Abänderung des Gesetzes über die Liechtensteinische Landesbank (Abschaffung der Staatsgarantie) (Nr. 100/2018); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 22: Abänderung des Gesetzes über die Liechtensteinische Landesbank (Abschaffung der Staatsgarantie). Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 100/2018 und steht zur Diskussion.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Noch in der Beantwortung einer entsprechenden Interpellation hielt die Regierung im Herbst 2014, also vor gut vier Jahren, fest, an der Aufrechterhaltung der Staatsgarantie für die LLB über das Jahr 2020 hinaus festhalten zu wollen. Bis dahin, genau bis zum 31. Juli 2020, läuft der heutige Vertrag. Im Gegensatz zu jener klaren Ansage kommt die Regierung nun doch zum Schluss, die Staatsgarantie für die Landesbank aufgeben zu wollen und zwar nicht erst zum Ablauf des jetzigen Vertrages, sondern bereits auf den 30. Juni 2019. Eine begrüssenswerte Kehrtwende der Regierung, nachdem ich schon anlässlich der Debatte zur Interpellationsbeantwortung im September 2014 meine Zweifel angemeldet hatte, dass die damalige Haltung der Regierung auf einer ausreichend fundierten Auseinandersetzung mit der Thematik fusst. Seit jener Interpellationsbeantwortung wurde eine Vielzahl substanzieller internationaler Regulierungen hinsichtlich der Eigenmittelausstattung der Banken, der Schaffung eines Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes oder auch solider Einlagensicherungs- und Anlegerschutzrichtlinien in nationales Recht umgesetzt. Alle drei systemrelevanten Banken verfügen zudem über eine Eigenkapitalquote, welche deutlich über die internationalen Anforderungen hinausgeht. In dem am 19. November von der FMA präsentierten Financial Stability Report 2018 wurde den liechtensteinischen Banken auch im Vergleich zu anderen Ländern eine sehr gute Kapitalisierung attestiert. Trotz Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, welches im Krisenfall - den Einsatz öffentlicher Gelder verhindern,
- die Stabilität des Finanzsystems gewährleisten,
- den nationalen Zahlungsverkehr aufrechterhalten,
- das Übergreifen auf die gesamte Ökonomie des Landes und auf Private im Sinne eines wirtschaftlichen Flächenbrandes verhindern soll,
kann sich der Staat einer nicht unbeträchtlichen, impliziten Staatsgarantie für alle grossen liechtensteinischen Banken wohl kaum zur Gänze entziehen. Diese Banken verfügen über ein kumuliertes Eigenkapital von deutlich über 100% sowie über Kundenverbindlichkeiten von bald einmal 600% des Bruttoinlandproduktes. Weshalb soll der Staat nebst der ohnehin gegebenen, impliziten Staatsgarantie für die systemrelevanten Banken auch noch eine explizite Staatsgarantie für die Spareinlagen und Kassaobligationen der Landesbank schultern, dies für eine Risikoprämie, welche in diesem Hohen Hause schon mehrfach als zu niedrig betrachtet worden ist? Die Abschaffung der ohnehin eingeschränkten Staatsgarantie ist eine Vernunftsentscheidung, einvernehmlich zu treffen zwischen dem Unternehmen und seinem Mehrheitsaktionär. Eintreten ist für mich unbestritten. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Ein kurzer Bericht und Antrag liegt vor uns, aber trotzdem eine wichtige Entscheidung: Die Abschaffung der Staatsgarantie der Liechtensteinischen Landesbank. Der Bericht und Antrag beginnt mit einem historischen Rückblick auf die Entstehung der LLB und ich habe diese Seiten mit grossem Interesse gelesen. Ich möchte ganz kurz darauf eingehen. Angefangen hat alles mit der «Zins- und Credit-Landes-Anstalt» im Jahre 1861. Auf der Seite 6 steht, dass die Bank ein staatliches Unternehmen war und somit von Anfang an die Staatsgarantie gegeben war. 1923 wurde die Spar- und Leihkasse aus der Landesverwaltung herausgelöst und sie wurde zu einer Anstalt