Bewilligung von Nachtragskrediten (III/2017) (Nr. 89/2017)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 11: Bewilligung von Nachtragskrediten (III/2017).Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 89/2017. Wird dazu das Wort gewünscht? Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Gemäss den Ausführungen in diesem Bericht und Antrag sowie auch des zuständigen Ministeriums aus dem Landtagsprotokoll im Jahr 2013 gibt es zwei identische Verträge beziehungsweise Leistungsvereinbarungen: einen mit der Familienhilfe Balzers und einen mit der Familienhilfe Liechtenstein. Diese Leistungsvereinbarung ist allerdings nicht öffentlich zugänglich. Meines Wissens gibt es einen Passus, in welchem definiert wird, dass, sofern das Vermögen der Familienhilfen mehr als einen definierten Wert der jährlichen Gesamtaufwendungen erreicht, dann der diese Obergrenze übersteigende Betrag von einem allfälligen Landes- und Gemeindebeitrag im Folgejahr dann in Abzug gebracht wird. Ich habe dazu eine Frage an das zuständige Ministerium: Wurden diese Vermögensgrenzen in den Berichtsjahren oder auch in den Vorjahren jeweils schon einmal erreicht und wurden diese detaillierten Nachtragskredite oder diese Mengenabweichungen in den jeweiligen Leistungen auch detailliert begründet? Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Susanne Eberle-Strub
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Die Regierung beantragt einen Nachtragskredit für Subventionen an die Familienhilfe Liechtenstein im Betrag von CHF 152'000 und an die Familienhilfe Balzers im Betrag von CHF 95'000 - total also CHF 247'000. Wie im Bericht und Antrag erwähnt, nehmen die Leistungen im Wesentlichen bei der Spitex durch eine steigende Anzahl an Zuweisungen sowie komplexeren Pflegesituationen zu. Auch aufgrund demografischer Entwicklung sind höhere Betreuungsleistungen notwendig, was zu einer Kostensteigerung führt. Die Familienhilfe Liechtenstein und Balzers sind nicht mehr wegzudenken. Ihre vielfältigen und wichtigen Aufgaben für die Einwohnerinnen und Einwohner Liechtensteins sind von unschätzbarem Wert. Vielen kranken Menschen ermöglicht die Familienhilfe, sich zu Hause pflegen zu lassen, und ältere Menschen können dank der Familienhilfe weiterhin zu Hause bleiben. Ich danke der Familienhilfe Liechtenstein und der Familienhilfe Balzers für ihren wertvollen Einsatz und stimme dem Nachtragskredit zu. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Violanda Lanter-Koller
Danke, Herr Präsident. Der zur Behandlung stehende dritte Nachtragskredit im Umfang von CHF 247'000 betrifft die Budgetposition «Subventionen an Familienhilfen». Budgetiert waren für das Jahr 2017 CHF 2'581'000, wobei sich der Betrag aus den Förderungen für die Familienhilfe Liechtenstein, die Lebenshilfe Balzers und die Fachstelle häusliche Betreuung und Pflege zusammensetzt. Der Nachtragskredit bezieht sich auf die Leistungsvereinbarungen, die per 1. Januar dieses Jahres mit den beiden Familienhilfeorganisationen neu verhandelt worden sind. Die Landesbeiträge errechnen sich danach aus den effektiv erbrachten Leistungsmengen und dem Preis pro definierte Leistungseinheit pro Leistungsjahr. Ist absehbar, dass die budgetierte Menge nicht ausreichen wird, so können die Organisationen während des laufenden Geschäftsjahres einen Nachtragskredit auf Mengen- und damit Budgeterhöhung beantragen. Dies ist nun der Fall. Die Familienhilfe Liechtenstein benötigt gegenüber dem Budget 2017 CHF 152'000 mehr, CHF 72'000 aufgrund zusätzlich erbrachter Spitexleistungen und CHF 80'000 aufgrund Tarifabweichungen. Die Zuweisungen von Hausärzten und Spitälern sowie die Komplexität der Pflegesituationen sind gestiegen. Bei der Lebenshilfe Balzers sind nicht die Spitex, sondern die Betreuungsleistungen gestiegen, was zusammen mit der Tarifabweichung CHF 29'000 ausmacht. Die Tarifabweichungen sind darauf zurückzuführen, dass zum Zeitpunkt der Budgetierung die Leistungsvereinbarungen noch in Verhandlung und die definitiven Tarife noch