Abänderung des Gesetzes über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMG) sowie die Abänderungen weiterer Gesetze - Verordnung (EU) 2017/1131 über Geldmarktfonds (MMF) (Nr. 73/2020); 1. und 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 24: Abänderung des Gesetzes über die Verwalter alternativer Investmentfonds sowie die Abänderungen weiterer Gesetze - Verordnung (EU) 2017/1131 über Geldmarktfonds.Wir behandeln diese Vorlagen in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 73/2020.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Auch diese Gesetzesvorlage dient der reinen Durchführung einer im ganzen EWR direkt anwendbaren EU-Verordnung. Mit der zugrunde liegenden EU-Verordnung 2017/1131 sollen die Anforderungen an Geldmarktfonds europaweit harmonisiert werden. Mit den vorliegenden Gesetzesänderungen werden, wie in einem Durchführungsgesetz üblich, lediglich die zuständige Behörde - hier die FMA -, deren Aufgaben und Befugnisse, Sanktionsmassnahmen und Gebührentatbestände bestimmt. Inhaltlich ist die EU-Verordnung direkt anwendbar. Eintreten ist unbestritten und auch hier beantragt die Regierung abschliessende Behandlung, wogegen nichts einzuwenden ist. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen, somit können wir über Eintreten befinden. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlagen ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Mit 25 Stimmen wurde Eintreten einhellig beschlossen. Wir nehmen die 1. Lesung der ersten Gesetzesvorlage durch Artikelaufruf vor. Art. 1 Abs. 3 Bst. f wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 Abs. 3 Bst. f steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 4 Abs. 1 Ziff. 6 Bst. e und Ziff. 48 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 Abs. 1 Ziff. 6 Bst. e und Ziff. 48 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 156 Abs. 2 Bst. fter wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 156 Abs. 2 Bst. fter steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 157 Abs. 2 Bst. a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 157 Abs. 2 Bst. a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 174 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 174 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 176 Abs. 3 Bst. z wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 176 Abs. 3 Bst. z steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben die Vorlage in 1. Lesung beraten.
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Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren.Art. 1 Abs. 3 Einleitungssatz und Bst. b bis d werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 Abs. 3 Einleitungssatz und Bst. b bis d stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 Abs. 1 Ziff. 29 und 35 sowie Abs. 3 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 Abs. 1 Ziff. 29 und 35 sowie Abs. 3 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 24 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 24 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 128 Abs. 1 und 2 Bst. k werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 128 Abs. 1 und 2 Bst. k stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 129 Abs. 1, 2 Bst. a und k sowie Abs. 6 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 129 Abs. 1, 2 Bst. a und k sowie Abs. 6 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 143a Abs. 2 Bst. v wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 143a Abs. 2 Bst. v steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben die Vorlage in 1. Lesung beraten.
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Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes.Anhang 1 Abschnitt C Überschrift und Ziff. 1c werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Anhang 1 Abschnitt C Überschrift und Ziff. 1c stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Anhang 2 Kapitel II Abschnitte B, D, I sowie K Überschrift, Bst. a und b werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Anhang 2 Kapitel II Abschnitte B, D, I sowie K Überschrift, Bst. a und b stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben auch diese Vorlage in 1. Lesung beraten.
Auch hierzu beantragt die Regierung abschliessende Beratung. Wer mit abschliessender Beratung einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 24 Stimmen einhellig zugestimmt. Abg. Alexander Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich beantrage 2. Lesung per Gesetzesaufruf. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es wurde 2. Lesung per Gesetzesaufruf beantragt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 24 Stimmen stattgegeben. -ooOoo-
Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Verwalter alternativer Investmentfonds
Landtagspräsident Albert Frick
Ich bitte, die 2. Lesung per Gesetzesaufruf vorzunehmen: Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Verwalter alternativer Investmentfonds.Das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Verwalter alternativer Investmentfonds wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Verwalter alternativer Investmentfonds steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer der Gesetzesvorlage die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 24 Stimmen die Zustimmung einhellig erteilt. -ooOoo-
Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren.Das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer der Gesetzesvorlage die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Mit 24 Stimmen wurde die Zustimmung einhellig erteilt.-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes.Das Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer der Gesetzesvorlage die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 24 Stimmen die Zustimmung einhellig erteilt. Damit haben wir Traktandum 24 erledigt. -ooOoo-