TOURISMUS-GESETZ (NR. 138/1999) 1. LESUNG
Landtagspräsident Peter Wolff:
Meine Herren. Wir setzen die öffentliche Landtagssitzung fort. Wir sind bei Traktandum 17 angekommen. Bericht und Antrag der Regierung über die Schaffung eines Tourismus-Gesetzes. Der Bericht und Antrag Nr. 138/1999 steht zur Diskussion.Abg. Egon Matt:
Aus einer Umfrage des Institutes Allensbaches geht hervor, dass im Vergleich zu einer ähnlichen Umfrage von 1977 eine Verblassung des positiven Images Liechtensteins festgestellt werden kann. Liechtenstein ist - und das gilt generell - von Sympathie abhängig. Sympathie bzw. einen guten Ruf kann man auf verschiedenste Arten schaffen und gewinnen, aber auch zerstören und verlieren. Wie sensibel das Imagebarometer eines Landes reagiert, zeigt die aktuelle Diskussion um den Finanzplatz Liechtenstein. Die ganze Problematik macht deutlich, dass Sympathie und ein guter Ruf schnell aufs Spiel gesetzt werden können. Ein gutes Image kann aktiv nur von den Betroffenen selbst geschaffen werden. Sympathie und ein guter Ruf hängen direkt von der erbrachten Leistung ab. Sie werden ganz wesentlich bestimmt von Freundlichkeit, verantwortungsvollem Handeln, Sorgfalt, Zurückhaltung, Verlässlichkeit und der Bereitschaft, sich selbstkritisch zu hinterfragen. Der Gewinn von Vertrauen und Anerkennung sind nicht auf Zeit- und Modeerscheinungen angelegt, sondern mit längerfristig und tragfähig angelegten Perspektiven und Verhaltensweisen verbunden. Schnelllebiges und kurzfristiges Denken und Handeln sind letztlich keine Sympathieträger und damit auch kein tragfähiges Konzept für den liechtensteinischen Tourismus. Liechtenstein ist in allen Bereichen zu klein, um mit der Masse in Konkurrenz zu treten. Gerade der Tourismus steht in einer direkten Wechselwirkung mit dem guten bzw. schlechten Ruf des Landes. Es wird schnell klar, dass der Tourismus nicht allein in der Verantwortung steht, wenn es um den guten Ruf des Landes geht. Der Tourismus steht auch in einer direkten Wechselwirkung mit dem Lebensraum. Ein intaktes Umfeld ist existenzielle Voraussetzung für den Tourismus, quasi der Ast, auf dem der Tourismus sitzt. Es geht also - und das ist in Ansätzen heute erkannt - bei der Förderung des Tourismus nicht in erster Linie um Vermarktungskonzepte, um Effizienz, um Freizeitangebote usw. Welche Chancen und welche Qualität der Tourismus in diesem Lande morgen haben wird, wird sehr davon abhängen, wie wir die künftigen Entwicklungsinhalte Liechtensteins definieren, und welche Zielsetzungen wir insgesamt für unser Land für bedeutsam erkennen und wählen. Eine Frage wird dabei zentral im Raum stehen: Wie weit wird es uns gelingen, Lebens-, Kultur- und Wirtschaftsraum als Einheit zu betrachten und zu gestalten?Malbun macht sich zurzeit auf den Weg, ein nachhaltiges Zukunftskonzept mit allen Beteiligten zu gestalten. Das Beispiel Malbun dokumentiert die Gesamtsituation des liechtensteinischen Tourismus deutlich. Auf Wachstum kann nicht weiter gesetzt werden und es ist nicht alles erlaubt, was möglich wäre. Vor allem gibt es Grenzen was den Ausbau der Infrastrukturen betrifft. Liechtenstein steht generell und immer vor der Frage der Verhältnismässigkeit bzw. der Grössenverträglichkeit. In einem so kleinen Land wie Liechtenstein ist der sorgfältige Umgang mit Ressourcen, geistigen wie natürlichen Ursprungs, von zentraler und überlebenswichtiger Bedeutung. Deshalb ist alles, was wir nachhaltig gestalten, am Ende ein Gewinn und eine Investition in die Zukunft. Einzelinteressen dürfen dabei nicht im Vordergrund stehen. Liechtenstein hat in vielen Belangen die Fähigkeit und Chance, ein Land mit Modellcharakter zu werden. Ob wir solche Chancen nutzen, hängt sehr stark davon ab, wie weit der politische Wille dafür vorhanden ist. Abg. Hubert Sele:
Ein neues Tourismusgesetz soll das Gesetz über den Fremdenverkehr aus dem Jahre 1971 ablösen. Ist das neue Gesetz nötig oder nicht? Ich meine ja und teile die Ansicht der Regierung und der Tourismusorganisationen. Der Tourismus hat für unser Land rein wirtschaftlich zwar nicht jene Bedeutung wie etwa die Industrie oder der Finanzdienstleistungsbereich. Trotzdem hat der Tourismus einen nicht zu unterschätzenden Stellenwert. Er ist im Interesse einer vielfältigen Wirtschaft und der Vielfalt an Arbeitsplätzen im Lande wichtig. Tourismus bietet Arbeit und Verdienstmöglichkeiten, also Arbeitsplätze. Man darf nicht nur die direkten Dienstleistungserbringer im Fremdenverkehrsbereich sehen, sondern muss auch das ganze Umfeld, die Vernetzung mit anderen Branchen in Betracht ziehen, z.B. die Zulieferer für die Gastronomie usw. Ein funktionierender, qualitativ guter Tourismus tut im Übrigen dem Image des Landes gut. Zufriedene Gäste, die erfreuliche Eindrücke mitnehmen, tragen ein positives Bild Liechtensteins in die Welt hinaus. Das kann Liechtenstein brauchen. Vom Tourismus profitiert aber auch die einheimische Bevölkerung, indem sie Nutzen hat von der guten Gastronomie, wie auch von den Infrastruktureinrichtungen des Tourismus. Im Fremdenverkehr können wir nicht konkurrenzieren oder uns messen mit den grossen, bekannten Fremdenverkehrsorten, die voll und ganz auf Tourismus ausgerichtet sind. St. Moritz, Ischgl, Zermatt, Locarno usw. Das brauchen wir auch nicht. Liechtenstein hat aber durchaus attraktive Voraussetzungen für die Weiterentwicklung eines angemessenen, nachhaltigen Qualitätstourismus. Es gilt, die Vorteile, die wir haben, zu nutzen. Liechtenstein ist ein kleines Land im Alpenraum. Ein Fürstentum, das für viele aufgrund seiner Kleinheit und Besonderheiten ein Anziehungspunkt ist. Mit seinen landschaftlichen Schönheiten im Tal wie im Alpengebiet, mit seinen dörflichen Strukturen, mit überschaubaren Feriengebieten ohne Rummel, haben wir etwas, das viele suchen. Liechtenstein muss auf einen vielfältigen Tourismus setzen. Ferientourismus, Tagestourismus, Geschäftstourismus. Das Ziel muss ein nachhaltiger, qualitativ hoher, verträglicher Tourismus sein.Die Zeiten ändern sich. So hat sich auch die Zeit seit der Schaffung des Gesetzes über den Fremdenverkehr vor fast 30 Jahren geändert. Änderungen haben sich in dieser Zeit auch auf dem Gebiet des Fremdenverkehrs vollzogen. Heute werden zum Teil andere Anforderungen gestellt als noch vor 30 Jahren. Neue Möglichkeiten stehen offen. Neue Wege stehen auch in der Vermarktung des Tourismusortes Liechtenstein offen. Voraussetzung für eine erfolgreiche Zukunft im liechtensteinischen Tourismus sind entsprechende, zeitgemässe Organisationsstrukturen und gesetzliche Rahmenbedingungen, auf welchen das ganze Marketing aufgebaut werden kann. Dass Handlungsbedarf besteht und das alte Fremdenverkehrsgesetz durch ein neues Tourismusgesetz ersetzt werden muss, wurde von der Regierung und der Tourismusbranche erkannt. Dass Handlungsbedarf besteht, zeigen nicht nur die rückläufigen Nächtigungszahlen der letzten Jahre, sondern geht auch aus dem Bericht des mit einer Untersuchung beauftragten Instituts der Universität St. Gallen hervor. Ich zitiere kurz eine Passage aus jenem Bericht, und zwar ein Kernpunkt. Da heisst es, «dass die bestehenden Strukturen den heutigen Anforderungen an eine Tourismusorganisation nicht mehr zu genügen vermögen. Stellt sich in der internen Struktur insbesondere das Problem der unklaren Doppelfunktion der Landesfremdenverkehrskommission als Besteller- und Aufsichts- bzw. Strategieorgan der Fremdenverkehrszentrale. Der Fremdenverkehrszentrale fehlt das entsprechende, aber sehr bedeutende, strategische Organ. Dies führte zu strukturellen Problemen, die gelöst werden müssen. Die bestehende Vermarktungsschwäche, die mangelnde Kooperation zwischen den verschiedenen Leistungsträgern sowie eine mangelnde Vernetzung des Tourismus mit anderen Branchen sind weitere Probleme, die es zu bewältigen gibt. Dazu kommt die unklare Aufgabenteilung zwischen den lokalen Verkehrsvereinen, den Gemeinden und der Fremdenverkehrszentrale». Das ist eine wichtige, eine Kernaussage des Berichtes. Das im Entwurf vorliegende Tourismusgesetz bildet die Grundlage für die Neuregelung der Organisationsform im Fremdenverkehr, für die Erteilung klarer Leistungsaufträge und damit die Regelung der Zuständigkeiten und der Zusammenarbeit zwischen Tourismus Liechtenstein, der heutigen Fremdenverkehrskommission bzw. -zentrale für den Verkehrsverein sowie für die Regelung der Finanzierung für ein modernes, zweckmässiges Marketing mit entsprechenden Infrastrukturen. Ich befürworte die Schaffung des Tourismusgesetzes in der vorliegenden Form.Abg. Karlheinz Ospelt:
