GESETZ BETREFFEND DIE STIFTUNG KUNSTMUSEUM LIECHTENSTEIN (NR. 7/2000), 1. LESUNG
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit kommen wir zu Traktandum 25: Gesetz betreffend die Stiftung Kunstmuseum Liechtenstein. Der Bericht und Antrag Nr. 7/2000 der Regierung steht zur Diskussion.Abg. Volker Rheinberger:
Herr Präsident. Der Baufortschritt am Kunstmuseum im Zentrum von Vaduz ist beträchtlich. Man kann eigentlich tagtäglich sehen, wie das Bauvorhaben vorangeht. Es ist heute gar ersichtlich, wie das Volumen ausschauen wird, und man kann daraus erahnen, was für Möglichkeiten in Zukunft da geboten sein werden. Das ist wirklich eine sehr faszinierende Angelegenheit. Die offizielle Übergabe soll ja bereits in diesem Sommer stattfinden, also recht bald. Die Eröffnung ist dann geplant für Ende 2000. Um nun der ganzen Sache auch einen entsprechenden gesetzlichen Rahmen zu geben, hat die Regierung hier ein neues Gesetz - Stiftung Kunstmuseum Liechtenstein - vorgeschlagen. Ich möchte hier nicht auf die Inhalte eingehen. Das ist alles klar im Entwurf der Regierung ausformuliert. Aber ich möchte vielleicht auf ein, zwei Punkte speziell eingehen. Vor allem was die Organisation der zukünftigen Stiftung "Kunstmuseum Liechtenstein" anbelangt. Es wird hier angeregt, dass wiederum, eigentlich wie gehabt, für die Staatliche Kunstsammlung ein Stiftungsrat zuständig ist. Aber, und das muss man doch ganz klar sehen, dem zukünftigen Stiftungsrat werden doch erhebliche Aufgaben zugewiesen, ein gehöriges Arbeitspensum. Die Regierung schlägt vor, dass weiterhin die Stiftungsratstätigkeit rein ehrenamtlich geschehen soll. Ich möchte hier fragen, ob das für die mittel- bis längerfristige Zukunft wirklich zielführend sein kann, dass ein Stiftungsrat rein ehrenamtlich dieses Pensum bewältigen soll. In diesem Zusammenhang wäre auch interessant zu wissen, mit welchem Personalbedarf und Personalbestand in Zukunft zu rechnen ist. Ich gehe davon aus, dass das eine wachsende Aufgabe sein wird, die auch entsprechend mehr Personal in Zukunft benötigen wird. Es wäre auch interessant gewesen zu wissen, wie die Details dieser Stiftung "Kunstmuseum Liechtenstein" ausschauen sollen, die Details im Sinne der Statuten, die wir momentan noch nicht einsehen können. Die Statuten sollen ja dann später durch die Regierung genehmigt werden. Aber ich glaube, die Inhalte, die in den Statuten festgelegt werden, wären schon interessant und es wäre nützlich, darüber auch etwas mehr zu wissen.Die Stiftung "Kunstmuseum Liechtenstein" wird ja nicht nur den Bau, also das Kunstmuseum an und für sich, beinhalten, sondern auch eben die gesamte staatliche Kunstsammlung. Und wenn wir uns diesen gesetzlichen Rahmen anschauen, dann könnte man doch zumindest davon ausgehen, dass in diesem Rahmen noch mehr Aktivitäten und Inhalte realisiert werden könnten. Ich frage die Regierung deshalb, ob es in mittel- bis längerfristiger Zukunft auch vorgesehen ist, neben der rein staatlichen Kunstsammlung noch andere museale Tätigkeiten in dieser Stiftung zu subsumieren?Stv. Abg. Renate Wohlwend:
Mein Vorredner hat schon einiges ausgedrückt, das ich nicht in anderen Worten wiederholen will. Tatsächlich ist unübersehbar, dass das Kunstmuseumsgebäude aus dem Boden gewachsen ist und zur Zeit die Fassaden und Aussenarbeiten in vollem Gange sind. Vielleicht kann uns Frau Regierungsrätin einiges über den Fortschritt in den Innengestaltungs- und Installationsarbeiten berichten, sodass wir dann auch wüssten, ob der vorgesehene Zeitrahmen für die Eröffnung eingehalten werden kann. Es freut mich, dass wir in nunmehr absehbarer Zeit die Kunstobjekte der Staatlichen Kunstsammlung und künftig zu erwerbende oder als Leihgaben zu erwartende Werke in gediegenen Ausstellungsräumlichkeiten werden sehen können. In Bericht und Antrag sind Informationen über Sammlungsbestände und die Sammlungsstruktur nachzulesen. Auch ist festgehalten - und das scheint mir sehr wichtig - dass das übergeordnete Ziel Erhalt und Ausbau einer hochqualitativen Sammlung sein sollen und in keinerlei Weise beabsichtigt ist, zu Museen unserer Umgebung in Konkurrenz zu treten.Ich verstehe es so, dass die Stiftung Liechtensteinische Staatliche Kunstsammlung durch das jetzt zu behandelnde Gesetz in die Stiftung "Kunstmuseum Liechtenstein" übergeführt wird. Der Landtag hat ja bereits Geldbeträge für weitere Ankäufe gesprochen und auch im Budget 2000 Kostenpositionen für den Umzug der Sammlung sowie Erhöhung des Personalbestandes genehmigt. Wir wissen also, dass die Kunstsammlung nicht nur einen neuen Standort erhält, sondern auch organisatorische Neuerungen erwartet werden dürfen. Diesen ist nun die gesetzliche Grundlage zu geben. Was ich allerdings, so wie auch der Abg. Volker Rheinberger vermisse, ist der Entwurf der Statuten, sodass im Prinzip das Gesetz mir jetzt - wenn ich das so sagen darf - mir etwas "mager" erscheint und ich auch ganz gerne anregen würde, dass - mitunter leichter lesbar für denjenigen, der Bericht und Antrag nicht zur Hand hat - verständlich gemacht werden sollte, wer nun zum Beispiel welches Organ bestellt und bei Verweis auf diese Kompetenzen wir vielleicht in der 2. Lesung noch die eine oder andere Frage oder Anregung einbringen könnten, weil tatsächlich überall dort, wo auf die Statuten verwiesen wird, natürlich unklar ist, was das Organ nun noch darf, wenn man nicht weiss, was in den Statuten steht.Eintreten ist für mich unbestritten. Ich würde dann bei den einzelnen Artikeln gerne Fragen stellen oder Anregungen aus meiner persönlichen Warte bringen. Danke.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht?Regierungsrätin Andrea Willi:
Danke, Herr Präsident. Ich freue mich mit Ihnen, dass das Kunstmuseum sichtbar wächst und sichtbar sich Raum schafft. Ich darf ganz zuerst danken der privaten Stiftung zur Errichtung eines Kunstmuseums, die ja die ganze Bauherrschaft jetzt überwacht und organisiert. Ich darf zugleich anfügen, dass der zeitliche Rahmen plangemäss eingehalten werden kann. Die Übergabe des Kunstmuseums an das Land ist auf den 11. August 2000 vorgesehen. Ab diesem Zeitpunkt kann die Staatliche Kunstsammlung die Räume beziehen und die Ausstellungen einrichten. Die Eröffnung mit den Ausstellungen ist dann auf November/Dezember des Jahres 2000 geplant.In diesem Zusammenhang möchte ich auch sehr herzlich danken dem Stiftungsrat der