Beantwortung der Kleinen Anfragen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen schliesslich noch zum letzten Traktandum: Beantwortung der Kleinen Anfragen. Ich möchte mit Frau Regierungsrätin Aurelia Frick beginnen.Regierungsrätin Aurelia Frick
Guten Abend. Ich habe eine Kleine Anfrage der Abg. Helen Konzett Bargetze zu beantworten in Bezug auf den fünften :Zu Frage 1: Der fünfte Länderbericht wäre am 1. Februar 2015 fällig gewesen. Aufgrund von Rückständen bei Berichten zu anderen UNO-Menschenrechtskonventionen konzentrierte sich das Amt für Auswärtige Angelegenheiten in diesem Jahr auf die Bearbeitung der bereits länger ausstehenden Pendenzen. Die Planung für das 2016 ist derzeit im Gange. Wann der Bericht unter der UNO-Frauenkonvention eingereicht werden kann, hängt auch davon ab, ob Liechtenstein das sogenannte vereinfachte Berichterstattungsverfahren wählen kann. Liechtenstein hat sich bei der Reform der UNO-Vertragsausschüsse im Jahr 2014 erfolgreich für die Einführung dieses vereinfachten Verfahrens eingesetzt, welches massgebliche Erleichterungen bringt und gerade für eine kleinere Administration wie die liechtensteinische sehr bedeutsam ist. Allerdings haben noch nicht alle Ausschüsse dieses Verfahren eingeführt beziehungsweise nur für eine eingeschränkte Zahl an Staaten. Zu Frage 2: Wie bereits unter Frage 1 erwähnt, liegt der Grund für die Verzögerung darin, dass das Amt für Auswärtige Angelegenheiten Rückstände aufzuarbeiten hatte. Die UNO-Berichterstattungen im Menschenrechtsbereich sind umfassende und detaillierte Beschreibungen der Menschenrechtssituation in Liechtenstein im vom jeweiligen Übereinkommen abgedeckten Bereich. Sie werden in Koordination und Zusammenarbeit mit verschiedenen thematisch zuständigen Amts- und Stabsstellen erstellt. Aufgrund der begrenzten personellen Ressourcen hat das Amt für Auswärtige Angelegenheiten in Bezug auf die Aufgabenerledigung eine Priorisierung vorzunehmen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident. Ich möchte die Möglichkeit nutzen, eine Zusatzfrage zu stellen, nämlich: Hängen die Verzögerungen damit zusammen, dass die Stabsstelle für Chancengleichheit derzeit stark unterbesetzt ist?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Die Verzögerung hängt damit zusammen, dass wir etwas knapp an personellen Ressourcen sind und wir im Moment sehr viele Berichterstattungsverfahren haben, die laufen, und deshalb sind wir noch nicht bei diesem CEDAW-Bericht dran.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete, ich freue mich, Ihnen elf Kleine Anfragen zu beantworten, und wünsche Ihnen die nächsten rund 20 bis 25 Minuten viel Vergnügen. Die erste Kleine Anfrage des Abg. Erich Hasler zum Thema : Zu Frage 1: Die Verteilung der Mehrwertsteuererträge ist in der Anlage IV der Vereinbarung zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zum Vertrag betreffend die Mehrwertsteuer im Fürstentum Liechtenstein geregelt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Anlagen III und IV von rein technischer Natur sind und sich nur an Fachleute wendet, weshalb diese Anlagen sowohl in der Schweiz wie auch in Liechtenstein nicht veröffentlicht beziehungsweise publiziert wurden. In Ziff. 3.2 Bst. a und b der Anlage IV der oben erwähnten Vereinbarung ist die Anwendung des Verteilungsschlüssels wie folgt geregelt: Der nach der direkten Zurechnung verbleibende Poolertrag ist aufgrund der Bevölkerungszahl, korrigiert um eine gegebenenfalls unterschiedliche Pro-Kopf-Nachfrage nach mehrwertsteuerbelasteten Gütern und Leistungen, auf die beiden Vertragsstaaten aufzuteilen. Zu diesem Zweck wird in einem ersten Schritt der Anteil der mittleren Wohnbevölkerung des Fürstentums Liechtenstein an der mittleren Gesamtwohnbevölkerung der beiden Vertragsstaaten berechnet. In einem zweiten Schritt wird das Pro-Kopf-Volkseinkommen (das heisst, nominelles Volkseinkommen dividiert durch die mittlere Wohnbevölkerung) des Fürstentums Liechtenstein durch dasjenige der Schweiz geteilt. Um die mehrwertsteuerrelevante Nachfragedifferenz zu ermitteln, wird anschliessend der Prozentsatz, um den das liechtensteinische Pro-Kopf-Volkseinkommen das schweizerische übersteigt, um 15% gekürzt. In einem dritten Schritt wird dieser gekürzte Prozentsatz mit dem im ersten Schritt ermittelten Prozentanteil des Fürstentums Liechtenstein an der Gesamtwohnbevölkerung multipliziert. In einem vierten Schritt ergibt sich schliesslich durch Addition der Prozentsätze aus dem ersten und dritten Schritt der Anteil des Fürstentums Liechtenstein am nach der direkten Zurechnung verbleibenden Poolertrag. Der Anteil der Schweizerischen Eidgenossenschaft ergibt sich aus der Differenz zwischen dem nach der direkten Zurechnung verbleibenden Poolertrag und dem so ermittelten Anteil des Fürstentums Liechtenstein.Zu Frage 2: Die massgeblichen Grössen der Bevölkerungszahl und Volkseinkommen ergeben sich aus nachfolgender Tabelle, ich verzichte jetzt aber, Ihnen diese ganzen Zahlen hier vorzulesen.Jahr | MWST Einnahmen in Mio. CHF | Verteilschlüssel zw. CH und FLMWST Einnahmen in Mio. CHF | Separierte Branche MWST Einnahmen in Mio. |
2007 | | 0,72* | |
2008 | 212,7 | 0,77 | |
2009 | 206,6 | 0,88 | |
2010 | 227,4 | 0,94* | |
2011 | 205,8 | 0,69 | 80,4 |
2012 | 206,8 | 0,68 | 79 |
2013 | 191,8 | 0,63 | 79,6 |
2014 | 175,3 | 0,51 | 85,5 |
*Angaben in Tabelle korrigiertZu Frage 3: Wie der vorherigen Auflistung entnommen werden kann, ist das massgebende Volkseinkommen FL von rund CHF 4 Mia. (Volkseinkommen 2008 für das Rechnungsjahr 2010) auf rund CHF 2,5 Mrd. (Volkseinkommen 2012 für das Rechnungsjahr 2014) gesunken. Der ungewöhnlich tiefe Wert für das Jahr 2012 ist ein Sonderfall und insbesondere auf grosse Dividendenausschüttungen in das Ausland zurückzuführen. Das Volkseinkommen der Schweiz ist in der gleichen Zeitperiode hingegen um rund 22% gestiegen. Diese unterschiedlichen Entwicklungen der Volkseinkommen der beiden Vertragsstaaten haben zur angesprochenen Reduzierung des Anteils Liechtensteins am Poolertrag geführt.Zu Frage 4: Die MWST-Einnahmen aus den separierten Branchen in den Jahren 2007 bis 2010 stellen sich wie folgt dar: - Jahr 2007: CHF 80,7 Mio.
- Jahr 2008: CHF 85,7 Mio.
- Jahr 2009: CHF 70 Mio.
- Jahr 2010: CHF 77,1 Mio.
