Initiative zur Abänderung des Krankenversicherungsgesetzes der Abgeordneten Andrea Matt, Pepo Frick und Paul Vogt vom 26. März 2008
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen nun zu Traktandum 3: Initiative zur Abänderung des Krankenversicherungsgesetzes der Abgeordneten Andrea Matt, Pepo Frick und Paul Vogt vom 26. März 2008.Abg. Pepo Frick
Guten Morgen. Mit dieser formulierten Initiative zur Abänderung des Krankenversicherungsgesetzes stellt die Freie Liste den Antrag, dass Versicherte bis zum vollendeten 18. Lebensjahr keine Beiträge für die obligatorische Krankenpflegeversicherung bezahlen müssen. Bisher gilt das 16. Lebensjahr als Grenze. Heute übernimmt der Staat fast die Hälfte der jährlich anfallenden Gesundheitskosten. Pro Jahr sind dies rund CHF 70 Mio. Vom grössten Teil dieses Betrages profitieren undifferenziert alle Versicherten, da durch den Staatsbeitrag jede versicherte Person pro Monat mit CHF 180 subventioniert wird. Dies sind pro Jahr CHF 2'160 pro Person, unabhängig vom Einkommen der versicherten Person. Würde der Staatsbeitrag fehlen, müsste die Versicherungsprämie für alle Versicherten massiv von CHF 204 auf CHF 384 angehoben werden.
Ein Teil des Staatsbeitrages wird zur Unterstützung spezieller Bevölkerungsgruppen verwendet. Mit der Prämienverbilligung werden die Prämien für einkommensschwache Personen gesenkt und sozialpolitische Ziele erreicht; im Jahre 2006 CHF 4,7 Mio. Durch die Prämienbefreiung für Kinder bis 16 Jahre und die Halbierung der Prämie für junge Erwachsene zwischen 16 und 20 Jahren werden familienpolitische Ziele verfolgt; im Jahre 2006 CHF 7,6 Mio. Aktuell werden von CHF 6 CHF 5 für alle Versicherten und nur CHF 1 oder 17% für sozial- bzw. familienpolitische Zielsetzungen ausgegeben.
Ziel der vorliegenden Initiative ist es nun, Familien mit minderjährigen Kindern finanziell dadurch zu entlasten, dass der Anteil des Staatsbeitrags, der für Familien aufgewendet wird, erhöht wird. Das Alter, bis zu dem Jugendliche vollständig von der Krankenkassenprämie befreit sind, soll von 16 auf 18 Jahre angehoben werden. Entsprechend ist der Zeitraum, in dem junge Erwachsene nur die halbe Prämie bezahlen, auf 18 bis 20 Jahre anzupassen. Mit der Initiative soll vermehrt berücksichtigt werden, dass Jugendliche heute häufig eine längere schulische Ausbildung absolvieren und somit über kein eigenes Einkommen aus einer Lehre verfügen. Die Initiative reflektiert damit auch die veränderten gesellschaftlichen Verhältnisse.Kurz zur Kostenberechnung und einem Finanzierungsvorschlag: Pro Jahrgang kann mit zirka 380 Kindern gerechnet werden. Pro Kind sind aktuell CHF 102 pro Monat zu bezahlen. Das entspricht pro Jahr CHF 1'224 pro Kind. Für einen Jahrgang mit 380 Kindern sind dies CHF 465'000. Somit würde eine Erhöhung der Prämienbefreiung bis 18 Jahre, das heisst, für zwei Jahrgänge, knapp CHF 1 Mio. kosten. Die Initianten können sich sowohl eine kostenneutrale Neuregelung vorstellen als auch eine Lösung, bei der auf allgemeine Mittel des Staatshaushaltes zurückgegriffen wird. Soll die Finanzierung kostenneutral erfolgen, so steht es dem Landtag frei, bei der Festsetzung des Staatsbeitrages an die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung den Betrag nicht oder in einem geringeren Ausmass anzuheben, sodass gesamthaft keine höheren Beiträge des Staates entstehen. Damit würde eine geringfügige Umverteilung zugunsten der Familien mit Kindern unter 18 Jahren erreicht. Danke.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Der Titel bzw. Untertitel auf Seite 3 im «Volksblatt» vom letzten Samstag lautete wie folgt: «Armutsrisiko verlagert sich. Zunehmend Junge vom Armutsrisiko betroffen. FL-Armutsstudie soll Details aufzeigen». Im Bericht wird dann auf eine entsprechende Studie in der Schweiz verwiesen, welche zum Schluss kommt, dass nicht mehr ältere Menschen dem höchsten Armutsrisiko ausgesetzt sind, sondern primär junge Menschen, kinderreiche Familien sowie Alleinerziehende. Nach diesen Zeilen ist sicherlich auch die Gretchenfrage erlaubt: Hat die tiefe Geburtenrate und das Bewusstsein um das erhöhte Armutsrisiko einen Zusammenhang? Persönlich beantworte ich diese Frage eindeutig mit Ja. Diese Antwort wird mir übrigens auch immer wieder von Frauen und Müttern bzw. Vätern bestätigt, welche bereits eine Familie gegründet haben oder welche sich die Gründung einer Familie überlegen.
Lassen sie mich auf den besagten «Volksblatt»-Artikel vom letzten Samstag zurückkommen: Das Ergebnis einer entsprechenden Armutsstudie für Liechtenstein soll zwar erst im Sommer dieses Jahres veröffentlicht werden, aber das Amt für Soziale Dienste geht davon aus, dass die Grundaussage der schweizerischen Studie, dass nämlich zusehends junge Bevölkerungsschichten statt älterer Menschen ein hohes Armutsrisiko aufweisen, auch in Liechtenstein bestätigt wird. Der Zusammenhang zwischen der vorliegenden Inititative und dem vorab zitierten Artikel liegt auf der Hand. Genau mit dieser Initiative kann eine Entlastung der jungen Bevölkerungsschichten von Alleinerziehenden und von Familien erzielt werden, welche in der schweizerischen Armutsstudie als diejenigen Bevölkerungsgruppen lokalisiert wurden, welche dem höchsten Armutsrisiko ausgesetzt sind. Der Landtag muss jetzt grundsätzlich überlegen, inwiefern die schweizerische Studie auch auf Liechtenstein zutrifft - gemäss Aussagen des Amtes für Soziale Dienste trifft die Grundaussage der schweizerischen Armutsstudie auch auf Liechtenstein zu - oder inwiefern es andere Lösungsansätze geben könnte.
