Abänderung des Energieeffizienzgesetzes zur Verlängerung der Förderung durch Einspeisevergütung (Nr. 143/2020); 1. und 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 32: Abänderung des Energieeffizienzgesetzes zur Verlängerung der Förderung durch Einspeisevergütung.Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung, der Bericht und Antrag trägt die Nr. 143/2020 und steht zur Diskussion.Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Der Gesetzgebungsprozess wird oft als mühsam und langwierig beschrieben. Der vorliegende Bericht zeigt deutlich auf, dass es auch sehr effizient gehen kann. Ich danke der Regierung, dass sie meinen Antrag positiv aufgenommen und umgesetzt hat. Dieser Antrag im November hat zu vielen positiven Meldungen geführt und den Dank, den ich erhalten habe, gebe ich an alle weiter, die meinen Antrag unterstützt haben. Vielen Dank in die Runde.Der Energieminister hat einen ausführlichen Bericht vorgelegt und ich erlaube mir zwei kurze Bemerkungen dazu. Ich möchte aber keine Debatte auslösen, da der Antrag ganz in meinem Sinn ist und ich ihn unterstütze.Im Bericht und Antrag wird ausgeführt, dass «nur» ein Drittel des Zubaus 2020 durch das Einspeisemodell Option 1, realisiert wurde. Im Jahr 2020 ist der Zubau aber, verglichen mit den Vorjahren, hoch: 4'244 Kilowatt Peak wurden produziert und davon ein Drittel mit dem Einspeisemodell Option 1, das sind 1'400 Kilowatt Peak. Diese Menge ist nicht zu vernachlässigen, da beispielsweise im Jahr 2016 der gesamte Zubau mit allen drei Modellen nur 1'691 Kilowatt Peak umfasst, also wenig mehr als im Jahr 2020 mit dem Einspeisemodell Option 1. Wenn zwei Drittel den reinen Investitionsbeitrag ohne Einspeisevergütung wählen, dann heisst das für mich, dass für das dritte Drittel die Einspeisevergütung das richtige Modell ist. Es geht hier nicht darum, dass ein Modell besser als das andere ist. Es geht mir darum, dass wir so viel wie möglich Photovoltaik zubauen, damit wir die gesteckten Ziele erreichen können - und dafür braucht es beide Möglichkeiten und Modelle. Deshalb plädiere ich für die Einspeisung und den Eigenverbrauch. Wir brauchen auch in Zukunft beides. Diese Erwartung möchte ich hier deutlich formulieren.Dann möchte ich noch eine Bemerkung zu Seite 7 im Bericht und Antrag machen. Dort werden die Photovoltaikanlagen erwähnt, die an Fassaden angebracht werden können. Diese sogenannten Fassadenanlagen sind wichtig für die Stromproduktion im Winter. Es wird festgestellt, dass noch sehr wenige Anlagen realisiert wurden. Es wird dabei erwähnt, dass noch wenige Architekten und Bauherren solche Anlagen umsetzen wollen. Wenn ich «Bauherren» lese, dann muss ich an uns hier im Landtag denken. Wir realisieren in den nächsten Jahren einige Grossbauten und wir sollten mit gutem Beispiel vorangehen, ganz im Sinne der Energiestrategie. Es liegt an uns, dass wir Fassadenanlagen einfordern. Beim Dienstleistungszentrum haben wir es verpasst und beim Neubau des Spitals sieht es auch nicht danach aus. Es liegt an uns, es liegt am neuen Landtag, bei den zukünftigen Bauten ein Augenmerk darauf zu legen. Auch in diesem Bereich erwarte ich klare Signale vom neuen Landtag.Zum Schluss bedanke ich mich nochmals bei der Regierung für die rasche Umsetzung des Antrags. Ich bedanke mich auch beim Amt für Volkswirtschaft für die rasche Bearbeitung. Ich erlaube mir eine persönliche Schlussbemerkung und bedanke mich bei der Gesamtregierung für die sehr gute Zusammenarbeit. