Abänderung des Steuergesetzes (Nr. 88/2019); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrter Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, wir fahren mit unseren Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 16: Abänderung des Steuergesetzes. Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 88/2019, er steht zur Diskussion.Stv. Abg. Rainer Beck
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Die vorgeschlagene Abänderung des Steuergesetzes und die dadurch mögliche steuerliche Entlastung von natürlichen Personen sind grundsätzlich zu begrüssen. Die Vorlage, welche hinsichtlich des Kinderabzuges und der Abzugsmöglichkeiten der Aus- und Weiterbildungskosten auf einem VU-Postulat fusst, enthält mehrere Anpassungen, die sich auf die Steuereinnahmen von Land und Gemeinden auswirken werden. So soll der heutige Kinderabzug von CHF 9'000 auf neu CHF 12'000 erhöht werden. Bereits im Vernehmlassungsbericht zu dieser Vorlage führte die Regierung aus, dass allein diese Massnahme zu Steuerausfällen von rund CHF 1 Mio. für das Land und rund CHF 1,7 Mio. für die Gemeinden führen wird. Der Steuerausfall der Gemeinden, welche am Tropf der Stufe 1 des Finanzausgleichs hängen, wird durch die Finanzausgleichszahlung nicht nur ausgeglichen, sondern aufgrund der Systematik sogar überkompensiert, sodass der Staat neben dem eigenen Steuerausfall auch noch einen höheren Finanzausgleich in Kauf nehmen muss. Die Erhöhung des Kinderabzugs wird den Staat allein insgesamt rund CHF 2,2 Mio. kosten. Immerhin werden durch diese Massnahme rund 90% der Steuerpflichtigen mit Kinderabzug entlastet. Gemeint sind diejenigen Steuerpflichtigen, welche Vermögens- und Erwerbssteuer überhaupt entrichten, und nicht diejenigen, die aufgrund ihres geringen Erwerbs und Vermögens ohnehin keine Steuern bezahlen. Nicht bezifferbar sind derzeit die finanziellen Auswirkungen auf die Steuereinnahmen der natürlichen Personen aufgrund der Ausweitung der Abzugsfähigkeit von Ausbildungskosten für Kinder.Neben den bisherigen Abzügen besteht zukünftig die Möglichkeit, die Kosten für Zweitausbildungen abzuziehen, sofern die Eltern zu Hauptsache dafür aufkommen. Ebenfalls nicht bezifferbar sind die finanziellen Auswirkungen für die Ausweitung der Abzugsmöglichkeiten für die Aus- und Weiterbildungskosten der Steuerpflichtigen selbst. Die Abzüge für diese Kosten sind betraglich nicht begrenzt, müssen jedoch entsprechend belegt werden. Auch nicht bezifferbar sind die finanziellen Auswirkungen auf die Steuereinnahmen durch die Steuerbefreiung der Arbeitgeberbeiträge für die ausserhäusliche Betreuung, die bisher als Lohnbestandteil galten. Immerhin handelt es sich mit dieser Steuerbefreiung um eine Massnahme zur Familienförderung.
Insgesamt führen diese Steuererleichterungen zu wesentlichen Mindereinnahmen sowohl für den Staat als auch für die Gemeinden. Aufgrund des gesunden Staatshaushaltes und aufgrund der guten Finanzlage der Gemeinden sind diese Steuergeschenke aus meiner Sicht jedoch gerechtfertigt. Bei dieser Vorlage ist für mich noch nicht klar, welche Aus- und Weiterbildungskosten der Steuerpflichtigen konkret zugelassen werden. Die Regierung hält auf Seite 21 des Berichts und Antrags einerseits fest, dass es sich bei den abzugsfähigen Kosten um berufsorientierte Auslagen handeln muss. Berufsorientierung liege vor, wenn der absolvierte Lehrgang nach allgemeiner Lebenserfahrung für die berufliche Tätigkeit nützlich sei und die gewonnenen Erkenntnisse im konkreten Fall bei der Arbeit angewendet werden können. Andererseits führt die Regierung im selben Absatz aus, es spiele keine Rolle, ob die Aus- und Weiterbildung im direkten Zusammenhang mit der Erzielung des gegenwärtigen Erwerbseinkommens stehe. Ein Abzug soll auch dann möglich sein, wenn nach Abschluss der Aus- und Weiterbildung nicht im erlernten Beruf gearbeitet wird. Meine Frage an die Regierung: Was gilt denn nun? Des Weiteren bitte ich die Regierung um konkrete Ausführungen dazu, was unter Bildungsgängen der Liebhaberei und der Selbsterfahrung zu verstehen ist. Wenn ich beispielsweise als Gemeindevorsteher einen Fotokurs absolviere, der es mir anschliessend ermöglicht, neben privaten Aufnahmen auch gute Bilder für den gemeindlichen Jahresbericht zu schiessen, kann ich diese Kurskosten in der Steuererklärung abziehen, obwohl sie einerseits privater Natur, andererseits aber für meine berufliche Tätigkeit nützlich sind? Ein anderes Beispiel: Wenn ich einen Kochkurs besuche, da ich mit dem Gedanken spiele, mich auf den Beruf des Kochs umschulen zu lassen, kann ich diese Auslagen abziehen oder nicht, wenn ich im Nachhinein feststelle, dass es doch nicht die richtige Berufswahl war?Die Regierung schreibt ja, dass die gewonnenen Kenntnisse im konkreten Fall bei der Arbeit angewendet werden können, ebenfalls spiele dabei, wie bereits ausgeführt, keine Rolle, ob die Aus- und Weiterbildung in direktem Zusammenhang mit der Erzielung des gegenwärtigen Erwerbseinkommens stehe. Ich denke, hier besteht noch Erklärungs- und Aufklärungsbedarf und ein Graubereich, der durch die Regierung beziehungsweise durch die Steuerverwaltung mittels entsprechender Beispiele und aussagekräftiger Merkblätter geklärt werden muss. Davon ausgehend, dass die Regierung die gestellten Fragen zu beantworten weiss, spreche ich mich für die Umsetzung dieser Gesetzesvorlage aus. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Susanne Eberle-Strub
Vielen Dank, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Vielen Dank dem zuständigen Ministerium und der Steuerverwaltung für den vorliegenden Bericht und Antrag. Bereits bei der Postulatsbeantwortung hat Regierungschef Hasler aufgezeigt, mit welchen Massnahmen Familien entlastet werden können. Zurzeit kann für ein minderjähriges Kind ein Kinderabzug von CHF 9'000 vorgenommen werden; und wenn ein Kind in Ausbildung steht, kann ein zusätzlicher Abzug von bis maximal CHF 12'000 für Ausbildungskosten geltend gemacht werden. Für ein volljähriges Kind können nur Abzüge getätigt werden, wenn sich das Kind in Ausbildung befindet und der Steuerpflichtige zur Hauptsache für den Unterhalt des Kindes aufkommt. Auch in diesem Fall steht dem Steuerpflichtigen der Kinderabzug von CHF 9'000 sowie der Ausbildungskostenabzug von maximal CHF 12'000 zu. Weiter ist ein Abzug für private Personenversicherungen bis maximal CHF 2'100 sowie Krankheitskostenabzug bis maximal CHF 6'000 möglich, wenn einem Steuerpflichtigen für ein Kind auch der Kinderabzug zusteht. Seit der letzten Erhöhung des Kinderabzuges sind zwölf Jahre vergangen. Es ist also gerechtfertigt, einen Bericht und Antrag zur Erhöhung des Kinderabzugs vorzulegen. Wie auf den Tabellen auf Seite 8 bis 10 aufgeführt, sind die Einsparungen für Alleinerziehende bei tiefem sowie bei den höheren Einkommen grundsätzlich höher als bei Ehepaaren, sei es mit einem, zwei oder drei Kindern. Klar ersichtlich ist aber auch, dass bei tieferen Einkommen, egal ob Allereinziehende oder Ehepaare, die Erhöhung des Kinderabzugs zu keiner oder nur zu minimaler finanzieller Entlastung führt. Da diese Steuerpflichtigen bereits jetzt keine oder nur wenig Steuern bezahlen aufgrund ihres Einkommens, kann durch diese Steuergesetzesänderung auch keine oder nur geringe finanzielle Entlastung eintreten. Der Mittelstand wird jedoch unterstützt. Je nach Zivilstand und Kinderanzahl kann die Steuerersparnis einige Hundert Franken betragen, also eine spürbare Entlastung für Familien. Bei der Ausbildung für minder- und volljährige Kinder ist es an der Zeit, dass die verschiedenen Bildungswege, Matura-Studium oder Berufslehre-Arbeitstätigkeit-Studium, gleichgestellt werden. «In Ausbildung» beinhaltet in Zukunft also nicht nur die Erstausbildung, sondern auch die Zweitausbildung. Eltern können neu die Kosten für eine Zweitausbildung sowie den Kinderabzug für ihr volljähriges Kind in Abzug bringen, wenn sie zur Hauptsache für das Kind aufkommen. Auch soll eine Unterbrechung der Ausbildung aus gerechtfertigten Gründen, wie zum Beispiel Krankheit, Lehrstellensuche etc., die damit zusammenhängenden Abzüge nicht abreissen lassen. Voraussetzung ist aber, dass danach die Ausbildung fortgesetzt wird. Steuerpflichtige selbst können Kosten für eine berufsorientierte Aus- oder Weiterbildung beziehungsweise Umschulung bis zu einem Betrag von CHF 12'000 pro Person in Abzug bringen, und dieser Weiterbildungskostenabzug soll nun von den Gewinnungskosten entkoppelt werden. Die Regierung schlägt zudem vor, Beiträge des Landes oder der Arbeitgeber an die Kosten der ausserhäuslichen Kinderbetreuung von den Steuern zu befreien, was ebenfalls zur Familienförderung beiträgt. Befürchtungen einzelner Gemeinden, dass es durch die Erhöhung des Kinderabzugs zu Mindereinnahmen führt, ist begründet. Im Steuerjahr 2017 wären die Vermögens- und Erwerbssteuern für das Land um circa CHF 1 Mio. und für die Gemeinden um circa CHF 1,7 Mio. tiefer ausgefallen. Jenen Gemeinden, welche Anspruch auf die Finanzausgleichsstufe 1 haben, werden die Mindereinnahmen im Ausmass der standardisierten Steuerkraft ausgeglichen. Dadurch müsste das Land rund CHF 1,2 Mio. mehr an Finanzausgleichszahlungen aufbringen. Vier Gemeinden hätten laut Bericht und Antrag effektive Mindereinnahmen, die sie selbst tragen müssten. Trotz dieser Mehrausgaben des Landes befürworte ich diese Abänderung des Steuergesetzes, da es eine Unterstützung für Familien darstellt. Ich bin für Eintreten. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Wolfgang Marxer
