Abänderung des Gesetzes über den Erdgasmarkt (Gasmarktgesetz; GMG) (Umsetzung der Richtlinie 2009/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009) (Nr. 97/2017) [1. Lesung: 6. Dezember 2017] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 8/2018); 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 15: Abänderung des Gesetzes über den Erdgasmarkt (Umsetzung der Richtlinie 2009/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009). Diese Vorlage wurde am 6. Dezember 2017 in 1. Lesung behandelt. Wir kommen heute zur 2. Lesung. Die Stellungnahme der Regierung trägt die Nr. 8/2018.Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Präsident. Unsere Fraktion würde hier ebenfalls Gesetzesaufruf gerne beschliessen. Eintreten war unbestritten und die bestehenden Fragen bei der 1. Lesung wurden vom zuständigen Regierungsmitglied direkt beantwortet. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Sie haben den Antrag gehört.Abg. Herbert Elkuch
Ich möchte dazu noch etwas sagen, und zwar: Es sind eigentlich nicht alle Fragen beantwortet worden. Und zwar die Frage ist noch offen: Mit welcher Wahrscheinlichkeit kann die Einstufung als Fernleitungsnetzbetreiber eintreffen? Dann auch über die Kosten, was es dann ausmachen würde.Landtagspräsident Albert Frick
Nur, um das klarzustellen, wir können selbstverständlich, auch wenn Gesetzesaufruf beschlossen wird, Fragen stellen. Da gibt es selbstverständlich die Möglichkeit für Wortmeldungen. Aber der Landtag sollte zuerst über den Antrag des Abg. Günter Vogt befinden, ob Gesetzesaufruf oder, wenn eben nicht, dann Artikelaufruf. Ich lasse über den Antrag des Abg. Günter Vogt abstimmen. Es wurde Antrag auf 2. Lesung durch Gesetzesaufruf gestellt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 20 Stimmen stattgegeben und wir können mit der Lesung der Vorlage durch Gesetzesaufruf beginnen. Das Gesetz über die Abänderung des Gasmarktgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Gasmarktgesetzes steht zur Diskussion.
Abg. Herbert Elkuch
Ich werde diesem Gesetz nicht zustimmen, und zwar, weil nicht klar ist, mit welcher Wahrscheinlichkeit die LGV als Fernleitungsnetzbetreiber eine Funktion übernehmen muss in Zukunft und welche Kosten dann auf unser Land zukommen. Das ist nicht bestimmt, das war ja in der Finanzkommission, auch im letzten Landtag habe ich das angesprochen und jetzt in der Stellungnahme ist wieder nichts drin. Das ist der Grund, warum ich nicht zustimme. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich möchte dem Abg. Elkuch einfach eine kurze Antwort geben. Selbstverständlich sind Sie frei, hier zuzustimmen oder nicht. Der Grund, weshalb hier keine Ausführungen mehr gemacht wurden, ist, weil aus meiner Sicht und aus Sicht der Regierung dieses Thema abschliessend bei der Diskussion behandelt wurde. Ich zitiere aus dem Protokoll, ich habe dazumal festgehalten, dass die Regierung festhält, «dass die vorliegende Gesetzesrevision keinen direkten Zusammenhang mit künftigen Investitionen hat». Und damit war auch die Wahrscheinlichkeit und die Höhe der möglichen zukünftigen Investitionen nicht direkt mit dieser Gesetzesrevision zu verknüpfen. Das war ein Zitat aus dem Protokoll der Sitzung vom 6. Dezember. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen?Abg. Herbert Elkuch
Aber wir verpflichten uns, wenn diese Behörden oder die EU das verlangt, dass wir dann das machen. Ich könnte mir auch vorstellen, dass dieser Artikel erst aufgenommen wird, wenn die Einstufung als Fernleitungsbetreiber erfolgt. Dann sind die Kosten bekannt und dann kann man entscheiden. Also erst dann diesen Artikel aufnehmen, wenn das tatsächliche Ausmass bekannt ist. Das ist meine Ansicht, das ist ja dieser Art. 11a. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall, dann nehmen wir die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Gasmarktgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 22 Stimmen die Zustimmung erteilt, gleichzeitig haben wir Traktandum 15 erledigt. -ooOoo-