Liechtensteinischen Staatlichen Kunstsammlung. Er ist im ganzen Projekt natürlich direkt und engagiert involviert. Wir haben auch gemeinsam diese neue Gesetzesvorlage ausgearbeitet. Ich muss sagen, es sind alle ausserordentlich motiviert, alle freuen sich natürlich sehr auf die Räume und das "Heim", das nun die Staatliche Kunstsammlung in absehbarer Zeit erhalten wird. Dies beflügelt uns, dies macht uns diese Aufgaben eigentlich leicht. Ich freue mich auch, dass bei Ihnen diese Begeisterung spürbar ist. Zum Gesetzesentwurf kann ich dann bei den einzelnen Bestimmungen sicher noch detaillierte Ausführungen machen. Ich möchte einfach generell auf die angesprochenen Fragen eingehen. Wie gesagt, ist der Gesetzesentwurf in Zusammenarbeit mit dem derzeitigen Stiftungsrat entstanden. Der Stiftungsrat steht voll und ganz hinter diesem Entwurf. Gerade auch die Frage der ehrenamtlichen Tätigkeit war ganz genau eine Forderung oder ein Wunsch des Stiftungsrates, dass in Zukunft für die Tätigkeit im Stiftungsrat kein Sitzungsgeld mehr ausbezahlt werden soll. Und ich habe dann noch die Gegenfrage gestellt, ob das wirklich so gemacht werden soll. Es wurde mir versichert: Das ist so eine Aufgabe, die soll nicht noch entlöhnt werden, dieses Geld soll lieber in die Zwecke der Stiftung fliessen. Also ich habe das extra abgesichert, weil das ist sicher eine Neuerung im Vergleich mit anderen Stiftungen.Dann verstehe ich auch Ihren Wunsch, dass Sie dann die Statuten sehen möchten, weil doch im Gesetz oft gesagt wird, dass das Nähere über die Statuten geregelt wird. Die Statuten sind ja bekanntlich von der Regierung zu genehmigen. Der Grund, dass ich sie noch nicht beigelegt habe, besteht darin, dass wir natürlich zuerst das Gesetz haben müssen. Wir müssen wissen, was steht im Gesetz, bevor wir dann darauf basierend die Statuten erlassen können. Ich habe bereits einen Entwurf dieser Statuten, den ich auch mit dem Stiftungsrat ausgearbeitet habe. Ich muss allerdings sagen, das ist ein Ressortentwurf. Die Regierung hat diesen Statutenentwurf noch nicht gesehen. Ich werde aber gerne auf die 2. Lesung diesen Statutenentwurf zu Ihrer Kenntnisnahme beilegen. Aber sicher wird er auch dann noch nicht genehmigt sein, weil die Regierung wirklich erst nach In-Kraft-Treten des Gesetzes meines Erachtens die Statuten genehmigen kann. Es war noch die Frage des Abg. Volker Rheinberger. Wenn das Kunstmuseum wächst, mehr Aufgaben übernehmen wird, eine positioniertere Stellung haben wird in der Kulturpolitik, wie das organisatorisch weitergehen soll. Diesbezüglich darf ich heute schon auf den Kulturbericht verweisen, der Ihnen zugestellt worden ist, der vielleicht im April-Landtag behandelt werden kann. Hier haben wir unsere Visionen und unsere Forderungen oder unsere Wünsche festgehalten. Wir haben festgehalten, dass natürlich mit der Eröffnung des Kunstmuseums, des Landesmuseums, der Kunstschule, der Musikschulen, dass hier eine verbesserte Koordination auf jeden Fall stattfinden muss. Ein Weg zur besseren Koordinierung ist die Planung einer Stelle für Museumspädagogik. In Österreich wird das "Kulturservice" für Schulen genannt. Darunter verstehen wir einen