Der Tourismus im Fürstentum Liechtenstein befindet sich schon seit vielen Jahren in einer schlechten Ausgangslage. Gemäss statistischen Auswertungen ergaben sich massive Rückgänge bei den Nächtigungen seit 1985, nämlich im Rahmen von rund 30%. Damit zusammenhängend ist auch im gleichen Zeitraum ein Rückgang im Bettenangebot von fast 20% zu verzeichnen gewesen. Es gilt daher die Anforderungen anzupassen an eine markt- und gästeorientierte Tourismusorganisation und dazu bedarf es der Schaffung von neuen fortschrittlichen Strukturen. Diversifikation, und das gilt besonders auch in unserem Land und speziell in der Gemeinde Vaduz, ist sehr wichtig, um die Branchenabhängigkeit nicht noch grösser werden zu lassen. Der Bereich Tourismus ist meines Erachtens ein Potenzial, das noch einiges zu bieten hat. Land und Gemeinden sind damit gefordert, entsprechende Anstrengungen zu unternehmen und wie mir scheint, ist dies auch in den letzten Jahren unbestrittenermassen der Fall. Am Beispiel Vaduz ist leicht zu sehen, welche Massnahmen gesetzt wurden, aber auch in Malbun, als ebenfalls sehr wichtigem Ort für den Tourismus, zeichnen sich gute Ansätze ab. Der Bericht und Antrag der Regierung zeigt, dass die Regierung diese Chance erkannt hat und mit der Schaffung dieses Tourismusgesetzes wesentlich bessere Strukturen aufbauen wird. Abg. Paul Vogt:
Ich kann mich dem hohen Lob meiner Vorredner nicht anschliessen und werde Nichteintreten beantragen, respektive Zurückweisung an die Regierung zu einer grundlegenden Überarbeitung. Der Tourismus befindet sich seit Jahren in einer Krise, dies betrifft vor allem das Malbun. Dort sind massive Rückgänge bei den Übernachtungen festzustellen, die Auslastung liegt bei unter 30%. Viele Betriebe weisen ein Defizit auf und in dieser Situation wurde der Ruf nach dem Staat laut. Insgesamt versucht die Regierung mit diesem Gesetzesvorschlag einen pragmatischen Lösungsansatz. Der Tourismus muss vom Staat gefördert werden. Die Betriebe und Unternehmen sollen gefördert werden. Ich glaube, insgesamt spricht aus dieser Vorlage eine einseitige Berücksichtigung der Unternehmen im Bereich Tourismus, wobei zu wenig Rücksicht genommen wird auf die vorhandenen Ressourcen, zu wenig Rücksicht genommen wird auf Natur und Landschaft. Im Wesentlichen geht es um eine Subventionierung eines Wirtschaftszweigs, der heute, so wie er existiert, nicht mehr oder schlecht konkurrenzfähig ist. Touristen sind heute wählerisch geworden. Sie haben ein grosses Angebot. Es gibt viele kostengünstige, sicher auch attraktivere Destinationen als diejenigen in Liechtenstein. Diese Ziele sind zudem sehr leicht erreichbar und es wird massiv Werbung dafür gemacht. Dazu kommt, dass die Gäste heute in der Regel auch nicht mehr treu sind, d.h. dass sie von Urlaub zu Urlaub neu suchen, was attraktiv ist, dass sie sich neu orientieren. Das, was früher häufig der Fall war, dass wenn man einen Ort gefunden hat, der einem gefallen hat, dass man dann auch das nächste Jahr wieder dahin geht, das gibt es heute nur noch in wenigen Fällen.Das sind alles Gründe, die dazu geführt haben, dass der Tourismus in Liechtenstein in eine Krise geraten ist. Ich glaube, die Antwort darauf muss sein, dass man die Qualität des Tourismus fördern muss. Es ist die Aufgabe des Staates, in diese Richtung zu wirken. Mit Werbung allein ist es nicht getan, wenn keine Qualität vorhanden ist. Es muss in erster Linie darum gehen, die Qualität im Tourismus zu verbessern. Hier müssen sich die Unternehmen auch selber an der Nase nehmen und realistischerweise feststellen, dass die Qualität in Liechtenstein teilweise eben nicht stimmt. Der Staat muss eine Tourismuspolitik formulieren. Er muss sich mit der Frage auseinander setzen: Welchen und wie viel Tourismus wollen wir? Es ist nicht damit getan, dass man sagt, wir brauchen einfach mehr Touristen, wir wollen mehr Besucher, wir müssen Kapazitäten ausweiten. Das ist eine falsche Antwort. Sondern wir müssen uns mit der Frage auseinander setzen: Welchen Tourismus wollen wir? Und da, meine ich, dass man gegenüber dem Tagestourismus skeptisch sein muss. Der Tagestourismus ist vor allem für Vaduz eine grosse Belastung. Er führt zu viel Verkehr, er führt zur Belastung der Luft. Ich glaube aber, dass Liechtenstein insgesamt vor allem für Tagestouristen interessant ist, weil es für längere Aufenthalte einfach zu wenig zu bieten hat. Mit dieser grundlegenden Frage muss man sich auseinander setzen. Vaduz ist für Durchreisende interessant, man nimmt das gerade noch mit, wenn man durch das Rheintal fährt. Es ist allenfalls auch für Ausflügler interessant, die vielleicht hier eine Kunstausstellung oder ein Theater besuchen.Besonders wichtig scheint mir auch, dass man sich mit der Frage der Zielkonflikte auseinander setzt. Tourismus braucht viel Land, er belastet Natur und Landschaft. Man darf deshalb den Tourismus nicht auf Kosten der Umwelt rücksichtslos fördern. Bereits heute beansprucht der Tourismus zusammen mit den verschiedenen Freizeitmöglichkeiten sehr viel Ressourcen und hier sollte man nicht wahllos weitere Möglichkeiten schaffen. Wichtig scheint mir auch, dass es im Bereich der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Zielkonflikte gibt. Auf der einen Seite wollen wir den Ausländeranteil möglichst gering halten, auf der anderen Seite muss man auch feststellen, dass ein grosser Teil derjenigen, die im Tourismus beschäftigt sind, Ausländer sind, weil die entsprechenden Arbeitsplätze für Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner offenbar zu wenig attraktiv sind. Das sind alles Probleme, mit denen der Tourismus zu kämpfen hat. Was ich in diesem Sinn dem Bericht und Antrag der Regierung vorwerfe, ist, dass man sich zu wenig mit einem Leitbild auseinander gesetzt hat, dass man nicht sagt, in welche Richtung die Qualität gefördert wird, womit die Attraktivität Liechtensteins gesteigert werden kann, ohne dass die Belastungen für Natur und Umwelt steigen. Es nützt wenig, wenn man sagt, man muss dahin kommen, dass die Bevölkerung in den Dörfern die Touristen freudig aufnimmt. Man muss auch realistischerweise feststellen, dass dieses fehlende Leitbild in der Vergangenheit zu massiven Fehlentwicklungen geführt hat. Ich denke hier vor allem an die Entwicklung im Malbun. Dort wurde eine ganze Reihe von Hotels umgebaut in Ferienwohnungen. Diese Ferienwohnungen werden nur einen kleinen Teil des Jahres über wirklich genutzt, den grössten Teil des Jahres stehen sie leer und das führt alles dazu, dass das Malbun während