Dann komme ich zur Beantwortung der Kleinen Anfrage des Abg. Herbert Elkuch zum Thema : Zu den Fragen 1 bis 3: Die Fragen 1, 2 und 3 können nur vom Stiftungsrat beantwortet werden. Es ist eine zentrale Aufgabe des Stiftungsrates, das finanzielle Gleichgewicht der Stiftung zu überwachen und gegebenenfalls Massnahmen einzuleiten. Die Regierung ist überzeugt, dass sich der Stiftungsrat der Situation bewusst ist, die notwendigen Entscheidungen treffen und zu gegebener Zeit die Versicherten darüber informieren wird.Zu Frage 4: Die in der Fragestellung genannte Arbeitnehmer-Beitragshöhe von 2,2% ist im Sparplan Basis-C zwar möglich, doch wurde diese Variante von keinem Anschluss der Stiftung Personalvorsorge gewählt und hat deshalb keine praktische Bewandtnis. Das vom SPL-Stiftungsrat erlassene Vorsorgereglement mit den Sparplänen A, B und C bewegt sich im Rahmen der gültigen Gesetze. Dann komme ich zur Beantwortung der Kleinen Anfrage des Abg. Wolfgang Marxer zum Thema :Zu Frage 1: Das Ministerium für Präsidiales und Finanzen hat in der Zwischenzeit mit der Steuerverwaltung sowie anderen Experten eine vertiefte Analyse der Situation und verschiedener Lösungsansätze vorgenommen. In einem noch andauernden Diskussionsprozess werden dabei die verschiedenen Varianten hinsichtlich ihrer steuerrechtlichen Auswirkung und administrativer Umsetzung geprüft. Die Aufgabenstellung ist anspruchsvoll, da unterschiedlichste und divergierende Interessen zu berücksichtigen sind, wie Förderung des Wohneigentums, Umgang mit Mieterträgen, Gleichbehandlung von alten und neuen Liegenschaften, Gleichbehandlung mit anderen Vermögenswerten und so weiter. Es ist dabei zu vermeiden, dass eine Ungerechtigkeit durch eine andere abgelöst wird. Auch lässt sich mit der heutigen Datenlage nicht abschätzen, welche Auswirkungen die verschiedenen Bewertungs- und Besteuerungsvarianten auf die Steuereinnahmen haben werden. Es ist deshalb zu überlegen, ob und wie diese Datenbasis verbessert werden kann. Zu Frage 2: Aufgrund der zu Frage 1 genannten Erläuterungen gibt es noch keinen Auftrag zur Erarbeitung eines Berichts und Antrags. Zu Frage 3: Unter Steuergerechtigkeit wird gemeinhin verstanden, dass sich die Steuer an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Steuerzahlers orientiert und dass sie in sich schlüssig ausgestaltet ist. In diesem Sinn entspricht die derzeitige steuerrechtliche Behandlung der Liegenschaften als ein Element des Gesamtvermögens systematisch dem Kriterium der Steuergerechtigkeit. Problematisch ist jedoch die unterschiedliche Bewertung der älteren gegenüber den neuen Liegenschaften. Bezüglich der Unterstützungsleistungen ist festzuhalten, dass diese nach definierten Kriterien zugesprochen werden. Inwieweit das Vermögen mit und ohne Berücksichtigung von Liegenschaften als Kriterium herangezogen wird, ist umfassend in der Beantwortung des Postulates zur Überprüfung der Subventionen und Transferleistungen an Private dargestellt. Dann komme ich zur Kleinen Anfrage des Abg. Johannes Kaiser zum Thema :Hinsichtlich dieser Fragen ist zunächst allgemein darauf hinzuweisen, dass in den Verhandlungen mit dem Heiligen Stuhl Einigkeit über einen Abkommenstext inklusive entsprechender Anhänge erzielt werden konnte. Das Abkommen zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und dem Heiligen Stuhl ist unterschriftsreif und soll nach Abschluss der Detailvereinbarungen auf Gemeindeebene unterschrieben werden. Zu den Detailverhandlungen in den Gemeinden ist auszuführen, dass in neun Gemeinden die entsprechenden Verhandlungen bereits abgeschlossen werden konnten. Nun gilt es zu versuchen, auch in den verbleibenden zwei Gemeinden zu einer Einigung zu gelangen. In den Verhandlungen mit der katholischen Kirche sowie den evangelischen Kirchen war im Wesentlichen nur noch die Frage des Religionsunterrichts ein Thema. Alle drei Religionsgemeinschaften haben Vorbehalte betreffend die vom Landtag beschlossene Streichung des konfessionellen Religionsunterrichts auf Sekundarschulebene angemeldet. Von Seiten der Regierung wird weiterhin versucht, hierzu alternative Lösungen auszuarbeiten - basierend auf dem bereits erfolgten Landtagsbeschluss. Zu Frage 1: Die Regierung hat keinen fixen Zeitpunkt festgelegt, bis zu dem die Detailverhandlungen in den Gemeinden abgeschlossen werden müssen. Aus Sicht der Regierung ist aber auch klar, dass die Detailverhandlungen in den verbliebenen zwei Gemeinden nun rasch zu einem Abschluss kommen müssen.Zu Frage 2: Aus Sicht der Regierung wären in beiden Gemeinden Verhandlungslösungen möglich, die die Interessen beider betroffenen Parteien gebührend berücksichtigen. Die Regierung ist allerdings nicht Partei dieser Verhandlungen und kann daher hierzu keine weitergehenden Antworten liefern. Zu Frage 3: Ja, sofern eine einvernehmliche Lösung nicht realisierbar ist, besteht durchaus die Möglichkeit, dem Landtag entsprechende gesetzliche Lösungsvorschläge zu präsentieren. Diese bedingen jedoch eine weitergehende Überarbeitung und Ergänzung des bereits vom Landtag beschlossenen Religionsgemeinschaftengesetzes. Hierbei ist klar darauf hinzuweisen, dass eine einvernehmlich vertragliche Lösung einer gesetzlichen Lösung vorzuziehen ist. Eine gesetzliche Lösung würde zahlreiche Unsicherheiten mit sich bringen, da insbesondere die Fragen der Nutzungsrechte, der Unterhaltspflichten und so weiter auf gesetzlichem Wege geregelt werden müssten. Zu den Fragen 4 und 5: Geplant ist, dass die Vorlagen zur Neuregelung des Verhältnisses zwischen Staat und Religionsgemeinschaften jedenfalls noch innerhalb dieser Legislaturperiode verabschiedet werden sollen. Der genaue Zeitplan ist davon abhängig, ob die Detailverhandlungen in den verbliebenen Gemeinden nun zeitnah abgeschlossen werden können beziehungsweise wie rasch die oben genannten Anpassungen des Religionsgemeinschaftengesetzes realisiert werden können. Dann komme ich zur Beantwortung der Kleinen Anfrage des Abg. Thomas Lageder zum Thema :Zu Frage 1: Die Regierungsmitglieder nutzen verschiedenste Anlässe im In- und Ausland zur Kontaktpflege und Besprechung von Themen im Interesse des Landes. Die Beziehungen zu unserem Nachbarland Österreich stellen dabei eine hohe Priorität dar. Sowohl Regierungschef Adrian Hasler, Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer als auch Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer haben die Teilnahme am Länderspiel mit mehreren Treffen auf Ministerebene, mit Wirtschaftsvertretern und mit Mediengesprächen verbunden. Die hierfür anfallenden Kosten beschränken sich auf die reinen Reisekosten und sind durch das entsprechende Budget abgedeckt.Zu den Fragen 2 bis 4: Regierungschef Adrian Hasler war auf Einladung der Liechtensteinischen Landesbank in Wien. Im Rahmen der Veranstaltung stellte sich der Regierungschef den Fragen von «Die Presse»-Chefredaktor Rainer Novak. Unter dem Titel «Fürstentum Liechtenstein: Mit Mut in die Zukunft denken» wurden die sich verändernden Rahmenbedingungen für Finanzplätze, die aktuellen Herausforderungen für Liechtenstein wie auch die aktuellen Reformvorhaben diskutiert. Ebenfalls traf Regierungschef Hasler in Wien lebende Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner zu einem Gedankenaustausch über die Entwicklung Liechtensteins aus der Perspektive der in Wien lebenden Landsleute. Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer war vom österreichischen Justizminister Wolfgang Brandstetter zum Besuch des Länderspiels in Wien eingeladen worden. Am Vorabend des Länderspiels fand ein Arbeitsessen der beiden Justizminister statt, bei dem aktuelle Justizthemen besprochen wurden, so unter anderem rechtliche Fragen in Zusammenhang mit der aktuellen Flüchtlingskrise sowie der Strafrechtsreform in Österreich. Anlässlich des Treffens mit der österreichischen Innenministerin Johanna Mikl-Leitner wurden ebenfalls die aktuellsten Entwicklungen im Asylbereich und die Einschätzung der Lageentwicklung in beiden Ländern besprochen. Allfällige Grenzschliessungen der Nachbarstaaten hätten Auswirkungen auf die Flüchtlingsströme und damit verbundene allfällige «Ausweichbewegungen», welche auch Liechtenstein treffen können. Liechtenstein ist als Nachbarland von den Auswirkungen der österreichischen Asylpolitik direkt betroffen, ein regelmässiger und intensiver Austausch auf Ministerebene ist für Liechtenstein deshalb besonders wertvoll. Sportministerin Marlies Amann-Marxer traf anlässlich ihres Besuchs in Wien am 12. Oktober 2015 auf Einladung ihren österreichischen Kollegen Gerald Klug zu einem Gespräch. Dabei wurden verschiedene Themen des Sports, insbesondere die Organisation des Sports in Liechtenstein und Österreich diskutiert. Insbesondere, da Liechtenstein derzeit dabei ist, eine Schwerpunktverlagerung der Sportstrukturen hin zur privaten Seite des Sports zu prüfen, war der Austausch mit dem österreichischen Sportminister von besonderem Interesse, da Österreich einen ähnlichen Prozess seit Kurzem hinter sich hat.Dann zu einer weiteren Anfrage des Abg. Thomas Lageder zum Thema :Es sei vorausgeschickt, dass die Steuerverwaltung Ende 2014 sowie im Jahr 2015 mit Steuerpflichtigen, die der Besteuerung nach dem Aufwand unterstehen und deren Steuerbetrag unter der Mindestpauschale lag, Gespräche über die Anpassung der Besteuerung führte. Zwischenzeitlich sind diese Gespräche abgeschlossen. Bei einem Teil der Steuerpflichtigen wurde die Pauschalsteuer auf CHF 300'000 angehoben, beim anderen Teil der Steuerpflichtigen erfolgte eine Überführung in die ordentliche Besteuerung. Ein Ehepaar zog weg. Aufgrund der in der Entscheidung betreffend die Besteuerung nach dem Aufwand festgelegten Fälligkeitsfristen konnte in den meisten Fällen die Anpassung des Steuerbetrages beziehungsweise Überführung in die ordentliche Besteuerung nicht bereits für das Steuerjahr 2015 erfolgen. Zu Frage 1: Per 1.1.2015 unterlagen 35 Alleinstehende beziehungweise Ehepaare der Besteuerung nach dem Aufwand. Per November 2015 sind es noch 32. Vier davon werden ab 2016 der ordentlichen Besteuerung unterstehen.Zu Frage 2: Per 1.1.2015 hatten noch drei Personen die liechtensteinische Staatsangehörigkeit, wobei zwischenzeitlich zwei dieser Personen verstorben sind. Bei der dritten Person läuft die Umstellung auf die ordentliche Besteuerung, sodass es inskünftig keine Besteuerte nach dem Aufwand mit liechtensteinischer Staatsbürgerschaft geben wird.Zu Frage 3: Geht man vom heutigen Bestand aus, werden inskünftig alle Besteuerten nach dem Aufwand die Mindestpauschale von CHF 300'000 oder mehr bezahlen. Bei drei Personen erfolgen die Anpassungen, sobald die in den entsprechenden Entscheidungen festgesetzte Dauer der Pauschalsteuer ausläuft.Zu Frage 4: Wie bereits ausgeführt, wurde eine Erhöhung auf die Mindestpauschale vorgenommen beziehungsweise es erfolgte eine Überführung in die ordentliche Besteuerung.Zu Frage 5: Die Antragsteller auf Besteuerung nach dem Aufwand werden nach ihrem Aufwand befragt.Dann komme ich zur Beantwortung der Kleinen Anfrage des Abg. Alois Beck zum Thema :Die Frage 1 geht um die Steuerlastverteilung bei der Vermögens- und Erwerbssteuer nach den effektiven Steuerbeträgen. Für das Steuerjahr 2013 sind die Zahlen wie folgt:Steuer von...bis in CHF | Anzahl Veranlagungen | Anzahl Veranlagungen in % | Steueranteil CHF in Mio. | Anteil in % Total Steueraufkommen |
0 | 8'087 | 27,5 | 0 | 0,0 |
1 - 1'000 | 5'426 | 18,5 | 1,8 | 0,8 |
1'001 - 10'000 | 12'565 | 42,8 | 49,4 | 20,5 |
10'001 - 50'000 | 2'661 | 9,1 | 52,5 | 21,8 |
50'001 - 100'000 | 341 | 1,2 | 23,3 | 9,7 |
über 100'000 | 289 | 1,0 | 113,6 | 47,2 |
Total | 29'369 | 100 | 240,7 | 100 |
Die Anzahl Veranlagungen umfasst alle in Liechtenstein unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen sowie die optierten Vermögensstrukturen. Gemeinsam veranlagte Ehepaare entsprechen einer Veranlagung.Zu Frage 2: Für das Steuerjahr 2013 wurde ein Sollertrag von insgesamt CHF 665,8 Mio. ausgewiesen. Das entspricht einem Anteil von 32% am steuerpflichtigen Gesamterwerb von CHF 2,1 Mia. Unter Berücksichtigung der Progressionswirkung ist die Auswirkung der Vermögensbesteuerung jedoch effektiv noch deutlich höher. Wenn der Sollertrag komplett wegfallen würde, wäre der Einnahmenverlust nahe bei 50% des Steueraufkommens.Zu Frage 3: Die Steuerbelastung für ein Ehepaar ohne Kinder ist wie folgt: - Erwerb CHF 80'000, Steuer CHF 1'864, 2,3% des Erwerbseinkommens
- Erwerb CHF 100'000, Steuer CHF 3'228, 3,2% des Erwerbseinkommens
- Erwerb CHF 150'000, Steuer CHF 7'737, 5,2% des Erwerbseinkommens
Die Steuerbelastung für ein Ehepaar mit 2 Kindern ist wie folgt: - Erwerb CHF 80'000, Steuer CHF 202, 0,3% des Erwerbseinkommens
- Erwerb CHF 100'000, Steuer CHF 1'450, 1,4% des Erwerbseinkommens
- Erwerb CHF 150'000, Steuer CHF 5'366, 3,6% des Erwerbseinkommens
Dann komme ich zur Beantwortung der Kleinen Anfrage der Abg. Violanda Lanter-Koller zum Thema :Gemäss altem Steuergesetz war der Steuersatz betreffend die Vermögenssteuer so bemessen, dass er einer Sollertragsbesteuerung von 5% entsprach. Im Rahmen der Schaffung des neuen Steuergesetzes wurden Berechnungen angestellt, zu welchen Steuereinbussen die Senkung der Vermögenssteuer auf 4% beziehungsweise 3% führen würde. Nachdem eine Senkung auf 3% zu sehr hohen Einbussen geführt hätte, entschied sich der Gesetzgeber für einen Sollertrag von 4%. Gewiss mag ein Sollertrag von 4% im heutigen Zinsumfeld als hoch erscheinen. Es ist jedoch auch zu berücksichtigen, dass der Sollertrag auf alle Vermögenswerte Anwendung findet und die Rendite der einzelnen Vermögenswerte sehr unterschiedlich ist. Zudem sind - mit Ausnahme von Immobilien - auch alle Kapitalgewinne mit den 4% abgedeckt. Ein flexibler Sollertrag, in Abhängigkeit von Referenzzinssätzen, ist durchaus denkbar. Eine Senkung des Sollertrages würde jedoch zu massiven Einbussen bei der Vermögens- und Erwerbssteuer führen, welche durch andere Massnahmen zu kompensieren wären. Dabei ist zu berücksichtigen, dass von einer Absenkung des Sollertragssatzes vorwiegend die vermögenden und sehr vermögenden Steuerpflichtigen profitieren würden. Im Sinne der oft angemahnten Solidarität und Steuergerechtigkeit wäre dies doch ein schwierig zu kommunizierendes Signal. Dann komme ich zur Beantwortung der Kleinen Anfrage der Abg. Judith Oehri zum Thema :Bei der in der Frage angesprochenen Auswertung handelt es sich um eine Sonderauswertung für den entsprechenden Bericht und Antrag. Alleiniger Zweck dieser Darstellung war, einen einmaligen konkreten Einnahmenvergleich zwischen altem und neuem Steuergesetz aufzuzeigen. Diese Zahlen werden aktuell und auch inskünftig nicht erhoben. Die regelmässig erhobenen Werte werden in der Steuerstatistik jährlich publiziert. Die Steuerstatistik 2014 zeigt, dass 0,3% der Unternehmen in Liechtenstein Ertragssteuern von mehr als CHF 1 Mio. entrichten. Diese 0,3% der Unternehmen erbringen zusammen 51,2% der gesamten Ertragssteuern aller juristischen Personen. Dann komme ich zur Beantwortung der Kleinen Anfrage der Abg. Judith Oehri zum Thema :Zu Frage 1: Der Bericht an den Landtag erfolgt im Frühjahr 2016.Zu Frage 2: Die Leistungsanalyse umfasst alle Verwaltungsbereiche. Dabei wurden über 800 Kernaufgaben identifiziert, welche auch verschiedene Bereiche tangieren, die in der aktuellen Stunde vom 6. November 2013 angesprochen wurden. Das betrifft beispielsweise Themen im Bereich der Gewerbebewilligungen, im Baugesetz, Unternehmensregister, Land- und Alpwirtschaft, Umweltstandards, EWR-Umsetzung, Ideenaufbereitung innerhalb der Verwaltung etc. Zu Frage 3: Die Regierung hat bereits eine Reihe von Massnahmen umgesetzt. Diese werden im Bericht an den Landtag unter der Rubrik «erledigt» ebenfalls erwähnt. Bezüglich Bürokratieabbau wurden auszugsweise folgende kleineren und grösseren Massnahmen bereits umgesetzt:Amt für Bau und Infrastruktur:- Liftkontrollen: Sowohl die Bewilligung als auch die Kontrolle wurden aus der Bauverordnung gelöscht. Somit sind diese ab 1.1.2016 vollständig dereguliert.
- Eigentumsnachweise bei Baugesuchen: Automatische Ermittlung des Eigentumsnachweises aus dem Datensatz GDI; diese Massnahme führt zu einer Erleichterung sowohl intern als auch für die Antragsteller.
- Revision Baugesetz: Baukontrollen (Schlussabnahmen) bei einfachen Objekten liegen neu in der Verantwortung des Bauherrn respektive dessen Architekten. Das Amt für Bau und Infrastruktur kontrolliert nur noch stichprobenartig. Die Vorlage wurde in erster Lesung im Oktoberlandtag behandelt.
Amt für Justiz:- Revision des Grundverkehrsgesetzes: Abschaffung von elf Grundverkehrskommissionen und ausschliessliche Zuständigkeit beim Amt für Justiz; damit wird der One-Stop-Shop-Ansatz umgesetzt. Die Vorlage wurde anlässlich der aktuellen Landtagssitzung in erster Lesung behandelt.
