Abänderung des Energieeffizienzgesetzes (EEG) zur Schaffung von Energiekatastern (Nr. 127/2019); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 40: Abänderung des Energieeffizienzgesetzes (EEG) zur Schaffung von Energiekatastern. Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 127/2019. Er steht zur Diskussion.Stv. Abg. Rainer Beck
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Mit der Schaffung der notwendigen Rechtsgrundlage für die Führung und den Betrieb von Energiekatastern kommt die Regierung einem Anliegen und Bedürfnis der Gemeinden nach, eine rechtliche Basis für das gemeindliche Engagement im Bereich der erneuerbaren Energien und Nachhaltigkeit zu schaffen. Damit kann die Umsetzung energiepolitscher Massnahmen insbesondere im Zusammenhang mit dem Energiestadt-Label langfristig gesichert werden. In einem Energiekataster werden in regelmässigen Abständen - in der Regel alle zwei Jahre - genau festgelegte Parameter von Energie- und Wasserverbrauchsdaten erhoben und ausgewertet, sodass die Entwicklungen im Energiebereich und der Energieeffizienz unter verschiedenen Gesichtspunkten aufgezeigt werden können. Die liechtensteinischen Gemeinden haben in den letzten Jahren nach und nach eigene Energiekataster auf Gemeindeebene aufgebaut. Diese standen und stehen insbesondere im Zusammenhang mit dem Erwerb und dem Erhalt des Schweizer Energiestadt-Labels, mit dem zwischenzeitlich alle Gemeinden erfolgreich ausgezeichnet wurden. Darüber hinaus wurden den Gemeinden Ruggell und Planken das europäische Gold-Label verliehen.
Den Gemeinden ist es daher ein wichtiges Anliegen, die entsprechende Rechtsgrundlage zu schaffen. Sie möchten damit ein klares Zeichen und ein positives Signal setzen, sich auch zukünftig für den Klimaschutz und die nachhaltige Energienutzung einzusetzen. Der Grundstein zur Erreichung dieses Ziels wird vor allem durch die Einführung einer gesetzlichen Pflicht zur Führung eines Energiekatasters gelegt. Die vorgesehene Verknüpfung der Energiekataster über die Gemeindegrenzen hinaus auf Landesebene bündelt die vorhandenen Daten und ermöglicht vertiefte Analysen aus Sicht des ganzen Landes. Darüber hinaus vermittelt eine gemeinsame Vorgehensweise und Zusammenarbeit den Aufwand für die Erstellung und die Pflege der Energiekataster. Die Energiekataster ermöglichen damit ein Monitoring sowohl auf lokaler, sprich gemeindlicher, als auch auf landesweiter Ebene und tragen so massgeblich zur Transformation hin zu erneuerbaren Energien und zu einer nachhaltigen Energiewirtschaft bei. Angestrebt wird eine laufende Datenerhebung mit regelmässiger Auswertung, um die Entwicklungen im Energiebereich aufzuzeigen. Die systematische Nutzung von Energiedaten wird es in Zukunft noch besser ermöglichen, Massnahmen im Energiebereich mit einem vernünftigen Kosten-Nutzen-Verhältnis zu erkennen und in der Folge umzusetzen. Im Rahmen der Vernehmlassung wurde auch auf die datenschutzrechtlichen Vorgaben hingewiesen, die es einzuhalten gilt, indem keine Rückschlüsse auf einzelne Personen oder Haushalte erlaubt sind. Die Regierung sieht nun die gegenständliche Vorlage aus energiepolitischer Sicht als einen Kompromiss zwischen dem Bedürfnis der Betroffen an einem angemessenen Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte und einem zukunftsorientierten Rechtsrahmen, welcher die Interessen der Allgemeinheit an der Erhebung von Energie- und Wasserverbrauchsdaten ausreichend fördert.Als verantwortliche Stelle für den Landesenergiekataster ist die Energiefachstelle beim Amt für Volkswirtschaft vorgesehen. Der zusätzliche Stellenbedarf für die neuen Aufgaben die mit der Schaffung des Landesenergiekatasters auf die Energiefachstelle zukommen, wird mit 50 Stellenprozenten beziffert. Dazu gilt es festzuhalten, dass die Gemeinden wie bisher ihre Energiekataster auf ihre Kosten erstellen. Die Gesetzesvorlage sieht vor, dass die Gemeinden ihre erhobenen Daten der Energiefachstelle kostenlos - ich betone: kostenlos - zur Verfügung zu stellen haben. Der inhaltliche Unterschied und Mehrwert des landesweiten Energiekatasters zu denen auf Gemeindeebene besteht lediglich darin, dass der Landesenergiekataster die Daten der elf Gemeinden zusammenfasst und diese auf Landesebene auswertet. Da stellt sich die berechtigte Frage, wofür insgesamt 50 Stellenprozente bei der Energiefachstelle für diese Fleissaufgabe benötigt werden. Auch stellt sich die berechtigte Frage, wofür jährlich CHF 10'000 beziehungsweise CHF 20'000 alle zwei Jahre ausgegeben werden sollen, wenn die Datenbank bereits vorhanden ist. Die von den Gemeinden beauftragte Fachfirma aus der Privatwirtschaft verfügt über die notwendige Software und alle Daten der Gemeinden. Es wäre deshalb ein Leichtes und in Sinne der Nutzung von Synergien, wenn statt einer eigenen Lösung die bestehende von den Gemeinden finanzierte Datenbank genutzt werden würde. Voraussetzung wäre die Vergabe eines entsprechenden Dienstleistungsauftrags. Dies wäre nicht ganz kostenlos, würde aber jedoch nur einen Bruchteil einer Halbtagsstelle und der notwendigen Infrastruktur innerhalb der Landesverwaltung kosten.Ich denke, hier besteht noch seitens der Regierung Erklärungsbedarf. Abschliessend danke ich allen Beteiligten für die Ausarbeitung der vorliegenden Gesetzesvorlage. Eintreten ist unbestritten. Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Mit viel Energie und Elan gehen wir auch die letzte Vorlage in dieser Landtagssitzung an. Ich starte gleich mit einer Frage. Auf der Seite 7 wird die Energiestrategie 2030 erwähnt und ich bitte die Regierung um Auskunft dazu. Wo stehen wir? Was können wir bis wann erwarten? Eine Massnahme der Energiestrategie 2020 ist die Einführung eines landesweiten Energiekatasters und das ist auch das Ziel dieser Vorlage. Schon jetzt kann ich sagen, dass der Bericht und Antrag für mich unbestritten ist und für mich Eintreten auch unbestritten ist. Ein Energiekataster ist ein Planungsinstrument, mit dem regelmässig Daten zum Energie- und Wasserverbrauch erhoben werden. Der sinnvolle und sparsame Umgang mit Energie und Wasser wird auch in Zukunft wichtig sein und noch wichtiger werden, als er es heute schon ist. Im Zusammenhang mit der Einführung des Labels «Energiestadt» wurden die Gemeinden des Landes angehalten, eigene Energiekataster zu führen. Alle Gemeinden führen somit einen Energiekataster. Für dieses Engagement danke ich den Gemeinden und den Personen in der Verwaltung, die sich für unsere Umwelt einsetzen. Der landesweite Energiekataster soll auf Grundlage der Vorlagen in den Gemeinden eingeführt werden. Auf der Seite 10 sind die wichtigsten Ziele dieser Vorlage zusammengefasst: Es müssen die gesetzlichen Voraussetzungen für den Landesenergiekataster geschaffen werden - die Rechtsgrundlage wird im Energieeffizienzgesetz (EEG) in einem neuen Kapitel angesiedelt werden. Die Energiefachstelle beim Amt für Volkswirtschaft wird dafür zuständig sein. Der Umfang und die Qualität der Daten müssen geregelt werden und schliesslich muss Rechtssicherheit hergestellt werden. Es hat sich gezeigt, dass die Rechtssicherheit im Zusammenhang mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten am meisten Fragen und Kritik aufgeworfen hat. Die Vernehmlassung hat ergeben, dass die Vorlage sehr positiv aufgenommen wurde, die kritischen Bemerkungen gab es nur zu der Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Die Regierung hat auf diese Bedenken einiger Vernehmlassungsteilnehmer reagiert. Neu sollen die Grundsätze der Verhältnismässigkeit und der Datensparsamkeit umgesetzt werden. Das bedeutet, dass nur Daten verarbeitet werden, die für den Zweck geeignet und auch erforderlich sind. Zudem sollen aus den erhobenen Daten keine Rückschlüsse auf Privatpersonen möglich sein. Zu diesem Thema habe ich eine Verständnisfrage: Wie gehen die Gemeinden mit diesem Thema um? Einen Teil der Daten erheben sie jetzt schon und sie liefern diese Daten neu an den Landesenergiekataster. Ist die «Privatsphäre» kein Thema bei den Gemeinden? Dieses Thema werden wir bei der 1. Lesung der einzelnen Artikel sicher noch diskutieren und somit muss ich jetzt nicht genauer darauf eingehen. Zum Schluss habe ich eine Frage zum personellen Aufwand, der auf der Seite 66 beschrieben wird. Mein Vorredner ist auch auf diese Frage eingegangen. Bei der Energiefachstelle wird sich ein zusätzlicher Stellenbedarf von 50 Stellenprozenten ergeben. Das scheint mir sehr viel, da die Daten entweder von den Gemeinden oder von den sogenannten datenliefernden Stellen wie sie im Art. 35b genannt werden, geliefert werden. Die Daten werden von der Gemeinde oder auch von diesen Stellen sauber aufgearbeitet und auch sauber aufgearbeitet geliefert werden. Ich bitte deshalb den Wirtschaftsminister um Auskunft, warum neu 50 Stellenprozente geschaffen werden müssen für diese Aufgabe. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort. Ich kürze mein Votum ab, mein Vorredner Rainer Beck hat schon ausgeführt, dass unsere elf Gemeinden Energiestädte sind und Planken und Ruggell das begehrte Label «Gold» erreicht haben, das ist eine Leistung. Für diejenigen, die nicht wissen, was eine Energiestadt ist, eine Energiestadt arbeitet auf ein 2'000-Watt-Ziel seiner Bevölkerung hin, also 2'000 Watt verbrennen, verbrauchen was auch immer.Ein idealer Energiekataster würde den Wasser- und Energieverbrauch jeder Wohneinheit, zumindest von jedem Haus einzeln, abbilden und tagesaktuelle Daten liefern. Diese Genauigkeit des Energiekatasters könnte aber zu einer Verletzung der Privatsphäre von Einzelnen führen. Durch die regelmässige Aktualisierung des Energiekatasters könnten auch Rückschlüsse auf die Bewohner des Hauses wie auch deren Gewohnheiten gezogen werden. Die Regierung schreibt auf Seite 13: «Zum Beispiel können aufgrund der Georeferenzierung Strasse und Hausnummer eines Objektes herausgefiltert werden, aufgrund dessen über Telefonverzeichnisse wiederum die Bewohner identifiziert werden können. Dies ermöglicht es, im Besonderen bei Einfamilienhäusern und Single-Haushalten den konkreten Energieverbrauch direkt einer Person zuzuordnen.» Die LKW regen zum Beispiel an, nur den Jahresverbrauch aufzuführen. Ein Tracking auf eine kürzere Dauer sei unbedingt zu vermeiden. Der gleichen Meinung sind auch die LGV, also die Gasversorgung, und die Wasserversorgung Unterland. Aus Datenschutzgründen sollen auch mindestens zwei Objekte zu einer Einheit