Interpellationsbeantwortung betreffend häusliche Gewalt gegen Frauen (Nr. 24/2008)
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen zu Traktandum 2: Interpellationsbeantwortung betreffend häusliche Gewalt gegen Frauen. Die Interpellationsbeantwortung trägt die Nr. 24/2008.
Die Interpellanten haben das Wort. Abg. Gebhard Negele
Danke, Herr Präsident. Werte Damen und Herren. Die Regierung wurde im September letzten Jahres vom Landtag aufgrund Art. 36 und Art. 37 der Geschäftsordnung beauftragt, die in der Interpellation aufgeworfenen Fragen zum Thema «Häusliche Gewalt gegen Frauen» zu beantworten. Die Beantwortung dieser parlamentarischen Anfrage liegt heute vor. Die Regierung hat sich intensiv und ressortübergreifend mit der Thematik auseinander gesetzt. Neben den Regierungsressorts Justiz und Inneres haben das Amt für Soziale Dienste, die Landespolizei und weitere Institutionen für diese umfassenden Abklärungen gesorgt. Das Ressort Justiz hat darüber hinaus die Schlussredaktion übernommen. Die Fragestellungen, welche die Interpellanten kreierten, hatten einen interdisziplinären Charakter. Dadurch war eine rasche Beantwortung des Fragenkataloges schwierig. Auf jeden Fall wurde hierfür mehr Zeit beansprucht als in der Geschäftsordnung normalerweise vorgesehen ist. Die Regierung hat diesen Umstand rechtzeitig erkannt und eine entsprechende Fristverlängerung beansprucht. Hier war dies ein berechtigtes, begründetes Vorgehen.
Ich bedanke mich ausdrücklich bei allen involvierten Personen und stelle fest, dass die vorliegende Beantwortung der Interpellation meine Erwartungen im positiven Sinne erfüllt habt. Den Interpellanten war klar, dass das behandelte Thema «Häusliche Gewalt gegen Frauen» nicht für grosse Schlagzeilen sorgen wird. Das ist übrigens symptomatisch für viele der Anliegen, welche im Europarat thematisiert werden. Der Europarat als das Gewissen von und für Europa setzt sich eben oft auf leisen Sohlen und mit beschränkten finanziellen Mitteln für Themen ein, bei welchen finanzielle oder wirtschaftliche Aspekte für einmal nicht im Vordergrund stehen. Der Erfolg dieser Europaratskampagne manifestiert sich auch dadurch, dass rund 40 Mitgliedsländer, welche immerhin über 600 Millionen Europäer repräsentieren, aktiv wurden und die Bewusstseinsbildung bzw. die Sensibilisierung für dieses Problem klar gestiegen ist. Die Kampagne hat das weit verbreitete Schweigen zu diesem Thema gebrochen.
Die Arbeiten rund um diese Interpellation und natürlich die ausführliche Beantwortung derselben macht den Beitrag Liechtensteins an die Europaratskampagne «Stopp der häuslichen Gewalt» gegen Frauen aus. Die Aufklärungskampagne in den Ländern des Europarates wurde im November 2006 in Madrid gestartet und endet mit der Abschlussveranstaltung in Wien Ende dieses Monats. Liechtenstein hat dort die Möglichkeit, seine Position zum Thema darzulegen. Die Interpellationsbeantwortung kommt also gerade noch rechtzeitig für einen Quervergleich mit anderen Ländern und so viel kann ich schon verraten: Liechtenstein wird dabei nicht gut abschneiden, sondern sehr gut.
Ich erlaube mir jetzt noch ein paar Kernaussagen aus der Beantwortung der Fragen durch die Regierung zu nennen: Seit dem In-Kraft-Treten des Gewaltschutzrechtes am 1. Februar 2001, welches als grosse Neuerung das Recht auf die vorsorgliche Wegweisung des Täters beinhaltet, sind in Liechtenstein 221 Interventionen im Rahmen dieses Rechtes durchgeführt worden. In 52 Fällen wurde ein Betretungsverbot ausgesprochen.
Nun komme ich zu ein paar Kernaussagen zum gesetzlichen Umfeld: In total 7 Gesetzen bzw. in 29 Gesetzesartikeln finden sich Inhalte zur Thematik der Interpellation. Das Amt für Soziale Dienste hat mit 7 Institutionen Leistungsverträge abgeschlossen, welche auch das Thema häusliche Gewalt abdecken. Die Regierung sieht derzeit keinen Handlungsbedarf für weitere Gesetzesänderungen. Gleichzeitig meldet die Regierung jedoch, dass in erster Linie Aufklärung und Sensibilisierung zur Gewaltproblematik ein Gegenmittel zu der auch in Liechtenstein auftretenden häuslichen Gewalt darstellen können. Die Regierung sieht diese Arbeit durch die erwähnten Institutionen als gewährleistet. Das Amt für Soziale Dienste plant darüber hinaus eine engere Zusammenarbeit mit den bei häuslicher Gewalt involvierten Stellen.