Ich danke meinen Vorrednern für ihre Ausführungen, insbesondere dem Abg. Beck für seine Erläuterungen der steuerlichen Konsequenzen auf Land und Gemeinden und der Abg. Strub für ihre Ausführungen zur gesamten Vorlage. Man kann auf diese Vorlage auch einen anderen Blick werfen und ich werde mich da etwas länger aufhalten. Denn ein kurzer Rückblick auf das Zustandekommen dieser Vorlage lohnt sich, er ist in verschiedener Hinsicht einmalig. Am Anfang war ein Postulat mit einem Auftrag beziehungsweise einer Zielsetzung, und der lautete: «Die Regierung wird eingeladen zu prüfen, wie Familien aufgrund der Vorschriften im Steuergesetz entlastet werden könnten.» Ein Schwerpunkt dieser Prüfung soll die Ausgestaltung des Kinderabzuges sein, unter anderem wurde da die Prüfung einer Staffelung des Kinderabzuges nach Alter vorgeschlagen. Gewünscht wurde ebenfalls, dass die finanziellen Konsequenzen für die Familien und schlussendlich für den Staatshaushalt aufgezeigt werden. Und es wurde darum gebeten, aufzuzeigen, ob eine zusätzliche Entlastung möglich ist, wenn beide Elternteile arbeiten müssen. In diesem Falle entstehen nämlich Kosten für die ausserhäusliche Betreuung. Nicht zu guter Letzt, aber auch Teil dieses Postulates war: «Ein anderer Schwerpunkt soll auf die steuerliche Abzugsfähigkeit von Aus- Und Weiterbildungskosten gelegt werden.» Da ging es um die Gleichbehandlung von Ausbildungskosten, unabhängig vom Bildungswerdegang oder vom Bildungsweg. Begründet, und das ist zentral, wurde das Postulat damit, dass es aus Sicht der Postulanten dringend angezeigt sei, «dass Familien steuerliche Entlastungen erfahren. Gerade der untere Mittelstand und Gering-verdiener sind - angesichts steigender Lebenshaltungskosten - immer stärker auf Unterstützung angewiesen. Entlastet man Familien, fördert man Ausbildungschancen und leistet Hilfe zur Selbsthilfe.»Bereits bei der Überweisung des Postulats wiesen wir darauf hin, dass der gewünschte Effekt für den unteren Mittelstand und die Geringverdiener wohl nur schwer erreichbar sein wird. In der Postulatsbeantwortung schlug die Regierung dann vor: Sie spricht sich - begründet - gegen die Einführung eines gestaffelten Kinderabzuges aus, jedoch für die Erhöhung des geltenden Kinderabzuges von CHF 9'000 auf CHF 12'000, gegen die Einführung eines Drittbetreuungskostenabzuges, dann auch weitere Punkte der Ausbildungskosten, Zweitausbildungen und so weiter. Und all dies floss nun in diese Vorlage mit ein. Als Begründung für die Erhöhung des Kinderabzuges schrieb die Regierung in der Postulatsbeantwortung, und ich nehme nur Passagen aus den Ausführungen, weil es sonst zu lange werden würde: «Mit der Erhöhung sollen Familien gefördert werden. Nachdem die Teuerung seit der letzten Erhöhung im Jahr 2007 nur gering (1,9%) gestiegen ist, führt diese Erhöhung», die weiter geht als die Teuerung, «zu einer effektiven Besserstellung von Familien. Zudem sind seit der letzten Erhöhung bereits mehr als 12 Jahre vergangen; in den vergangenen Jahrzehnten wurde der Kinderabzug etwa im 10-Jahresschnitt jeweils um rund CHF 3'000 erhöht.»Und ich füge jetzt an, wie wenn all dies sachlich in irgendeiner Weise eine Erhöhung des Kinderabzuges rechtfertigen würde. Denn zentral ist, all diese in der Begründung genannten Vorteile gelten natürlich nur für jene Familien, für welche dieser erhöhte steuerliche Kinderabzug irgendeine Relevanz hat.Die Postulatsbeantwortung zeigte nämlich auch auf, dass rund 50% der Familien in keiner oder nur sehr geringer Weise von einem höheren Kindergeldabzug profitieren würden. Und dies ist natürlich der eher gering verdienende Teil der Bevölkerung. Und daher in diesem Zusammenhang von einer Massnahme von Familienförderung zu sprechen, ist wissentlich zu 50% falsch, sprich, es kommt der Nutzen nicht dort an, wo er müsste, sondern er unterstützt ausschliesslich die «Falschen». Es werden jene entlastet, welche keine Entlastung benötigen. Die gleiche Diskussion um das gleiche Thema findet derzeit auch in der Schweiz statt. In der «NZZ» konnte ich bezüglich der Politik lesen: «Doch im wirklichen Leben regiert die Politik, und Politiker lieben Steuervergünstigungen: Damit können sie ihre eigene Klientele bedienen, und die Kosten sind so diffus und breit verteilt, dass sie von den Opfern kaum bemerkt werden.» Diese Worte passen wie die Faust aufs Auge zu dem, was hier angestrebt wird. Aber da werden wir, zumindest wir von der Fraktion der Freien Liste, nicht mitspielen. Der schweizerische Finanzminister Ueli Maurer hat, als diese Vorlage im Schweizer Parlament behandelt wurde, gesagt: «Wenn wir Familien entlasten, dann gezielt.» Das ist beim höheren Kinderabzug nicht der Fall. Auch da ist er den bürgerlich konservativen Kreisen unterlegen. Er doppelte sogar nach: «Wir dürfen nicht einfach solche Hüftschüsse unterstützen, auch wenn es vor den Wahlen ist.» Und genau das geschieht im Moment in diesem Hohen Haus, oder vielleicht doch nicht?All das Bisherige ist sozusagen das Vorspiel, wie es nun zu dieser nun vorliegenden Gesetzesvorlage zur Abänderung des Steuergesetzes kam. Der Finanzminister und Regierungschef Adrian Hasler führte bei der Postulatsbeantwortung aus - und auch hier wiederum nur Passagen -, dass das Postulat der Vaterländischen Union sehr genau studiert wurde und die Intention daraus herausgenommen wurde. Er sagt auch: «Es war von Beginn an klar, das wurde auch in der Debatte entsprechend ausgeführt, dass bei einer Erhöhung des Kinderabzuges die besser Verdienenden mehr profitieren. ... Dennoch haben wir dann gesehen, dass eben auch bei den tieferen Einkommen - ich nehme hier das Beispiel mit diesen CHF 100'000 - doch eine Entlastung von rund CHF 470 pro Jahr auftritt.» Und jetzt für mich zentral: «Und wenn der Landtag dieses Postulat mit diesen Zielsetzungen, wie sie hier aufgeführt sind, der Regierung überweist, dann war für mich der Auftrag klar. Deshalb haben wir uns auch dafür ausgesprochen, dass wir im Sinne der Familienförderung, was immer wieder ein Thema ist, genau hier ansetzen.» «Ich denke», und das sind auch seine Worte, «der Landtag war sich bewusst, als er dieses Postulat überwiesen hat, dass bei einer Erhöhung des Kinderabzugs genau diese Zahlen resultieren werden. Das war ja nichts Neues, das hat man von Anbeginn gewusst. Und dennoch hat der Landtag das Postulat überwiesen.» Was ist das für eine Begründung, eine Postulatsbeantwortung zum Anlass zu nehmen, dass die Regierung von sich aus tätig wird? Machen Sie, Herr Regierungschef, den Landtag nun für diese Erhöhung des Kinderabzugs verantwortlich, weil er ein Postulat überwiesen hat, und nicht die Antwort der Regierung, welche die Wirkung doch sehr in Frage stellt? Darf man sich in Zukunft darauf berufen, dass die Regierung Postulate des Landtag so als Auftrag versteht? Der Herr Regierungschef und Finanzminister sagte ja auch: Die Voten der Abgeordneten der VU, der Initianten oder der Postulanten, haben gezeigt, dass sie, die VU oder die Postulanten, zufrieden sind mit der Postulatsbeantwortung und mit den Massnahmen, die die Regierung vorschlägt. Und da spiele ich den nun den Ball an die VU zurück, die Initianten dieser Thematik: Bestätigen Sie mir, dass mit dieser Erhöhung des Kinderabzugs, an der nachweislich nur knapp 50% der Familien relevant besser gestellt werden beziehungsweise profitieren werden, Ihre ursprüngliche Absicht erreicht wird und Sie daher diese Gesetzesänderung mittragen werden?Schon der Abg. Elfried Hasler führte nämlich bei der Postulatsbeantwortung aus, auch hier zitiere ich nur passagenweise: «Geringverdiener und der untere Mittelstand profitieren nämlich von den erhöhten Kinderabzügen nicht oder nur geringfügig». Das erklärte Ziel, also Geringverdiener und den unteren Mittelstand zu entlasten, kann mit einer Erhöhung der steuerlichen Kinderabzüge sicherlich nicht wirklich nachhaltig erreicht werden.Seien Sie ehrlich, Herr Finanzminister. Es ist keine Familienförderung, an der alle Familien teilhaben, ja, es ist eine höchst unsolidarische Massnahme. Es ist eine Familienförderung für ziemlich exakt die obere Hälfte der Familienhaushalte. Dies ist schlicht ungerecht, denn letztlich wollen wir, wenn wir von Familienförderung sprechen, zumindest indirekt die Kinder profitieren lassen. Und einmal mehr wird auch mit dieser Massnahme der Ungleichbehandlung von Kindern Vorschub geleistet. Und letztlich fällt diese Massnahme auf diejenigen zurück, welche eine Familie ausmachen, die Kinder.
