Interpellation betreffend Verbesserungsmassnahmen für Menschen mit Behinderungen in Liechtenstein der Abgeordneten Alois Beck, Markus Büchel, Franz Heeb, Josy Biedermann, Doris Frommelt, Elmar Kindle, Peter Lampert, Wendelin Lampert, Renate Wohlwend, Johannes Kaiser, Rudolf Lampert und Klaus Wanger vom 31. März 2008
Landtagspräsident Klaus Wanger
Frauen und Herren Abgeordnete, wir setzen unsere Beratungen am 1. Tag der April-Sitzung mit der öffentlichen Landtagssitzung fort.
Wir kommen zu Traktandum 4: Interpellation betreffend Verbesserungsmassnahmen für Menschen mit Behinderungen in Liechtenstein der Abgeordneten Alois Beck, Markus Büchel, Franz Heeb, Josy Biedermann, Doris Frommelt, Elmar Kindle, Peter Lampert, Wendelin Lampert, Renate Wohlwend, Johannes Kaiser, Rudolf Lampert und Klaus Wanger vom 31. März 2008.
Wird das Wort gewünscht?Abg. Alois Beck
Danke, Herr Präsident. Es dürfte unbestritten sein, dass die Gleichstellung von behinderten mit nicht behinderten Menschen ein zentrales Anliegen ist. Seit dem 1. Januar 2007 ist das Behindertengleichstellungsgesetz in Kraft. Dieses Gesetz bezweckt, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen oder zu verhindern und damit die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.
Gesetzliche Bestimmungen sind wichtig, aber sie sind nicht alles. Die rechtliche und die faktische Gleichstellung von behinderten mit nicht behinderten Menschen kann auseinander klaffen. Nach Ansicht der Interpellanten sollen deshalb Verbesserungsmassnahmen für Menschen mit Behinderungen geprüft und umgesetzt werden. Im Rahmen des «Europäischen Jahres der Chancengleichheit für alle» im vergangenen Jahr hat die Stabsstelle für Chancengleichheit das Liechtenstein-Institut beauftragt, eine Studie über die gesellschaftliche Lage von Menschen mit Behinderungen in Liechtenstein zu verfassen.
Ziel der Untersuchung war, Zahlen, Daten und Erkenntnisse zur Befindlichkeit und Zufriedenheit von Menschen mit Behinderung in Liechtenstein zu liefern. Die Daten sollten eine Grundlage für die weiterführende Massnahmenplanung der Stabsstelle für Chancengleichheit sein. Die Ergebnisse wurden im Dezember 2007 veröffentlicht. Die Erkenntnisse der Untersuchung haben Handlungsbedarf in verschiedenen Lebensbereichen deutlich gemacht. Zudem wurden die Unterschiede der Bedürfnisse der Menschen mit ihren jeweiligen Behinderungen herausgearbeitet. In diesem Zusammenhang interessiert insbesondere, welche Massnahmen umgesetzt werden sollen. Im Europäischen Jahr der Chancengleichheit wurde auch das Handbuch «Barrierefrei durch Liechtenstein» veröffentlicht. Dieser Wegweiser für Menschen mit Behinderung gibt Auskunft über die Zugänglichkeit zu rund 250 Einrichtungen in Liechtenstein. Hierzu stellt sich die Frage nach den gemachten Erfahrungen und allfälligen Weiterentwicklungen dieses Handbuches. Mit der Zeitungsseite «mittendrin» erscheint periodisch in den Landeszeitungen ein Schwerpunktthema aus dem Bereich Behinderung. Die letzte Ausgabe der Seite «mittendrin» wurde im November 2007 veröffentlicht. Ziel ist die Sensibilisierung der Öffentlichkeit. Die Interpellanten unterstützen dies ausdrücklich, denn es muss ein noch verstärkteres Bewusstsein für die Bedürfnisse und Anliegen von Behinderten geschaffen werden.
Diese Sensibilisierung erscheint unabdingbar für eine bessere gesellschaftliche Eingliederung von Menschen mit Behinderung. Am Rande sei vermerkt, dass die erwähnte Zeitungsseite «mittendrin» nicht mit der Internetseite «MITTENDRIN 08» zu verwechseln ist. Wie kürzlich den Medien zu entnehmen war, ist diese Internetseite ja die Informationsplattform von Liechtenstein rund um die Fussball-Europameisterschaft 2008. In der Stellungnahme vom 3. Oktober 2006 an den Landtag zu den anlässlich der 1. Lesung des Behindertengleichstellungsgesetzes aufgeworfenen Fragen wurde ausgeführt, dass die Regierung eine Arbeitsgruppe eingesetzt habe mit dem Auftrag, eine Bestandesaufnahme der Möglichkeiten zur verbesserten Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsprozess vorzunehmen. Aufgrund des Berichts der Arbeitsgruppe sollen die weiteren Schritte festgelegt werden. Die Interpellanten möchten hierzu gerne Auskunft, welche Möglichkeiten zur verbesserten Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsprozess aufgezeigt wurden und welche konkreten Massnahmen geplant sind.
Gemäss Behindertengleichstellungsgesetz müssen öffentliche Bauten und Anlagen, Verkehrswege und -anlagen sowie Verkehrssysteme innert bestimmter Fristen barrierefrei sein. In diesem Zusammenhang interessiert der Stand und das geplante Vorgehen bei der Umsetzung. Die Beseitigung von Hindernissen ist für die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben eine unabdingbare Voraussetzung für die Chancengleichheit von Behinderten.
Mit dieser Interpellation hoffen die Abgeordneten der Fortschrittlichen Bürgerpartei einen Beitrag zur Sensibilisierung und zur Auslösung von weiteren Verbesserungsmassnahmen für Menschen mit Behinderungen leisten zu können. Vielen Dank.Landtagspräsident Klaus Wanger
Wenn das Wort von den Interpellanten nicht mehr gewünscht wird, überweisen wir diese Interpellation zur Beantwortung der Fragen an die Regierung.
Damit haben wir Traktandum 4 bearbeitet. -ooOoo-