eines grossen Teil des Jahres ein Geisterdorf ist und ein solches Dorf ist einfach auch für die Touristen nicht attraktiv. Das schadet einem Ferienstandort.Nun zu zwei ganz wesentlichen Kritikpunkten, die ich gegenüber diesem Gesetzesvorschlag anbringen möchte: Der eine betrifft die unbestimmten allgemeinen Bestimmungen. Meines Erachtens sind diese viel zu unpräzis; es sind zwar einige gute Ansätze da, aber ich befürchte, dass, wenn man es dabei belässt, dass das Ganze dann totes Recht bleibt. Es sind keine Steuerungselemente darin enthalten, mit denen man die Entwicklung des Tourismus wirklich beeinflussen könnte, oder es geht nur so weit, dass man sagt, Liechtenstein-Tourismus muss dann ein Leitbild formulieren, und das wird dann von der Regierung genehmigt. Aber ich denke, dass das Gesetz hier präziser werden müsste. Die LGU hat im Vernehmlassungsverfahren eine Reihe von konstruktiven Vorschlägen gemacht, die von der Regierung aber alle nicht berücksichtigt wurden. Die zweite wichtige Kritik aus meiner Sicht betrifft die Organisation. Ich denke, dass es wichtig wäre, dass man unterscheidet zwischen den Aufgaben: Eine Tourismuspolitik zu formulieren - dafür sollte eine beratende Kommission eingesetzt werden, die sich eben mit der Formulierung eines Leitbilds befasst, die die Bemühungen im Tourismus koordiniert, die eine Politik formuliert, die definiert, was Qualität ist - das alles auf dem Hintergrund der Wahrnehmung des öffentlichen Interesses. Wie soll sich der Tourismus in Zukunft in Liechtenstein entwickeln?Der zweite Teil wäre dann Liechtenstein-Tourismus, den man als Stiftung organisieren könnte oder auch als Verein. Liechtenstein-Tourismus müsste dann in dieser Hinsicht das Marketing übernehmen, müsste die Interessenwahrnehmung übernehmen. Liechtenstein-Tourismus könnte dann auch so ein Marketingkonzept verfolgen, wie das im Anhang zu diesem Gesetz formuliert ist. Meines Erachtens ist es ein bisschen bedenklich, wenn sich die Regierung mit diesem Marketingkonzept identifizieren würde. Ich kann mir hier zwei Seitenhiebe nicht verkneifen: Wenn zum Beispiel vorgeschlagen wird zur Förderung des Tourismus, dass man ein Wallfahrtsprogramm zum Erzbischof entwickeln könnte oder dass man hier für die Zielgruppe Business Helikoptertaxis nach Kloten einführen könnte, dann muss ich einfach sagen: Geht's eigentlich noch? Für mich liegt also ein ganz wesentliches Problem darin, dass die Formulierung der Tourismuspolitik den Wirtschaftsverbänden überlassen wird. Die Umweltverbände, die Naturschutzverbände, aber auch die Landesplanung und insbesondere auch der Arbeitnehmerverband haben damit nichts zu schaffen. Sie sollen beim Verwaltungsrat nicht berücksichtigt werden. Meines Erachtens wäre es aber ganz elementar, dass hier wirklich alle betroffenen Interessenverbände in eine solche Kommission eingebunden werden, deren Aufgabe es ist, ein Tourismusleitbild zu entwickeln. Also das ist für mich eine ganz unbefriedigende Lösung.Dann noch zwei kurze Bemerkungen: Die erste betrifft die Kultur. Wir haben heute den Kulturbericht behandelt. Wir haben uns mit der Frage auseinander gesetzt, welchen Stellenwelt die Kultur hat. Es wurde auch immer wieder die Anregung gemacht, dass man die Kultur in ein Tourismuskonzept einbinden soll. Dies kommt zwar in den Worten im Bericht der Regierung zum Ausdruck, im Gesetz findet dann das aber kaum mehr effektiv Anklang.Und schliesslich noch eine allerletzte Bemerkung: Der Art. 14, ich glaube Abs. 3, ist für mich viel zu unbestimmt formuliert, das ist dann bereits eine Detailkritik. Hier heisst es einfach, dass die Regierung zusätzlich spezielle Aufgaben fördern kann. Gedacht ist hier offenbar, dass man die Beteiligung an Messen und Ausstellungen subventionieren kann. Das geht jedenfalls aus den Erläuterungen zu diesem Artikel hervor. Ich meine, gerade hier zeigt sich auch das verkehrte Verständnis der Regierung von Tourismusförderung. Die Beteiligung an Messen, das ist eine Aufgabe, die Liechtenstein-Tourismus aus den vorhandenen Mitteln bestreiten soll. Wenn es spezielle Förderung des Tourismus geben soll und wenn das Sinn machen soll - und ich glaube, es macht Sinn -, dann müssen innovative Projekte gefördert werden, nicht irgendwelche Beteiligungen an Messen. Dann müssen neue Ideen gefördert werden, mit denen man den Tourismus wirklich entwickeln kann. Aus all diesen Überlegungen beantrage ich Zurückweisung an die Regierung. Abg. Helmut Konrad:
Ich kann mich in weiten Teilen den Ausführungen meines Vorredners anschliessen, ziehe aber nicht dieselbe Schlussforderung. Ich werde für Eintreten auf dieses Gesetz stimmen. Ich sehe in diesem Gesetz ein Rahmengesetz, in dem solche Fragen durchaus Platz haben. Die müssen dann in der Folge beantwortet werden. Ich denke, Ausgangspunkt ist die schwierige Lage, in der sich der Tourismus befindet. Die Branche hat mit Rückgängen von Logiernächten zu kämpfen, wir haben das alles gehört. Das Tourismus-Gesetz soll als Rahmengesetz einige touristische Grundsätze formulieren, Rahmenbedingungen für die Förderung des Tourismus schaffen und vor allem die Organisation, die Optimierung der Zusammenarbeit durch neue Organisationsstrukturen ermöglichen. In den Grundsätzen - ganz allgemein gehalten - versucht man sich im Gesetz auf die Grundsätze der Prinzipien der Nachhaltigkeit an den Bedürfnissen Liechtensteins orientierten Tourismus, an einem Qualitätstourismus, in dem Überlegungen, die vorhin gemacht wurden, durchaus Platz haben. Ich habe auch überall dort Skepsis und gewisse Bedenken, wenn es nur Richtung Marketing geht, wenn es nur Richtung ökonomische Überlegungen geht, wenn in der Zielsetzung von Maximierung der direkten und indirekten Wertschöpfung aus dem Tourismus gesprochen wird, wenn es von der Positionierung und der Pflege einer starken Marke «Fürstentum Liechtenstein» - in Verbindung mit der allgemeinen Image- und Bekanntheitswerbung für den Lebens- und Wirtschaftsraum - heisst, in diesen Bereichen muss man vorsichtig sein. Ich denke, es ist ganz, ganz wichtig, dass wir diese ökonomischen Interessen, die durchaus auch legitim sind, in eine Verbindung bringen eben mit Grundsätzen der Ökologie, dass eben der Kultur- und Lebensraum eine ganz, ganz wichtige Rolle hat und eine wichtige Rolle spielt. Das wären aber alles Bereiche, die ja unter dem Begriff der Nachhaltigkeit zusammengefasst werden müssen. In dem Sinn kann ich mich durchaus diesen grundsätzlichen Überlegungen, die vor allem die beiden Abgeordneten Egon Matt und Paul Vogt geäussert haben, anschliessen. Und ich verbinde damit diese Hoffnung dann auch, dass mit diesem Rahmengesetz, nachher dann, wenn es an die Umsetzung geht, diesen Zielsetzungen, diesen Grundsätzen auch nachgelebt wird.Abg. Hubert Sele:
Es wurde zwei-, dreimal das Gebiet Malbun genannt und in Bezug auf Malbun habe ich das Gefühl, dass man das an sich ins rechte Licht rücken muss. Es wird so getan, als ob in Malbun in den letzten Jahren grossartig Raubbau an Natur und Landschaft betrieben wurde. Das ist überhaupt nicht der Fall. Es wird so getan, als ob Infrastruktureinrichtungen nur so aus dem Boden geschossen wären, und das immer zu Lasten der Landschaft, dass die Gäste sich deswegen nicht mehr wohl fühlen würden in Malbun und Malbun meiden würden. Das sind überhaupt keine Gründe für die Situation in Malbun. Wir haben heute praktisch das gleiche Malbun - was die Infrastruktur anbelangt - wie vor etlichen Jahren. Es sind dieselben Lifte wie vor 20 Jahren, es sind die Parkplätze da, ein Eisplatz, Wanderwege. Vielleicht ist gerade das Umgekehrte der Fall, dass verschiedene attraktive Infrastruktureinrichtungen fehlen, Einrichtungen, die heute zu einem Tourismusangebot gehören. Und solche Einrichtungen kann man auch errichten im Einklang mit der Natur. Es hat niemand im Sinn, in Malbun in alle Höhenlagen und kleineren Seitentäler Infrastruktureinrichtungen und Betrieb zu bringen. Die Entwicklung in Malbun hat sich in den letzen Jahren so abgezeichnet, dass es früher eher ein Ferienort war, wo Leute während 8 bis 14 Tage ihre Ferien verbrachten, Gäste von auswärts, aber auch Einheimische. Jetzt hat sich Malbun in den letzten Jahren immer stärker zum Sport- und Erholungsgebiet der einheimischen Bevölkerung entwickelt. Wir haben dadurch Betrieb an den Wochenenden und in den Hauptferienzeiten. Dazwischen ist - vor allem unter der Woche - wenig Betrieb. Die Gäste fehlen in den Hotels und an den Liften. Darum bestehen heute die Probleme. Hotels sind zugegangen, umgebaut worden zu Wohnungen. Die Lifte haben finanzielle Probleme, weil während der Woche die Gäste fehlen. Die Wohnungen, die ja den Einheimischen gehören, den Einheimischen von Ruggell bis Balzers und Triesenberg, sind grosse Zeiten, viele Zeiten leer stehend. Dass das Ganze ein Problem ist, wurde erkannt. Man hat mit einer riesengrossen Arbeitsgruppe von Direktbetroffenen in Malbun, aus dem Tal, Leute aus Triesenberg, die Regierung wurde eingeladen, die LGU, der Verkehrsclub usw. da mitzuarbeiten, ein Leitbild erarbeitet. Dieses Leitbild steht inzwischen und gibt 10 klare Grundsätze her. 10 grundsätzliche Aussagen werden gemacht. Eine davon - kann ich mich erinnern, ist, dass eine nachhaltige Entwicklung gewünscht wird, eine Entwicklung im Einklang mit der Landschaft und mit der Natur. Es wird auch von den Direktbetroffenen in Malbun erkannt, dass ja die Landschaft gerade die Grundlage für einen erfolgreichen Tourismus in Malbun ausmacht. Der nächste Schritt wird nun sein - wir haben das Leitbild auch an die Regierung weitergeleitet, es wird in nächster Zeit eine Besprechung stattfinden - und dann werden aufbauend auf diesem Leitbild eventuell Ideenwettbewerbe gestartet, Massnahmen getroffen, aber immer zielgerichtet, und als Grundlage wird das Leitbild hergenommen. Abg. Karlheinz Ospelt:
Ich möchte ebenfalls eine kurze Replik an diese eher negativen Wortmeldungen richten, und zwar ist gesagt worden, dass die Nachhaltigkeit und die intakte Umwelt in den letzten Jahren gelitten haben. Ich möchte dies im Gegensatz zum Abg. Hubert Sele, der vor allem das Malbun beleuchtet hat, anhand des Beispieles Vaduz machen: Gerade um diesen Aspekt etwas hervorzuheben, möchte ich erinnern an die zahlreichen Projekte zur Revitalisierung von Gewässern, von Bächen, an die Anlegung von Naturschutz- und Naturerholungsgebieten, an die Errichtung von neuen Weiheranlagen. Es wurden Millionen investiert in die Verbesserung der Wasserqualität unserer Gewässer. Ich möchte auch daran erinnern, dass wir ein absolut intaktes Umfeld haben. Etwa ein Drittel des Vaduzer Gebietes ist Wald und Erholungsgebiet usw. Allein in diesem Bereich haben wir sehr vieles zu bieten. Es reicht aber sicherlich nicht aus, nur in diesem Bereich unseren Gästen ein Angebot machen zu können. Ebenso ist es notwendig, auch auf die bestehenden und neu geschaffenen Anlagen im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich hinzuweisen. Wir haben ein Angebot, das es gilt zu verkaufen, das nach aussen auch den Interessenten darlegen kann, welche Möglichkeiten bei uns geboten werden. Ich erinnere an den Bau der Minigolfanlagen und von Sportanlagen jeder Art in der letzten Zeit. Es kann praktisch jede Sportart bei uns ausgeübt werden. Wir haben im Zentrum gezielte Massnahmen gesetzt, um Kulturinteressierten neue Angebote machen zu können. Wir haben die Gastronomie, welche es zu verkaufen gibt, die zum Teil einen internationalen Ruf geniesst. Wir haben die Fussgängerzone geschaffen, welche nun die Möglichkeit bietet, auch bei uns gemütlich in Strassencafés zu flanieren. Die entsprechenden Shoppinggeschäfte sind zum Teil vorhanden, müssen aber ergänzt werden. Wir haben neue Parkierungsmöglichkeiten geschaffen direkt unterhalb dieser Fussgängerzone usw. Es gilt nun aber nicht nur, diese Angebot bekannt zu machen und damit eben unser Land auch positiv zu verkaufen, sondern es geht auch darum, dass wir selbst dazu beitragen, dieses positive Bild nach aussen zu tragen. Ich glaube, darin liegt ein ganz wesentlicher Aspekt der Tourismusförderung.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Nachdem der Bürgermeister von Vaduz die Chance gepackt hat, um für Vaduz Werbung zu machen, möchte ich eingangs darauf hinweisen, dass es noch andere schönen Gemeinden gibt, namentlich auch im Unterland, und zur Sache kommen. Tourismus kann eine Chance sein, auch für Liechtenstein, wenn man es richtig macht. Wir können etwas tun, nicht zuletzt für unser Ansehen im Ausland, indem wir uns als sympathisches Gastgeberland präsentieren. Hier ist, glaub ich, allen klar, dass wir diese Chance nutzen sollten. Wir können selbstverständlich etwas für diesen Wirtschaftszweig tun, der zu jenen gehört, die es in Liechtenstein nicht ganz einfach haben. Und es sind immerhin über 4 % der Beschäftigten in diesem Bereich tätig, die soll man nicht vergessen, und wir können - das ist ein ganz wichtiger Punkt - für die Bevölkerung etwas tun. Der Vorsteher von Triesenberg, der Abg. Sele, hat das richtig bemerkt: Das Ziel muss sein, eine Tourismuspolitik, die auch der Bevölkerung etwas bringt. Allein damit ist schon gesagt, dass es nur eine dem Prinzip der Nachhaltigkeit verpflichtete und möglichst umweltschonende Tourismuswirtschaft sein kann, der wir uns verschreiben.Wir haben die Anstrengungen im Bereich Tourismus, die sich nicht nur auf die Schaffung dieses Gesetzes beschränken, sondern beispielsweise auch auf einen touristischen Neuauftrieb, den wir Anfang Jahres lanciert haben, sehr breit angelegt. Es hat Workshops gegeben mehrfach, mehrtägige Veranstaltungen, Arbeitsgruppen, möglichst breiter Einbezug, übrigens auch von Fachstellen, die mit Umweltfragen zu tun haben selbstverständlich. Und ich glaube, das ist ein Grund, weshalb sich doch ein relativ breiter Konsens abzuzeichnen scheint für Eintreten auf diese Vorlage, unterstelle ich jetzt einmal. Der Abg. Vogt hat Nichteintreten beantragt. Und wenn ich Ihren Ausführungen lausche, muss ich sagen, Sie machen es sich schon etwas einfach. Ich habe ein bisschen den Eindruck, dass Sie hier aus ideologischen Gründen eine fundamentalistische Haltung einnehmen, weil ein guter Grüner nicht für Tourismus sein kann. Als Realo sind Sie überzeugender, muss ich Ihnen sagen. Sie haben loyal das wiedergegeben, was die LGU uns auch geschrieben hat. Ich bin nicht wesentlich schlauer geworden in der Zwischenzeit, weil was Sie beispielsweise zur Organisation gesagt haben, das ist nach wie vor nicht ganz nachvollziehbar, was hier eigentlich gemeint ist. Staatliche Tourismusförderung hat es immer schon gegeben. Hier machen wir grundsätzlich nichts Neues. Es gibt ein leicht stärkeres Engagement des Staates. Das ist richtig. Aber wenn wir vom Tourismus eine staatliche Imagepflege erwarten, dann ist es auch eine Staatsaufgabe. Es kann uns nicht egal sein, wie wir vom Ausland als Gastgeberland wahrgenommen werden. Und darum wird in Liechtenstein, wie in sehr vielen andern Ländern dieser Welt, der Tourismus gefördert, nicht weil man eine bestimmte gewerbliche Tätigkeit subventionieren will, sondern weil der Staat ein