Genehmigung und Umsetzung des Notenaustausches zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der EU betreffend die Übernahme von Rechtsgrundlagen zur Weiterentwicklung des Schengener Informationssystems SIS (Verordnungen (EU) 2018/1860, 2018/1861 und 2018/1862) sowie die Abänderung des Gesetzes über die Landespolizei (Polizeigesetz; PolG), des Gesetzes über die Ausländer (Ausländergesetz; AuG) und des Asylgesetzes (AsylG) (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) (Nr. 131/2019)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir wenden uns jetzt noch als letztes Traktandum heute Traktandum 20 zu: Genehmigung und Umsetzung des Notenaustausches zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der EU betreffend die Übernahme von Rechtsgrundlagen zur Weiterentwicklung des Schengener Informationssystems SIS (Verordnungen (EU) 2018/1860, 2018/1861 und 2018/1862) sowie die Abänderung des Gesetzes über die Landespolizei, des Gesetzes über die Ausländer und des Asylgesetzes (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands).Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 131/2019. Er steht zur Diskussion.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Gerne bedanke ich mich beim zuständigen Ministerium von Frau Regierungsrätin Dominique Hasler für den vorliegenden Bericht und Antrag. Die Zusammenarbeit aufgrund der Schengen-Assoziierung ist für die Sicherheit und das Migrationswesen Liechtensteins von erheblicher Bedeutung. Namentlich das Schengener Informationssystem, kurz SIS, ist für die Landespolizei, das Ausländer- und Passamt sowie das an der Grenze zu Österreich tätige Schweizerische Grenzwachtkorps zu einem unverzichtbaren Instrument geworden und erleichtert die Arbeit zugunsten der Sicherheit in Liechtenstein. Diese Zusammenarbeit wird nun mit der gegenständlichen Vorlage weiter gestärkt und die Funktionalität des SIS ausgebaut. Beispielsweise werden in Zukunft alle Personen, die als potenzielle terroristische Gefahr eingestuft werden, im SIS sichtbar sein. Zudem sollen besonders schutzbedürftige Personen präventiv ausgeschrieben werden können. Davon betroffen sind beispielsweise Kinder, welche von einem Elternteil entführt oder Opfer von Zwangsheiraten oder Menschenhandel werden könnten. Aufgrund der präventiven Ausschreibung würden die Entführer bereits am Flughafen gestoppt und die Ausreise verweigert. Das ausgebaute SIS sollte ferner einen besseren Vollzug der Verfügungen zur Wegweisung von Drittstaatsangehörigen mit irregulärem Aufenthalt im Schengen-Raum sowie die europaweite Ausschreibung und den Vollzug von Einreiseverboten ermöglichen, welche insbesondere mit der Einführung der lückenlosen Kontrolle der Ein- und Ausreise in und aus dem Schengen-Raum diesbezügliche Sicherheitslücken schliessen soll. Ebenfalls werden neu die europäischen Migrationsämter in das System eingebunden. Das SIS ist das erfolgreichste Instrument zur wirksamen Zusammenarbeit zwischen Polizei-, Migrations-, Zoll- und Justizbehörden in der EU und den assoziierten Schengen-Staaten und leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Gewährleistung eines hohen Sicherheitsniveaus. Die vorliegende Weiterentwicklung bietet einen grossen Mehrwert für Liechtenstein, indem es die Zusammenarbeit zwischen Landespolizei und Ausländer- und Passamt nachhaltig stärken solle. Liechtenstein erhält für die Implementierung EUR 1,2 Mio. aus dem Internal Security Fund. Dies ist betragsmässig der gleich hohe Anteil wie jedes andere Land, beispielsweise auch Deutschland, erhält. Es wird in Liechtenstein somit angestrebt, die entstehenden Kosten durch diesen Beitrag zu decken. Aufgrund meiner Ausführungen werde ich dem Antrag der Regierung zur gegenständlichen Vorlage meine Zustimmung erteilen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Geschätzte Damen und Herren, noch einmal