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Landtagspräsident. Guten Morgen, meine Damen und Herren. Mit der gegenständlichen Vorlage zur Abänderung des Energieeffizienzgesetzes kommt die Regierung nun dem Auftrag des Landtages aus der Diskussion und dem Antrag der November-Sitzung nach. Die Regelung für diese Einspeisevergütung wird mit dieser Vorlage nun um ein Jahr verlängert, damit es keine Lücke bis zum Vorliegen einer Anschlusslösung gibt. Nicht nur den Abgeordneten war wohl zu wenig bekannt, dass die Regierung bereits an einer Nachfolgelösung arbeitet. Nun wird mit dieser Verlängerung diese Situation entschärft und es gibt etwas Zeit, die Nachfolgelösung ohne Zeitdruck zu planen und auch zu diskutieren. Die Regierung hatte in dieser Debatte also bereits angetönt, dass in den nächsten Wochen eine mögliche Nachfolgelösung im Rahmen eines Vernehmlassungsberichtes veröffentlicht würde, in welcher ein neues Modell für diese Einspeisevergütung vorgeschlagen würde. Im Antrag B der Energiestrategie wurde im Kontext ausgeführt: Dabei sollen die Bedingungen für den Weiterbetrieb und die Erneuerung von bereits bestehenden und gebauten Anlagen analysiert und gegebenenfalls verbessert werden. Ziel sei es, die bestehenden Anlagen natürlich auch in Zukunft möglichst instand zu halten und weiter zu betreiben. Also sollen bestehende Anlagen im Sinne des neuen Gesetzes weiterhin unterstützt werden. Aber das wäre dann eben ein anderes Modell als die bestehende Einspeisevergütung, welche ohne diese Vorlage Ende des Jahres ausgelaufen wäre. Ich bin auf jeden Fall auf den Vernehmlassungsbericht sehr gespannt und werde diese Vorlage und auch den Dringlichkeitsantrag unterstützen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Danke der Regierung für die rasche Einbringung dieser Vorlage. Die Verlängerung der Einspeisevergütung, bis ein neues Fördermodell bekannt ist und in Kraft tritt, ist wichtig, um dem Markt - das heisst den Bauherrn - und den Installationsbetrieben Planungssicherheit zu geben. Insbesondere bei grossen Anlagen ohne substanziellen Eigenverbrauch, bei denen die Einspeisevergütung für die Wirtschaftlichkeit entscheidend sein kann, wäre es gemäss Branchenvertretern ohne die nun vorgeschlagene Verlängerung im 2021 zu einem substanziellen Minderausbau gekommen. Hierbei handelt es sich um anzahlmässig zwar relativ wenige Anlagen, die aber doch einen sehr substanziellen Anteil am Leistungszubau haben. Dieser Minderausbau hätte im klaren Gegensatz zu den propagierten Zielen der Energiestrategie gestanden. Nachdem ohne die nun vorgeschlagene Verlängerung der Einspeisevergütung Anlagen, die nach dem 31. Dezember in Betrieb genommen werden, nicht mehr von der Einspeisevergütung profitieren würden, hätte es bei Verzögerungen bei der Inbetriebnahme von Anlagen, die nur im Hinblick auf die Einspeisevergütung wirtschaftlich sind, zu negativen Überraschungen führen können. So hätte beispielsweise ein Personalengpass infolge der Coronasituation eine Inbetriebnahme noch vor dem 31. Dezember leicht verhindern können. Auch dieses Risiko ist mit der nun vorgeschlagenen Verlängerung ausgeräumt.Das sind nur zwei Beispiele, weshalb ein Auslaufen der Einspeisevergütung ohne bekanntes Nachfolgeprogramm zu negativen Auswirkungen hätte führen können. Eine Verlängerung bis Ende 2021, das heisst, bis zu einem Zeitpunkt, an dem das neue Fördermodell beschlossen sein sollte, ist damit nur richtig und wichtig. Eintreten ist für mich unbestritten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Guten Tag, werte Damen und Herren Abgeordnete. Auch einen Dank an die Regierung und an das Amt für Volkswirtschaft für diesen sehr informativen Bericht. Es lässt sich jedoch nicht aus der Welt diskutieren, dass wir einfach eine Lücke gehabt hätten, wenn hier nicht - dank dem Antrag des Abg. Eugen Nägele und einer Mehrheit des Landtages - gehandelt worden wäre beziehungsweise heute hoffentlich gehandelt wird.Lassen Sie mich einige Passagen dieses Berichts