Interesse daran hat, dass das Land sympathisch als Gastgeberland, als leistungsfähiges freundliches Land dargestellt werden kann. Das ist eine staatliche Aufgabe. Ich bin auch nicht sicher, ob Sie den Bericht ganz gelesen haben. Sie haben lamentiert, ein Leitbild fehle. Wenn Sie den Bericht durchlesen, sehen Sie, dass ein Leitbild erarbeitet worden ist. Es ist im Bericht enthalten. Es wurde von der Regierung genehmigt und verabschiedet, und ich sehe nicht, wie Sie das Fehlen eines Leitbildes kritisieren. Ein solches liegt vor. Es ist auch nicht so, dass noch niemand begriffen hätte, dass ein wirkliches Ernstnehmen des Umweltgedankens in der Tourismuswirtschaft ein absolutes Muss ist. Das haben nicht nur die Behörden begriffen und die Regierung, das haben auch die meisten Unternehmen begriffen. Wenn Sie mit den Hotelbetrieben, mit den Gastronomiebetrieben sprechen, fahren die voll auf der Schiene. Das haben die auch verstanden in ihrem Marketing, vielleicht noch nicht ganz alle, aber die meisten haben es begriffen, die Gewerbekammer hat es begriffen. Es ist im ureigenen Interesse dieser Branche die Nachhaltigkeit, das Anliegen der intakten Umwelt, das ja das Grundkapital ist für diese Betriebe, ernst zu nehmen und nicht nur so zu tun. Im Leitbild ist übrigens auch die von Ihnen angesprochene Qualität ausdrücklich erwähnt. Qualitätsverbesserung ist ein erklärtes offizielles Ziel, nicht nur auf Seiten der staatlichen Strukturen, wo wir die Qualität verbessern müssen, sondern auch bei den Unternehmen. Es ist kritisiert worden, dass die Bestimmungen in Art. 2 des Gesetzes zu unbestimmt seien. Hier wird ein ganz eindeutiges Bekenntnis zu dem Grundsatz einer nachhaltigen touristischen Entwicklung abgegeben. Und da sich gegen dieses Prinzip nichts sagen lässt, wird halt argumentiert, es sei zu vage. Ich denke, im Gesetz, das ein Rahmengesetz ist - das hat ein Angeordneter richtig erwähnt - kann man nicht erwarten, dass all diese Gedanken im Detail ausformuliert werden. Für das ist dann der Leistungsauftrag, der zu formulieren ist, zuständig. Übrigens ist auch die Kultur im Leitbild ausdrücklich erwähnt. Also mit ein bisschen gutem Willen kann man ohne weiteres erkennen, dass hier die Beteiligten - und das ist nicht nur die Regierung, das sind breite Kreise aus den Bereichen Tourismus, Wirtschaft im weitesten Sinne, aber auch beispielsweise Amtsstellen, die mit Umweltfragen befasst sind - hier wirklich gute Arbeit geleistet haben. Abg. Paul Vogt:
Herr Regierungschef-Stellvertreter, Sie waren auch schon besser. Ich verstehe, dass Sie Ihre Politik verkaufen müssen, aber ein solcher Rundumschlag, wie sich Sie ihn jetzt erlaubt haben, das muss ich sagen, das enttäuscht mich von Ihnen. Sie waren nun wirklich schon um einiges besser. Es nützt doch nichts, wenn Sie hier einfach Schlagworte verteilen, sagen, ich hätte mich fundamentalistisch gebärdet, ich sei als Realo besser. Das hilft uns überhaupt nicht weiter in dieser Diskussion. Schwamm darüber, das schenke ich Ihnen. Ich habe den Bericht mehr als einmal gelesen, Herr Regierungschef-Stellvertreter, und ich glaube, ich kenne ihn. Die Kritik, die die LGU vorgebracht hat, ist fundiert. Ich habe zunächst den Bericht selbst durchgearbeitet und erst anschliessend die Stellungnahme der LGU erhalten. Und ich muss sagen, ich bin zum gleichen Ergebnis gekommen - als Realo und nicht als Fundi. Die Grundpositionen sind doch ganz einfach, und das können wir auf den Nenner bringen: Wer formuliert die Tourismuspolitik in diesem Land? Machen das nun die Interessenverbände, macht das der Gewerbeverband, machen das diejenigen, die im Bereich Tourismus unternehmerisch tätig sind, die davon profitieren wollen, die damit ihren Lebensunterhalt verdienen wollen oder macht das ein Gremium, das eben nicht so direkt wirtschaftlich davon abhängig ist? Die Idee war einfach: Das Tourismusleitbild, die Tourismuspolitik soll nicht von den Unternehmen selber formuliert werden, sondern von allen andern, von einem pluralistischen Gremium, von einer unabhängigen Kommission, die der Regierung beratend zur Seite steht, die sollen zu einem Interessenausgleich kommen, die sollen die verschiedenen Zielkonflikte diskutieren und dann einen Vorschlag machen. Das ist ein zielführender Weg, der, glaube ich, weiterhilft. Was Sie uns hier vorlegen, ist im Prinzip einfach ein Subventionierungsgesetz. Man überlässt den Tourismusverbänden das Feld mehr oder weniger. Ein solches Gesetz, wie Sie es uns hier vorschlagen, das ist, soweit ich das beurteilen kann, in Europa einmalig. Überall, wo im Ausland der Staat Tourismusförderung betreibt, macht er das nicht im Sinn einer Giesskanne, wo einfach 50 % der Tourismuswerbung übernommen werden, sondern da werden gezielt bestimmte zukunftsträchtige Ideen gefördert, und das erwarte ich eben auch von einem Tourismusgesetz. Es kann nicht damit getan sein, dass man nun neben der Landwirtschaft einfach einen zweiten Wirtschaftszweig massiv subventioniert. Und diese Idee sollte man doch eigentlich vermitteln können, ohne dass man mir vorwirft, ich sei ein Fundi.Abg. Egon Matt:
Der Abg. Paul Vogt nimmt das ein bisschen auf die humorvolle Art und schenkt Ihnen diesen Vorwurf des Fundamentalismus. Ich muss sagen, mich trifft das, wenn ein Regierungsvertreter solche Worte gebraucht. Am Morgen sind wir schon xenophob geschimpft worden, jetzt fundamentalistisch. Fundamentalismus heisst extreme Ideologien geprägt von Intoleranz. Der Abg. Vogt hat aber nichts anderes als eigentlich das Prinzip der Nachhaltigkeit in einer intakten Umwelt gefordert. Dieses Prinzip ist spätestens seit dem Erdgipfel von Rio eine anerkannte Strategie in allen Bereichen der Politik, und ich kann nicht erkennen, wie Sie da auf die Idee kommen, dieser Strategie Fundamentalismus vorzuwerfen. Dann werfen Sie auch der UNO Fundamentalismus vor. Ich möchte Sie deshalb als Regierungsvertreter, der sehr stark im öffentlichen Rampenlicht steht, bitten, vorsichtig mit solchen Worten zu sein.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Jetzt sind sie aber reichlich empfindlich, Herr Abg. Matt. Es ist schön, wenn Sie Ihrem Kollegen zu Hilfe eilen, aber ich bin nicht sicher, ob das notwendig war. Und ich denke, der Abg. Vogt weiss sich schon zu wehren. Er hat das, glaub ich, auch richtig verstanden. Dass man mit den Worten Fundi und Realo ein bisschen herumspielt, das sollte doch noch im Rahmen der freien Meinungsäusserung drinliegen. Da braucht man nicht so empfindsam zu reagieren, ist meine Meinung. Aber da kann man offenbar unterschiedlicher Meinung sein, Sie haben Ihre, ich habe meine. Ich weise nur darauf hin, das Prinzip der Nachhaltigkeit, das haben nicht Sie erfunden. Das steht in dem Gesetz drin, ausdrücklich. Und darum kann ich nach wie vor nicht verstehen, wie man zu dem totalen Mittel des Rückweisungsantrages schreitet, weil ja gar nicht deutlich gemacht worden ist, was denn konkret anders zu machen wäre. Das ist das eine.Das andere ist: Der Abg. Vogt hat offenbar immer noch nicht ganz nachvollzogen, wie das Gesetz funktioniert. Sie haben gefragt: Wer formuliert die Tourismuspolitik? Die Ansicht der Regierung ist klar: Derjenige, der politisch dafür verantwortlich ist, formuliert die Politik, nämlich die Regierung; Art. 12 Abs. 2a: Der Leistungsauftrag wird von der Regierung festgelegt. Und damit ist klar, dass die Regierung die Politik formuliert im Rahmen des vom Gesetzgeber vorgegebenen, im Rahmen des Rahmengesetzes. Das ist nicht nur in der Tourismuspolitik so, das ist in allen Politikbereichen so. Wir können und wollen die Verantwortung für die Tourismuspolitik nicht wegdelegieren; machen wir auch nicht. Eine Antwort bin ich Ihnen noch schuldig geblieben, was diesen grünen Beilagenteil angeht mit diesem umfangreichen Marketingkonzept. Das ist nichts, was sakrosankt wäre, das ist zum Teil eine Ansammlung von Ideen, die müssen natürlich noch gefiltert werden. Da ist nicht alles gleich viel wert, was da drinsteht. Das ist das Ergebnis von Workshops. Da hat es überzeugendere und weniger überzeugendere Ideen drin. In welchen Topf Sie Helikopter, Wallfahrten mit dem Erzbischof geben wollen, das muss jeder selber entscheiden. Das ist natürlich noch nicht beschlossene Sache. Abg. Paul Vogt:
Ich glaube, ich kenne die Vorlage mittlerweile besser als Sie, Herr Regierungschef-Stellvertreter. Zu den Aufgaben des Verwaltungsrates gehört gemäss Art. 9 Abs. 1 lit. c der Erlass des Leitbildes für den Liechtenstein-Tourismus. Und die Regierung wird dieses Leitbild dann noch genehmigen, aber Erarbeitung und Erlass gehören zu den Aufgaben dieses Verwaltungsrates. Und das ist einer der wesentlichen Kritikpunkte, dass hier eben das Leitbild von Liechtenstein-Tourismus selbst erarbeitet wird und nicht in einem pluralistisch zusammengesetzten Gremium, in dem ein Interessenausgleich stattfindet. Ich stelle auch fest, dass Sie nicht verstehen wollen, in welche Richtung meine Kritik geht. Ich habe gesagt, die Artikel 1 und 2 - also die allgemeinen Bestimmungen - das sei zu allgemein, es seien keine Handlungsinstrumente darin enthalten. Vor allem der Art. 2, da sind einige - ich muss schon sagen - sehr schlecht formulierte Grundsätze drin enthalten. Man merkt, dass da jemand herumgedoktert hat, bis eigentlich nicht mehr verständlich ist, was damit gemeint ist. Aber dass in der Regierung keine Germanisten sitzen, nur eine Germanistin - das habe ich schon des Öfteren festgestellt. Also man könnte wirklich gewisse Gesetze mit geringem Aufwand besser formulieren, aber das ist nicht mal das Zentrale, sondern hier in diesen Artikeln 1 und 2 das ist einfach zu mager. Da kommen Sie nicht drum herum. Da kommt die Grundidee und die Zielsetzung des Gesetzes nicht hinüber. Mit dem kann man nichts anfangen in der Praxis, das bleibt totes Recht. Das ist der eine Punkt. Es sind keine Instrumente da, mit denen man was anfangen kann. Es sind einige schlecht formulierte Grundsätze enthalten, die aber nichts nützen werden. Und das Zweite ist einfach die grundsätzlich andere Vorstellung über die Organisation der Gremien, die sich mit Tourismus befassen sollen. Aber ich brauche das nicht noch einmal zu wiederholen.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Ich nehme zur Kenntnis, dass Ihre fundamentale Kritik oder ein schöner Teil davon darin besteht, dass es in Art. 12 Abs. 2c nicht heissen sollte, dass die Regierung das Leitbild genehmigt, sondern dass sie es erlässt. Das ist meines Erachtens keine fundamentale Kritik, sondern etwas Geschmacksache, ob man hier die Regierung als Genehmigungs- oder als Ausarbeitungs- und Erlassbehörde betrachtet. Aber ich denke, wir sind uns einig, dass wir uns nicht einig sind. Und für mich ist es damit erledigt.Abg. Paul Vogt:
Ich sehe, dass Sie mich nicht verstehen wollen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn die Diskussion beendet ist, stimmen wir ab. Der Abg. Paul Vogt hat beantragt, diese Gesetzesvorlage zur Überarbeitung an die Regierung zurückzuweisen. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: 5 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Antrag ist nicht angenommen. Damit hat der Landtag Eintreten beschlossen und wir können mit der 1. Lesung beginnen. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1 steht zur Diskussion.
Abg. Paul Vogt:
Ich möchte hier einen Abänderungsvorschlag der LGU zur Diskussion stellen. Die LGU hat in ihrem Vernehmlassungsentwurf vorgeschlagen, dass Art. 1 wie folgt formuliert werden soll: Art. 1, Zweck: Dieses Gesetz soll in Liechtenstein a) den Tourismus entsprechend den Anforderungen einer nachhaltigen Entwicklung fördern,b) den Lebens-, Kultur- und Wirtschaftsraum für die heutige und künftige Gesellschaft als Grundkapital des Tourismus erhalten,c) die Finanzierung und Organisation der Tourismusförderung regeln.Mir scheint das eine sehr plausible und intelligente Zielsetzung zu sein, die wesentlich präziser ist als diejenige, die die Regierung vorschlägt. Vielleicht kann der Regierungsvertreter begründen, was an der Zweckbestimmung gemäss Regierungsvorlage besser sein soll. Jedenfalls ist das, was die LGU hier vorgeschlagen hat, meiner Ansicht nach in keiner Art und Weise ein fundamentalistisches Anliegen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird die Diskussion noch gewünscht?
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Gewünscht nicht, aber ich bin aufgefordert worden, etwas zu sagen. Dann mache ich das selbstverständlich. Wir haben uns auf den Standpunkt gestellt, dass diese Grundsätze, die von der LGU angesprochen sind, in Art. 2 des Gesetzes geregelt werden können. Aber wir können gerne überprüfen, ob man nicht auch die Zweckbestimmung im Sinne des Grundsatzes der Nachhaltigkeit etwas aufmöbelt. Da spricht sicher nichts Grundsätzliches dagegen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 3 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 4 steht zur Diskussion. Ich möchte die Regierung fragen, warum - entgegen dem Inhalt des Gesetzes, nämlich Art. 536 Abs. 2 Ziff. 1 PGR - diese Anstalt den Begriff Anstalt nicht in ihrer Firma führen soll.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Weil es einerseits rechtlich nicht geboten ist; wenn wir in einem öffentlich-rechtlichen Erlass gesetzlich bestimmen, dass der Name «Liechtenstein-Tourismus» ist, ist es nicht notwendig, PGR-Grundsätzen zu folgen, und zum andern von der Sache her ist es wichtig, dass man einen zugkräftigen Namen hat, der nicht unbedingt auf die juristische Form hinweist, sondern attraktiv ist und sich gut präsentieren lässt. Ich glaube, es wäre bedeutend weniger attraktiv, von Anstalt zu sprechen in diesem Zusammenhang wie bloss von «Liechtenstein-Tourismus». Also rechtlich sehen wir da keine Probleme. Und vom Marketingstandpunkt her möchten wir sehr gerne bei «Liechtenstein-Tourismus» bleiben. Niemand will in einer Anstalt Ferien machen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 5 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 6 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 7 steht zur Diskussion.
Abg. Paul Vogt:
Ich will mich hier auch wieder mit einer «fundamentalistischen» Kritik melden. Ich sehe nicht ein, wieso hier von Geschäftsführer die Rede ist. Dieser Geschäftsführer wird ja sehr viele Aussenkontakte haben und der Titel Geschäftsführer führt wahrscheinlich im Ausland eher zu Missverständnissen. Ich würde also hier vorschlagen, dass man beim heutigen Titel Direktor bleibt - heute haben wir auch einen Direktor der Fremdenverkehrszentrale, das wird weniger Missverständnisse verursachen.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
So schlimm war das gar nicht. Die Änderung des Titels Direktor in Geschäftsführer geht auf das Vernehmlassungsverfahren zurück, in dem die Gewerbekammer sich für die Bezeichnung Geschäftsführer ausgesprochen hat. Sie haben aber einen Punkt. Im Verkehr nach aussen spricht auch einiges für den Begriff Direktor. Wir werden uns das noch einmal durch den Kopf gehen lassen. Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 8 steht zur Diskussion.