des öffentlichen Rechts mit unbeschränkter Staatsgarantie. Dann 1993 wurde die LLB eine privatrechtliche Aktiengesellschaft und die unbeschränkte Staatsgarantie wurde auf Spareinlagen und Kassenobligationen beschränkt. Damit höre ich auf mit dem historischen Kurs. Dann kommt das Jahr 2004, da hat die ESA zum ersten Mal uns eindeutig aufgefordert, die Staatsgarantie abzuschaffen, weil diese mit dem EWR-Abkommen nicht vereinbar sei und ist. Und schliesslich wurde im Jahr 2005 eine Verlängerung bis 2020 vereinbart und diese Vereinbarung läuft am 31. Juli 2020 aus, der Vorredner hat das schon erwähnt. In der EU wurden die bestehenden Staatsgarantien für Banken in den letzten Jahren vollständig abgeschafft. Nur noch in der Schweiz gibt es einzelne Kantonalbanken mit Staatsgarantie, aber eben die Schweiz ist ja auch kein Mitglied der EU. Auf der Seite 8 wird die Entwicklung und die Arbeit der LLB gelobt, diesem Lob schliesse ich mich gerne an. Es wird auch erwähnt, dass die Abschaffung der Staatsgarantie der nächste logische Schritt in der Entwicklung der LLB sei. Das hat sich mir nicht ganz genau erschlossen, warum das der nächste logische Schritt der Entwicklung der LLB sein soll. Vielleicht kann der Regierungschef hier eine paar Ausführungen machen zu diesem nächsten logischen Schritt. Wie wir schon beim vorangehenden Traktandum gehört haben, wird im ersten Halbjahr 2019 ein Gesetz über die Einlagensicherung und die Anlegerentschädigung in Kraft treten. Mit diesem Gesetz sollen Guthaben von Privatpersonen bis maximal CHF 100'000 gesichert werden. Wie hoch der Betrag genau ist, werden wir dann bei der 2. Lesung dieses Gesetzes festlegen. Die Staatsgarantie verliert auf der Grundlage dieses Gesetzes, das im Jahr 2019 eingeführt werden wird, an Bedeutung und deshalb ist auch dieser Schritt nachvollziehbar. Trotzdem bleibt für mich folgender Punkt offen. Die Landesbank hatte die Staatsgarantie im Jahr 2017 zum Beispiel mit CHF 1,2 Mio. abgegolten und dieser Betrag wird uns in der Kasse fehlen. Jetzt kann man sagen: Es ist ja nicht viel - aber es ist trotzdem bedauerlich, wenn wir auf diesen Betrag verzichten müssen. Die Finanzkommission hat dieses Thema auch schon besprochen und im Protokoll der Finanzkommission kann man lesen, dass die Frage gestellt wurde, warum denn dieses Gesetz ein Jahr früher eingeführt werden soll. Die Antwort der Regierung war: Es ist sinnvoll eine zeitnahe Umsetzung zu machen. Ich wäre trotzdem froh, wenn die Regierung hier noch Ausführungen machen könnte, warum man zum Beispiel nicht ein Jahr warten kann oder warten soll. Danke für den Bericht und Antrag, Eintreten ist für mich unbestritten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Danke für das Wort, Herr Präsident. Die Staatshaftung für die Liechtensteinische Landesbank umfasst Spareinlagen und Kassenobligationen und gilt noch bis zum 31. Juli 2020. Dabei sind die von der Staatsgarantie umfassten Einlagen von rund CHF 3,6 Mia. für Sparguthaben und knapp CHF 400 Mio. an Kassenobligationen per 1.1.2012 auf knapp CHF 2,4 Mia. Sparguthaben und CHF 150 Mio. an Kassenobligationen per 1.1.2017 zurückgegangen. Die Regierung beabsichtigt nun, die Staatsgarantie für Sparguthaben und Kassenobligationen abzuschaffen. Sie begründet dies damit, dass durch die Abschaffung der Staatshaftung oder Staatsgarantie das Haftungsrisiko für das Land Liechtenstein minimiert werden soll. Hingegen besteht offenbar aus Sicht der EFTA-Überwachungsbehörde (ESA) kein Verstoss gegen die staatlichen Beihilferegelungen des EWR-Abkommens, solange die Staatsgarantie befristet und entgeltlich ist. Das ist der Fall. In den Jahren 2013 bis 2017 musste die LLB deshalb für die Abgeltung der Staatsgarantie einen Betrag zwischen gut CHF 1,4 Mio. bis gut CHF 1 Mio. pro Jahr an das Land abführen. Die