Steuerverwaltung:- Monats- und Quartalsabrechnungen der Mehrwertsteuer: Diese können online erfasst und übermittelt werden.
- Fristverlängerungen bei juristischen Personen: Diese werden online erfasst und übermittelt; der Steuerpflichtige erhält eine Bestätigung der Fristverlängerung per E-Mail; auf Unterschriften wird verzichtet.
- PVS-Anträge: Diese werden online erfasst und übermittelt; auch in diesem Prozess wird auf Beilagen und Unterschrift verzichtet.
Amt für Umwelt:- Anzeichnen der Bäume: Neu können Bäume direkt durch die Förster angezeichnet werden; früher erfolgte dies durch das Amt für Umwelt.
Amt für Volkswirtschaft:- Onlinetools im Gewerbegesetz: Laufende Verbesserung der Onlinetools im Bereich Gewerbegesetz für Bewilligungen, Gründungen, Änderungen, etc.
- Bewilligungen für Sonntagsarbeit: Nur noch eine einzige Bewilligung für Sonntagsarbeit (für Betriebe und für Arbeitnehmer).
- Bewilligung für Forstarbeiten mit Kran: Neu wird eine Jahresbewilligung erteilt.
- Abschaffung diverser Kommissionen im Bereich des Gewerbegesetzes.
Dies ein Auszug.Dann komme ich zur letzten Kleinen Anfrage der Abg. Helen Konzett Bargetze zum Thema :Aufgrund des Zollvertrags mit der Schweiz unterstehen Zollfreilager der schweizerischen Zollgesetzgebung. Zuständig für Bewilligungen ist die Eidgenössische Zollverwaltung. Derzeit gibt es in Liechtenstein keine Zollfreilager, nach Auskunft der schweizerischen Zollbehörden sind auch keine Gesuche aus Liechtenstein anhängig. Allerdings bestehen aktuell drei offene Zolllager, die hauptsächlich von Industrieunternehmen genutzt werden. Auch für die Bewilligung dieser offenen Zolllager ist die Eidgenössische Zollverwaltung zuständig; es sind derzeit ebenfalls keine neuen Bewilligungsverfahren hängig. Zu Frage 1: Ein Depotbetrieb benötigt grundsätzlich keine besondere Bewilligung und umfasst lediglich die qualifizierte Lagerung und Aufbewahrung von Gegenständen. Ein solcher Betrieb untersteht der gewerblichen und steuerlichen Gesetzgebung. Insoweit ist keine steuerliche Regulierungslücke erkennbar.Zu den Fragen 2 und 3: Die Einfuhr von Gütern aller Art, also auch von Kunstgegenständen, untersteht den Einfuhrzollvorschriften. Liechtenstein ist hier in den Zollvertrag eingebunden und hat keine eigenständige Kompetenz.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank, Herr Regierungschef.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Danke, Herr Regierungschef, für die Beantwortung der Kleinen Anfrage. Ich habe zum Thema Trennung Kirche und Staat eine Bemerkung und eine Zusatzfrage. Sie haben ausgeführt, dass betreffend dem Abkommen Einigkeit herrscht, bei den Detailverhandlungen herrscht eigentlich, wenn man die Ausführungen der Gemeinden Balzers und Gamprin betrachtet, auch Einigkeit, dann wäre es bei allen elf Gemeinden Einigkeit. Nur macht bei Balzers und Gamprin die andere Seite nicht mit, das heisst, bei Balzers wird das Verhandlungsergebnis nicht anerkannt, obwohl das auch fertig und unterschriftsreif ist und genauso bei Gamprin ist ebenso das Ergebnis unterschriftsreif und dort heisst es, eine Einigung rückt in die weite Ferne. Die Regierung sagt, sie hofft, dass es möglichst rasch zum Abschluss kommt, aber wie man da sieht, wird das sicher nicht sein und meine Frage an die Regierung ist: Wann ist für sie zeitlich das Ende der Fahnenstange, dass sie sagt, jetzt ist unsere Geduld zu Ende und jetzt beenden wir dieses Projekt, das ist gestorben und wir gehen auf den anderen Weg, den Plan B, dass wir das Verfassungsgesetz und das Religionsgemeinschaftengesetz durchführen? Weil hier wird das ganze auf den Sankt Nimmerleinstag verschoben und für mich ist das Projekt, wenn man da einfach einmal zuschaut, gescheitert, wie die S-Bahn. Dann haben wir zwei gescheiterte Projekte und hier ist die Frage, wann zieht die Regierung die Reissleine und sagt, jetzt ist das andere unrealistisch und jetzt gehen wir den anderen Weg, den Plan B?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank. Ich kann Ihnen keinen exakten Termin nennen. Aber ich kann Ihnen sagen, dass meine Geduld ziemlich strapaziert ist in dieser Frage der Trennung von Kirche und Staat. Und wenn nicht bald eine Einigung erzielt wird, dann werden wir uns wirklich intern Gedanken machen und Plan B angehen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Dann übergebe ich an den Herrn Regierungschef-Stellvertreter.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe fünf Kleine Anfragen zu beantworten. Ich beginne mit der Anfrage des Abg. Elfried Hasler zum Thema :Ich habe die fünf Fragen zusammengefasst in eine Antwort, die dafür etwas länger ist: Das Asylrecht in Liechtenstein kennt derzeit kein «Asyl auf Zeit». Allerdings gibt es gemäss Art. 40ff. des Asylgesetzes vom 14. Dezember 2011 Gründe für die Beendigung des Asyls. Flüchtlinge, denen in Liechtenstein nach einem positiven Asylentscheid Asyl gewährt wurde, dürfen wieder ausgewiesen werden, wenn sie die innere oder äussere Sicherheit Liechtensteins gefährden oder die öffentliche Ordnung in schwerwiegender Weise verletzt haben. Im Nachgang von negativen Asylentscheiden kennt das Asylrecht in Liechtenstein allerdings die sogenannte vorläufige Aufnahme und die vorübergehende Schutzgewährung. Ist der Vollzug einer Wegweisung nach einem negativen Asylentscheid nicht möglich, nicht zulässig oder nicht zumutbar, so ordnet das Ausländer- und Passamt gemäss Art. 29 Asylgesetz die vorläufige Aufnahme an. Sie ist höchstens auf ein Jahr zu befristen und kann verlängert werden, wenn die Voraussetzungen für ihre Anordnung noch vorliegen. Andernfalls ordnet das Ausländer- und Passamt den Vollzug der Wegweisung an.Nach fünf Jahren Aufenthalt im Rahmen der vorläufigen Aufnahme kann die Regierung auf Gesuch hin eine Aufenthaltsbewilligung erteilen, wenn eine fortgeschrittene Integration vorliegt (Art. 31 Asylgesetz in Verbindung mit Art. 24 Asylverordnung). Die Regierung kann nach Konsultation der beratenden Kommission und dem UNHCR gemäss Art. 43ff. Asylgesetz zudem mit Verordnung bestimmen, ob und nach welchen Kriterien und in welchem Umfang Gruppen von Schutzbedürftigen vorübergehend Schutz gewährt wird und wann dieser wieder aufgehoben wird. Wird einer Person vorübergehend Schutz gewährt, werden Asyl- und Wegweisungsverfahren sistiert. Der Entscheid bedarf keiner Anhörung. Es gelten jedoch dieselben Ausschlussgründe wie im Asylverfahren. Der Schutzbedürftige darf sich während der Dauer der vorübergehenden Schutzgewährung in Liechtenstein aufhalten. Dauert diese länger als fünf Jahre, erhält der Schutzbedürftige in der Regel eine Aufenthaltsbewilligung.Um das sogenannte «Asyl auf Zeit» in Liechtenstein einzuführen, müssten das Asylgesetz und gegebenenfalls die Asylverordnung angepasst werden. Derzeit wird im Rahmen einer dringenden Revision des Asylgesetzes und der Asylverordnung ein Vernehmlassungsbericht mit dem Ziel der Beschleunigung des Asylverfahrens ausgearbeitet. Die Regierung wird in diesem Vernehmlassungsbericht auch Ausführungen zum «Asyl auf Zeit» machen. Ein Entscheid ist noch nicht gefallen. Die Entscheidung der österreichischen Regierung, das «Asyl auf Zeit» einzuführen, wird allerdings von Nichtregierungsorganisationen scharf kritisiert