3. September 2015 | 1364 | Gewährung eines Staatsbeitrages an das Liechtenstein-Institut für die Jahre 2016 bis 2019 |
Gewährung eines Staatsbeitrages an das Liechtenstein-Institut für die Jahre 2016 bis 2019 (Nr. 65/2015)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 16: Gewährung eines Staatsbeitrages an das Liechtenstein-Institut für die Jahre 2016 bis 2019. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 65/2015, und steht zur Diskussion.Stv. Abg. Manfred Kaufmann
Vielen Dank für das Wort. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Guten Morgen zusammen. Das Liechtenstein-Institut leistet seit seiner Gründung im Jahr 1986 einen wichtigen Beitrag zur Erforschung liechtensteinspezifischer Fragen in den Bereichen Politik, Geschichte, Recht und Volkswirtschaft. Ebenfalls ist das Liechtenstein-Institut in vielen Forschungsbereichen die einzige Institution, die sich auf wissenschaftlichem Niveau mit liechtensteinrelevanten Themen befasst. Dies kann auch durch auswärtige Universitäten und Hochschulen nicht abgedeckt werden. Das Liechtenstein-Institut leistet für Liechtenstein einen sehr wichtigen Beitrag, ist sehr wertvoll für unser Land und für mich nicht mehr wegzudenken. Dies zeigt sich auch in der Öffentlichkeit, dass man bei den Wahlen auf Gemeinde- und Landesebene stets die Forschungsbeauftragten im Vorfeld sowie danach zu ihrer Wahlanalyse bittet. Auch bietet das Liechtenstein-Institut gerade auch für liechtensteinische Akademiker einen Anreiz, sich wissenschaftlicher Arbeit zu widmen und sich zu qualifizieren. Es ist durchaus positiv zu erwähnen, dass der Grossteil der Forschenden gegenwärtig aus Liechtenstein stammt. Die Forschungsbeauftragten des Liechtenstein-Instituts werden auch immer wieder von der Regierung, den Behörden, von Gemeinden und von privaten Stellen für Gutachten und wissenschaftlich fundierte Studien angefragt. Dies sowie die Lehrtätigkeit führen zu einer starken Verankerung in der liechtensteinischen Gesellschaft und Öffentlichkeit im Sinne einer anwendungsorientierten Grundlagenforschung. Es erscheint mir sehr wichtig, dass das Liechtenstein-Institut mehrheitlich durch einen Staatsbeitrag finanziert wird, denn nur so kann es unabhängig bleiben und die Gutachten entsprechend erstellen. Falls das Geld mehrheitlich durch private Institutionen eingenommen würde, so sehe ich demzufolge die Unabhängigkeit des Liechtenstein-Instituts gefährdet. Die Ausgaben des Liechtenstein-Instituts übersteigen zunehmend die Einnahmen. Dies zeigt sich in der Jahresrechnung 2014, in welcher ein Verlust von rund CHF 178'000 resultierte. Im 2013 resultierte ein Verlust von rund CHF 64'000. Auch in den kommenden Jahren ist jeweils ein Verlust budgetiert. Jedoch sieht die Budgetplanung 2016 bis 2019 eine tendenzielle Reduktion des Defizits bei steigendem Aufwand und Ertrag vor. Am Ende der Planperiode 2016 bis 2019 werden die Reserven unter das Niveau eines Jahresbudgets geschrumpft sein. Das Liechtenstein-Institut kann dank Reservebildung in den Vorjahren vorübergehend ein Budgetdefizit verkraften, benötigt nun jedoch zusätzliche Mittel, um eine nachhaltige Forschung zu gewährleisten. Aus diesem Grund wurde seitens des Liechtenstein-Instituts ein Antrag auf eine Erhöhung des Staatsbeitrags von CHF 1 Mio. auf CHF 1,25 Mio. gestellt. Betreffend diesen Antrag hätte ich gerne die Ausführungen der zuständigen Ministerin Frau Dr. Aurelia Frick gehört, ob es beim Liechtenstein-Institut spezifische Gründe gibt, weshalb die Regierung dem Antrag zur Erhöhung nicht zustimmt, oder ob man dies einfach pauschal damit begründet, dass es derzeit für keine Institution in Liechtenstein eine Erhöhung des Staatsbeitrags gibt. Besten Dank. 3. September 2015 | 1365 | Gewährung eines Staatsbeitrages an das Liechtenstein-Institut für die Jahre 2016 bis 2019 |
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.