und Antrags zitieren und auch auf eine Problemstellung hinweisen, die nach meinem Dafürhalten auch dringend, unverzüglich gelöst werden müsste. Seite 7, hier führt die Regierung aus: «Das Auslaufen der Förderung durch Einspeisevergütung ist somit seit dem Inkrafttreten der aktuell geltenden Bestimmungen des Energieeffizienzgesetzes im Jahr 2015 bekannt.» Ja, das stimmt. Aber das war ja auch der Regierung bekannt. Und da komme ich zum Punkt: Wieso hat man hier nicht gehandelt? Wieso hat man diese Lücke riskiert, die wir nun heute - so hoffe ich - beheben werden?Dann führt die Regierung auf Seite 7 weiter aus, man hätte ja da mit einer Verordnungskompetenz im Juni 2018 diese Option 2 und 3 im Prinzip zusätzlich unterstützt. Da haben wir einfach ein Dilemma: Bei der Option 3 braucht es eben auch diese Einspeisevergütung bei den Fassadenelementen. Sie schütteln den Kopf, aber auf Seite 6 steht das ja, Herr Regierungschef-Stellvertreter. Da ist die Option 3 explizit aufgeführt und da wird erwähnt, dass bei dieser Option 3, bei diesem wichtigen Strom im Winter, diese zusätzlichen 10 Rappen Einspeisevergütung bezahlt werden. Wie gesagt, es trifft nach meinem Dafürhalten nur bei Option 2 zu.Dann weiter auf Seite 7. Da hat mich ein Leserbrief in letzter Zeit aufgeschreckt. Sie verweisen hier eben auf diese Prosumer, sprich die Produzenten und die Konsumenten, also Leute, die beides betreiben - die den Strom selbst nützen und je nachdem den Überschuss auch ins Netz einspeisen. Jetzt wissen wir alle: Der Strompreis setzt sich zusammen aus Energiepreis und Leitungspreis. Und in letzter Zeit hat es einen Leserbrief gegeben, der ausgeführt hat, dass konkret der Leitungspreis höher sei, als der Energiepreis. Sprich: Man müsse jetzt die alte Anlage ausser Betrieb nehmen, da die Kosten grösser sind, wenn man Strom ins Netz einspeist - weil eben der Netzpreis zu bezahlen ist - und der Netzpreis höher ist als der Energiepreis. Sollte das stimmen - was ich leider befürchte - ist das für mich auch ein Ding, das nicht geht. Das kann ja wohl nicht sein: Jetzt diskutieren wir hier stundenweise Energievision 2050, Energiestrategie 2030 und jetzt schreiben Leute in Leserbriefen, sie würden jetzt ihre bestehenden Photovoltaikanlagen ausser Betrieb nehmen, da es sich halt schlicht und einfach um ein Negativgeschäft handelt. Also da sollten wir dringend etwas unternehmen. Es kann nicht sein, dass Leute, die hier einen positiven Beitrag leisten, am Schluss noch gestraft werden, wenn sie eben Strom ins Netz einspeisen, da der Leitungspreis höher ist als der Energiepreis. Da möchte ich die Regierung doch bitten, hier entweder zu sagen, dass das nicht stimmt - was ich hoffe -, oder konkret zu sagen, was hier unternommen wird. Denn wenn man den Bericht eben weiterliest, denke ich mir, stimmt das leider schon. Das führe ich dann noch aus im Rahmen meines Votums. Dann, Seite 8, hier sagt die Regierung nochmals, dass sie davon ausgehe, dass sich viele Projekte auch mit der Einmalvergütung rechnen und deshalb weiterhin von einem hohen Zubau ausgegangen werde. Auf der Seite 9 unten sagt dann die Regierung: Aber man müsse jetzt schon etwas unternehmen, sie würde eben diesen Vernehmlassungsbericht demnächst lancieren. Und jetzt frage ich mich halt: Was stimmt denn? Wenn der Zubau sowieso von selbst erfolgt, dann müssen wir das System ja nicht ändern. Dann reichen ja diese Einmalvergütungen, dann braucht es keine Einspeisevergütung. Ich denke mir, das ist ein Widerspruch in sich. Die Regierung merkt selbst, sie muss hier etwas unternehmen. Also der Landtag unternimmt jetzt heute hier etwas und behebt das Problem zumindest für ein Jahr.Dann komme ich eben zum Punkt Seite 10, da sagt die Regierung selbst: Ja, der Betrieb