Ein weiteres Problem ist natürlich die Finanzierung der Kosten von zirka CHF 1 Mio., welche durch diese Initiative entstehen könnten. Aber über die Kosten im Gesundheitswesen spricht man in diesem Hohen Hause - trotz dem Bewusststein, dass der Landtag die Finanzhoheit inne hat - lieber nicht. Wer jedoch effektiv denkt, er könne in diesem Landtag sitzen und müsse nicht über die Kosten im Gesundheitswesen diskutieren bzw. sie oder er trage keine entsprechende Verantwortung, die oder der irrt! Vor einem Problem davonspringen können nur jene, welche schneller sind als das Problem. Die anderen wird dieses Problem sicher ein- bzw. überholen.
Um diese Initiative einordnen zu können, versuchte ich zuerst die Motive bzw. Beweggründe zu eruieren, wieso im bestehenden Gesetz die Prämien für die Jugendlichen «nur» bis zum vollendeten 16. Altersjahr vom Staat bezahlt werden. Wohlverstanden, das Wort «nur» in Anführungs- und Schlusszeichen. Leider fand ich auf diese Fragestellung keine abschliessende Antwort und kam als mögliche Erklärung zum Schluss, dass mitunter davon ausgegangen wurde, dass diverse Jugendliche ab dem vollendeten 16. Altersjahr über ein eigenes Einkommen verfügen. Diejenigen Jugendlichen, welche auch nach dem 16. Altersjahr noch eine Ausbildung absolvieren, können ja keine plausible Begründung für das bestehende Gesetz liefern, ansonsten hätte man die Altersgrenze höher ansetzen müssen.
Wenn wir nun davon ausgehen, dass effektiv das Einkommen dieser Jugendlichen ein Argument war, so wäre es doch von Interesse zu wissen, wie hoch denn diese Einkommen sind. Gemäss der Publikation «Berufe in Liechtenstein» der Berufsberatungstelle des Fürstentums Liechtenstein aus dem Jahre 2006 beträgt der Lehrlingslohn zwischen CHF 400 bis CHF 1'400 pro Monat und Lehrjahr. Wobei gerade in den ersten Lehrjahren, sprich im Alter von 16 bis 18 Jahren, der Lohn sich logischerweise am unteren Ende dieser Skala bewegen dürfte und im Verlauf der Lehre steigen wird. Auf der anderen Seite stehen neben diversen anderen Ausgaben noch die Kosten für die monatlichen Krankenkassenprämien von zirka CHF 100, wobei von diesen Kosten der Arbeitgeber gut die Hälfte bezahlt. Somit verbleiben beim Ju-gendlichen zirka CHF 50 bei einem minimalen Einkommen von CHF 400, welche sie oder er selber bezahlen muss. Dies entspricht dann in etwa 13% des Monatslohnes.
Anhand dieser Zahlen dürfte es gang und gäbe sein, dass die Eltern die Krankenkassenprämien bezahlen müssen, und wenn sie nicht die Krankenkassenprämien bezahlen, dann dürften andere Finanzlöcher zu stopfen sein. Konkret dürften diese Prämien direkt oder indirekt von den Eltern bezahlt werden bzw. das Familienbudget belasten. Anhand dieser Überlegung komme ich grundsätzlich zum Schluss, dass diese Initative begrüssenswert ist, da eine Entlastung der Jugendlichen, der Alleinerziehenden und der Familien stattfindet.
Die Initianten zeigen dann weiter sehr schön die Entwicklung des Staatsbeitrages während den letzten zehn Jahren auf. Der Staatsbeitrag ist von CHF 30,5 Mio. im Jahre 1996 auf CHF 71,6 Mio. im Jahr 2006 gestiegen. Dies entspricht einer Zunahme um 135%. Konkret ist der Staatsbeitrag vom Jahre 1996 bis zum Jahr 2006 um CHF 41,1 Mio. gestiegen, wobei alleine die Steigerung vom Jahr 2000 auf das Jahr 2001 CHF 15,2 Mio. betrug. Sprich, von den ganzen Mehrbeträgen der Jahre 1996 bis 2006 sind 37% oder diese CHF 15,2 Mio. auf die Zunahme des Staatsbeitrages vom Jahr 2000 auf das Jahr 2001 zurückzuführen. Im selben Zeitraum sind die gesamten Kosten in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung von CHF 70,5 Mio. im Jahr 1996 auf CHF 144,7 Mio. im Jahr 2006 gestiegen, also um 105%.
Anhand dieser Zahlen ist unschwer erkennbar, dass der Staatsbeitrag in den Jahren 1996 bis 2006 stärker gestiegen ist als die gesamten OKP-Kosten. Sprich, der Beitrag des Staates hat stärker zugenommen als der Beitrag der Versicherten. Dass dies nicht unbedingt das Kostenbewusstsein der Versicherten und der Leistungserbringer fördern dürfte, sollte eigentlich klar sein. Insofern dürfte es wenig ratsam sein, den Staatsbeitrag wieder zu erhöhen, ausser man will von einem Problem davonspringen. Aber wie bereits gesagt, davonspringen darf man nur, wenn man schneller ist als das Problem, ansonsten wird einem das Problem ein- bzw. überholen.
Im Resümee komme ich zum Schluss, dass ich diese Initiative nur unterstützen kann, wenn keine Erhöhung des Staatsbeitrages stattfindet und die Umsetzung kostenneutral erfolgt. Ich bin mir durchaus bewusst, dass die kostenneutrale Finanzierung für das Land von zwei zusätzlichen Jahrgängen zu einer leichten Erhöhung der Krankenkassenprämien für die restlichen Versicherten führen wird. Aber damit wird dann wiederum das Kostenbewusstsein geschärft. Meine persönliche Erkenntnis geht davon aus, dass nur mit einem erhöhten Druck auf die Versicherten in diesem System etwas zu bewegen ist. Persönlich hätte ich zwar eine andere Vorgehensweise gewählt, aber dies ist anscheinend derzeit nicht durchführbar. Im Weiteren werden Alleinerziehende und Familien mit Jugendlichen unter 18 Jahren entlastet. Somit ist diese Sache aus Sicht dieser Bevölkerungsschichten sicherlich zu begrüssen.Abg. Franz Heeb
Danke, Herr Präsident. Werte Damen und Herren Abgeordnete. Ich gehe damit einig, dass Familien mit Kindern, insbesondere sozial schwächere Familien, finanziell zu entlasten und zu fördern sind. Dazu sind Gesetzesvorlagen zur Familienförderung und auch zur Krankenversicherung in Ausarbeitung. Ich verstehe nicht, weshalb die Freie Liste mit der Initiative zur Abänderung des Krankenversicherungsgesetzes in eine laufende Gesetzesvorbereitung eingreift und einer noch offenen Prämienbefreiung vorgreift.