im Kataster zusammengefasst werden. Ich finde sehr wohl, dass aus dem Kataster der Monatsverbrauch ersichtlich sein muss. Wenn dies zu kritisch ist, dann zumindest der Quartalsverbrauch. Ich finde, dass aus dem Kataster der Verbrauch jedes einzelnen Objekts ersichtlich sein muss und dieser mindestens quartalsgenau, wenn nicht monatlich, ersichtlich sein soll. Sonst macht dieser Kataster für mich keinen Sinn und ist eine Verschwendung von Zeit und Geld. Hat sich die Regierung Gedanken darüber gemacht, den Energiekataster mit zwei Layern anzubieten, also mit zwei Ansichten? Eine öffentlich zugängliche Ansicht, in welcher die Daten nur in einer Tiefe auf Quartiersebene und Quartalsverbräuchen betrachtet werden können; und eine zweite Ansicht objektgenau und mit monatlichen Verbrauchswerten für die Planungsstellen der Gemeinden und die Energiefachstelle. Technisch wäre dies mit relativ wenig Aufwand zu lösen. Der Mehrwert wäre enorm: Auf diese Weise würde der Energiekataster die notwendige Qualität für das Erarbeiten von griffigen Massnahmen aufweisen, aber auch, wo nötig, die Persönlichkeitsrechte schützen. Saisonale und wetterbedingte Einflüsse würden so verwertbar und sichtbar gemacht werden im Energiekataster. Wir brauchen dieses neue und griffige Planungsinstrument für Gemeinden und das Land für einen effizienten Klimaschutz. Mit der Abänderung des Energieeffizienzgesetzes soll in diesem Bereich Rechtssicherheit und Klarheit geschaffen werden. Ich bin für Eintreten auf die 1. Lesung, bitte die Regierung aber noch zu prüfen, wie der Energiekataster optimiert und für unsere Behörden unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte zum möglichst effizienten Planungsinstrument werden kann. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Susanne Eberle-Strub
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Mit diesem Bericht und Antrag wird die rechtliche Grundlage für einen landesweiten Energiekataster geschaffen, welcher auch ein Anliegen der Gemeinden ist, die bereits eigene Energiekataster aufgrund des Schweizer Labels «Energiestadt» führen. Das Aufzeigen und Analysieren des Energie- und Wasserverbrauchs, dessen Auswertung sowie vor allem die Möglichkeit für Entwicklungen von erneuerbaren Energien, Sanierungs- und Neubauaktivitäten bringen Liechtenstein wichtige Erkenntnisse und sind ebenfalls wesentliche Instrumente zur Erfüllung der UNO-Nachhaltigkeitsziele, was ich unterstütze. Explizit handelt es sich um SDG 7: «Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und moderner Energie». Auch Liechtenstein ist beim Klimaschutz, in der Unterstützung und im Ausbau von erneuerbarer Energie gefordert. Ein sensibles Thema sind die Strom- und Wasserverbrauchsdaten der Endkunden. Es ist unbestritten, dass diese Daten vertraulich behandelt werden müssen. Ich finde es aber sinnvoll und richtig, dass es als Ausnahme möglich sein muss, personenbezogene Daten zu verarbeiten. Wie in Art. 35g ausgeführt ist, dürfen personenbezogene Daten nur verarbeitet werden, wenn sie für die Versorgungsicherheit sowie Planung energiepolitischer und infrastruktureller Massnahmen erforderlich sind. Die betroffene Person muss darüber vorgängig informiert werden. Ich denke, mit diesen Voraussetzungen ist ein zuverlässiger und gewissenhafter Umgang mit personenbezogenen Daten gewährleistet. Meine Vorredner haben die geplante 50-Prozent-Stelle bereits angesprochen und hinterfragt. Mir geht es ebenso. Braucht es diese Stelle wirklich? Ich bin für Eintreten auf die Gesetzesvorlage, denn die Weiterentwicklung und das Engagement im Bereich von erneuerbaren Energien sind unerlässlich für die Zukunft. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. In der Erstellung eines Energiekatasters, der jährlich aktualisiert werden soll, sehe ich keinen verhältnismässigen Nutzen. Gebiete, in denen Fernwärmenetze erstellt werden können, sind auch so feststellbar. Die Siedlungsentwicklung kann mit dem Energiekataster nicht beeinflusst werden. Dafür wird die Überwachung des Bürgers wesentlich verstärkt. Die elektronische Erfassung des Strom-, Wasser- und Gasverbrauchs mit genauer Zeiterfassung wurde für eine effiziente Feststellung des Verbrauchs für die Rechnungstellung eingeführt. Durch die Zusammenführung dieser und weiterer Daten wird der private Bereich überwachbar. Der Persönlichkeitsschutz wird gefährdet, das Nutzungsverhalten der Energieträger kann auf Personen bezogen werden. Der Kreis dieser Daten wird weiteren Stellen und deren Mitarbeitern zugänglich gemacht und spezifische Verhaltensweisen von Bewohnern der Parzelle zur Auswertung zur Verfügung gestellt. Insbesondere die Planung der Versorgungsnetze soll nicht durch momentanen Verbrauch, sondern nach wirtschaftlichen Aspekten und einer sicheren Netzinfrastruktur erfolgen. Die Energieversorger haben bis heute und werden auch in Zukunft selbst und ohne weitere Bürokratie eine sinnvolle Dimensionierung ihrer Netze planen und umsetzen. Sie kennen den effektiven Verbrauch und sie sind durchaus in der Lage, einen Netzausbau oder Rückbau zukunftsorientiert zu beurteilen. Ist das ein Energiekataster zur Planung von Fernwärmenetzen, dann wird Nostalgie mit Geschäftemacherei verbunden.