Museumspädagogen, der Schüler, Studenten, Lehrlinge nach pädagogischen Prinzipien durch Museen führt, durch Bibliotheken führt und vor allem eben junge Leute in das Museumsleben einführt. Das ist eine Massnahme, die wir planen und vorschlagen. Eine zweite Massnahme zur besseren Koordinierung noch der kulturellen Aktivitäten und auch der Synergien insgesamt, ist die geplante Schaffung eines Amtes für Kultur. Auch das können Sie im Kulturbericht nachlesen. Die Regierung ist der Auffassung, dass im Zuge der gewachsenen kulturellen Aufgaben die Schaffung eines Amtes für Kultur anzustreben ist. Sinnvoll ist, dass in diesem Amt einerseits bisherige Fachstellen unterzubringen und zu integrieren sind, dass dieses Amt aber andererseits auch neue Aufgabenstellungen zu bearbeiten hat, welche zum Beispiel bislang nur punktuell bearbeitet werden konnten. Das betrifft genau die Koordination unter den kulturell tätigen Institutionen, die Information auch gegenüber dem Ausland, die Wahrnehmung von Kulturförderungsprogrammen, den Austausch zwischen inländischen Museen, ausländischen Museen usw. Also wir haben hier eine ganze Palette von notwendigen Massnahmen, wenn wir der Kultur in diesem Land noch einen grösseren Stellenwert einräumen wollen, was wir wollen.Das wären die Visionen für die Zukunft. Eine koordinierte kulturelle Landschaft, eine gemeinsame Kulturpolitik, eine Wirksamkeit von Synergien, eine Begegnungskultur. Ich habe noch zum Personalbestand eine Frage zu beantworten. Wir haben den Personalbestand auf Seite 21 des Berichtes angegeben. Er soll umfassen, auch nach Eröffnung des Kunstmuseums, 480 fixe Stellenprozente. Dazu kommt Aufsichts- und Aushilfspersonal. Es ist geplant, mit diesen Stellen auszukommen. Ich erinnere daran, dass natürlich damit gerechnet wird, dass eben die Fürstlichen Sammlungen jeweils mit einer Ausstellung vertreten sein werden. Diese Ausstellungen der Fürstlichen Sammlungen stehen unter der Aufsicht und unter der Planung des Fürstlichen Konservators. Das ist auch irgendwo ein sehr schöner Pluspunkt. Aber es ist schon jetzt die Planung, dass man mit diesem Stellenbestand bis auf weiteres auskommen muss.Und wie gesagt, vieles wird in den Statuten noch stehen. Ich kann auch bei den einzelnen Gesetzes-artikeln bereits skizzieren, was wie in den Statuten geregelt sein wird. Vielen Dank.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn das Wort nicht mehr gewünscht wird, können wir mit der 1. Lesung beginnen, nachdem Eintreten unbestritten ist.Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 3 steht zur Diskussion. Abg. Renate Wohlwend, Sie wollen etwas dazu sagen?
Stv. Abg. Renate Wohlwend:
Ja, vielen Dank. Ich wollte fragen, ob die Sammlungspolitik dann auch einsehbar ist, oder ob diese auch statuarisch geregelt sein wird. Denn, wie sonst weiss man, was momentane Sammlungspolitik ist?Regierungsrätin Andrea Willi:
Es ist vorgesehen, dass die Regierung die Sammlungspolitik genehmigen muss. In den Statuten wird das vorgesehen sein. Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 4 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 5 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 6 steht zur Diskussion.