Abg. Harry Quaderer
Guten Morgen, Herr Landtagspräsident, guten Morgen, geehrte Damen und Herren. Den Ausführungen des Kollegen Manfred Kaufmann gibt es eigentlich nicht sehr viel anzufügen, aber was mich natürlich schon erstaunt, ist, dass das Liechtenstein-Institut wirklich mit sehr fähigen Personen im Institut und in der Verwaltung nicht fähig ist, Ausgaben und Einnahmen zu balancieren. Ich finde es wirklich vermessen vom Institut, sie sollten am allerbesten sehen wie unser Staatshaushalt im Moment aussieht, sie sollten am allerbesten ein Gespür haben für die Sachlage in unserem Land. Und dann finde ich es schon sehr erstaunlich, dass sie eine Budgeterhöhung vom Landtag erwarten. Das kann ich auf keinen Fall mittragen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wolfgang Marxer
Danke für das Wort. Ich kann mich relativ kurz halten. Der Inhalt des Berichts und Antrags ist umfassend, offen und ausführlich, der Nutzen und die Leistung des Liechtenstein-Instituts stehen über jedem Zweifel, und dies wird auch ausdrücklich anerkannt. Die Förderung der landesbezogenen Forschung ist eine Aufgabe des Staates, und der bisherige Leistungsauftrag wurde mehr als erfüllt und erfährt nur marginale Neuerungen. Und so weiter, ich könnte mit positiven Aspekten des Leistungsumfangs und der Qualität beliebig fortsetzen. Interessant im Bericht und Antrag ist der Rückblick auf die seinerzeitigen Abklärungen zur besseren Nutzung von Synergien durch eine engere Kooperation zwischen Liechtenstein-Institut und Uni Liechtenstein, mit dem Entscheid damals, ich zitiere, «die beiden Institutionen eigenständig weiterzuführen und zu finanzieren». Und wohl mehr als Wunsch denn als Auflage, dass die Synergieeffekte besser zu nutzen seien. Nun dieser Ansatz wurde im jetzigen Bericht und Antrag nicht weiterverfolgt. Ich sehe im Bericht und Antrag eine Diskrepanz: Dem Antrag des Instituts über einen Förderbeitrag von CHF 1,25 Mio. steht der Antrag der Regierung gegenüber, den Staatsbetrag auf jährlich CHF 1 Mio. zu belassen, und ähnlich wie beim LIEmobil-Beitrag sieht sich das zuständige Ministerium nicht veranlasst, die Sinnhaftigkeit einer Beitragserhöhung und der fundierten Entwicklungspläne des Instituts zu unterstützen. Drei, vier Gründe liessen mich zur Überzeugung gelangen, dass der Antrag des Instituts gerechtfertigt ist. Entsprechend werde ich bei der Lesung des Finanzbeschlusses den entsprechenden Antrag einbringen. Für mich gibt es drei entscheidende Gründe dafür: Erstens, auf das Nein des Landtags zu «Horizon 2020» ist kein vergleichbares Programm auf nationaler Ebene gefolgt, obwohl dies von verschiedenen Seiten gefordert und angekündigt worden war. Dabei ging es um einen Beitrag von CHF 32,5 Mio. oder jährlich circa CHF 5 Mio. für die Periode 2014 bis 2020. Dies mag zwar kurzfristig dem Staatshaushalt zugutekommen, langfristig aber die Entwicklung Liechtensteins beeinträchtigen, und ich nannte die Beträge, um die Proportionen zu wahren. Der zweite Grund: Das Fehlen eines Forschungsfonds oder eines Forschungsförderungsgesetzes erlaubt es dem Institut gar nicht, so eine Finanzierungsquelle in Anspruch zu nehmen, im Gegensatz zur Uni Liechtenstein; und die wertvolle Forschung in den Bereichen Geschichte, Rechtssystem, politische Kultur und volkswirtschaftliche Rahmenbedingungen, alles mit starkem Liechtenstein-Fokus, gibt kaum Zugang zu österreichischen und/oder schweizerischen Forschungsfonds. Der dritte Grund: Nach Auflösung des Konjunkturforschungszentrums, des KOFL, sieht sich das Liechtenstein-Institut als bedeutendste Anlaufstelle für klassische volkswirtschaftliche Fragen. Gerade die3. September 2015 | 1366 | Gewährung eines Staatsbeitrages an das Liechtenstein-Institut für die Jahre 2016 bis 2019 |
Forschung - und damit das Finden von Lösungen in diesem Bereich - erachte ich als zentrale Aufgabe für einen Staat, die an Bedeutung noch gewinnen wird. Abschliessend ein Wort zu latenten Vorwürfen, damit ein Präjudiz zu schaffen oder die Staatshaushaltssanierung nicht zu unterstützen. Ich habe es an anderer Stelle schon erwähnt, Liechtenstein, der Staatshaushalt, wird zunehmend vor der Frage stehen, welche Ausgaben unverzichtbar sind, welche nötig, aber nicht dringlich sind, und von welchen Aufgaben beziehungsweise Ausgaben sich der Staat verabschieden muss beziehungsweise verabschieden kann. Und darüber entscheiden in letzter Instanz wir, der Landtag. Und wir werden mit der Schaffung von vermeintlichen oder empfundenen Präjudizien leben müssen. Der Antrag des Instituts über eine Erhöhung von CHF 250'000, die ich in diesem Gremium formell unterstütze, ist so eine Ausgabe mit der die Regierung ein Präjudiz befürchtet, die aber aus den bisherigen Leistungen gerechtfertigt ist, mit der Zunahme von zentralen Aufgaben mehr als begründet wird und in der Dimension überschaubar bleibt, zumal sich das Institut nicht quasi in staatliche Obhut begibt oder begeben will, sondern beträchtliche Teile der Einnahmen aus anderen Quellen erschliesst, sodass die Erhöhung in jeder Beziehung gerechtfertigt ist, auch weil sie jeder Kosten-Nutzen-Betrachtung standhält. Bezüglich der Sanierung des Staatshaushalts: Diese Bemühungen dazu tragen wir auf jeden Fall mit. Ich denke auch, dass die Bemühungen auf der Ausgabenseite ihre Früchte tragen und dass es die Einnahmenseite ist, welche hinter Plan liegt. Es ist auch bekannt, dass es Unterschiede gibt in der Auffassung der Regierung und unserer Fraktion, was längerfristige, nachhaltige und damit nötige Ausgaben des Staates sind, eigentliche Investitionen in die Zukunft, und was die Regierung als blossen Ausgabenposten betrachtet. Dies ist wiederum so ein Fall, und daher stimmen die Anträge bei dieser Vorlage zwischen Regierung und unserer Fraktion nicht überein. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich möchte nur noch ein paar Ergänzungen machen. Also wenn man die Historie betrachtet, dann hat das Liechtenstein-Institut für die Jahre 2006 bis 2009 CHF 750'000 bekommen, 2010 CHF 825'000, 2011 CHF 900'000 und jetzt für die Periode 2012 bis 2015 CHF 1 Mio. Das Institut beantragt jetzt CHF 1,25 Mio., sie begründen das mit der Forschungs- und Publikationstätigkeit, der Notwendigkeit einer Defizitreduktion und dem Erhalt der Unabhängigkeit. Sie haben uns auch noch speziell informiert, was noch weitere Gründe sind: Dass seit Jahren ein Forschungsfonds oder Forschungsförderungsgesetz im Gespräch sei, aber das bis dato noch nicht realisiert sei. Sie schreiben, dass der österreichische und schweizerische Forschungsfonds keine wirkliche Alternative sei. Sie haben ein Grossprojekt, wo sie das gedruckte Buch, das vorliegende Historische Lexikon, digitalisieren, aktualisieren und online weltweit zur Verfügung stellen wollen. Und ein zweites Projekt sei eben der Online-Kommentar zur liechtensteinischen Verfassung als zweites Grossprojekt. Ich stimme dem Institut auch zu, dass ein souveräner Staat auf wissenschaftlichem Niveau sich mit seiner Geschichte, dem Rechtssytem, der politischen Kultur, den volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen eben kontinuierlich und systematisch befassen sollte. Da gehe ich mit Ihnen einig, ich habe auch schon in Zusammenarbeit mit dem Liechtenstein-Institut wirklich sehr gute Erfahrungen gemacht. Die Qualität ist wirklich auch unbestritten, und der einzige Punkt, was halt ist, das ist die Situation gesamthaft, wie die finanzielle Lage ist. Also ich schätze, dass die Wichtigkeit dieser Themen gegeben ist, und jetzt ist eben die Frage der Dringlichkeit. Und das ist eigentlich der einzige Einwand den ich einbringen kann, wo ich sage, aufgrund der Gesamtbetrachtung und der Dringlichkeit würde ich eben dem Antrag der Regierung folgen. Danke. 3. September 2015 | 1367 | Gewährung eines Staatsbeitrages an das Liechtenstein-Institut für die Jahre 2016 bis 2019 |
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Guten Morgen. Ich habe an dieser Stelle ein paar Fragen zum Bericht und Antrag. Erstens wird auf Seite 9 erwähnt, dass im 2011 festgehalten wurde, dass «unter Berücksichtigung der Kleinheit des Landes die Synergieeffekte» zur Universität «zu nutzen seien». Hier würde mich interessieren: Wurden beziehungsweise werden hier Synergieeffekte genutzt und, wenn ja, in welchem Umfang, in welchen Bereichen? Dann die zweite Frage, die sich mir noch stellt bei der Durchsicht des Berichts und Antrags, ist, im Finanzgesuch des Liechtenstein-Instituts, im grünen Anhang, fällt auf den Seiten 6 und 7 auf, dass die Personalkosten in den letzten drei Jahren, von 2012 bis 2014, bei gleichzeitig sinkendenden Erträgen massiv erhöht wurden, um 43% genau. Wie wird das durch die Verantwortlichen beim Liechtenstein-Institut erklärt? Und drittens: Im Finanzgesuch wird die Vermögenslage des Instituts nicht aufgeführt, mindestens habe ich hier keine Zahlen gefunden, hier würde mich noch interessieren: Wie hoch sind die Reserven beziehungsweise das Eigenkapital des Instituts? Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Erich Hasler
Herr Landtagspräsident, vielen Dank für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Kollegen, guten Morgen. Ja, das Liechtenstein-Institut wurde erst 1986 ins Leben gerufen. Seit 1993 erhält das Liechtenstein-Institut einen Staatsbeitrag. Dieser belief sich zwischen 1993 und 1998 auf jährlich CHF 400'000. Dieser wurde dann in der Folge auf CHF 700'000 und später, nach 2002, auf CHF 750'000 erhöht. Im Bericht und Antrag Nr. 2009/73 kann nachgelesen werden, dass nach Auffassung der damaligen Regierung es für das Liechtenstein-Institut wohl schwierig sei, jährlich mehr als CHF 400'000 an privaten Spenden zu generieren. Ausserdem forsche das Liechtenstein-Institut in Bereichen, die nur in Sondersituationen zu marktfähigen Produkten führe. Ursprünglich wurde davon ausgegangen, dass der Eigenfinanzierungsgrad des Instituts bei circa 50% liegen sollte. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf den eben vorerwähnten Bericht und Antrag, wo die Regierung ausführte, dass der Staatsbeitrag bei etwa 50% der Ausgaben des Instituts liegen sollte. Allerdings wurde dieser Betrag bereits in den Jahren 2004 bis 2009 jeweils überschritten und lag meist bei circa zwei Drittel. Dieses Verhältnis findet sich auch in der Jahresrechnung 2014 wieder, wo die Landes- und Gemeindebeiträge zusammen auf insgesamt CHF 1'070'000 belaufen und die privaten Spenden und die Dienstleistungserträge jeweils circa CHF 230'000 ausmachten. Wir stellen also fest, dass die staatlichen Mittel in den vergangenen Jahren jeweils circa zwei Drittel der Ausgaben des Liechtenstein-Instituts deckten. Wenn dem Ansuchen des Liechtenstein-Instituts nachgegeben würde, dann würde sich der Staatsbeitrag zukünftig ungefähr 80% der jährlichen Ausgaben annähern. Angesichts der Tatsache, dass die Staatseinnahmen in letzten paar Jahren von knapp CHF 1 Mia. jährlich um circa 30% auf CHF 700 Mio. zurückgegangen sind, sehe ich eine weitere Erhöhung des Staatsbeitrags an das Liechtenstein-Instituts kritisch. Zu berücksichtigen ist auch, dass das Liechtenstein-Institut bisher von eigentlichen Sparübungen verschont geblieben ist. Die Staatsbeiträge sind jeweils angehoben worden, auch wenn nicht im Umfang, wie sich das Liechtenstein-Institut dies wünschte. Ich erinnere daran, dass schon bei der letzten Landtagsdebatte das Liechtenstein-Institut einen Beitrag von CHF 1,4 Mio. jährlich gefordert hatte.