nicht festgelegt waren. Auffallend ist, dass bei der Lebenshilfe Balzers zudem ein einmaliger Sonderbeitrag zur Abdeckung der Vollkosten im Umfang von CHF 66'000 zu Buche schlägt. Ein solcher ist der Familienhilfe Liechtenstein meines Wissens nie gewährt worden. Wie aus dem Landesvoranschlag 2018 ersichtlich, geht die Regierung für nächstes Jahr von einer 5,5-prozentigen Steigerung dieses Budgetpostens aus. Dies entspricht den Voraussagen, dass der demografische Wandel sowie die zunehmende Multimorbidität im Alter zur Erhöhung der Kosten der öffentlichen Hand im Bereich der Alterspflege und Betreuung führen werden. Im gleichen Umfang wie das Land Subventionen für die Familienhilfen spricht, sind gemäss den Leistungsvereinbarungen zudem auch die Gemeinden betroffen. Sie sind ebenfalls Vertragspartner in den Leistungsvereinbarungen mit den Familienhilfeorganisationen. Dies zeigt einmal mehr, dass bei Aufrechterhaltung des Grundsatzes «ambulant vor stationär», woran ich persönlich glaube, Strategien gefragt sind. Entlang der Bedürfnisse der alternden Gesellschaft muss die Versorgungslandschaft überdacht, koordiniert und finanzierbar gestaltet werden. Ich spreche mich für den Finanzbeschluss aus. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Georg Kaufmann
Danke, Herr Präsident. Für die Familienhilfe Liechtenstein wird ein Nachtragskredit in der Höhe von CHF 152'000 beantragt, für die Lebenshilfe Balzers einen in der Höhe von CHF 95'000. Gemäss den Ausführungen im Bericht und Antrag wird dieser Nachtragskredit notwendig, weil zum Zeitpunkt der Budgetierung für das Jahr 2017 die neue Leistungsvereinbarung noch in Verhandlung war und damit die definitiven Tarife noch nicht festgelegt waren. Hier stellt sich mir die Frage, mit welchen Zahlen dann budgetiert wurde. Mit jenen der alten Vereinbarung? Die Familienhilfe Liechtenstein hat im Laufe des Jahres erkannt, dass die budgetierten Mittel nicht ausreichen. Der Grund liege einerseits bei der demografischen Entwicklung und andererseits im Spitexbereich, wo die steigende Anzahl von Zuweisungen sowie komplexere Pflegesituationen für die Budgetabweichung verantwortlich seien. Hier möchte ich doch noch einmal auf das heute überwiesene Postulat verweisen. Bei der Lebenshilfe Balzers belastet neben den bereits erwähnten Gründen ein zusätzlicher einmaliger Sonderbeitrag von CHF 66'000 zur Deckung der Vollkosten das Budget. Dieser Sonderbeitrag ist gemäss Bericht und Antrag in den Übergangsbestimmungen der Leistungsvereinbarung explizit vorgesehen, war aber zum Zeitpunkt der Budgetierung noch nicht bekannt. Hier bitte ich den Herrn Gesellschaftsminister zu erläutern, wie es zu diesem Sonderbeitrag kam und wofür diese CHF 66'000 eingesetzt wurden. Die Tätigkeit von der Familienhilfe Liechtenstein und der Lebenshilfe Balzers ist unbestritten und eine überaus wichtige Säule im ambulanten Pflegesystem Liechtensteins. Ihre Arbeit kann nicht hoch genug geschätzt werden und verdient unseren Respekt. Das möchte ich an dieser Stelle betonen. Die Fraktion der Freien Liste erteilt dem Nachtragskredit ihre Zustimmung. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Daniel Seger
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich kann mich den Ausführungen der Abg. Susanne Eberle-Strub anschliessen. Und auch ich werde diesem Nachtragskredit zustimmen, da ich die Arbeit der Familienhilfe und der Lebenshilfe sehr schätze. Der Nachtragskredit wurde aufgrund der zusätzlich erbrachten Leistungen der Familienhilfe Liechtenstein beziehungsweise einer höheren Betreuungsleistung und einer Tarifabweichung der Lebenshilfe Balzers notwendig. Dieser Nachtragskredit ist für mich nicht nur nachvollziehbar, sondern auch verhältnismässig. Weiters möchte ich die Gelegenheit nutzen, diesen beiden Institutionen für ihre wertvolle Arbeit zu danken. Schon häufiger durfte ich miterleben, wie dankbar Menschen sind, wenn sie in Situationen auf die Hilfe und Unterstützung durch die Familienhilfe und der Lebenshilfe zurückgreifen konnten und