Regierungsrätin Andrea Willi:
Ja, ich darf mitteilen, dass bei Art. 6 Abs. 2, 2. Zeile, die Passage "in der Regel", das ist aus Versehen stehen geblieben. Das wird nicht mehr drinstehen in der 2. Lesung.Stv. Abg. Renate Wohlwend:
Ich würde anregen wollen, dass man Abs. 2 vor Abs. 1 nimmt, um zuerst lesen zu können, aus wie vielen Mitgliedern der Stiftungsrat besteht, wer ihn bestellt und dann den Aufgabenkreis, so wie er im jetzigen Abs. 1 steht, formuliert. Also, dass 2 vor 1 käme. Abg. Lorenz Heeb:
Mich stört in Abs. 2 die Formulierung "über Empfehlung des Stiftungsrates". Mir ist noch in keinem Gesetz so eine Formulierung begegnet, wo Stiftungs- oder Verwaltungsräte sich selbst wiederum weiterempfohlen haben oder neue Mitglieder empfohlen haben.Abg. Peter Sprenger:
Ich möchte dieses Votum unterstützen und noch einmal auf die Ehrenamtlichkeit zurückkommen. Es scheint mir ein bisschen eine Anlassgesetzgebung zu sein. Wenn man den heutigen Stiftungsrat sieht, das ist ehrenwert, wenn die Leute das gratis machen wollen. Aber damit schränkt man den Kreis meines Erachtens unnötigerweise ein. Sie lassen einfach Leute, die hochqualifiziert sind und das Geld nötig haben, vor der Türe. Die Herrschaften, die sich das leisten können, dürfen ja das Geld für irgendein Bild zur Verfügung stellen.Abg. Rudolf Lampert:
Ich sehe das auch so. Mir scheint es auch sonderbar, dass diese Leute sich selber vorschlagen müssen oder können oder dürfen und auch die Ehrenamtlichkeit scheint mir hier eigentlich nicht ganz richtig. Wenn der bestehende Stiftungsrat nun auf seine Honorare verzichtet, ist das lobenswert. Aber ich glaube nicht, dass man damit eben diesen qualifizierten Kreis ausschliessen sollte, der sich eventuell auch hier zur Verfügung stellen könnte. Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich möchte auch noch einige Anmerkungen zu diesem Art. 6 machen. Neben den bereits gefallenen Bemerkungen über die Worte "über Empfehlung" bin ich der Meinung, dass ein Satz, wie er hier in Abs. 2 steht - "Die Regierung hat bei der Bestellung die Kontinuität im Stiftungsrat zu sichern" - nur den Anforderungen der Bestimmtheit eines Gesetzes entspricht, wenn das Gesetz auch ausspricht, was es unter Kontinuität versteht. Nämlich: Kontinuität bei was? Das geht aus dem Gesetzestext nicht hervor. Und wenn man das ausdrücken will, dann muss man das auch näher ausführen. Ausserdem möchte ich eine Frage aufwerfen, die man auch später stellen könnte. In Art. 10 steht nämlich unter anderem, dass der Regierung die Genehmigung der Statuten und Reglemente der Stiftung obliegt. Es steht aber im ganzen Gesetz nirgends, wer die Statuten und Reglemente der Stiftung erlässt. In Frage kommt wohl nur der Stiftungsrat oder die Regierung selbst. Wenn es die Regierung selbst sein soll, dann müsste man in Art. 10 sagen, dass sie eben die Statuten erlässt und nicht nur genehmigt. Wenn es der Stiftungsrat sein sollte, der Statuten erlässt, die dann von der Regierung zu genehmigen sind, dann müsste man das entweder in Art. 6 oder sonstwo ausführen. Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn das Wort nicht mehr gewünscht wird, dann lesen wir weiter.Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 7 steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Renate Wohlwend:
Vielleicht könnte man auch bei Art. 7, so wie ich vorhin allgemein gesagt habe, in einem einführenden Absatz sagen, wer den Direktor bestellt und welche Qualifikationen er haben muss. Denn erst, wenn man Art. 8 liest, sieht man in Abs. 1, dass der Direktor ein internationaler Kunstsachverständiger sein muss. Abg. Alois Beck:
In Art. 10 Abs. 2 Bst. c heisst es, dass die Bestellung des Direktors über Vorschlag des Stiftungsrates der Regierung obliege. Das ist, glaube ich, schon geregelt. Landtagspräsident Peter Wolff:
Ja, geregelt ist es, keine Frage. Es ist - wenn man ein perfekt übersichtliches Gesetz machen will, dann kann man es sicher so machen, wie es die Abg. Wohlwend angeregt hat, dass auch bei der Bestimmung über den Direktor erwähnt wird, von wem er bestellt wird und was er für Qualifikationsanforderungen erfüllen muss.Abg. Rudolf Lampert:
Mir scheint überhaupt das ganze Gesetz sehr aufs Sparsame gehalten zu sein. Wenn ich daran denke, was wir beim Tourismus-Gesetz für Aufgabenprofile und Aufgaben - beispielsweise des Verwaltungsrates, Aufgaben des Geschäftsführers, da sind zwei Seiten Punkte aufgeführt. Und hier wird, glaube ich, doch relativ grosszügig mit den Kompetenzen und Aufgaben umgegangen, indem dies praktisch alles delegiert wird. Mir scheint, dass hier nicht mit gleichem Mass gemessen wird. Vielleicht aus der Situation heraus, dass wir in einer sehr komfortablen Situation sind mit dem jetzigen Stiftungsrat. Aber wir können nicht immer von dieser grosszügigen Situation ausgehen und deshalb weiss ich nicht, ob hier nicht etwas mehr ausgeführt werden müsste, beispielsweise analog dem Tourismus-Gesetz, wenn wir das vergleichen. Landtagspräsident Peter Wolff:
Aber man sieht, was die Folgen sind, Herr Abg. Lampert. So ein umfangreiches Gesetz wird verschoben und so etwas wird behandelt. Regierungsrätin Andrea Willi:
Danke, generell für die Anregungen. Diese werden wir alle prüfen. Zur Systematik und Art des Gesetzes darf ich einfach sagen, dass wir uns orientiert haben am Fachhochschulgesetz, das dieser Landtag genehmigt hat am 14. Mai 1997, verabschiedet, und am Gesetz über das Liechtensteinische Landesspital. Das sind ja alles ähnliche Gremien. Wir haben hier die Stiftung Kunstmuseum nach ähnlichen Grundsätzen ausgestattet. Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 8 steht zur Diskussion.
Abg. Rudolf Lampert:
Es ist nirgends im Gesetz ausgeführt, wer diese Ankaufskommission bestellt. In den Ausführungen auf Seite 16 wird zwar gesagt, dass der Stiftungsrat dies macht. Aber ich glaube, das müsste schon ins Gesetz kommen, wer welche Instanz bestellt. Hier beispielsweise: Die Bestellung erfolgt durch den Stiftungsrat, in der Regel für vier Jahre, dass das einfach noch im Gesetz aufgeführt wird.Dann, damit ich mich bei Art. 9 nicht wieder melden muss. Dort haben wir dasselbe Problem, das heisst, dieselbe Angelegenheit, dass der internationale Beirat, von wem er bestellt wird, nicht ausgeführt wird. Auch dort, glaube ich, müsste das schon aufgeführt werden, dass das durch den Stiftungsrat, wie das auf Seite 16 ausgeführt ist, gemacht wird.Abg. Helmut Konrad:
Ich wollte in Bezug auf das Fehlen des Hinweises, wer diese Ankaufskommission bestellt, dieselbe Anmerkung machen und habe noch eine Frage. Es heisst, sie besteht aus internationalen Kunstsachverständigen. Und es heisst dann im Kommentar auf Seite 17 noch ergänzend: Weitere international anerkannte Sachverständige. Heisst das faktisch zum Beispiel von heute ausgehend, dass hier jetzt in Liechtenstein wohnhafte Kunstsachverständige nicht in Frage kommen, oder anders herum gefragt, ob es nicht sinnvoll wäre, wenn eine dieser Personen in der Ankaufskommission vielleicht sogar aus Liechtenstein kommen sollte? Abg. Alois Beck:
Ich möchte den Abg. Rudolf Lampert unterstützen, dass einzelne Punkte direkt im Gesetz aufgeführt werden. Ich habe auch noch eine Frage. In Art. 6 heisst es ja beim Stiftungsrat, dass ihm sämtliche Geschäfte zustehen, die nicht ausdrücklich einem anderen Organ zugewiesen sind. Jetzt, wie hier beispielsweise bei der Ankaufskommission, heisst es zwar im Bericht, dass der Stiftungsrat die Bestellung vornimmt. Hier wird aber nichts aufgeführt. Wäre zum Beispiel das so ein "übriges Geschäft"? Ich bin auch der Meinung, dass hier doch ein zum Teil sehr schlankes Gesetz vorliegt. Wir wissen vielleicht auch nicht, was sonst noch alles für "übrige Geschäfte" da vorliegen. Landtagspräsident Peter Wolff:
Gegen ein "schlankes Gesetz" ist grundsätzlich nichts einzuwenden, aber die Bestellungskompetenz für die einzelnen Organe muss schon enthalten sein. Und diese Formulierung in Art. 6, dass dem Stiftungsrat sämtliche Geschäfte zustehen, die nicht ausdrücklich einem anderen Organ zugewiesen sind, das ist eine Art "generelle Geschäftsführungskompetenz". Das beinhaltet aber sicher nicht die Kompetenz "automatisch", ohne dass es im Gesetz ausdrücklich steht, andere Organe zu bestellen. Ich glaube, das müsste schon im Gesetz ausdrücklich geregelt werden.Regierungsrätin Andrea Willi:
Zur Frage der international anerkannten Sachverständigen: Das kann selbstverständlich auch ein Liechtensteiner sein. Also, ich hoffe, dass wir auch Liechtensteiner in die Ankaufskommission bestellen können. Zurzeit besteht die Ankaufskommission aus zwei Deutschen und einer Schweizerin, oder jedenfalls dort wohnhaft. Aber das ist kein Präjudiz für neue Bestellungen, wo auch Liechtensteiner, sofern sie die Qualifikationen erfüllen, in diese Ankaufskommission bestellt werden können. Und bezüglich dem Organ, dem nicht ausdrücklich andere Geschäfte zugewiesen sind, hat der Präsident schon ausgeführt.Vieles ergibt sich auch aus den Statuten. Ich werde jetzt Ihre Anregungen so überprüfen, ob nicht einige Sachen, die jetzt in den Statuten festgelegt sind, vielleicht doch der Klarheit halber ins Gesetz übernommen werden sollten. Abg. Rudolf Lampert:
Wäre nicht eventuell, um eben die Liechtensteiner auch in diesen Genuss kommen zu lassen, die Formulierung "aus international anerkannten Sachverständigen" besser, denn dann wäre klar, es können Liechtensteiner sein, die aber international anerkannt sind und nicht nur "internationale Personen". Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Regierung wird das prüfen. Wir lesen weiter.Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 9 steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Renate Wohlwend:
Da würde ich rückkommen auf Art. 7 Abs. 2 lit.b, wo es heisst, dass der Direktor die Stiftung nach aussen vertritt. Ich möchte noch fragen, worin die feinen Unterschiede zwischen "Vertretung der Stiftung nach aussen" und "Repräsentation des Kunstmuseums nach aussen" bestehen?Regierungsrätin Andrea Willi:
Der Direktor ist natürlich der Stiftung und dem Stiftungsrat verantwortlich, der internationale Beirat in dem Sinne nicht. Er hat für das Kunstmuseum Werbung zu machen und das Kunstmuseum zu vertreten und bekannt zu machen. Also das ist meines Erachtens sicher eine Frage der Verantwortung. Der Direktor ist der Stiftung verantwortlich, natürlich auch der internationale Beirat. Aber er hat andere Aufgaben zu erfüllen, eher eben in der repräsentativen Art. Wir klären das ab, ob hier allenfalls ein Widerspruch enthalten ist.Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich glaube nicht, dass das ein Widerspruch ist, denn die Vertretung der Stiftung nach aussen ist die rechtsgeschäftliche Vertretungsbefugnis gegenüber Dritten, das Recht, die Stiftung zu verpflichten, was der Beirat sicher nicht hat, denn da steht ja: Er repräsentiert das Kunstmuseum nach aussen. Das wird, so wie ich das verstehe, eine rein repräsentative, werbemässig zu verstehende Funktion sein. Wir können weiterlesen.
Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 10 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 11 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 12 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 13 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir die 1. Lesung dieses Gesetzes absolviert.-ooOoo-