Die Begründung der Inititative als auch Ihr Votum, Herr Abg. Pepo Frick, lassen für mich die eigentlichen Fragestellungen zur Prämienbefreiung von Jugendlichen weiterhin offen. Insbesondere frage ich die Initianten: Weshalb greift die Freie Liste den in Ausarbeitung befindlichen Gesetzen zur Familienförderung und zum Krankenversicherungsgesetz vor? Weiters: Will die Freie Liste mit der Verlagerung der rasant steigenden Kosten im Gesundheitswesen die Prämienzahlungen durch die Privathaushalte auf die Staatsbeiträge durch die Steuerzahler verlagern und damit indirekt durch die Hintertüre eine einkommenspolitische Umverteilung in der Krankenversicherung durchsetzen?
Ich frage mich weiters: Wieso hält sich die Freie Liste in der Begründung ihrer Initiative hinsichtlich eines Bedeckungsvorschlags so bedeckt und überlässt es den Mehrheitsfraktionen bzw. der Regierung, eine Lösung zur Finanzierung zu finden? Schliesslich: Wieso setzt die Freie Liste bei den rasant steigenden Kosten im Gesundheitswesen von fast 10% im Jahr auf eine Umverteilung und nicht auf eine Eindämmung der Gesundheitskosten? Und damit zusammenhängend: Welches Konzept hat die Freie Liste, um bei einer stillschweigend gewährten Verdoppelung der Gesundheitskosten alle fünf bis sieben Jahre ein Zweiklassensystem in der Krankenversicherung zu verhindern?Ich erwarte von den Abgeordneten der Freien Liste endlich eine nachvollziehbare Antwort zu diesen grundlegenden Fragen, um auch ihrer Initiative zur Abänderung des Krankenversicherungsgesetzes zustimmen zu können. Danke.Abg. Jürgen Beck
Danke, Herr Präsident. Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte mich beim Abg. Franz Heeb für die Fragen bedanken. Auch ich bin gespannt, wie die Antworten zu Ihren Fragen ausfallen werden. Ich werde mich daher mit meinem Votum kurz fassen. Nur ganz kurz zu den Bemerkungen des Abg. Wendelin Lampert - das lässt mir jetzt doch keine Ruhe: Ihre Aussagen zum Gesundheitswesen sind ja hinlänglich bekannt. Ich werde diese nicht weiter kommentieren. Sie können sich denken, dass auch wir unsere Verantwortung wahrnehmen. Das haben wir in der Vergangenheit auch gezeigt. Sie können sicher sein, dass ich mich den Problemen stelle und ihnen nicht davonlaufe. Also zumindest für mich wird das gelten. Sie können ja in dem Sinne nicht mich gemeint haben.
Kurz zum eigentlichen Votum: Dass die Vertreter der Freien Liste in der Krankenversicherung für einkommensabhängige Prämien plädieren ist bekannt. Wie die Initianten hier schreiben, übernimmt der Staat fast die Hälfte der anfallenden Gesundheitskosten, wobei vom grössten Teil dieses Betrags undifferenziert alle Versicherten profitieren. Es ist richtig, dass nur bei der Prämienverbilligung das Einkommen berücksichtigt wird. Hingegen wird auch bei der Prämienbefreiung für Kinder bzw. der Reduktion der Prämie für junge Erwachsene um die Hälfte die Einkommenssituation der Eltern nicht berücksichtigt. In diesem letzteren Fall wird als familienpolitische Massnahme eine bestimmte Bevölkerungsgruppe, nämlich Familien mit Kindern, unterstützt, doch wird innerhalb dieser Gruppe die Einkommenssituation eben nicht berücksichtigt. Die vorgeschlagene Gesetzesänderung würde daran nichts ändern. Es käme zu einer geringfügigen Entlastung von Eltern mit Kindern zwischen 16 und 18 Jahren.
Es liegt uns hier also eine weitere Einzelmassnahme vor, wie Familien besser unterstützt werden könnten. Was wir auf diesem Gebiet jedoch brauchen, ist ein breit angelegtes Gesamtkonzept, das ich bisher leider vermisse. Aus diesem Grund werde ich dieser Gesetzesänderung nicht zustimmen. Danke. Abg. Günther Kranz
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Die Gesundheit ist wahrlich ein kostbares Gut und wie die Entwicklung des Staatsbeitrages an die Gesundheitskosten zeigt, ist Gesundheit auch ein teures Gut. Der Staatsbeitrag hat sich in den letzten zehn Jahren verdoppelt und belief sich im Jahre 2006 auf knapp CHF 72 Mio. Die Gründe für diese expansive Entwicklung mögen sicher auch vielfältiger Natur sein. Die Initiative wurde begründet und wird darin gesucht, dass nur gerade 17% des Staatsbeitrages für sozial- bzw. familienpolitische Zielsetzungen ausgegeben werden. Dieser Anteil soll erhöht werden, um die Eltern mit Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr von der Krankenpflegeversicherungsprämie zu befreien. Hierzu möchte ich anmerken, dass diese Änderung von der sachlichen Seite betrachtet das falsche Signal sendet und eine äusserst geringe finanzielle Entlastung bringt. Wenn überhaupt für Betroffene spürbar, dann für eine sehr kleine Gruppe und in Anbetracht des Beitrags, wie gesagt, geringfügig. Ich erinnere hier nur an andere zahlreiche Förderungs- und Unerstützungsmassnahmen, welche den Familien heute schon zuteil werden.
Dann noch ein Aspekt zur betreffenden Altersgruppe, die von der Prämie befreit oder entlastet werden soll. Die Grosszahl der Jugendlichen tritt ab dem 15. Altersjahr in eine Berufslehre ein und verdient ihr gutes Geld. Die Jugendlichen sollen gemäss Initiative von der Beitragspflicht bis zum 18. Altersjahr befreit werden, obwohl sie nach der heutigen Berechnung nur CHF 55, also einen kleinen Beitrag, zu entrichten haben. Das ist für mich effektiv das falsche Signal. Hier müsste die Sensibilisierung, die Auseinandersetzung mit den Gesundheitskosten bei den Jugendlichen stattfinden. Dies bedeutet für diese Altersgruppe einen Teil der Verantwortung am Gesundheitswesen, an den Kosten, an den finanziellen Verpflichtungen des Staates mitzutragen und zu überlegen, wie die Finanzierung der Gesundheitskosten erfolgt und wie dauernde Kostenausweitungen vermieden werden können. Schliesslich werden diese Personen volljährig und das bedeutet auch Mitverantwortung zu übernehmen.