diese ihre Unterstützung unbürokratisch und zeitnah leisteten. Die Familienangehörigen sind in solchen Situationen sehr gefordert und oft einer Überforderung nahe. Die Familienhilfe wie auch die Lebenshilfe tragen wesentlich dazu bei, dass diese Familienangehörigen, so gut es geht, entlastet werden und die betroffenen Personen professionelle Unterstützung, wenn möglich, zu Hause erhalten. Den beteiligten Personen, insbesondere den Mitarbeitern der Familienhilfe und der Lebenshilfe, möchte ich deshalb ein grosses Dankeschön aussprechen und werde dem Nachtragskredit zustimmen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Zuerst zu den Fragen des Abg. Günter Vogt bezüglich der Obergrenzen des Vermögens, ob die erreicht wurden. Hier muss man unterscheiden zwischen der Leistungsvereinbarung aus dem Jahr 2013 und derjenigen, die im Jahr 2016 mit Wirkung auf den 1. Januar 2017 geschlossen wurde. Es wurde bei dieser neuen Leistungsvereinbarung ein neues Finanzierungsmodell mit einem leistungsabhängigen Landesbeitrag, der sich aus der effektiv erbrachten Leistungsmenge und dem Leistungspreis zu einem Vollkostenansatz errechnet, eingeführt. Betreffend den Nachtragskredit kommt eben diese neue Leistungsvereinbarung beziehungsweise die beiden Leistungsvereinbarungen jeweils mit den Familienhilfen und mit Balzers aus dem Jahr 2016 zur Anwendung. Der erwähnte Passus, dass es Vermögensobergrenzen gäbe, ist Bestandteil der Leistungsvereinbarungen, der allerneuesten. In den Leistungsvereinbarungen aus dem Jahr 2013 bestanden ähnliche Obergrenzen betreffend den Ertragsüberschuss und die Verwendung des Vermögens. Die in den Leistungsvereinbarungen aus dem Jahr 2013 definierten Vermögensobergrenzen wurden in keinem Jahr überschritten. Betreffend die Vermögensobergrenzen gemäss den Leistungsvereinbarungen aus dem Jahr 2016 kann ich die Aussage machen, dass diese Regelung erstmals mit der definierten Jahresrechnung 2017, das heisst beim Abschluss per 31. Dezember 2017, zur Anwendung gelangen wird. Also zusammenfassend: Dieser Passus ist noch nie zur Anwendung gelangt bisher.Der Abg. Georg Kaufmann hat gefragt, wieso es denn einen Sonderbeitrag gäbe für Balzers. Hier müssen wir schnell die unterschiedliche Geschichte der beiden Familienhilfen anschauen. Die Familienhilfe Liechtenstein hat fusioniert mit den anderen Familienhilfen ausser Balzers - schon vor einigen Jahren. Aus dieser Fusion konnten natürlich gewisse Synergieeffekte erzielt werden. Die Familienhilfe Balzers hat fusioniert mit dem Alters- und Pflegeheim Balzers. Diese Fusion ist relativ neu. Das heisst, die Synergien aus dieser Fusion konnten im Jahr 2017 noch nicht voll zum Tragen kommen, und deshalb wurde hier übergangsmässig ein Sonderbeitrag gesprochen, auch wohlwissend, dass es bei der Familienhilfe Liechtenstein eben auch einige Zeit dauerte, bis eben diese Synergien voll zum Tragen kamen. Also das ist für mich eine gleiche Behandlung. Bloss der zeitliche Zufall will es, dass die Familienhilfe Balzers ein paar Jahre später fusioniert hat und in dieser neuen Form jetzt arbeitet. Deshalb fand ich es richtig, hier eben diesen Umstand zu berücksichtigen. Es gab immer einen gewissen Konflikt, wie wir diese beiden unterschiedlichen Situationen behandeln. Da war meine Antwort immer ganz klar, es muss einen Leistungsvertrag geben, der für dieselbe Leistung auch denselben Preis bezahlt. Dann ist meines Erachtens eine Gleichbehandlung zwischen Balzers und der Familienhilfe Liechtenstein hergestellt und dann sollte eigentlich dieser Streit bereinigt sein. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Somit können wir den Finanzbeschluss lesen. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 steht zur Diskussion.
Keine Wortmeldungen. Damit können wir abstimmen. Wer dem vorliegenden Finanzbeschluss über die Bewilligung von Nachtragskrediten (III/2017) die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 24 Stimmen die Zustimmung erteilt. Gleichzeitig haben wir Traktandum 11 abgeschlossen. -ooOoo-