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Zusammengefasst kann also festgehalten werden, dass der Staatsbeitrag an das Liechtenstein-Institut seit 2009 um circa ein Drittel erhöht wurde, währenddem die Staatseinnahmen um ein Drittel zurückgegangen sind. Neu plant das Liechtenstein-Institut eine Erhöhung des Gesamtaufwands um CHF 700'000 auf CHF 2,4 Mio. im Jahr 2019. Dies entspricht einer Steigerung von insgesamt 40% - verglichen mit dem Jahr 2014. Ich meine, diese Zahlen sind wirklich eindrücklich. Es steht mir grundsätzlich nicht an, über die Forschungsprojekte des Liechtenstein-Instituts zu urteilen, es ist Sache des wissenschaftlichen Beirats und der Leitung des Liechtenstein-Instituts, die Forschungsprojekte festzulegen. Nichtsdestotrotz meine ich, dass es Themen gibt, auf deren Bearbeitung verzichtet werden kann, wenn eine Gewichtung vorgenommen wird und die Mittel so, wie es eben ist, beschränkt sind. Es ist nach meiner Auffassung nicht besonders schwierig, neue Forschungsprojekte zu finden, sich international zu vernetzen und für mehr Beschäftigung zu sorgen. Unvergleichlich schwieriger ist es, mit begrenzten Mitteln zu haushalten und sich auf das Notwendigste zu konzentrieren. Insofern wünsche ich mir eine Institutsleitung, die in der Lage ist, sich an diesen Rahmenbedingungen zu orientieren. Ich sehe zum Beispiel kritisch, dass sich das Liechtenstein-Institut nach Auflösung der Konjunkturforschungsstelle neu als Anlaufstelle für klassische volkswirtschaftliche Fragen sieht. Wenn Konjunkturforschung betrieben werden soll, dann wäre dies nach meiner Auffassung bei der Universität Liechtenstein anzusiedeln. Allerdings hat der Landtag mit seinen letzten Entscheidungen klar zum Ausdruck gebracht, dass kein ausreichendes Interesse an der Erstellung eines Konjunkturforschungsberichtes besteht. Dies übrigens auch nicht vonseiten der Privatindustrie. Diese ist ebenfalls nicht bereit, Mittel dafür auszugeben. Für mich persönlich gibt es noch andere Themen, deren Nutzen für das Land hinterfragt werden kann. Allerdings soll es Sache der Institutsleitung sein, die Prioritäten festzulegen. Ich werde auf jeden Fall einer Erhöhung des Staatbeitrags an das Liechtenstein-Institut unter den gegebenen Voraussetzungen nicht zustimmen. Im separaten Schreiben des Instituts an den Liechtensteinischen Landtag wird unter anderem auch beklagt, dass seit Jahren das in Diskussion stehende Forschungsförderungsgesetz noch nicht realisiert wurde. Dieselben Klagen haben wir auch vonseiten der Universität Liechtenstein schon gehört. Ich meine, dass der zuständige Minister wohl recht hat, wenn er dieses Gesetz weiterhin in der Schublade behält. Ansonsten könnte es diesem Gesetz genau gleich ergehen, wie dem EU-Forschungsprogramm «Horizon 2020». Was wir in Liechtenstein brauchen, ist nach meiner Meinung nicht ein Forschungsförderungsgesetz, sondern ein Wirtschaftsentwicklungs- respektive Wirtschaftsförderungsgesetz. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.