Nochmals: Von der durchschnittlichen Prämie in der OKP von derzeit CHF 220 trägt der arbeitstätige Jugendliche ab dem 18. bis zum 20. Altersjahr nur ein Viertel - und das sind CHF 55 monatlich. Das sind im Jahr rund CHF 660. Diese monetäre Belastung dürfte für jeden Einzelnen ohne grosse Bürde tragbar sein. Die Jugendlichen, welche sich im Studium befinden, erhalten Stipendien. Also finanziert auch hier der Staat mit. Aus rein politischer Sicht ist die Initiative natürlich eine attraktive und verlockende Aussendung. Als Hinweis, da wir uns oft und gern an den Lösungen anderer Staaten orientieren, möchte ich nur erwähnen, dass die Schweiz keine Prämienbefreiung für Kinder kennt.
Ich habe dann noch ein anderes Anliegen und bevor wir hier wieder über eine Entlassung aus einer Beitragspflicht entscheiden, welche meines Erachtens, wie dargelegt, die Wirkung verfehlt, möchte ich auf meine verschiedenen Darlegungen und Berechnungen bezüglich der Prämienverbilligung in der Krankenkasse hinweisen. Mir ist es nach wie vor ein Anliegen, Ungerechtigkeiten, die dort vorliegen und die ich schon vor zwei Jahren anhand von Berechnungsbeispielen aufgezeigt habe, zu beseitigen. Die Regierung gab damals zu verstehen, dass sie sich dieses Themas annehmen werde. Im vorletzten Finanzplan, also der Periode 2007/2011 der Regierung, waren die hochgerechneten Einsparungen durch die Änderung im Prämienverbilligungssystem als Entlastungsmassnahmen mit CHF 1 Mio. aufgeführt. Leider erfolgten dann keine weiteren Schritte zur Einsparung mehr. Durch diese Einsparungen könnten, wenn schon, solche Vorstösse wie hier vorliegend, finanziell aufgefangen werden. Danke.Abg. Pepo Frick
Ich habe jetzt die Argumentationen der verschiedenen Abgeordneten gehört. Ich beginne mit den Ausführungen des Abg. Wendelin Lampert: Er hat darauf hingewiesen, dass es heute Armutsstudien gibt und die Aussagen - ich wiederhole das ganz kurz: Es sind nicht die alten Menschen, die einem Armutsrisiko unterliegen, sondern es sind vermehrt auch Jugendliche. Und gerade auch Jugendliche nach der Schule und bevor sie die Lehre fertig gemacht haben. Also auch Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren. Mir ist bewusst, dass das eine kleine Massnahme ist. Das wurde auch durch die Abgeordneten Günther Kranz und Jürgen Beck angetönt. Das ist mir bewusst.
Zum Schluss noch einmal zum Abg. Lampert Wendelin: Er hat auf eine kostenneutrale Umsetzung dieser Initiative gedrängt. Das ist nicht überraschend, wenn man die Argumentationen des Abg. Wendelin Lampert in den letzten Jahren gehört hat. Wir haben das ganz bewusst auch freigestellt in unserem Begründungstext. Wenn wir das nicht getan hätten, wäre ganz bestimmt das Argument gekommen, dass wir irgendetwas falsch gemacht hätten. Also da darf und soll der Landtag entscheiden. Die Argumentation der Abgeordneten Franz Heeb und auch Jürgen Beck, dass sie von der Freien Liste ein Gesamtkonzept betreffend Kostensteigerung im Gesundheitswesen in den letzten 10 bis 20 Jahren verlangen, ist legitim. Ich bin nicht fähig und ich denke, es ist auch ein Problem des Ressorts für Gesundheit, hier ganz klare Konzepte vorzulegen. Der Abg. Jürgen Beck hat erwähnt, dass wir einen Vorschlag seit Jahren machen. Das sind nämlich einkommensabhängige Krankenkassenprämien statt Kopfprämien. Das hat er erwähnt. Das ist vielleicht eine Möglichkeit, hier das Kostenbewusstsein zu steigern.
Nochmals: Es wird von uns erwartet, dass wir grundsätzliche Fragen im Rahmen dieser Initiative beantworten. Es wird ein Gesamtkonzept vermisst. Ich vermisse vielleicht auch ein Gesamtkonzept, aber diesen Ball gebe ich an die Regierung zurück.
Zusammenfassend: Wir sind uns bewusst, dass es ein kleiner Beitrag ist. Ich denke, diese Gruppe von Jugendlichen sollte und darf unterstützt werden. Ich weiss auch, dass im ganzen Gesundheitswesen sehr viele Fragen im Raum stehen. Ich denke nicht, dass es Pflicht der Freien Liste ist, in der Begründung zu einer Initiative diese abschliessend zu beurteilen und festzustellen. Danke.Abg. Paul Vogt
Mein Vorredner hat fast schon alles gesagt, was es als Antwort auf die Fragen der beiden Regierungsparteien zu sagen gibt. Mein Sohn ist in einem «debating club» und liebt es, Argumente auszutauschen. Ich denke, Sie haben so Argumente gebracht. Es erinnert mich an diese Situation. Wenn man ein Thema vorgesetzt bekommt in einem «debating club», dann muss man in zehn Minuten Argumente zusammensuchen, um eine Gegenposition zu vertreten. Ich denke, das haben Sie jetzt hier gemacht. Wenn Sie ein gesundheitliches Gesamtkonzept verlangen, dann sind in erster Linie einmal Sie, die Regierungsparteien, gefordert und ich vermisse dieses gesundheitliche Gesamtkonzept. Hier wird seit Jahren gestritten. Die Meinungen zwischen der Bürgerpartei und der VU gehen teilweise diametral auseinander. Ich denke, hier steht die Regierung in der Verantwortung, ein langfristiges Gesundheitskonzept vorzustellen.
Sie haben uns vorgeworfen, uns gehe es um eine Umverteilung. Das ist kein Vorwurf, dazu stehen wir. Wir möchten die Staatsbeiträge nicht nach dem Giesskannenprinzip verteilen. Das ist ja auch etwas, was Sie immer wieder fordern, wenn es Ihnen passt. Wir sind für eine Umverteilung. Wir sind dafür, dass jene, die das Geld brauchen, mehr Geld bekommen, und dass jene, die das Geld nicht unbedingt brauchen, eben weniger staatliche Förderung bekommen. Das ist kein Mangel dieser Initiative, sondern das ist ein Vorteil.
