerb ausweist, würde also mit der Initiative die schlechteren Karten ziehen, und das schon bei den unrealistischen niedrigen 4%. Mit realistischeren 7% gerechnet, würde der Schwellenwert, ab dem diese Einzelperson schlechter fährt als heute, schon bei einem noch deutlich tieferen steuerbaren Erwerb erreicht. Nimmt man einen Paarhaushalt mit von Gesetzes wegen prämienbefreiten Kindern unter 16 Jahren, wobei ein Elternteil 100% und der andere Elternteil 50% erwerbstätig ist, als Beispiel, so liegt der Schwellenwert in der Modellrechnung mit 4% bei rund CHF 130'000 und bei 7% bei CHF 74'000. So würde also gerade der Mittelstand, den die Freie Liste ja angeblich entlasten möchte, zusätzlich zur Kasse gebeten. Wie aus der Beantwortung einer kleinen Anfrage vom November 2015 ersichtlich ist, bezahlen 1% der Steuerpflichtigen 47% der Vermögens- und Erwerbssteuern. Der Staat gibt mehr als drei Viertel der Einnahmen aus der Vermögens- und Erwerbssteuer eines Jahres für das Gesundheitswesen aus. Diese Beiträge bewirken eine Senkung der Prämien und damit eine Umverteilung von Vermögenden zu weniger Vermögenden, von Reich zu Arm. Die gesamten Gesundheitskosten, die sich im Jahr 2015 auf CHF 200,4 Mio. beliefen, werden zur Hälfte vom Versicherten getragen, ein Drittel trägt der Staat und der Rest von rund 15% tragen die Arbeitgeber. Nicht zuletzt durch die hohe Kostenbeteiligung durch den Staat und den gesetzlich vorgeschriebenen Prämienzuschuss für die Arbeitgeber ist die Belastung durch Krankenkassenprämien in Liechtenstein deutlich tiefer als in der Schweiz. Ja, und selbst dort ist die Idee einer erwerbsabhängigen Prämie in den letzten Jahren nach intensiven Debatten bereits zwei Mal verworfen worden. Zudem würde der Systemwechsel alle Akteure des Gesundheitswesens für längere Zeit absorbieren und damit die Gesundheitspolitik auf Jahre hinaus lähmen. Die vom Volk angenommene KVG-Revision würde de facto wieder rückgängig gemacht. Ausserdem würde auch den Krankenkassen jeder Anreiz fehlen, die im neuen KVG gewonnenen Möglichkeiten zur Kostenkontrolle sowohl aufseiten der Leistungserbringer als auch aufseiten der Versicherten voll auszuschöpfen, da ja die Kosten auf diese neue Steuer umgelegt würden. Staaten mit steuerfinanzierten Krankenkassen kennen in der Regel auch im ambulanten Bereich eine Zweiklassenmedizin, was nach Ansicht der Fraktion kein erstrebenswertes Ziel für Liechtenstein sein kann. Bei einer Umsetzung der Initiative müssten die Krankenkassen zur Festlegung der erwerbsabhängigen Prämien Zugang zu den entsprechenden Steuerdaten aller ihrer Versicherten bekommen. Die VU-Fraktion sagt im Interesse des Daten- und Persönlichkeitsschutzes klar und unumstösslich Nein zur Weitergabe von Steuerdaten an Krankenkassen. Hinzu käme, dass die Offenlegung der Steuerdaten gegenüber den Krankenkassen jeweils erst im Folgejahr möglich wäre. Das könnte zur problematischen Situation führen, dass eine Prämie bezahlt werden müsste, welche auf seit zwei Jahren überholten Erwerbsverhältnissen beruht. Ein Härtefall, insbesondere bei zwischenzeitlichem Eintritt ins Rentenalter, bei reduziertem Arbeitspensum oder Arbeitslosigkeit. Mit der Einführung von erwerbsabhängigen Krankenkassenprämien wären zahlreiche weitere Auswirkungen verbunden, die zu neuen Problemstellungen und Unwägbarkeiten führen würden. Einige solcher offener Fragen sollen hier beispielsweise erwähnt werden: Wird der Arbeitgeberbeitrag weiterhin in der geltenden Höhe an die Arbeitnehmer ausgerichtet? Wie würde man bei einem solchen Systemwechsel Gegensteuer geben, damit es nicht passieren kann, dass in gewissen Fällen der Arbeitgeberbeitrag grösser ist als die gesamte Krankenkassenprämie eines Versicherten? In Österreich oder Deutschland gilt die Einkommensabhängigkeit in Form eines prozentualen Lohnabzugs mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitrag bis zu einem bestimmten Maximallohn. Die Freie Liste will keine Deckelung, aber eine Umsetzung ohne Deckelung nach oben ist unrealistisch. Schweizer Grenzgänger müssen gemäss einem Staatsvertrag am Wohnort versichert sein. Grenzgänger aus Österreich hingegen haben aufgrund eines Staatsvertrags das Wahlrecht, sich in Liechtenstein versichern zu lassen. Müssen wir damit rechnen, dass sich österreichische Grenzgänger mit geringem Einkommen auf Kosten der liechtensteinischen Steuerzahler hier im Land versichern lassen? Müssen sie dann pro forma eine Steuererklärung ausfüllen? Wie kann der Steuerschätzwert ihrer Grundstücke und Häuser geprüft werden? Wie kann überhaupt geprüft werden, ob die erforderlichen Angaben zu Vermögen und weiterem erzieltem Familieneinkommen vollständig und korrekt sind? Grenzgänger aus Deutschland und anderen europäischen Ländern müssen sich aufgrund EU-rechtlicher Vorschriften in Liechtenstein versichern lassen. Sie müssten also jedenfalls eine Pro-forma-Steuererklärung ausfüllen, deren Korrektheit wohl ebenso wenig nachzuprüfen sein dürfte. Neben dem Risikoausgleich müssten die Krankenkassen auch noch einen Finanzkraftausgleich installieren, welcher einen Ausgleich zwischen Krankenversicherern mit ärmeren und reicheren Versicherten schaffen würde. Dazu stellt sich dann gleich die Frage, ob der von der Freien Liste vorgeschlagene Systemwechsel überhaupt ohne Einführung einer Einheitskasse realisierbar wäre. Will die Freie Liste mit ihrer Initiative vielleicht den ersten Schritt in Richtung Einheitskasse setzen? Die Einführung von erwerbsabhängigen Krankenkassenprämien würde Liechtensteins Gesundheitswesen vom schweizerischen System entfernen. Dabei hat der Landtag mit dem Beschluss, den Tarmed einzuführen, für eine noch engere Verflechtung mit der Schweiz plädiert. Was wären die Folgen der Umkehr der bisherigen Politik? Am 13. Dezember des letzten Jahres hat sich die Bevölkerung nach einem emotional geführten Abstimmungskampf mit 53,2% für das neue Krankenversicherungsgesetz entschieden. Im Gesetzgebungsprozess hatte die Freie Liste mehrfach die einkommensabhängige Prämie vorgeschlagen. Weder die Regierung noch die Mehrheit des Landtags konnte sich mit diesem Anliegen anfreunden. Hinterher kommt jetzt die Freie Liste mit dieser einfachen Initiative und stellt den bereits getroffenen Volksentscheid wieder infrage. Dieses Vorgehen zeugt von wenig Respekt gegenüber einem Entscheid von Landtag und Volk. Die Fraktion der Vaterländischen Union erteilt der Initiative aus vielfältigen, ausführlich dargelegten inhaltlichen Gründen eine klare Absage. Der tiefgreifende Systemumbau wäre mit grossen Risiken und Unwägbarkeiten verbunden und brächte falsche Anreize. Die mit der KVG-Revision gestärkte Eigenverantwortung wird rückgängig gemacht, da sie gar nicht mehr zum Tragen kommt. Die Initiative blendet die heute bereits gegebene und zu vergleichsweise tiefen Prämien führende Solidarität völlig aus. Erwerbsabhängige Krankenkassenprämien sind ein systemfremdes Element, das nicht zum liechtensteinischen Gesundheitswesen passt. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Patrick Risch