Regierung argumentiert nun, dass die Bankenregulierung verbessert worden sei und die Staatsgarantie deshalb für die Landesbank an Relevanz verloren hätte. Weiter räumt die Regierung aber ein, dass aufgrund der Systemrelevanz der LLB, wie auch der anderen systemrelevanten Banken LGT und VP Bank, ein gewisses Risiko für das Land und Liechtenstein weiterhin bestehen würde. Die Staatsgarantie für die Landesbank umfasst, wie schon ausgeführt, Sparguthaben und Kassenobligationen. Diese Gelder sind wohl massgeblich Geld, das von Liechtensteiner Bürgerinnen und Bürgern gehalten wird oder zumindest im Besitz von Personen ist, die im Inland wohnen. Die Staatsgarantie stellt also eine Sicherheit für die Vermögen von Frau und Herr Liechtensteinerin dar. Weiter würde eine Abschaffung der Staatsgarantie einen Einnahmenausfall für das Land Liechtenstein bedeuten, der über die Dividendenausschüttung nur zum Teil wettgemacht würde, da nicht 100% der Aktien im Besitz des Staates sind. Die drei systemrelevanten Banken LLB, LGT und VP Bank verfügen wegen ihrer Grösse immer über einen implizite Staatsgarantie. Im Klartext: Sollte eine dieser Banken ins Schlingern kommen, dann wird der Staat und somit der Steuerzahler wohl nicht umhin kommen, mit Garantie und konkret mit Geld zu helfen. Beispiele aus der Schweiz, Europa und den USA sind hinlänglich bekannt. Es ist daher schwierig nachzuvollziehen, dass die systemrelevanten Banken dieses Risiko nicht alle beim Staat abgelten müssen und eine Risikoprämie an den Staat zu entrichten haben, wie dies die Landesbank mindestens noch bis zum 31. Juli 2020 oder eben 2019 für ihre explizite Staatsgarantie tun muss. Im Falle des Falles wird der Staat haften müssen, das zeigt die Geschichte auf. Eine Pleite, so unwahrscheinlich oder wahrscheinlich diese sein mag, einer systemrelevanten Bank in Liechtenstein ist weder vorstellbar noch politisch durchführbar, schlicht und einfach, weil der finanzielle Schaden für Land und Leute zu gross wäre.Ich will in keiner Weise den Teufel an die Wand malen. Die Liechtensteiner Banken und ganz besonders die systemrelevanten Banken sind ausgezeichnet aufgestellt. Jedoch besteht immer ein Restrisiko, das nicht wegdiskutiert werden kann. Deshalb frage ich die Regierung, ob es nicht der weitaus logischere Weg wäre, anstatt die Staatsgarantie für die LLB abzuschaffen, eine Abgeltung für das Risiko der systemrelevanten Banken einzuführen. Denn es ist meiner Auffassung nach sonnenklar, dass das Land als sogenannter «lender of last resort» dieses Risiko trägt, ob es will oder nicht. Ausserdem möchte ich die Regierung weiter fragen, ob das Gespräch mit der ESA gesucht worden ist und diese erklärt hat, dass sich die Ausgangslage für die Staatsgarantie der LLB geändert hat. Ganz konkret: Ist die Weiterführung der bisherigen Regelung eine EWR-rechtlich konforme Variante oder nicht? Schliesslich: Wie stellt sich die Regierung dazu, dass die Staatsgarantie für Sparguthaben und Kassenobligationen für die LLB einen Atout darstellt? Einen Trumpf gerade für Kleinanlegerinnen und Kleinanleger in diesem unserem Land? Und ein Werbeargument für die Landesbank. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Frank Konrad
Danke, Herr Präsident. Wie die Regierung im vorliegenden Bericht und Antrag schreibt, handelt es sich heute bei der Liechtensteinischen Landesbank um ein höchst solides, international ausgerichtetes Finanzinstitut, welches internationalen Standards entspricht und einem engen Aufsichtsregime unterliegt, das eine finanzielle Schieflage möglichst verhindern soll. Nun sieht die Regierung in der Aufhebung der Staatsgarantie den logischen Schritt in der Weiterentwicklung der LLB. Das Abgelten der Staatsgarantie lag in den letzten fünf Jahren bei über CHF 1,2 Mio. pro Jahr. Die LLB unterliegt