Abänderung des Energieeffizienzgesetzes (EEG) zur Verlängerung der Förderung durch Einspeisevergütung (Nr. 62/2021); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 23: Abänderung des Energieeffizienzgesetzes zur Verlängerung der Förderung durch Einspeisevergütung. Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 62/2021 und steht zur Diskussion.Abg. Dietmar Lampert
Danke für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, geschätzte Mitglieder der Regierung. Bei dem uns vorliegenden Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Energieeffizienzgesetzes geht es um die Verlängerung der Förderung durch Einspeisevergütung von durch Photovoltaikanlagen produziertem Stromüberschuss. Bereits im Dezember 2020 genehmigte der Landtag in 1. und 2. Lesung eine Verlängerung der Förderung durch Einspeisevergütung um ein Jahr bis Ende 2021. Erklärtes Ziel der Regierung war es, wie im Bericht und Antrag zur Energiestrategie 2030 angekündigt, eine Überarbeitung des Energieeffizienzgesetzes mit einem neuen Modell der Einspeisevergütung in den Gesetzgebungsprozess zu führen. Dass diese Gesetzesüberarbeitung noch nicht vorliegt, könnte man jetzt kritisieren. Wie im vorliegenden Bericht und Antrag ausgeführt, benötigt die Erarbeitung einer stärker marktorientierten Förderung der Einspeisevergütung mehr Zeit als geplant. Ich habe Verständnis dafür, wenn wie im vorliegenden Fall die Möglichkeit besteht, das bestehende Gesetz ohne signifikante Nachteile um ein weiteres Jahr zu verlängern. Dass man sich etwas mehr Zeit nimmt, um dann mit einem gut evaluierten und umgesetzten Lösungsansatz eines marktorientierten Fördersystems in den Gesetzgebungsprozess zu gehen, kann ich somit begrüssen. Es wurde ja bereits im Zuge der Aktuellen Stunde dieser Landtagssitzung angesprochen: Der weitere Zubau von Photovoltaikanlagen ist weiter zu forcieren. Dazu benötigt es aber eben auch innovative Ansätze bezüglich der Förderung. Auf der Seite 8 des Berichts und Antrags sind bereits erste Ausblicke zu einer möglichen Lösungsfindung ausgeführt. Unter anderem ist es wichtig, Anreize zu schaffen, dass der Stromeigenverbrauch an Zeiten der Produktionsspitzen auf ein maximal mögliches Niveau angehoben wird, damit die Produktionsüberschüsse nicht zu niederen Preisen ins Netz oder längerfristig gar zu Tiefstpreisen ins Ausland exportiert werden müssen.
Man darf auf alle Fälle schon einmal gespannt sein auf den Vorschlag zu den neuen Förderbestimmungen, welcher uns hoffentlich im kommenden Jahr in Form eines Berichts und Antrags zur Diskussion vorliegen wird. Um auf den eigentlichen Antrag zurückzukommen: Es ist wichtig, dass keine Lücke bei den Rahmenbedingungen bei der Förderung durch Einspeisevergütung entsteht. Ansonsten verlieren wir das im Zuge der Energiestrategie 2030 hochgesteckte Ziel des Photovoltaikausbaus von mindestens fünf Megawatt Peak pro Jahr vollends aus den Augen - zumindest temporär. Des Weiteren müssen potenzielle Bauherren Planungssicherheit in Bezug auf die Umsetzung von Photovoltaikanlagen und deren Fördermodelle haben. Dadurch ist es wichtig und richtig, eine Verlängerung der Förderung durch Einspeisevergütung bis 2022 zu erwirken, bis dann eben ein neues Fördermodell in Kraft tritt. Ebenfalls befürworten kann ich die Aufhebung des Art. 4 Abs. 1a, wo es um eine einschränkende Budgetvorgabe bezüglich der Auszahlung der zugesicherten Beiträge geht. Deshalb ist ein Eintreten für mich unbestritten. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Sebastian Schädler
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Nach dem vorletzten Traktandum wirkt die Abänderung des Energieeffizienzgesetzes nahezu belanglos. Doch im Rückblick an die Aktuelle Stunde am Mittwoch ist dies nicht der Fall. Es ist sehr bedauerlich, dass es die letzten Jahre nicht gelungen ist, ein Energieeffizienzgesetz zu erarbeiten, welches der Klimastrategie 2030 tatsächlich gerecht wird. Dennoch möchte ich mich bei der Regierung für den vorliegenden Antrag bedanken, dass zumindest der Status quo um ein Jahr verlängert wird. Man könnte hier jetzt von Arbeitsverweigerung sprechen. Davon möchte ich aber absehen und in die Zukunft schauen. Dennoch möchte ich kurz erläutern, wie ich unser politisches System im Hohen Haus verstanden habe. Es ist nämlich nicht der Landtag der Regierung Rechenschaft schuldig, sondern umgekehrt. Deshalb möchte ich Sie in diesem Hohen Haus ermahnen, von solchen Anschuldigungen dem Landtag gegenüber abzusehen. Nur damit das für die restliche Legislatur klargestellt ist. In meinen Augen gibt es nicht viel über diesen Antrag zu sagen. Fakt ist, dass wir den selbst gesteckten Zielen von fünf Megawatt Peak pro Jahr hinterherhinken und es noch attraktiv ist, bei einem Neubau auf Photovoltaikausbau zu verzichten. Ein ambitioniertes Ausbauziel von 13 Megawatt