Dann wurde behauptet, CHF 660 seien für Jugendliche kein spürbarer Beitrag. Das ist nun eine Aussage, die ich nicht nachvollziehen kann. Ich denke, für jeden Jugendlichen sind CHF 660 im Jahr ein sehr beträchtlicher Betrag. Auch die Familien spüren das, wenn sie anstelle der Jugendlichen dafür aufkommen müssen. Erwähnen möchte ich auch noch abschliessend, dass es immer mehr Jugendliche gibt, die nach der obligatorischen Schulzeit nicht unmittelbar mit einer Lehre beginnen, sondern ein Überbrückungsjahr einschalten oder auch zwei und diese würden von unserem Vorschlag ebenfalls profitieren.
Abg. Franz Heeb
Danke, Herr Präsident. Ich bin natürlich mit dieser Beantwortung nicht zufrieden, einfach zu sagen: Wir geben den Ball einfach der Regierung zurück. Die Regierung soll schauen, wie sie mit der Entwicklung der Gesundheitskosten zurechtkommt, das scheint mir doch eine recht einfache, wenn nicht billige Antwort zu sein. Ich habe auch kein Gesamtkonzept von Ihnen verlangt. Ich habe in Bezug auf diese Initiative verlangt und ich möchte es noch einmal zitieren: Wieso hält sich die Freie Liste in der Begründung ihrer Initiative hinsichtlich eines Bedeckungsvorschlages so bedeckt? Sie gibt einfach den Ball weiter an die Mehrheitsfraktionen bzw. an die Regierung. Und ich meine schon, dass man nicht nur hier in der Politik zum Verteilen da ist, sondern man muss auch einfordern. Um vor allem auch im Gesundheitswesen glaubwürdig zu sein, erwarte ich einfach von Ihnen, dass Sie auch sagen, wo gespart werden kann und nicht nur wo umverteilt werden kann. Vielen Dank.Abg. Andrea Matt
Danke. Ich möchte zuerst einmal auf den Staatsbeitrag zurückkommen. Der Staatsbeitrag wird jährlich vom Landtag in der Juni-Landtagssitzung festgesetzt. Er kann also nicht von der Freien Liste heute hier und jetzt mit so einer Initiative vorgegeben werden. Es wurde im März mitgeteilt, dass die Gesundheitskosten um 9% gestiegen sind. Ich gehe damit davon aus, dass die Regierung uns eine Erhöhung des Staatsbeitrages vorschlagen wird und möchte dort eigentlich nicht vorgreifen. Mir ist lieber, der Staatsbeitrag bleibt auf dem bestehendem Niveau oder wird um CHF 1 Mio. gesenkt und wir entlasten gezielt Familien mit Kindern, als dass wir wieder den Staatsbeitrag erhöhen und damit die Prämien für jeden einkommensunabhängig undifferenziert erhöhen. Weil aber eben der Staatsbeitrag eine Finanzhoheit des Landtags im Juni-Landtag sein wird, können wir hier und jetzt nicht darüber bestimmen, kann die Freie Liste nicht im Gesetz einen Vorschlag bringen, der Landtag hat dann im Juni so und so zu handeln, sondern das ist dann eine Entscheidung, die der Landtag im Juni zu treffen hat. Deswegen können wir als Freie Liste hier nichts vorgeben. Und deswegen unsere Aussagen.
Dann möchte ich auf den nächsten Punkt zu sprechen kommen: Wenn man ein Armutsrisiko hat, wie kann man dann einem Armutsrisiko begegnen? Es gibt zwei Möglichkeiten, wie der Staat Familien in schwierigen Einkommensverhältnissen helfen kann. Die erste Möglichkeit ist, indem er direkt Geldleistungen auszahlt. Das Zweite ist, dass er Dienstleistungen zur Verfügung stellt. Wenn ein Staat eine Gesundheitsprämie übernimmt, dann arbeitet er im Bereich der Dienstleistung. Der Jugendliche kann kostenlos Gesundheitsdienstleistungen in Anspruch nehmen. Dienstleistungen haben gegenüber Geldleistungen einen Vorteil. Sie gewährleisten, dass genau der vom Gesetzgeber gewollte Zweck erfüllt wird. Es ist ein grundsätzlicher Unterschied, ob wir jetzt sagen: Wir geben einfach jedem Jugendlichen CHF 1'320 und damit kann er die Prämie bezahlen, oder ob der Staat sagt: Wir machen eine Dienstleistungserhöhung, das heisst, Jugendliche können bis 18 Jahre kostenlos Gesundheitsangebote in Anspruch nehmen. Nun ist es so, dass Familien, die an der unteren Einkommensgrenze zu einer Prämienverbilligung liegen, genau diese sind armutsgefährdet. Und wenn man diesen helfen will, dann darf man eben nicht einkommensabhängig eine Dienstleistung zur Verfügung stellen, sondern dann muss man einkommensunabhängig sagen: Jeder Jugendliche hat Anspruch auf diese Dienstleistung. In dem Moment, wo wir das einkommensunabhängig machen, erwischen wir genau die Menschen, die um diese Prämienverbilligungsgrenze herum leben und die besonders stark gefährdet sind, dass sie in die Sozialhilfe abrutschen.
Es ist also ganz wichtig, dass Familienförderung nicht nur als Geldleistung kommt, so wie von der FBP mit ihrem Familiengeld vorgeschlagen - das übrigens nur für Kinder bis drei Jahre gilt und damit unsere Zielgruppe gar nicht erfassen würde - sondern, dass man wirklich mit Dienstleistungen arbeitet. Das, was wir vorschlagen, ist kein generelles Giesskannenprinzip, sondern eine gezielte Unterstützung für Familien mit Jugendlichen. Und dann muss man einfach auch sehen, dass diese 660-Franken-Aussage, dass diese deutlich zu relativieren ist. Die Prämie beträgt für einen Jugendlichen, der in die Schule geht, das Doppelte. CHF 660 beträgt sie nur, wenn jemand eine Lehre macht. Aber Tatsache ist, dass heute etwa 50% der Jugendlichen eine schulische Ausbildung absolvieren und damit den doppelten Beitrag zu zahlen haben, also jährlich CHF 1'320. Und ich möchte jetzt mal jemand hier im Landtag sehen, der sagt: Das ist für eine Familie ein Klacks. Das sind Beträge, die eine Familie spürt. Wir möchten die Familien mit Jugendlichen, die noch keinen Anspruch auf ein Stipendium haben - wer ins Gymnasium geht, hat nun mal keinen Anspruch auf ein Stipendium - genau diese wollen wir unterstützen. Man muss das ganz einfach im Gesamtzusammenhang sehen. Danke.Abg. Paul Vogt
Herr Abg. Franz Heeb, Sie haben gefragt, warum wir keinen eindeutigen Bedeckungsvorschlag machen. Ich gebe Ihnen gerne die Antwort: Weil wir schlau genug sind, das nicht zu machen. Die Sache ist doch relativ einfach. Wir zeigen zwei Möglichkeiten auf, wie man das finanzieren kann. Entweder durch eine Erhöhung der Staatsbeiträge oder durch eine Umverteilung der vorhandenen Mittel. Wir lassen bewusst die Möglichkeit offen, dass der Landtag darüber entscheidet, wie er das machen will.