von älteren Anlagen, das ist ein Problem. Da, befürchte ich, haben wir genau das Dilemma, dass eben der Leitungspreis höher ist, als der erzielte Energiepreis. Das wird auch im Punkt «2. Begründung der Vorlage» nochmals ausgeführt. Wenn dem so ist, dann frage ich mich schon: Wieso wird hier jetzt nicht umgehend gehandelt? Kann es wirklich sein, dass Leute jetzt ihre Photovoltaikanlagen ausser Betrieb nehmen, weil sie sagen: Wir machen hier noch ein Minusgeschäft? Also ich staune Bauklötze. Letzter Punkt, «Personelle, finanzielle, organisatorische und räumliche Auswirkungen»: Da würden mich doch die finanziellen Konsequenzen dieses Berichts und Antrags interessieren. Es wird nur auf Seite 13 kurz erwähnt, es gebe eine finanzielle Mehrbelastung für den Fonds der Einspeisevergütung. Kann die Regierung hier Zahlen nennen, wovon sie ausgeht für das Jahr 2021?Eintreten, wie Sie erahnen können, ist unbestritten. Und auch, dass wir heute eine abschliessende Lesung durchführen, ist nach meinem Dafürhalten unbestritten. Aber wie gesagt: Das Problem mit den zu hohen Leitungspreisen und dem Abschalten der bestehenden Photovoltaikanlagen, das sollten wir nach meinem Dafürhalten auch dringend beheben. Sonst werden wir dann die Energiestrategie 2030 nicht erfüllen können. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Rehak
Guten Morgen, meine Damen und Herren. Ich danke dem Wirtschaftsminister für diese Vorlage, die wurde jetzt ja wirklich sehr schnell ausgearbeitet. Herzlichen Dank dafür. Ich denke, sie ist nötig. Ich danke auch dem Abg. Lampert für seine Ausführungen. Ich möchte einfach an meine Ausführungen erinnern anlässlich der Berichte der Geschäftsunterlagen der LKW. Da erinnere ich Sie immer wieder an die hohen Netznutzungspreise, wo die LKW eben ihre Gewinne macht: Das ist vor allem im Betrieb ihrer Netze. Diese Netze sind schon lange bezahlt, die sind schon lange abgeschrieben. Das Problem, Herr Lampert, das ist das, was ich immer wieder sage und was Ihnen vermutlich schon leid ist: Dass eben diese Netznutzungskosten aufgrund der Betriebsbuchhaltung berechnet werden. Dort wird ein Zins angewandt, der viel zu hoch ist, und deshalb ist es so. Das ist jetzt einfach eine Auswirkung von dem, was ich immer wieder in diesem Hohen Haus wiederholt habe, was bis jetzt überhaupt nichts gefruchtet hat. Und das ist jetzt halt die Auswirkung davon.Ja, es ist so. Wir haben geförderte PV-Anlagen, da läuft der Vertrag aus, dann bekommen sie von der LKW noch drei, vier Rappen pro Kilowattstunde Strom. Wenn sie den gleichen Strom wieder zurückkaufen müssen, dann zahlen sie 20 Rappen für den gleichen Strom, weil eben die Energiekosten dermassen gering sind und die Netznutzungskosten dermassen hoch sind. Das ist ein Systemfehler, welchen wir hier schon über Jahre zulassen. Aber wir haben ja gewusst, was wir tun, Sie haben es ja immer wieder gehört. Vielleicht hat niemand zugehört - das ist das einzige, was das Problem hier drin ist. Aber ich bin froh, dass das langsam in das Bewusstsein gerückt wird. Wir sehen: Auf der einen Seite unterstützen wir PV-Anlagen. Die werden installiert, dann, nach zehn Jahren, laufen die Verträge aus und dann gammeln die auf dem Dach dahin. Die nützen ihnen nicht mehr viel. Denn da können Sie ein Eigennutzungsmodell machen: Wenn Sie den Strom selber verwenden können, dann haben Sie noch Glück gehabt. Aber wenn Sie eben den Strom in der Nacht brauchen und der wird am Tag produziert, dann haben Sie ein Problem. Denn Sie bekommen dann genau noch den Energiemarktpreis - drei, vier Rappen pro Kilowattstunde. Und wenn Sie den Strom dann zurückkaufen müssen, dann zahlen Sie ein Mehrfaches davon. Das ist dann halt nicht mehr sehr attraktiv. So, wie das der entsprechende