Staatsbeitrag an die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung der übrigen Versicherten für das Jahr 2017 (Nr. 56/2016)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 8: Staatsbeitrag an die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung der übrigen Versicherten für das Jahr 2017. Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 56/2016. Er steht zur Diskussion. Gibt es Wortmeldungen?Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Wie alljährlich im Juni, dürfen wir über den Staatsbeitrag an die OKP einen Beschluss fassen. Und dieses Jahr geht es um den Beitrag für das Jahr 2017. Und dank der geglückten KVG-Reform fällt die Debatte, zumindest mir, für das Jahr 2017 wesentlich einfacher. Neu ist mit dem KVG, dass wir hier eine sogenannte Hochkostenversicherung mit diesen CHF 33 Mio. finanzieren. Konkret geht es um die Fälle mit einer Hochkostengrenze grösser als CHF 5'000. Diese CHF 33 Mio. werden in diesen Bereich investiert beziehungsweise bezahlt. Wir können hier lediglich 38% dieser Hochkostenfälle finanzieren, sprich, alleine die Hochkostenfälle verursachen Kosten von knapp CHF 87 Mio.Gemäss Seite 9 betragen die ganzen Kosten im Jahr 2015 CHF 191,6 Mio. Und hier sehen wir eben auch in dieser Grafik beziehungsweise im Text auf Seite 9, dass wir nicht nur diese CHF 33 Mio. investieren, sondern gesamthaft CHF 65,5 Mio. Konkret sind hier noch die Beiträge an die Spitäler zu erwähnen. Summa summarum bezahlt der Staat in letzter Konsequenz noch 34% dieser Kosten. Dieser Betrag beziehungsweise diese Prozentzahl war schon wesentlich höher, so war sie zum Beispiel im Jahr 2011 bei 48,2% - was der Staat bezahlt hat - und er war sogar schon über 50%. Aber wir haben die letzten Jahre diesen Staatsbeitrag im Rahmen des Sanierungspaketes reduziert. Auf Seite 11 sehen wir die finanziellen Konsequenzen, wenn wir diese CHF 33 Mio. nicht bewilligen würden. Diese sind doch massiv. Konkret wäre die Grundprämie bei CHF 484 statt bei CHF 333. Dies würde einer Erhöhung von 45% entsprechen oder einem Jahreszusatzaufwand für jeden Versicherten von CHF 1'812. Dann führt die Regierung auf Seite 13 aus, dass diese ganzen Kostensteigerungen natürlich auch einen negativen Input auf die Arbeitgeberbeiträge hätten. Das stimmt natürlich, aber es sind natürlich auch die Prämien für die Arbeitnehmer entsprechend gestiegen.Einen Lichtblick erkennen wir auf den Seiten 14 und 15. Im Balkendiagramm auf Seite 14 sehen wir doch, dass die Kosten, zumindest seit dem Jahr 2013, nicht mehr so extrem steigen. Und gerade die rollende Planung, wie die Regierung ausführt, wenn wir hier die Vergleiche machen: März 2015 bis Februar 2016 verglichen mit März 2014 bis Februar 2015, stellen wir ein Minus von 0,5% fest. In der Tabelle auf Seite 15 ist zum Glück zu erkennen, dass die Gesundheitskosten in Liechtenstein gesunken sind, minus 1,3%. In der Schweiz haben sie im gleichen Zeitraum 3,6% zugenommen. Wenn wir uns dann aber die absoluten Beträge ansehen, so stellen wir halt nach wie vor fest, dass in Liechtenstein die Kosten im Vergleich zum Kanton Graubünden 41% höher sind und im Vergleich zum Kanton St. Gallen 34%. Und die Regierung führt dann auch auf Seite 15 aus, dass wir hier an dritter Stelle liegen würden, sprich, es ist kein Podestplatz, wir nehmen den drittletzten Platz ein, da die Kosten am dritthöchsten sind. Dann das alljährliche Kuchendiagramm auf Seite 17: Hier stört mich nach wie vor, dass man die Medikamente bei den Spitälern nicht separat ausweist. Bei den Ärzten macht man das, bei den Spitälern macht man das nicht. Das ist für mich intransparent, aber das erzähle ich auch schon mehrere Legislaturperioden.Dann auf Seite 19: Hier dürfen wir feststellen, dass gerade die Kosten im Bereich der Ärzte um 6% gesunken sind. Das finde ich natürlich sehr löblich. Hier haben doch anscheinend gewisse Massnahmen und auch Diskussionen die letzten Jahre gewirkt beziehungsweise zeigen jetzt einen gewissen Effekt. Was mir nicht sehr gefällt, ist die Entwicklung bei den Medikamenten. Wenn wir uns ansehen, dass zwar die Medikamente bei den Ärzten massiv zurückgegangen sind, das ist löblich, aber bei den Apotheken sind sie umso mehr gestiegen. Und die Regierung führt dann auf Seite 20 selbst auch aus: Summa summarum - also wenn man die Reduktion bei den Ärzten und die Mehrkosten bei den Apotheken berücksichtig - ist eben ein Wachstum von 1,9% feststellbar. Der gleiche Trend ist feststellbar bei den Praxislabors. Auch hier: Reduktion bei den Ärzten, jedoch bei den Laboratorien eine Zunahme. Summa summarum sind diese Kosten um 2,4% gestiegen. Und da kommen wir zur Seite 21 und hier sagt die Regierung auch: «In Teilbereichen hätten die Massnahmen auf Seiten der Preise eine noch stärkere Kostenreduktion erwarten lassen. Offenbar gab es den Effekt einer Kompensation über die Menge.» Und da möchte ich die Regierung schon fragen: Wieso kann man hier nichts unternehmen? Wieso kann man diese anscheinend vorherrschende Kompensation über die Menge nicht mit einem transparenten System eindämmen?Dann erwähnt die Regierung die