Änderung des Gesetzes über den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA-Gesetz), die Abänderung des Gesetzes zum Abkommen zwischen Liechtenstein und Österreich über die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern sowie die Abänderung des Gesetzes über die Umsetzung des FATCA-Abkommens zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und den Vereinigten Staaten von Amerika (FATCA-Gesetz) (Nr. 59/2018); 1. und 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, wir fahren mit den Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 33: Änderung des Gesetzes über den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA-Gesetz), die Abänderung des Gesetzes zum Abkommen zwischen Liechtenstein und Österreich über die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern sowie die Abänderung des Gesetzes über die Umsetzung des FATCA-Abkommens zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und den Vereinigten Staaten von Amerika (FATCA-Gesetz). Wir behandeln diese Vorlagen in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 59/2018 und steht zur Diskussion.Stv. Abg. Wolfgang Marxer
Besten Dank für das Wort. Der automatische Informationsaustausch von Finanzkonten (AIA) wurde im Jahre 2016 eingeführt als eine der Massnahmen im Rahmen der Weissgeldstrategie. In einem ersten Schritt hat nun das Global Forum die Umsetzung in die nationale Gesetzgebung im Rahmen eines Peer-Review-Verfahrens überprüft. Das ist genau der Anlass für diese Vorlage. Aus diesem Review resultierten Empfehlungen, welche verpflichtend umzusetzen sind und Anmerkungen, das heisst potentielle Risiken, welche in Zukunft zu beobachten sind. All diese Empfehlungen und Anmerkungen sind auf Seite 9 der Vorlage im Detail aufgelistet. Sie erfordern Anpassungen, um dem CRS, diesem Common Reporting Standard, zu entsprechen. Das ist insofern eine Nachbesserung der AIA-Gesetzgebung von heute. Die Regierung hat - fast logischerweise - nun eine Anpassung zur Vereinheitlichung im Umsetzungsgesetz zu FATCA mit den USA und ebenfalls entsprechende Anpassungen zum Abgeltungssteuerabkommen mit Österreich vorgenommen, um eine einheitliche Zuständigkeit, vor allem aber auch Auslegung dieses Informationsaustausches sicherzustellen. Die Empfehlungen und Anmerkungen wurden in der AIA-Arbeitsgruppe vorbesprochen. Eintreten ist aus Sicht der Freie-Liste-Fraktion unbestritten. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Allein aufgrund der im Rahmen der Vernehmlassung eingegangenen Stellungnahmen kann die nun in Beratung zu ziehende Vorlage als unproblematisch erachtet werden. Sie garantiert eine noch konkludentere Umsetzung des gemeinsamen Meldestandards der OECD. Das wird von der Regierung als im Interesse Liechtensteins liegend bezeichnet. Aber genauso gut muss es im Interesse Liechtensteins liegen, dass sich sämtliche zum automatischen Informationsaustausch bekennenden Staaten auch zum selben Umsetzungsstandard bekennen, damit nicht konsequent umsetzende Staaten genau hierdurch einen Nachteil erfahren. Diese Aussage aus der Stellungnahme der Vereinigung liechtensteinischer gemeinnütziger Stiftungen unterstütze ich zu einhundert Prozent und frage den zuständigen Herrn Regierungschef, ob kontrolliert werden kann und sichergestellt ist, dass sich sämtliche Vertragsstaaten dem gleichen Umsetzungsstandard unterwerfen. Eine wesentliche Auswirkung der Vorlage liegt darin, die Klassifizierung unwiderruflich und ausschliesslich gemeinnütziger Stiftungen nochmals neu durchführen zu müssen. Wichtig scheint mir für den Philanthropiestandort Liechtenstein, dass diese Neuklassierung zum selben Ergebnis führen kann wie bisher. Ich gehe davon aus, dass zumindest der überwiegende Anteil an gemeinnützigen Stiftungen weiterhin als aktive NFE und nicht als meldende Finanzinstitute klassiert werden müssen. Im Weiteren sorgt die Vorlage für mehr Klarheit hinsichtlich der Betrachtung jener liechtensteinischen Rechtsträger in Bezug auf die eigenständige Erfüllung von AIA-Sorgfalts- und Meldepflichten, die Zweigniederlassungen ausländischer Rechtsträger sind. Präzisiert werden auch die Regeln für ein freiwilliges Opt-In von passiven NFE als meldende Finanzinstitute. Redaktionelle Präzisierungen, die Korrektur von Verweisfehlern, die Eliminierung von potentiellen Unschärfen in der Umsetzung des Common Reporting Standard und die Harmonisierung der Regelungen mit den Umsetzungsgesetzen zum Abgeltungssteuerabkommen mit Österreich sowie zu FATCA runden die Vorlage ab. Arbeit kommt insbesondere auf die Verwalter von gemeinnützigen Stiftungen zu. Diese müssen bis Ende 2019 allesamt erneut klassifiziert werden. Dementsprechend bittet die Vereinigung liechtensteinischer gemeinnütziger Stiftungen darum, dass die Betroffenen seitens der Steuerverwaltung ausreichend und in nachvollziehbarer Weise über die bevorstehenden Änderungen informiert werden. Dieses Anliegen teile ich vollumfänglich und bitte nicht nur um ausreichende und nachvollziehbare Information, sondern auch darum, dass diese sehr rechtzeitig erfolgt, damit die vorgesehene Übergangsfrist möglichst vollumfänglich für die Erledigung der bevorstehenden Arbeiten genutzt werden kann.