Danke für das Wort. Bevor ich mit meinem Votum beginne, möchte ich noch kurz ein paar Vorwürfe zurückweisen. Erstens, die Freie Liste wedelt mit dem Fähnchen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht seit März dieses Jahres, sondern seit jeher, seit es die Freie Liste gibt. Also es ist keine Wahlkampftaktik, die wir hier betreiben, sondern es ist urtümliches Parteiprogramm der Freien Liste, Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern und zu schauen, wo was geht. Dann, es ist keine Initiative der Freien Liste. Es ist eine Initiative, wo Mitglieder des Initiativkomitees zufälligerweise bei der Freien Liste sind, aber es hat auch andere Initianten darunter, die da mitmachen. Dann auch zum Vorwurf, wir hätten mit der falschen Tatsache vorgespielt, dass die Krankenkassenprämie inklusive Zusatzversicherungen diese 4% ausmachen. Es heisst ganz klar im Initiativtext, den wir eingereicht haben: «... der Versicherten in der Grundversicherung erwerbsabhängig ausgestaltet werden.» Und in der Begründung der erste Satz: «Grundsätzlich bezahlen alle Versicherten in der Grundversicherung die gleichen Prämien.» Es ist immer ganz klar ausgegangen von der Grundversicherung. Also das andere ist uns angedichtet. Die Berufsunfallversicherung, wie wir sie heute haben, ist auch lohnabhängig und keine Kopfprämie. Demzufolge müsste man nach Ihrer Auslegung die Berufsunfallversicherung als Steuer definieren, wenn Sie uns das so vorwerfen. Und bei der Motorfahrzeugsteuer hat jeder die Wahl des Fahrzeuges, ob er ein Fahrzeug wählt mit einer hohen Fahrzeugsteuer oder einer tieferen. Gehen wir mal über zum Votum: Warum soll eine erwerbsabhängige Krankenversicherung bei uns nicht funktionieren oder mit sehr grossem Aufwand verbunden sein? Ehrlich gesagt, ich sehe keinen Grund. Es ist ja kein unglaubliches, neues Konzept, welches gerade eben von den Initianten erfunden worden ist, sondern seit Jahren im Ausland angewendet wird, so zum Beispiel in Österreich. Und wie funktioniert es dort? Dem Arbeitnehmer wird einfach der Krankenversicherungsbeitrag vom Gehalt abgezogen, eigentlich kein Unterschied zu dem, wie es heute in den meisten Betrieben in Liechtenstein gehandhabt wird. Der einzige Unterschied ist dort, dass statt einem fixen Betrag, der Kopfprämie, Lohnprozente abgezogen werden. Wie bei uns zahlt der Arbeitgeber ebenfalls die Hälfte der Krankenversicherung der Angestellten. Also auch hier kein Unterschied zu uns in Liechtenstein. Vermutlich kommt nun der Einwand: Ja, und was ist mit den Nicht-Berufstätigen, Studenten, Arbeitslosen und so weiter? Auch die sind versichert in Österreich. Dafür gibt es entsprechende Regelungen. Der nicht berufstätige Ehepartner ist über die berufstätige Ehepartnerin versichert. Die Kinder sind wie bei uns beitragsfrei. Und ich bin überzeugt, dass sich in Liechtenstein für Studenten, Arbeitslose, AHV-Bezüger eine Regelung finden lässt, analog oder ähnlich wie in den umliegenden Ländern. Man muss nur wollen. Wie gesagt, ich sehe keinen Grund, warum die erwerbsabhängige Krankenversicherung nicht funktionieren soll oder warum es einen enormen Aufwand aufseiten der Krankenkasse geben soll.Die Initianten haben bewusst die Form der einfachen Initiative gewählt, damit die Regierung einen Vorschlag ausarbeiten und auf liechtensteinische Besonderheiten eingehen kann und dann im Nachgang die Volksvertreter, dieses Hohe Haus hier, über den ausgearbeiteten Gesetzesvorschlag der Regierung bestimmen können, sofern der Landtag hier und heute diese einfache Initiative gutheisst. Wenn Sie zögern, dann geben Sie den Entscheid zumindest an das Stimmvolk ab. Es haben knapp 1'600 Stimmberechtigte sich für diese Initiative ausgesprochen. Eine Ablehnung der Initiative käme einer Missachtung dieser 1'600 Stimmen gleich. Wobei ich auch noch hinzu fügen möchte: Die Initianten missachten nicht den Volksentscheid vom letzten Jahr mit der Abänderung des Krankenversicherungsgesetzes, sondern dieses wird von der Initiative gar nicht tangiert, sondern es geht rein um die Prämien, die bezahlt werden, und nicht um die Auslegung, wie das KVG jetzt angewendet wird. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Zuerst möchte ich dem Abg. Patrick Risch sagen, er hat jetzt krampfhaft versucht, uns zu erklären, dass diese Initiative nicht von der Freien Liste stammt, obwohl sie auf Briefpapier der Freien Liste geschrieben ist und von sämtlichen Mandataren der Freien Liste unterzeichnet ist. Das zu Beginn. Die Ausführungen des Abg. Elfried Hasler und insbesondere des Abg. Christoph Wenaweser kann ich eigentlich vollumfänglich unterstützen. Sie haben sich mit der Materie sehr genau befasst und sie haben die Materie treffend gewürdigt. Nun, wäre dieser Vorstoss seitens der DU-Fraktion gekommen, hätte der Abg. Lageder wahrscheinlich seine Tirade folgendermassen eröffnet: Potpourri à la DU - es gibt eine Vielzahl von Problemen mit diesem Vorstoss. Zusammenfassend hätte er dann wohl bemerkt: Diese Initiative ist unseriös, prätentiös, unausgereift, populistisch und einfach nur ein Durcheinander. Nun, ich kann diese Initiative mit einem Wort beschreiben: Sie ist stümperhaft. Was für die Freie Liste solidarisch und sozial klingt, dürfte im Endeffekt genau diejenigen treffen, die das Geld eigentlich am nötigsten hätten - den Mittelstand. Die Freie Liste gibt sich ja zwar gerne als Behüter des Mittelstands, doch sie ist es, die genau das Gegenteil tut.«Von der Kopfsteuer zu sozial verträglichen Erwerbsprämien», so der Titel eines Artikels des «weissen» Parteipräsidenten Pepo Frick in einem «Weiss Magazin». Durchleuchten wir doch einmal die Verteilungs-gerechtigkeit à la Pepo Frick: Gemäss seinen Aussagen bewirkt die Initiative lediglich eine solidarische Verteilung der steigenden Krankenkassenprämien. Für ihn ist die wichtigste Frage bei der Entscheidung für oder gegen erwerbsabhängige Prämien, ob die Bereitschaft da ist, auf ein System umzustellen, das auf die Einkommens- und die Vermögensverteilung Bezug nimmt. Der Freie-Liste-Präsident versteht es, immer wieder zu suggerieren, dass die Reichen zu wenig solidarisch sind und sie ihren Beitrag an unsere Gesellschaft nicht leisten. Dass die liechtensteinische Ärztegilde zu einem grossen Teil genau das macht, was er bemängelt, ignoriert er. Dass ein Arzt ohne weiteres CHF 1 Mio. im Jahr verdienen kann und dabei legal durch eine Ärzte-AG mehrere Hunderttausend Franken an den Sozialkassen vorbeischleust, hat die «Weissen» und insbesondere den Präsidenten Pepo Frick noch nicht gross gestört. Da müssen sich die Unterzeichner dieser Initiative wirklich