und als unmenschlich bezeichnet. Darüber hinaus wird angeführt, durch dieses Instrument einer verschärften Asylpolitik entstehe ein erheblicher zusätzlicher bürokratischer Aufwand und dieser wiederum führe zu einer enormen Mehrbelastung der Behörden. Aufgrund dieser Einwände ist eine Einführung des «Asyl auf Zeit» in Liechtenstein gründlich zu prüfen.Dann eine Kleine Anfrage des Abg. Alois Beck zum Thema :Zu den Fragen 1 und 2: Generell ist die Dauer eines Asylverfahrens, je nach Hintergrund des Gesuchs, sehr unterschiedlich. Über den Grossteil der Asylgesuche wird innerhalb von sechs Monaten entschieden. Ansonsten werden die betroffenen Asylsuchenden über den Verfahrensstand informiert. Bei sehr komplexen Gesuchen und Sachverhalten kann das Asylverfahren teilweise bis zu zwei Jahren dauern. Bei einem negativen Asylentscheid kommt in den meisten Fällen noch die Dauer des Rechtsmittelverfahrens dazu. Das separat durchgeführte allfällige Verfahren betreffend die Gewährung von Verfahrenshilfe benötigt zusätzliche Zeit. Sogenannte Dublin-Verfahren, bei denen Liechtenstein nicht für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist, sind in der Regel wesentlich kürzer als eine materielle Prüfung des Asylgesuches im Rahmen eines Asylverfahrens. Für den Abschluss des Dublin-Verfahrens ist die Rückmeldung aus dem zuständigen Dublin-Staat abzuwarten. Erst wenn diese vorliegt, kann ein Unzulässigkeitsentscheid und in der Folge der Rücküberstellungsentscheid erlassen werden. Ist ein negativer Asylentscheid rechtskräftig und der Vollzug einer Wegweisung möglich, zulässig und zumutbar, wird die Wegweisung durch die Abteilung Asyl des Ausländer- und Passamts organisiert. Dies umfasst die Flugbuchung, Identitätspapierbeschaffung, Führung des Rückreisegesprächs, gegebenenfalls die Zahlung einer Rückkehrhilfe und falls notwendig, die Vornahme weiterer Abklärungen. Je nach Fall kann dies zusätzlich ein paar Wochen dauern. Die Wegweisung wird schliesslich durch die Landespolizei vollzogen. Derzeit befinden sich rund 100 Personen in der Betreuung der Flüchtlingshilfe, deren Asylverfahren noch hängig sind oder teilweise ein Rechtsmittelverfahren läuft. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer von Personen in einem Asylverfahren beträgt in Liechtenstein mit Stand 4. November 2015 rund 110 Tage. Aufgrund der gestiegenen Anzahl von Asylgesuchen werden momentan Verfahren von Personen aus sicheren Drittstaaten prioritär behandelt, sofern davon ausgegangen werden kann, dass sie Liechtenstein wieder verlassen müssen. Diese Handhabung entspricht jener der Schweiz. Derzeit ist kein Fall aus einem sicheren Drittstaat gemäss Art. 25 Asylverordnung bekannt, der seit mehr als zwei Jahren hängig ist. Daneben gibt es genau ein hängiges Asylverfahren, das aufgrund seiner Komplexität länger als zwei Jahre hängig ist.Zu den Fragen 3, 4 und 5: Beim Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft wird derzeit ein Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Asylgesetzes ausgearbeitet. Die Abänderung des Asylgesetzes sieht mehrere Schritte zur Beschleunigung der Asylverfahren vor. Zum einen soll das Verfahren bis zum erstinstanzlichen Entscheid verkürzt werden. Gleichzeitig soll das Rechtsmittelverfahren verkürzt werden, ohne jedoch die Rechte von Asylsuchenden einzuschränken. Das beinhaltet beispielsweise die parallele Behandlung des Antrages auf Verfahrenshilfe und der Beschwerde in der Hauptsache, eine Verkürzung der Rechtsmittelfristen, sofern möglich, sowie gegebenenfalls eine Verkürzung der Verfahrensdauer bei den Rechtsmittelinstanzen. Für Asylsuchende aus sicheren Drittstaaten (gemäss Art. 25 Asylverordnung) soll es neu ein beschleunigtes Verfahren geben, sofern keine relevanten Asylgründe vorgebracht werden können. Das heisst, dass das Ausländer- und Passamt oder allenfalls die Regierung ein solches Asylgesuch als unzulässig erklären kann und keine Asylbefragung mehr stattfinden muss. Der Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Asylgesetzes soll der Regierung noch in diesem Jahr vorgelegt werden. Dann zu einer Kleinen Anfrage der Abg. Helen Konzett Bargetze betreffend :Zu den Fragen 1 und 2: Die Regierung arbeitet derzeit daran, auf der Webseite des Ausländer- und Passamtes innerhalb des Portals der Landesverwaltung in einem separaten Bereich Informationen zum Thema Asylverfahren und Flüchtlinge aufzuschalten. Neben Erläuterungen zum Asylverfahren und der Klärung von Begrifflichkeiten sollen auch nützliche Informationen für die Bevölkerung bereitgestellt werden. Zusätzlich ist ein Bereich für häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ) geplant. Die Webseite soll in den kommenden Wochen freigeschaltet werden. Gegenüber einer Broschüre hat die Aufschaltung von Informationen auf der Webseite des Ausländer- und Passamtes den Vorteil, dass schneller auf aktuelle Ereignisse reagiert und das Informationsangebot flexibel erweitert werden kann. Dann eine weitere Kleine Anfrage der Abg. Helen Konzett Bargetze zum Thema :Zu Frage 1: Die Regierung erhielt am 30. September 2015 durch Berichterstattung in Schweizer Medien Kenntnis von der vorgeschlagenen Schliessung der Zollämter Buchs SG, Romanshorn und St. Gallen. Auf Nachfrage bei den zuständigen Stellen wurde erklärt, dass die Schliessung von Dienststellen in der Ostschweiz zudem auch das Zollamt in der Stadt Zürich umfassen soll. Die vorgeschlagenen Schliessungen wurden im Rahmen des angestrebten Stabilisierungsprogramms 2017 bis 2019 zur Entlastung des Schweizer Bundeshaushalts als mögliche Sparmassnahmen eingereicht. Ein endgültiger Entscheid in Bezug auf die Verteilung der in Buchs, Romanshorn und St.Gallen anfallenden Arbeit auf die verbleibenden Dienststellen bestehe bislang nicht.Zu Frage 2: Nein. Bei der Dienststelle Buchs werden hauptsächlich Zollabfertigungen im Rahmen der modernen vereinfachten Verfahren vorgenommen, bei denen sich die Waren an sogenannten «zugelassenen Orten» befinden. Für diese Art Verfahren ist die Örtlichkeit der Zollstelle grundsätzlich unwesentlich, weshalb auch bei einer Verlegung der Zollabwicklungen der Dienststelle Buchs zum Zollamt Schaanwald kein Mehrverkehr oder längere Wartezeiten zu erwarten sind. Ein allfälliger künftiger Mehrverkehr beim Grenzübergang Schaanwald könnte allerdings durch die bevorstehende Brückensanierung beim Grenzübergang Au/Lustenau entstehen, die Auswirkungen sind aber schwierig vorauszusagen.Zu Frage 3: Da die Regierung wegen der in der Schweiz vorgeschlagenen Sparmassnahmen im Zollbereich keinen Mehrverkehr beziehungsweise keine Mehrbelastung für Liechtenstein erwartet, sind derzeit keine weiteren Schritte seitens der Regierung vorgesehen. Die Bestimmung der einzelnen Sparmassnahmen zur Umsetzung des Stabilisationsprogramms 2017 bis 2019 zur Entlastung des Bundeshaushalts obliegt den Schweizer Behörden und Institutionen. Dann zu einer Kleinen Anfrage des Stv. Abg. Rainer Gopp betreffend die : Zu den Fragen 1 und 2: Die Regierung stellte anfangs Dezember 2014 die erste Fassung einer Standortstrategie vor. Dieser Strategie lag eine fundierte Auseinandersetzung mit den Stärken und Schwächen des Wirtschaftsstandorts Liechtenstein zugrunde, welche auf den vielen, bereits