Gemäss vorliegendem Bericht und Antrag haben nur gerade drei von 16 eingeladenen Verbänden und Institutionen im Rahmen der Vernehmlassung eine Stellungnahme abgegeben. Diese waren, wiederum gemäss Bericht und Antrag, in einer generellen Betrachtungsweise gehalten und richteten sich nicht inhaltlich an die von der Regierung vorgeschlagenen Gesetzesänderungen. Wiederum gemäss Bericht und Antrag der Regierung ergeben sich keine Auswirkungen auf die Verwaltungstätigkeit, weder finanzieller noch personeller noch organisatorischer oder räumlichen Natur. Um die bis Ende 2019 vorgesehene Übergangsfrist möglichst optimal nutzen zu können und mit der erneuten Klassifizierung der gemeinnützigen Stiftungen sehr bald beginnen zu können, überlege ich mir je nach Debattenverlauf Antrag auf abschliessende Behandlung zu stellen. Hierzu würde ich aber gerne noch die Meinung des dossierverantwortlichen Herrn Regierungschef hören. Ich bin für Eintreten auf die Vorlage. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Danke für die Vorstellung der Vorlage. Herr Abg. Wenaweser, Sie haben die Frage gestellt, ob sich andere Staaten auch an die Umsetzung des Standards halten. Hier kann ich Ihnen mitteilen, dass genau dies ja mit diesem Peer-Review-Verfahren seitens des Global Forum geprüft wird. Wie Sie dem Bericht und Antrag auch entnehmen können, haben Sie sicher festgestellt, dass dieses Peer-Review-Verfahren sehr detailliert durchgeführt wird und kleinste Abweichungen auch angemahnt worden sind. Ich erwarte natürlich, dass diese Verfahren in anderen Staaten genauso detailliert durchgeführt werden. Dann bin ich mit Ihnen einig, dass eine rechtzeitige Information notwendig ist. Dafür werden wir sorgen. Und zu Ihrer Frage betreffend abschliessender Behandlung kann ich Ihnen auch mitteilen, dass ich es von Vorteil erachte, wenn diese Gesetzesvorlage, sofern es keine Diskussionen gibt, abschliessend behandelt wird - damit bereits zum jetzigen Zeitpunkt auch Rechtssicherheit geschaffen werden kann. Die Vorlage tritt ja Anfang nächsten Jahres in Kraft und somit wäre rasch klar, dass diese Vorlage in dieser Form entsprechend in Rechtskraft erwachsen wird.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir stimmen über Eintreten ab. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlagen ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 24 Stimmen einhellig Eintreten beschlossen. Wir können mit der Lesung der 1. Vorlage durch Artikelaufruf beginnen. Art. 2 Abs. 1 Ziff. 2 Bst. h Schlusssatz wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 Abs. 1 Ziff. 2 Bst. h Schlusssatz steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art.2 Abs. 1 Ziff. 5 Bst. b, Ziff. 10 Schlusssätze, Ziff. 14 Bst. e, Ziff. 15 Bst. b und Ziff. 23 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art.2 Abs. 1 Ziff. 5 Bst. b, Ziff. 10 Schlusssätze, Ziff. 14 Bst. e, Ziff. 15 Bst. b und Ziff. 23 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 4 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 7 Abs. 1, 13 und 14 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 7 Abs. 1, 13 und 14 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 9 Abs. 1, 1a und 3a werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 9 Abs. 1, 1a und 3a stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 29 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 29 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben diese Vorlage in 1. Lesung beraten.