Die neuen Handlungskompetenzen der Landespolizei im Bereich der häuslichen Gewalt haben sich durchwegs bewährt. Die Ausbildung der Einsatzkräfte zur Thematik der Wegweisung bzw. des Betretungsverbotes hat einen hohen Stellenwert.
Im Zusammenhang mit der Zeugeneinvernahme der Opfer von häuslicher Gewalt wird derzeit durch die Justizverwaltung geprüft, ob für die Gerichtspraktikanten im Rahmen ihrer Ausbildung ein Mediationskurs angeboten werden soll.
Nach heutiger Praxis kann ein Opfer häuslicher Gewalt ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erlangen. Die Regierung hat im Jahr 2005 einen entsprechenden Grundsatzentscheid gefällt. Der Vernehmlassungsentwurf für das neue Ausländergesetz sieht vor, dass dieser Sachverhalt dort explizit geregelt wird. Ebenfalls Gegenstand des neuen Ausländergesetzes ist die Regelung betreffend Kenntnis der deutschen Sprache auch im Zusammenhang von Aufenthaltsbewilligungen. Polizeiliche Leistungen im Zusammenhang mit Wegweisung bzw. Betretungsverbot bei häuslicher Gewalt können nicht in Rechnung gestellt werden. Dies ein paar Ausführungen zum gesetzlichen Rahmen.
Jetzt habe ich noch ein paar Aussagen betreffend die Zusammenarbeit: Das reibungslose Zusammenwirken und die Kooperation staatlicher und nichtstaatlicher Stellen bei der Bewältigung von Fällen häuslicher Gewalt sind für die Opfer ausgesprochen wichtig. Mit dem In-Kraft-Treten des Opferhilfegesetzes am 1. April 2008 steht die Opferhilfestelle auch Opfern von häuslicher Gewalt zur Verfügung und koordiniert das Zusammenwirken der verschiedenen Hilfs- und Beratungseinrichtungen im Sinne der Opfer.
Der Bedarf nach einem regelmässigen und nicht nur sporadischen Austausch zum Thema häusliche Gewalt ist vorhanden und die weitere Professionalisierung der Zusammenarbeit aller beteiligten Institutionen und Fachleute wird angegangen. Mit dem Opferhilfegesetz wird eine Opferhilfestelle geschaffen, welche auch die Kooperation der Hilfseinrichtungen untereinander optimieren wird.
Die bei staatlichen Einrichtungen in Zusammenhang mit häuslicher Gewalt anfallenden Kosten können nicht ermittelt werden. Die Beiträge an die nichtstaatlichen Sozialhilfeträger - wie zum Beispiel Infra, Frauenhaus und Bewährungshilfe - betrugen im Jahr 2007 CHF 841'000.
Ich habe noch ein paar Kernaussagen bezüglich Statistik: Die Landespolizei führt seit dem Jahr 2001 eine Statistik betreffend häusliche Gewalt. Das Amt für Soziale Dienste führt ebenfalls eine Statistik über Opfer und Täter in Fällen von häuslicher Gewalt. Nichtstaatliche Organisationen weisen in ihren Jahresberichten ebenfalls Statistiken zur häuslichen Gewalt aus. Die Regierung sieht aufgrund dieser unterschiedlichen Datenerhebungen, dass ein Abgleich bei staatlichen und nichtstaatlichen Einrichtungen anzustreben ist, um ein transparentes Gesamtbild des Phänomens häusliche Gewalt zu ermöglichen. Die Regierung wird prüfen, ob die neue Opferhilfestelle als Koordinationsstelle für dieses Manko figurieren kann.
Abschliessend halte ich fest: Liechtenstein steht mit seiner gesetzlichen Gestaltung aber auch mit seinen staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen im Bereich häusliche Gewalt gut da. Das sich in der Vernehmlassung befindliche neue Ausländergesetz enthält positive Aspekte zum Thema häusliche Gewalt. Trotz dieser Rahmenbedingungen wird es aber leider nicht zu verhindern sein, dass häusliche Gewalt auch in Liechtenstein vorkommt - gestern, heute und morgen. Um ein transparentes Gesamtbild zu bekommen, ist es unerlässlich, mittels einer koordinierten Datenerhebung entsprechende Statistikangaben zu führen. Die Regierung hat diesbezüglich einen Lösungsansatz aufgezeigt. Die Weiterverfolgung dieser Idee und eine rasche Umsetzung derselben ist mehr als angebracht. Ich danke nochmals allen, die zur Beantwortung der Interpellation beigetragen haben und wünsche mir, dass diese Arbeit weiterhin zur Sensibilisierung des Tabu-Themas «Häusliche Gewalt gegen Frauen» beiträgt. Besten Dank.Abg. Renate Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Liebe Kollegen. Mein Vorredner und Europarats-Delegationskollege Gebhard Negele, hat schon sehr im Detail die Interpellationsbeantwortung unter die Lupe genommen. So möchte ich mich mehr auf Allgemeines beschränken. Ich wiederhole, was ich bereits bei der Behandlung und Überweisung dieser Interpellation gesagt habe: Es ist wichtig, dass wir in der seitens der Parlamentarischen Versammlung des Europarates initiierten Arbeitsgruppe vertreten waren und vertreten sind. Wie ich den Ausführungen und auch einem Privatgespräch mit dem Abg. Gebhard Negele entnehmen kann, wird in den nächsten Tagen die Abschlussveranstaltung zu dieser Kampagne stattfinden. Ich meine, dass wir dann in dem nächstes Jahr zu behandelnden Europarats-Rechenschaftsbericht über das Jahr 2008 auch nähere Ausführungen dazu nachlesen können.