Leserbriefschreiber auch richtig ausgeführt hat. Ja, wir haben einen Systemfehler. Wir müssen - in dieser Legislatur nicht mehr, aber in der nächsten - uns hier Gedanken machen, wie wir diesem entgegentreten können. Dann möchte ich auch Herbert Elkuch unterstützt wissen, der immer wieder sagt: Die PV-Energie ist eine Zufallsenergie. Jetzt, wenn Sie nach draussen schauen, die Sonne scheint. Vielleicht haben wir jetzt ein bisschen Leistung. Kaum kommt eine Wolke, ist diese Energie wieder weg. Sie ist Zufallsenergie, deshalb ist sie nicht sehr attraktiv. Und ja, Herr Lampert, ich hoffe, dass Sie Bauklötze staunen können, das ist gut. Ich hoffe aber, dass diese Bauklötze aus Holz sind, denn dann können Sie gerade noch ein bisschen CO2 speichern. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wünscht die Regierung das Wort?Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Wir haben ja am 6. November den Bericht und Antrag Nr. 118/2020 zur Energiestrategie und Energievision behandelt und ich möchte mich an dieser Stelle nochmals für die engagierte Diskussion und auch die Unterstützung der Richtung, die die Regierung vorgegeben hat, bedanken. Wir haben dann ja diesen Antrag bekommen und den Auftrag, in kurzer Zeit diesen Bericht und Antrag hier vorzulegen. Es war mir wichtig und auch den Leuten, die hier mitgearbeitet haben, dass wir nicht nur einfach die Gesetzesvorlage bringen, sondern auch Hintergrundinformationen, damit man das auch besser einordnen kann. Deshalb ist es mir auch noch einmal wichtig, darauf hinzuweisen, dass wir per 9. November für das Jahr 2020 eine überdurchschnittliche Leistung von 4'244 Kilowatt Peak zugesichert haben. Ich komme danach noch zum Unterschied zwischen «zugesichert» und «bereits gebaut». Dazu ist eben nochmals festzuhalten, dass nur ein Drittel der Leistung als Option 1 mit Einspeisevergütung und zwei Drittel als Einmalvergütung zugesichert wurden. Für die meisten Antragssteller ist damit heute die Einmalvergütung bereits die attraktivste Lösung, obwohl es diese in dieser Form ja noch gar nicht so lange gibt. Ans Netz gegangen und ausbezahlt, das ist mir wichtig dann auch im Hinblick auf die Ausführungen des Abg. Hasler, wurden im gleichen Zeitraum 1'916 Kilowatt Peak. Die aktuellen Zahlen zeigen, dass sich ein relativ grosser Anteil an zugesicherter Photovoltaikleistung immer noch im Bau befindet oder noch gebaut werden muss. Ein Einbruch für das Gewerbe oder gar die Gefährdung einer ganzen Branche, wie dies im Landtag im November geäussert wurde, ist aufgrund der Zahlen also nicht zu befürchten. Als zusätzliche Information möchte ich weiter ausführen, dass mit der verabschiedeten Energiestrategie 2030 die Integration von grossen Photovoltaikanlagen in der Energieversorgung zu einem Schwerpunktthema wird. Schon bei der Bearbeitung der Strategie wurde klar, dass mit steigenden Anteilen neue Ansätze der Netzintegration von Solarstrom erforderlich sind. Dies vor allem auch dann, wenn man nicht einfach in Kauf nehmen will, dass künftige Produktionsüberschüsse zu tiefen Preisen ins Ausland exportiert werden. Ohne Gegenmassnahmen werden voraussichtlich die Produktionsüberschüsse an sonnigen Tagen in der Mittagszeit zuerst an Wochenenden und dann immer häufiger auch unter der Woche auftreten. Dieses Problem ist zwar jetzt noch nicht Realität, aber es wird auf uns zukommen. Diesen Überlegungen folgend, wollen wir die sogenannten Prosumer - da haben wir auch schon etwas darüber gehört -, also jene Anlagenbesitzer, welche gleichzeitig auch Strombezüger sind, in die Überlegungen einbeziehen. Dazu ist ein Anreizsystem mit Bezug zum Marktpreis notwendig. Und es soll sichergestellt werden, dass einmal gebaute und aus der Einspeisevergütung fallende