fragen: Ist das solidarisch gegenüber dem Mittelstand? Nur dem Leistungsnehmer, sprich dem Patienten, die Schuld für die hohen Prämien in die Schuhe zu schieben, ist schon einfach. Wie sieht es denn mit den Leistungserbringern, sprich Ärzten, aus? Darüber sollte sich die Freie Liste mal ernsthaft Gedanken machen. Eine Systemumstellung zu erwerbsabhängigen Prämien wird im Endeffekt nur einen Sieger haben: die Leistungserbringer. Der Patient, ob arm oder reich, wird die Zeche bezahlen. Diese einfache Initiative der Freien Liste ist schlecht durchdacht und eigentlich nur auf Effekthascherei aufgebaut. Das viel propagierte Hauptziel der Kostensenkung würde nicht erreicht - im Gegenteil, ich lasse mich auf jeden Fall von diesen «weissen» Blitzideen nicht blenden und lehne diese Initiative in aller Form ab.Ich bin ein sehr grosser Befürworter der direkten Demokratie. Soll das Volk jedoch über etwas mit unabsehbaren Folgen abstimmen? Nein, das kann ich nicht zulassen. Sollen wir mit einer solchen Abstimmung dem gläsernen Bürger noch Vorschub leisten? Nein, das werde ich nicht zulassen. Ein Systemwechsel, welchen die Freie Liste ja ganz offensichtlich anstrebt, wird die Eigenverantwortung des Bürgers schwächen. Er wird dem Konsumverhalten im Gesundheitswesen wieder Tür und Tor öffnen, er wird unausweichlich zu Mengenausweitungen führen. Bekannterweise wird dies alles zu höheren Prämien führen. Und ja, wir wissen, wer die einzigen Profiteure sein werden. Und schlussendlich wird die vom Volk angenommene KVG-Revision schon wieder infrage gestellt. Für ein solch undurchdachtes Experiment bin ich ganz einfach nicht zu haben. Ich bin mir durchaus bewusst, dass wir in unserem Land etliche Personen haben, welche sich die Krankenkassenprämien kaum oder gar nicht mehr leisten können. Aber was macht denn unser Staat? Wir haben ja eigentlich indirekt schon die erwerbsabhängigen Krankenkassenprämien. Es werden 4'000 Personen unterstützt, und das ist auch gut so. Aber ich glaube nicht, dass wir jetzt aus 4'000 «nackigen» Bürgern auf einmal 30'000 «nackige» Bürger machen sollen. Für das bin ich nicht zu haben. Die Widersprüchlichkeit der ganzen Argumentation der Freien Liste widerspiegelt sich eigentlich auch, wenn wir dann die Diskussion zur Mindestertragssteuer hören werden. Da scheint es die Freie Liste nicht zu stören, ob Gesellschaften Gewinn oder Profit machen, ob sie genügend Kapital oder nicht genügend Kapital haben. Nein, sie dürfen alle mit minus CHF 2'000 starten - Kopfprämie pur. Das ist die Widersprüchlichkeit der Freien Liste und ich werde diese Initiative nie und nimmer unterstützen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alois Beck
Besten Dank, Herr Präsident. Auch noch ein paar Ausführungen zu einzelnen Punkten. Die Freie Liste hat diese einfache Anregung oder einfache Initiative gemäss eigenen Worten bewusst offen gehalten und das lässt natürlich viel Spielraum. Jeder Einwand wird dann sofort mit den Worten pariert: Es gibt viele Modelle, das ist gar nicht tangiert, auch das können wir integrieren, alles kein Problem. In einem Zeitungsartikel habe ich gelesen von einer «risikolosen Liechtensteiner Lösung», Modelle gebe es viele. Ja, wenn das alles so einfach wäre, warum macht man es sich nicht einfach und bringt das zu Papier?Und hier kommen wir vielleicht schon zu einer anderen Vorbemerkung: Es wird mit dem Mittelstand argumentiert, es wird mit der Solidarität argumentiert, es wird mit der sozialen Komponente argumentiert. In der politischen Diskussion ist es leider so, wenn solche Worte fallen, wirken die wie Killerargumente. Erstens braucht man das nicht weiter auszuführen. Zweitens: Wer ist schon dafür, dass der Mittelstand geschwächt wird? Wer ist nicht dafür, dass der Mittelstand gestärkt wird, wer will sich nicht solidarisch zeigen und wer will nicht sozial scheinen? Aber ich glaube, durch diese Wörter, die vielfach Eingang finden in die politischen Debatten, wird eben auch eine sachliche Argumentation zumindest erschwert. Und deshalb ist es eben wichtig, dass man einmal hinter diese Wörter schaut. Ja, was wird jetzt konkret hier gefordert und was eben nicht? Hier muss ich schon der Freien Liste den Vorwurf machen, obwohl die Initiative nicht von ihr ist, das wurde auch schon erwähnt. Wie gesagt, in dieser Situation bringt es uns nicht weiter, wenn man einfach sagt, das stärkt oder schwächt den Mittelstand, sondern man muss konkret schauen, was die effektiven Auswirkungen sind. Wir haben es aus den genannten Gründen schwer, diese Diskussion zu führen, weil eben zu wenig Vorstellungen präsentiert werden. Man macht sich seine eigenen Gedanken und hat das Gefühl, das sind die Annahmen, die sich aufgrund des Textes ergeben. Eine andere Bemerkung betrifft diesen Hinweis auf die Verfassung. Ich kann hier den Abg. Christoph Wenaweser voll unterstützen. Ich habe mir das auch hier notiert. Wir können ja nur auf diese Punkte Bezug nehmen, die wir auch in der Begründung haben. Ich möchte es deshalb nochmals thematisieren, weil dieser Art. 24 von der Freien Liste bei jeder möglichen, aber auch bei jeder unmöglichen Situation herangezogen wird. Hier haben wir es mit der Krankenversicherung, also einer Versicherung, zu tun, und es heisst hier, das habe beinahe einen steuerlichen Charakter. Und deshalb wird wieder einmal die Verfassung zitiert, wo eben höhere Vermögen und Einkommen stärker besteuert werden sollen. Ich finde es grundsätzlich schwierig mit dieser Bestimmung, wenn man das bei jeder Argumentation bringt. Wir laufen nämlich Gefahr, dass wir dann jede Initiative - also Initiative im Sinne jedes Vorwärtskommens des einzelnen, jede Sparanstrengung - und alles so unterminieren und letztendlich bestrafen. Deshalb plädiere ich stark dafür, dass wir genau untersuchen, wo es Sinn macht, solche einkommens- oder erwerbsabhängigen Komponenten einzubauen und wo nicht. In dieser pauschalen Form, wie das hier gefordert wird, wird das zum Nachteile sein, wie das einige Redner gesagt haben. Es gibt andere Bereiche, die es auch von mir aus gesehen durchaus als sinnvoll erscheinen lassen, erwerbsabhängige Komponenten einzubauen. Zudem haben wir hier - und das ist der erste Satz, glaube ich - auch in der Begründung der Initianten, dass wir zum Teil ein erwerbsabhängiges System bereits haben, und das hat sich meiner Ansicht nach auch in dieser Form, wie wir es haben, nicht schlecht bewährt. Es gibt immer Verbesserungsmöglichkeiten. Dann vielleicht inhaltlich zum Kernpunkt: Die Initianten führen in der Begründung aus, dass dieses Volksbegehren keine generelle Kostensenkung nach sich ziehen werde, hingegen würden die Lasten anders verteilt. Das ist von mir aus gesehen der Kernpunkt dieser Vorlage. Und diese Argumentation ist eben nicht richtig oder zumindest nicht vollständig. Es stimmt natürlich, dass mit