Bei der häuslichen Gewalt handelt es sich nicht um ein rein frauenbezogenes Thema, sondern um eine gesellschaftspolitische Problematik. So ist für mich interessant festzustellen, dass der Liechtensteiner Bürger, der im Rahmen dieser 2004 durchgeführten Studie des Interregio-Projektes «Weil Wände nicht reden können ... schützen sie die Täter» befragt wurde, sensibler reagiert als der Nachbar aus Graubünden oder Vorarlberg, indem er rein gefühlsmässig eine viel grössere Zahl von häuslicher Gewalt feststellt als eben diese Nachbarn. Das rührt mich irgendwie an und erstaunt mich, da man doch dem Liechtensteiner unterstellt, dass er eher weniger gefühlsbetont sei.
Ich will auch der Regierung und vor allem der Gleichstellungskommission dafür danken, dass sie sehr klare Antworten auf unsere vielfältigen Fragen gegeben hat. Ich schliesse mich auch der Meinung der Regierung an, dass momentan kein Handlungsbedarf und Gesetzgebungsbedarf gegeben ist, denke allerdings, dass es weiterhin ein kritisches Betrachten in der gesellschaftspolitischen Entwicklung braucht, dass wir auch individuell Zivilcourage zeigen müssen, wenn wir Akte von häuslicher Gewalt feststellen. Und wie wir aus dem ganzen Kontext wissen und auch nachlesen können, geht es nicht nur um «Bläuelen» und Striemen, sondern auch um die psychische Gewalt. Und wenn so etwas festgestellt wird in der Nachbarschaft, dann ist es an uns aufzustehen und das zu melden.
Aus der Interpellationsbeantwortung können wir sehen, dass es eine Vielzahl von Institutionen, von Regierungskommissionen, aber auch von Nichtregierungsorganisationen gibt, die hier zur Hilfestellung offen und bereit sind. Ich meine, dass wir weiterhin auch in Arbeitsgruppen - wie für die parlamentarische Versammlung des Europarates - gestaltend mitwirken sollen. Ich danke dem Kollegen Gebhard Negele, dass er sich für den Einsitz bereit erklärt hat und dass wir durch solche Aktivitäten dann auch die Aufmerksamkeit der Wertigkeiten, für die der Europarat steht, ins Land tragen können und sie uns bewusst machen werden.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Die Abg. Andrea Matt meldet sich zu Wort. Sie gehört aber nicht zu den Interpellanten. Somit beantrage ich eine Diskussion. Und wenn ein Viertel der gesetzlichen Zahl der Abgeordneten meinem Antrag zustimmt, dann kann die Diskussion auch fortgeführt werden durch die Abg. Andrea Matt und eventuell auch durch die Regierung.
Wer meinem Antrag auf Diskussion zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Es ist halt schade, wenn die Stimmenzähler nicht anwesend sind.Abg. Wendelin Lampert
Ich glaubte, der Herr Landtagsvizepräsident würde zählen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Das ist nicht die Aufgabe des Landtagsvizepräsidenten. Ich bitte die Stimmenzähler, nicht gemeinsam den Saal zu verlassen.
Ich bitte Sie nun, das Abstimmungsresultat bekannt zu geben.Landtagspräsident Klaus Wanger
Das Quorum ist sicher gegeben, aber ich möchte von den Stimmenzählern hören, wie viel Zustimmung erfolgt ist, denn ein Viertel der gesetzlichen Zahl ist sicher erfüllt. Das sehe ich auch ohne Stimmenzähler.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Somit ist die Diskussion eröffnet.Abg. Andrea Matt
Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Frau Gewalt erlebt, ist in den eigenen Wänden daheim am grössten. Und doch ist häusliche Gewalt ein gesellschaftliches Tabu-Thema. Vielfach herrscht immer noch die Meinung vor, dass häusliche Gewalt mit Ausnahme massiver körperlicher Übergriffe eine private Angelegenheit der Betroffenen ist. So vertrat auch die Mehrheit unseres Landtages vor einem Jahr die Meinung, der Staat und damit die Gesellschaft solle bei einer gefährlichen Drohung innerhalb einer Paarbeziehung nicht von sich aus aktiv werden, sondern zuwarten und zuschauen, bis das Opfer selbst einen Antrag auf Strafverfolgung stellt. Eine Haltung, die für Frauen und ihre Kinder gefährlich ist. Wenn sich Frauen in einer Gewaltbeziehung wehren, riskieren sie viel. Sie riskieren, dass die Gewalt eskaliert. Denn häusliche Gewalt ist in der Regel immer wiederkehrende Gewalt, die sich kontinuierlich in ihrer Intensität steigert. Dabei gehen die verschiedenen Formen der Gewalt, psychische, ökonomische, sexuelle und körperliche Gewalt ineinander über. Man spricht von der Gewaltspirale.