Anlagen zumindest kostendeckend weiter betrieben werden können. Dazu verweise ich auch auf die Seiten 8 und 9 im Bericht und Antrag.Ein ausreichender Vergütungspreis ist vor allem aber auch wichtig, um älter werdende Anlagen am Netz zu halten. Die ohnehin tiefen Marktpreise für Strom sind im Frühjahr, während der coronabedingten Schliessung, nochmals gesunken. Deshalb arbeiten wir an einem Modell, das auch den Weiterbetrieb von diesen Anlagen sicherstellt. Dieses Problem kann mit der Verlängerung der Einspeisevergütung nicht gelöst werden. Auf der anderen Seite ist auch nicht davon auszugehen, dass viele Anlagebesitzer hier in Zugzwang kommen und die Anlagen abstellen. Diese Fragen stellen sich vor allem dann, wenn Reparaturen vorgenommen oder Komponenten ersetzt werden müssen. Das neue Modell wird, wie angekündigt, mit einer Vernehmlassung zu neuen gesetzlichen Bestimmungen im EEG vorgelegt werden. Mit den Ausführungen hoffe ich, Ihnen eine gute Grundlage für eine Entscheidung zu geben. Um dem Anliegen des Landtages vom 6. November nachzukommen, beantragt die Regierung, die beiliegende Gesetzesvorlage abschliessend in Behandlung zu ziehen und als dringlich zu erklären. Ich komme jetzt noch zu den Punkten, die Sie aufgeworfen haben. Zum Abg. Eugen Nägele, der den Antrag auch eingebracht hat: Sie haben ausgeführt, es gehe Ihnen jetzt nicht darum, die Modelle gegeneinander auszuspielen. Darum geht es mir auch nicht. Sie haben dann aber auch ausgeführt: Wir brauchen in Zukunft beides. Und beides heisst: auch die Einspeisevergütung. Da bin ich entschieden nicht Ihrer Meinung. In einer gewissen Zukunft brauchen wir diese Einspeisevergütung, die abgekoppelt ist vom Markt, eben nicht mehr. Also es ist schon richtig, dass diese Einspeisevergütung - nach diesem Modell - irgendwann ein Ende hat. Ich denke, deshalb ist auch die Abbildung auf der Seite 8 sehr hilfreich, die eben zeigt, in welchen Phasen man sich hier bewegt. Eine Verlängerung um ein Jahr ist eine Verlängerung um ein Jahr. Aber ich glaube, wir müssen hier wirklich dann irgendwann davon wegkommen. Dann haben Sie noch ausgeführt, dass Fassadenanlagen eingefordert werden sollten - auch vom Landtag. Beim DLZ habe man das verpasst. Ich verweise vielleicht auf die Pläne des DLZ. Dort wird natürlich mit sehr vielen Fenstern gearbeitet, weil Arbeitsplätze hinter diesen Fassaden liegen. Wir haben einige Fassadenmodelle schon gesehen, beispielsweise bei Industriebauten oder auch bei Einfamilienhäusern. Jetzt bei Bürogebäuden, wo halt eben auch Licht sehr, sehr relevant ist, steht das zum Teil etwas im Widerspruch. Es gibt natürlich auch fensterintegrierte Solaranlagen, aber die Technologie ist vielleicht jetzt noch nicht ganz so weit. Deshalb: Ja, ich bin auch der Meinung, wir sollten Vorbild sein, auch bei staatlichen Bauten. Aber überall ist es nicht immer ganz so einfach möglich. Dann zum Abg. Elfried Hasler. Ich nehme an, ich kenne den zitierten Branchenvertreter, nur teile ich die Sorge derjenigen Person nicht. Aber das ist hier jetzt auch unerheblich. Sie haben ausgeführt, dass eben coronabedingt gewisse Anlagen vielleicht nicht mehr hätten gebaut werden können. Da möchte ich einfach darauf hinweisen: Es ist nicht die Inbetriebnahme bis zum 31. Dezember, sondern die Zusicherung der Förderung. Deshalb habe ich auch die Zahlen nochmals genannt. Wenn die zugesichert sind bis zum 31. Dezember - wenn Sie das heute beschliessen bis zum 31. Dezember im nächsten Jahr -, dann können die natürlich auch noch gebaut werden in der Folge. Das ist mir noch ganz wichtig. Dann zum Abg. Wendelin Lampert, zu den Energiepreisen und den Leitungspreisen. Nun, Sie haben die Regierung aufgefordert, hier etwas zu tun. An den Marktpreisen können wir