Einführung des Tarmeds auf den 1.1.2017. Da würde mich natürlich interessieren: Wie sieht der Zeitplan aus? Wird dieser eingehalten? Ich meine, es hat eine Volksabstimmung gegeben, wir haben ein Gesetz verabschiedet. Klappt es mit dieser Einführung auf den 1.1.2017? Mir liegen keine andere Informationen vor. Braucht es hier noch Schulungen? Braucht es Anpassungen von Verordnungen? Da wäre ich der Regierung noch dankbar, wenn sie Ausführungen machen könnte. Und was mich natürlich auch interessieren würde: Wird die Schweiz auf den 1.1.2017 den überarbeiteten Tarmed einführen, welchen ja die Regierung einmal einführen wollte?Dann auf Seite 26: Hier wird über die Rückstellungen und Reserven bei den Krankenkassen berichtet. Und wir haben ja in der Finanzkommission auch entsprechende Fragen gestellt. Diese hat uns die Regierung löblicherweise beantwortet. Jetzt wissen wir immerhin, wie diese Reserven- und Rückstellungsstände sind. Mich würden natürlich die Detailzahlen der einzelnen Kassen interessieren. Denn man hat dem Volk versprochen, es wird eine Prämienreduktion von CHF 315 auf den 1.1.2017 geben und das muss ohne Abbau von Reserven oder Auflösungen von Rückstellungen stattfinden. Das würde alles noch zusätzlich eine Prämienreduktion generieren. Und deshalb wäre ich der Regierung doch noch dankbar, wenn sie aus den Fragen zur Finanzkommission noch die Detailzahlen erläutern könnte. Wie bereits zum Eingang erwähnt: Dieses Mal kann ich diese CHF 33 Mio. mit gutem Wissen unterstützen, da ich mir denke, dass wir ab dem Jahr 2017 wesentlich mehr Kontrolle und auch Transparenz in diesem System haben. Und das ist im Sinne aller Prämienzahler und das sind wir alle. Was mich schon erstaunt, ist, dass dieser Prozess so lange gedauert hat. Das ist für mich schleierhaft und da hat die Politik in den letzten Legislaturperioden definitiv nicht nur brilliert. Ich denke mir auch, wenn der aktuelle Landtag hier kein Machtwort gesprochen hätte, dann hätten wir am 1.1.2017 keinen Tarmed in diesem Land. Ich nehme jetzt zwar die Beantwortung der Regierung vorweg: Ich gehe davon aus, dass eben die Regierung den überarbeiteten Tarmed am 1.1.2017 nicht hat. In diesem Sinne möchte ich mich bei allen Abgeordneten bedanken, welche den Antrag auf die Einführung des Tarmed auf den 1.1.2017 unterstützt haben. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident. Auch in diesem Jahr beantragt die Landtagsfraktion der Freien Liste den Staatsbeitrag an die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für das Jahr 2017 auf CHF 42 Mio. zu erhöhen. Die Gründe dafür: - In einem ersten Schritt wurde der OKP-Staatsbeitrag im Jahr 2013 von CHF 57 Mio. um CHF 15 Mio. auf CHF 42 Mio. gesenkt. Damit haben auch die Versicherten der OKP erheblich zum Erreichen des Sparziels des Massnahmenpaketes III beigetragen.
- Mit einem weiteren Schritt hat der Landtag im Juni 2014 auf Antrag der Regierung mit 16 Stimmen der Senkung des Staatsbeitrages von CHF 42 Mio. auf CHF 33 Mio. zugestimmt. Mit diesem weiteren Schritt von CHF 42 Mio. auf CHF 33 Mio. wurde das Massnahmenpaket übererfüllt und die OKP-Versicherten trugen damit ein Mal mehr seit 2014 erheblich und dauerhaft zur Sanierung des Staatsbeitrags bei. Der Staatsbeitrag wurde insgesamt um CHF 25 Mio. gesenkt. In Prozenten ausgedrückt, wurde er um 42% gekürzt. Die Meinung einzelner Abgeordneter in der Landtagsdebatte vom letzten Jahr, dass damit in Liechtenstein die Versicherten immer noch einen sehr grosszügigen Staatsbeitrag geniessen dürfen, sehen wir differenzierter, womit ich zum nächsten Punkt komme.
- Seit Jahren setzen wir uns für erwerbsabhängige Krankenkassenprämien ein. Wir sehen es als ungerecht und ungerechtfertigt an, dass die Bankdirektorin die gleichen Krankenkassenprämien bezahlt wie ihr Raumpfleger. Wie wir schon im letzten Jahr diskutiert haben, können sich vermögende Versicherte vergünstigte Prämien sichern, indem sie höhere Selbstbehalte wählen können.
- Mit der Anpassung des Staatsbeitrags können wir immerhin einen gewissen Ausgleich der Kopfprämien erreichen, indem Sie die Ungerechtigkeit dieses Systems etwas mildern. Der Abg. Gerold Büchel hat im letzten Jahr zu Recht eingewendet, dass wir damit alle bedienen und nicht zielgerichtet diejenigen stützen, welche wir wirklich erreichen wollen. Ja, das ist so. Leider können wir mit dem Staatsbeitrag keine zielgerichtete Entlastung erreichen, sondern nur die Prämien für alle subventionieren. Dass die Senkung des Staatsbeitrags um über 40% seit 2014 vor allem den Mittelstand empfindlich trifft, dürfte hier drin aber jedem klar sein.
- Erreichen wir unser Ziel und erhöhen den Staatsbeitrag für die OKP auf CHF 42 Mio. pro Jahr, werden die monatlichen Prämien aller Versicherten um etwa CHF 24 pro Kopf sinken.
- Die Arbeitgeber werden darüber auch erfreut sein, weil sie ja bekanntlich 50% der OKP für ihre Beschäftigten leisten.
- Damit gibt es einen gewissen positiven Effekt auf die Konjunktur, indem ein Grossteil der circa CHF 9 Mio. auch wieder ausgegeben werden und so circa CHF 9 Mio. mehr in die Wirtschaft fliessen werden.