Nun noch zur Vorlage selbst, da kann ich mich nun relativ kurz halten, all die Änderungen - mit Ausnahme der Erhöhung des Kinderabzuges - begrüsse ich. Die Änderungen wurden so weit ausgeführt und da brauche ich nichts mehr anzufügen. Es bleibt mir eine Anmerkung zum Kinderabzug und eine Frage. Wenn man das Zahlenmaterial auf den Seiten 8, 9 und 10 dieser Vorlage, dieses Berichts und Antrags, genau studiert, belegen sie die Unausgewogenheit. Natürlich mögen gemäss Ihren Berechnungen 85% - ich hörte sogar 90% - der Familien davon profitieren. Aber die Ungerechtigkeit liegt eben darin, dass der Betrag bei null sehr, sehr klein ist und bei hohem Erwerb und je höher der Erwerb in der Wirkung bis zum Sechsfachen ansteigt. Das heisst, für das gleiche Kind erfährt eine Familie keinen oder einen sehr geringen und eine andere Familie einen sechsfach höheren finanziellen Vorteil. Wenn Sie schon an Familienförderung denken, und dabei alle Familien wenigstens einigermassen gleichwertig, nämlich solidarisch, daran teilhaben lassen wollen, dann würden Sie das Kindergeld erhöhen. Obwohl das hiesse, mit der Giesskanne ausschütten, und damit auch nicht ganz bedürfnisgerecht wäre, wäre damit wenigstens gewährleistet, dass jedes Kind und jede Familie gleichwertig in den Genuss einer zusätzlichen Förderung käme. Abschliessend noch eine Frage bezüglich des Merkblattes der Steuerverwaltung, es heisst auf Seite 14 dieser Vorlage: «Diese Praxisänderung soll durch die Änderung des entsprechenden Merkblattes der Steuerverwaltung ab Steuerjahr 2019 eingeführt werden.» Helfen Sie mir bei meinem Verständnis: Jedes amtliche, jede verwaltungstechnische Handeln benötigt eine Grundlage, ein Gesetz, eine Verordnung. Wie kann es nun sein, dass eine Praxisänderung nur durch die Abänderung des entsprechenden Merkblatts einer Behörde erfolgen kann? Auf welcher rechtlichen Basis ist eine Behörde dazu befugt? Und wie, auf welcher Basis wiederum liesse sich dies anfechten? Beziehungsweise - in diesem Fall - hätte sich die bisherige Praxis anfechten lassen? Wie ist die Hierarchie, die Zuständigkeit nach Gesetz, die meiner Ansicht nach beim Landtag liegt, und einer Verordnung, die meiner Ansicht nach bei der Regierung liegt? Wie verhält es sich für die Zuständigkeit und Verantwortlichkeit für Merkblätter? Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Die vorliegende Änderung des Steuergesetzes nimmt auf das im Juni-Landtag behandelte Postulat zur steuerlichen Entlastung von Familien Bezug. Ziel der Postulanten war es, gerade Familien des unteren Mittelstandes und Geringverdienerfamilien steuerlich zu entlasten. Dieses Ziel war jedoch von vornherein unmöglich zu erreichen. Denn wer wie Familien des unteren Mittelstandes und Geringverdienerfamilien bereits heute keine oder praktisch keine Steuern zahlt, kann steuerlich auch nicht wirklich entlastet werden. Profitieren von den nun von der Regierung vorgeschlagenen steuerlichen Entlastungen können logischerweise nur jene Familien, die auch tatsächlich Steuern bezahlen. Und je mehr Steuern eine Familie zahlt, desto grösser ist die steuerliche Entlastung. Oder anders ausgedrückt, je höher das Familieneinkommen und das Familienvermögen, desto höher die steuerliche Entlastung. Man könnte daher an der vorliegenden Gesetzesanpassung kritisieren, dass hier vor allem vermögendere Familien entlastet werden und Geringverdienerfamilien oder Familien des unteren Mittelstandes nicht profitieren. Das ist per se grundsätzlich richtig, aber damit auch nicht unbedingt falsch. Der Staatshaushalt produziert dank hoher Steuereinnahmen bekanntlich substanzielle Überschüsse. Das heisst, der Staat nimmt mehr Steuern ein, als dies zur Deckung seiner Ausgaben notwendig ist. Eine Mehrheit des Landtages begegnet dieser Tatsache in letzter Zeit gerne mit einer Erhöhung der Staatsausgaben, um die staatlichen Überschüsse auch grosszügig auszugeben. Der Juni- und September-Landtag, bei dem wiederkehrende jährliche Staatsausgaben in der Grössenordnung von CHF 20 bis 25 Mio. jährlich beschlossen oder zumindest auf den Weg gebracht wurden, zeigt, dass Politiker mit Überschüssen in der Regel nur eines im Sinn haben, nämlich die Staatsausgaben zu erhöhen und das Geld zu verteilen. Statt einer Erhöhung der Ausgaben, kann dem Luxusproblem staatlicher Überschüsse aber auch mit Steuersenkungen begegnet werden. Das heisst nichts anderes, als dass jene oder zumindest ein Teil jener, welche im Verhältnis zu den Staatsausgaben zu hohe Steuerzahlungen leisten, auch für einmal entlastet werden. Wenn der Staat mehr Steuereinnahmen einnimmt, als dies zur Deckung seiner Ausgaben notwendig ist, ist es eigentlich nur konsequent, nicht einfach nur die Ausgaben zu erhöhen, sondern auch die Steuereinnahmen zu senken und dieses Geld damit den kreativen Ausgabephantasien der Politik zu entziehen. Ich spreche mich daher für die vorgeschlagene Gesetzesänderung aus.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank der Regierung für das Einbringen dieser Vorlage. Im Wesentlichen befasst sich die Abänderung des Steuergesetzes mit drei Punkten: - Der Steuerbefreiung von Beiträgen der Arbeitgeber an die Kosten für die ausserhäusliche Betreuung von Kindern;
- dann der Abzugsfähigkeit der Kosten der berufsorientierten Aus- und Weiterbildung; und schliesslich
- der Erhöhung des Kinderabzugs von CHF 9'000 auf CHF 12'000 pro Kind.