neben den beiden Banken LGT und VPB einem strengen Aufsichtsregime, da diese drei Banken systemrelevante Banken sind. Als systemrelevant werden Unternehmen bezeichnet, die eine derart bedeutende wirtschaftliche Rolle spielen, dass ihre Insolvenz vom Staat nicht hingenommen werden kann. Droht diese dennoch, wird sie in der Regel mit öffentlichen Mitteln, sprich dem Staatsvermögen, durch eine Rettungsaktion abgewendet. Die systemrelevanten Banken in Liechtenstein besitzen in diesem Fall also ohnehin eine Art Versicherung. Sollte eine, zwei oder alle drei Banken in eine finanzielle Schieflage kommen, wird der Rettungsschirm des Landes mit dem Staatsvermögen gezogen werden müssen. Deshalb wünsche ich mir so kurz vor Weihnachten mehr Kreativität des Finanzministers und Regierungschefs Hasler. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass eine Abgabe der Banken, je nach Betriebsergebnis pro Jahr und Bank, für die Versicherungsleistungen des Staates mit dem Staatsvermögen zwischen einer halben bis zu einer Million Franken zu zahlen ist. Wenn man sich die Betriebsergebnisse der systemrelevanten Banken von den letzten Jahren ansieht, wird dies wohl kaum eine existenzbedrohende Massnahme für die Banken sein. In der Schweiz passierte Ähnliches bei der Postfinance. Diese wurde 2013 in eine Aktiengesellschaft umgewandelt und erhielt eine Banklizenz. Während der Staat zuvor eine Garantie für sämtliche Spareinlagen übernahm, wurde nur noch für maximal CHF 100'000 pro Kunde gehaftet. Ab 2017 fiel die Staatsgarantie ganz weg. Könnten Sie, Herr Finanzminister und Regierungschef Hasler, Ausführungen dazu machen, was für Folgen die Aufhebung der Staatsgarantie für die sogenannten kleinen Sparer hat? Wie sieht die Einlagensicherung nach der Abschaffung der Staatsgarantie aus? Ein Beispiel: Die Landesbank muss Insolvenz anmelden und ich habe vielleicht CHF 10'000 bis CHF 20'000 auf meinem Sparkonto. Was bedeutet das für mich in der Praxis? Ich finde, dass man bei der Schaffung neuer Tatsachen möglichst den Bürgern erklären sollte, was für Auswirkungen man in der Praxis zu befürchten hat. Die Begründung, wonach etwas nicht mehr zeitgemäss ist und dass die Bank das so will, ist mir da für die zahlreichen Kunden etwas zu einfach. Am Ende sollte man sich meiner Ansicht nach nicht nur fragen, was mit der Bank selbst passiert, sondern vor allem, womit die vielen kleinen Sparer zu rechnen haben. Ich bitte Sie, Ausführungen zu meinen Überlegungen auf die 2. Lesung zu machen und dabei auch meine Fragen zu beantworten. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Ja, es wurde erwähnt, die Bonität der Landesbank steht ausser jedem Zweifel. Die Bank verfügt über sehr hohe Eigenmittel von CHF 1,9 Mia., sie verfügt über ein erstklassiges Rating mit dem sie in der Top Liga der Banken international mithalten kann. Die Bankenregulierung wurde angepasst, dass auch im Falle einer Krise besser darauf geantwortet werden könnte und auch das Einlagensicherungs- und Entschädigungssystem wurde verbessert. Also ich denke, die Wahrscheinlichkeit, und ich glaube darin sind wir uns einig, dass es hier einmal zu einem wirklichen Haftungsfall kommen kann, ist äusserst gering, aber nicht null. Es wäre ebenfalls naiv zu glauben, dass es unmöglich ist, dass Banken in Schwierigkeiten kommen können und dies auch bei der Landesbank der Fall sein könnte. In der Schweiz sind Banken verschwunden, und uns allen sicher noch in bester Erinnerung: Die Rettung der UBS, die zum damaligen Zeitpunkt allgemein als absolute Vorzeigebank gegolten hat. Also auch dort war es eben doch möglich. Ich möchte hier den Vergleich zeichnen, vielleicht auf den ersten Blick etwas seltsam, mit der Rheindammsanierung. Wir sichern uns dort: Wir gehen heute davon aus, dass unsere Dämme einem 300-Jahre-Hochwasser