durchgeführten Studien und den zusätzlichen Arbeiten einer breit abgestützten Arbeitsgruppe basierte. Die erste Fassung der Standortstrategie umfasste zudem nach einer Analyse von neun möglichen Themenfeldern Vorschläge für drei mögliche Stossrichtungen, welche weiterentwickelt werden könnten. Die Vorschläge lassen sich zusammenfassend in die Stossrichtungen «Technologiestandort», «Gesundheitsstandort» und «Kongress- und Seminarstandort» unterteilen. Die erwähnten möglichen Stossrichtungen wurden zwischenzeitlich bezüglich ihres volkswirtschaftlichen Nutzens, sprich ihres Wertschöpfungspotenzials, näher evaluiert und im Hinblick auf ihre Realisierbarkeit geprüft. Die Ergebnisse sollen in eine erneuerte Fassung der Standortstrategie einfliessen. Die Aufhebung des Frankenmindestkurses durch die Schweizerische Nationalbank am 15. Januar 2015 hat die Rahmenbedingungen für den Wirtschaftsstandort Liechtenstein erneut wesentlich verändert. Gestützt auf die Kernaussage der Standortstrategie 2014, dass in erster Priorität die guten Rahmenbedingungen wo immer möglich verteidigt werden sollen, wurden in einem ersten Massnahmenbündel export- und innovationsfördernde, kostensenkende und kostendeckelnde Massnahmen geprüft und umgesetzt. Stichworte dazu sind die Verdoppelung der Export- und Innovationschecks, die Verschiebung der Erhöhung der Energieeffizienzabgabe auf Strom oder diverse Massnahmen zum Abbau von Bürokratie wie die Aufhebung der Prüfpflicht bei Liftkontrollen, Einführung von Onlineformularen, Senkung von Abgaben und so weiter. Auch die in Angriff genommene Reform der GmbH muss im Kontext der Standortförderung gesehen werden, da sie mit einem deutlich geringeren Mindestkapital für Start-ups und Gewerbe deutlich interessanter werden soll. In Arbeit ist ausserdem auch die Überarbeitung des Businessplan-Wettbewerbs an der Universität Liechtenstein, um weitere Impulse für die Neugründung von innovativen Unternehmen in Liechtenstein zu setzen. Daneben wurden im Bereich des Inneren bewusst Aufenthaltsbewilligungen für sich in Liechtenstein ansiedelnde Betriebe erteilt, soweit dies im Rahmen des heutigen engen Korsetts des Zulassungssystems möglich ist. Im Weiteren wurde im vergangenen Jahr eine Arbeitsgruppe zur vertieften Analyse des Technologiestandortes mit der konkreten Stossrichtung «Liechtenstein als Datenstandort» von der Regierung eingesetzt. Die Arbeitsgruppe untersucht vier Teilstossrichtungen und die Ergebnisse werden bei Vorliegen des Abschlussberichts präsentiert. Zudem wurde als Reaktion auf die Ergebnisse der Studie zur volkwirtschaftlichen Bedeutung des Tourismussektors eine Arbeitsgruppe betreffend die Zukunft des Tourismus in Liechtenstein eingesetzt. Auch die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe sollen in die überarbeitete Standortstrategie einfliessen. Aktuelle Schritte zur Förderung des Tourismusbereichs sind die Unterstützung einer erneuerten Hotelklassifizierung in Liechtenstein oder der geplante Wechsel des Zulassungssystems im Spielbankenbereich, welcher endlich die Eröffnung eines Casinos ermöglichen soll.Zu Frage 3 und 4: Für die vertiefte Analyse der Stossrichtungen sowie für die Aktualisierung der Standortstrategie zeichnet sich das Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft in Zusammenarbeit mit dem Amt für Volkswirtschaft verantwortlich. Zusätzlich zu den internen Ressourcen im Ministerium sowie im Amt wurden Experten mit Erfahrung bei Wirtschafts- und Standförderungsprojekten beigezogen. Das Budget für die Kosten zur externen Begleitung beträgt CHF 182'000, wobei bislang CHF 139'900 abgerechnet wurden. Der Einsatz der internen Ressourcen wurde nicht projektspezifisch erhoben.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Vielen Dank, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, ich habe sechs Antworten auf die Kleinen Anfragen zu verlesen. Die erste Kleine Anfrage wurde vom Abg. Erich Hasler gestellt, sie bezieht sich auf das Thema :Zu Frage 1: In der Schweiz bestehen bezüglich der vertrauensärztlichen Kontrolluntersuchungen grosse Unterschiede in den einzelnen Kantonen. In einigen Kantonen ist es möglich, die Kontrolluntersuchung beim jeweiligen Hausarzt zu machen, in anderen Kantonen ist dies nicht möglich. In Liechtenstein waren bis zum Jahr 2010 einzig der Landesphysikus und sein Stellvertreter für die vertrauensärztlichen Kontrolluntersuchungen zuständig. Aus Kapazitätsgründen wurden ab 2010 die Kontrolluntersuchungen, unter der Bedingung der Absolvierung einer vorgängigen Schulung der MFK und des Amts für Gesundheit, an verschiedene Vertrauensärzte delegiert. Diese Ärzte dürfen jedoch die Untersuchung nur durchführen, wenn sie nicht der Hausarzt des Probanden sind. Dies, um die völlige Unabhängigkeit zu gewährleisten. Der Landesphysikus und sein Stellvertreter verrechneten für die Kontrolluntersuchungen CHF 60. Die Vertrauensärzte haben sich dann mit der MFK und dem Amt für Gesundheit und unter Berücksichtigung der kantonal unterschiedlich hohen schweizerischen Tarife von CHF 80 bis CHF 200, auf einen generellen Betrag von CHF 120 geeinigt. Diese Summe ermöglicht eine kostendeckende Leistungserbringung, da eine Untersuchung im Durchschnitt circa eine halbe Stunde dauert. Im Gesetz ist diesbezüglich kein Tarif festgelegt.Zu Frage 2: Der Hausarzt kennt seinen Patienten sicherlich am besten und geniesst das volle Vertrauen des Patienten. Infrage gestellt wird lediglich seine Unabhängigkeit gegenüber seinem Patienten, vor allem, wenn an der Fahrtauglichkeit Zweifel bestehen. Um solche Interessenkonflikte zu vermeiden und eine neutrale, unabhängige Beurteilung zu gewährleisten, wurde sich auf das heutige Regime geeinigt. Die Untersuchung in der Schweiz vorzunehmen ist nicht möglich. Zwar ist die schweizerische Verkehrszulassungsverordnung ident mit der liechtensteinischen, jedoch divergiert der Anhang hierzu betreffend die medizinischen Voraussetzungen beziehungsweise Anforderungen, beispielsweise in Bezug auf die Sehstärke oder das Hörvermögen aufgrund von EWR-rechtlichen Vorschriften. Zu Frage 3: Die liechtensteinischen Vertrauensärzte wurden von der Motorfahrzeugkontrolle an einem speziellen Kurs über die vertrauensärztliche Kontrolluntersuchung geschult. Sie müssen die medizinischen und rechtlichen Kenntnisse besitzen, um die Kontrolluntersuchung vornehmen zu können. Grundsätzlich kann sich jeder Arzt als Vertrauensarzt registrieren lassen, wenn er bereit ist, die erforderlichen Voraussetzungen, insbesondere die Schulung, zu erfüllen. Zu Frage 4: Die Schweiz führt am 1. Juli 2016 ein neues System bezüglich der medizinischen Kontrolluntersuchungen ein. Dabei handelt es sich unter anderem um ein Vierstufensystem, bei dem ein Arzt, je nach dem Grad der besuchten Aus- und Weiterbildung, verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchungen durchführen kann. Bei diesem System ist auch vorgesehen, dass die Hausärzte, bei entsprechender Weiterbildung die Untersuchungen durchführen können. Der Betrag von CHF 120 für den Untersuch ist als «Empfehlung» zu verstehen, in diesem Sinne auch ein Maximalbetrag, an den sich bisher die Ärzte hielten. Derzeit wird abgeklärt, ob und wenn ja, in welchem Umfang das Schweizer