Ich begrüsse die ersten beiden Punkte sehr. Die Steuerfreistellung aller Beiträge der Arbeitgeber an die Kosten für die ausserhäusliche Kinderbetreuung, wenn sie zum Beispiel an den Arbeitnehmer via Lohnabrechnung ausbezahlt wurden, waren bis anhin als Lohnbestandteil anzusehen und mussten folglich auch versteuert werden. Die Steuerbefreiung dieser Beiträge ist richtig und wichtig. Sie führt ausserdem dazu, dass eine bessere Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer, die einen Beitrag von ihren Arbeitgebern erhalten, erreicht wird. Es spielt so für einen Arbeitnehmer keine Rolle mehr, in welcher Form sich ein Unternehmen an den Kosten der ausserhäuslichen Kinderbetreuung beteiligt. Sei dies in Form eines finanziellen Beitrages oder der Bereitstellung von Infrastruktur oder Dienstleistungen.Auch die Abzugsfähigkeit der Kosten der berufsorientierten Aus- und Weiterbildung ist zu begrüssen. Auch hier kann von einer Verbesserung der Gleichstellung gesprochen werden. Ermöglicht diese vor allem Personen, die den Weg einer Lehre eingeschlagen haben, sich nach der abgeschlossenen Berufslehre weiterzubilden. Bis anhin herrschte hier eine gewisse Asymmetrie im Vergleich zum akademischen Weg. Im Sinne der Förderung der Berufsbildung ist diese Massnahme als Fortschritt zu sehen und ich begrüsse diese ausdrücklich. Hingegen erachte ich die Erhöhung des Kinderabzugs als problematisch, nicht zielgerichtet und wenig wirksam. Für mich handelt es sich hier aus folgenden Gründen um eine Verbindung des Unsinnigen mit dem Sinnlosen. Unsinnig, weil gerade jene Personengruppen mit geringem Erwerb wenig bis gar nicht entlastet werden. Sinnlos, weil gerade jene Personengruppen mit hohem Erwerb am stärksten entlastet werden. Unsinnig, weil dem Land Steuereinnahmen, geschätzt auf der Basis des Jahres 2017, von rund CHF 1 Mio. verloren gehen und ausserdem über den Finanzausgleich zusätzlich CHF 1,2 Mio. an die Gemeinden zu bezahlen wären. Sinnlos, weil gerade nicht Familien gefördert werden, sondern vor allem Familien von Gutverdienerinnen und Gutverdienern. Die Tabellen auf den Seiten 8 bis 10 verdeutlichen das sehr gut. So würden durch die Erhöhung des Kinderabzugs von CHF 9'000 pro Kind auf CHF 12'000 pro Kind eine Familie mit drei Kindern mit einem Erwerb von CHF 60'000 mit CHF 0 entlastet, die gleiche Familie mit drei Kindern mit einem Erwerb von CHF 300'000 würde aber um CHF 1'404 entlastet. Um es zu verdeutlichen: Der Schreiner mit seiner fünfköpfigen Familie würde nicht entlastet, die Toprechtsanwältin mit ihrer Familie hingegen um CHF 1'404. Die Sinnhaftigkeit dieser Massnahme ist für mich nicht erkennbar. Oder schauen wir uns die Tabellen zu den Alleinerziehenden an. Diese Tabellen sind wohl eher sehr theoretischer Natur. Wie viele alleinerziehende Mütter, in der Regel sind es wohl Mütter, kennen Sie, bei denen Sie vermuten können, dass sie auch nur in der Nähe von CHF 80'000 Einkommen pro Jahr kommen? Alleinerziehende sind zudem vielfach dazu gezwungen, in Teilzeit zu arbeiten, was ihren Verdienst zusätzlich schmälert. Es wird wohl sehr wenige Alleinerziehende geben, die überhaupt einen steuerbaren Erwerb von CHF 60'000 ausweisen können. Und selbstverständlich ist es auch bei den Alleinerziehenden so, dass hier vor allem die Gutverdienenden vom höheren Steuerabzug profitieren. Eine Entlastung dort, wo sie eigentlich gebraucht würde, nämlich bei diesen Personen, die schmal durch müssen, ist mit der Erhöhung des Kinderabzugs von CHF 9'000 auf CHF 12'000 nicht zu erreichen. Das muss allen klar sein. Wenn man Familien mit geringem Einkommen und Alleinerziehenden mit geringem Einkommen etwas Gutes tun will, dann wäre es viel besser, dieses Geld anderswo zu investieren. So wäre sicher mit einer Entlastung zum Beispiel bei den Kita-Kosten eine viel höhere Wirksamkeit zu erzielen. Oder wenigstens eine weitere Erhöhung des Staatsbeitrags an die OKP-Kosten. Denn Sie wissen, dass mit den sich hier ergebenden Kosten von circa CHF 2,2 Mio. pro Jahr die Krankenkassenprämie pro Person und pro Jahr um knapp CHF 70 gesenkt werden könnte. Das ist zwar zugegebenermassen auch eine Giesskanne, von der alle, egal ob arm oder reich, profitieren würden, aber eben nicht nur oder vor allem die Reichen wie bei der Erhöhung des Kinderabzugs. Gerade bei Familien von Geringverdienern würden diese dann eben CHF 140 pro Jahr für zwei Personen helfen und das obwohl oder zusätzlich zur Ausweitung der Prämienverbilligung, die wir bald in 2. Lesung beraten werden. Die Erhöhung des Kinderabzugs ist aus meiner Sicht abzulehnen. Sie ist in keiner Weise zielgerichtet. Es profitieren vor allem gut und sehr gut situierte Personen. Der Mittelstand und vor allem der untere Mittelstand hat nachweislich nichts bis fast nichts davon. Sie ist zudem im Verhältnis zu dem, was erreicht werden kann, meiner Ansicht nach teuer. Abschliessend möchte ich nochmals daran erinnern, was im Kern das eigentliche Problem bei der Erhöhung des Kinderabzugs ist: Der Medianerwerb für eine natürliche Person liegt laut Steuerstatistik 2018, Seite 14, bei CHF 52'093. Das heisst, dass 50%, die finanziell schwächeren 50%, von einer Erhöhung nicht profitieren würden. Die Situation ist etwas besser, wenn wir den Medianerwerb für einen Haushalt anschauen. Dieser liegt laut Steuerstatistik, Seite 15, bei CHF 93'770. Es ist also klar, dass gerade nicht jene Hälfte der Bürgerinnen und Bürger respektive Steuerzahlerin und Steuerzahler wirklich profitieren würden, die es auch brauchen. Und wenn sie diese beiden Zahlen gedanklich in den Tabellen auf Seite 8 bis 10 einsortieren, dann ist leicht erkennbar, dass die Erhöhung des Kinderabzugs vor allem, fast ausschliesslich die besser situierte Hälfte der Bevölkerung entlasten wird. Das erachte ich als nicht notwendig und falsch. Das kann es von mir aus nicht sein. Es ist, wie gesagt, eine Verbindung des Unsinnigen mit dem Sinnlosen. Trotzdem bin ich für Eintreten auf die Vorlage, da ich die ersten zwei erwähnten Änderungen begrüsse, aber die Erhöhung des Kinderabzugs dann spätestens in der 2. Lesung ablehnen werde. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort, sehr geehrter Präsident. Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Wie damals bei der Beantwortung des VU-Postulats zur steuerlichen Entlastung von Familien möchte ich mich bei der Regierung für die Umsetzung der vorgeschlagenen Anpassungen bedanken, welche nun in der vorliegenden Änderung des Steuergesetzes aufgenommen wurden. In meinem Votum möchte ich insbesondere auf die Punkte aus dem erwähnten Postulat vom 5. November 2018 eingehen. Mit der gegenständlichen Gesetzesanpassung ist vorgesehen, den Kinderabzug von derzeit CHF 9'000 auf neu CHF 12'000 zu erhöhen. Dieser betrug ab dem Steuerjahr 1986 CHF 4'000. Zwölf Jahre später, im Jahre 1998, wurde er auf CHF 6'000 erhöht. Die nächste und letzte Erhöhung erfolgte neun Jahre später im Jahre 2007 auf CHF 9'000. Die im vorliegenden Bericht und Antrag vorgesehene Erhöhung auf CHF 12'000 erfolgt somit nach zwölf Jahren. Dies liegt in einem ähnlichen Verhältnis wie die bisherigen Erhöhungen, welche im Zehnjahresschnitt jeweils um rund CHF 3'000 erfolgten. Als Vergleich liegt der maximale Kinderabzug im Kanton Zug bei CHF 18'000 und im Kanton St. Gallen bei CHF 23'200, wodurch wir mit der Anpassung auf CHF 12'000 immer noch deutlich unter diesen Kantonen liegen. Durch die generelle Erhöhung des Kinderabzuges werden Familien gefördert und es profitieren Eltern, welche ihre Kinder sowohl fremd betreuen als auch jene, die ihre Kinder selbst betreuen. In den Genuss kommen somit Familien mit Kindern, welche durch die Erhöhung des Kinderabzugs eine Steuerentlastung erfahren. Die eingesparten Steuern können die Familien in anderen wichtigen Bereichen für ihre Kinder einsetzen. Ebenfalls begrüsse ich sehr, dass die Regierung mit der Vorlage die geltende Praxis betreffend die steuerliche Abzugsfähigkeit von Ausbildungskosten für Kinder grosszügiger gestaltet. Im Sinne der Förderung von Familien und der Ausbildung der Kinder sowie der Gleichbehandlung der Bildungswege soll diese Praxis dahingehend angepasst werden, dass unter dem Begriff «in Ausbildung» nicht nur die Erstausbildung, sondern neu auch die Zweitausbildung fällt. Neben den Kosten für die Erstausbildung sollen somit auch solche für die Zweitausbildung bei den Eltern zum Abzug zugelassen werden, vorausgesetzt, dass die Eltern zur Hauptsache für das Kind aufkommen - unabhängig, ob das Kind den Bildungsweg Matura und Studium oder Berufslehre mit gleich anschliessendem Studium oder auch