widerstehen könnten. Wir möchten aber hier noch mehr Sicherheit, wir möchten auch ein 500-Jahre-Hochwasser schadlos überstehen und sind hier bereit CHF 50 Mio. plus zu investieren. Ich denke, auch eine Bankenpleite oder auch eine Bankenpleite der LLB hat vielleicht diese Wahrscheinlichkeit von einem Fünfhundertjahre-Ereignis. Nur, wir sollten uns eben auch hier, so wie wir beim Rheindamm handeln, absichern. Von dem her finde ich diese Vorlage sehr sinnvoll. Ich denke, es gibt schon auch einen wesentlichen Unterschied zwischen einer expliziten und einer impliziten Staatsgarantie. Die explizite ist eben explizit und klar und da kommen sie unter keinen Umständen heraus, es ist ein klares Muss. Hingegen eine implizite Staatsgarantie gibt dem Staat doch mehr Möglichkeiten und mehr Flexibilität im Einzelfall, wie er eine allfällige Rettung dann eben ausgestalten könnte. Die Aussage, dass hier vor allem liechtensteinische Kunden gesichert werden, würde ich zumindest infrage stellen. Die Landesbank hat, wie alle Banken in Liechtenstein, weit mehr ausländische als inländische Kunden. Das Verhältnis wird etwas anders sein, wenn es um Sparguthaben und Kassenobligationen geht. Aber auch dort wird natürlich ein ganz wesentlicher Anteil auch ausländische Kunden betreffen, womit dann im äussersten Fall einer Rettung natürlich ausländische Kunden mit Steuergeldern zu retten wären. Zur Versicherungsprämie noch, die der Staat heute einnimmt von CHF 1,2 Mio. im 2017 für diese explizite Staatsgarantie: Da darf man vielleicht auch nicht einfach ausser Acht lassen, dass wir hier zu einem wesentlichen Teil diese Prämie an uns selbst bezahlen. Die Bank gehört uns ja zu 57%, also von diesen CHF 1,2 Mio. gehören uns schon 57% - die wechseln nur noch die Tasche von links nach rechts. Also es ist nicht so, dass die ganze Prämie hier verloren geht. Wenn sie in Zukunft nicht bezahlt wird, bleibt sie bei der Bank, aber auch dort gehören 57% weiterhin uns. Also das nur noch eine gewisse Relativierung zu diesen möglichen Einnahmenverlusten aus der Prämie. Und zur Idee vielleicht: Man könnte tatsächlich argumentieren, wir haben drei systemrelevante Banken, die verfügen über eine implizite Staatsgarantie, also lassen wir uns die abgelten. Da wäre es natürlich etwas seltsam, wenn man sich etwas Implizites abgelten lässt, zudem man sich ja zu nichts verpflichtet. Wenn schon, dann wüsste man konsequent sein und dann auch eine explizite Staatsgarantie allen drei Instituten geben und dann entsprechende Versicherungsprämien zu verlangen. Nur das würde ich unter keinen Umständen empfehlen. Ich glaube, man muss auch realistisch genug sein, dass dieses Versprechen der expliziten Staatsgarantie unter Umständen im äussersten Extremfall auch gar nicht haltbar wäre. Also das ist ein nicht haltbares Versprechen im äussersten Fall, für das wir bisher wohl eine Versicherungsprämie bekamen, das jetzt aber noch auf andere Banken auszudehnen, scheint mir alles andere als sinnvoll. Aber ich möchte nochmals betonen, wir reden hier glücklicherweise von einem äusserst, äusserst, äusserst unwahrscheinlichen Szenario, aber eben leider nicht ganz auszuschliessenden Szenario, und von dem her macht diese Vorlage für mich mehr als Sinn. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Ado Vogt