dieser Initiative, wenn sie umgesetzt würde, keine generelle Kostensenkung bewirkt wird. Aber - und das ist schwer zu befürchten - sie wird eben eine Kostensteigerung hervorrufen. Hier geht es nicht nur darum, wie der Abg. Thomas Lageder gesagt hat, um die angebotsinduzierte Nachfrage, die von niemandem in Abrede gestellt wird, aber daneben gibt es auch den anderen Teil der Nachfrage, in dem die Versicherten, Steuer- und Prämienzahler und was auch immer, auch eine gewisse Eigenverantwortung haben. Wenn diese nicht mehr wahrgenommen werden muss, weil man fast noch bestraft wird für die eigenen Anstrengungen, wird das zu einer generellen Kostensteigerung führen. Das ist ja das Grundproblem, das wir haben. Wie bekommen wir diese Kostensteigerungen und eine Dämpfung in den Griff? Von mir aus gesehen geht es hier nicht um ein Nullsummenspiel. Das ist eben nicht richtig. Es werden nicht nur die Lasten anders verteilt, sondern der Gesundheitskuchen respektive die Kosten - dieser Kuchen wird grösser. Das betrifft alle und auch und insbesondere den Mittelstand. Das ist meine Befürchtung. Das ist der Kern, weshalb ich dieser Initiative nicht meine Zustimmung geben kann. Weiter unten heisst es in der Begründung: «Dem Gesetzgeber soll hier explizit Spielraum eingeräumt werden.» Aber es gehe vielmehr darum, «dass das Liechtensteiner Stimmvolk einen Grundsatzentscheid für eine gerechtere Verteilung der Kosten des Gesundheitswesens fällt». Hier komme ich auf die eingangs erwähnten Dinge zu sprechen: Wer will sich gegen eine gerechtere Verteilung der Kosten aussprechen? Wenn das die Frage ist, ist das klar. Dann müssen natürlich alle für eine gerechtere Verteilung plädieren. Aber gibt es mit diesem Vorschlag, mit dieser Initiative, im Endeffekt eine gerechtere Verteilung oder nicht? Das muss uns hier umtreiben und das ist die Kernfrage. Mir kommt es hier schon etwa so vor - ich erinnere hier an den berühmten Soziologen Max Weber, der bekanntlich einmal die Unterscheidung zwischen der Gesinnungsethik und der Verantwortungsethik getroffen hat - wie Gesinnungsethik im Sinne von: Der Christ tut recht und stellt den Erfolg Gott anheim. Im Gegensatz zur Verantwortungsethik, wo man eben die voraussichtlichen Folgen seines Tuns in die Entscheidungsfindung einbezieht. Und ich habe versucht, zumindest diese Folgen, diese Konsequenzen, hier einzubeziehen. Zusammengefasst möchte ich sagen: Die vorliegende Anregung oder einfache Initiative wird von der Freien Liste quasi als weisse Wundertüte präsentiert. Bei näherer Betrachtung entpuppt sie sich aber eher als Blackbox. Höchst wahrscheinlich würde sich die Umsetzung dieser einfachen Initiative durch ihre realen Auswirkungen in das Gegenteil dessen verkehren, was die Freie Liste vorgibt oder - je nach Sichtweise - vorgaukelt. Wie gesagt, befürchte ich mit der Umsetzung dieser Initiative eine Mehrbelastung für alle, insbesondere auch den Mittelstand. Die Initiative ist vielleicht gut gemeint, aber wir müssen auch die zu erwartenden Konsequenzen in unsere Entscheidungsfindung miteinbeziehen. Aus diesem Grunde kann ich dieser einfachen Anregung nicht zustimmen und bin damit nicht einverstanden. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank den Initianten für die Ausarbeitung der vorliegenden einfachen Initiative und natürlich für die Sammlung der Unterschriften. Ja, der Vorredner, Alois Beck, hat es bereits gesagt, wir müssen eben sehen, was diese einfache Initiative bringt? Wird der Mittelstand gestärkt oder wird er geschwächt? Es wird ja dann auch des Öfteren der Vorwurf gemacht, das sei eben eine einfache Initiative - aber sehen Sie doch die Chancen: Bei einer einfachen Initiative können wir eben die Details regeln, wie wir wollen. Nehmen wir das Beispiel: Wenn man sagt, wenn Leute null Prämie zahlen, dann werden sie mehr Gesundheitsleistungen konsumieren, dann könnten wir zum Beispiel bei der Ausarbeitung dieser Details eine Mindestprämie einführen, dann hätten wir diesem Argument ein wenig etwas entgegengesetzt. Wir müssen uns aber auch vor Augen halten, wenn dieses Argument stimmen würde, dann müssten wir die Prämienverbilligungen grundsätzlich abschaffen. Denn anscheinend, wenn das so ist, beziehen Leute, die Prämienverbilligungen beziehen, auch mehr Gesundheitsleistungen. Also da haben wir schon im jetzigen System ein Problem. Wie gesagt, wir haben diese einfache Initiative. Jetzt müssen wir halt versuchen, die Aussagen der Initianten zu überprüfen. Stimmen diese, stimmen diese nicht? Der Abg. Christoph Wenaweser hat es bereits gesagt, die Initianten gehen von 4% aus, etwa CHF 90'000 Nettoeinkommen. Bei einem Familieneinkommen sprechen wir von CHF 180'000 Nettoeinkommen. Das ist für mich brutto irgendwo bei CHF 200'000 bis 220'000. Ich denke mir, das wäre dann eben der viel gepriesene Mittelstand. Dazu gibt es auch eine Studie von Avenir Suisse, die sagt: Mittelstand, Vierpersonenhaushalt, zwei Kinder, zwei Erwachsene, CHF 90'000 bis 200'000. Also da hätten die Initianten dem Mittelstand etwas Gutes getan. Die Gretchenfrage ist jetzt natürlich: Stimmen diese Zahlen? Und ich habe nun versucht, mit meinem Gedankenmodell diese Rechnung zu überprüfen. Wie gesagt, es ist ja eine einfache Initiative. Der erste Punkt, den ich angenommen habe, es gibt keine Deckelung. Denn wenn wir eine Deckelung einführen würden, dann ist es klar, dann wird hier der Mittelstand sicherlich die Zeche bezahlen. Also wie gesagt, nach oben offen. Dann habe ich einmal die Krankenkassenstatistik 2015 betrachtet. Diese Prämien, die hier einbezahlt wurden, das waren circa CHF 130 Mio. Davon habe ich dann den Staatsbeitrag abgezogen, und zwar die CHF 33 Mio., nicht einen höheren Betrag, und auch den Arbeitgeberbeitrag habe ich berücksichtigt. Bei diesem Prämien-Soll sind übrigens die Verwaltungskosten der Krankenversicherungen bereits berücksichtigt. Die Eruierung der Arbeitgeberbeiträge, das war nicht ganz einfach. Aber da habe ich im Bericht und Antrag Nr. 24/2015 eine Zahl gefunden: CHF 25 Mio. bis CHF 30 Mio. dürften in etwa die Arbeitgeberbeiträge sein. Da habe ich einmal die Mitte dieser Annahme der Regierung genommen. Dann auch der Bericht und Antrag Nr. 56/2016, da geht es auch um den Staatsbeitrag in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Da sehen wir eben auch, im Jahre 2015 haben wir zwar nur CHF 33 Mio. bewilligt, effektiv bezahlt wurden aber CHF 41,2 Mio. «Schlusszahlungen Kinder Vorjahr», «Schlusszahlungen Erwachsene Vorjahr», da wird sehr vieles aufgeführt. Aber wie gesagt, ich habe hier den Worst Case angenommen, CHF 33 Mio., wie wir sie bewilligt haben. Dann habe ich auch die Kostenbeteiligung beziehungsweise die Franchise im Umfang von CHF 10,7 Mio. berücksichtigt, wie im Bericht und Antrag Nr. 56/2016 ausgeführt.Dann kommen wir zur Steuerstatistik: Da habe