Berufslehre, Arbeitstätigkeit und dann Studium wählt. Diese steuerliche Gleichbehandlung der Bildungswege ist sehr positiv zu werten. Es wurde somit eine einfache, objektive und praktikable Lösung gefunden, welche auch den administrativen Aufwand bei den Amtsstellen reduziert. Da es für diese Änderung keiner Anpassung der gesetzlichen Bestimmungen bedarf, sondern lediglich einer Praxisänderung, wird das entsprechende Merkblatt der Steuerverwaltung abgeändert und eingeführt. Für diese unbürokratische Umsetzung bedanke ich mich ebenfalls bei der Regierung. Dann zu den Ausführungen und Bedenken der Freien Liste. Es ist klar, dass man grundsätzlich bestrebt sein sollte, den Fokus auf Mitmenschen zu legen, welche finanziell nicht auf der Sonnenseite stehen. Im Steuerbereich kann jedoch gesagt werden, dass für diese Leute bereits gesorgt ist und sie auch keine Steuern bezahlen. Demzufolge kann auch nicht von der Erhöhung von Kinderabzügen profitiert werden. Ich teile Ihre Meinung nicht. Auch zeigt die Tabelle 1 auf Seite 8 des Berichts und Antrags, dass eine alleinerziehende Person mit einem Bruttolohn von CHF 60'000 eine Steuerersparnis von CHF 234 erhält. Ein Bruttolohn von CHF 60'000 entspricht einem Nettolohn von etwa CHF 42'000. In zwölf Monatslöhne aufgeteilt, sind dies CHF 3'500 Nettolohn pro Monat. Bei der Bezahlung von Miete, Krankenkasse, Lebensmitteln etc. müssen Sie mir jetzt nicht sagen wollen, dass diese Steuerersparnis von CHF 234 keine Entlastung für diese alleinerziehende Person darstellt.Zur Frage des Abg. Wolfgang Marxer, ob die Postulanten mit der Beantwortung der Regierung zufrieden sind, kann ich für mich mit Ja beantworten, da die Punkte vom ursprünglichen Postulat auch in der gegenständlichen Vorlage aufgegriffen wurden. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Hasler
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Mit der gegenständlichen Vorlage soll das Steuergesetz in wesentlichen drei Punkten angepasst werden. Zur Erhöhung des Kinderabzuges: Hier hat der Abg. Elfried Hasler bereits Ausführungen gemacht, denen ich mich voll und ganz anschliessen kann, ich verzichte diesbezüglich auf Ausführungen. Zur Abzugsmöglichkeit der berufsorientierten Aus- und Weiterbildungskosten: Bis anhin sind lediglich die Kosten einer Erstausbildung, nicht jedoch die einer berufsorientierten Weiterbildung steuerlich abzugsfähig. Dies ist meiner Meinung nach nicht ganz richtig und trägt den heutigen Gegebenheiten zu wenig Rechnung. Nicht nur eine Grundausbildung, sondern auch die stetige Weiterbildung, aber auch Umschulungen aufgrund des digitalen Wandels sind heute essenziell, um als Arbeitnehmer seinen «Marktwert» halten zu können. Dies sichert letztlich auch unser Bruttonationaleinkommen. Jetzt ob der erwähnte Kochkurs des stv. Abg. Rainer Beck, dies vermag, das wage ich jetzt nicht zu beurteilen. Bestärken möchte ich die Regierung in der angekündigten Änderung des Merkblattes der Steuerverwaltung betreffend die Abzugsfähigkeit von Ausbildungskosten in den Steuererklärungen der Eltern für Kindern, welche eine Zweitausbildung absolvieren. Letztlich führt diese Änderung zu einer Gleichbehandlung der Bildungswege und trägt somit auch einem verstärkten Trend Rechnung. Betreffend die Beiträge des Arbeitsgebers an die ausserhäusliche Kinderbetreuung: Auch diese Änderung kann ich unterstützen, sie wird dazu führen, dass die Beiträge unabhängig davon, ob sie vom Arbeitgeber oder dem Staat geleistet werden, steuerfrei sind. Ich danke dem Ministerium für Präsidiales und Finanzen für den vorliegenden Bericht. Eintreten steht für mich ausser Frage.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Auch ich danke dem Regierungschef und seinem Team für die Vorlage des gegenständlichen Berichts und Antrags. Gegenstand des Steuergesetzes ist die Erhebung von Steuern, wie dies in Art. 1 Steuergesetz deutlich festgehalten wird. Mit den eingenommenen Steuergeldern finanziert der Staat seine Leistungen, die er insbesondere für die Allgemeinheit erbringt. Das Steuergesetz ist jedoch das falsche Gesetz, wenn es darum geht, Leistungen zu verteilen. Für diese Aufgaben sind beispielsweise die Gesetze über die soziale Sicherheit wie das Sozialhilfegesetz vorgesehen. Gemäss Steuerstatistik 2018 haben im Jahr 2017 14,3% der steuerpflichtigen Haushalte keine Vermögens- und Erwerbssteuer bezahlt, 12,6 % der steuerpflichtigen Haushalte haben zwischen CHF 1 und CHF 1'000 bezahlt und 34,7% der steuerpflichtigen Haushalte haben zwischen CHF 1'001 und CHF 5'000 bezahlt. Insgesamt haben somit 61,6% der steuerpflichtigen Haushalte keine oder weniger als CHF 5'001 Steuern bezahlt. Mit dem vorliegenden Bericht und Antrag, der eine Änderung des Steuergesetzes vorsieht, konnte denjenigen Personen, die keine Steuer bezahlten, keine steuerliche Erleichterung gewährt werden. Weniger als keine Steuern zu zahlen, geht nun einmal nicht. Das Steuergesetz ist nicht dazu geeignet, dass man aufgrund des Steuergesetzes etwas vom Staat herausbekommt. Dies wäre auch seltsam, wenn man eine Art Negativsteuer erhalten würde, wenn der Einzelne etwas herausbekommen würde. Allerdings soll mit der gegenständlichen Vorlage der Kinderabzug von CHF 9'000 auf CHF 12'000 erhöht werden, die Praxis zur Abzugsfähigkeit von Ausbildungskosten für Kinder ausgeweitet werden und die Abzugsfähigkeit für Aus- und Weiterbildungskosten der Steuerpflichtigen ausgeweitet werden. Ausserdem schlägt die Regierung vor, dass die Beiträge des Arbeitgebers an die ausserhäusliche Kinderbetreuung steuerfrei gestellt werden. Damit wird zwar nicht denjenigen Personen geholfen, die bisher keine Vermögens- und Erwerbssteuer bezahlt haben, somit den Ärmsten in Liechtenstein, sondern denjenigen, die bereits etwas an Steuern bezahlt haben, da höhere Abzüge gemacht werden können und die Praxis dahingehend geändert wird, dass die Abzugsfähigkeit ausgeweitet wird. Dies führt zu geringeren Steuereinnahmen und dazu, dass der Mittelstand entlastet und Familien gefördert werden. Dies kann ich unterstützen.Für die Förderung und Unterstützung der Ärmsten in Liechtenstein sind Leistungen, wie beispielsweise die Prämienverbilligung, Ergänzungsleistungen, Sozialhilfe und andere Leistungen, die Liechtenstein bietet, vorgesehen. Diese Leistungen sind gerade auch im Vergleich mit dem benachbarten Ausland grosszügiger und vielfältiger. Möchte man diese Leistungen erhöhen, so kann man jedoch nicht das Steuergesetz ändern, sondern müsste die Gesetze über die soziale Sicherheit abändern. Ich bin für Eintreten auf die Vorlage. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Auch ich danke der Regierung für die Vorlage dieses Gesetzesentwurfs. Grundsätzlich bin ich auch mit vielen Aussagen einverstanden. Aber ich muss natürlich auch sagen, ich verstehe auch die Freie Liste mit ihrer Aussage, dass Sie sagen, die Wirkung dieser Vorlage wird nicht dort sein, wo sie vielleicht tatsächlich etwas nützt. Das sehe ich ähnlich. Elfried Hasler ist der Ansicht, der Staat hat nun genügend Geld und dann könnte man ja etwas zurückgeben. Wir sind ja auch sehr fleissig in den letzten paar Sessionen mit Geldausgeben. Irgendwann wird es wieder knapp werden und dann bin ich dann gespannt, wo Sie es dann wieder holen: Nehmen Sie es dann den Familien wieder oder wie wird das dann vor sich gehen? Ich bin schon kritisch. Aus diesem Grund auch habe ich grosse Probleme mit der Steuerentlastung für die ausserhäusliche Kinderbetreuung. Vergessen Sie nicht, wir fördern die ausserhäusliche Kinderbetreuung bis zu einem Familieneinkommen sage und schreibe CHF 214'000. CHF 214'000, bis dorthin werden Familien vom Staat unterstützt, welche Kinder ausserhäuslich betreuen lassen. Wenn man seine Kinder in einem anderen Familienmodell betreut, nämlich in demjenigen, dass ein Elternteil diese Kinderbetreuung zu Hause erledigt, dann bekommt man keine Unterstützung oder keine zusätzliche Unterstützung. Natürlich verstehe ich auch, das ist nicht Aufgabe des Staates. Aber das ist eine Ungleichbehandlung, mit welcher ich grösste Probleme habe. Und jetzt wollen Sie für diese Familien noch zusätzlich eine Steuerentlastung, das sehe ich dann hier nicht mehr. Hier habe ich grösste Probleme, weil Sie hier ein Familienmodell ganz besonders unterstützen und das andere praktisch aussen vor lassen. Und das geht überhaupt nicht, meine sehr verehrten Damen und Herren, das geht nicht. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Auch ich danke der Regierung für diese Vorlage. Meine beiden Fraktionskollegen haben die Haltung der Freien Liste und auch die Kritik klar zum Ausdruck gebracht. Ich möchte mich deshalb kurzfassen und auf ein Votum eingehen von der geschätzten Kollegin Susanne Eberle-Strub. Sie hat etwas Wichtiges kurz gesagt, ich finde, Sie hat es aber nicht vollständig gesagt, sie hat nämlich gesagt, die Erhöhung des Kinderabzugs von CHF 9'000 auf CHF 12'000 führe zu keiner oder minimaler finanzieller Entlastung für Geringverdiener, zu einer mittleren finanziellen Entlastung für den Mittelstand und - jetzt ergänze ich - zu einer hohen finanziellen Entlastung für Gutverdienende. Die Erhöhung des Kinderabzugs auf diese Weise ist nun für uns von der Freien Liste keine Familienförderung, wie wir uns das vorstellen. Das ist, und da gebe ich dem Abg. Elfried Hasler recht, wahrscheinlich oder eher eine steuerliche Entlastung für Gutverdienende in Zeiten, in denen der Staat gute Einnahmen hat. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Frank Konrad