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident. Geschätzte Abgeordnete. Ich begrüsse den Vorstoss der Regierung, die Staatsgarantie für die Liechtensteinische Landesbank abzuschaffen und bedanke mich ausdrücklich für diesen Bericht und Antrag. Eine Staatsgarantie ist meiner Meinung nach nicht mehr zeitgemäss und wird auch immer schwieriger zu rechtfertigen. Mein Parteikollege und ich sind deshalb für ein Eintreten auf diese Vorlage. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Danke für das Wort. Auch ich begrüsse diese Vorlage, ich war ja im 2014 auch bei den Interpellanten zur Abschaffung der Bankgarantie. Damals waren die Kassenobligationen, Sparguthaben weit höher als heute. Damals waren es etwa CHF 3,8 Mia., die sind jetzt etwas gesunken. Aber sie sind immer noch weit höher, also die Staatsgarantie ist immer noch weit höher als das Staatsvermögen. Das ist ein gewisses Risiko für das Land. Die Bank hat sich damals, und auch heute, auch ausgeweitet über die Landesgrenze. Damals stand auf der Internetseite der Liechtensteinischen Landesbank (Österreich) in Wien: Staatsgarantie durch den Staat Liechtenstein und die Kassenobligationen werden vom Fürstentum Liechtenstein mittels unbeschränkter Staatsgarantie abgesichert. Damals umfasste das Vermögen CHF 3,9 Mia. und die Staatsreserven waren irgendwo bei CHF 1,5 Mia. Also eine Deckung wäre nicht möglich gewesen und die Deckung ist auch heute noch nicht vorhanden. Darum begrüsse ich, wenn dieses Risiko eliminiert wird und die Staatsgarantie abgeschafft wird. Ich werde einem Eintreten zustimmen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich bedanke mich für diese sehr gute Diskussion und die vielen Voten zu dieser Vorlage. Was ich herausgehört habe ist, dass diese Vorlage insoweit unbestritten ist - das freut mich natürlich sehr. Gerne möchte ich auf einzelne Ausführungen noch kurz eingehen. Zuerst zum Abg. Eugen Nägele: Wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie ausgeführt, dass die Staatsgarantie nicht EWR-konform sei, so haben ich Sie zumindest verstanden. Das ist falsch. Die Staatsgarantie ist EWR-konform, aber sie darf eben nicht unbefristet sein und nicht unentgeltlich. Weil wir das so ausgeführt haben, ist sie EWR-konform und wird es auch in Zukunft, wenn man das verlängern hätte wollen, kein Problem sein. Dann haben Sie gefragt, weshalb das ein weiterer logischer Schritt in der Entwicklung der Landesbank ist. Im Bericht und Antrag ist ja ausgeführt, dass es früher einmal eine Staatsbank mit Staatsgarantie war, also der erste grosse Schritt. Dann folgte die Teilprivatisierung mit einer beschränkten Staatsgarantie. Und jetzt wäre im Prinzip der nächste Schritt: als börsenkotiertes Unternehmen ohne Staatsgarantie. Das ist dieser logische Schritt, den man so nachvollziehen kann.Eine weitere Frage war der Zeitpunkt, das heisst: Weshalb ein Jahr früher? Hier möchte ich darauf hinweisen, dass die Landesbank ja ein börsenkotiertes Unternehmen ist mit entsprechenden Vorschriften. Ich denke, die Kommunikation war schon sehr wichtig, als man angekündigt hat, Regierung und Landesbank gemeinsam, dass dieser Vorstoss kommen wird. Das war sehr wichtig auch für diese Kommunikation im Hinblick auf die Börsenrelevanz. In der Folge ist auch wichtig, dass dieser Schritt rasch erfolgt. Das heisst, es ist ja in der Kompetenz des Landtages, dieses Landesbankgesetz entsprechend anzupassen. Und es war auch mir ein Anliegen, hier diesen Schritt relativ rasch zu machen, damit diese Sicherheit auch für die Landesbank und die Aktionäre gegeben ist.Dann zum Abg. Thomas Lageder: Sie haben unter anderem auch ausgeführt, ob es nicht möglich wäre eine Abgeltung für die systemrelevanten Banken einzuführen. Das wurde dann noch mehrfach erwähnt respektive auch argumentiert, insbesondere auch vom Abg. Elfried Hasler. Ich bin da auch der gleichen Meinung wie der Abg. Elfried Hasler, aktuell haben wir eine implizite Staatsgarantie. Aber das heisst, der Staat hat entsprechende Wahlmöglichkeiten. Eine explizite Staatsgarantie führt dann dazu, dass wir eben eine Verpflichtung haben, die dann gesetzlich so geregelt ist. Da kann man sich die Frage stellen: Wollen wir das wirklich? Also ich denke, das wollen wir nicht. Dann haben Sie auch gefragt, ob sich die Ausgangslage im