Häusliche Gewalt beginnt meist langsam, leise, fast unbemerkt, zum Beispiel damit, dass der Mann die Frau sozial isoliert, indem er dafür sorgt, dass sie ihren Bekannten- und Freundeskreis immer seltener sieht. Mit der Zeit wird das alte Beziehungsnetz der Frau zerstört, das neue Beziehungsnetz ist vom Mann abhängig. Parallel dazu entwickelt sich häufig eine finanzielle Abhängigkeit der Frau vom Mann, zum Beispiel dadurch, dass sie ihre Arbeit teilweise oder sogar vollständig aufgibt. Das Leben der Frau wird systematisch eingeschränkt. Auf einmal bestimmt der Mann, wie die Frau lebt.
Die Gewaltspirale läuft immer wieder nach dem gleichen Muster ab. Die Frau möchte etwas tun, das dem Mann nicht passt. Es kommt zum Streit und in diesem zu Gewalt. Wenn im Streit gesagt wird, «im Hotel lernst du doch nur wieder so komische Leute kennen», dann möchte der Mann nicht, dass die Frau ausser ihm noch andere Leute kennt. Soziale Isolation ist bereits eine Form von Gewalt. Wenn ein Mann im Streit sagt, «dann sperre ich eben das Konto», übt der Mann mit Geld Macht und Kontrolle, übt also ökonomische Gewalt aus. Wenn ein Partner sagt, «du und allein verreisen, das schaffst du doch nie», dann macht er seine Partnerin klein und untergräbt ihr Selbstvertrauen. Dies ist psychische Gewalt. Gibt die Frau im Streit nach, kommt es zur Versöhnung. Dabei ist jedoch etwas ganz Entscheidendes geschehen: Aufgrund der ausgeübten Gewalt hat sich der Mann durchgesetzt. Er hat ein Erfolgserlebnis. Und dieses Erfolgserlebnis führt dazu, dass er beim nächsten Streit wieder Gewalt einsetzt. Allerdings in einer stärkeren Form, damit die Gewalt auch sicher die gewünschte Wirkung erzielt.
So steigert sich die Gewalt von einem Streit zum nächsten. Die Abstände werden kürzer und auf einmal kommt das erste Mal körperliche Gewalt zum Einsatz, beispielsweise in Form einer Ohrfeige. Die Hand ist ausgerutscht. Beide sind entsetzt. Er fühlt sich schuldig, schiebt die Schuld jedoch ab. Warum hast du auch mit dem anderen Mann getanzt? Damit hast du mich provoziert und bittet um Verzeihung. Nie wieder solle so etwas vorkommen. Sie nimmt die Entschuldigung an, sie glaubt ihm und sie vertraut ihm. Ausserdem schämt sie sich und fühlt sich sogar noch mitschuldig. Sie hätte ja wirklich nicht mit dem anderen Mann tanzen müssen. Vielleicht sind auch noch gemeinsame Kinder da, aber auch sicher gesellschaftlicher Druck. Man ist doch verheiratet und hat sich zu verzeihen.
Auf die Versöhnung folgt wieder eine ruhige Phase, bis es zum nächsten Streit kommt. Und wieder schlägt er zu. Diesmal etwas stärker. Die Gewaltspirale ist in Aktion, die Gewalt eskaliert von Streit zu Streit und wird immer heftiger. Speziell gefährlich wird es für die Frau, wenn sie versucht, sich vom Mann zu trennen und der Gewalt zu entfliehen. Dass es dann auch zur extremen Gewaltform, zur Tötung, kommen kann, haben wir in Liechtenstein dieses Frühjahr wieder erfahren müssen. Eine Mutter von zwei Kindern wurde von ihrem Ehemann getötet, obwohl den staatlichen Institutionen die schwierige Situation bekannt war, obwohl die Landespolizei schon mehrfach gegen den Mann wegen Drohungen einschreiten hatte müssen. Eigentlich müsste sich die Gesellschaft hier die Frage stellen, ob das Gewaltpotenzial des Mannes auch wirklich richtig eingeschätzt worden war.