Zentrale Antriebe in Betrieben mit Verteilung der Energie durch Transmissionen, Wellen, Kupplungen, Riemenscheiben an die verschiedenen Orte ist längst Vergangenheit. Sie verbrauchten nutzlos Energien und waren teuer. In den 60er-Jahren wurden Maschinen mit nur einem Motor mit Verteilgetrieben und Wellen hergestellt. Heute sind Einzelantriebe an der Stelle, wo die Leistung benötigt wird, angebracht. Kurze Abstände, geringe bewegte Massen brauchen weniger Leistung und erzeugen weniger nutzlose Wärme. Das ist preisgünstiger und energieeffizienter, die Wirkungsgrade sind besser, der Wartungsaufwand durch weniger Teile einfacher, insgesamt um vieles wirtschaftlicher gegenüber den früheren Systemen. In der Wärmeversorgung ist das nicht anders. Mit der Entfernung des Wärmeerzeugers hin zum Verbraucher steigen die Verluste, die Investitionen und die Wartungsaufwände. Bei richtiger Dimensionierung haben auch kleine Gasöfen und Wärmepumpen gute Wirkungsgrade. Die Infrastrukturkosten und Übertragungsverluste sind aber wesentlich kleiner als bei grossen Verteilnetzen. Wärmenetze sind dort sinnvoll, wo nicht nutzbare Wärme in grösseren Mengen mit einer Temperatur von über 60 Grad anfällt. Diese Gebiete sind aber mit gesundem Menschenverstand eruierbar. Der Energiekataster kann als Mittel, um unwirtschaftliche Heizsysteme zu kreieren, dienen, deshalb werde ich ihn ablehnen. Wir sollten uns vielmehr damit beschäftigen, wie erneuerbare Energie aus Wasser, Wind und Sonne hier im Land gewonnen werden kann. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Vielen Dank für Ihre Voten und die einzelnen Fragen, die Sie noch aufgeworfen haben. Wie Sie bereits ausgeführt haben, geht es bei der gegenständlichen Vorlage darum, den gesetzlichen Rahmen für die Führung und den Betrieb der Energiekataster auf Landes- und Gemeindeebene zu schaffen. Und wir kommen hiermit insbesondere einem Anliegen und Bedürfnis der Gemeinden nach, die rechtliche Basis für ihr Engagement im Bereich erneuerbarer Energien zu erhalten, um so die Umsetzung energiepolitischer Massnahmen langfristig sichern zu können. Ich möchte dennoch, weil jetzt gerade auch im Votum des Abg. Herbert Elkuch aufgekommen ist, nochmals ein paar Worte zur Sinnhaftigkeit dieses Energiekatasters ausführen. Denn die Analyse der Daten der Energiekataster ist Grundlage für Energieprognosen und Energiekonzepte und die Erstellung von Planungsinstrumenten im Bereich der Energiewirtschaft. Ebenso kann die Wirkung von Massnahmen überprüft werden. Wir geben ja nicht unerheblich Geld jedes Jahr für die Energieeffizienz aus. Gerade gestern Abend haben Sie beschlossen, auch im nächsten Jahr den Topf wieder mit CHF 4 Mio. zu bestücken. Insofern soll das ja auch überprüft werden, wie sinnvoll oder wo das dann eben auch ankommt. Die systematische Nutzung von Energiedaten soll es in Zukunft noch besser ermöglichen, Massnahmen im Energiebereich mit gutem Kosten-Nutzung-Verhältnis zu erkennen und umzusetzen. Die Vorlage setzt damit nicht nur eine in der Energiestrategie 2020 definierte Massnahme konkret um, sondern stellt einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung Energiestrategie 2030 sowie Energievision 2050 dar. Das ist mir einfach wichtig, das noch einleitend festzuhalten.Dann komme ich zu den Aussagen des Abg. Rainer Beck beziehungsweise auch der Abg. Susanne Eberle-Strub, und auch noch einige weitere sind noch darauf eingegangen, als es darum ging, für was es denn diese 50-Prozent-Stelle brauche beziehungsweise es sei eine reine Fleissaufgabe. Ganz so ist es natürlich nicht. Es geht natürlich darum, die Gemeindekataster zusammenzuführen und dann auch zu einem Landesenergiekataster zusammenzustellen. Es wurden hier Überlegungen seitens des Amtes angestellt, die dann sicher auf die 2. Lesung vielleicht auch noch verschriftlicht vorgelegt werden können, sodass in einer Phase 1 die zuständige Person oder diese 50-Prozent-Stelle sich auf die Vorgaben des Datenschutzes, der Datenschnittstellen und Informationsfluss konzentrieren soll und die Erstellung und Form und Darstellungsarten, damit die Reportings dann auch entsprechend gefüllt und genutzt werden können, dann des Weiteren natürlich das notwendige Know-how beim Land auch gesichert werden kann, die ständigen Anpassungen und die laufenden Entwicklungen, Monitoring von energiepolitischen Massnahmen, die ja durchaus gesetzt werden und auch in Zukunft vermehrt gesetzt werden sollen, und in Phase 3 dann auch die Kommunikation der Resultate und die sinnvollen Auswertungen auf Landesebene. Wir haben da also quasi ein Know-how-Center. Es geht hier nicht nur um Fleissaufgaben. Nichtsdestotrotz kann es sicher sinnvoll sein, auf die 2. Lesung auch noch einmal mit dem von ihnen erwähnten Dienstleister zu sprechen. Inwiefern hier Synergien zwischen den Gemeinden und dem Land genutzt werden können, das führen wir dann gerne aus.Zum Abg. Eugen Nägele: Sie haben zu Seite 7 zur Energiestrategie gefragt. Aus