- Bei der gerade abgeschlossenen AHV-Revision haben wir immer wieder das Argument gehört, dass vor allem in Liechtenstein wohnhafte Personen von Subventionierungen durch Staatsbeiträge profitieren sollten. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete, dieses Argument sticht hier: Nur in Liechtenstein wohnhafte Personen profitieren von einer Erhöhung des Staatsbeitrags an die OKP. Damit kann bei einer Anhebung des Staatsbeitrags, wie von uns vorgeschlagen, immerhin eine gewisse Zielgenauigkeit, genauer als bei der AHV, erreicht werden. Allen, denen der Staatsbeitrag an die AHV zu klein ist, können hier bei der Festsetzung des OKP-Staatsbeitrags für 2017 damit zielgerichteter etwas kompensieren.
Wir von der Landtagsfraktion der Freien Liste beantragen aus diesen Gründen, dass der Landtag den Staatsbeitrag an die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung der übrigen Versicherten auf CHF 42 Mio. festlegt. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Wie schon erwähnt, dürfen wir in diesem Haus nun wieder den Staatsbeitrag an die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, genannt OKP-Beitrag, für das nächste Jahr festlegen. Der Landtag soll nun für das kommende Jahr 2017 den Staatsbeitrag an die obligatorische Krankenpflegeversicherung gemäss Art. 24a Abs. 2 KVG für das Bemessungsjahr 2017 in einer Höhe von CHF 33 Mio. festlegen. Was mich doch ein wenig wundert, ist, dass der Staatsbeitrag nicht noch weiter gesenkt wurde, da der Gesundheitsminister doch etliche Kostensenkungsmassnahmen eingeleitet hat, die sich sicher auch auf den Staatsbeitrag auswirken müssten. Spass beiseite - ich werde keinen Antrag für eine weitere Senkung des Staatsbeitrages einbringen. Der Staatsbeitrag war im 2012 noch bei CHF 54 Mio. und ist nun nach fünf Jahren für das 2017 auf CHF 33 Mio. geschrumpft. Dies hat Spuren in der Bevölkerung hinterlassen. Ich war in der Vergangenheit nicht einverstanden, wie die KVG-Anpassungen vorgenommen wurden. Aus meiner Sicht ist diese ganze KVG-Revision nicht unbedingt sozialverträglich umgesetzt worden. Nun, die Mehrheit in diesem Hause und die Mehrheit der Bevölkerung haben sich im Dezember letzten Jahres für die KVG-Revision entschieden und das gilt es zu akzeptieren. Allerdings haben auch 46,8% der Wähler gegen diese Revision gestimmt, da sie diese Revision des KVGs als nicht gerecht und nicht sozial empfunden haben. Das sollten wir hier auch nicht ganz vergessen. Und nun sind die Einwohner höchst gespannt darauf, welches Versprechen aus der ganzen KVG-Debatte nun eingehalten oder gar über Bord gehen wird. Darum erwarte ich in diesem Zusammenhang natürlich auch die in der KVG-Revision versprochene Senkung der Prämien von durchschnittlich CHF 315 pro Versicherten und Jahr, ohne dass ein Abbau der Reserven der Krankenkassen gemacht werden muss. Ich bin deshalb äusserst gespannt, wann die Krankenkassen die neuen Angebote mit den verschiedenen Stufen unter die Einwohnern bringen werden und wie viel die Senkung der Prämien dann real für jeden Versicherten ausmachen wird. Das ist mein einziger Grund, warum ich wohl oder übel diesem Staatsbeitrag von CHF 33 Mio. zustimmen werde. Eine Chance hat die Regierung wohl verdient, aber, wie gesagt, wenn die Senkung der Prämien nicht eintritt, dann sehe ich und sicher auch einige Einwohner in diesem Lande die KVG-Revision in der Realität gestrandet. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Ich möchte nur kurz auf zwei Punkte zu sprechen kommen. Einmal wurde im Rahmen der AHV-Revision auch des Öfteren immer wieder wiederholt, dass sich der Staat im Vergleich zur Schweiz ungenügend bei den Sozialwerken engagiere. Und damals wurde einfach nur eine Seite der Medaille angeschaut, nämlich die AHV, wo der Staat einen Staatsbeitrag von CHF 30 Mio. leistet. Hingegen diese Seite, die wir heute hier in dieser Diskussion behandelt haben, wurde eben oft verschwiegen, dass der Staat Liechtenstein CHF 33 Mio. an die Krankenkassenprämien subventioniert. Das ist in der Schweiz nicht der Fall. Die Schweiz subventioniert es eben nicht. Und das führt dann eben auch dazu, dass die staatlichen Subventionen dieser zwei Sozialwerke - pro Kopf der Bevölkerung gerechnet - im Vergleich zur Schweiz über 100% höher sind. Und ich denke, da kann man doch wohl kaum davon sprechen, dass sich der Staat im Vergleich zur Schweiz bei den Sozialwerken weniger engagiert - ganz im Gegenteil, über 100% mehr; und das ist auch schön so.Dann noch ein zweiter Punkt, den ich aus dem Bericht herausnehmen will, der doch sehr erfreulich ist, und der auch nicht genügend betont werden kann, und auch die Regierung respektive der Gesundheitsminister gelobt werden darf: Nämlich die insgesamt erfreuliche Kostenentwicklung. Wir haben hier verschiedene Zahlen vom Bundesamt für Gesundheit, aber es gibt auch noch die Zahlen des Datenpools, die werden ja neuerdings auch auf der Webseite des Krankenkassenverbandes publiziert. Das sind in dem Sinne die interessanteren Zahlen, weil das auch rollende Zahlen sind, da hat man immer ein 12-Monatsfenster. Und auch da sieht man sehr, sehr erfreuliche Zahlen, nämlich rückläufige Zahlen. Und ich weiss nicht, ob es das in der Geschichte der liechtensteinischen Krankenversicherung schon oft gegeben hat, dass Kosten eben auch rückläufig