ich die aktuellen Daten konsultiert. Da sehen wir schon - das ist die Statistik 2014: Beim Gesamtvermögen haben wir eine Zunahme von 2012 bis 2013 von 5,9%, und der gesamte Erwerb hat um 10,5% zugenommen. Das waren die aktuellen Daten, die ich gefunden habe. Jetzt komme ich nach der Konsultation dieser ganzen Zahlen nicht auf 4%, sondern auf 5,2%. Okay - also sehen wir, das würde den Mittelstand ein wenig mehr belasten.Was dann aber stärker ins Gewicht fällt, ist nach meiner Ansicht eben der Arbeitgeberbeitrag. Die Freie Liste führt aus, das sind eben diese knapp CHF 90'000. Aber ich befürchte, bei dieser Überlegung haben sie den Arbeitgeberbeitrag eben nicht berücksichtigt. Und wenn ich dann den Arbeitgeberbeitrag berücksichtige und die 5,2%, dann sind wir circa noch bei einem Nettoeinkommen von CHF 3'000 im Monat, das noch profitieren würde. Also unter CHF 3'000 netto pro Monat profitiert man von dieser einfachen Initiative, oberhalb von CHF 3'000 profitiert man nicht mehr. Ich weiss dann nicht, ob da noch der Mittelstand gefördert wäre.Dann komme ich zu dieser Studie von Avenir Suisse. Da sieht es eben schon anders aus. Nehmen wir einmal an, wir haben zwei erwachsene Personen, Vater und Mutter, sowie die beiden Kinder, und da gehen wir einmal davon aus, dass wir ein Einkommen haben. Für dieses eine Einkommen gibt es natürlich auch einen Arbeitgeberbeitrag und bei der anderen Person, die sich um die Erziehung der Kinder kümmert, da haben wir eben kein Einkommen. Da komme ich dann auf die folgenden Zahlen: Nettoeinkommen pro Monat für diese Familie von CHF 8'900. Da wären wir dann etwa bei einem Bruttogehalt von CHF 140'000 pro Jahr. Da sieht man eben doch, diese Initiative hat durchaus Chancen, zumindest für diese Mittelstandsfamilie. Jetzt kann man schon sagen: Das waren jetzt sehr viele Annahmen. Aber wie gesagt, das ist eine einfache Initiative, wir können diese Annahmen treffen. Ich denke mir, man sollte dieser einfachen Initiative eine Chance geben. Was dann das Volk dazu sagt, wenn man dann diese Zahlen effektiv so darlegt, das weiss ich heute auch nicht. Aber nach meinem Dafürhalten sind wir ja auch gewählt, um hier Lösungen zu erarbeiten. Ich stelle mich dieser Aufgabe gerne, dass man hier Lösungen erarbeitet. Der Punkt betreffend die Ärzte-AG: Das stimmt natürlich schon, was der Abg. Harry Quaderer sagt. Nur eines ist ganz sicher, Herr Abg. Quaderer, die Ärzte-AG würde zukünftig mehr bezahlen. Denn bei einem steuerbaren Einkommen von CHF 500'000 würde man so sicher mehr bezahlen, wie wir hier jetzt in diesem Hohen Hause sitzen. Also die würde man definitiv nicht schonen. Ich denke mir, diese Initiative ist durchaus ein Anliegen im Volk, zumindest ich werde des Öfteren darauf angesprochen. Wie gesagt, sollte meine Modellannahme passen, so würde zumindest diese Mittelstandsfamilie entlastet. Beim einzelnen Arbeitnehmer, der einen Arbeitgeberbeitrag hat, da bezweifle ich es. Denn nur unter CHF 3'000 Nettoeinkommen würde eine Entlastung stattfinden, darüber nicht. Da, denke ich mir, trifft man dann den Mittelstand weniger. Aber wie gesagt: Ich stehe der Überweisung positiv gegenüber. Ich bin bereit, hier mitzuarbeiten. Ob wir dann am Ende dieser Reise wirklich eine gute Sache bewerkstelligen, das können wir erst beantworten, wenn wir eben die Konsequenzen in den letzten Details kennen - und dafür müssen wir uns halt auch dieser Aufgabe stellen und diese Vorlage ausarbeiten. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Der Vorschlag der Freien Liste brächte anstatt Einsparungen eher höhere Kosten, die vom Bürger bezahlt werden müssen, weil erstens die Eigenverantwortung geschwächt würde; zweitens der Verwaltungsaufwand zunähme, da die Krankenkasse über die Einkommens- und Vermögenssituation ihrer Versicherten informiert sein müsste, um die Prämien einzeln festlegen zu können, was neue Systeme und wahrscheinlich auch mehr Personal benötigt; drittens die Abkoppelung vom Schweizer System endgültig besiegelt würde und viertens die Initiative keine Ansätze enthält, die Kosten, die durch das Gesundheitswesen anfallen, in irgendeiner Art und Weise zu drosseln. Zu den Umverlagerungen: Bereits heute sind Umverteilungen im grossen Stil von oben nach unten vorhanden. Das von der Freien Liste vorgebrachte Argument, dass zwischen Arm und Reich kein Unterschied gemacht wird, das ist nicht richtig. Es stimmt zwar, dass alle genau die gleichen Krankenkassenprämien bezahlen, unabhängig von der wirtschaftlichen Situation der Versicherten diese erhoben werden. Aber mehrere Umverteilungsmassnahmen sorgen für eine soziale Abfederung: Versicherte mit geringem Einkommen bekommen bis 60% Prämienverbilligung; für Familien sind die Kinder bis 16 Jahre beitragsfrei; die 16- bis 20-Jährigen bezahlen die halbe Prämie, Pensionisten bezahlen eine reduzierte Selbstbeteiligung. Man kann diese Komponenten noch weiter ausbauen, ohne grössere Umstände, wenn das notwendig ist, um eine bessere soziale Verteilung zu erhalten. Es braucht aber keine Systemumstellung. Im Jahr 2015 bezahlten die Versicherten selbst circa CHF 95,4 Mio. mit Versicherungsprämien, CHF 10 Mio. war die Kostenbeteiligung an die Gesamtkosten von rund CHF 190 Mio. Circa CHF 30 Mio. steuerten die Arbeitgeber dazu bei. Der Staatsbeitrag betrug CHF 70,6 Mio. Er wird aus Steuereinnahmen bezahlt. Leute mit hohen Vermögen und Einkommen bezahlen bereits heute wegen der Steuerprogression sehr viel mehr an die Krankenkasse als ein einfacher Arbeitnehmer. Die Finanzierung des Gesundheitswesens ist bereits heute solidarisch ausgestaltet. Die Reichen werden stärker belastet als weniger Bemittelte. Die bereits vorhandene Möglichkeit der Prämienverbilligung wirkt doppelt sozial. Erstens kommen die Gelder den Personen in schwachen wirtschaftlichen Verhältnissen zugute und zweitens werden diese Mittel auch über progressive Steuereinnahmen von Reichen finanziert.Dann ist da diese Berechnung von diesen 4%: Das scheint mir etwas zu tief. Die Freie Liste berechnete die Prämie von 4% mit einem steuerpflichtigen Gesamterwerb von CHF 2,1 Mia. Aber in diesem Zusam-menhang ist wichtig zu wissen, dass da auch die Vermögens- und Erwerbssteuern der Steuererklärungen erfasst sind, hinter denen gar keine natürlichen Personen, sondern Firmen stehen. Firmen kann man nicht gegen Krankheit versichern. Diese Steuereinnahmen fallen dann weg. Die Freie Liste rechnet das Erwerbs- und Vermögenseinkommen ohne Limitierung. Sehr Reiche würden in diesem System dann vielleicht über CHF 100'000 pro Jahr an Krankenkassenprämien bezahlen - vorausgesetzt natürlich, sie würden ihren Wohnsitz im Inland behalten. Für eine realistische Umsetzung müssten aber, übrigens wie in Deutschland oder Österreich, Obergrenzen für eine maximale Prämie beziehungsweise ein maximales steuerbares Einkommen festgelegt werden. Dies würde den Beitragsprozentsatz dann für alle kräftig nach oben drücken.Im Weiteren hat die Freie Liste die Administrationskosten der Krankenkassen in der Höhe von ungefähr CHF 8 Mio. nicht berücksichtigt in der Berechnung. Für die einkommensabhängigen Prämien bräuchte es einen Reichtumsausgleich zwischen den Krankenkassen, weil eine Versicherung mit reichen Prämienzahlern mehr Einnahmen hat als eine Versicherung mit anderen. Das heisst, dass die Steuerdaten aller Versicherten erfasst und von der Krankenkasse ausgewertet werden müssten. Das ist nicht nur ein grosser Aufwand, sondern auch ein Problem des Steuergeheimnisses. Insgesamt kann das zum Ergebnis führen, etwa gleich wie in Deutschland, dort werden 14,6% des Lohnes allein an die Krankenkasse abgezogen. Die Gesundheitskosten in Liechtenstein sind sehr hoch und die daraus resultierende Prämie für viele eine hohe Belastung. Das Ziel muss sein, die Kosten zu senken. Eine Umverteilung, wie die Freie Liste anstrebt, bekämpft die Ursache nicht. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Batliner
Danke für das Wort. Das Initiativbegehren zur Einführung von erwerbsabhängigen Krankenkassenprämien ist eine reine Umverteilungsinitiative. Wir sprechen hier von der Einführung einer Gesundheitssteuer. Das Initiativbegehren ist klar abzulehnen, weil es a) Sparanreize unterdrückt, b) das Wachstum der Gesundheitskosten ankurbelt, c) Kosten und Leistungen koppelt, d) keine Lösung für die Senkung von Krankheitskosten bietet, e) diese Gesundheitssteuer überproportional ansteigen lassen würde und f) weil es schlussendlich die Eigenverantwortung schwächt. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort. Ja, ich möchte gleich beim Abg. Manfred Batliner anschliessen. Es wäre noch interessant, wenn Sie Ihre Behauptungen begründen würden. So in den Raum gestellt, ist das einmal eine Behauptung, warum das so ist, das würde mich vor allem interessieren. Und da möchte ich anschliessen. Ich meine, das Hauptargument gegen erwerbsabhängige Prämien oder gegen einen Prozentsatz, das hier vorgebracht wurde, ist, dass die Kosten ansteigen würden. Das würde mich schon interessieren, warum das so sein soll. Ob sie jetzt eine Prämie zahlen, die einen Prozentsatz ausmacht, oder ob es eine Kopfprämie ist - warum sollen die Kosten ansteigen? Sie haben keinen Einfluss mit Ihrem persönlichen Verhalten auf die Prämie. Klar, wenn Sie Gesundheitsleistungen beziehen, dann werden die Kosten des ganzen Systems ansteigen. Sie persönlich haben auf Ihre eigene Prämie keinen Einfluss. Was für Sie re-levant ist, ist die Höhe der Franchise und des Selbstbehaltes. Die Franchise und der Selbstbehalt funktionieren genau gleich mit diesem System wie mit jedem anderen System. Das sehen wir auch bei anderen Nationen, die erwerbsabhängige Prämien haben respektive das Ganze über Steuern finanziert haben. Das wäre auch eine Variante, wie dieses ganz einfach umzusetzen wäre. Wie Sie sagen, das Gesundheitssystem ist momentan zu 30% staatlich finanziert, und dort ist es genau erwerbsabhängig. Das bedeutet aber auch, dass es zu 70% eben nicht erwerbsabhängig ist. Warum kann man nicht zum Beispiel diese 30% erhöhen? Wir haben jetzt gerade das Gegenteil gemacht mit den Senkungen der Staatsbeiträge an die OKP-Kosten. Ich kann nicht erkennen, dass der Bezug von Gesundheitsleistungen deswegen gesunken wäre. Im Gegenteil, das System wird teurer und teurer. Was der Herr Gesundheitsminister macht und dafür muss man ihn ja auch loben: Er schraubt auf der Angebotsseite. Das ist genau das Problem meiner Meinung nach. Für mich ist es eindeutig: Wenn Kopfprämien respektive absolute Beiträge so eine tolle Geschichte wären und so viele Kosten sparen, warum machen wir es dann nicht bei den Steuern oder bei der AHV? Bei der AHV haben wir prozentuale Sätze. Da redet niemand davon, dass die Verwaltungskosten durch das Dach steigen und nicht zu handeln sind. Und dann noch ein Wort zum Datenschutz: Die AHV schaut sich jedes Jahr jede einzelne und hinterste und letzte Steuererklärung an, weil sie nämlich die Nichterwerbstätigen herausfiltern und diesen eine Rechnung über den Minimumbetrag senden muss. Das einfach als Information zum Datenschutz. Das scheint niemanden zu stören. Und auch die Krankenkassen, Sie sind ja taggeldversichert, die müssen Ihren Lohn zumindest kennen. Klar, das ist nicht Ihre ganze finanzielle Situation, aber den Lohn müssen die Krankenkassen von Ihnen als Arbeitnehmer zumindest kennen.Kopfprämien versus einen Abgabesatz respektive Erwerbsabhängigkeit, was dasselbe ist. Wenn Kopfprämien so gut und günstig sind, dann müsste man sie ganz sicher bei anderen sozialen System auch einführen. Was Kopfprämien aber machen, und zwar genau in diesem System, sie machen alle Personen, die keine Prämienverbilligung bekommen gleich - abgesehen von denen, die wir ausschliessen: Kinder, die keine Prämie zahlen, Jugendliche, die nur die halbe Prämie zahlen. Sie machen alle gleich. Und jetzt wollen Sie mir sagen, wenn wir einen Prozentsatz einführen, dann werden die, die jetzt bedingt durch eine Kopfprämie - was logisch ist - prozentual am meisten bezahlen, noch mehr bezahlen: Das widerspricht jeder Logik. Wie hoch der Prozentsatz ist, das ist gar nicht das Entscheidende in diesem Stadium der Entwicklung, sondern den Prozentsatz können wir beliebig nach unten drücken, indem man den Staatsbeitrag an die OKP erhöht. Denn die Kopfprämie ist ja auch gestiegen die letzten Jahre - genau, vor allem aus diesem Grund. Durch diese Kopfprämie wurde der Mittelstand ganz spezifisch belastet. Ich möchte noch einmal kurz zum Abg. Alois Beck zurückkommen: Warum soll es kein Nullsummenspiel sein? Warum? Wo entstehen diese massiven Kosten plötzlich? Welchen Anreiz hat die Prämie auf Ihr Verhalten? Ich muss Ihnen ehrlich sagen, die Prämie hat auf mein Gesundheitsverhalten überhaupt keinen Einfluss. Wenn etwas einen Einfluss hat, dann ist es die Franchise. Die Franchise muss ich bezahlen, wenn ich Gesundheitsleistungen in Anspruch nehme. Die Prämie ist gottgegeben, die muss ich bezahlen, ob ich konsumiere oder nicht. Wie soll die Prämie mein Verhalten beeinflussen? Das müssen Sie mir erklären. Die Franchise, ja; die Franchise wird aber nicht tangiert mit diesem System. Es ist völlig egal, wie die Prämie bestimmt wird. Und dann noch zur Kompatibilität mit der Schweiz: Wir haben ja jetzt schon quasi keine Kompatibilität auf der Prämienseite. Unsere Prämien sind ja viel tiefer als diejenigen in der Schweiz. Wie wir die Prämien bestimmen, spielt also anscheinend keine Rolle. Entscheidend ist, dass wir auf der Angebotsseite an die Schweiz angekoppelt bleiben können. Und das widerspricht sich in keiner Art und Weise. Vielleicht wäre es aber auch da sinnvoll, einmal etwas anderes zu versuchen. Abschliessend vielleicht