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GESETZ ÜBER DIE ABÄNDERUNG DES GESETZES ZUM ABKOMMEN ZWISCHEN LIECHTENSTEIN UND ÖSTERREICH ÜBER DIE ZUSAMMENARBEIT IM BEREICH DER STEUERN
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Gesetzes zum Abkommen zwischen Liechtenstein und Österreich über die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern.Art. 32 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 32 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 34 Abs. 4a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 34 Abs. 4a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 39 Abs. 1 Einleitungssatz und Abs. 2 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 39 Abs. 1 Einleitungssatz und Abs. 2 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 43 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 43 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 44 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 44 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben auch diese Vorlage in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
GESETZ ÜBER DIE ABÄNDERUNG DES FATCA-GESETZES
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des FATCA-Gesetzes. Art. 16 Einleitungssatz wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 16 Einleitungssatz steht zur Diskussion.
Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Hier fehlt der Passus «dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile ich Meine Zustimmung», das müsste noch eingefügt werden. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Art. 19 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 19 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 20 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 20 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Somit haben wir auch diese Vorlage in 1. Lesung beraten.
Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Nachdem bereits die Vernehmlassungen recht unspektakulär und ohne inhaltliche Differenzen vonstattengegangen sind, die Eintretensdebatte praktisch nicht stattgefunden hat, die 1. Lesung ohne jeglichen Kommentar war - mit Ausnahme der kleinen Änderung des Herrn Regierungschefs selbst, die inhaltlich unproblematisch ist -, auch bei der 1. Lesung keine Wortmeldungen erfolgt sind, beantrage ich abschliessende Behandlung dieser Vorlage, um dem Markt dadurch genügend Zeit zu verschaffen, die Übergangsfrist bis 31.12.2019 optimal nutzen zu können. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es wurde Antrag auf abschliessende Lesung der Gesetzesvorlagen gestellt. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 24 Stimmen die Zustimmung erteilt. Wir können mit der 2. Lesung beginnen.-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des AIA-Gesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir können mit der 2. Lesung beginnen: Gesetz über die Abänderung des AIA-Gesetzes.Art. 1 Abs. Art. 2 Abs 1 Ziff. 2 Bst. H Schlusssatz wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 Abs. Art. 2 Abs 1 Ziff. 2 Bst. H Schlusssatz steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 2 Abs. 1 Ziff. 5 Bst. b, Ziff. 10 Schlusssätze, Ziff. 14 Bst. e, Ziff. 15 Bst. b und Ziff. 23 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 Abs. 1 Ziff. 5 Bst. b, Ziff. 10 Schlusssätze, Ziff. 14 Bst. e, Ziff. 15 Bst. b und Ziff. 23 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 4 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 7 Abs. 1, 13 und 14 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 7 Abs. 1, 13 und 14 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 9 Abs. 1, 1a und 3a werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 9 Abs. 1, 1a und 3a stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 29 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 29 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen zugestimmt. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz über die Abänderung des AIA-Gesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 25 Stimmen einhellig zugestimmt.-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Gesetzes zum abkommen zwischen Liechtenstein und Österreich über die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Gesetzes zum Abkommen zwischen Liechtenstein und Österreich über die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern.Art. 32 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 32 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 34 Abs. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 34 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 39 Abs. 1 Einleitungssatz und Abs. 2 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 39 Abs. 1 Einleitungssatz und Abs. 2 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 43 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 43 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 44 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 44 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Gesetzes zum Abkommen zwischen Liechtenstein und Österreich über die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat die Zustimmung einhellig erteilt.-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des FATCA-Gesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des FATCA-Gesetzes.Art. 16 Einleitungssatz wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 16 Einleitungssatz steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 19 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 19 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 20 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 20 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen zugestimmt und nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz über die Abänderung des FATCA-Gesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 24 Stimmen die Zustimmung erteilt. Gleichzeitig haben wir Traktandum 33 erledigt.Ich möchte Ihnen eine zeitliche Orientierungshilfe geben. Es wäre mein Plan noch die Traktanden 34, 35 und 36 abzuarbeiten und die weiteren Traktanden dann morgen zu beraten.-ooOoo-