System in Liechtenstein übernommen werden soll. Die zweite Kleine Anfrage wurde vom Stv. Abg. Thomas Rehak gestellt. Sie wurde zum Thema gestellt:Zu Frage 1: In Liechtenstein sind die schweizerischen Normen als Regeln der Baukunst für die Bemessung und Berechnung von Gebäuden anerkannt. Auf dieser Basis muss der Bauherr davon ausgehen können, dass der beauftragte Bauingenieur ein Gebäude korrekt berechnet. Somit ist weder in der Schweiz noch in Liechtenstein das Vier-Augen-Prinzip vorgesehen und wird auch nicht praktiziert. Mit der vollständigen Prüfung aller Gebäude würden sich die Projektierungskosten in diesem Bereich nahezu verdoppeln. Zudem ist im Falle einer zweifachen Berechnung die Frage der Verantwortlichkeit nicht geregelt. Hierzu müssten zuerst die entsprechenden Instrumentarien geschaffen werden. Eine Ausnahme besteht bei der Erdbebensicherheit bei öffentlichen Bauten, bei welcher seit einigen Jahren eine Prüfpflicht vorgesehen ist. Dieser wird durch die Beauftragung eines entsprechenden Prüfingenieurs nachgekommen. Zu Frage 2: Die Regierung prüft im Rahmen von möglichen, zukünftigen Bauten ein System mit einem Prüfingenieur.Zu Frage 3: Dass solche Probleme auftreten, kann verschiedene Gründe haben. In den der Regierung bekannten Fällen spielten wahrscheinlich eine gewisse Unerfahrenheit mit neuen Werkstoffen, die fehlende Plausibilitätskontrolle von EDV-Berechnungen und auch die Komplexität der statischen Systeme eine Rolle. Wie gesagt, sind das Annahmen.Zu Frage 4: Grundsätzlich erfolgen die Vergaben gemäss dem ÖAWG. Bei den Honorarofferten werden neben dem Preis auch Eignungskriterien, wie zum Beispiel Referenzen, gefordert. Die dritte Kleine Anfrage wurde vom Abg. Eugen Nägele gestellt zum Thema :Zu Frage 1: Es wurden keine Aktivitäten durchgeführt.Zu Frage 2: Der Erhalt der Bodenfruchtbarkeit ist eine interdisziplinäre Aufgabe. Entsprechend finden sich Bestimmungen, welche den Erhalt der Bodenfruchtbarkeit zum Ziel haben, in den Ausführungsbestimmungen zum Gewässerschutzgesetz, zum Organismengesetz, zum Schutz vor Störfällen sowie zur Luftreinhaltung und zu den Abfällen. Die Massnahmen zum Schutz der Bodenfruchtbarkeit können grundsätzlich in die Bereiche «chemischer Bodenschutz», «physikalischer Bodenschutz» und «biologischer Bodenschutz» gegliedert werden. Die chemische Bodenbelastung in Liechtenstein wurde in den Jahren 1995 bis 2005 flächendeckend intensiv überprüft und dokumentiert. Die gewonnen Erkenntnisse zeigten für den Bereich «chemischen Bodenschutz» keinen dringenden Handlungsbedarf.Im Bereich des physikalischen Bodenschutzes konzentrierten sich die Aktivitäten des Amts in erster Linie auf den langfristig zu erhaltenden Boden in der Landwirtschaftszone sowie dem übrigen Gemeindegebiet. Für die bodenschonende Bewirtschaftung werden Fördergelder für die Bodenbedeckung auf offenen Ackerflächen als Begleitflora, Winterbegrünung offener Ackerflächen und Dauerwiesen auf Moor- und Mischböden ausbezahlt. Auflandungsprojekte zur Verwertung von Bodenaushub werden vom Amt für Umwelt bewilligt, sofern die Erfordernisse zum Schutz des Bodens erfüllt sind. Aktuell werden weitere fachliche Grundlagen für einen verbesserten Vollzug erarbeitet. Erklärtes Ziel dabei ist es, bei Bodenverbesserungsprojekten den Schutz des Bodens mit einem möglichst geringen bürokratischen Aufwand gewährleisten zu können. Beim biologischen Bodenschutz geht es um die Verhinderung der Belastung des Bodens mit gentechnisch veränderten, pathogenen oder gebietsfremden Organismen. Der Fokus ist dabei auf die Verhinderung der Ausbreitung beziehungsweise der Verschleppung von Neophyten gerichtet.Zu Frage 3: Derzeit werden keine Aktionen zur Sensibilisierung der Bevölkerung für die Bedeutung des Bodens unternommen.Die nächste Kleine Anfrage wurde vom Abg. Thomas Lageder gestellt zum Thema :Zu Frage 1: Die wesentliche Informationsquelle zur Alpenkonvention ist heute die Homepage des permanenten Sekretariats der Alpenkonvention, wodurch die einzelnen Staaten bezüglich der Informationspflicht gemäss Art. 4 des Konventionstextes entlastet werden. Daneben bilden die Alpenzustandsberichte, welche alle zwei Jahre veröffentlicht werden, eine wesentliche Informationsquelle für alpenspezifische Themen. Einzelstaatliche Informationen erfolgen vorwiegend anlässlich spezifischer Projekte oder im Rahmen der Vorsitzaktivitäten eines Landes. Die wichtigste Information zur Alpenkonvention durch Liechtenstein erfolgt im Rahmen des Architekturwettbewerbs «Constructive Alps», einem Gemeinschaftsprojekt von Liechtenstein und der Schweiz. Die Wanderausstellung zum Wettbewerb wird jeweils auch in Liechtenstein gezeigt.Zu den Fragen 2 und 3: Die Regierung hat seit dem Inkrafttreten der Alpenkonvention kein Streitbeilegungs- respektive Schiedsverfahren beantragt. Dies gilt übrigens für sämtliche Vertragsstaaten der Alpenkonferenz. Somit sind auch keine Streitbeilegungsverfahren oder Schiedsverfahren hängig. Im Rahmen des Projektes Stadttunnel Feldkirch wurde mit der Vorarlberger Landesregierung ein Konsultationsgespräch nach Art. 8 Abs. 2 des Verkehrsprotokolls zur Alpenkonvention durchgeführt. Sollte die Notwendigkeit entstehen, so ist die Regierung bereit und gewillt, die Instrumente der Alpenkonvention zum gegebenen Zeitpunkt zu nutzen. Die nächste Kleine Anfrage wurde vom Stv. Abg. Rainer Gopp gestellt zum Thema :Zu Frage 1: Die liechtensteinische Regierung ist nicht Partei im Verfahren um das Projekt Stadttunnel Feldkirch. Die Regierung hat ihre Position zum Projekt Stadttunnel Feldkirch mehrfach, letztmals am 1. Juli 2015, schriftlich eingebracht und beim gemeinsamen Konsultationsgespräch am 12. März 2015 bekräftigt. Zu Frage 2: Das Projekt Stadttunnel befindet sich ausserhalb des Perimeters des Vereins «Agglomeration Werdenberg-Liechtenstein». Der Stadttunnel Feldkirch wurde im Agglomerationsprogramm der 2. Generation folglich nicht direkt berücksichtigt. Allerdings wurden die zu erwartenden Verkehre in der Modellrechnung des neuen Agglomerationsprogramms, wie auch im Verkehrsmodell zum «Entwicklungskonzept Unterland», berücksichtigt. Das Agglomerationsprogramm basiert auf dem Kaskadenprinzip «Ver-kehr vermeiden - Verkehr verlagern - Verkehr verträglich gestalten». Daher stellt das Agglomerationsprogramm die Stärkung des öffentlichen Verkehrs auf der grenzüberschreitenden Achse in den Vordergrund. Mit der angestrebten Änderung des Mobilitätsverhaltens soll die Auslastung des Strassennetzes gegenüber dem Referenzzustand geringer werden.Zu den Fragen 3 und 4: Die Behandlung der Herausforderungen durch das Projekt Stadttunnel findet im Rahmen des «Entwicklungskonzepts Unterland» statt, in das die Unterländer Gemeinden massgeblich eingebunden sind. Die nächste Kleine Anfrage wurde vom Abg. Pio Schurti gestellt zum Thema :Zu den Fragen 1, 2 und 3: Den verschiedenen Abteilungen im Amt für Umwelt, denen die angesprochenen Arbeitsbereiche zugeordnet sind, sind folgende Stellenprozente zugeteilt:- Abteilung Landwirtschaft: 400 Prozent
- Abteilung Wald und Landschaft: 1'060 Prozent, wovon insgesamt 160 Stellenprozente auf den Bereich Wald und 400 Stellenprozente auf den Landesforstbetrieb entfallen.
- Abteilung Umweltschutz: 1'040 Prozent.