Danke, Herr Präsident. Ich beziehe mich auf die Tabellen auf den Seiten 8 bis 10. Da möchte ich doch das Votum des Kollegen Georg Kaufmann aufgreifen, der gerade gesagt hat, eine hohe Entlastung für Gutverdienende wäre dieses Paket mit dem Kinderabzug von CHF 12'000. Auch Thomas Rehak hat bemängelt, die Wirkung wird nicht dort sein, wo es nützt. Hier sehen Sie die nackten Zahlen, wenn Sie einmal die Entlastung in Prozent rechnen, nehmen wir auf Seite 8 die Tabelle 1: Bei CHF 60'000 Bruttoerwerb sind das 37,6% - die Entlastung in Prozent. Bei CHF 300'000 geht es kontinuierlich runter: nur noch minus 1,9%. Wenn Sie also hier sagen, die Gutverdienenden werden sehr gut entlastet, stimmt das eigentlich nicht. Wenn wir da auf der Seite 9 die Tabelle 2 sehen, dann sehen Sie: Beim Bruttoerwerb von CHF 60'000 beträgt die Entlastung in Prozent minus 100%, da zahlt man keine Steuern mehr. Bei CHF 80'000 sind es minus 42% und so weiter. Bei CHF 300'000 Bruttoerwerb sind es nur noch 3,8%. Ich kann Ihnen alle Prozentzahlen sagen, wenn Sie das möchten. Bis und mit Seite 10, Tabelle 6, da ist es genau gleich: Bruttoerwerb von CHF 60'000 bis CHF 80'000, da wird gar keine Steuerbelastung sein. Bei CHF 100'000 sind es minus 77,5%; und beim Gutverdienenden mit CHF 300'000 haben Sie eine Entlastung von 6,8%. Also wenn jemand wie jetzt in Tabelle 6 - Ehepaar mit drei Kindern - CHF 300'000 verdient, dann zahlt er CHF 20'481; und mit dem neuen Kinderabzug CHF 12'000 sind es dann also nur noch CHF 19'077. Das sind 6,8% Ersparnis. Also die Argumentation, die Sie den ganzen Nachmittag bringen, geht bei mir nicht auf. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank meinem geschätzten Kollegen Frank Konrad für seine Ausführungen. Ja, natürlich die CHF 41 Steuerentlastung sind schon 100%, aber es sind am Ende des Tages immer noch CHF 41. Und es schleckt halt keine Geiss weg, dass diese Massnahme, nämlich die Erhöhung des Kinderabzuges von im konkreten Fall jetzt CHF 9'000 auf CHF 12'000, vor allem den Gut- bis Bestverdienenden etwas bringt und dem Rest eben wenig bis nichts. Seien Sie doch einfach wenigstens so ehrlich, wie es der Abg. Elfried Hasler ist, und sagen Sie, dass das ein Steuergeschenk an die gut und sehr gut Verdienenden ist. Das ist ja alles. Wenn Sie da dahinterstehen, dann ist das ja in Ordnung. Aber es ist einfach nicht so, dass hier der untere Mittelstand und die Geringverdiener entlastet werden. Das geben die Zahlen nicht her. Da können Sie Prozente rechnen, wie Sie wollen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Ich sehe das Ganze eigentlich weniger als Steuergeschenk, sondern als Investition in die Zukunft der Steuerzahler. Natürlich müsste man heute sagen, allen, die zuoberst die Sorge um Steuermindereinnahmen für den Staat sehen, denen müsste man so weit recht geben. Klar: Alleinerziehende und Ehepaare ohne Kinder sind die attraktivsten Steuerzahler. Da gebe ich Ihnen recht. Nur, diese attraktivsten Steuerzahler ohne Kinder schaffen sich à la longue einfach ab. Also ist es doch nichts als gerechtfertigt, dass mit dieser Vorlage jenen eine Erleichterung verschafft wird, die auch zum Steuersubstrat am meisten beitragen. Herr Kollege Lageder, Sie haben vorhin einmal die Medianlöhne erwähnt. Zum Beispiel der Medianlohn der Alleinerziehenden oder der Alleinstehenden - CHF 52'000 - ist heute steuerlich schon kein Problem mehr, weil die schon keine Steuern mehr zahlen. Das Steuersystem ist in meinen Augen solidarisch. Frank Konrad, mein Kollege, hat die Prozentzahlen bemüht. Auch daraus geht hervor, er sagt es deutlich, die höheren Löhne partizipieren unterproportional und deswegen sind auch nach der heutigen Steuergesetzgebung die hohen Löhne mit den niedrigen Einkommen steuerlich solidarisch - und auch hier ein weiteres Mal. Kollege Wolfgang Marxer, Sie haben die Extreme der Tabellen bemüht, Sie sagen schon zu Recht, es gibt einen sechsfach höheren Vorteil beim Abzug für höhere Einkommen. Aber ich kann auch die Extreme von der anderen Seite her bemühen und dann sage ich, Alleinerziehende mit einem Kind bezahlen auch nach der Erhöhung der Kinderzulage bis zu 72-mal mehr Steuern. Ehepaare zahlen auch nach Erhöhung des Kinderabzuges, immer die Extreme bemüht, wie Sie es auch getan haben, bis zu 463-mal mehr Steuern. Einfach, dass diese Zahlen von der anderen Seite her auch noch beleuchtet werden.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ja, es ist eben auch eine Investition in die ausserhäusliche Kinderbetreuung. Das ist es eben auch. Das ist mein Problem, wir investieren hier schon sehr viel. Ich habe Ihnen gesagt, bis zu CHF 214'000 Einkommen werden diese Familien bereits vom Staat gefördert. Diese sollen jetzt zusätzlich noch ein Steuergeschenk bekommen. Frank Konrad hat das sehr gut ausgerechnet mit seiner prozentualen Darlegung, da gehe ich mit ihm völlig einig, prozentual gesehen ist es so. Aber ich frage Sie auch, Herr Konrad, wo profitiert jetzt bitte schön eine Familie, die ihre Kinder selbst betreut. Wo ist eine Gleichbehandlung? Wo sehen Sie einen Artikel, welcher dem Art. 15 Abs. 2 Bst. h, die eine Gleichbehandlung verlangt, welche auch eine Kinderbetreuung, welche sie selber, ein Elternteil zu Hause erbringt, wo ist dort die Steuerentlastung? Die finde ich beim besten Willen nicht und das ist für mich eine Ungleichbehandlung. Ich habe Ihnen gesagt, das geht nicht. Wir können nicht die ausserhäusliche Kinderbetreuung dermassen bevorteilen in Bezug zu einer klassischen Kinderbetreuung, so wie wir sie eben auch gerne hätten, so wie ich sie gerne habe. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Wolfgang Marxer
Einen Gedanken muss ich Ihnen noch mit auf den Weg geben. Ich habe den Verdacht, dass die Solidarität in unser Gesellschaft mit der Form, wie dieses Gesetz in Kraft treten soll, völlig infrage gestellt wird - insbesondere wenn suggeriert wird, es ist ja in Ordnung so: Diejenigen, die das Steuersubstrat letztlich gebracht haben, sollen jetzt auch einen Teil erhalten. Damit untergraben Sie die Solidarität in unserer Gesellschaft in höchstem Masse. Denn das Steuergesetz an sich ist ja schon solidarisch gestaltet. Ganz bewusst. Jetzt nehmen Sie, wie es der Abg. Elfried Hasler ganz plakativ gesagt hat, den Topf und geben einen Teil denen zurück, die einbezahlt haben. Aber das hebelt eben die Solidarität, wie der Topf zustande gekommen ist, völlig aus. Wenn Sie sagen wir sind und bleiben solidarisch, dann ist das Steuergesetz, so wie es heute zur Anwendung kommt, solidarisch ausgestaltet. Und wenn Sie jetzt weiterhin die Solidarität pflegen wollen, dann würden Sie jedem gleich viel geben. Ich sage: Das Beispiel Vaduz mit dem 100-Franken-Gutschein, jeder Bürger erhält das. Da wurde auch nicht gemessen, wer da am meisten miteinbezahlt hat, nur diejenigen bekommen es zurück. Wir machen genau das mit dieser Vorlage. Ich halte das für eine ganz gefährliche Haltung, die hier durch die Reihen geht und geistert.