Uns sind natürlich die Gegenargumente gegen eine solche Initiative bekannt, genauso wie Ihnen bekannt ist, dass wir Ihnen vorwerfen, Sie seien zu wenig familienfreundlich, wenn Sie diese Initiative nicht unterstützen. Das liegt auf der Hand. Wir möchte Ihnen aber nicht die Möglichkeit offen lassen, dass Sie dann am Schluss sagen: Wir wären schon dafür, diese Beiträge zu entrichten, wenn das anders finanziert würde. Wir können aber natürlich nicht für eine Erhöhung der Staatsbeiträge sein, das geht aus finanzpolitischen Gründen nicht. Oder umgekehrt: Wenn wir sagen, wir erhöhen die Beiträge, wir lassen die Beiträge und dann machen wir eine Umfinanzierung, dann können Sie ja nur argumentieren: Die Freie Liste will schon wieder umverteilen. Das geht doch nicht, das ist Sozialismus. Deshalb sagen wir: Wir sind schlau genug, die Möglichkeit offen zu lassen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt und diese Initiative doch nicht unbestritten scheint, möchte ich zuerst über Eintreten auf diese Gesetzesvorlage abstimmen lassen.
Entschuldigung, die Abg. Andrea Matt wünscht noch das Wort.Abg. Andrea Matt
Danke. Dann beantrage ich Abstimmung mit Namensaufruf.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Jetzt habe ich allerdings ein Problem, denn ich habe meine Liste nicht bei mir. Aber wenn Sie einverstanden sind, gehe ich in dieser Reihenfolge durch und bitte die Stimmenzähler, das Resultat dann aufzunehmen. Abg. Rudolf Lampert
Ich glaube, dass dieses Instrument des Namensaufrufes damit mehr als strapaziert wird. Wir können auch noch nicht abstimmen, da es ein zweites Mitglied benötigt, das diesen Namensaufruf stützt. Aber ich hoffe, dass dieser Missbrauch dieses Instrumentes, so wie es sich meines Erachtens darstellt, in Zukunft nicht dafür verwendet wird, um Personen zu diskreditieren usw. Ich kann mich in den letzten 16 Jahren, bevor verschiedene Personen der Freien Liste hier anwesend waren, an zwei Namensaufrufe erinnern. Zum einen war das ein sehr wichtiges Thema, nämlich die Verfassung. Und wenn ich das, was sich in den letzten Monaten hier abspielt, Revue passieren lasse, so kann ich nur von einem Missbrauch dieses Rechts sprechen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Selbstverständlich benötigen wir noch eine zweite Zustimmung, um diese Namensabstimmung durchführen zu können.
Dann gebe ich aber das Wort noch dem Abg. Heinz Vogt.Abg. Heinz Vogt
Mich würde noch die Meinung der Regierung zu dieser Initiative interessieren. Gibt es hier eine Meinung? Es sind doch Sachen angesprochen worden wie KVG-Revision, Familienpolitik etc. Ich glaube, das müsste schon im Zusammenhang mit der Regierungspolitik zu sehen sein.Landtagspräsident Klaus Wanger
Ich gebe gerne das Wort noch der Regierung, vorerst aber noch dem Abg. Pepo Frick.Abg. Pepo Frick
Ich unterstütze den Antrag auf Abstimmung mittels Namensaufruf.Landtagspräsident Klaus Wanger
Der Abg. Paul Vogt wünscht noch das Wort.Abg. Paul Vogt
Ich habe gehofft, dass der Abg. Pepo Frick kurz auf das Votum des Abg. Rudolf Lampert eingeht. Es ist selbstverständlich kein Missbrauch, wenn in einem Parlament verlangt wird, dass auch festgehalten wird, wer wofür gestimmt hat. Das ist für mich eine Selbstverständlichkeit, dass jeder Abgeordnete auch in der Öffentlichkeit dazu steht, wofür und wogegen er gestimmt hat. Ich hoffe, dass in Zukunft mindestens die wichtigen Ergebnisse bei den Abstimmungen automatisch festgehalten werden, sonst macht die ganze elektronische Abstimmungsanlage nur halb so viel Sinn.Abg. Rudolf Lampert
Bisher war es in diesem Haus üblich, Abstimmungen per Namensaufruf für Vorlagen vorzunehmen, die von staatspolitischer Tragweite waren. Wenn wir aber eine Verteilungsinitiative der Freien Liste dazu verwenden, per Namensaufruf darüber abzustimmen, damit auch wirklich jeder Stimmbürger weiss, wer ihm noch einen Franken zukommen lassen hat oder nicht .... Ich habe keine Mühe, zu meiner Aussage zu stehen. Ich kann hier getrost sagen, dass ich dagegen sein werde. Nur finde ich es trotzdem verfehlt, wenn dieses Instrument dauernd dafür benutzt wird. Ich habe mich auch gewundert. Ich wollte mich eigentlich nicht äussern zu dieser Initiative. Wenn wir diese Initiative gebracht hätten, hätte man von Giesskannenprinzip gesprochen, denn genau das wird hier gemacht. Jeder soll etwas bekommen. Wie gesagt, ich werde dem nicht zustimmen, und zwar ganz einfach, weil es in keinem Konzept, in gar nichts eingebettet ist. Es ist im Grunde genommen eine Geldverteilung und weiter ist es nichts. Ich werde deshalb dagegen stimmen.Abg. Pepo Frick
Ich melde mich normalerweise nicht auf solche Angriffe, gerade auch was der Abg. Rudolf Lampert sagt. Aber jetzt disqualifiziert er diese Initiative als Geldverteilungsmittel. Ich finde das eben so nicht richtig. Und dass wir eine namentliche Abstimmung verlangen, was soll daran falsch sein? Das möchte ich nicht wiederholen, das hat der Abg. Paul Vogt für mich getan. Danke.Abg. Rudolf Lampert
Wenn wir eine Initiative zur Erhöhung der Kinderzulagen und dergleichen bringen, dann kommt von Ihrer Seite als erstes das Argument: Es ist das Giesskannenprinzip! Hier haben wir nichts anderes als dieses Giesskannenprinzip. Dieses Geld wird nämlich auch an Söhne und Töchter von Millionären verteilt und nicht nur an arme Studenten. Wenn ich daran denke, dass auch Kinder bzw. Jugendliche den Beitrag vom Staat geschenkt bekommen, die vielleicht eine Telefonrechnung von CHF 300 monatlich haben, gibt mir das zu denken. Sie müssen nur einmal bei verschiedenen Schuldenregulierungsstellen diesbezüglich nachfragen. Dort erfahren Sie, wie hoch beispielsweise die Rechnungen für Natels und dergleichen sind. Dass wir einfach global von Minderbemittelten sprechen ist meines Erachtens auch nicht korrekt.Abg. Andrea Matt
Ich möchte nur noch hervorheben, dass wir die FBP-Initiative zur Erhöhung des Kindergeldes unterstützt haben und dass wir auch die VU-Initiative zur Erhöhung des Kinderabzugs unterstützt haben. Das für den Fall, dass Sie eine Gedächtnislücke haben.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann gebe ich das Wort dem Herrn Regierungsrat Martin Meyer.Regierungsrat Martin Meyer
Danke, Herr Präsident. Das gibt der Regierung noch Gelegenheit noch das eine oder andere klarzustellen, insbesondere was die langfristige Strategie im Gesundheitsbereich betrifft. Sie haben in der Diskussion nämlich angesprochen, dass es im Moment noch kein langfristiges Gesundheitskonzept gäbe und dass die Regierung - so wurde implizit unterstellt - hier untätig sei. Diesbezüglich kann ich Sie beruhigen. Die Regierung verfolgt im Gesundheitsbereich eine langfristige Strategie. Und wenn man sich die verschiedenen Teilprojekte, die auch in den letzten Monaten und Jahren realisiert worden sind, ansieht, dann sieht man auch, dass das in einem Gesamtzusammenhang steht.