Wer von häuslicher Gewalt Betroffenen helfen möchte, muss sich der Gewaltspirale und der sich daraus ergebenden Konsequenzen bewusst sein.
- Häusliche Gewalt wird in der Regel jahrelang ausgeübt, bevor Aussenstehende davon erfahren. Die Durchschnittsdauer häuslicher Gewalt beträgt 11 Jahre.
- Zwischen Täter und Opfer besteht ein grosses Machtgefälle. Normalerweise ist das Opfer vom Täter komplett abhängig, das Selbstbewusstseins des Opfers weitgehend oder sogar ganz zerstört.
- Wenn das Opfer selbst aktiv wird, um sich aus der Situation zu befreien, entsteht eine für das Opfer gefährliche Situation, weil die Gewalt eskalieren kann.
- Helfende treffen meist zu einem Zeitpunkt ein, in dem die Gewalt bereits ausgeübt wurde und der Streit zu Ende geht oder bereits zu Ende ist, also dann, wenn der Täter einsichtig ist.
Besonders der letzte Punkt ist äusserst wichtig, denn dieser führt oft dazu, dass bei den helfenden Personen der Eindruck entsteht, eine Schlichtung sei möglich, der Täter sei ja einsichtig, es bestehe gar keine Gefahr mehr. Wird die Situation jedoch falsch eingeschätzt, kann dies für das Opfer weit reichende Konsequenzen haben. Wenn das Opfer das erste Mal Hilfe holt ist es wichtig, dass ihm Glauben geschenkt wird und dass es wirksam vor weiterer Gewalt geschützt wird. Es braucht in dieser Situation jemanden, der sich eindeutig hinter das Opfer stellt und stellvertretend für das Opfer dem Täter unmissverständlich klar macht, dass Gewalt in jeder Form von Staat und Gesellschaft sanktioniert wird. Dies muss vom Staat übernommen werden und darf nicht vom Opfer selbst verlangt werden, da sich das Opfer dann ja selbst einer Gefahr aussetzen müsste. Bleibt jedoch das erste Mal wirksame Hilfe aus, entsteht beim Opfer der Eindruck, zu Unrecht Hilfe geholt zu haben und es wird in seiner Position weiter geschwächt. Der Täter hingegen fühlt sich im Recht und wird gestärkt mit der Konsequenz, dass das Opfer es immer weniger wagen wird, Hilfe zu holen.
Die uns vorliegende Interpellationsbeantwortung zur häuslichen Gewalt zeigt auf, wie in Liechtenstein den Opfern geholfen wird. Aus Zeitgründen möchte ich nur auf einige Punkte der Interpellationsbeantwortung eingehen:
- Auf Seite 23 wird ausgeführt, dass die Befragung der Opfer häufig von Praktikantinnen und Praktikanten durchgeführt wird. Häusliche Gewalt ist jedoch eine komplizierte Thematik, die einiges an Fachwissen erfordert. Hier sollte die bestehende Praxis hinterfragt werden. Ich halte eine Befragung durch speziell geschultes Personal für wichtig, auch damit das Gefährdungspotenzial des Täters richtig eingeschätzt werden kann.
- Das eigenständige Aufenthaltsrecht für Opfer von häuslicher Gewalt ist ein wichtiger Schutz für die Frauen. Ansonsten kann es vorkommen, dass die Opfer aus Angst vor Ausweisung in der Gewalt des Täters verbleiben. Damit gefährden sie jedoch nicht nur sich, sondern gegebenenfalls auch gemeinsame Kinder. Dass hier im Vernehmlassungsbericht zum Ausländergesetz vom Opfer mehrfache intensive Gewaltanwendung nachgewiesen werden muss, halte ich für unzumutbar. Muss eine Frau erst mehrfach grün und blau geschlagen werden, bevor der Staat häusliche Gewalt als erwiesen betrachtet?
- Auf Seite 28 wird ausgeführt, dass der mit der Diversion eingeführte aussergerichtliche Tatausgleich als adäquates Mittel zur Wiedergutmachung bei häuslichen Auseinandersetzungen eingesetzt wird. Bei Expertinnen und Experten wird dies mit Skepsis betrachtet, weil fraglich ist, ob Täter, die häusliche Gewalt ausüben, durch diversionelle Massnahmen ihre Verhaltensweise oder Einstellungen ändern. Hier bitte ich die Regierung um Auskunft, wie häufig bisher der aussergerichtliche Tatausgleich bei häuslicher Gewalt eingesetzt wurde und wie das Verfahren abläuft, insbesondere wie viele Gespräche stattfinden und ob der Täter zu einem speziellen Anti-Gewaltprogramm verpflichtet wird.
- Auf Seite 20 wird die Installierung eines runden Tisches angekündigt. Ich bitte die Regierung um Auskunft, wer genau an diesem runden Tisch teilnehmen wird, insbesondere ob auch Nichtregierungsorganisationen eingeladen sind.