Abg. Alois Beck
Herr Präsident, Frauen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Ich werde dem Antrag der Regierung zustimmen. Der Leistungsausweis und die Wichtigkeit des Liechtenstein-Instituts sind unbestritten, das kam auch klar aus den bisherigen Voten zum Ausdruck. Und das Liechtenstein-Institut hat eine Erhöhung des Staatsbeitrages beantragt. Ich bin auch der Ansicht, dass es im jetzigen Umfeld nicht angezeigt ist, einer solchen Erhöhung stattzugeben. Wir haben auch als Landtag die Gesamtsituation zu betrachten. Wenn man als quasi Grunddevise durchbringt, dass alle Institutionen eine Konsolidierung, eine Einsparung in Kauf nehmen müssen, sich danach ausrichten müssen, muss das dann schon sehr wohlüberlegt sein, wenn man hier eine Ausnahme machen würde - und auch noch in dieser Höhe von immerhin 25%. Also wie gesagt - ich glaube, auch mit einer Beibehaltung des Staatsbeitrages werden die Anerkennung für die Leistungen und das Bekenntnis zur liechtensteinischen Forschung klar dokumentiert. In der Vergangenheit gab es auch keine Kürzungen, auch das war nicht selbstverständlich und auch das müsste anerkannt werden. Von daher finde ich den Vorschlag der Regierung ganz ausgewogen und werde ihn unterstützen. Die Fragen bezüglich Reservebildungen, Synergieeffekte wurden bereits vorweggenommen, ich kann mich dem anschliessen und möchte die Regierung hier auch bitten, Ausführungen zu machen. 3. September 2015 | 1369 | Gewährung eines Staatsbeitrages an das Liechtenstein-Institut für die Jahre 2016 bis 2019 |
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Guten Morgen, alle zusammen. Ja, ich möchte mich den Voten, die die Wertschätzung gegenüber dem Institut ausgedrückt haben, anschliessen. Ich glaube, der Leistungsausweis wird von allen anerkannt und man würde gerne mehr Geld geben, wenn denn der Staatshaushalt anders ausschauen würde. Aber er ist, wie er ist. Ich habe auch noch ein paar Fragen zu dem Bericht, und zwar auch auf Seite 9, was der Abg. Elfried Hasler schon angesprochen hat, die Synergieeffekte wollte man nutzen. Also ich würde auch gerne wissen: Was wurde denn überprüft, wo Synergieeffekte überhaupt bestehen, kann man dazu Aussagen machen? Dann wird auf Seite 12 die Digitalisierung des Historischen Lexikons aufgeführt. Wie wichtig ist das Projekt für das Liechtenstein-Institut, weil man einen Stellenausbau von 1,5 Stellen machen würde? Dann auch bei den Politikwissenschaften, da möchte man das Handbuch auf Deutsch und Englisch erscheinen lassen. Ist die Nachfrage tatsächlich so gross oder ist es einfach ein Nice-to-have? Und dann ist noch auf Seite 13 - da möchte man eine Plattform für Verfassungskommentare. Ich bin keine Juristin, aber ich meine, es gibt doch schon eine Plattform www.recht.li. Muss es denn eine separate sein oder gäbe es auch da Synergieeffekte? Vielleicht sagen die Juristen alle: Nein, kommt überhaupt nicht infrage. Aber als Laie einmal die Frage: Gäbe es da nicht auch Potenzial zum Zusammenarbeiten? Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wolfgang Marxer
Eine kurze Ergänzung zu den Voten, die gehalten wurden. Es wird zwar auf den wissenschaftlichen Rat verwiesen, gleichwohl werden spezifische Tätigkeiten des Instituts, ich sage einmal, hinterfragt. Das halte ich für echt gefährlich, wenn sich, und ich sage es bewusst so, Laien in die Tätigkeiten eines Forschungsinstituts einmischen. Und selbstverständlich bin ich überhaupt nicht gleicher Ansicht, dass volkswirtschaftliche Forschung eigentlich nicht noch ein Gebiet ist, das sich das Liechtenstein-Institut aneignen sollte, zumal wir ja mit unserem Finanzentscheid bezüglich Uni letztlich die KOFL wegrationalisiert haben. Keine Fragen mehr zum Bericht, aber ich hätte gerne eine Ausführung vom Finanzminister. Denn der Zusammenhang, der gemacht wird zwischen Staatshaushalt und diesem Antrag des Instituts, das ist legitim. Ich möchte einfach noch miteinbezogen haben: Staatshaushalt, «Horizon 2020» und dieser Antrag des Liechtenstein-Instituts - der Konnex, der Kontext, ist erst dann komplett, weil er eben genau im Kern das gleiche Gebiet, «Horizon 2020», Forschung, Innovationsförderung etc., und hier Liechtenstein-Institut, ebenfalls Forschungstätigkeiten, mitberücksichtigt. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, guten Morgen, Damen und Herren Abgeordnete. Zuerst einmal bedanke ich mich für die grundsätzlich sehr vielen und sehr positiven Voten für das Liechtenstein-Institut. Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass wir über dessen Existenzberechtigung, dessen Wichtigkeit bei und uns im Land nicht3. September 2015 | 1370 | Gewährung eines Staatsbeitrages an das Liechtenstein-Institut für die Jahre 2016 bis 2019 |