sind. Speziell wenn man sich die Kosten in Liechtenstein anschaut: Auch dort noch viel ausgeprägter, vor allem dort, wo auch der Gesundheitsminister die Möglichkeit hatte, einzugreifen, ohne den Landtag bemühen zu müssen. Und auf der Seite 20 ist ja die ganze Reihe an Massnahmen aufgeführt. Es wurde bekanntlich der Taxpunktwert für ärztliche Praxislabors gesenkt. Die Abgeltung von rund 20 der häufigsten verwendeten Positionen im Liechtensteiner Arzttarif wurden angepasst. Es wurden nach Vorgaben der Regierung verschiedene andere Anpassungen im Arzttarif vorgenommen. Es wurde auch noch der Taxpunktwert für das Fachlabor schrittweise - hier ist noch nicht alles durch - gesenkt. Und auch bei den Physiotherapeuten legte die Regierung per Verordnung eine schrittweise Angleichung an die Schweiz fest. Und das ist doch ein eindrückliches Paket von Massnahmen, das hier jetzt auch Wirkung zeigt. Und ich kann mir sehr gut vorstellen, dass das keine angenehme Aufgabe war. Und ich glaube auch nicht, dass wir bisher irgendeinen Gesundheitsminister in der Geschichte dieses Landes hatten, der sich diesen Dingen so angenommen, so engagiert hat und sicher sehr viele ungemütliche Stunden in diesem Zusammenhang verbracht hat. Und hier wurde eben im Zusammenhang des Staatshaushaltes manchmal vom Rotstift des Finanzministers gesprochen, so kann man hier vom Rotstift des Gesundheitsministers im Sinne des Prämienzahlers sprechen. Und es ist auch sehr erfreulich, dass sich hier jetzt etwas zeigt. Und, wie gesagt, das sind doch schon gute Zahlen. Das ist etwas Neues, dass es so etwas gibt, sinkende Kosten über so ein Zeitfenster in verschiedensten Bereichen, insgesamt aber auch gerade in diesen Bereichen, die hier sehr entschieden angegangen worden sind. Und ich kann den Gesundheitsminister daher nur beglückwünschen, auch wenn ich ihn nicht beneide in seiner Rolle.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Es wurde jetzt schon sehr viel gesagt. Ich möchte auch nichts wiederholen, wenn nicht notwendig. Es ist aber interessant, auf den Seiten 7, 8 und 9 zu lesen - da geht es um das Kapitel «Staatliche Finanzierung» -, welche Geldmittel, welche Summen wohin fliessen. Also da lohnt es sich sicher, einen Blick darauf zu werfen, gerade auch im Hinblick auf die Diskussion, ob es diese Initiative der Freien Liste wirklich braucht. Denn wenn man das genau anschaut, dann bekommt man hier sehr gute Informationen. Meine Frage bezieht sich auf die Seite 21, «Entwicklung von Hochkostenfällen». Und da steht, dass sich im Vergleich zum letzten Jahr die Fälle mit Kosten von mehr als CHF 100'000 praktisch verdoppelt haben. Jetzt frage ich mich: Ist das eine einmalige Entwicklung oder ist das ein Trend, der sich hier abzeichnet, dass sich diese Anzahl der Patienten stetig verdoppelt oder ist es - ich sage jetzt ein blödes Wort, das nicht stimmt - ein einmaliger Ausrutscher? Ich wäre sehr froh, wenn die Regierung hier noch eine Auskunft dazu geben könnte. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich könnte jetzt mit böser Zunge behaupten, dass das Votum des Abg. Elfried Hasler ein gekauftes Votum war, aber ich nehme an, das war nicht der Fall. Auf jeden Fall werde ich den Antrag der Regierung unterstützen. Ich glaube summa summarum, es stimmt. Der Gesundheitsminister hatte wirklich schwere Entscheidungen zu machen gehabt, aber die wurden auch getragen vom Landtag und vom Volk. Darum denke ich mir auch, dass das Tarmed in den nächsten Jahren sicherlich - hoffentlich - noch kostendämpfende Wirkung zeigen wird und dann wird das auch für den Prämienzahler ein bisschen erfreulich sein. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Guten Tag, meine Damen und Herren Abgeordneten. Ich habe einige Fragen zu beantworten, die im Laufe dieser Debatte an mich gestellt wurden. Zunächst zur Frage des Abg. Wendelin Lampert und - ich muss sagen - zur jedes Jahr wiederkehrenden Frage über dieses Kuchendiagramm, in dem die Medikamente ausgewiesen werden. Er stellt die Frage mittlerweile schon so lange, dass sich die Welt um ihn geändert hat. Und zwar hat sie sich so geändert, dass wir im Bereich der Spitäler die sogenannten Fallkostenpauschalen haben. Die Medikamente werden nicht mehr einzeln mit der Krankenkasse abgerechnet, sondern es wird nur noch eine Fallkostenpauschale, zum Beispiel bei einem Blinddarm, mit der Krankenkasse abgerechnet. Es ist dabei egal, wie viele Medikamente das Spital für eine Behandlung einer Blinddarmentzündung braucht, also für die Operation und nachher noch für die Heilung. Das kümmert die Krankenkasse mittlerweile nicht mehr und das ist Sache des Spitals, eben den Medikamenteneinsatz zu optimieren. Das führt eben dazu, dass in den meisten Spitälern praktisch ausschliesslich - dort, wo es möglich ist - Generika verwendet werden, während wir anderswo eben nur einen Generikaanteil von 16% haben. Also das ist eine Erklärung dafür, dass, selbst wenn wir die Medikamente in den Spitäler ausweisen wollten, diese Informationen nutzlos wären, weil sie mit den Spitalskosten - soweit die Statistik betroffen ist - hier nichts zu tun haben. Früher war das anders. Früher wurde wirklich jede Pille und jeder Handgriff separat gegenüber der Krankenkasse abgerechnet. Aber seit der Einführung der Fallkostenpauschale vor einer Hand voll