guten Abend. Ich denke, ich werde mein Votum mehr oder weniger unverändert beibehalten, da ich andere Schwerpunkte gesetzt habe als der Abg. Manfred Kaufmann.Auch in diesem Bericht und Antrag geht es wie schon beim Traktandum zuvor um die Weiterentwicklung von Schengen. Hier geht es, genauer gesagt, um die Weiterentwicklung des Schengener Informationssystems, kurz SIS - das haben wir schon gehört -, und um die Übernahme von drei Verordnungen. Beim SIS geht es um die Zusammenarbeit zwischen Polizei, Migrationsbehörden, Zollbehörden und Justizbehörden. Im Protokoll der APK können wir nachlesen, dass die Polizei diesem Bericht und Antrag sehr positiv gegenübersteht. Auf der nationalen Ebene wird das SIS durch ein jeweiliges SIRENE-Büro umgesetzt. SIRENE - ich bin nicht ganz sicher, wie man das richtig ausspricht - steht für Supplementary Information Request at the National Entries. Eine Sirene ist auch eine mythologische Figur der Antike. Aber hier geht es natürlich nicht um das, sondern um ein Büro, um eine offizielle Stelle, zu der ich dann noch eine Frage habe. Diese Stelle muss 365 Tage im Jahr, an sieben Tagen in der Woche und 24 Stunden funktionieren. Ich bitte die Innenministerin um ein paar Auskünfte zur Einbettung von SIRENE hier in Liechtenstein. Auch hätte ich gerne ein paar Auskünfte zum personellen Aufwand, da sich der Mehraufwand der Umsetzung momentan nur schwer abschätzen lässt; so steht es ganz am Schluss des Berichts und Antrags auf der Seite 69. Als assoziiertes Schengen-Mitglied sind wir verpflichtet, diese Verordnungen zu übernehmen. Die drei Verordnungen bringen es mit sich, dass wir nationales Gesetz anpassen müssen, weshalb wir heute das Polizeigesetz, das Ausländergesetz und das Asylgesetz in 1. Lesung auch behandeln werden. Nun kann man sich fragen: Was? Schon wieder drei neue Verordnungen? Braucht es das wirklich? Ich glaube, dass die Umsetzung dieser Verordnungen die Sicherheit von Personen erhöhen kann. Dabei denke ich an die Möglichkeit, auch Kinder auszuschreiben, die beispielsweise dem Risiko einer Kindesentführung ausgesetzt sind. Auf der Seite 15 können wir lesen, dass es möglich sein wird, ein Kind an der Grenze anzuhalten, um Abklärungen der genaueren Umstände der Reise vorzunehmen. «Das Reformpaket SIS ermöglicht neu, Kinder und Jugendliche europaweit präventiv zur Anhaltung auszuschreiben, um sie vor einer unerlaubten Verbringung in ein Drittland zu schützen.» Ich finde es auch richtig, dass die Verhältnismässigkeit der Eingaben geprüft werden muss. Ist eine Eingabe und auch die Verlängerung davon verhältnismässig, relevant und von Bedeutung? Ich finde es auch richtig, dass die Daten von Ausschreibungen nach gewissen Fristen gelöscht werden. Diese sind auf den Seiten 29 und 30 beschrieben. Beim Lesen habe ich mich gefragt, ob die Daten wirklich gelöscht werden oder nur im System verschwinden. Ich habe dazu keine genaueren Ausführungen gefunden und weiss nicht, ob die Regierung dazu Ausführungen machen kann. Ich bin überzeugt, dass der Austausch von Informationen zwischen einzelnen Behörden ganz sicher erleichtert wird. Ich stimme deshalb den Anträgen der Regierung auf der Seite 76 zu. Eine Frage habe ich noch zu einer Aussage auf der Seite 17. Dort geht es um die Schulung der Nutzer des Schengener Informationssystems (SIS). Werden diese Schulungen für die Nutzer hier in Liechtenstein, also in unserem Land, zum Beispiel zusammen mit Österreich organisiert? Oder wie laufen diese Schulungen ab? Ich bitte die Regierung um Auskünfte zu diesem Bereich, wenn möglich. Zum Schluss noch eine Bemerkung zum Kapitel «8. Auswirkungen auf Verwaltungstätigkeit und Ressourceneinsatz», Seite 69 und folgende. Die Aussagen zu den personellen und räumlichen Auswirkungen, zu den organisatorischen Auswirkungen und zu den finanziellen Auswirkungen und zur technischen Umsetzung machen mich nicht wirklich glücklich. Nun, das müssen sie auch nicht, da gibt es in der Tat andere Dinge, aber ich frage die Regierung, kaufen wir hier nicht ein bisschen die Katze im Sack? Denn viele Dinge sind ja noch völlig unbestimmt und schwer vorhersehbar. Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Hier im Bericht und Antrag steht geschrieben, dass bei drohender Kindesentführung oder Zwangsverheiratung und ähnlichem dies präventiv ausgeschrieben werden kann, also vorsorglich. Aber im Originaltext von der EU heisst es: «Ausschreibungen von Kindern, die dem Risiko einer Kindesentführung durch einen Elternteil ausgesetzt sind, sollten nur in das SIS eingegeben werden können, wenn das Risiko konkret und offensichtlich ist, sowie unter abgegrenzten Umständen.» Da frage ich mich, ob unsere Formulierung da schon richtig ist mit «vorsorglich», ob das auch diesem entspricht. Denn hier sind doch wesentlich strengere Massstäbe gegeben, bis das ausgeschrieben werden soll oder darf. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Hasler
Herr Präsident, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Die Zusammenarbeit mit unseren Partnern des Schengen-Raums in den Bereichen Sicherheit sowie Migration ist für uns von erheblicher Bedeutung. Das Schengener Informationssystem (SIS) ist dabei sowohl für die Landespolizei als auch das Ausländer- und Passamt sowie das an der Grenze zu Österreich tätige GWK unverzichtbar. Die Funktionsweise des SIS wird mit der gegenständlichen Vorlage ausgebaut, die Zusammenarbeit weiter gestärkt. Dieses Reformpaket bezweckt neben den erweiterten Möglichkeiten zur Kriminalitätsbekämpfung durch neue Ausschreibungskategorien und die erweiterte Nutzung für Migrationszwecke insbesondere auch die erweiterte Nutzung biometrischer Daten. Biometrische Daten in diesem Zusammenhang, vor allem Finger-abdrücke und in einem nächsten Schritt die automatisierte Gesichtserkennung, nehmen im europäischen Grenzmanagement sowie in der Verhinderung und Bekämpfung schwerer und terroristischer Straftaten im Zuge der technischen Entwicklung und Leistungsfähigkeit solcher Systeme eine zunehmend zentrale Rolle ein. Neu sollen sämtliche Personen, welche als eine potenzielle terroristische Gefahr eingestuft werden, im SIS für alle sichtbar sein. Ebenfalls ermöglicht das ausgebaute SIS neu die präventive Ausschreibung von besonders schutzbedürftigen Personen. Wie im Bericht und Antrag angeführt, werden diesbezüglich noch zu bestimmende gesetzliche Anpassungen in einem separaten Bericht und Antrag vorgelegt werden. Die gegenständliche Vorlage betrifft einerseits die Genehmigung des Notenaustausches zwischen Liechtenstein und er Europäischen Union zur Übernahme der drei Verordnungen zur Weiterentwicklung des Schengener Informationssystems (SIS). Andererseits befasst sich die Vorlage mit den für die Umsetzung derselben notwendigen Abänderungen des Polizeigesetzes, des Ausländergesetzes sowie des Asylgesetzes. Ich bitte Sie deshalb, den Notenaustausch zur Übernahme der Verordnung zur Weiterentwicklung des SIS zu genehmigen und die Gesetzesvorlagen in Behandlung zu ziehen.Gerne gehe ich nun auf die Fragen des Abg. Eugen Nägele und des Abg. Herbert Elkuch ein. Der Abg. Eugen Nägele hat gefragt, wie dieses SIRENE-Büro in Liechtenstein eingebettet sein wird. Es ist so, dass in diesem SIS-System jedes Land eine nationale operative Zentralstelle, also ein sogenanntes SIRENE-Büro, braucht und in Liechtenstein wird das bei der Landespolizei angegliedert sein. Dieses Büro ist dann für den nationalen und internationalen Informationsaustausch in Bezug auf SIS-Daten und die rasche Trefferbearbeitung zuständig und es macht durchaus Sinn, dieses Büro im Sinne der Effizienz bei der Polizei auch anzugliedern, weil wir da schon einen 24-Stunden-Betrieb haben und somit schnelle Reaktionszeiten sicherstellen können.