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, ich denke mir, Sie müssen diesen Bericht und Antrag sportlich sehen. Man sollte zwar nicht Unvernünftiges durch noch Unvernünftigeres begründen, aber so ist es nun einmal. Sie haben es gerade gesagt, wer zusieht - eine Mehrheit des Landtages sieht zu -, wie eine Gemeinde 100-Franken-Gutscheine verteilen kann, verzichtet jährlich auf CHF 20 Mio., jährlich wohlverstanden. Dann, muss ich halt sagen, ist mir diese Investition doch wesentlich lieber. Wie gesagt, ich habe diese CHF 20 Mio. zu verteilen, der Abg. Thomas Rehak hat es gestern ja auch bereits erwähnt beim Liechtenstein-Institut, dann sind wir etwa bei CHF 4,9 Mio. beziehungsweise CHF 5,15 Mio., die ich ausgegeben habe, von diesen CHF 20 Mio. Also ich habe noch weit über CHF 14 Mio., die ich ausgeben kann und die ich auch ausgeben werde. Andere Leute investieren lieber in Beton, die investieren in Schulen, in Turnhallen und in Bibliotheken. Da muss ich auch sagen, ich investiere es lieber in Familien, das ist mir viel lieber. Und wie gesagt, wenn man hier drinnen als Mehrheit auf CHF 20 Mio. verzichten kann, dafür trage ich nicht die Verantwortung. Dann investiere ich es lieber in diese Familien. Man kann geteilter Meinung sein. Aber wie gesagt, Sie haben hier drinnen schon wesentliche unvernünftigere Entscheidungen getroffen als diese Vorlage, das ist ganz sicher, und zwar in dieser Legislaturperiode. Und wenn man ja wirklich noch denkt, man hätte zu viel Geld, dann könnte man mitunter auch noch die Schulden der Vergangenheit bezahlen. Das wäre vielleicht auch noch ein Ansatz, wenn man denn händeringend nach Ausgaben sucht. Aber wie gesagt, ich spiele bei diesem Spiel gerne mit. Ich habe noch gut CHF 14 Mio., die ich ausgeben kann, und das werde ich auch tun. Ich bin für Eintreten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Also für mich ist diese Vorlage nicht gut, solange die traditionelle Familie noch stärker benachteiligt wird gegenüber der Familie mit der ausserhäuslichen Kinderbetreuung. Ich meine, wenn die eine gefördert wird, muss mindestens die andere auch gefördert werden. Aber diese Kluft geht mit dieser Vorlage noch weiter auseinander, als es heute schon ist. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich wollte eigentlich zu dieser Vorlage nichts sagen, aber der stv. Abg. Wolfgang Marxer hat es jetzt doch provoziert. Sie sagen, mit dieser Vorlage ginge der Solida-ritätsgedanke verloren. Hier muss ich Ihnen einfach ganz klar widersprechen, wir hier in Liechtenstein sind sehr, sehr solidarisch. Eine sehr grosse Zahl von Personen in Liechtenstein zahlt keine Steuern, das muss man sich einfach bewusst sein. Diese Personen benützen aber auch die Infrastruktur, die benützen die öffentlichen Gebäude, die benutzen die öffentlichen Verkehrsmittel, die gehen in Schulen, sind krank und benutzen das Gesundheitssystem, all das kostet Geld. Und hier spielt dann eben der Solidaritätsgedanke, das wird dann von Personen finanziert, die auch Steuern zahlen. Ich finde die Vorlage hier, muss ich sagen, sehr gut und ich unterstütze diese. Personen, die eben keine Steuern zahlen, das ist jetzt auch schon genügend ausgeführt worden, kann man über das Steuergesetz hier nicht weiter unterstützen. Das gibt das Steuergesetz einfach nicht her. Und der Abg. Frank Konrad hat es auch sehr schön in Prozenten ausgeführt, dass hier auch der Mittelstand entsprechend mehr profitiert im Verhältnis als die Besserverdienenden. Dann ein Punkt, für den ich allenfalls noch empfänglich wäre, das ist der Punkt ausserhäusliche und häusliche Betreuung. Hier wäre ich allenfalls offen. Falls die Regierung hier auf die 2. Lesung allenfalls auch für die Unterstützung der häuslichen Betreuung einen Vorschlag bringen würde, wäre ich gegebenenfalls empfänglich. Aber ansonsten, muss ich sagen, finde ich die Vorlage gut. Und wenn Sie Kinder oder Familien, gering verdienende Familien, unterstützen möchten, dann können Sie das nicht über das Steuergesetz machen, weil dies das Steuergesetz nicht hergibt. Dann müssen Sie mehrheitsfähige und vernünftige Vorlagen hier in den Landtag einbringen. Ich bin mir sicher, die Vaterländische Union wird sich diese Vorschläge dann auch ganz genau anschauen und prüfen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Frank Konrad
Danke, Herr Präsident. Ich unterstütze das Votum von Thomas Vogt explizit. Dann noch kurz zu Thomas Rehak: Ich habe mich auf die Tabellen bezogen, nicht auf die ausserhäusliche Betreuung. Dann noch zu Wendelin Lampert: Er versucht uns in jeder Sitzung betreffend die CHF 20 Mio., die er von Schaan und Vaduz einfordern möchte, zu sagen, wir sollten das tun. Meine Frage an ihn, wir haben CHF 2'300 Mio. auf der Seite, plus die CHF 20 Mio. sind das dann CHF 2'320 Mio. auf der Seite. Was wollen Sie mit dem Geld machen? Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich bedanke mich für diese angeregte Diskussion und vor allem für die breite Unterstützung, die diese Vorlage erhalten hat. Ich möchte gerne auf die einzelnen Aussagen eingehen. Zuerst zum Abg. Rainer Beck: Sie haben gefragt, welche Aus- und Weiterbildungskosten denn konkret zugelassen werden, und haben da wunderbare Beispiele gebracht. Ich kann Ihnen dazu wie folgt ausführen: Berufsorientierte Aus- und Weiterbildung beinhaltet, durch organisiertes Lernen bestehende berufliche Qualifikationen zu erneuern, zu vertiefen und zu erweitern oder neue berufliche Qualifikationen zu erwerben, um damit die berufliche Flexibilität zu unterstützen. Darunter fallen Aus- und Weiterbildungen, die entweder einen direkten Bezug zur aktuellen Berufsausübung haben oder im Hinblick auf eine beabsichtigte zukünftige Berufsausübung besucht werden. Damit eine Aus- und Weiterbildung einen berufsorientierten Charakter hat, muss ihr in erster Linie verfolgtes Ziel die Vermittlung von beruflichem Wissen sein. Berufsorientierte Aus- und Weiterbildungen sind deshalb von denjenigen Bildungsveranstaltungen abzugrenzen, deren primäres Ziel nicht berufliche Wissensvermittlung ist. So stellen Anlässe im Bereich Unterhaltung, Vergnügung, Freizeitbeschäftigung, Geselligkeit, Entspannung, gemeinsame Ausübung einer Tätigkeit, sportliche Betätigungen selbst dann keine berufsorientierte Aus- und Weiterbildung dar, wenn sie noch ein untergeordnetes Bildungselement enthalten.In der Praxis wird sich die Steuerverwaltung hier an der schweizerischen Praxis orientieren, da in der Schweiz, das heisst Bund und Kantone, die gleichlautende Regelung gilt. Und entscheidend ist, dass jetzt nicht jede einzelne Aus- und Weiterbildung, die möglich ist, im Detail geregelt wird. Die Steuerverwaltung wird sich hier an gewisse Richtlinien halten, wird dann aber im konkreten Einzelfall prüfen müssen, ob hier ein Abzug zulässig ist oder nicht.Dann komme ich zu den Ausführungen des Abg. Wolfgang Marxer: Sie haben die Vorlage betreffend die Erhöhung des Kindergeldes ziemlich stark kritisiert. Ich denke, es hat einige Abgeordnete gegeben, die klar ausgeführt haben, was die Zielsetzung dieser Vorlage ist. Aus meiner Sicht geht es darum, dass man Familien fördert, und zwar Familien, die auch Steuern bezahlen. Das ist ganz klar der Fokus. Wenn jemand keine Steuern bezahlt, kann ich ihn mit einer Steuererleichterung auch nicht entlasten. Für mich ist es eine Familienförderung und das zeigen die Zahlen, die wir hier haben, sehr genau auf. Ich habe auch noch versucht, gewisse weitere Informationen zusammenzutragen, damit Sie ein Bild bekommen, ergänzend zu diesen Tabellen, die im Bericht und Antrag bereits enthalten sind. Ich kann Ihnen zum Beispiel ausführen, dass in der Kategorie «Erwerb von CHF 0 bis CHF 150'000 brutto», etwas mehr als 2'900 Steuerpflichtige enthalten sind. Also in dieser Kategorie «CHF 0 bis CHF 150'000 Bruttoerwerb» sind es über 2'900 Familien, die betroffen sind. Wenn man die Steuerersparnisse bis CHF 1'000 pro Jahr hernimmt, das sind ja keine massiven Beträge, dann betrifft das knapp 4'700 Steuerpflichtige beziehungsweise Familien. Da müssen Sie mir dann schon erklären, weshalb diese Vorlage hier nur die absoluten Topverdiener betreffen soll und nicht den breiten Mittelstand. Sie haben recht, die Geringverdienenden, die keine Steuern bezahlen, betrifft es logischerweise nicht. Aber es betrifft bereits den unteren Mittelstand und es betrifft sicher den klassischen Mittelstand. Und wenn ich dann die Diskussion nochmals vor Augen führe betreffend Erhöhung des OKP-Staatsbeitrages um CHF 4 Mio. und dann auch ausgeführt wurde, dass das einen Kaffee pro Monat ausmacht, dann denke ich, dass diese Entlastung hier doch relevant ist. Sie haben dann noch Fragen betreffend die Anpassung des Merkblattes der Steuerverwaltung gestellt und konkret gefragt, auf welcher rechtlichen Basis eine Behörde befugt ist, eine Änderung vorzunehmen, und wie die Zuständigkeit und Verantwortlichkeit geregelt ist. Die Basis bilden ganz klar das aktuelle Steuergesetz und die entsprechenden Verordnungen. Die Merkblätter der Steuerverwaltung sind natürlich sehr relevant für die Auslegung dieser rechtlichen Grundlagen. Es geht darum, hier eine einheitliche Praxis sicherzustellen. Aufgrund solcher Diskussionen kann es durchaus sein, dass eben gewisse Anpassungen in dieser Auslegung vorgenommen