eine kurze Ausführung zum Art. 24 der Verfassung: Wir haben nicht gesagt, dass es eine Steuer ist, sondern dass die Krankenkassenprämie steuerlichen Charakter hat. Und das ist in meinem Empfinden ganz klar so. Ich muss mich krankenversichern. Ich muss kein Auto kaufen, aber wenn ich ein Auto kaufe, dann muss ich es versichern. Das ist nicht ganz dasselbe. Das wäre, wie wenn Sie sagen müssen, Sie haben die Wahl, ob Sie leben wollen oder nicht. Wenn Sie mal geboren sind, sind Sie da und dann müssen Sie sich krankenversichern. Sie haben nicht die Wahl, ob Sie das Auto kaufen oder nicht, sondern Sie müssen sich krankenversichern. Deshalb ist diese Krankenkassenprämie eben schon so etwas wie eine Steuer. Klar, funktioniert es anders, aber es hat den selben Charakter und es wird eben verwendet, um ein soziales System zu finanzieren. Abschliessend möchte ich sagen, ich denke nicht, dass Sie zu wenige Informationen haben. Im Gegenteil, ich glaube, Sie haben zu viele Informationen. Denn Sie wissen, dass ein Prozentsatz kommen wird, und ein Prozentsatz ist für diejenigen, die viel verdienen und viel Vermögen haben, schlecht. Und jetzt kann sich jeder selbst hinterfragen, für wen es schlecht ist oder nicht. Ich meine, dass die Gefahr hier drin latent ist, dass diejenigen überrepräsentiert sind, die viel verdienen und viel Vermögen haben. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Helen Konzett Bargetze
Besten Dank für das Wort. Sie müssen sich nicht fürchten vor dem Mittag, ich werde kein langes Votum mehr halten, das können andere an dieser oder anderer Stelle tun. Aber mir geht es nur noch um eines: Ich möchte Sie noch einmal darauf aufmerksam machen, dass es sich um eine Volksinitiative handelt, welche mit rund 1'600 Unterschriften passabel zustande gekommen ist. Es ist also keine Freie-Liste-Initiative und auch keine Initiative einer anderen Gruppierung oder Partei, sondern es ist eine Initiative, die ihre Sympathien unter der Bevölkerung ganz unterschiedlicher politischer Farbe gefunden hat. Einfach deshalb, weil sie sehr interessant ist und sich für einmal - und dies ist das erste Mal - um das wichtige und in Resteuropa sehr populäre Thema erwerbsabhängige Krankenkassenprämien kümmert. Die Politik in Liechtenstein hat um dieses Thema bisher immer einen Bogen gemacht und die Idee bei allen bisherigen Krankenversicherungsgesetzesrevisionen mit einem kleinen Naserümpfen oder Unwohlsein beiseite gelassen. Das wollten die Initianten und die rund 1'600 Personen, welche ihre Unterschrift gaben, ändern. Dann möchte ich Sie noch auffordern, kritisieren Sie nicht die Form - Abstimmungsgegenstand unklar, vage Idee, völlig unverbindlich, ungeeignete Form -, damit kritisieren Sie ganz direkt auch die Vorgänger Ihrer eigenen Parteien, die früheren Landtagsabgeordneten von Vaterländischer Union und Fortschrittlicher Bürgerpartei, welche dieses Gesetz so installiert haben, auch aus einem demokratischen Verständnis heraus. Das Prozedere ist denn auch im Volksrechtegesetz deshalb so vorgesehen. Dieses Gesetz wurde also so installiert, um diese Möglichkeit zu geben. Dabei ist eine sogenannte einfache Initiative eben - im Unterschied zu den anderen - durchaus geeignet, um eine offen formulierte, durchaus komplexe Sache danach unter Mitwirkung von Regierung und Landtag auszugestalten. Ich glaube, Ihre Vorgänger oder unsere Vorgänger haben klug daran getan, das so vorzusehen. Ich denke, da haben Sie sicher recht, diese Form mag nicht immer die geeignete sein - aber bei komplexen Themen ist diese Möglichkeit unter Umständen die zielführendste. Und es ist auch kein gerechtfertigter Anlass für Kritik, dass diese Möglichkeit einer offen formulierten sogenannten einfachen Initiative in der Vergangenheit nicht so populär war. Sie wurde so vorgesehen und die Regierung erhält dabei überdies die nicht uninteressante Möglichkeit, bei Details mitzuplanen und dem Landtag einen geeigneten ausgearbeiteten Vorschlag vorzulegen. Wir haben es schon gehört. Ich denke, es wäre damit auch eine sehr sparsame ökonomische Variante, weil man dann eben zu gegebener Zeit auch das vorhandene Wissen abrufen kann. Wir hier drin haben uns beim Thema Krankenkassen in dieser Legislatur ein sehr hohes Wissen erworben, darf man wahrscheinlich sagen. Gegenüber anderen Legislaturen haben wir dieses Thema sehr oft behandelt, und auch die Regierung wird wahrscheinlich einen guten Teil ihrer Zeit auch für dieses Thema aufwenden. Das ist mir sehr wichtig zu sagen. Wenn Sie also Kritik üben, dann kritisieren Sie doch bitte den Inhalt, aber nicht die Form. Ganz zum Schluss möchte ich noch sagen: Die meisten Votanten haben sich nicht dazu geäussert, ob sie bereit wären, dieses Thema dem Volk vorzulegen oder nicht. Ich denke, dieser Frage werden wir uns jetzt gleich stellen, und ich würde mir einfach wünschen, dass zumindest dies möglich ist. Das interessiert viele, auch im Volk, was das Volk darüber denkt. Das abzufragen, das hoffen wir heute zu erreichen, auch im Sinne der Initianten und im Sinne der 1'600 Personen, die mitunterzeichneten. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Ja, ich möchte nur noch eine kurze Antwort an den Kollegen Lageder geben, weil es mir wichtig ist, in gewissen Dingen einfach präzise zu sein. Die Krankenkassen kennen die Löhne nicht per se. Die Krankentaggeldversicherungsprämie wird auf einer jährlich zu meldenden Lohnsumme festgelegt. Erst dann, wenn ein Taggeldleistungsfall eintritt, nach einer im individuellen Vertrag zu vereinbarenden Wartefrist von 30, 60 oder was auch immer Tagen, erst dann, bei Eintreten eines Leistungsfalls, wird ein einzelner Lohn an die Krankenkasse gemeldet, um den zurückzuerstattenden Anspruch zu definieren. Damit ist also davon auszugehen, dass die Krankenkassen weit über 90% aller in Liechtenstein ausbezahlten Löhne nicht kennen. Einfach etwas zu Präzisierung noch. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alois Beck