- Stabsstelle Recht/Internationales: 230 Prozent
Die Aufgaben im Bereich Klimaschutz und Bearbeitung Emissionsportal sind den Abteilungen Umweltschutz und Recht/Internationales zugeordnet. Gemäss Stellenbeschreibungen sind dazu 170 Stellenprozente eingesetzt, wovon 25% auf die Betreuung des Emissionshandelsregisters entfallen. Bei all den erwähnten Fachbereichen kommen jeweils eine unterschiedliche Anzahl Stellenprozente für Zuarbeiten aus dem Sekretariatsbereich und der strategischen Begleitung von übergeordneten Konzepten und Projekten durch die Amtsleitung hinzu. Zu Frage 4: In der Abteilung Umweltschutz mit insgesamt 1'040 Stellenprozenten werden neben den erwähnten Fachgebieten Klima, Lärm, Lichtverschmutzung, ionisierende und nichtionisierende Strahlung zudem folgende Bereiche bearbeitet: Luftreinhaltung, Wasserrecht, Gewässerschutz, Fischerei und Gewässerökologie, Abfall, Altlasten, Tankwesen, Störfall und Chemikalien. Die Arbeitsgebiete verschiedener Mitarbeiter überschneiden sich zum Teil, weshalb auf eine detaillierte Stellenprozentangabe für die einzelnen Aufgabengebiete verzichtet wird.Zu Frage 5: Der Bereich Boden wird seit der Zusammenlegung verschiedener Ämter zum Amt für Umwelt gesamthaft in der Abteilung Landwirtschaft bearbeitet. Für den qualitativen (Vollzug Umweltschutzgesetz) und den quantitativen Bodenschutz (Vollzug Bodenerhaltungsgesetz) werden insgesamt etwa 30 Prozent eingesetzt. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Pio Schurti
Vielen Dank, Herr Präsident. Entschuldigen Sie bitte, Frau Ministerin, ausgerechnet die eine Zahl habe ich nicht richtig gehört, die Zahl Stellenprozente für den Wald.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Für den Wald sind insgesamt 160 Prozent eingesetzt, verteilt auf drei Mitarbeiter.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Pio Schurti
Steht mir ein Kommentar zu?Landtagspräsident Albert Frick
Sie können sich befriedigt oder nicht befriedigt erklären.Abg. Pio Schurti
Ich finde es etwas unbefriedigend, dass dem Wald 160 Prozent zustehen und dem Klima 170. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe die Ehre, die letzten beiden Anfragen des heutigen Abends verlesen zu dürfen. Sie sind beide vom Abg. Wendelin Lampert. Die erste Frage zum Thema :Zu Frage 1: Insgesamt haben derzeit 66 in Liechtenstein praktizierende Ärzte eine OKP-Zulassung.Zu Frage 2: Zwischen 2005 und 2014 sind die Bruttoleistungen in der OKP um durchschnittlich 4,8% pro Jahr gestiegen. Das Kostenwachstum in der OKP ist nur eine, wenngleich wesentliche Einflussgrösse auf die Prämien. Wenn sich sonst nichts ändert, das heisst insbesondere, wenn der Staatsbeitrag für erwachsene Versicherte konstant bei CHF 33 Mio. gehalten wird und keine gravierenden Reservenveränderungen erfolgen, ist - je nach Entwicklung der Anzahl Versicherten - mit einer Verdoppelung der heute geltenden Durchschnittsprämie in 13 bis 15 Jahren zu rechnen. Anders gesagt: Spätestens 2030 zahlt ein erwachsener Versicherter für die obligatorische Krankenpflegeversicherung eine Prämie von durchschnittlich CHF 666 statt heute CHF 333 pro Monat.Zu Frage 3: Laut Krankenkassenstatistik wurden 2014 in Liechtenstein in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung durchschnittlich 8,2 ambulante Konsultationen (Arzt und Spital) pro versicherte Person in Anspruch genommen. Dem Ministerium für Gesellschaft liegen keine vergleichbaren Daten aus dem Kanton St. Gallen vor. Zu Frage 4: Eine Person im Rentenalter bezahlt von einer Spitalrechnung über CHF 40'000 in einem Schweizer Vertragsspital (zum Beispiel Kantonsspital St. Gallen) heute CHF 400 oder 1% der Kosten. Die Allgemeinheit trägt zusammen 99% der Kosten, davon CHF 27'074 oder 68% über Staatsbeiträge und CHF 12'526 oder 31% über die Krankenkassen. Bei Inkrafttreten der KVG-Revision hätte der Pensionist von CHF 400'000 neu CHF 950 oder 2% zu bezahlen. Die verbleibenden 98% werden weiterhin von der Solidargemeinschaft aus Steuergeldern und Krankenkassenprämien getragen. Die Angaben gelten nur dann, wenn der Versicherte im betreffenden Jahr keinerlei sonstige Leistungen seiner Kasse beansprucht hat. Wurde die maximale Kostenbeteiligung durch Untersuchungen und Behandlungen vor der Operation schon erreicht, so bezahlt der Patient für die Herzoperation keinen Franken zusätzlich. Zu Frage 5: Die Regierung hat zur Beantwortung dieser Frage Kontakt mit der liechtensteinischen Ärztekammer aufgenommen. Die Ärztekammer sieht kein besonderes Problem darin, dass Unterschriften in Arztpraxen gesammelt wurden. Sie vertritt nach Aussagen des Geschäftsführers die Ansicht, es stehe aufgrund verfassungsrechtlicher Garantien jedem Bürger dieses Landes frei, Mitbürger für die Unterzeichnung eines Referendumsbegehrens zu begeistern, dies gelte auch für die im Inland tätigen Ärzte. Daher sei es sachlogisch, dass keine gesetzlichen oder standesrechtlichen Schranken für den vom Abgeordneten geschilderten Sachverhalt bestünden. In Konflikt mit den Standesregeln käme ein Arzt womöglich dann, wenn die Behandlung eines Patienten von dessen Bereitschaft zur Unterzeichnung des Referendumsbegehrens abhängig gemacht würde. Es lägen keinerlei derartige Hinweise vor.
Die Regierung kann diese Rechtsansicht nicht uneingeschränkt teilen. Zwar steht den Ärzten als Privatpersonen und Bürgern selbstverständlich die Teilnahme an einem Wahl- beziehungsweise Abstimmungskampf sowie die freie Meinungsäusserung zu. Es ist aber auch zweifellos anerkannt, dass in der Beziehung zwischen Arzt und Patient ein besonderes Vertrauens- und Abhängigkeitsverhältnis besteht. Deshalb sehen das Ärztegesetz sowie die von der Ärztekammer erlassene Standesordnung Behandlungsgrundsätze und Verhaltensregeln vor. Die Standesordnung legt unter anderem fest, dass ein sich aus der ärztlichen Tätigkeit ergebendes Abhängigkeitsverhältnis nicht missbraucht und insbesondere nicht emotionell, sexuell oder materiell ausgenützt werden darf. Die Europäische Konferenz der Ärztekammern (CEOM) hat Grundsätze aufgestellt, die als Richtschnur für das berufliche Verhalten der Ärzte im Umgang mit ihren Patienten, der Gesellschaft und miteinander gedacht sind. Demnach widerspricht es der ärztlichen Ethik, wenn der Arzt dem Patienten bei der Ausübung seines Berufes seine persönlichen, weltanschaulichen, moralischen oder politischen Vorstellungen aufzwingt.Die Regierung unterstellt jenen Ärzten, welche offenbar Unterschriften für das KVG-Referendum gesammelt haben, nicht, dass sie ihren Patienten ihre politische Meinung aufgezwungen haben. Allerdings ist das Verhalten eines Arztes, welches unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit dem Behandlungsauftrag seines Patienten steht, nach besonderen Kriterien zu beurteilen. Der Patient sollte in der Arztpraxis seines Vertrauens nicht mit den Privatinteressen des behandelnden Arztes beziehungsweise mit den politischen Anliegen der Ärztekammer konfrontiert werden. Ob im konkreten Fall ein aus standes- oder disziplinarrechtlicher Sicht zu ahndendes Handeln eines oder mehrerer Ärzte vorliegt, ist im Übrigen nicht von der Regierung, sondern von den nach dem Ärztegesetz hierfür zuständigen Instanzen zu beurteilen. Dies sind die Ärztekammer und das Obergericht.Dann zur zweiten Kleinen Anfrage des Abg. Wendelin Lampert. Es geht um die :Zu Frage 1: Derzeit üben 36 Ärzte mit OKP-Zulassung in Liechtenstein ihre Tätigkeit im Anstellungsverhältnis zu einer Ärztegesellschaft aus. Zu Frage 2: Bis heute wurde nur in einem Fall das Verfahren betreffend die Festsetzung des Gehaltes eines Arztes an eine obere Instanz weitergezogen. Dieses Verfahren ist noch vor dem Staatsgerichtshof hängig, weshalb derzeit kein rechtskräftig gerichtlich festgelegtes Jahreseinkommen eines Arztes vorliegt. Der Verwaltungsgerichtshof hat im zitierten Urteil ausgeführt, weder die Gründung und Führung der Ärzte-AG noch die Anstellung des Beschwerdeführers bei seiner eigenen Aktiengesellschaft seien missbräuchlich. Jedoch stelle der zwischen dem Beschwerdeführer und seiner eigenen Aktiengesellschaft vereinbarte, ungewöhnlich tiefe Lohn eine Steuerumgehung dar.Zu Frage 3: Abgesehen vom erwähnten gerichtsanhängigen Fall ist derzeit vor der Steuerverwaltung eine Einsprache betreffend Lohnfestsetzung hängig.Zu Frage 4: Siehe Antwort zu Frage 2.Zu Frage 5: Da es sich um laufende Verfahren handelt, erteilt die Regierung hierzu keine Auskunft.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank dem Herrn Gesellschaftsminister für seine Ausführungen und Antworten. Zwei Kleine Anfragen, zwei Zusatzfragen. Die erste bezieht sich auf die Antworten zur KVG-Volksabstimmung. Bei Frage 3, da sagen Sie, in Liechtenstein würde der durchschnittliche Patient 8,2 Mal zum Arzt gehen. In St. Gallen würde es keine Zahlen geben. Sie haben aber schon des Öfteren Zahlen erwähnt, waren das gesamtschweizerische Vergleiche oder wie sieht das aus?Dann die zweite Kleine Anfrage zu der Steuerentlastung der Ärzteeinkommen in einer Aktiengesellschaft. Zu Frage 5, da würde mich nur interessieren, ist der Regierung auch der Revisionsstellenbericht der «Dr. Kranz Ärzte AG» zur Jahresrechnung 2014 bekannt, in dem steht: «Derzeit bestehen bezüglich Festsetzung des Unternehmerlohnes unterschiedliche Auffassung zwischen der Steuerverwaltung und der Gesellschaft. Derzeit läuft ein Verfahren. Triesen, 29. Juni 2015, H. Vogt, leitender Revisor»? Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Wie Sie bemerkt haben, liegen uns aus dem Kanton St. Gallen keine derartigen Zahlen vor, wir haben Zahlen für die gesamte Schweiz, die aber nach einem etwas anderen Verfahren erhoben werden.
Zur zweiten Frage, wie gesagt, zu laufenden Verfahren nimmt die Regierung keine Stellung.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit haben wir auch die Beantwortung der Kleinen Anfragen erledigt. Wir sind am Ende der Landtagssitzung angelangt. Wir hatten ausserordentlich anspruchsvolle Geschäfte zu erledigen und ich bedanke mich für die kompetente und auch sehr ausdauernde Mitarbeit. Mit diesem Dank schliesse ich die Landtagssitzung. Ende der November-Sitzung (um 23:55 Uhr)
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