Jahren ist eben sehr viel in Bewegung gekommen, gerade was die Kosten in den Spitälern anbelangt und es bewegt sich weiterhin sehr viel. Dann zu den Medikamenten: die Kompensation über die Mengen eindämmen. Ja, das ist sicher eine Sache. Ich habe mir letzthin das Vergnügen angetan, eine Nacht lang mit der Medikamentenstatistik zu verbringen. Und es sind gewaltige Dinge passiert in nur einem Jahr, also es verändert sich gewaltig etwas. Zum Beispiel gibt es neuere Medikamente gegen Hepatitis C - Sie haben das sicher schon gehört: das berühmte «Sovaldi» oder «Harvoni». Das sind sehr, sehr, sehr teure Medikamente. Eine einzige Behandlung kostet einmalig etwas in der Grössenordnung von CHF 60'000, 70'000, 80'000. Und diese beiden Medikamente zusammen haben es schon auf Platz drei der Medikamentenhitparade in unserem Land gebracht in nur einem Jahr. Dann gibt es die «TNF-Blocker», die es vor einem Jahr auch noch nicht in die vorderen Ränge geschafft haben. Und diese Klasse der Medikamente ist jetzt auch ganz, ganz vorne dabei. Also es ändern sich Dinge wahnsinnig schnell in diesen Bereichen und deshalb ist es sehr wichtig, da ein wachsames Auge zu haben.Die Einführung des Tarmeds: Der Tarmed wird 2017 eingeführt werden. Das ist Gesetz. Da können wir nichts machen, werden und wollen wir auch nichts machen. Es wird aber der Tarmed eingeführt, der zu diesem Zeitpunkt in der Schweiz gültig ist. Es wäre auch nicht möglich, den Tarmed 2.0 aus rein praktischen Gründen einzuführen. Die Software bei den Ärzten, bei den Krankenkassen und so weiter wird nicht umgestellt werden können nur für Liechtenstein auf den Tarmed 2.0, wenn er in der Schweiz gar nicht eingeführt wird. Aber eben, das Jahr ist noch nicht vorbei und es gibt immer noch eine Möglichkeit, dass der Bundesrat ein Machtwort spricht und den Tarmed 2.0 auf den 1.1.2017 einführt. Die Zeit wird langsam knapp, das gebe ich doch zu, aber jedenfalls werden wir das einführen, was zum 1.1.2017 in der Schweiz gültig ist.Dann zu den Reserven und Rückstellungen: Die Reserven und Rückstellungen der Kassen sind auf einem Niveau, das sehr stark kritisiert wurde. Ich habe immer gesagt: Wenn man das anders anschaut, dann sind das die Reserven von etwa drei bis vier Monatsausgaben, und ich finde das jetzt nicht gerade exorbitant. Was aber im Getöse der KVG-Abstimmung einfach untergegangen ist: Erstens waren die Reserven nicht Teil der KVG-Vorlage, dass wissen Sie so gut wie ich, weil Sie es ja hier im Landtag mitbeschlossen haben. Hohe Reserven haben eben noch einen anderen Nachteil, wenn man das so sehen will. Und zwar, wenn man zum Beispiel 35% Reserven halten will und das auch in Zukunft halten will - und wir werden wieder Kostensteigerungen haben -, dann muss man, wenn man diese Reserven halten will, für jeden CHF 1 Kostensteigerung CHF 1,35 einnehmen, damit das wieder stimmt. Und das ist eben das Lästige. Und deshalb müssen wir die Reserven auf einem vernünftigen Niveau halten. Aber was vernünftig ist und was nicht, wie viele Monatsreserven das sein sollen, das wird sich weisen.Jedenfalls hat mich der Abg. Wendelin Lampert gebeten, den Reservestand zu verkünden. Es ist, wie im Protokoll der Finanzkommission aufgeführt: Im Moment liegen wir bei 33% der Bruttoleistungen der Kassen per Ende letzten Jahres. Dann hat der Abg. Peter Büchel einige Fragen dazu gestellt, wieso wir wegen Kostensparmassnahmen den Staatsbeitrag nicht senken. Sie haben es ja selbst gesehen: Die Kosten sind etwas rückläufig. Das freut mich sehr und das Lob des Abg. Elfried Hasler freut mich auch sehr, aber wir müssen uns bewusst sein, dass diese Dinge nicht von Dauer sind. Das sind Einmaleffekte. Das ist eine Verschnaufpause im Wachstum, wir werden wieder wachsen. Die Gesundheitskosten haben - da können wir nichts tun - einen wesentlichen Faktor, das ist schlicht und ergreifend die Demografie. Je nach Quelle sprechen wir hier von 1% bis 2% Wachstum pro Jahr, das wir rein über die älter werdende Bevölkerung oder das Älterwerden der geburtenstarken Jahrgänge haben werden. Das ist eine Konstante, mit der wir leben müssen. Und das Beste, was wir erreichen können - meines Erachtens - im Gesundheitswesen, ist eben, dass wir das Wachstum auf einem Niveau halten, das nicht wesentlich über diesem zwangsweise notwendigen Wachstum hält. Der Abg. Peter Büchel ist - ebenso wie ich - gespannt, ob diese Senkung kommt. Ich möchte noch einmal wiederholen, was die Prämien beeinflusst. Die Prämien beeinflusst: die Umstellung der Kostenbeteiligung der Patienten. Diese kommt sicher, sie wurde beschlossen, vom Landtag und vom Volk gutgeheissen. Das kommt sicher. Aber gleichzeitig gibt es auch eine Veränderung der Kosten. Und wenn uns die Kosten davonwachsen, dann fressen die natürlich von diesen möglichen CHF 315 Prämiensenkung etwas weg. Da werden wir jetzt sehen, wie sich die Dinge in diesem Jahr entwickeln.Dann zum Abg. Elfried Hasler: Ich danke für die Blumen und möchte ihm auch sagen, dass das Einmaleffekte sind. Und was wir jetzt sehen, sind seltene Ereignisse wie eine Sonnenfinsternis oder solche Dinge, die passieren nicht wirklich sehr oft. Dann hat der Abg. Eugen Nägele nach den Hochkostenfällen über CHF 100'000 gefragt. Diese Fälle sind selten und wir sind ein kleines Kollektiv in diesem Land. Also das schwankt immer