- Als Information noch: Im vom Europarat herausgegebenen Handbuch für Parlamentarierinnen wird ausgeführt, welch hohe Kosten häusliche Gewalt verursacht: 40 EURO pro Kopf. Rechnet man diese Angabe auf Liechtenstein um, so entstehen bei uns aufgrund häuslicher Gewalt jährlich Kosten in der Höhe von zirka CHF 2,24 Mio.
Häusliche Gewalt ist eine umfangreiche Thematik, innerhalb der noch viele weitere wichtige Punkte diskutiert werden müssten: Dass häusliche Gewalt immer noch ein gesellschaftliches Tabu-Thema ist und dazu führt, dass Opfer aus Scham jahrelang schweigen. Dass es gesellschaftliche Veränderungen benötigt, damit Frauen auch mit Kindern berufstätig sein können und finanziell unabhängig bleiben können. Dass allein erziehende Frauen ein hohes Armutsrisiko eingehen und dies dazu beiträgt, dass Frauen aus Angst vor Armut in einer Gewaltbeziehung verharren. Dass Kinder unter häuslicher Gewalt und traumatisiert werden.
Ich habe den Schwerpunkt meines Votums heute jedoch auf die Gewaltspirale gelegt, weil im Verstehen dieser speziellen Dynamik ein Schlüssel zum Umgang mit häuslicher Gewalt liegt. Je früher in die Gewaltspirale eingegriffen wird, desto leichter lässt sie sich durchbrechen und desto ungefährlicher ist es für die Frau, die Kinder und nicht zuletzt auch für die Polizisten, die eingreifen. Dies gelingt jedoch nur dann, wenn sich Staat und Gesellschaft eindeutig von jeder Form der Gewalt distanzieren, zur Sensibilisierung der verschiedenen Gewaltformen beitragen und jede Ausübung von Gewalt sanktionieren. Häusliche Gewalt darf niemals als Kavaliersdelikt behandelt werden.
Den Interpellanten danke ich für ihr Engagement. Mit der Interpellation und der sich daraus ergebenden Diskussion tragen sie zur Enttabuisierung der Gewalt bei.
Abg. Doris Frommelt
Danke, Herr Präsident. Frauen und Herren Abgeordnete. Auch ich danke dem Abg. Gebhard Negele für seine Mitarbeit bei dieser Kampagne des Europarates. Ich habe mich aus zwei Gründen über die Teilnahme Liechtensteins an diesem Projekt gefreut:
- Gerade bei Kampagnen von solch sensiblen, aber wichtigen Themen, wie es die häusliche Gewalt ist, ist es unabdingbar, dass auch männliche Abgeordnete mitarbeiten. Denn noch immer werden solche Themen gerne den Frauen überlassen oder werden zum Beispiel im Europarat zu Randstunden behandelt, wenn fast niemand mehr anwesend ist.
- Mit der liechtensteinischen Mitwirkung bei solchen Kampagnen im Europarat scheint auch der Name Liechtenstein in verschiedenen Gremien positiv auf. Danke.
Abg. Doris Beck
Danke schön. Auch ich möchte mich bei den Interpellanten bedanken und ich kann hier die Abg. Doris Frommelt nur unterstützen. Es hat auch einige Überredungskunst gebraucht, einen männlichen Abgeordneten hier reinzubringen. Aber ich denke, auch ich finde das ein gutes Zeichen.
Wieso ich mich aber gemeldet habe ist grundsätzlich ein anderes Anliegen - und dieses Anliegen richte ich an den Landtagspräsidenten. In Traktandum 1 habe ich mich noch nicht gross geäussert, aber ich möchte hier schon noch Folgendes festhalten: Was ist die Aufgabe des Stimmenzählers? In Traktandum 1 hat der Stimmenzähler, der Abg. Wendelin Lampert, nach dem ersten Durchzählen auch noch seine Hand gehoben, damit es zu einer Mehrheit kam. Ich wünsche und befürworte die möglichst schnelle Einführung der elektronischen Abstimmung. In Traktandum 2 waren dann die Stimmenzähler nicht anwesend und der Stimmenzähler, der Abg. Wendelin Lampert, hat sich noch bemüssigt gefühlt zu sagen, er hätte gedacht, das wäre die Aufgabe des Landtagsvizepräsidenten. Es ist weder die Aufgabe des Landtagsvizepräsidenten noch des Landtagspräsidenten, hier Stimmen zu zählen. Und ich bitte einfach irgendwann mal um eine Aufklärung - und das muss nicht in einer Landtagssitzung sein. Ich überlasse das Ihnen, Herr Landtagspräsident.Landtagspräsident Klaus Wanger
Was überlassen Sie mir?Abg. Doris Beck
Den Herrn Abg. Wendelin Lampert über seine Aufgaben aufzuklären, wann gezählt wird und wann die Hände gehoben werden. Ich fand das in Traktandum 1 wirklich unmöglich, zuerst durchzuzählen und wenn man merkt, dass es nicht reicht, die Hand noch zu heben. Aber ich habe das bei Traktandum 1 nicht kommentiert, weil ich weiss, wir werden demnächst eine elektronische Abstimmung haben. Aber dann noch die Bemerkung in Traktandum 2, dass er gedacht habe, das würde der Landtagsvizepräsident übernehmen, das finde ich jetzt einfach despektierlich.Landtagspräsident Klaus Wanger
Zu dieser Bemerkung habe ich mich geäussert. Des Weiteren möchte ich mich zu diesem Votum nicht mehr äussern.