werden für die Zukunft. Und genau das wird dann im Merkblatt entsprechend auch angepasst. Zu Ihrem Votum betreffend Solidarität möchte ich mich dem Votum des Abg. Thomas Vogt auch komplett anschliessen. Ich denke, unser Staat ist wirklich sehr solidarisch aufgebaut. Wenn wir schauen, wie viel Geld von den Steuereinnahmen von Unternehmen und Privaten umverteilt wird, dann sind wir wirklich sehr weit vorne, was die Solidarität und das Sozialsystem anbelangt. Das muss man einfach einmal anerkennen. Dass dann mit so einer Vorlage auch jene entlastet werden sollen, die auch Steuern bezahlen, finde ich absolut gerechtfertigt und auch nachvollziehbar.Dann zum Abg. Thomas Lageder: Sie haben ja auch gesagt, die unteren Einkommen werden nicht entlastet, haben dann auf die Tabelle verwiesen und haben dort nur auf die Steuereinsparung hingewiesen. Ich möchte einfach nochmals darauf hinweisen - es wurde von einem anderen Abgeordneten schon erwähnt -, wenn man die absoluten Zahlen anschaut, wie viel Steuern bezahlt werden. Das darf man eben auch nicht ausser Acht lassen. Das Beispiel, das wir aufgeführt haben, mit einem Ehepaar mit zwei Kindern bei einem Bruttoerwerb von CHF 100'000 auf Seite 10 zeigt, dass dieses Ehepaar heute Grössenordnung CHF 1'450 Steuern bezahlt und mit dieser Anpassung dann knapp CHF 1'000. Wenn man die Zahl ganz rechts hernimmt: Bei CHF 300'000, also Faktor 3 Bruttoerwerb, bezahlt dieses Ehepaar heute CHF 22'000, wird dann eine Einsparung von knapp CHF 1'000 erfahren und bezahlt dann immer noch CHF 21'000. Dessen muss man sich einfach bewusst sein und da habe ich eine ganz andere Haltung als Sie. Ich bin nicht der Meinung, wir müssen alles immer nur umverteilen, sondern wir müssen auch die Leistungsträger entsprechend entlasten, und zu dem stehe ich auch.Dann möchte ich noch das dritte Thema ansprechen, das für mich doch sehr relevant ist. Der Abg. Thomas Rehak hat sich kritisch zur ausserhäuslichen Kinderbetreuung geäussert. Einfach, damit wir hier vom Richtigen sprechen: Es geht nicht darum, dass Eltern die ausserhäusliche Kinderbetreuung vom Einkommen abziehen können. Das ist steuerlich nicht abziehbar, um das geht es hier nicht. Es geht hier einzig und allein darum, dass die Arbeitgeberbeiträge an Kindertagesstätten, also an die ausserhäusliche Kinderbetreuung, eben nicht als Lohn noch separat hinzugerechnet werden. Der Hintergrund liegt darin, dass, wenn eine Unternehmung eine Betriebskita führt und die ganzen Kosten trägt, diese Kosten nicht auf den einzelnen Mitarbeiter beziehungsweise das Kind, das dort ist, umgelegt werden können. Wenn aber der Arbeitgeber diesem Mitarbeiter gewisse Beträge für die Kita zahlt, dann werden diese Beiträge steuerlich als Lohn hinzugerechnet. Um diese Gleichbehandlung geht es. Die Arbeitgeberbeiträge an die Arbeitnehmer oder direkt an die Kita werden steuerfrei gestellt. Dass diese Beiträge nicht noch separat als steuerliches Einkommen taxiert werden, hat aber nichts damit zu tun, ob die Kosten für die ausserhäusliche Kinderbetreuung steuerlich abzugsfähig sind. Das ist ein elementarer Unterschied, das haben wir auch in der Vorlage schon ausgeführt. Die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kosten für die ausserhäusliche Kinderbetreuung haben wir abgelehnt. Also wir wollen hier keine weiteren Abzüge schaffen für die ausserhäusliche Kinderbetreuung, das ist nicht das Thema. Ja, so viel zu meinen Ausführungen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Wolfgang Marxer
Besten Dank, Herr Regierungschef, für Ihre Ausführungen. Ich muss einfach kurz präzisieren, wie mein Verständnis von Solidarität ist. Ich habe überhaupt nicht kritisiert oder andeuten wollen, dass unser Staat nicht solidarisch ist. Dass eine grosse Solidarität in unserer Gesellschaft herrscht, stelle ich überhaupt nicht infrage. Es rechtfertigt aber nicht, dass Massnahmen getroffen werden, die die Solidarität untergraben. Diesbezüglich halte ich diese Massnahme für falsch. Das ist mein Punkt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank dem Herrn Regierungschef für seine Darlegung der Sicht der Dinge zu dieser Vorlage. Ich bin dem Abg. Frank Konrad noch eine Antwort schuldig. Also ich denke mir, gerade auch Sie beziehungsweise Ihre Fraktion beweist ja bestens, dass man durchaus dieses Geld ausgeben kann. Aber ich würde doch ein Dreiphasenmodell vorschlagen. Als erste Phase würde ich die Schulden der Vergangenheit bezahlen. Der Herr Regierungschef war ja auch in der VU-Fraktion. Ich nehme an, Sie kennen die entsprechende Präsentation auch zur staatlichen Pensionskasse. Ich denke mir, wer Sachen verspricht, der sollte diese auch bezahlen und sich nicht aus der Verantwortung stehlen. Wie gesagt, das wäre Phase 1. Dann Phase 2: Vorsorge für die Zukunft. Das wäre sicherlich auch ein guter Ansatz für die Politik. Sie wissen ganz genau, das konjunkturelle Risiko der Wirtschaftsentwicklung trägt im Endeffekt dann eben der Staat. Konkret: Die Finanzausgleichsgemeinden werden schadlos gehalten und der Staat muss dann die Differenz bezahlen. Auch da wäre doch ein Ansatz, dass eben die Politik die Weichen heute so stellt, dass die Probleme morgen nicht entstehen. Und wenn sie dann entstehen, dann sollte man wenigstens das nötige Geld haben. Wenn man dann noch Geld übrig hat nach all diesen Ausgaben, dann ist es ganz einfach, dann nehmen wir uns Vaduz als Beispiel und verteilen auch - nicht nur 100-Franken-Gutscheine von Balzers bis nach Ruggell, sondern noch mehr. Genau, was wir mit dieser Vorlage machen: Da profitieren jetzt alle Familien von Balzers bis Ruggell. Bei der Prämienverbilligung - genau gleich - profitieren alle Familien, profitieren alle Bürger. Bei der OKP - genau gleich - profitieren alle Bürger. Es ist doch relativ trivial. Das Geld wird von hier aus zentral verteilt, nur zuerst sollte man es haben, die CHF 20 Mio., aber wie gesagt, dafür bin ich nicht verantwortlich. Aber ich werde dieses Geld jetzt verteilen. Sie merken schon, ich habe beim OKP-Staatsbeitrag begonnen und das Ding ziehe ich jetzt durch. Da habe ich null Probleme.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Wolfgang Marxer
Vielleicht zum Schluss dieser Eintretensdebatte muss ich noch auf einen Satz zurückkommen, ich muss mich zuerst beim Abg. Christoph Wenaweser vergewissern, ob ich seinen Satz richtig verstanden habe. Er sieht diese Massnahme mit der Erhöhung des Kinderabzuges als «Investition in die Zukunft der Steuerzahler». Habe ich Sie hier richtig verstanden?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Ich sehe es als Investition in zukünftige Steuerzahler. Und es ist nicht nur ein Satz, Sie müssen es im Kontext sehen. Ich habe gesagt, wer die Mindereinnahmen für den Staat fürchtet, der muss halt sagen, dass ihm kinderlose Ehepaare und Alleinstehende vom steuerlichen Gesichtspunkt her am allerliebsten sind, weil die am meisten Steuern bezahlen. Eine alleinerziehende Person mit einem Kind oder ein Ehepaar mit einem Kind bezahlt 60% weniger Steuern. Nur, die Krux ist, und Sie müssen diese Verbindung auch sehen, wenn wir nur noch alleinstehende und kinderlose Ehepaare haben, die für den Moment attraktive Steuerzahler sind, die schaffen sich ab und irgendwann haben wir halt keine mehr.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Die Diskussion erschöpft sich und wir können daher über Eintreten abstimmen. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlage ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 25 Stimmen einhellig Eintreten beschlossen. Wir nehmen die 1. Lesung der Gesetzesvorlage durch Artikelaufruf vor. Art. 15 Abs. 2 Bst. hbis wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 15 Abs. 2 Bst. hbis steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 16 Abs. 3 Bst. a und i werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 16 Abs. 3 Bst. a und i stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.Art. 25 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 25 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 64 Abs. 1 Bst. a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 64 Abs. 1 Bst. a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 100 Abs. 1a und 2 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 100 Abs. 1a und 2 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 106 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 106 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben die Vorlage in 1. Lesung beraten. Gleichzeitig haben wir Traktandum 16 erledigt.
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