Worum geht es? Erstens einmal geht es darum, dass wir eine hochwertige medizinische Versorgung im Land sicherstellen. Diesbezüglich werden die entsprechenden Angebote entweder via Verträge eingekauft oder via Leistungserbringer vor Ort sichergestellt.
Zum Zweiten geht es darum, einen gleichwertigen Zugang für alle zu schaffen, und zwar einen gleichwertigen Zugang zu einer hohen medizinischen Grundversorgung. Auch das ist ein Grundsatz in der Gesundheitspolitik.
Zum Dritten geht es auch - auch das ist bekannt - um die Stärkung der Prävention und der Eigenverantwortung. Auch diesbezüglich wurden verschiedene Projekte realisiert bzw. befinden sich bereits in Umsetzung.
Wenn das Argument aufgeworfen wird, dass hier noch nicht langfristig gedacht wird: Auch dieses Argument muss und möchte ich widerlegen. Die Regierung hat bereits im Frühjahr des letzten Jahres eine Steuerungsgruppe eingesetzt, die sich interdisziplinär zusammensetzt und die sich mit der langfristigen Weiterentwicklung des Gesundheitswesens befasst. Diese Steuerungsgruppe hat zwischenzeitlich vier Handlungsfelder definiert. Das ist erstens einmal die Festsetzung von Gesundheitszielen. Das wird auch Einfluss auf die entsprechenden gesetzlichen Artikel haben. Es geht in einem zweiten Handlungsfeld um das Thema Innovation im Gesundheitswesen. In einem dritten Handlungsfeld geht es darum, die Qualität sicherzustellen und weiterzuentwickeln. In einem vierten Handlungsfeld geht es um die Finanzierung des Gesundheitswesens.
Im Bereich der Finanzierung des Gesundheitswesens gibt es ganz konkret zwei Teilprojekte, die auch vorgezogen werden. Das eine ist das Teilprojekt der Prämienverbilligung. Das haben wir bereits im letzten Jahr angekündigt. Hier gibt es entsprechende Vorbereitungsarbeiten. Weil eine entsprechende Vernehmlassung negativ ausgefallen ist, hat die Regierung noch einmal eine Neukonzeption ausarbeiten lassen und dieses Konzept bzw. diesen Entwurf werden wir noch vor der Sommerpause erhalten. Ein zweiter Teilbereich im Bereich der Finanzierung, der vorgezogen wird, ist die Steuerung der Spitalversorgung und der damit zusammenhängenden Finanzierung. Dies ganz einfach auch aus dem Grund, weil wir sehen, dass wir im Bereich der Spitalkosten extrem hohe Zuwachsraten haben - so zumindest im letzten Jahr.
Sie sehen also, hier wird an einer langfristigen Strategie gearbeitet. Das Projektteam ist interdisziplinär zusammengesetzt, und es besteht hier auch Konsens auf der Regierungsbank, dass das parteiübergreifend so weiterbearbeitet wird. Diese Steuerungsgruppe ist auch explizit der Ausfluss eines runden Tisches, der im Sommer des letzten Jahres stattgefunden hat und an welchem beschlossen worden ist, dass eine Steuerungsgruppe via Regierung eingesetzt werden soll.
Dann noch zum Thema Staatsbeitrag - auch das wurde angesprochen: Es ist richtig, dass der Staatsbeitrag an die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für die übrigen Versicherten im Juni-Landtag festgelegt wird. Dies jedoch unter zwei Prämissen - und daran hat sich auch der Landtag zu halten - nämlich unter Berücksichtigung der Kostenentwicklung in der obligatorischen Krankenversicherung und unter Berücksichtigung der Finanzlage des Landes. Diese zwei Parameter werden bei der Beurteilung der Festsetzung des Beitrages von Bedeutung sein und die Regierung wird das auch entsprechend begründen. Ob es zu einer Erhöhung kommen wird oder nicht, kann ich heute noch nicht abschliessend sagen. Das hat auch damit zu tun, dass noch eine detaillierte Kostenanalyse erfolgen wird. Die Statistiken des letzten Jahres werden jetzt aktuell erarbeitet und ausgehend von diesem statistischen Material werden wir dem Landtag eine entsprechende detaillierte Entscheidungsgrundlage liefern.