Hinblick auf die EWR-Konformität verändert hat. Aus meiner Sicht nicht. Die Informationen, die mir vorliegen sehen hier keine Änderung vor. Wenn man die Staatsgarantie befristet und entgeltlich verlängern würde, dann wäre es unproblematisch. Und Ihre letzte Frage betraf noch dieses Werbeargument für die Landesbank. Auch das haben wir mit der Landesbank diskutiert und vonseiten Landesbank Rückmeldung erhalten, dass es heute eben kein Werbeargument mehr ist und für die Landesbank insofern völlig unproblematisch ist, wenn diese Staatsgarantie abgeschafft wird; es ist sogar eher ein Vorteil. Dann zum Abg. Frank Konrad: Sie haben noch ausgeführt, dass Sie gerne mehr Kreativität gesehen hätten bei der Abgabe von systemrelevanten Banken. Wir haben es gerade angesprochen, für mich hat das eine grosse Konsequenz mit dieser expliziten Staatsgarantie, die der Staat übernehmen würde, und das sehe ich nicht. Dann haben Sie gefragt, welche Auswirkungen das für die kleinen Sparer hat. Wenn Sie sich an das vorgängige Traktandum erinnern, Einlagesicherung und Anlegerentschädigung, da haben Sie im Prinzip genau die Antwort. Das heisst: Mit diesem neuen Gesetz sind Einlagen bis zu CHF 100'000, allenfalls sogar noch höher, pro Bank gedeckt und das umfasst natürlich insbesondere auch die Kleinanleger. Zudem ist es ja so, dass wir das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz haben für die systemrelevanten Banken. Auch das ist ein entscheidender Faktor, wenn es irgendwo zu Problemen führen würde. Nicht zuletzt gibt es die CRD IV Richtlinie, das heisst die neuen Eigenmittelvorschriften, die relativ strikte sind und den Banken vorschreiben, über entsprechende Eigenmittel zu verfügen und damit auch die Banken auf einer sehr sicheren Ausgangslage operieren. Also man sieht, dass hier doch in der Vergangenheit sehr viele Instrumente umgesetzt worden sind, um den ganzen Finanzplatz sicherer zu machen gegen solche Risiken. Der Abg. Elfried Hasler hat diverse Ausführungen gemacht, die ich auch sehr gut finde. Er hat viele Punkte noch klargestellt und dafür möchte ich mich bedanken. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank auch an den Herrn Regierungschef, für seine Ausführungen. Nur eine kleine Korrektur: Ich habe natürlich nicht davon gesprochen, die implizite Garantie, die das Land jederzeit hat, in eine explizite umzuwandeln. Sondern eine Versicherungsprämie für die implizite Garantie abzuschöpfen. Das ist ein ganz anderer Ausgangspunkt. Ich verstehe durchaus, was Sie damit meinen, aber mein Ansatz ist schon ein bisschen ein anderer. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank. Die Frage ist einfach, ob Sie eine Versicherungsprämie abschöpfen dürfen, wenn Sie dafür keine Leistung anbieten können. Das ist die zentrale Fragestellung. Wenn es einen Vertrag oder eine gesetzliche Regelung gibt, damit man etwas abschöpfen kann, dann muss man auch im Krisenfall dafür geradestehen. Das ist genau mein Punkt, wo ich sage: Das möchte ich nicht.Landtagspräsident Albert Frick
Keine weiteren Wortmeldungen? Somit können wir über Eintreten abstimmen. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlage ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 20 Stimmen Eintreten beschlossen. Wir nehmen die Lesung der Gesetzesvorlage durch Artikelaufruf vor. Art. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir die 1. Lesung abgeschlossen und wir haben Traktandum 22 erledigt.
Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Abgeordnete, nachdem keine offenen Fragen vorhanden sind, bitte ich Sie, diese Vorlage zu behalten. Wenn wir dann die 2. Lesung traktandieren, können wir basierend auf dieser Vorlage arbeiten und die Regierung wird dem Landtag keine Stellungnahme vorlegen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. -ooOoo-