Peak pro Jahr, wie es von einigen Experten gefordert wird, scheint nach dem heutigen System geradezu illusorisch zu sein.Natürlich sind dabei auch die Gemeinden gefordert. Ein ambitioniertes Photovoltaikausbauziel scheint mir persönlich wichtiger zu sein, als ein Energiestadt-Label, in welches regelmässig Zeit, Geld und Ressourcen investiert werden. Eine regionale und dezentrale Energieversorgung leistet nicht nur einen wertvollen Beitrag für das Klima, sondern führt auch zu einer enormen finanziellen Entlastung der nächsten Generation. Dass wir in Zukunft kaum noch Geld an die grossen Energiekonzerne im Ausland exportieren müssen, ist eine unglaubliche Chance, die wir lieber früh als spät nutzen sollten. Noch eine kurze Anmerkung zu unserem Weltmeistertitel, was den Ausbau der Photovoltaikkapazität pro Kopf betrifft: Mit 663 Watt pro Kopf sind wir um fast 20% besser als das zweitplatzierte Deutschland. Es ist jedoch hinzuzufügen, dass Deutschland im Gegensatz zu uns auch bei der Windkraft Platz 3 belegt. Bei der Windkraft liegen wir wiederum hinter einigen Entwicklungsländern. Aber zurück zu den Photovoltaikausbaukapazitäten: Bei der installierten Leistung in Relation zum Bruttoinlandsprodukt hinken wir fast um Faktor 4 dem zweitplatzierten Deutschland hinterher. Von einer Vorbildfunktion können wir deshalb, wie am Mittwoch erwähnt, nicht sprechen. Es besteht noch sehr viel Potenzial nach oben und es gibt einfach nichts zu gewinnen, wenn wir uns länger Zeit lassen. Ich unterstütze den vorliegenden Antrag, bitte aber dringlichst um eine mutige, realistische und zukunftsorientierte Überarbeitung des Energieeffizienzgesetzes. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manuela Haldner-Schierscher
Vielen Dank für das Wort. Aufgrund der befürchteten Förderlücke wegen der Ende 2020 auslaufenden Regelung zur Einspeisevergütung musste Ende letzten Jahres kurzfristig die Einspeisevergütung um ein Jahr verlängert werden und es ist gut, geht man dies jetzt nun etwas früher an. In der Zusammenfassung des vorliegenden Berichts und Antrags schreibt die Regierung, dass das Ziel der damaligen Überlegungen der Regierung war, das System der festen Einspeisevergütung auf ein stärker marktorientiertes System mittels eines Zuschlages anzupassen. Die laufenden Abklärungen hätten jedoch gezeigt, dass die Evaluation und Erarbeitung eines entsprechenden Fördersystems mehr Zeit benötigt als angenommen. Hier würde mich interessieren, was da so lange abgeklärt wurde und ob die Solargenossenschaft als profunde Kennerin der Materie in diese Diskussion einbezogen wurde oder wird. Wie ist der Stand der Diskussion betreffend diesen Zuschlag? In diesem Zusammenhang würde ich gerne wissen, wie es um die Strombörse steht, die die LKW ursprünglich auf den 1. Januar 2022 in Aussicht gestellt haben und mittels der PV-Anlagenbesitzer/-innen ihren Strom selber vermarkten können. Können Sie hierzu Ausführungen machen zum Stand der Diskussion? Denn Interessenten sollten wissen, ob sie besser das Eigenverbrauchsmodell wählen (mehr Förderung, aber keine Einspeisung zu zehn Rappen für zehn Jahre wie beim Einspeisemodell), weil sie den Strom vielleicht bald einmal selbst verkaufen können. Und falls ja, was sind denn die Bedingungen? Die Gefahr besteht hier, dass die LKW die vollen Netzgebühren für den verkauften Strom verlangen. Es gibt sieben Netzebenen. Wenn ich meinem Nachbarn den Strom verkaufe, brauche ich nur die siebte Netzebene. Gemäss LKW sollen aber trotzdem die vollen Netzgebühren verrechnet werden. Ich zahle also auch die Ebenen eins bis sechs, obwohl ich sie nicht brauche. Damit werden mir Kosten aufgebürdet für Dienstleistungen, die ich gar nicht in Anspruch nehme. Das macht die Selbstvermarktung des Sonnenstroms weniger attraktiv.Diesbezüglich wäre auch interessant zu wissen, wie der Stand ist, wann die Selbstvermarktung möglich sein wird und was die Regierung zu tun gedenkt, damit die LKW nicht zu hohe Netzgebühren verlangen. Eine weitere Frage betrifft die Fassadenanlagen. Bekanntlich und wie im Bericht und Antrag ausgeführt, sind diese insbesondere als Mittel gegen das Winterstromloch ein taugliches Mittel. Wenn auf meinem Dach Schnee liegt, strahlt die Wintersonne flach auf die Fassadenanlage und die Schneedecke verstärkt dank der Reflexion die Wirkung. Auf Seite 7 des Berichts und Antrags steht: «Leider werden Anlagen an Fassaden immer noch relativ selten gebaut. Sie machen weniger als 1% der Leistung aus.» Dies ist nicht weiter verwunderlich, denn erstens sind Fassadenanlagen von der Montage her aufwendiger, zweitens bringen sie übers Jahr gesehen einen geringeren Ertrag, aber eben im Winter, wenn es besonders wichtig ist, einen eben höheren und drittens sind die Module teurer, weil es aus ästhetischen Gründen in Regel rahmenlose und aus Sicherheitsgründen reflexionsarme Module braucht. Dem wird mit den aktuellen Förderungen zu wenig Rechnung getragen und es scheint, dass diese dritte Option per Ende 2021 oder dann eben per Ende 2022 abgeschafft wird, weil es sich hier um ein Einspeisemodell handelt. Ausserdem wäre es bezüglich Fassadenanlagen interessant zu wissen, ob das Land hier künftig gedenkt, bei den eigenen Gebäuden eine Vorbildfunktion zu übernehmen. Eine letzte Frage hätte ich noch zur Ergänzung von Art. 4 EEG. Es heisst dazu im Bericht und Antrag: «So können zu hohe Förderbeiträge im Einzelfall reduziert werden.» Wer entscheidet hier, wann Förderbeiträge zu hoch sind und um wie viel sie reduziert werden sollen? Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Markus Gstöhl
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Ich werde mich kurz halten. Das Einspeisemodell ist zugegebenermassen nicht das ideale Modell. Die Regierung ist mit dem Nachfolgemodell aber noch nicht so weit. Deshalb begrüsse ich es, dass das Einspeisemodell um ein weiteres Jahr verlängert wird, um Sicherheit für die Leute zu schaffen, die eine Anlage bauen wollen. Es braucht unbedingt auch ein Fördermodell für Anlagen ohne Eigenverbrauch. Solange dies nicht auf dem Tisch ist, sollte das bestehende Einspeisemodell weitergeführt werden. Ohne eine solche Förderung würden viele vor allem grosse Anlagen nicht gebaut werden. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich begrüsse die Verlängerung der Förderung durch Einspeisevergütung und ersuche die Regierung, hier zeitnah eine definitive neue Lösung vorzulegen, damit Bauherren und -damen bereits zu Beginn der Planungsphase Vorgaben haben, an denen sie sich orientieren können und somit einen Beitrag zur Energieautarkie Liechtensteins beitragen können. Ich möchte auch die Regierung dringend dazu auffordern, bei den zu erstellenden Grossbauten auf Energieautarkie und nachhaltige Energiegewinnung zu setzen, sodass das Land Liechtenstein als Bauherr für Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner als Pionier und Vorbild vorangeht. Fossile Energieträger sollten bei öffentlichen Bauten endgültig der Vergangenheit angehören und nur noch nachhaltige Energieträger eingesetzt werden. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank der Regierung für den vorliegenden Bericht und Antrag. Es ist doch sehr zu begrüssen, dass diese Regierung nun rechtzeitig kommt, um hier diese Einspeisevergütung auch noch rechtzeitig zu verlängern. Wenn nämlich der letzte Landtag im letzten Jahr nicht noch gehandelt hätte, dann hätten wir im Jahr 2021 keine entsprechende Förderung und anscheinend auch im Jahr 2022 nicht. Dementsprechend begrüsse ich das sehr und ich bin natürlich für Eintreten auf diese Vorlage.Konkret möchte ich auch die Fragen der Abg. Manuela Haldner-Schierscher unterstützen. Ich denke mir auch, diese drei Punkte: Die Stromeinspeisung, was ist hier in Diskussion, was wird hier so lange abgeklärt? Dann die Strombörse der LKW, das würde mich ebenfalls interessieren. Auch die Punkte mit den sieben Netzebenen, das ist eben schon auch sehr zentral. Gerade wenn man eben seinen Strom dann selbst vermarkten will und mitunter eben nur eine Ebene braucht und nicht sieben, dann müssen im Prinzip auch entsprechend diese Netzgebühren reduziert werden. Und auch der Punkt mit den Fassadenanlagen: Da denke ich mir auch, das ist dann eben ein Strom, der für uns viel wichtiger ist für die Tageszeit oder auch für die Jahreszeit. Einmal im Winter und einmal aber auch, wenn die Sonne dann langsam wieder untergeht gegen Abend, wenn man sagen kann: Ja, die Mittagssonne ist weg, aber am Abend können wir von diesen Fassadenanlagen auch profitieren. Ich denke mir, die Abgeordnete hat es schon auf den Punkt gebracht. Diese Anlagen sind einfach relativ teuer und entsprechend frage ich mich schon: Wenn wir aktuell nur 1% durch diese Fassadenanlagen produzieren, müssen wir hier dieses Fördermodell nicht dringend anpassen? Denn dieser Strom ist eben viel wichtiger für die Versorgung als der Dachstrom. Der ist auch wichtig, aber aktuell merken wir es ja, diese Fassadenanlagen bringen eben einen noch wichtigeren Strom nach meinem Dafürhalten. Deshalb sollte man sich hier auch Fördermodelle überlegen. Es wurde auch bereits angesprochen - auf Seite 9 sagt die Regierung selbst: Mindestens fünf Megawatt Peak pro Jahr sind das Ziel. Nach meinen Informationen waren es aktuell vier Megawatt Peak. Und da merken Sie schon: Das sind 20% zu wenig. Was nützt uns eine Energiestrategie 2030, eine Energievision 2050? Wir sind ja nicht einmal im Jahr 2020 so weit. Da werden wir etwas unternehmen müssen und anscheinend braucht es hier mitunter zusätzliche Förderungen.Wenn es wirklich so ist, dass nicht einmal bei Neubauten dieses Fördermodell genügend attraktiv ist, wie soll es dann bei Umbauten