Effizienzgründen verweise ich auf die Antwort der Kleinen Anfrage der Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz. In wenigen Minuten werden wir dann auch da den Vorhang lüften. Dann wird die Frage auch beantwortet sein. Dann haben Sie gefragt: Ist die Privatsphäre kein Thema bei den Gemeinden? Doch, natürlich ist die Privatsphäre dann ein Thema bei den Gemeinden. Wir schaffen hier jetzt die rechtliche Grundlage, an die sich dann auch die Gemeinden halten. Und insofern, denke ich, ist das natürlich auch ein Thema, sogar ein grosses. Zum Abg. Patrick Risch: Die Frage mit den Energiekatastern mit zwei Layern, einmal quasi öffentlich und auf das Quartier und einmal auf das Objekt hinunter, geht aus meiner Sicht, aber korrigieren Sie mich, wenn ich falsch bin, in eine etwas andere Richtung. Sie hätten doch das Gefühl, wir sollten eigentlich nicht so datensparsam sein, wie wir es jetzt eben sind, sondern eben doch all diese Daten erfassen. Wir haben uns eben bewusst entschieden, hier nur das Nötigste zu erheben, wenn ein Eigentümer natürlich gerne für sein Haus eine entsprechende Analyse hätte, dann bekommt er natürlich von den Werken - von den LKW, von der Gasversorgung, vom Wasserwerk - all diese Daten. Diese Auswertungen können problemlos gemacht werden. Aber ob man quasi im Sinne der Vorratsdatenspeicherung all diese Daten den Gemeinden und dem Land gibt - da müssten Sie mir vielleicht auch sagen, was denn die Mitarbeiter damit tun sollten. Sollten die dann schauen, wann der Abg. Patrick Risch die Heizung einschaltet, die Licht einschaltet, die Spülung betätigt? Da sind wirklich umfassende Profile zu erstellen - gerade in kleineren Haushalten. Und da möchte ich wirklich auch davor warnen, in diese Richtung zu gehen. Aber wie gesagt, ich bin nicht sicher, ob ich Sie da richtig verstanden habe. Jedenfalls wollen wir eigentlich wirklich nur das Nötigste, was wir für die Auswertungen dann auch brauchen. Auch im Sinne des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre der Bürger. Dann einige Aussagen zum Abg. Herbert Elkuch: Ich bin mir sicher, dass ich Sie nicht werde überzeugen können, dass wir den Energiekataster brauchen. Nichtsdestotrotz, Sie haben gesagt, Sie sehen keinen verhältnismässigen Nutzen. Sie haben dann aber auch ausgeführt, was man jetzt eben alles auswerten könnte. Eben gerade das möchte ich wirklich unterstreichen, das, was Sie ausgeführt haben, was man dann auswerten könnte, und Persönlichkeitsrechte und so weiter, das können wir mit den Daten, die jetzt im Kataster mit dieser Grundlage dann hineinkommen, eben nicht. Das ist mir schon wichtig zu betonen. Und wie ich es schon einleitend gesagt habe, das Land investiert viel in die Förderung der Energieeffizienz und es macht auch Sinn, das zu monitoren und zu schauen, dass wir da auch weiter vorankommen. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Danke für das Wort. Ich habe noch einmal eine Frage zu dem Themabereich Gemeinden und Privatsphäre. Die Gemeinden haben das ja schon bisher gemacht. Meine Frage war wahrscheinlich nicht präzise genug. Es ist mir klar, dass nach der Schaffung dieses Gesetzes dann die gleichen Voraussetzungen oder Reglemente gelten. Aber die Gemeinden haben ja teilweise schon viele Jahre früher diese Daten erhoben. Meine Frage war: Wie sind denn die Gemeinden mit diesen Themen umgegangen? War es dort nie ein Thema, dass man gesagt hat, ja, hier werden ja auch Daten erhoben, die Rückschlüsse erlauben würden? Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Patrick Risch
Besten Dank. Besten Dank für die Rückfrage, Herr Regierungschef-Stellvertreter. Vielleicht haben wir uns ja wirklich missverstanden. Ich will nicht so eine genaue Datengenauigkeit, dass man dann nachweisen kann, wann ich zu Hause bin und ich aufgestanden bin und die erste Morgentoilette gemacht habe und so weiter. Der Energiekataster ist ja nicht primär für den Hauseigentümer, sondern für die Gemeinden oder das Land, um Massnahmen zu treffen, zu prüfen, ob die Massnahme effizient war, die da jetzt bei der Energieförderung, Effizienzförderung durchgesetzt worden ist, oder ob man dort etwas machen könnte. Mir geht es darum zum Beispiel: Ich habe zum Beispiel eine Wärmepumpe zu Hause und eine Photovoltaikanlage auf dem Dach. Wir geht es darum zu wissen: Hat der Herr Risch einen extrem hohen Energieverbrauch während des Sommers oder während des Winters. Im Winter könnte man sagen: Es ist aufgrund der Wärmepumpe; aber eigentlich ist es zu hoch für diese Kubatur; vielleicht sollte man da einmal schauen, dass man ein Förderprogramm für Häuser aus den 60er-Jahren, um die Isolation zu verbessern, einsetzen könnte, weil da eigentlich zu viel Heizenergie verbraucht wird. Darum geht es mir, mit einem Jahresverbrauch auf einem Haus abzurechnen, da sieht man nicht, wann der Verbrauch stattgefunden hat, ob er im Sommer, in der Nacht, am Tag oder im Winter war. Darum geht es mir. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Zum Abg. Eugen Nägele: Es ist so, dass natürlich die heutige Nutzung auf Gemeindeebene in enger Absprache mit der Datenschutzstelle und mit den entsprechenden Vertraulichkeitsregelungen auch gehandhabt wurde. Aber wie genau, wie granular das jetzt heute genau war, da müssten Sie vielleicht den Abg. Rainer Beck in seiner Funktion als Gemeindevorsteher fragen und sonst könnten wir dazu allenfalls auch noch Ausführungen machen. Dieses Konzept kann aber gemäss DSGVO so nicht mehr weitergeführt werden, deshalb haben die Gemeinden den Kontakt mit uns gesucht und deshalb schaffen wir jetzt eben auch eine gesetzliche Grundlage.