Dann generell zur Konzeption des Prämiensystems: Auch das hat die Regierung in der Vergangenheit schon mehrfach ausgeführt. Wir befürworten keine einkommensabhängigen Prämien. Die Gründe dafür haben wir bereits in den letzten Gesundheitsdebatten ausgeführt. Wir halten also am bisherigen Prämiensystem fest, ergänzt um ein gut ausgebautes System an Prämienverbilligungsmöglichkeiten. Und dass dieses System greift, zeigen ja auch die entsprechenden Anträge und Subventionen, die jährlich ausgerichtet werden. Ausserdem darf man meines Erachtens auch nicht verwechseln, worum es im Prämienverbilligungssystem geht und was mit einer Prämienentlastung für Kinder erreicht werden soll. Das sind zwei verschiedene Instrumente und die sollten unseres Erachtens in der politischen Debatte auch nicht verwechselt werden. Ich habe ausgeführt, dass bereits verschiedene Gesetzesprojekte in Erarbeitung sind. Unter anderem ist eine Reform des Prämienverbilligungssystems in Ausarbeitung. Es ist Ihnen auch bekannt - und das wurde in der Vergangenheit ja auch schon diskutiert -, dass entsprechende Vorarbeiten im Bereich der Familienpolitik in Ausarbeitung sind. Und hier wird die Regierung ein Gesamtkonzept präsentieren, dass auch dann mit den verschiedenen Massnahmen abgestimmt wird.
Ergänzen möchte ich - auch das wurde in der Debatte bereits erwähnt -, dass es andernorts diese Entlastung für die Kinder nicht gibt. Andernorts müssen Kinder und Jugendliche auch Prämien zahlen. Wir haben diesbezüglich also schon eine sehr gute Lösung. Aus all diesen Überlegungen kommen wir deshalb zum Schluss, dass wir diese Initiative eher kritisch betrachten. Aber, wie gesagt, es ist nicht eine Initiative oder ein Vorschlag der Regierung, sondern eine Initiative des Landtags und Sie müssen das schlussendlich abschliessend für sich bewerten.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Regierungsrätin Rita Kieber-Beck
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich möchte mich auf die Frage der Abg. Andrea Matt zur Familienpolitik, aber auch des Abg. Heinz Vogt, der explizit darauf Bezug genommen hat, kurz äussern. Diesbezüglich kann ich Ihre Aussage, Frau Abg. Matt, nicht stehen lassen, dass wir allein auf finanzielle Entschädigungen setzen. Dies ergibt sich bereits aus der Postulatsbeantwortung zur Familienförderung. Wir setzen neben finanziellen Entlastungen der Familien insbesondere auch auf den Ausbau der Kindertagesstätten. Wir haben eine Reduktion der Tarife der Kinder im Alter von vier bis zwölf Jahren mit der Kindertagesstätte ausgehandelt. Es gibt steuerliche Abzugsmöglichkeiten. Beispielsweise im Unterschied zu anderen Ländern ist bei uns der Kindergarten unentgeltlich. Ferner wird auch im Bereich des öffentlichen Verkehrs darauf gesetzt, dass Familien reduzierte Tarife haben und beispielsweise auch die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I erhalten ein Jahresabo. Das sind alles solche Dienstleistungen, wie Sie sie angetönt haben. Unter anderem ist selbstverständlich auch die Befreiung von den Krankenkassenprämien der Kinder bis zum 16. Lebensjahr zu nennen.
Ich möchte jetzt aus den Massnahmen, die wir in Vorschlag bringen werden, nicht eine einzelne herausgreifen und dazu Stellung beziehen. Die Regierung wird sich in Kürze mit dem Vernehmlassungsbericht zum Thema Familienförderung befassen können. Ich gehe davon aus, dass dann in einer breiten Vernehmlassung, die wir machen werden, auch die entsprechenden Stellungnahmen eingehen werden. Danke.Abg. Andrea Matt
Danke. Ich möchte mich diesbezüglich noch einmal in meiner Aussage präzisieren: Ich hatte das vorhin mit dem finanziellen Zustupf wirklich auf das Familiengeld bezogen. Ich habe einmal die verschiedenen Leistungen, die Liechtenstein im Moment an die Familien gibt, analysiert und aufgeteilt zwischen Dienstleistungen und Geldleistungen. Man muss einfach sehen, dass in Liechtenstein sicher mehr als 85% der Leistungen in Form von Geldleistungen aktuell ausgeschüttet werden. Wenn man andere Länder betrachtet, dann ist es dort häufig nur etwa 50%. In dem Sinn möchte ich es korrigieren und sagen, dass ich einfach sehe, dass wir sehr viele Leistungen in Form von Geldleistungen ausschütten und nur wenige in Dienstleistungen. Ich freue mich aber sehr auf diesen Vernehmlassungsbericht und hoffe, dass wir damit die Balance dann auch etwas zugunsten der Dienstleistungen kippen können.Abg. Pepo Frick
Eine ganz kurze Replik auf die Ausführungen von Regierungsrat Martin Meyer: Er darf das kritisch betrachten. Ich betrachte die ganzen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen auch kritisch. Worauf er aber nicht eingegangen ist: Es gibt Armutsstudien und die weisen wirklich darauf hin, dass diese Gruppe von Jugendlichen bzw. deren Familien sehr wohl betroffen sind. Und das hat er in seiner Argumentation ausgelassen. Danke.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, stimmen wir mittels Namensaufruf über Eintreten auf die Initiative zur Abänderung des Krankenversicherungsgesetzes ab.
Wer auf diese Initiative eintreten will, möge bis das bitte mit Ja beantworten. Wer auf dies Initiative nicht eintreten will, möge das bitte mit Nein beantworten. Abg. Marlies Amann-Marxer
Nein Stv. Abg. Rony Bargetze
NeinAbg. Alois Beck
NeinAbg. Doris Beck
NeinAbg. Jürgen Beck
NeinAbg. Josy Biedermann
JaAbg. Arthur Brunhart
NeinAbg. Markus Büchel
NeinAbg. Henrik Caduff
NeinAbg. Pepo Frick
JaAbg. Doris Frommelt
NeinAbg. Franz Heeb
NeinAbg. Johannes Kaiser
NeinAbg. Elmar Kindle
NeinLandtagsvizepräsident Ivo Klein
NeinAbg. Günther Kranz
NeinAbg. Peter Lampert
NeinAbg. Rudolf Lampert
NeinAbg. Wendelin Lampert
JaAbg. Andrea Matt
JaAbg. Gebhard Negele
NeinAbg. Heinz Vogt
NeinAbg. Paul Vogt
JaAbg. Renate Wohlwend
NeinLandtagspräsident Klaus Wanger
NeinLandtagspräsident Klaus Wanger
Dann gebe ich Ihnen das Abstimmungsresultat bekannt: Mit Ja haben fünf Abgeordnete gestimmt und 20 Abgeordnete haben mit Nein gestimmt.
Somit haben wir beschlossen, auf diese Gesetzesvorlage nicht einzutreten. -ooOoo-