sehr, sehr stark von Jahr zu Jahr. Derartige Schwankungen beunruhigen mich nicht, das ist am oberen Rand. Und das sind einfach zwei, drei Menschen mehr, die eine sehr schwere Krankheit haben, oder zwei, drei Menschen weniger im Jahr darauf. Das macht es halt aus, wir sind in einem kleinen Land.Dann zum Abg. Harry Quaderer, dass das ein gekauftes Votum gewesen sei. Ich habe kein Geld, um so etwas zu bezahlen. Ich möchte dem Landtag sehr danken für die gute Zusammenarbeit in den letzten Jahren im Bereich des Gesundheitswesens. Sie erinnern sich vielleicht noch, dass es eine kleine KVG-Revision gab, die vom Landtag sehr schnell gutgeheissen wurde, ohne lange Diskussionen. Und das war eine sehr, sehr wesentliche Vorlage eben auch im Bereich der Kostensenkung. Und mittlerweile wurden durch zwei Staatsgerichtshofurteile die Entscheide dieser kleinen KVG-Revision gestützt, was mich sehr freut. Und das zeigt, dass das kleine Gesetz, das damals beschlossen wurde, sehr, sehr effektiv war. Gut, damit glaube ich, die Fragen beantwortet zu haben. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Diese Sonnenfinsternis - ich erhoffe mir doch einen nachhaltigen Effekt dieser KVG-Reform beziehungsweise ich bin überzeugt davon. Denn Tatsache ist einfach: Jeder sanktionierte Leistungserbringer, der eben nicht mehr tun und machen kann, was er will, den müssen wir nicht mehr mit Prämiengeldern finanzieren. Das wird einen positiven Effekt haben. Und diese Damen und Herren hätten jedes Jahr diese Lücke genutzt, davon bin ich überzeugt. Und jetzt ist diese Lücke jedes Jahr geschlossen und das ist eben gut. Und deshalb bin ich dem Landtag auch dankbar, dass er auch diesen Tarmed per 1.1.2017 eingeführt hat. Dann zum glorreichen Kuchendiagramm auf der Seite 17: Das mag schon so sein, mit dieser Fallkostenpauschale. Wir sind uns schon einig. Es werden Medikamente verabreicht in den Spitälern, das dürfte unbestritten sein. Entsprechend entstehen hier auch Kosten. Und wenn man dann den Spiess umdreht, dann müsste man in diesem Diagramm sagen: Dann nehmen wir bei den Ärzten die Kosten der Medikamente dazu. Dann sehen wir dieses Kuchenstück wesentlich grösser. Und diese Intransparenz, die ist hier drin, da vergleicht man Äpfel mit Birnen, das schleckt keine Geiss weg. Aber das ist, wie gesagt, schon mehrere Legislaturen so. Ich kann gut damit leben, ich verstehe dieses Kuchendiagramm. Und ich habe es jetzt auch schon x-mal erläutert. Ich denke mir, das sehen auch sehr, sehr viele andere Personen so. Dann zu diesen Rückstellungen und Reserven: Mich hätten natürlich die einzelnen Rückstellungen und Reserven der einzelnen Kassen, sprich der drei bestehenden Kassen, interessiert. Ich habe schon ein gewisses Verständnis, dass Sie hier keine Details nennen wollen. Die gesamten Zahlen haben wir dank den Informationen aus der Finanzkommission. Können Sie zumindest sagen: Sind diese Reserven und die Rückstellungen in etwa gleichmässig verteilt über diese drei Kassen? Ich habe übrigens keine Mühe damit, wenn man auf den 1.1.2017 Reserven abbaut, aber dann erwarte ich mir zu den CHF 315 eine zusätzliche Prämienreduktion, sprich zwei Teile: einmal KVG-Reform, einmal Abbau Reserven und einmal Abbau Rückstellungen. Ich erwarte Transparenz bei diesem Prozess. Mir ist schon auch bewusst, sollte es Kostensteigerungen geben - wir müssen natürlich vom ursprünglichen Niveau ausgehen -, dann wird dies sicherlich bei diesen CHF 315 in Abzug gebracht werden müssen. Aber hierzu erwarte ich mehr Transparenz. Und es dürfte jetzt schon klar sein, dass es hierzu im Herbst Kleine Anfragen geben wird. Denn das hat man dem Volk versprochen und das muss man jetzt auch liefern. Das soll auch eine Botschaft an die Krankenkassen sein.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Danke an die Regierung für die Beantwortung der Fragen. Danke an Wendelin Lampert, er hat das genau angesprochen: Wenn schon abgebaut wird, muss auch transparent sein, was es dem einzelnen Versicherungsnehmer bringt. Dann zum Loblied von Elfried Hasler an den Gesundheitsminister: Ich habe mich da auch gefragt - wie der Abg. Quaderer -, ob das gekauft ist oder was da geboten wurde. Sie haben es beantwortet. Sie machen das anscheinend gerne, solche Loblieder. Zur Sonnenfinsternis - da habe ich schon ein bisschen Mühe. Eine Sonnenfinsternis konnte schon im Altertum vorausgesagt werden. Dass die Regierung da schon rumstochert und nicht weiss, wann eine Sonnenfinsternis kommt, da bin ich ein bisschen erschrocken.Dann zu diesen CHF 315, die Sie schon ein wenig eingeschränkt haben. Ich sage, der Einwohner erwartet das, dass hier Einsparungen bei der Prämie kommen. Und ich glaube, das zu verkaufen, dass das dann nicht kommt, das wird dann sehr schwierig. Also ich sehe rot, das gibt Probleme bei verschiedenen Einwohnern. Denn das wurde erwartet, das wurde versprochen. Dann kann man nicht ein Jahr später sagen: «ätsch, bätsch», nichts ist geschehen. Ich frage mich auch, wann dann die effektiven Zahlen der Krankenkassen rauskommen. Wie sind die verschiedenen Kategorien der Versicherungen oder der verschiedene Stufen und Selbstbehalte, die eben aufscheinen? Das hätte ich gerne einmal gewusst. Gibt es hier eine Vorgabe für die Krankenkassen? Kann man dann noch zeitgerecht wechseln, wenn die Krankenkassen unterschiedliche Angebote machen? Ist hier schon was angedacht, wann das eben publiziert wird? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Ich kann die Abgeordneten Quaderer und Peter Büchel beruhigen. Ich wäre viel zu teuer, wenn man mich kaufen wollte. Das zum ersten Punkt. Und in einem zweiten Punkt auch eine Bitte an den Gesundheitsminister, vielleicht noch ein paar Worte zu den laufenden Wirtschaftlichkeitsverfahren zu sagen. Wir hatten ja ein Wirtschaftlichkeitsverfahren abgeschlossen. Und wenn ich das jetzt richtig verstehe, dann fallen die jetzt laufenden Wirtschaftlichkeitsverfahren unter eine andere rechtliche Grundlage, als dieses erste Wirtschaftlichkeitsverfahren gefallen ist. Und wenn ich das richtig interpretiere, ist für diese Wirtschaftlichkeitsverfahren, die hier jetzt laufen, die gesetzliche Basis eine deutlich schlechtere, damit solche Wirtschaftlichkeitsverfahren wirklich zum Erfolg führen können. Aber korrigieren Sie mich, wenn ich das falsch verstanden habe. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Zu den Fragen des Abg. Peter Büchel: Es waren weniger Fragen, es waren mehr Unterstellungen. Sonnenfinsternisse konnten vorhergesagt werden, aber nur von weisen Personen. Und in diesem Fall muss man sagen, dass weise Personen wissen, wie sich Krankenkassenprämien berechnen, und zwar ist es nicht schwer. Die Veränderung in einer Krankenkassenprämie ergibt sich aus den Veränderungen der Komponenten, die sie verursachen. Also diese CHF 315 auf der Minusseite, die sind gebucht über das KVG. Und jetzt gibt es weitere Veränderung, zum Beispiel die Veränderung des Staatsbeitrages. Wenn der Antrag der Freien Liste angenommen wird, dann wird die Krankenkasse noch stärker sinken, nämlich um etwas mehr als CHF 20 - das wurde ausgerechnet. Und wenn die Kosten jetzt plötzlich explodieren würden - wir haben keine Indikationen, wenn Sie die Zahlen anschauen, und ich bin sehr glücklich, dass die Zahlen so sind, wie sie sind -, dann wird das auch einen Einfluss haben. Und letztlich werden auch die Veränderungen der Reserven - ob jetzt absichtlich oder nicht absichtlich bei den Kassen herbeigeführt - Einfluss auf die Prämien haben. Um kurz den Prozess zu erläutern, wie es zu den Prämien kommt: Die Krankenkassen müssen Eingaben beim Amt machen, müssen ihre Kalkulation offenlegen, das Amt prüft dann, ob diese Kalkulation realistisch ist und kann dann die Prämien genehmigen oder eben nicht genehmigen. Und wir werden dieses Jahr gewisse Vorgaben machen. Dann wird es dieses Jahr so sein, dass wir wahrscheinlich etwas früher als in den vergangenen Jahren die Prämien-Pressekonferenz haben. Normalerweise war die im November, wir versuchen es dieses Jahr etwas früher zu machen. Damit ist auch geklärt, dass es noch genügend Zeit gibt, um sich bis Ende Jahr mit den neuen Angeboten, die wir erwarten - besonders im Bereich der Wahlfranchisen -, ausführlich auseinanderzusetzen, und dass dann jeder das für sich passende Modell finden kann. Wenn Sie sich zurückerinnern an die Pressekonferenz oder an die Information, die jeweils in den letzten Jahren zur Veränderung der Prämie gegeben wurde: Es gab ja Veränderungen der Prämien, gerade weil der Staatsbeitrag reduziert wurde. Da wurde immer klar und transparent ausgewiesen, welcher Beitrag von Sparmassnahmen des Staates stammte und welche kompensierenden Effekte der Abbau der Reserven hatte. Die Kassen haben etwas Reserven abgebaut, um eben nicht diese ganze Reduktion des Staatsbeitrages auf die Prämien wirken zu lassen. Aber das wurde jeweils transparent bei dieser Prämien-Pressekonferenz ausgewiesen. Da kann ich Sie beruhigen. Wir werden da nicht Zeug unter den Teppich kehren. Abgesehen davon ist die Reservesituation auch immer in der Krankenkassenstatistik dargelegt, nicht einzeln für jede Kasse. So weit sind wir noch nicht, dass wir da eine Veröffentlichungspflicht haben für jede Kasse einzeln. Ich fände das aber grundsätzlich keine schlechte Idee, weil der Versicherte auch wissen soll, wie es um seine Kasse steht. Es steht um alle unsere Kassen gut. Um die Frage des Abg. Wendelin Lampert zu beantworten: Wir haben total diese 33%. Eine Kasse hat 35%, eine 27% und eine 22% an Reserven. Also alle liegen deutlich über dem Minimum von 15%. Dann die Frage des Abg. Elfried Hasler zu den Wirtschaftlichkeitsverfahren: Also zu laufenden Verfahren werde ich hier natürlich im Detail keine Auskunft geben. Aber es stimmt schon: Die rechtliche Grundlage des Verfahrens, das abgeschlossen wurde, das bekannt ist, ist eine andere als die rechtliche Grundlage einiger Verfahren, die jetzt noch laufen oder die erst nachher begonnen wurden. Die rechtliche Grundlage ist insofern etwas schwächer, weil das KVG eben im Bereich der Wirtschaftlichkeitsverfahren im Jahr 2011 - wenn ich mich richtig erinnere - abgeändert wurde. Mit der KVG-Revision des Jahres 2015 haben wir eben diese Veränderung rückgängig gemacht. Ich sage, die rechtliche Ausgangslage ist etwas schwieriger, aber das heisst nicht, dass es keine Wirtschaftlichkeitsverfahren geben kann, es ist einfach etwas schwieriger. Aber das ist jetzt die Frage dieser laufenden Verfahren. Und das wird letztendlich die Entscheidung eines Gerichtes sein und möglicherweise wieder des Staatsgerichtshofs, weil wir es ja gewohnt sind, dass in diesen Fällen alles immer bis zum Staatsgerichtshof hochgezogen wird. Damit glaube ich, die Fragen beantwortet zu haben.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es gibt noch eine Wortmeldung.Abg. Judith Oehri