Abg. Paul Vogt:
Ich möchte hier die einseitige Zusammensetzung des Verwaltungsrats kritisieren. Mit dieser Formulierung ist auf jeden Fall sichergestellt, dass die Interessenvertreter die Mehrheit im Verwaltungsrat haben. Es haben also ein Vertreter der Gewerbe- und Wirtschaftskammer, ein Vertreter der Sektion Gastronomie der Gewerbe- und Wirtschaftskammer, ein Vertreter der Verkehrsvereine und ein Vertreter der Industrie- und Handelskammer einen Sitz im Verwaltungsrat, das macht dann bereits die Mehrheit aus. Die Regierung kann drei weitere Mitglieder bestellen. Es steht ihr allenfalls dann noch frei, auch Interessenvertreter von Umweltschutzorganisationen, Naturschutzorganisationen, vielleicht auch des Alpenvereins hineinzuberufen. Sicher müsste auch der Arbeitnehmerverband drin sein, weil es hier doch ganz wesentlich um Arbeitnehmerinteressen geht, und diese müssen auch im Tourismus gewahrt werden. Also ich ersuche die Regierung, diese sehr einseitige Zusammensetzung des Verwaltungsrats zu korrigieren. Das ist für mich schlicht nicht akzeptabel.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Die Regierung ist der Meinung, dass diese Bestimmung sehr ausgewogen ist, dass man nicht von einer einseitigen Zusammensetzung sprechen kann, drum auch die Möglichkeit, dass die Regierung zwei weitere Mitglieder nach Bedarf delegieren kann, um eben in Kenntnis der Vorschläge jener Kreise, die ein Nominationsrecht haben, dann für eine wirklich ausgewogene Zusammensetzung zu sorgen. Wir möchten empfehlen, nicht praktisch alle Sitze zu vergeben an nominationsberechtigte Institutionen. Es könnte mitunter schwierig sein, dann wirklich eine ausgewogene Zusammensetzung zu haben. Wir glauben, dass es besser ist, wenn einige Mitglieder frei dann von der Regierung noch gewählt werden können. Beispielsweise, wenn kein Unterländer Vertreter nominiert werden sollte, würde die Regierung dafür sorgen, dass dann aus dieser Landschaft jemand hineinkommt. Also wir haben diese Bestimmung sehr gut überprüft und glauben, dass das eine vernünftige Lösung ist und planen eigentlich, dabeizubleiben, wenn nicht von vielen Seiten jetzt vehement etwas anderes verlangt wird. Es ist für uns schwer, die Stimmung im Landtag einzuschätzen. Ich weiss nicht, ob der Abg. Vogt der Einzige ist, der sich an dieser Bestimmung stört. Aber wenn es dabei bleibt, würde ich die Vermutung wagen, dass die Regierung an dieser Bestimmung - selbstverständlich nach sorgfältiger Überprüfung - möglicherweise nichts ändert.Abg. Karlheinz Ospelt:
Wenn man überhaupt daran denkt, eine Aufstockung im Verwaltungsrat vorzunehmen, dann zumindest wäre es gefragt, dass die Gemeinden hier Mitglieder stellen. Man darf ja nicht vergessen, dass dort auch entsprechende Beiträge geleistet werden. Ich erinnere nur daran, dass die Gemeinde Vaduz jährlich CHF 100'000 an die Fremdenverkehrszentrale geleistet hat und noch leistet. Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 9 steht zur Diskussion.
Abg. Karlheinz Ospelt:
Ich habe eine Bemerkung zum Buchstaben e: In Anlehnung an die Äusserungen der Gemeinde Schaan in der Vernehmlassung möchte ich klar festhalten, dass es nicht sein kann, dass hier eine eigentliche Mitwirkung bei der Orts- und Landesplanung durch den Verwaltungsrat erfolgen kann. Es ist Sache der Gemeinden und der Gemeindeautonomie. Wenn schon, und ich glaube, das wäre dann präziser, müsste es hier heissen: Vorschläge oder Anhörungsrecht.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 10 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 11 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 12 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 13 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 14 steht zur Diskussion.
Abg. Paul Vogt:
Ich möchte meine frühere Kritik wiederholen. Für mich ist Abs. 3 zu unbestimmt, wenn es hier heisst: «für spezielle Aufgaben oder freiwillige Marketingbeiträge», so läuft das - wenn man den Kommentar im Bericht berücksichtigt - darauf hinaus, dass hier einfach Werbeaktionen, die Beteiligung an Messen usw. subventioniert werden. Ich bin der Auffassung, dass das ureigene Aufgabe von Liechtenstein-Tourismus sein muss und dass der Staat eben nur dann spezielle Aufgaben subventionieren soll, wenn es sich wirklich um innovative Projekte und Ideen handelt. Dann soll man Beiträge leisten, aber nicht allgemein für Beteiligung an Messen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 15 steht zur Diskussion.
Abg. Paul Vogt:
Ich bin der Auffassung, dass Abs. 1 «Die am Tourismus interessierten Geschäftsbetriebe» viel zu unbestimmt ist, das gibt mit Sicherheit Probleme bei der Umsetzung, nämlich in Bezug auf die Frage: Welche Geschäfte sind denn interessiert am Geschäftsbetrieb oder am Tourismus? Ich meine, das müsste man präzisieren. Ich weiss, dass es bisher ähnlich formuliert war. Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 16 steht zur Diskussion.
Abg. Paul Vogt:
Ich möchte hier vom Regierungsvertreter wissen, worauf das abgestützt wird: «Er hat dabei einerseits Erwerb und Umsatz» usw. Geht es hier nach den Bilanzen oder nach der Steuererklärung? Und dann, wie werden vermutete Geschäftsinteressen berücksichtigt? Auch das scheint mir alles zu wenig präzis zu sein.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren. Wir haben uns bei Art. 16 - gleich übrigens wie bei Art. 15 - vom geltenden Recht leiten lassen; wir haben ausgehend vom geltenden Recht im Wesentlichen nur die Beträge angepasst, weil die Finanzierung des Tourismus macht keine rechtlichen Probleme mehr, seit die Regierung zu diesen Bestimmungen eine Verordnung gemacht hat. Das war eine ziemliche Aufgabe vor etwa vier Jahren, das war sehr schwierig. Wir haben heute eine Verordnung, die die Umlagepflicht detailliert regelt und seit wir diese Verordnung haben, haben wir keine Probleme mehr. Vorher gab es eine Flut von Beschwerden und grosse Rechtsunsicherheit. Das ist bereinigt und in dieser Situation haben wir gesagt, wir bleiben beim bisherigen Gesetzestext mit den angepassten Beträgen und wollen keine neuen Schwierigkeiten mit neuen gesetzlichen Bestimmungen auslösen. Das ist der Hintergrund und, ich denke, wenn das bisherige Gesetz in diesem Punkt genügend war, sollte das auch in Zukunft so sein. Wir werden das gerne nochmals prüfen, aber ich sehe hier eigentlich keinen Bedarf nach Änderung.Abg. Paul Vogt:
Ich kann dieser Argumentation nicht folgen. Wenn das bisherige Gesetz zu unpräzise war und man erlässt jetzt ein völlig neues Tourismus-Gesetz, dann müsste das eigentlich Ansporn sein, diese Bestimmungen im Gesetz selber zu präzisieren, damit es keine Schwierigkeiten gibt.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Nicht das Gesetz war unklar, sondern es hat schlicht die Verordnung gefehlt. Die haben wir in der Zwischenzeit erlassen und damit sind die Probleme vom Tisch. Abg. Paul Vogt:
Dann müsste meines Erachtens mindestens eine Bestimmung hinein in diese Artikel, wonach die Regierung das durch Verordnung präzisieren kann.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Da spricht in der Tat nichts dagegen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 17 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 17 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 18 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 18 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 19 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 19 steht zur Diskussion.