Sie haben dann ausgeführt, dass Sie eher unglücklich sind mit den vagen Aussagen in Bezug auf die Konsequenzen. Hier ist es so, dass es sich um ein grosses EU-Projekt handelt, wo die IT zum Teil erweitert wird und auch gemeinsam miteinander noch entwickelt wird. Deshalb ist es schwierig, in einem so laufenden Prozess jetzt schon verbindliche, messbare Aussagen zu machen. Was wir aber klar im Bericht und Antrag auch schreiben, ist, dass wir davon ausgehen, dass zum Beispiel die personellen Ressourcen nicht extrem explodieren werden, weil ja diese Systeme heute schon von Menschen bedient werden und wir heute schon solche Trefferabgleiche machen. Was neu sein wird, ist, dass wir eine deutlich verbesserte Informationsbrücke zwischen dem Ausländer- und Passamt und der Landespolizei haben werden. Was nach meiner Meinung als Innenministerin ein sehr wichtiger Bestandteil dieser Vorlage ist, ist, dass wir hier mehr Datentransfer und Datentransparenz schaffen können.Sie haben mich gefragt, wie das gehen wird betreffend die Schulungen. Mitgliedstaaten müssen neu über ein nationales Schulungsprogramm verfügen, das Schulungen für die Endnutzer wie auch für das Personal der SIRENE-Büros umfasst. Wie das genau aufgebaut sein wird, wird sich dann auch danach orientieren, wie das Programm aussieht. Dann hat der Abg. Herbert Elkuch noch die Frage gestellt betreffend die Definition - Sie müssen sonst Ihre Fragen nochmals kurz ergänzen, ich kann Ihnen diese so nicht beantworten. Was ich noch beantworten kann, ist, der Abg. Eugen Nägele hat noch gefragt, was mit der Datenspeicherung passiert. Das wird natürlich im Rahmen von dieser Programmentwicklung ein wesentlicher Bestandteil sein, kann jetzt noch nicht final definiert werden. Aber hier ist es sicherlich so, dass man sich da auch natürlich stark an der Datengrundverordnung orientiert. Wir sind ja hier eingebettet in die EU-Gesetzgebung.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Herbert Elkuch
Ich stelle die Frage noch einmal. Und zwar: Im Bericht und Antrag der Regierung ist geschrieben, dass, wenn es um eine Kindesentführung oder Zwangsheirat oder auch wenn es um Erwachsene geht, vorsorglich das angemeldet werden kann. Also nur, wenn der Verdacht schon besteht. Hingegen in der Verordnung, L 312/60, im Amtsblatt der Europäischen Union, da sind wesentlich strengere Massstäbe. Da steht: «Es ist daher erforderlich, dass strenge und angemessene Regelungsschranken zur Verfügung stehen.» Und weiter: «Ausschreibungen von Kindern, die dem Risiko einer Kindesentführung durch einen Elternteil ausgesetzt sind, sollten nur in das SIS eingegeben werden können, wenn das Risiko konkret und offensichtlich ist ...» Also es muss schon eine Handhabe da sein. Ich meine, diese Schreibweise in dieser EU-Verordnung ist wesentlich konkreter. Die stellt höhere Ansprüche. Dann noch ein zweites, das ist im Bericht und Antrag auf Seite 75, ungefähr in der Mitte. «Da die legistischen Arbeiten von den österreichischen Behörden noch nicht angegangen worden waren, war es nicht möglich, die diesbezüglich erforderlichen Gesetzesanpassungen in dem gegenständlichen Bericht und Antrag vorzulegen.» Jetzt frage ich mich: Ja, wir wissen ja nicht, was da kommt, weil diese Prüfungen in Österreich noch nicht so weit sind. Können wir da mit diesem ganzen Bericht und Antrag nicht zuwarten, bis auch die Österreicher so weit sind? Wieso müssen wir das vorziehen? Dann ist ja dieses Abkommen auch die Vorstufe irgendwann zu einer Gesichtserkennung. Das kann man herauslesen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Hasler