diskutieren müssen. Ich glaube, grundsätzlich stehen wir alle gross hinter dem Liechtenstein-Institut. Und das tut auch die Regierung, obwohl wir dem Antrag auf Erhöhung des Liechtenstein-Instituts nicht Folge gegeben haben. Ich werde zuerst einige allgemeine Dinge sagen, vielleicht ist es auch noch einmal wichtig. Auf einige Voten werde ich nicht so detailliert eingehen, wie beispielsweise, inwiefern es eine Wirtschaftsförderung oder eine Forschungsförderung braucht. Da hat Abg. Wolfgang Marxer bereits treffend ausgeführt. Das Liechtenstein-Institut ist als Verein organisiert, wir sind über eine Leistungsvereinbarung mit diesem Verein verbunden. Wir haben also nicht eine selbstständige Stiftung, die irgendwie ganz nah bei uns angegliedert ist. Ich glaube, da ist es auch an uns, diese Unabhängigkeit in weiten Zügen auch zu respektieren. Nichtsdestotrotz werde ich Ihnen in einigen Bereichen, wie beispielsweise das Historische Lexikon, aus meiner Sicht oder aus Sicht der Regierung einige Hintergründe geben können. Ganz am Anfang wurde die Frage gestellt: Gibt es denn spezifische Gründe gegen eine Erhöhung? Ja, diese Frage beantworte ich mit einem ganz klaren Ja, Herr Abg. Kaufmann. Es gibt ganz spezifische Gründe, die gegen die Erhöhung sprechen, das sind nämlich die Staatsfinanzen. Und das war auch der wichtigste Punkt. Und ich glaube auch, wenn man den Bericht und Antrag anschaut, die einzelnen Bereiche, die das Liechtenstein-Institut aufführt, und wie es argumentiert, dann kommen wir zum Ergebnis: Obwohl es viel Sinn hätte und es einem vielleicht auch ein bisschen wehtut, dass wir die Erhöhung nicht sprechen können, weil eben ein Historisches Lexikon durchaus im Interesse unseres Landes liegen könnte, auch ein Verfassungskommentar, da komme ich später darauf zu sprechen, sicherlich im Interesse unseres Landes sein könnte, auch die Unabhängigkeit sehr wichtig ist, da gibt es sehr viele Gründe, und als Bildungsministerin ist da ein kleiner Wermutstropfen in meinem Herzen, aber im gegenwärtigen Umfeld der Staatsfinanzen bin ich der Überzeugung, dass es nicht richtig ist und dass auch ein Institut, das wir sehr wertschätzen, wie das Liechtenstein-Institut, in diesen Zeiten vielleicht auch lernen muss, mit den gegebenen Umständen zu kutschieren, wie das andere Institutionen auch tun. Auch wenn es ein bisschen weh tut, das möchte ich unterstreichen. Und ich finde auch, das Liechtenstein-Institut argumentiert sehr gut, wenn sie sagen, sie möchten gerne eine Budgeterhöhung. Dann wurde in verschiedenen Voten eine engere Kooperation zwischen dem Liechtenstein-Institut und der Uni angesprochen, da möchte ich vorwegnehmen, und da bitte ich auch einfach um Verständnis, diese engere Kooperation oder allenfalls sogar das Zusammenlegen dieser beiden Institutionen hat man unter der letzten Legislaturperiode eingehend geprüft. Natürlich haben wir die Unterlagen angeschaut, aber da bitte ich Sie um Verständnis, dass wir diese Prüfung nicht nochmals vornehmen. Ich glaube, das ist auch im Sinne des Sparens, wenn es einmal geprüft ist, dass man sich auch darauf abstellt. Aber grundsätzlich gilt, das war das Resultat, dass die Zusammenarbeit zwischen der Uni und dem Liechtenstein-Institut sehr eng gepflegt wird, wo immer es sinnvoll ist. Immer wieder sind Forschende vom Liechtenstein-Institut als Lehrbeauftragte an der Universität tätig, beispielsweise war Andreas Brunhart, Forschungsbeauftragter am Liechtenstein-Institut, bis zur Auflösung der Konjunkturforschungsstelle mit einem kleinen Pensum gleichzeitig an der KOFL tätig. Dann gibt es über Peter Droege, der in der Architekturabteilung der Universität ist, oder Carsten-Henning Schlag oder Kersten Kellermann waren in Projektteams des Liechtenstein Instituts, da gibt es enge Zusammenarbeiten zwischen den Institutionen.Zudem ist Wilfried Marxer selbst Mitglied in Beiräten in verschiedenen Tätigkeitsfeldern der Universität. Und ich glaube grundsätzlich, und das ist dann so das Fazit, das gemacht wurde, dass die Synergien zu wenig gross sind, um ein Liechtenstein-Institut und eine Universität zusammenzulegen. Das wurde als nicht sinnvoll erachtet. Was aber als sinnvoll erachtet wird, und das wird heute auch gepflegt, ist ein sehr reger und sehr enger Austausch zwischen einzelnen Personen. Es wird eng zusammengearbeitet und es findet ein sehr enger Wissensaustausch und Wissenstransfer zwischen den Instituten statt. Dann wurde die Frage des Eigenkapitals und der Reserven gestellt. Die Antwort ist: Es gibt heute CHF 2,7 Mio. Eigenkapital und dieser Stock an Eigenkapital von diesen CHF 2,7 Mio. wird jährlich um CHF 170'000 abgebaut. Dann wurde ebenfalls vom Abg. Wilfried Hasler die Frage gestellt, wie es mit3. September 2015 | 1371 | Gewährung eines Staatsbeitrages an das Liechtenstein-Institut für die Jahre 2016 bis 2019 |