Dann zum Abg. Patrick Risch: Vielen Dank für diese Präzisierung, das hat mir ein bisschen Klarheit gebracht. Natürlich stellt sich auch hier dann die Frage, ob die Gemeinden und auch das Land wissen müssen, ob Sie einen besonders hohen Verbrauch haben und der Nachbar einen besonders kleinen über das Jahr hin. Und welche Massnahmen dann gesetzt würden: Also kommt dann jemand vorbei und sagt, Sie sind ein Energiesünder und Sie müssen jetzt was tun? Wir sehen in dieser Vorlage davon ab, wir sagen, wir wollen es übergreifend sehen, wie die Entwicklung ist. Dann weiss man vielleicht, ältere Gebäude oder dieser Typ von Gebäude, da sehen wir gewissen Bedarf und dann würde man das eben kumuliert angehen. Wir denken, dass das der richtige Weg ist. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Rainer Beck
Danke, Herr Präsident. Zur Frage wegen des Datenschutzes bei den Gemeinden: Also in Planken haben wir die letzte Erhebung vor der DSGVO gemacht. Daher weiss ich jetzt nicht, wie es die anderen Gemeinden gemacht haben.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Patrick Risch
Besten Dank. Es stellt sich dann nur die Frage, wenn Sie ein Haus aus den 50er-, 60er-Jahren, das nicht renoviert worden ist, also keine Isolation angebracht, kein neues Heizsystem drinnen, haben und direkt nebenan steht ein Minergie-P-Haus und diese zu einer Einheit zusammenfassen, wie Sie da dann Massnahmen treffen wollen oder herauslesen wollen, wo jetzt der Energieverbrauch bei diesen Gebäuden liegt. Verbraucht das Energie-P-Haus zu viel oder das ältere Haus neben an? Es macht keinen Sinn, wenn wir unterschiedliche Dateneinheiten miteinander vermischen und nachher daraus Rückschlüsse ziehen wollen. Dann reicht der Gesamtenergieverbrauch von den LKW, Privathaushalte, Gewerbe, Industrie auf Gemeindeebene. Da können wir wirklich die Übung meinerseits abbrechen. Ausser Sie bringen mir so ein Beispielenergiekataster, wie Sie es sich vorstellen, dann macht es Sinn, sich zusammenzusetzen und zu schauen, ob man da etwas rauslesen könnte.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Herr Abg. Patrick Risch, wir können uns gerne zusammensetzen, aber der Beispielenergiekataster, wie wir uns das vorstellen, und die Granularität der Daten, wie die Regierung das auch sieht, das ist eigentlich in den Vorschlag hier eingeflossen. Vielleicht können wir das noch ein bisschen weiter ausführen auf die 2. Lesung. Aber ich denke eigentlich, der Grundsatz der Datensparsamkeit, das ist schon etwas, was wir hier auch umsetzen wollen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir stimmen über Eintreten ab. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlage ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen Eintreten beschlossen. Wir nehmen die 1. Lesung der Gesetzesvorlage durch Artikelaufruf vor.Art. 1 Abs. 1a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 Abs. 1a steht zur Diskussion.
Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Ich habe eher eine redaktionelle Bemerkung oder Frage. Wenn ich diesen Art. 1a lese, dann sehe ich Folgendes: «für die Führung und Nutzung von Landes- und Gemeindeenergiekatastern». Man könnte auch lesen, dass es mehrere Landesenergiekataster gibt, wenn man das so lesen möchte. Aber es gibt wirklich, wenn man das Gesetz liest, einen einzigen Landesenergiekataster, aber mehrere Gemeindeenergiekataster. Ich meine, die Formulierung hier ist leicht irreführend. Ich weiss nicht, wie entscheidend das für einen Gesetzestext ist. Aber man könnte daraus lesen, dass es mehrere Landesenergiekataster gibt. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Wir werden gerne auf die 2. Lesung uns noch ein paar sprachliche Gedanken dazu machen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 22 Bst. m wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 22 Bst. m steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 35a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 35a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 35a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 35a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 35b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 35b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 35c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 35c steht zur Diskussion.
Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Regierungschef-Stellvertreter, ich möchte vorschlagen, dass Sie hier die Erhebung auf ein verhältnismässiges Mass, das heisst den Jahresverbrauch, nicht per Verordnung regeln, sondern in das Gesetz einfügen. Es ist doch ein wichtiger zeitlicher Einschnitt, den ich lieber im Gesetz sehen würde als nur in der Verordnung. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Zur Anregung des Abg. Alexander Batliner: Das werden wir gerne nochmals auf die 2. Lesung erwägen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Patrick Risch
Besten Dank für Wort. Ich möchte nur für das Protokoll festhalten, dass ich damit keine Freude hätte und dafür einen Änderungsantrag auf die 2. Lesung wieder einbringen würde. Jahresverbrauch ist zu grob.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter.Art. 35d wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 35d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 35e wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 35e steht zur Diskussion.
Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Diesbezüglich bitte ich ja, auch die Aussage der Gemeinde Mauren gemäss Vernehmlassungsstellungnahme auch noch einmal zu prüfen, ob die Formulierung in Abs. 5 nicht zu schwammig formuliert ist und nicht zu unnötigen Diskussionen führen könnte. Ich kann die Argumentation, die Sie auf Seite 43 Ihres Berichts aufführen, der Gemeinde Mauren nachvollziehen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Gemäss meinen Informationen werden die Gemeinden zu verschiedenen Zeitpunkten zertifiziert beziehungsweise rezertifiziert. Da frage ich mich dann schon: Im Endeffekt kommen ja dann diese Daten zum Land - und haben diese Daten schon die gleiche Qualität? Sprich, weil diese Zertifizierungszeitpunkte sehr unterschiedlich sein können. Müsste man nicht irgendwo doch einen Rahmen definieren, zu welchem Zeitpunkt sind diese Daten zu erheben, damit man auch eine vergleichbare Basis über die elf Gemeinden hat?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Zum Abg. Wendelin Lampert: Wir können das gerne auch noch einmal ausführen. Grundsätzlich, und das widerspricht wahrscheinlich den Wünschen des Abg. Patrick Risch, sind hier eher längere Zeiträume in Betracht, also nicht tägliche, sondern halt über gewisse Monate oder zum Teil auch über ein Jahr. Aber wir können das gerne noch einmal ausführen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank dem Herrn Regierungschef-Stellvertreter für seine Ausführungen. Mir geht es weniger um die Dauer, sprich eben die Diskussion, die wir vorhin hatten, jährlich oder monatlich, täglich, sondern um den Zeitpunkt der Erhebung der Daten in den Gemeinden. Müsste der nicht etwa zum gleichen Zeitpunkt stattfinden? Denn diese Daten werden dann an das Land abgeliefert. Sonst bekommt das Land Daten, die mitunter ganz unterschiedliche Erhebungszeitpunkte haben - nicht die Dauer, sondern der effektive Zeitpunkt der Erhebung, sprich, der eine erhebt 2021 und der andere 2023. Einfach, dass man irgendwo sagen kann, diese Daten haben eine entsprechende Vergleichbarkeit, weil die Erhebungszeitpunkte etwa die gleichen waren.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ja, vielleicht einfach auch noch die Rückmeldung: Es ist uns natürlich ein Anliegen, dass eine gewisse Aktualität dieser Daten vorhanden ist. Insofern werden wir das gerne entweder hier dann noch kommentieren oder auf Verordnungsstufe regeln.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 35f wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 35f steht zur Diskussion.
Abg. Eugen Nägele
Danke für das Wort. Mir geht es hier in diesem Artikel um den Abs. 2 Bst. a: «regelmässig, mindestens jedoch alle zwei Jahre ...». Ich denke, diese Diskussion haben wir schon ein bisschen vorweggenommen. Mir geht es vor allem darum, dass hier nicht ein zu grosser Arbeitsaufwand für die Gemeinden entsteht. Vorne habe ich einige Ausführungen zum Wort «regelmässig» gefunden, da wird auf die Dauer oder die Phasen verwiesen, bei denen die Gemeinden im Rahmen von Energiestadt die Daten abliefern müssen. Ich weiss jetzt nicht genau, was das bedeutet. Ist das, wenn wir das so stehen lassen, «regelmässig», der Status quo oder heisst das, dass hier mehr Daten abgeliefert werden müssen wie bis anhin? Das ist mir eben nicht ganz klar geworden bei der Lektüre vorne, beim Studium des Berichts und Antrags.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Auf die Frage des Abg. Eugen Nägele kann ich antworten: Das ist schon der Status quo und das wichtigste ist halt, wenn wir die gesetzliche Grundlage schaffen, dann schaffen wir auch die Pflicht, dass es dann mindestens zweijährlich wäre, wenn die Gemeinden das dann nicht sonst schon so machen würden. Aber grundsätzlich bildet das den Status quo.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 35g wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 35g steht zur Diskussion.
Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Abs. 1 Bst. b in Bezug auf die Information der betroffenen Person: Auf Seite 50 führen Sie aus, dass dies über Gemeindeblätter, Internetseiten der Gemeinden oder das Amtsblatt erfolgen kann. Ich bin hier eigentlich schon überrascht, wieso wird der betroffenen Person nicht einfach ein Brief geschrieben, sondern noch öffentlich ausgeschrieben, welche Person von so etwas betroffen ist. Irgendwie - entweder verstehe ich das falsch, aber das müsste doch über direkte postalische Kommunikation erfolgen und nicht öffentlich kundgemacht werden, welche Person von so einer Datenverarbeitung betroffen ist und informiert werden muss.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Zum Abg. Alexander Batliner: Wenn wir dann weiter unten lesen, heisst es ja auch auf der Seite 50: «Die DSGVO schreibt nicht konkret vor, in welcher Form die Information erfolgen muss. Es muss jedoch sichergestellt werden können, dass alle Betroffenen nachweislich, umfassend und in verständlicher Form informiert werden.» Insofern ist ja ein Brief nicht ausgeschlossen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 35h wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 35h steht zur Diskussion.
Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank. Diesbezüglich bitte ich Sie, die Stellungnahme aus der Vernehmlassung der Gemeinde Mauren nochmals genauer zu prüfen und auch bei Abs. 5 konkret auch vielleicht noch darzulegen, wer diesbezüglich Zugriff auf die dementsprechenden Daten hat, wie es die Gemeinde Mauren auch ausführt auf Seite 53. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiterlesen. Art. 35i wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 35i steht zur Diskussion.
Abg. Eugen Nägele
Danke für das Wort. Da habe ich eine Frage zum Abs. 3, zum sogenannten Abrufverfahren, das eingerichtet werden soll. Da geht es ja darum, dass man gegenseitig die Daten zwischen den Gemeinden austauschen kann. Die Gemeinde Schaan hat hier eine Frage gestellt, in welcher Form das geschehen soll und in welcher Art. Sie haben hier einige Ausführungen dazu gemacht. Ich bin aber auch nicht ganz sicher, ob mir das genügt, muss ich ganz ehrlich sagen. Auf der Seite 54 im Bericht und Antrag werden hier Ausführungen dazu gemacht.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Da muss ich jetzt zurückfragen an den Abg. Eugen Nägele, Sie stellen die Frage so, dass Sie nicht sicher sind, ob das genügt. Was wäre die konkrete Frage?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Mir geht es hier vor allem darum, erstens soll ja der Aufwand nicht grösser werden. Vorhin haben Sie klar aufgezeigt, mindestens alle zwei Jahre. Das finde ich gut, dann bleibt der Status quo erhalten. Hier geht es darum, in welcher Form auf die Daten zugegriffen werden kann, also dass hier auch eine gewisse Einheitlichkeit besteht, dass hier ein gewisser Konsens besteht. Ich meine das war die Intention meiner Frage. Irgendwie soll der Aufwand so gering wie möglich gehalten werden. Es macht ja keinen Sinn, wenn durch die Einführung eines Gesetzes ein riesiger Mehraufwand bei den Gemeinden entstehen würde. Ich glaube nicht, dass das in unserem Sinn sein kann. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Vielleicht kann ich insofern antworten, als hier ja gesetzlich die Möglichkeit geschaffen wird mit einer Kann-Bestimmung, dass ein Abrufverfahren eingerichtet werden kann. Wie dann die technische Umsetzung erfolgt, das ist die Ausführung, die wir hier auf Seite 54 finden, und welche Daten dann wirklich effektiv ausgetauscht werden, das ist dann, wenn dann die Datenbanken entsprechend eingerichtet sind, die technische Umsetzungsfrage. Aber hier geht es einmal darum, quasi ein solches Abrufverfahren gesetzlich zu ermöglichen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter.
Art. 35k wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 35k steht zur Diskussion.
Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Regierungschef-Stellvertreter, ich bitte Sie zu prüfen, ob man diesbezüglich auch eine Einschränkung einfügen könnte in diesen Artikel, dass diese Daten in Liechtenstein sein müssen und nicht ins Ausland transferiert werden dürfen, wenn Aufträge an Dritte übertragen werden. Die Dritten werden ja extern sein. Mir scheint es schon noch wichtig, wo die Daten dann auch gelagert sind. Dass man hier diesbezüglich eine Einschränkung machen könnte.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Wir können das gerne auf die 2. Lesung prüfen. Inwiefern das relevant ist, ist vielleicht jetzt hier noch fraglich beziehungsweise wir haben ja keine persönlichen oder nachvollziehbaren Daten. Aber sonst wäre es Ihnen vielleicht lieber, jemand in Amerika könnte das auswerten als jemand aus Ihrer Gemeinde. Aber da wir sowieso darauf verzichten, solche persönlichen Daten hier zu haben. Aber wir werden das gerne prüfen, inwiefern wir das noch einbauen. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 35l wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 35l steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 35m wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 35m steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 35n wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 35n steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 35o wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 35o steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 35p wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 35p steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Vielen Dank.
Abg. Eugen Nägele
Ich habe noch eine Bemerkung zu II. Übergangsbestimmungen. In Abs. 1 heisst es im letzten Satz: «... nach Massgabe von Art. 35l zur veröffentlichen.» Ich denke, hier ist das «r» reingerutscht, das ist auch wieder eine redaktionelle Änderung, die vorgenommen werden muss.Landtagspräsident Albert Frick
Es wurde zur Kenntnis genommen. Vielen Dank. Wir haben die Vorlage in 1. Lesung beraten, gleichzeitig haben wir Traktandum 40 erledigt.
Wir machen jetzt eine kurze Pause, bevor wir zur Beantwortung der Kleinen Anfragen kommen. Ich denke, zehn Minuten sollten reichen.Die Sitzung ist unterbrochen (von 16:00 bis 16:15 Uhr).
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