Dann gebe ich das Wort dem Abg. Wendelin Lampert. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident. Ich fühle mich direkt angesprochen. Ich wurde auch namentlich erwähnt, entsprechend werde ich auch etwas dazu sagen: Wo ich der Abg. Doris Beck sicherlich Recht gebe: Ich denke mir auch, wir müssen dringend diese elektronische Abstimmung sofort in Kraft treten lassen, damit wir diese leidige Diskussion nicht mehr haben.
Sie irren sich aber, werte Abg. Doris Beck, dass ich die Hand bei der ersten Abstimmung nicht oben hatte. Mitunter müssten Sie sich eine Brille zulegen, damit Sie das auch sehen. Ich denke, das kann der Abg. Heinz Vogt bestätigen. Bei den anderen Artikeln hatte ich die Hand nicht oben, das stimmt, aber beim konkreten und entscheidenden Artikel war meine Hand oben. Ich kann sehr gut auf 13 zählen und weiss durchaus, ob ich eine Vorlage durchbringen muss bzw. mitunter durchbringen kann, wenn ich meine Hand hochhalte. Wie gesagt, die Aussagen von Ihrer Seite sind nicht korrekt, dass ich die Hand beim ersten Mal nicht oben hatte. Diese Aussage ist schlicht und einfach falsch. Ich denke, der Abg. Heinz Vogt kann dies bestätigen. Wie gesagt, mitunter ist es die relativ grosse Distanz in diesem Kreis, die Ihnen den Blickwinkel ein wenig eingeengt hat. Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, dann hat die Regierung noch Fragen der Abg. Andrea Matt zu beantworten.
Wem darf ich das Wort gebe?Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, meine Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte versuchen, die Frage nach der Diversion versuchen zu beantworten. Ich kann das aber nur teilweise tun. Ich möchte Ihnen dann die Jahresstatistik «ein Jahr Diversion» zukommen lassen. Dort sind dann die Fälle sehr genau und exakt aufgeführt, in welchen Fällen es zu diversionellen Massnahmen gekommen ist. Warum steht diese Aussage auf Seite 28 des Berichts? Die Aussage steht deshalb dort, weil es das Delikt der häuslichen Gewalt per se nicht gibt. Wir haben ja versucht darzustellen, welche Deliktsformen im Bereich der häuslichen Gewalt heute verfolgt werden. Und da sind auch nicht alle geeignet, sie diversionellen Massnahmen zuzuführen. Diversionelle Massnahmen sind ja nicht nur der aussergerichtliche Tatausgleich, wie er hier beschrieben ist, sondern auch andere Massnahmen, die im Bereich der häuslichen Gewalt meines Erachtens keine Rolle spielen werden. Das werden wir dann auch in der Jahresstatistik sehen. Der aussergerichtliche Tatausgleich kommt ja auch nur dann zustande, wenn das Opfer in diesen aussergerichtlichen Tatausgleich einwilligt. Und hier haben uns die Experten des Vereins für Bewährungshilfe eben gesagt, dass es hier doch aufgrund eben dieser Mediatisierung zu guten Ergebnissen kommt und die von Ihnen beschriebenen Situationen nicht zwischen dem Täter und Opfer ausgeglichen werden, sondern eben unter Einschaltung einer professionellen Fachkraft. Zu den Delikten im Einzelnen muss ich Sie auf die Jahresstatistik vertrösten.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank.Regierungsrat Martin Meyer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Es war dann auch noch die Frage bezüglich der Installierung des runden Tisches zu beantworten. Hier kann ich wie folgt ausführen: Als staatliche Institutionen sind in der Präventionsarbeit vor allem die Landespolizei, das Amt für Soziale Dienste und die Stabsstelle für Chancengleichheit zu nennen. Als Nichtregierungsorganisationen sind hier vor allem die Infra, die Informations- und Kontaktstelle für Frauen, und das Frauenhaus zu nennen. Seit der Einführung des Gewaltschutzrechtes wurden drei runde Tische für alle involvierten Stellen sowie zwei Informations- und Diskussionsveranstaltungen durchgeführt. Zudem wurden mehrere Treffen zwischen der Landespolizei und dem Amt für Soziale Dienste organisiert.Abg. Andrea Matt
Ich hätte gerne von den Regierungsräten noch eine Auskunft zu den Praktikantinnen und Praktikanten, weil ich es einfach doch wirklich für sehr wichtig erachte, dass das Gefahrenpotenzial wirklich richtig eingeschätzt wird. Man weiss, dass das ein ganz, ganz schwieriger Aspekt ist, der meines Erachtens mit einer Mediationsausbildung noch nicht unbedingt erfüllt ist. Deswegen würde ich gerne dazu auch noch eine Auskunft haben.