Herr Präsident, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Besten Dank, Herr Abg. Elkuch, dass Sie die Frage nochmals wiederholt haben. Sie haben sie sich zum Teil auch schon selbst mit dem zweiten Teil Ihres Votums beantwortet. Ich möchte vielleicht kurz ausführen, dass diese Ausschreibungen und diese Erweiterung der Ausschreibungen ein Detail dieser Vorlage sind. Und wie diese spezifischen Ausschreibungen wirklich dann ausgestaltet werden sollen - jetzt zum Beispiel in Bezug auf die Kindesentführung -, da ist es den Justizbehörden und uns sehr wichtig, dass man hier gesetzliche Anpassungen des materiellen und Zivilrechtes und des Zivilverfahrensrechtes genau prüft und dann dementsprechend dort anpasst. Das Landgericht hat diesbezüglich Abklärungen im Rahmen dieser Vorlage vorgenommen und vorgeschlagen, wegen des diesbezüglich von Österreich rezipierten Rechtes Anpassungen des liechtensteinischen Rechtes in Analogie zu den diesbezüglichen Novellierungen der österreichischen Gesetze vorzunehmen. Das heisst, dass man auf diese Vorlage von Österreich wartet, bis diese Gesetze dort dann erarbeitet sind. Dass sie dann nachfolgend - also infolge dieser Vorlage dann - ausgearbeitet werden können, dass wir dann diese rezipieren hier für Liechtenstein. Das ist der Grund, warum es jetzt hier noch nicht konkret festgehalten ist. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen. Wir wenden uns dem Antrag der Regierung zu. Ich bitte, den Antrag zu lesen.Der Antrag wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 21 Stimmen die Zustimmung erteilt. Damit haben wir auch Eintreten auf die Gesetzesvorlagen beschlossen und wir können mit der Lesung der ersten Vorlage durch Artikelaufruf beginnen. Art. 24b Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 24b Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 24d Abs. 2a Einleitungssatz und Bst. abis sowie Abs. 2b werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 24d Abs. 2a Einleitungssatz und Bst. abis sowie Abs. 2b stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 25 Abs. 1 Bst. h wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 25 Abs. 1 Bst. h steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 25a Abs. 1 Bst. e wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 25a Abs. 1 Bst. e steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben die Vorlage in 1. Lesung beraten.
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Gesetz über die Abänderung des Ausländergesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Ausländergesetzes.Art. 54 Abs. 1, 2 Bst. a und Abs. 2a werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 54 Abs. 1, 2 Bst. a und Abs. 2a stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 54a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 54a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 54b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 54b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 54c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 54c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 54d wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 54d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 54e wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 54e steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben die Vorlage in 1. Lesung beraten.
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Gesetz über Abänderung des Asylgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über Abänderung des Asylgesetzes.Art. 2a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 26a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 26a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben auch diese Vorlage in 1. Lesung beraten. Gleichzeitig haben wir Traktandum 20 abgeschlossen.
Ich unterbreche jetzt die Landtagssitzung bis morgen Vormittag, 9 Uhr.Die Sitzung ist geschlossen (um 20:05 Uhr).
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