Abg. Klaus Wanger:
Gehe ich recht in der Annahme: Wenn ein Triesenberger in Malbun ein Ferienhaus an einen Triesenberger gegen Entgelt vermietet, bezahlt er keine Taxe. Wenn er aber es an mich vermietet, bezahle ich Taxe als Schaaner Bürger. Oder sehe ich das hier völlig falsch? Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich glaube, es kommt nicht auf das Bürgerrecht, sondern auf den Wohnsitz an, so wie es hier steht.Abg. Klaus Wanger:
Nein, es heisst: «die nicht im Gemeindegebiet wohnen», und der Triesenberger wohnt im Gemeindegebiet von Triesenberg.Landtagspräsident Peter Wolff:
Aber Sie wohnen nicht im Gemeindegebiet, das habe ich damit gemeint. Abg. Klaus Wanger:
Ja, dann ist das so. Dann bezahlt also der Schaaner im Malbun, wenn er von einem Triesenberger eine Wohnung mietet, Taxe und der Triesenberger, der überhaupt nicht verwandt ist, bezahlt dann keine Taxe. Landtagspräsident Peter Wolff:
Das ist die Absicht der Regierung.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Das ist die Weisheit des bisherigen Gesetzgebers. Das ist geltendes Recht.Abg. Klaus Wanger:
Ich habe noch eine Zusatzfrage: Werden die Kurtaxen für Ferienwohnungen, Campierer und Jugendherbergen auch verdoppelt?
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Eine gewisse sachliche Rechtfertigung für diese gesetzliche Regelung, die es, wie gesagt, seit Jahrzehnten gibt, gibt es schon. Die Überlegung ist die, dass derjenige, der im Gebiet der Gemeinde Triesenberg wohnt über seine Steuern dazu beiträgt, die Massnahmen, die die Gemeinde Triesenberg für den Tourismus macht - und das ist nicht nichts - mitfinanziert. Also der Triesenberger wendet mit seinem Steuerbetreffnis ja auch Geld auf, damit die Gemeinde für Verkehrsregelung oder Schneeräumdienst, Unterhalt Wanderwege oder was immer, Geld ausgeben kann. Das ist die Überlegung. Und derjenige, der nicht in der Gemeinde wohnt und dort keine Steuern und Abgaben entrichtet, der wird dann mit dieser Taxe beglückt. Also das ist die Rechtfertigung und ich glaube, das lässt sich so vertreten. Die zweite Frage wegen der Abgaben für Campingplätze usw.: Was geändert wird, ist die maximale Nächtigungstaxe im Gesetz, in Art. 19, da gehen wir auf CHF 2 und die detaillierte Festlegung der Abgabe ist dann Angelegenheit der Verordnung. Ich bin mir nicht mehr ganz sicher, ob wir das mit den betroffenen Betrieben schon im Detail diskutiert haben. Da kann ich jetzt nicht vorgreifen, aber wir können gerne bis zur 2. Lesung Auskunft geben, was wir hier beabsichtigen. Wenn ich mich richtig erinnere, ist generell eine Verdoppelung geplant. Aber ich werde das noch nachprüfen.Abg. Klaus Wanger:
Ihr Argument betreffend Steuerbetreffnis kann ich akzeptieren. Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich möchte trotzdem eine Bemerkung machen. Es war bisher nicht so, sondern bisher fiel die Beherbergungstaxe zu 100% dem lokalen örtlichen Verkehrsverein zu, und neu soll sie ja zu 60% dem Liechtenstein-Tourismus zufallen und damit gilt dieses Argument zumindest zu 60% nicht mehr und ich könnte mir gut vorstellen, dass der Staatsgerichtshof diese Bestimmung als dem Gleichheitsgrundsatz widersprechend, aufhebt. Wird das Wort noch gewünscht?
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Ja, aber hier vermischen Sie glaube ich jetzt schon zwei Sachen. Dieser Split, der neu vorgesehen ist, ist allein darauf zurückzuführen, dass den Verkehrsvereinen gleich viel, nicht weniger und nicht mehr als bis anhin zufliessen soll und wenn wir bis jetzt die Situation hatten, dass 80% den Verkehrsvereinen zufloss, dann bekommen sie jetzt eben gleich viel mit dieser neuen Regelung, wie ihnen bis jetzt zugeflossen ist, weil 20% haben sie heute schon, quasi auf freiwilliger Basis der Fremdenverkehrszentrale zukommen lassen, ohne gesetzliche Verpflichtung. Landtagspräsident Peter Wolff:
Vom Gesetzestext her haben sie bisher 100% bekommen und es geht mir ja nicht um die absoluten Zahlen, sondern es geht mir um die gesetzliche Rechtfertigung, die vom Abg. Klaus Wanger auf dem Hintergrund des Gleichheitsgrundsatzes angesprochene Rechtfertigung, dass ein Bewohner von Triesenberg, um bei diesem Beispiel zu bleiben, der in derselben Gemeinde wohnt, nichts bezahlen muss und ein Bewohner von Schaan, der in Triesenberg gegen Entgelt nächtigt, Beherbergungstaxe bezahlen muss. Und da stimmt Ihre Begründung, Herr Regierungschef-Stellvertreter, eben nicht mehr. Wenn diese Taxe zu 60% vom Gesetz her schon, von vorneherein - und nicht nur freiwillig - für Liechtenstein-Tourismus bestimmt ist.Abg. Hubert Sele:
Ich könnte mir schon vorstellen, dass der Wohnort eine Rolle spielt bei der Entscheidung, ob eine Beherbergungstaxe zu zahlen ist oder nicht. Zum Beispiel, wenn der Abg. Klaus Wanger in Malbun ein Gebäude mieten und dort dauernd wohnen würde, dann ist es ja so, dass jemand ihn gegen Entgelt beherbergt. Er hat dann seinen Wohnsitz dort und müsste praktisch tagtäglich die Nächtigungstaxe zahlen. Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Regierung wird sich das bis zur 2. Lesung überlegen. Wir können weiterlesen.
Art. 20 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 20 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 21 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 21 steht zur Diskussion.
Abg. Klaus Wanger:
Ich habe eine Frage zu den Beherbergungstaxen und den Meldescheinen. Was versteht die Regierung unter diesen zwei Begriffen? Sind Meldescheine und Hotelbesetzungslisten auch von Vermietern von Ferienwohnungen und Campingplätzen auszufüllen?
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Es wird Sache der Verordnung sein, im Detail festzulegen, wie diese Meldepflicht erfüllt werden kann, wie das Verfahren ist, in welchen Fällen eine Meldepflicht besteht und in welchen Fällen man davon absehen kann. Wir werden auch dazu bis zur 2. Lesung nähere Angaben machen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 22 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 22 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 23 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 23 steht zur Diskussion.
Abg. Klaus Wanger:
Ich habe eine Frage zu Abs. 2: Wann und wie sind die Meldungen dem Amt für Volkswirtschaft und der Polizei zu übermitteln? Wofür benötigt die Polizei diese Meldungen? Falls sie unliebsame Personen herausfinden will, muss die Meldung täglich erfolgen, was nach meiner Ansicht einen grossen Aufwand für die Betriebe darstellen würde. Falls die Meldung an die Polizei erst am Monatsende erfolgt, was fängt dann die Polizei damit an? Das ist meine Frage.Abg. Paul Vogt:
Ich frage mich auch, was in Abs. 1 der Begriff «zu registrieren oder registrieren zu lassen» bedeutet? Müsste das nicht präzisiert werden, indem zum Beispiel festgehalten wird, dass aufgrund des Passes oder einer Identitätskarte die Personalien festgestellt werden - oder wie sieht das konkret aus?
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Unseres Erachtens ist das Verordnungsmaterie. Die Meldelisten sind für die Polizei wichtig, die spielen offenbar doch eine in der Praxis recht wichtige Rolle, wenn es darum geht, bestimmte Leute zu finden und zu packen. Wie häufig diese abgegeben werden können und sollen, kann ich Ihnen aus dem Stand nicht sagen. Ideal wäre natürlich, wenn die Meldungen «on-line» gemacht werden könnten und dahin geht ja auch der Trend, dass das «on-line», sprich täglich, sofort verfügbar wäre. Wir werden auch dazu nähere Ausführungen in der Stellungnahme machen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 24 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 24 steht zur Diskussion.
Abg. Paul Vogt:
Ich würde hier die Anregung machen: «Pflichtmässige Ablieferung» zu streichen, sondern einfach die Erfüllung der Meldepflicht zu überprüfen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 25 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 25 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 26 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 26 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 27 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 27 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 28 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 28 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 29 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 29 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 30 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 30 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 31 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 31 steht zur Diskussion. Das ist wohl eine etwas optimistische Vorgabe. Sie wird nicht benützt.
Wir haben damit die 1. Lesung dieser Gesetzesvorlage beendet.-ooOoo-