nichts tun. Die Marktpreise sind, wie sie sind. Und wenn viel produziert wird, dann wird es eben günstiger. Da kann ich auf den Abg. Thomas Rehak verweisen: Natürlich, wenn die Sonne scheint, dann wird mit Solarstrom viel produziert und dann ist der Wert des Stroms, der dann produziert wird, eben günstiger, als wenn weniger produziert wird. Gerade deshalb ist eben aus unserer Sicht nicht die Abkopplung vom Markt, sondern eine Marktprämie dann entsprechend relevant. Was ich noch ausführen möchte, ist: Die Einspeisung - das ist mir auch noch wichtig, denn das klang jetzt so, als ob man für das Einspeisen bezahlen muss - ist nicht mit Netzkosten belastet. Aber natürlich, wenn man den Strom dann zurückholt, dieser Teil dann schon. Sonst müssten wir das Modell hier dann entsprechend umbauen. Dann ist die LKW daran, auch die Messpreise entsprechend zu senken, weil diese natürlich auch eine gewisse Relevanz haben. Dann haben Sie noch gefragt zum Fonds für Einspeisevergütungen: Dieser schloss per Ende 2019 mit einem Minus von CHF 7'606'426 ab. Ende 2018 war es noch ein Minus von CHF 9 Mio. und es wird mit einer Erholung in den Jahren 2023/2024 gerechnet, sodass das dann eigentlich funktionieren sollte. Aber auch der heutige Entscheid wird keinen gravierenden Einfluss haben auf die entsprechende Erholung. Dann haben Sie noch gesagt, es wäre bei den gewissen Seiten 8, 9, 10 ein Widerspruch in sich. Ich bin überzeugt, dass Sie es schon verstanden haben. Das eine ist der Zubau, den wir unterstützen, das andere ist der Erhalt bestehender Anlagen, dass die natürlich auch in Zukunft genutzt werden. Deshalb ist es kein Widerspruch, sondern es ist in sich logisch, dass wir beides haben wollen. Denn wir wollen den Strom aus Photovoltaik unterstützen - sowohl den Zubau, als auch den Erhalt. Deshalb stimmt das natürlich schon, was dort geschrieben ist. Auf die restlichen Fragen, die Sie aufgeworfen haben, da verweise ich aus Effizienzgründen - nicht aus Energieeffizienz, aber aus sonstigen Effizienzgründen - auf meine Antworten im November-Landtag. Sie wären heute die gleichen. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Elfried Hasler
Danke, für das Wort. Danke für die Ausführungen, Herr Regierungschef-Stellvertreter. Sie haben gesagt, dass es eben nicht so sei, wie ich erwähnt habe, dass die Inbetriebnahme ausschlaggebend sei, sondern die Zusicherung. Nun, das steht komplett im Gegensatz zum Wortlaut des entsprechenden Gesetzes. Das Gesetz ist hier klipp und klar. Schauen Sie sich Art. 17 an. Hier heisst es: «Für Elektrizität aus folgenden Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2021» - und jetzt noch 2020 - «in Betrieb genommen werden». «In Betrieb genommen werden» - hier ist nicht der geringste Spielraum für irgendetwas anderes. Darum wundert es mich, dass Sie sagen, dass in der Praxis dann doch die Zusicherung relevant sei. Ich denke, das Gesetz ist auf jeden Fall völlig klar in diesem Punkt. Und auf dieses Gesetz, auf diesen Wortlaut, muss sich eine Branche und auch ein Bauherr natürlich beziehen können. Er kann nicht davon ausgehen, dass es vielleicht dann doch an den Gesetzen vorbei in den Ämtern eine gewisse Kulanz geben könnte. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Ich habe eine Frage an die Regierung, und zwar wurden jetzt ja die Netzkosten angesprochen, die da bei uns hoch sind. Aber Netze kosten einfach etwas, also diese Leitungen sind ja nicht gratis im Boden. Aber weiss man, wie hoch der Anteil ist - diese Netzkosten, das ist ja ein ganzes Gebilde an Kosten - an Pumpspeicherkraftwerken, an die Bereithaltung von Kraftwerken, um im Winter eine Dunkelflaute zu überbrücken? Es sind ja nicht nur die Leitungen, die im Boden sind, sondern da ist ja auch noch eine Maschinerie dahinter. Da sind Kraftwerke, vor allem Pumpspeicherkraftwerke, die das speichern müssen. Wie ist der Anteil von der Netzleitung, also wenn das jetzt in unserem Land einfach verteilt wird? Und wie hoch ist der Anteil an den Netzkosten für diese Bereitstellung von Kernkraftwerken für die Zwischenspeicherung oder auch für die Langzeitspeicherung in den Stauseen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Zum Abg. Elfried Hasler: Ich danke für diese Richtigstellung. Sie haben recht. Ich habe mich hier im Gesetz geirrt und möchte das entsprechend auch jetzt richtiggestellt wissen. Und zum Abg. Herbert Elkuch: Diese Detailangabe kann ich Ihnen leider im Moment nicht machen. Ich denke aber, es ist für den Entscheid, den wir jetzt fällen, vielleicht auch nicht gegenständlich relevant. Ich werde schauen, ob ich das noch nachliefern kann. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit können wir über Eintreten abstimmen. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlage ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Mit 25 Stimmen wurde einhellig Eintreten beschlossen. Wir nehmen die 1. Lesung der Gesetzesvorlage durch Artikelaufruf vor. Art. 17 Abs. 2 Einleitungssatz wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 17 Abs. 2 Einleitungssatz steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 18 Abs. 2 Bst. b und Abs. 7 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 18 Abs. 2 Bst. b und Abs. 7 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 38 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 38 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben die Vorlage in 1. Lesung beraten. Die Regierung beantragt abschliessende Beratung der Vorlage. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
25 Stimmen, damit einhellige Zustimmung. Ich bitte den Parlamentsdienst, die 2. Lesung der Gesetzesvorlage vorzunehmen.Art. 17 Abs. 2 Einleitungssatz wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 17 Abs. 2 Einleitungssatz steht zur Diskussion.
Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Noch einmal zurückkommend auf das Votum von Elfried Hasler: Wollen wir das so? Bis zum 31. Dezember 2021 «in Betrieb genommen werden»? Oder könnte man sich auch vorstellen, dass man das bis dahin «projektiert und bewilligt» hat. Es braucht ja ein Bewilligungsverfahren. Ist das schon im Sinn des Erfinders? Vielleicht die Frage an den Wirtschaftsminister: Ist das zielrichtig? Oder müsste man sich hier fragen, ob man hier nicht die entsprechende Baubewilligung nehmen könnte?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich würde jetzt die Verlängerung so machen, wie sie eben bisher auch bestanden hat und deshalb an diesem Wortlaut auch festhalten. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir stimmen ab. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung. Art. 18 Abs. 2 Bst. b und Abs. 7 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 18 Abs. 2 Bst. b und Abs. 7 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 38 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 38 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer der Gesetzesvorlage die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Mit 25 Stimmen hat der Landtag einhellig zugestimmt. Die Regierung beantragt, den Gesetzesbeschluss als dringlich zu erklären. Wer damit einverstanden ist, gebe bitte die Stimme ab. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
25 Stimmen, damit hat der Landtag den Gesetzesbeschluss als dringlich erklärt und wir haben Traktandum 32 erledigt. Wir machen jetzt 15 Minuten Pause. Die Sitzung ist unterbrochen (von 10:35 bis 10:55 Uhr).
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