den Personalkosten aussieht. Wenn man in die Vergangenheit schaut - und ich glaube, das ist wichtig, dass wir das heute tun -, dann sehen wir, dass die Personalkosten sehr volatil sind. Also es gibt immer wieder Bereiche oder Jahre, die sehr hoch waren, das heisst, dass es grosse Forschungsprojekte gegeben hat - dann hat man Leute zusätzlich im Rahmen eines Werkvertrages angestellt. Da waren die Personalkosten hoch, und da gingen sie immer wieder rauf und runter. Also die Personalkosten sind sehr volatil. Und wenn Sie dann auf den grünen Bereich hinten im Bericht und Antrag verweisen: Das ist ein Teil des Finanzgesuches, dort ist das Liechtenstein-Institut von diesen CHF 1,25 Mio. ausgegangen und hat natürlich auch prognostiziert oder mit der Absicht diese Prognosen gemacht, dass sie auch mehr Geld zur Verfügung haben.Dann gab es aber auch eine Steigerung wegen der steigenden Sozialkosten, dort wurde eine bessere Absicherung gemacht. Aber was ich vielleicht zur Beruhigung in diesem Saal auch sagen kann, dass keine Lohnerhöhungen in den letzten Jahren getätigt wurden. Und die Steigerung der Sozialleistungen wurde durch den Kapitalabbau finanziert, den ich vorhin erwähnt habe. Dann wurde noch die Frage gestellt: Wie wichtig sind denn Projekte wie das Historische Lexikon oder ein Verfassungskommentar? Wir haben heute in der juristischen Literatur relativ wenig Materialien, wir haben heute keinen ganz aktuellen Verfassungskommentar zu unserer Verfassung. Und eigentlich, ich denke, da kann ich auch im Namen der Juristen sprechen, ist man sich einig, dass das sinnvoll und wichtig ist für ein Land und vor allem für eine Rechtsprechung, für Rechtssicherheit; das wäre sicher etwas Sinnvolles. Ich habe das damals auch - als Justizministerin in der letzten Leglislaturperiode - immer als sehr positiv beurteilt, wenn man so etwas hätte. Aber im Rahmen der Sparmassnahmen sind uns da einfach auch die Hände gebunden. Ich glaube, wir können, auch wenn es sinnvoll wäre, aufgrund dessen nicht alles umsetzen, was sinnvoll wäre. Das Historische Lexikon - ich glaube, dieser Landtag hat sich im Abschluss auch noch damit befasst, aber alle vorhergehenden Landtage haben sich auch damit befasst - ist ein Projekt, das uns sehr viel Geld gekostet hat. Das Resultat ist wunderschön, wir haben dieses Historische Lexikon. Wenn wir dieses nicht weiter bearbeiten, dann ist es veraltet - das ist ein Fakt. Aber - und das war dann auch der Grund, warum auch die Regierung sich entschieden hat, auch hierfür jetzt nicht separat oder zusätzlich Geld zu sprechen: Es gibt viele Projekte, die sinnvoll wären, aber wir können schlicht und einfach nicht alles machen, wenn wir unseren Staatshaushalt in Ordnung halten wollen. Und das ist eigentlich die Antwort darauf. Es wäre sicher ein sinnvolles Projekt, es wäre auch ein schönes Projekt, aber ich glaube, es gibt viele sinnvolle und schöne Projekte. Wir können im Moment nicht alles tun. So, jetzt habe ich, glaube ich, für die erste Runde hoffentlich alle Fragen abdecken können. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef Adrian Hasler
Guten Morgen, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich wurde noch angesprochen vom Abg. Wolfgang Marxer. Er hat die Frage aufgeworfen, inwieweit eine Verbindung besteht zwischen «Horizon 2020», dem Forschungs- und Innovationsförderungsgesetz und dem Beitrag an das Liechtenstein-Institut. «Horizon 2020» war ein Thema, das im Landtag sehr kontrovers diskutiert wurde. Und die Regierung hat sich insbesondere auch für dieses Projekt ausgesprochen, damit es unseren Unternehmen ermöglicht, an europäischen Forschungsprojekten teilzunehmen. Den Betrag, der über diese Jahre angefallen wäre, kann man auch als Eintrittsticket verstehen, um an diesen Projekten teilzunehmen. Diese Gelder nun einfach für Forschungsförderung zu verwenden, da bin ich sehr, sehr skeptisch. Und das betrifft dann genau auch die Frage nach dem Forschungs- und Innovationsförderungsgesetz. Da kann ich die Ausführungen des Abg. Erich Hasler unterstützen. Ich frage mich wirklich, ob das schlussendlich dazu führt, dass unsere Unternehmen wirklich effizienter und innovativer werden. Ich bin da sehr skeptisch und ver-3. September 2015 | 1372 | Gewährung eines Staatsbeitrages an das Liechtenstein-Institut für die Jahre 2016 bis 2019 |
trete die Ansicht, dass wir primär Sorge tragen müssen zu unseren wirtschaftsliberalen Rahmenbedingungen. Diese haben wir in Liechtenstein und diese müssen wir auch in Zukunft aufrechterhalten; und ich bin einfach skeptisch, ich sage nicht, dass ich es konkret ablehne, aber ich bin skeptisch gegenüber solchen staatlichen Interventionen. Ich frage mich wirklich, ob der gewünschte Nutzen daraus resultiert. Ich möchte noch ganz kurz einen Link machen auf die Zahlen, die Sie im entsprechenden Bericht und Antrag vorliegen haben auf den Seiten 14 und 18, und diese auch in Verbindung bringen mit der Landesverwaltung. Ich würde ja gerne einmal die Reaktionen hören, wenn die Landesverwaltung ihren Stellenbestand von Anfang 2015 bis 2019 um 50% erhöhen würde oder - wenn man Seite 18 anschaut - die Kosten für Gehälter und Sozialabgaben vom Jahr 2014 auf 2019 von CHF 1,4 Mio. auf CHF 1,9 Mio. erhöhen würde; das sind 34%. Und die Gesamtausgaben erhöhen sich von CHF 1,7 Mio. auf CHF 2,4 Mio. um 40%. Hier stellt sich für mich dann schon die Frage, ob solche Erhöhungen im aktuellen Umfeld wirklich machbar sind, auch verantwortbar sind aufseiten der Politik. Ich möchte noch kurz den Link machen zur Diskussion betreffend Universität Liechtenstein. Auch dort waren wir konfrontiert mit entsprechenden Anträgen, die Staatsbeiträge zu erhöhen. Auch hier hat sich die Regierung ganz klar dafür ausgesprochen, dass sich die Universität Liechtenstein an das bestehende Budget halten muss und entsprechend private Mittel akquirieren muss. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich hätte nur noch eine Frage zum Budget des Liechtenstein-Instituts, und vielleicht kann mir das jemand, der sich in der Gemeinde auskennt, erklären. Das Institut budgetiert für das Jahr 2016 eine Erhöhung von CHF 70'000 auf CHF 150'000 Jahresbeitrag der Gemeinden. Also die Gemeinde würde das Budget um über 100% erhöhen. Ich frage mich, ob das von den Gemeinden Liechtenstein schon bestätigt ist. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wolfgang Marxer
Doch noch eine Frage an den Herrn Finanzminister. Ich glaube, es ist in der Verfassung oder irgendwo geschrieben, dass die Förderung der landesbezogenen Forschung eine Aufgabe des Staates ist. Ich nehme nicht an, dass Sie mit Ihren Ausführungen diesen Grundsatz infrage stellen oder dass sich der Beitrag des Staates nur darauf beschränken soll, die Rahmenbedingungen zu schaffen, und jegliche Initiative punkto Forschung, Förderung, Innovationsförderung oder eben auch wie bei den Aufgabengebieten, die das Liechtenstein-Institut erledigt, grundsätzlich deren Wert infrage stellen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. 3. September 2015 | 1373 | Gewährung eines Staatsbeitrages an das Liechtenstein-Institut für die Jahre 2016 bis 2019 |
Regierungsrätin Aurelia Frick
Ich komme noch zur Beantwortung dieser Frage mit den Gemeinden. Ich bitte da auch um Nachsicht, ich sitze selber nicht in den Gemeinden. Aber wir haben dies für die Finanzkommission beantwortet. Das Liechtenstein-Institut hat anlässlich einer Sitzung der Vorsteherkonferenz im April dieses Jahres das Anliegen vorgetragen, dass die Gemeinden das Liechtenstein-Institut stärker unterstützen sollen. Mit dem Versand des Jahresberichtes wurde auch ein entsprechendes Gesuch an die Gemeinden schriftlich deponiert, das war dann im Juni, und bisher liegt dem Liechtenstein-Institut erst eine Zusage für eine Erhöhung von der Gemeinde Schellenberg vor. Der Jahresbeitrag für das Liechtenstein-Institut wurde auf CHF 5 pro Kopf erhöht, und das macht dann CHF 5'265. Weitere Antworten über eine Erhöhung der Gemeindebeiträge sind nicht eingegangen. Planken und Eschen haben aber bereits Beiträge für 2015 geleistet. In den anderen Gemeinden stehen, soweit wir informiert sind, die Antworten noch aus. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank. Wenn Sie mein Votum so verstanden haben, dann haben Sie mich wirklich komplett falsch verstanden. Das war keinesfalls meine Aussage, ich schätze die Arbeit des Liechtenstein-Instituts sehr. Und ich denke, mit dem Staatsbeitrag wird dieses auch entsprechend gewürdigt. Meine Aussage ging dahingehend, in welche Richtung man die Wirtschaft in diesem Bereich fördern will und welchen Effekt das schlussendlich hat. Aber dass der Staat diese Aufgabe hat und diese Aufgabe auch wahrnimmt, ist für mich unbestritten. Und ich möchte mich schon auch dagegen verwehren, dass man das Gefühl hat, der Finanzminister hat nur die Finanzbrille auf. Ich bin auch Regierungschef und sehe auch die ganzen anderen Themen, die anstehen, und muss natürlich das ganze entsprechend auch gewichten. In der aktuellen Phase, in der wir uns befinden - und das ist in der politischen Diskussion ja auch klar herausgekommen -, ist nun mal die Sanierung des Staatshaushaltes ein ganz zentrales Thema, dass uns alle beschäftigt und bei dem wir alle auch entsprechend daran arbeiten. Und deshalb kann dieser Aspekt einfach nicht ausgeblendet werden.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, wenden wir uns dem Finanzbeschluss zu. Ich bitte, die Lesung vorzunehmen. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 steht zur Diskussion.
Abg. Wolfgang Marxer
Ich beantrage folgende Änderung von Art. 1 Staatsbeitrag: «Das Land richtet an das Liechtenstein-Institut, Bendern, in den Jahren 2016 bis 2019 einen jährlichen Staatsbeitrag von CHF 1,25 Mio. aus.» Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich lasse über den Antrag zu Art. 1 unverzüglich abstimmen. «Das Land richtet an das Liechtenstein-Institut, Bendern, in den Jahren 2016 bis 2019 einen jährlichen Staatsbeitrag von3. September 2015 | 1374 | Gewährung eines Staatsbeitrages an das Liechtenstein-Institut für die Jahre 2016 bis 2019 |
CHF 1,25 Mio. aus.» Habe ich Sie richtig verstanden? Wer mit dieser Formulierung von Art. 1 einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: 3 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 3 Stimmen nicht stattgegeben. Wir können weiterlesen. Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir stimmen ab.
Wer dem vorliegenden Finanzbeschluss die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat dem Finanzbeschluss mit 21 Stimmen zugestimmt. Gleichzeitig haben wir Traktandum 16 erledigt. -ooOoo-