attraktiv sein? Da habe ich schon meine Bedenken. Also eigentlich ist meine Botschaft: Mitunter müssen wir halt zusätzliche Förderungen sprechen. Es soll keine Überförderung stattfinden, aber konkret bei Fassadenanlagen bin ich überzeugt: Das ist keine Überförderung, was wir zurzeit betreiben. Und dieser Strom wäre eben sehr zentral. Wenn wir dann einmal wirklich autark werden wollen, dann werden wir diesen Strom vor allem im Winter eben auch brauchen. Denn im Winter brauchen die Wärmepumpen ja auch Strom, um die entsprechende Wärme zu produzieren. Eine weitere Frage habe ich dann noch zum Art. 4 Abs. 1a und 4. Das werde ich dann im Rahmen der 1. Lesung einbringen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Besten Dank auch an die Regierung für diesen Bericht und Antrag. Ich weiss nicht, es fängt eben bereits vor der Attraktivität an mit der Problematik im Ausbau der PV-Anlagen. Für mich wäre es auch wichtig, dass es eine Harmonisierung zwischen den Gemeindebauordnungen geben würde. Denn jede Gemeinde hat andere Vorschriften, inwiefern PV-Anlagen installiert werden dürfen an Fassaden oder auf Dächern. Da gibt es Gemeinden, die immer noch sehr hohe Anforderungen und Ansprüche an die Optik von Hausdächern stellen. Zum Teil berechtigt, zum Teil aber auch komplett übertrieben und eben nicht harmonisiert über das ganze Land. Das kann nicht in unserem Interesse sein. Das verhindert doch auch deutlich viele oder sehr viele PV-Anlagen, die dann halt nicht gebaut werden, weil die Anforderungen unattraktiv sind - baulicher Natur. Dort fängt es bereits an und dann erst kommen wir zur Förderung. Zuerst muss man einmal dürfen und danach können Sie über Förderungen sprechen. Also wir haben da wirklich noch einige Hürden vor uns, die zu beseitigen wären.Dann möchte ich auch die Abg. Haldner-Schierscher unterstützen. Sie hat die Netzgebühren der LKW angesprochen und das Thema Energieaustauschplattform, welches ich auch sehr begrüssen würde. Netzgebühren: Da verweise ich einfach immer auf meine alten Voten, welche ich Jahr für Jahr anlässlich des LKW-Geschäftsberichts vortrage, ohne jegliche Response, ohne jeglichen Erfolg - jahrelang immer das gleiche. Jetzt langsam spüren Sie es auch, dass ich vielleicht gar nicht so Unrecht habe. Denn die Netzgebühren sind tatsächlich ein Problem. Woher kommen sie, meine sehr verehrten Damen und Herren? Ich mache es kurz, denn das habe ich schon x-mal gesagt: Sie kommen aus den hohen Anlagewerten der LKW, welche eben nicht zu finanzbuchhalterischen Kriterien verzinst werden, sondern zu betriebsbuchhalterischen Kriterien, die viel höher sind, als die Finanzbuchhaltung zulässt. Deshalb machen die LKW Millionen von Franken an Gewinnen mit den Netzen. Fiktive produzierte, reelle Millionen, welche sie uns aus der Hosentasche nehmen. Wir zahlen sie schön brav, sind dann froh, wenn die LKW uns ein paar Franken in die Staatskasse zahlt. Aber auf der anderen Seite machen wir damit genau solche Energieaustauschplattformen unattraktiv. Wir machen den Strompreis deutlich teurer. Die Gasheizungen sind dadurch attraktiver als Wärmepumpen und so weiter. Sie sehen, das ist ja genau das Thema, das ich zum Beispiel anlässlich der Aktuellen Stunde gesagt habe, dass wir einfach die Energie-, Umwelt- und Klimapolitik aufeinander abstimmen müssen. Das liegt an uns. Wir machen es nicht, aber langsam spüren wir die Problematik. Und das freut mich. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Sebastian Schädler
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Mir ist bei der Diskussion gerade noch aufgefallen, dass ich noch eine Frage vergessen habe. Mich würde noch interessieren, ob der Regierung Zahlen bekannt sind, welchen Durchschnittspreis die LKW im letzten Jahr für Strom von inländischer Solarproduktion im Vergleich zu importiertem Strom von ausländischen Kraftwerken bezahlt haben. Und ob sie etwas dazu sagen kann, wie sich die Preise zusammensetzen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Karin Zech-Hoop
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Ich möchte die Voten von Herrn Abg. Thomas Rehak sowie von Herrn Wendelin Lampert unterstützen betreffend die Rahmenbedingungen. Wenn die Rahmenbedingungen nicht stimmen, kann die Förderung nie wirken. Das heisst: Gibt es weitere behindernde Rahmenbedingungen, welche es nicht erlauben, die Photovoltaik in dem Masse zu fördern, wie wir es eigentlich als Ziel haben? Ich wäre froh, wenn Sie vielleicht auf die nächste Vorlage dazu etwas aussagen könnten. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, es gibt anscheinend effektiv ein Problem. Ich habe es in der Finanzkommission angesprochen. Mir wurde berichtet, dass eine Gemeinde zum Beispiel eine grosse Photovoltaik bauen möchte, sagt jetzt aber: Bei dieser Anlage ist die Trafo-Station zu weit weg, deshalb wird nun diese Photovoltaikanlage eben nicht gebaut. Ich kann das fast nicht glauben, ich habe es auch bereits der Frau Ministerin gesagt, sollte das wirklich Tatsache sein. Ich komme wieder zum Punkt: Energiestrategie 2030, Energievision 2050 und im Jahr 2021 sagen wir: Wir hätten da eine schöne Dachfläche, schöne Fassaden, nur leider können wir diese Photovoltaikanlagen nicht bauen, da die Trafo-Station zu weit weg ist? Das wäre auch ein Punkt betreffend die LKW. Und ich habe das, wie gesagt, auch dem Ministerium mitgeteilt. Sollte das stimmen - das geht auch gar nicht. Da müssen wir ganz schnell handeln, sonst werden wir diese visionären Ziele nie erreichen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Besten Dank, Herr Landtagspräsident, für das Wort. Ja, um was geht es hier? Hier geht es um eine Verlängerung, weil wir mehr Zeit brauchen. So einfach ist es - oder so kompliziert ist es. Und warum dauert das so lange? Sie wissen alle, das Ziel der damaligen Überlegungen der Regierung war, dass man das System der festen Einspeisevergütung auf ein stärker marktorientiertes System mittels eines Zuschlags auf den Strompreis anpasst. Nach dem Regierungswechsel hat sich jedoch gezeigt, dass die Umstellung auf ein stärker marktorientiertes Fördersystem eben mehr Zeit benötigt als angenommen. Die damaligen Überlegungen gingen in folgende Richtung: Der Strompreis im 2020 war an den Strombörsen stark erodiert und diese Entwicklung war auch in den Vorjahren vor allem im Sommer zu beachten. Relevant für die Solarstromproduzenten ist ja der Strompreis im Sommerhalbjahr. Noch bis ins Frühjahr 2021 wurde davon ausgegangen, dass diese Entwicklung so weitergeht und die Solarstromeinspeisung zu Marktpreisen zunehmend unattraktiv wird. Dass wir während den Tagesstunden tiefe Preise sehen, ist auch heute noch der Fall. Die LKW vergüten aber zum Vorteil der Solaranlagenbesitzer im Moment Monatsdurchschnittspreise statt Sommertagsspotpreise. Tiefe Strombörsenpreise treffen vor allem auch die Anlagen, welche eine zehnjährige Einspeisezeit mit garantierter Einspeisevergütung hinter sich haben. Wenn nur noch 3,5 Rappen pro Kilowattstunde oder noch weniger für Solareinspeisung bezahlt werden, bestand die Befürchtung, dass erst einzelne und dann vielleicht mehrere Anlagen nicht mehr in Schuss gehalten werden. Wir würden so mit einigen Anstrengungen aufgebaute Photovoltaikkapazitäten wieder verlieren. Die Idee war deshalb, einen Zuschlag auf den Marktpreis von zum Beispiel zwei bis drei Rappen auf allen eingespeisten Solarstrom flächendeckend auszurichten.Im Frühjahr 2021 stellten wir aber fest, dass die Strompreise nicht wie jedes Jahr gegen Sommer in Richtung 3,5 Rappen pro Kilowattstunde sinken, sondern im Gegenteil ansteigen. In den letzten Sommermonaten lagen diese bei sechs bis neun Rappen pro Kilowattstunde. Die Notwendigkeit für einen solchen Zuschlag war damit plötzlich dahin oder - sagen wir - glücklicherweise. Es besteht also im Moment kein dringender Handlungsbedarf mehr, die Einspeisepreise zu stützen. Es kann aber sein, dass sich die Situation schon bald wieder ändert. Zusammengefasst gesagt: Die Entwicklung auf dem Strommarkt ist im Moment überraschend dynamisch. So dynamisch, dass die Idee, einen fixen Zuschlag auf den Marktpreis aufzuschlagen, nochmals überdacht und überarbeitet werden muss. Wir wollen hier keinen Schnellschuss, wir wollen keine Überförderung, wir wollen eine zielgerichtete Förderung, damit wir die Ziele der Energiestrategie auch erreichen können. Es ist richtig, dass derzeit die Zubaurate bei knapp vier Megawatt Peak liegt. Aber was Zusicherungen anbelangt, da kommen wir hochgerechnet auf etwa fünf Megawatt Peak. Aber wir haben definitiv keine Reserve, das ist klar. Wir müssen hier weiter schauen, dass wir hier auf der Zielgerade bleiben, und das natürlich auch in den nächsten Jahren. Daher ist es klar und ich nehme die Voten hier auch so wahr, dass wir hier bei der Photovoltaik sicher dranbleiben müssen und eben auch ein Modell finden müssen, das eben zielgerichtet ist. Und dafür brauchen wir, braucht mein Ministerium noch Zeit. Wir wollen hier nochmals Expertisen einholen. Natürlich wird die Solargenossenschaft hier auch eingebunden. Es wird in eine normale Vernehmlassung auch gehen. Aber wie gesagt: Wir sind einfach jetzt, zu diesem Zeitpunkt, noch nicht so weit, um dieses System eben auf diesen Marktpreis zu stützen, weil wir da doch noch einige Überlegungen anstellen müssen. Dann zur Frage mit der Strombörse oder dieser Stromhandelsplattform, wann die LKW gedenken, das zu implementieren. Da muss ich die Aussage oder die Frage noch etwas präzisieren. Die LKW berichteten in ihrem Jahresbericht 2020 auf Seite 11, dass im Frühjahr 2021 ein Energieportal zur Verfügung gestellt wird. Dieses soll nach den Plänen der LKW in den Folgejahren