Danke für das Wort. Ich habe nur eine kurze Frage. Ich habe mitbekommen, dass derzeit die Tarife bei den Masseuren angepasst werden. Läuft da noch etwas anderes in diesem Bereich, auch noch bei anderen Berufsgruppen? Dann ist man auf allfällige Fragen vorbereitet, die dann an einen herangetragen werden.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Ich weiss jetzt nicht genau, was Sie damit meinen, aber ich kann versuchen, zu erahnen, was Sie damit meinen. Und zwar sind die Tarife bei den Masseuren schon lange hängig und wir haben immer gesagt, wenn die Physiotherapeuten dann einmal entschieden sind, dann wird bei den Masseuren entschieden, und zwar etwa auf derselben Grundlage, damit das nicht auseinander driftet. Andere Anpassungen sind noch am Laufen. Wir haben zum Beispiel im Bereich des medizinischen Labors eine schrittweise Anpassung vorgenommen und die dritte und letzte Stufe wird per 1.1.2017 in Kraft treten, also eine weitere Senkung. So haben wir die Senkungen auf eineinhalb Jahre verteilt, weil es doch etwas zu stark wäre, von einem Tag auf den anderen einen relativ grossen Schritt zu machen. Da haben wir es in mehreren Schritten gemacht, wie bei einigen anderen Fällen auch.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank dem Herrn Gesellschaftsminister für seine Ausführungen. Zu diesen Rückstellungen und Reserven: Sie haben jetzt bei den Reserven ausgeführt, dass die Kassen genügend Reserven haben. Wie sieht es bei den Rückstellungen aus? Sind hier auch etwa in derselben Dimension Rückstellungen vorhanden? Oder gibt es hier grosse Unterschiede bei diesen drei Kassen? Denn beide Pools geben die Chance, dass man sie reduzieren kann. Und ich habe, wie gesagt, keine Mühe mit der Reduktion, ich will einfach Transparenz.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Die Zahlen in dieser Detailierungskraft für die Rückstellung liegen mir jetzt aktuell nicht vor. Was man aber sagen kann, ist: Rückstellungen werden nach verschiedenen Kriterien gebildet. Und die Rückstellungen sind vor allem dazu da, um Leistungen, die in einem Jahr angefallen sind, von denen man weiss oder vermutet, dass sie zur Rechnung gelangen, eben abgrenzen kann von den Leistungen, die im Folgejahr auftauchen. Also wenn man das Gesundheitswesen anschaut, dann stellt man doch seltsame Dinge fest. Wenn Sie im Spital sind, dann dauert das in der Regel Monate nach Ihrem Austritt, bis die Rechnung gestellt wird. Und dann dauert es in der Regel wieder Monate, bis die bezahlt wird. Das heisst, man hat einige Monate, eine Handvoll Monate zu überbrücken. Genau so ist es bei anderen Leistungserbringern. Das dauert manchmal erstaunlich lange, bis die Rechnung gestellt und bis sie bezahlt wird. Und für diese Dinge wären die Rückstellungen eigentlich da. Die Reserven erfüllen eben zwei Zwecke: Das sind Schwankungsreserven, wenn einmal die Kosten schwanken, und es sind Reserven für Fehlprognosen in der Kostenentwicklung. Die Krankenkassen - das müssen Sie sich vorstellen - müssen jetzt im Juni die Kosten für das restliche Jahr schätzen und dann auch noch für das Jahr 2017, um die Prämien 2017 festlegen zu können, das heisst, eineinhalb Jahre im Voraus. Da sind Prognosefehler natürlich an der Tagesordnung und deshalb gibt es diese Schwankungs- und Prognosefehlerreserven. Leider kann ich Ihnen diese Zahlen nicht aus dem Kopf nennen, wie gross die Rückstellungen sind. Aber die Rückstellungen sind, meines Erachtens, besser begründbar. Aber wir müssen diese Begründungen auch noch besser anschauen. Jedenfalls werden auch diese transparent in der Krankenkassenstatistik ausgewiesen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen, somit können wir uns den Anträgen zuwenden. Wir haben bezüglich des Staatsbeitrages an die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung der übrigen Versicherten gemäss Art. 24a Abs. 2 KVG für das Bemessungsjahr 2017 zwei Anträge vorliegen. Der Regierungsantrag lautet auf einen Staatsbeitrag in Höhe von CHF 33 Mio. Der Antrag der Abg. Helen Konzett Bargetze lautet auf einen Staatsbeitrag in Höhe von CHF 42 Mio. Ich darf Sie daran erinnern, dass es durchaus möglich ist, falls ein favorisierter Antrag keine Mehrheit findet, in der Folge einem anderen Antrag zuzustimmen. Schlussendlich wollen wir eine Lösung haben. Wir werden zuerst über den Antrag der Abg. Helen Konzett Bargetze abstimmen, nämlich den Staatsbeitrag für das Bemessungsjahr 2017 auf CHF 42 Mio. festzulegen. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 3 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Antrag erhielt 3 Stimmen und wir haben ihm somit nicht zugestimmt. Wir kommen nun zum Antrag der Regierung. Sie beantragt, den Staatsbeitrag für das Bemessungsjahr 2017 auf CHF 33 Mio. festzulegen. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
24 Stimmen, damit ist dem Antrag der Regierung einhellig entsprochen worden und wir haben Traktandum 8 abgeschlossen. Wir machen jetzt 15 Minuten Pause. Die Sitzung ist unterbrochen (von 17:45 bis 18:10 Uhr).
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