Abänderung des Bankengesetzes sowie des E-Geldgesetzes (Nr. 94/2019); 1. und 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 17: Abänderung des Bankengesetzes sowie des E-Geldgesetzes.Wir behandeln diese Vorlagen in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 94/2019 und steht zur Diskussion.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Da mit dieser Vorlage lediglich ein redaktionelles Versehen aufgehoben werden soll, kann ich mich relativ kurzfassen. Im Zuge der Schaffung des neuen Rechtsrahmens für die Sicherung von Einlagen bei Banken wurde auch das Gesetz über die Banken und Wertpapierfirmen abgeändert. Die Artikel, welche mit der gegenständlichen Vorlage wieder in den geltenden Rechtsbestand aufgenommen werden sollen, wurden im Rahmen der damaligen Änderung aufgehoben, um - so heisst es in den entsprechenden Materialien - eine Rechtsbereinigung durchzuführen. Durch die Aufhebung erfolge eine Klarstellung, dass Zweigstellen von Drittstaaten in Liechtenstein eine eigenständige Bewilligung und damit Rechtssubjektivität benötigen. Mit der Streichung eben dieser Artikel wurde klargestellt, dass Zweigstellen aus Drittstaaten nicht günstiger gestellt werden dürfen als Zweigstellen aus EWR-Mitgliedstaaten und daher insbesondere nicht an der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit des EWR partizipieren könnten. Aus diesen Gründen müssen Zweigstellen aus Drittstaaten schon nach der bisherigen Praxis als eigenständiges Tochterunternehmen gegründet und bewilligt werden. Es werde nun mit der Streichung der Art. 30p bis Art. r Bankengesetz klargestellt, dass Zweigstellen von Drittstaaten nun ohne Zweifel unter das normale Bewilligungsregime fallen.Nun ist es aber so, dass eben diese Artikel die notwendige allgemeine Rechtsgrundlage für den Informationsaustausch und den Abschluss von Kooperationsvereinbarungen zwischen der FMA und Bankenaufsichtsbehörden aus Drittstaaten im Bereich der Bankenaufsicht beziehungsweise im Bereich der Aufsicht über E-Geld-Institute überhaupt erst bilden. Daher ist es für die FMA immens wichtig, diese Informationen austauschen zu können, da die liechtensteinischen Banken oder E-Geld-Institute auf den globalen Finanzmärkten tätig sind oder Tochtergesellschaften in Drittstaaten haben. Sollte dieser Informationsaustausch nicht mehr möglich sein, könnte dies zur Folge haben, dass liechtensteinische Banken und E-Geld-Institute in manchen Drittstaaten nicht mehr tätig sein dürfen. Da eine entsprechende Korrektur aufgrund allfälliger negativer Konsequenzen so schnell wie möglich vorgenommen werden soll, kann ich auch dem Antrag der Regierung auf abschliessende Behandlung zustimmen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir über Eintreten befinden. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlagen ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 23 Stimmen einhellig Eintreten beschlossen.
Wir nehmen die 1. Lesung der ersten Vorlage durch Artikelaufruf vor. Überschrift vor Art. 30p wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 30p steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 30p wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 30p steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 30q wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 30q steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben die 1. Lesung abgeschlossen.
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Gesetz über die Abänderung des E-Geldgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des E-Geldgesetzes.Art. 29 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 29 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 48 Abs. 1 Bst. h wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 48 Abs. 1 Bst. h steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben auch für diese Vorlage die 1. Lesung vorgenommen.
Die Regierung beantragt abschliessende Lesung der Gesetzesvorlagen. Wer mit dem Antrag der Regierung einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 23 Stimmen einhellig abschliessende Lesung beschlossen.-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Bankengesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir können mit der Lesung der ersten Vorlage beginnen: Gesetz über die Abänderung des Bankengesetzes.Überschrift vor Art. 30p wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 30p steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 30p wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 30p steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 30q wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 30q steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Bankengesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 25 Stimmen einhellig die Zustimmung erteilt.-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des E-Geldgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des E-Geldgesetzes.Art. 29 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 29 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 48 Abs. 1 Bst. h wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 48 Abs. 1 Bst. h steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz über die Abänderung des E-Geldgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 25 Stimmen einhellig die Zustimmung erteilt. Gleichzeitig haben wir Traktandum 17 erledigt. Wir machen jetzt 20 Minuten Pause.Die Sitzung ist unterbrochen (von 15 bis 15:20 Uhr).
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