Zug um Zug mit Modulen zur eigenständigen Vermarktung von Photovoltaikstrom bis hin zum professionellen Stromhandel für Eigenbedarfszwecke ausgebaut werden. Weiter können Sie auch auf Seite 44 des Geschäftsberichts lesen, dass es mit einer innovativen Stromhandelsplattform in Zukunft allen Marktteilnehmern möglich sein soll, Energie - insbesondere aus eigenen Photovoltaikanlagen - eigenständig zu vermarkten. Meines Wissens wurde kein Einführungsdatum 1. Januar 2022 seitens der LKW kommuniziert. Dies wäre auch nicht sinnvoll, weil die technischen, rechtlichen und regulatorischen Hürden für eine flächendeckende Umsetzung nicht unterschätzt werden sollten. Zu den Netzkosten kann ich Ihnen sagen, dass die LKW die Netzkosten aufgrund genehmigter Vorgaben des Regulators berechnen und an die Kunden verrechnen müssen. Das Thema der Netzkosten ist nicht so einfach und so pauschal zu beantworten. Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Wenn jemand auf Netzebene sieben vom Nachbarn zwei Stunden Solarstrom bezieht und dann etwas später am Abend und in der Nacht doch von einem Wasserkraftwerk in der Schweiz versorgt wird, kann man nicht ernsthaft behaupten, dass er die anderen Netzebenen nicht braucht. Versorgungssicherheit ist sehr wohl eine Dienstleistung, die auch bezahlt werden muss. Auch dann, wenn man diese nicht jede Sekunde in Anspruch nimmt. Mit dem Bezug vom Nachbarn, wie im Beispiel erwähnt, kann der Netzbetreiber kein einziges Kabel einsparen und hat die vollen Kosten für die Sicherstellung der Versorgung. Diese Kosten werden heute auf alle Endkunden der jeweiligen Netzebene umgelegt.Natürlich gibt es eine Diskussion über die korrekte Kostenwälzungsmethodik im Strombereich und man kann das in Teilen auch infrage stellen. Dazu gibt es übrigens eine neue Studie des BFE mit dem Namen «Weiterentwicklung in der Tarifierung von Netz und Energie». Diese wurde kürzlich mit Bericht vom 1. Juni 2021 veröffentlicht. Die Energiefachstelle hat die Studie angeschaut und kommt zum Schluss, dass die Aussagen für eine direkte Anwendung noch zu wenig klar und auch etwas kompliziert sind. Eine direkte Umsetzung nach dem einen oder anderen Modell wird deshalb heute nicht empfohlen. Wir beobachten aber, ob die Schweiz entsprechende Schritte macht. Ein Alleingang scheint uns in diesem Zeitpunkt für den doch sensiblen Bereich der Netzkosten verfrüht. Dann noch zur Frage betreffend die Fassadenanlagen: Die Aussage, dass die Option 3 für die Fassadenanlage bei auslaufender Einspeisevergütung abgeschafft wird, stimmt so nicht. Die Option 3 mit dem höheren Förderansatz von CHF 750 pro Kilowatt Peak orientiert sich in der Verordnung am Maximalbetrag des Gesetzes. An dieser Stelle möchte ich vielleicht auch anfügen, dass die Erfahrung auch gezeigt hat - und das steht, glaube ich, auch im Bericht und Antrag -, dass nur noch wenige diese Option 1 der festen Einspeisevergütung wählen und die grosse Mehrheit, also 70%, die Einmalvergütung wählen und die wäre ohnehin nicht ausgelaufen. Ja, klar, die Forderung, dass das Land hier Vorbildfunktion auch übernehmen muss, ich meine, das ist uns klar und das wird das Land, wo immer sinnvoll, wahrnehmen. Das ist auch Teil der Energiestrategie. Ich möchte Ihnen auch hiermit ankündigen, dass wir planen, den ersten Monitoringbericht noch in diesem Jahr vorzulegen. Also das Monitoring, wo wir bei der Umsetzung bei der Energiestrategie stehen. Ein Entwurf liegt bereits vor und ich plane, Ihnen diesen noch in diesem Jahr vorzulegen. Dann können wir vielleicht auch eine ausgedehnte energiepolitische Diskussion führen. Gleichzeitig arbeiten wir an der Klimastrategie und selbstverständlich muss diese Hand in Hand gehen mit der Energiestrategie.Es wurden Rahmenbedingungen angesprochen, ganz ein zentraler Punkt. Es ist klar, alles werden wir nicht erreichen können mit nur Förderungen. Irgendwann haben wir dann hier auch die Grenze erreicht. Genauso wichtig scheinen mir Vorschriften. Das ist dann vielleicht ein bisschen unbequemer. Aber ich glaube, ans Ziel werden wir wahrscheinlich nur kommen, wenn es dann vielleicht auch einmal Vorschriften gibt. Das ist aber auch eine Diskussion, die wir dann führen müssen, spätestens im Rahmen der Klimastrategie. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ich möchte es nicht in die Länge ziehen, es ist schönes Wetter draussen, wir möchten nach Hause. Nichtsdestotrotz, ich habe kurz noch einmal nachgeschaut im Spartenbericht der LKW. Ich möchte es nicht unterlassen, Ihnen zu sagen: Erlöse im Bereich Netzprovider Strom, das heisst die Netzerlöse, das sind rund CHF 27 Mio. Davon hat die LKW CHF 22,3 Mio. Aufwände in der Finanzbuchhaltung, knapp CHF 6 Mio. davon sind Personalaufwand, das gibt dann am Schluss ein EBIT von CHF 4,7 Mio. oder dann am Schluss auch einen Jahresgewinn von CHF 4,7 Mio. in der Finanzbuchhaltung. Wenn Sie unterhalb lesen, «Netzprovider Strom»: «Die von der Kommission für Energiemarktaufsicht (EMK) festgelegten Netzbenutzungspreise reichten nicht aus, um die betrieblichen Kosten zu decken.» Aber in der Finanzbuchhaltung finden wir CHF 4,7 Mio. Gewinn. Hier frage ich einfach, und das mache ich schon jahrelang, ob diese CHF 4,7 Mio. gerechtfertigt sind und im Sinne des Landtages sind? Ich meine: Nein, das ist zu viel, so viel brauchen die LKW nicht, um ihre Aufgaben wahrnehmen zu können. Das ist einfach Geld, das hier abgezogen wird und dadurch halt solche Strombörsen und andere Dinge unattraktiver macht. Da müssen wir uns als Eigner überlegen, ob das für uns so stimmt. Das ist eine Hürde, die wir uns selbst vor die Nase stellen. Da müssen wir irgendwie darüber. Und das behindert uns in der Entwicklung, dass wir über unser eigenes Stromnetz Strom austauschen können. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank der Frau Regierungschef-Stellvertreterin für ihre Ausführungen. Nur drei Punkte nochmals zu diesen Fassadenanlagen: Sie führen ja ebenfalls auf Seite 7 aus, dass das halt leider nicht sehr oft gemacht wird. Es ist nur 1% der Leistung. Also ich denke mir, hier stimmt mit dem Fördermodell etwas nicht. Da werden wir über die Bücher müssen. Dieser Strom ist wichtig für uns, denn das ist eben der Winterstrom und den brauchen wir für die Wärmepumpen. Denn im Winter ist es regelmässig kälter als im Sommer. Deshalb muss man hier über die Bücher gehen nach meinem Dafürhalten, wenn man dieses Modell schon anpasst. Dann ist sicherlich auch ein berechtigter Input, dass auch hier die öffentliche Hand eine Vorbildfunktion einnehmen muss. Ich denke mir auch, ich sehe gerade den Herrn Gesundheitsminister - Spitalneubau -, ich habe es hier drin auch schon gesagt, es ist für mich einfach klar: Dieses Spital, auch die Fassadenelemente Richtung Süd- und Westseite, da könnte man doch dieses neue Spital mit sehr schönen Fassadenelementen ausstatten. Das ist ein Muss. Da muss man nicht mehr diskutieren. Und Sie haben es gerade auch erwähnt, das hat auch gestern der stv. Abg. Markus Gstöhl erwähnt im Rahmen der Aktuellen Stunde: fördern und fordern. Da ist mir auch klar, fördern ja, und fordern werden wir auch müssen. Wir werden als Gesetzgeber halt gewisse Sachen fordern müssen. Es kann nicht sein, dass man Neubauten mit fossilen Energieträgern betreibt. Ganz einfach. Aber ich weiss schon, da gibt es Leute, die andere Ansichten haben. Für mich ist das klar: fördern und fordern. Ich werde Sie unterstützen, wenn Sie da etwas in diese Richtung bringen. Es ist natürlich wieder einmal unattraktiv, aber zum Teil muss man die Leute auch zum Glück nötigen. Es tut mir leid, aber es ist halt so. Das wollen die Leute zum Teil einfach nicht sehen, das ist schade. Aber, wie gesagt, da sind wir einfach gefordert als Landtag, hier gewisse Eckpunkte zu fixieren. Ich denke mir, das ist auch im Sinne kommender Generationen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Ich möchte noch gerne auf die Frage des Abg. Sebastian Schädler eingehen, er hatte eine Frage zu den Einkaufspreisen der LKW. Hierzu meine Antwort: Die LKW vergüten für die ausserhalb der EEG-Förderung eingespiesene PV-Produktion den Monatsdurchschnittspreis des Spotmarkts der Schweiz. Diese hat im Jahr 2020, wegen Corona war das ein spezielles Jahr, zwischen minimal knapp zwei Rappen pro Kilowattstunde im April/Mai und circa sechs Rappen pro Kilowattstunde im Dezember variiert. Aktuell beträgt der Vergütungspreis circa neun Rappen pro Kilowattstunde, da die Börsenpreise in den letzten Monaten massiv gestiegen sind. Der Durchschnittspreis über das ganze Jahr 2020 lag bei circa 3,7 Rappen pro Kilowattsunde, wobei zu beachten ist, dass die Preise im Sommer tendenziell tiefer sind und somit auch die Vergütung pro Kilowattstunde während der Zeit, in der am meisten eingespiesen wird. Die LKW als Netzbetreiber sind verpflichtet, die PV-Einspeisung zu Markpreisen zu vergüten. Der Importstrom der LKW setzt sich aus verschiedenen Beschaffungsaktivitäten zusammen. Einerseits sind es Beteiligungen an Kraftwerksproduktionen, die zu Herstellkosten verrechnet werden, andererseits Langfristverträge, Terminmarktbeschaffung und Spotmarktbeschaffungen. Damit ergibt sich eine Datenlage, in welcher tausende verschiedene Preispunkte mit einer Stromabsatzgewichtung kombiniert werden müssen, um zu einem Durchschnittspreis zu kommen. Da ein Durchschnittspreis aber keine relevante Kerngrösse für Buchhaltung, Abrechnung etc. darstellt und dieser aufwendig zu berechnen wäre, wird dieser bei den LKW nicht erhoben. Dann vielleicht noch eine Anmerkung zur Aussage des Abg. Wendelin Lampert in Sachen Trafo-Beschränkungen. Wir haben bei den LKW nach den Hintergründen zu dem von Ihnen beschriebenen Fall nachgefragt oder zu dem Fall, der in der Finanzkommission aufgeworfen wurde. Uns wurde von den LKW mitgeteilt, dass seitens LKW keine Absage oder dergleichen gemacht wurde. Offenbar gab es gewisse Vorabklärungen, ein konkretes Anschlussgesuch des Bauherrn fehlt hingegen. Auf Basis eines konkreten Anschlussgesuchs kann gemäss Auskunft der LKW der erforderliche Netzanschluss erst berechnet werden. Ein Engpassmanagement im entsprechenden Netz war gemäss LKW bisher noch nie erforderlich. Daher die Empfehlung, dass die Bauherrschaft mit den Details zu den geplanten Anlagen auf die LKW zugeht. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können über Eintreten befinden. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlage ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Mit 23 Stimmen wurde einhellig Eintreten beschlossen. Wir nehmen die 1. Lesung durch Artikelaufruf vor. Art. 4 Abs. 1a und 4 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 Abs. 1a und 4 stehen zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe eine Frage zu den Erläuterungen auf Seite 11 zu diesem Artikel. Hier ist unter anderem nachzulesen: «Eine Budgetregulierung des gesamten Förderbudgets kann über die Absenkung der einzelnen Förderansätze auf Verordnungsebene oder durch reduzierte Förderzusagen der Energiekommission für grosse Anlagen erfolgen.» Ich dachte eigentlich, genau das wollen wir mit dieser Aufhebung verhindern? Täusche ich mich da? Soll da dann wieder über eine Verordnung diese Absenkung erfolgen können? Das ist eben auch nicht im Sinne der Energiestrategie 2030. Wenn wir schon jemanden haben, der grosse Anlagen bauen will, dann sollten wir das möglichst unterstützen. Ich weiss nicht, ob ich das hier falsch verstehe, aber das wäre also nicht in meinem Sinne, dass man hier dann wieder sagt: Okay, dann senken wir dann halt diese Fördersätze und die Zusagen. Das ist einfach nicht im Sinne der Energiestrategie. Wir müssen möglichst schauen, dass mehr gebaut wird und nicht weniger. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Hier geht es darum, dass es nicht zu einer Überförderung kommt. Die Erfahrung hat einfach gezeigt, dass die unterschiedlichen Anlagen je nachdem, auf welchen Dächern sie sind, einfach unterschiedliche Kosten generieren und dass man hier auch die Möglichkeit hat, eben einer Überförderung entgegenzuwirken. Das ist die Intention. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 17 Abs. 2 Einleitungssatz wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 17 Abs. 2 Einleitungssatz steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 18 Abs. 2 Bst. b und Abs. 7 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 18 Abs. 2 Bst. b und Abs. 7 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 38 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 38 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Abg. Karin Zech-Hoop
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Zu diesem Artikel habe ich zwei Verständnisfragen, und zwar dahingehend: Warum werden Anlagen, die vor 12 oder 13 Jahren vom Durchleitungspreis befreit sind, mit diesem Gesetz mit festen Einspeisevergütungen gefördert. Sind diese noch nicht abgezahlt? Oder wie sind die Gründe dahinter? Ich möchte das einfach nur verstehen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Ja, danke für diese Frage. Aufgrund der Verlängerung um ein Jahr sind alle davon betroffenen Artikel anzupassen. Art. 38 Abs. 1 ist ein Übergangsartikel. Aktuell sind nur noch zwei Anlagen mit geringer Produktionsmenge über diesen Weg gefördert. Die Förderung von KWK-Anlagen ist generell im Art. 17 mitumfasst. Mit dem EEG wurde bei der Einführung auch die EU-Richtlinie 2004/8/EG umgesetzt. Die Definition, wie viel Förderung eine KWK-Anlage je nach Brennstoff erhält, ist in der Verordnung zu finden. Dort wird unterschieden, ob es sich um einen fossilen Brennstoff, wie Erdgas, oder einen erneuerbaren Brennstoff, wie Biogas oder Holz, handelt. Übrigens ist im Malbun seit Ende 2020 eine KWK-Anlage mit dem Brennstoff Holz, welcher nach einem Vergasungsprozess Gasmotoren antreibt, in Betrieb. Ein sehr positives Beispiel, welches hoffentlich Nachahmer findet. KWK-Anlagen, selbst wenn diese noch fossil betrieben werden, haben eine gewisse Bedeutung, vor allem, wenn man die kommenden Herausforderungen der Winterstromproduktion betrachtet. Die CO2-Emissionen des Stroms solcher hocheffizienten Anlagen sind weit tiefer als bei importiertem Kohlestrom. Die Förderungen sind an die Effizienz der Anlagen geknüpft, es werden nur hocheffiziente Anlagen mit Wärmenutzung gefördert. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Vielen Dank. Wir haben die Vorlage in 1. Lesung beraten. Gleichzeitig haben wir Traktandum 23 erledigt.
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