Dann würde ich gerne auch noch eine Auskunft zum aussergerichtlichen Tatausgleich haben. Es ist so, dass Täter, die häusliche Gewalt ausüben, in der Regel mehrfach häusliche Gewalt ausüben. Sie üben dies auch aus, wenn sie eine Beziehung beendet haben, diese dann vielleicht mit Hilfe der Bewährungshilfe gelöst worden ist usw., es kommt zu einer zweiten Beziehung, dann wird häufig auch in der zweiten Beziehung das gleiche Muster wieder angewendet, es sei denn, es hätte so ein spezielles Anti-Gewaltprogramm stattgefunden. Ein solches Anti-Gewaltprogramm hat im Schnitt etwa 80 Sitzungen. Ich bezweifle, ob das im aussergerichtlichen Tatausgleich wirklich in diesem Umfang enthalten ist. Es ist auch so, wenn jetzt im aussergerichtlichen Tatausgleich keine Eintragung ins Strafregister erfolgt und eine zweite Beziehung wieder auf die gleiche Gewaltproblematik stösst, dann kann niemand erkennen, dass das quasi schon eine Wiederholung von Gewalt ist. Und das wäre für folgende Opfer sehr wichtig.
Und dann hätte ich noch gern eine Auskunft zu den runden Tischen: Ich hatte nicht gefragt, wie sie in der Vergangenheit stattgefunden haben, sondern ich würde gerne wissen, ob auch in Zukunft die Nichtregierungsorganisationen an den runden Tischen teilnehmen können. Die Aussage auf Seite 20 ist hier nicht so eindeutig. Es heisst einfach «Vertreter jeder beteiligten Stelle». Das könnte man auch interpretieren «jeder beteiligten staatlichen Stelle». Ich möchte einfach genau wissen, ob an den kommenden runden Tischen Nichtregierungsorganisationen dabei sein werden oder nicht.Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich werde zur Justizverwaltung etwas sagen, obwohl ich ja dafür nicht direkt zuständig bin, aber wir haben uns auch in der Regierung zum aussergerichtlichen Tatausgleich unterhalten. Beim aussergerichtlichen Tatausgleich ist es ja so, dass das nicht etwas ist, zu dem man gezwungen wird, sondern da ist das Strafverfahren ja schon im Gange und dann kommt es entweder zu einem Antrag des Staatsanwaltes, der hier einen aussergerichtlichen Tatausgleich vorsehen kann, und dann braucht es eben auch dazu die Einwilligung des Opfers. Und wenn das Opfer dies nicht will, kann es von vornherein sich nicht auf diversionelle Massnahmen einlassen oder es kann diesen bis zum Schluss nicht zustimmen. Ich denke, es ist ganz wichtig, dass man das in diesem Ablauf auch sieht.
Zum Bereich der Protokollierung von Aussagen: Hier steht auf Seite 23, dass der Praktikant ja nicht von sich aus tätig wird, sondern einem Untersuchungsrichter zugeteilt ist. Ich denke, auch hier muss man sich den Ablauf vor Augen halten, dass ja nicht der Untersuchungsrichter die erste Person vor Ort ist und schon gar nicht der Praktikant, sondern in der Regel die Polizei. Und hier steht ja auch, dass die Polizei jährlich Schulungsmodule durchführt und hier Schulungen für diese Polizisten gemacht werden, die hier im Einsatz stehen. Dass hier ja durchaus auch erkannt wird, dass man hier weitergehen kann, steht auf Seite 24 des Berichts. Ich nehme das gerne nochmals mit und werde das entsprechend auch intern dann so thematisieren.Regierungsrat Martin Meyer
Danke, Herr Präsident. Noch einmal eine Ergänzung zum runden Tisch: Wir gehen heute davon aus, dass auch zukünftig Nichtregierungsorganisationen an diesen runden Tischen beteiligt werden. Ich kann Ihnen das heute nicht abschliessend bestätigen. Aber alles andere wäre sinnwidrig, weil sich die staatlichen Stellen bereits in der Gewaltschutzkommission koordinieren. Die staatlichen Stellen müssen also nicht noch für sich selbst einen runden Tisch veranstalten. Darum gehe ich davon aus, dass auch künftig Nichtregierungsorganisationen teilnehmen werden. Ich verlasse mich hier auch auf die Experten in der Gewaltschutzkommission, dass dies so - wie in der Vergangenheit - gehandhabt wird. Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, haben wir diese Interpellationsbeantwortung zur Kenntnis genommen und Traktandum 2 erledigt.-ooOoo-