Danke, Herr Präsident. Ich möchte noch kurz eine Replik auf die Ausführungen des Abg. Thomas Lageder geben oder zumindest den Versuch machen. Ich habe den Eindruck, es geht hier auch - zum Teil - um ideologische Fragen, was aber die Debatte umso interessanter macht. Ich habe bewusst gesagt, das ist eben kein Nullsummenspiel, weil es nicht nur eine reine Umverteilung ist, sondern der Gesundheitskostenkuchen wird wieder wachsen, wenn wir eben nicht nur die Mengenausweitung aufgrund der angebotsinduzierten Nachfrage anschauen, die ist unbestritten, das sagen Sie selbst. Es gibt natürlich auch auf der Nachfrageseite Entwicklungen oder hat es auch in der Vergangenheit gegeben, die eben auch eine verstärkte Eigenverantwortung erforderlich machen. Das wurde ja im letzten Krankenversicherungsgesetz so umgesetzt und auch vom Volk letztendlich angenommen. Wenn man eben diese Anreize dann schwächt, führt das auch zu einer Mengenausweitung. Deshalb ist es kein Nullsummenspiel, deshalb wird der Kostenkuchen vergrössert. Aber, wie gesagt, das sind letztlich ideologische Sichtweisen, und meiner Ansicht nach unterschätzen Sie einfach die Funktion von Anreizen und die Wirkung von Anreizen. Das ist, glaube ich, der Unterschied, den man hier ganz sachlich herausstreichen kann. Auch wenn Sie sagen, ja, dann können wir den Staatsbeitrag erhöhen - man hat in der Vergangenheit gesehen, was passiert, wenn man den Staatsbeitrag dann jeweils erhöht. Die Kostenwahrheit und -transparenz war für die Versicherten zu wenig gegeben, und deshalb hat es auch keinen dämpfenden Einfluss auf das Verhalten der Konsumenten gehabt. Im Gegenteil: Mehrkosten wurden automatisch vom Staat abgefangen. Deshalb einfach jetzt wieder Staatsbeiträge erhöhen, das ist von mir aus gesehen keine Lösung. Wenn Sie sagen, das könne man über höhere Wahlfranchisen alles abdecken - hier ist eben auch so ein Punkt: Bei jeder Kritik oder jeder Frage heisst es, das könne man mit dem und dem wieder abfedern. Eigentlich sind diese höheren Wahlfranchisen mit dem System, das sie grundsätzlich vorschlagen, nicht so kompatibel, zumindest wird eine enorme Verkomplizierung des ganzen Systems bewirkt. Ich befürchte eben auch, dass die Anreize dann nicht so wirken. Aber hier müsste man wirklich ins Detail gehen, um zu argumentieren.Vielleicht noch eine abschliessende Bemerkung zur Frage der Abg. Konzett Bargetze wegen der Volksabstimmung. Bei der Abstimmung zur Initiative der Wirtschaftskammer hat sich die Freie Liste - wenn ich mich recht entsinne - geschlossen gegen eine Volksabstimmung ausgesprochen. Die war eigentlich sehr klar formuliert. Aber das muss jeder selbst entscheiden. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Herr Lageder hat das Argument gebracht, mit dem Staatsbeitrag könne der Prozentsatz für die Prämie, also die Prämienkosten, gesteuert werden. Dieser Parametersatz für die Steuerung der Prämien ist bereits heute vorhanden: Der Landtag legt mit der Höhe des Staatsbeitrages die Restzahlung, welche die Gemeinschaft der Versicherten zu zahlen hat, fest. Da brauchen wir nichts Neues, weil das bereits so gelebt wird. Da bringt die Initiative keinen Vorteil, aber auch keinen Nachteil. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort. Nur noch ganz kurz zwei Dinge: Ja, Herr Abg. Elkuch, Sie haben völlig recht. Man muss das System gar nicht gross verändern. Die Prämien werden einfach erwerbsabhängig ausgestaltet. Das ist das, was sich im Grundsatz ändert. Alles andere bleibt gleich. Sie haben es verstanden. Dann noch zum Abg. Alois Beck: Sie haben das bezüglich der Volksabstimmung gerade gesagt. Wir haben bei der Initiative der Wirtschaftskammer selbstverständlich keine Volksabstimmung beantragt, weil wir die Initiative befürwortet haben. Das dürfen Sie nicht vergessen - wir haben die Initiative befürwortet. Dann ist es nicht notwendig, eine Volksabstimmung anzuberaumen. Wenn es dann Gegner sind, die sich formieren wollen, dann können sie 1'000 Unterschriften sammeln und dann gibt es eine Volksabstimmung. Dann gibt es auch keinen Schattenkampf, wie das jetzt hier zum Teil leider so ist. Ich hätte mir das da wirklich auch anders gewünscht. Deshalb haben wir konsistent entschieden. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Wie schon erwähnt, muss sich der Landtag erklären, ob er mit dem gestellten Begehren einverstanden sei oder nicht. Wir werden jetzt abstimmen.Das Initiativbegehren in Form einer einfachen Initiative lautet wie folgt: «Das Gesetz vom 24. November 1971 über die Krankenversicherung sowie allenfalls weitere betroffene Gesetze sind so abzuändern, dass die Krankenkassenprämien der Versicherten in der Grundversicherung erwerbsabhängig ausgestaltet sind.» Wer diesem Initiativbegehren die Zustimmung erteilen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: 4 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
4 Stimmen. Damit hat der Landtag der Initiative nicht zugestimmt.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Nachdem die Initiative nicht überwiesen worden ist, würde ich dann nach Art. 81 des Volksrechtegesetzes Volksabstimmung beantragen, und ich möchte das wie folgt begründen:Knapp 1'600 Bürgerinnen und Bürger haben die Volksinitiative zu erwerbsabhängigen Krankenkassenprämien unterzeichnet, und damit verlangt der Souverän zum einen, dass die Volksinitiative von den Volksvertretern diskutiert wird und schliesslich zur Abstimmung gebracht wird. Das Volk ist mündig, das Volk ist klug und kann sich eine Meinung bilden und die Richtung vorgeben. Der Landtag ist nun mit der Entscheidung beauftragt, festzulegen, ob das Volk, in dessen Auftrag wir handeln, sich ausdrücken darf oder nicht. Der Landtag als Volksvertretung kann der Demokratie zum Sieg verhelfen oder er kann das Volk entmündigen, es bevormunden und vor Tatsachen stellen. Es geht bei erwerbsabhängigen Krankenkassenprämien um nichts weniger als einen Grundsatzentscheid, den das Volk treffen muss, denn jede und jeder ist von den steigenden Kosten im Gesundheitswesen betroffen. Das Volk soll und darf die Richtung vorgeben, in die sich die Verteilung der Prämienlast entwickeln soll. So wurde kürzlich die Frage in den Raum gestellt: Was ist Volkes Stimme wert? Diese Frage müssen Sie, sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete, nun beantworten. Sagen Sie Nein zu einer vom Volk geforderten Abstimmung, ist Volkes Stimme wenig wert. Sagen Sie hingegen Ja, wird das Volk ernst genommen, für mündig erklärt und es obsiegt die Demokratie - die wahre Herrschaft des Volkes. Sie müssen nun die Frage beantworten, ob der Landtag, also die Volksvertretung, die mit Unterschrift bezeugte Absicht ignorieren will oder nicht. Handeln Sie weise und im Sinne des Volkes. Besten Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ja, die Widersprüchlichkeit der Freien Liste geht weiter. Jetzt auf einmal wird eine Volksabstimmung verlangt. Sie haben die KVG-Revision und das Referendum missachtet, Sie haben zu der Initiative Beruf und Familie geschlossen, bei einer gut formulierten Initiative, nicht zugestimmt und heute wollen Sie oder zwingen Sie uns fast. Sie formulieren es so, es ist ja fast unglaublich, dass jetzt der Landtag dieser Vorlage nicht zustimmen könnte. Ich kann Ihnen gleich sagen, ich werde dem nicht zustimmen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es wurde der Antrag auf Volksabstimmung gestellt. Ich lasse darüber abstimmen: Wer dem Antrag auf Volksabstimmung zustimmen will, möge bitte die Stimme jetzt abgeben.Abstimmung: 4 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
4 Ja-Stimmen. Der Antrag auf Volksabstimmung wurde abgelehnt. Damit haben wir Traktandum 6 erledigt.-ooOoo-