Abänderung des Gesetzes zum Schutz von Natur und Landschaft, des Jagdgesetzes und des Beschwerdekommissionsgesetzes (Nr. 72/2016) [1. Lesung: 1. September 2016] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 146/2016); 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 21: Abänderung des Gesetzes zum Schutz von Natur und Landschaft, des Jagdgesetzes und des Beschwerdekommissionsgesetzes. Diese Vorlage wurde am 1. September 2016 in 1. Lesung behandelt. Wir kommen zur 2. Lesung. Die Stellungnahme der Regierung trägt die Nr. 146/2016.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Hier gibt es einen Abänderungsantrag der Regierung und vielleicht nochmals eine kurze «Biberdiskussion». Mir wurde aber versichert, dass nichts gegen Lesung durch Gesetzesaufruf spricht, und ich stelle entsprechend den Antrag. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es wurde eine 2. Lesung durch Gesetzesaufruf beantragt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 19 Stimmen bei 21 Anwesenden stattgegeben. Wir können mit der Lesung der ersten Vorlage durch Gesetzesaufruf beginnen. Das Gesetz über die Abänderung des Gesetztes zum Schutz von Natur und Landschaft wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Gesetztes zum Schutz von Natur und Landschaft steht zur Diskussion.
Abg. Pio Schurti
Besten Dank, Herr Präsident. Ich versuche, das jetzt so genau und korrekt zu machen, wie ich es kann. Ich habe zwei Probleme: Das eine betrifft die Definition - das bezieht sich leider nicht auf einen bestimmten Artikel -, es geht mir da um die Definition vom jagdbaren Wild. Ich verstehe die Argumentation der Regierung, dass man eben diese Tiere, besonders geschützte Tiere wie den Biber, nicht einfach zu jagdbarem Wild erklären kann. Wir haben uns darüber in der 1. Lesung unterhalten. Ich fände es eigentlich die beste Managementmethode, manche Tiere, die sich sehr stark vermehren, wie zum Beispiel der Biber ... Landtagspräsident Albert Frick
Ich möchte jetzt noch einmal intervenieren. Sie müssen sich zu einem Artikel äussern.Abg. Pio Schurti
Ja eben, es gibt keinen Artikel dazu. Aber ich komme jetzt zum Artikel, den es gibt. Ich wollte das nur als Kommentar abgeben. Landtagspräsident Albert Frick
Es gibt keine Kommentare. Wir würden ja normalerweise die Artikel aufrufen. Dann hätten Sie gar keine andere Wahl, als sich zum Artikel zu äussern. Und davon möchte ich schon nicht abgehen.Abg. Pio Schurti
Der konkrete Artikel, den ich nicht abändern möchte, ist Art. 32 Abs. 1. Art. 32 Abs. 1 ist in Ordnung. Art. 32 Abs. 2 möchte ich so belassen, wie er in der heutigen Fassung ist.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Die Regierung hat uns ja noch einen Änderungsantrag zukommen lassen. Meine Frage bezieht sich auf diesen Änderungsantrag zu Art. 28c. Und da möchte ich die Regierung eigentlich nur fragen - Sie führen in Ihrer Stellungnahme selbst aus, bis jetzt waren Sie gegen Ihren eigenen Antrag und Sie begründen das wie folgt: Eine Beteiligung an den Kosten der Gemeinden wurde aufgrund der restriktiven Ausgabenpolitik abgelehnt. Das sagen Sie selbst, anscheinend liegt dieses Gegenargument nun nicht mehr vor - Sie haben anscheinend Geld gefunden. Ich möchte eigentlich nur eine Klarstellung vonseiten der Regierung, dass anscheinend die Ausgabenpolitik jetzt nicht mehr restriktiv gehandhabt werden muss, da anscheinend jetzt genügend Geld vorhanden ist. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Es ist so, dass dieser Artikel schon bei der Erstellung des Berichts und Antrags kontrovers innerhalb von Ministerium und Amt diskutiert wurde; und im Lichte der Sparmassnahmen und der Lastenteilung zwischen Land und Gemeinde haben wir uns letztlich für eine Version entscheiden müssen. Und das war dann eben die, nur die Schäden an Nutztieren und landwirtschaftlichen Kulturen zu vergüten, im Bewusstsein, dass es mitunter schon Ansprüche geben wird von anderer Seite, wenn solche Schäden auftreten. Wir haben dann bei der Stellungnahme zu der Abänderung auch dezidiert aufgeführt, wie es dazu kam, dass wir hier ein Einlenken bevorzugt haben. Es kamen Anträge sowohl von der Gemeinde Ruggell, wo derzeit die meisten Biber heimisch sind. Es kamen aber auch massive Reklamationen von Landwirten, es kamen besorgte Anfragen von Bürgern und Bürgerinnen. Wir haben dann auch einen Mehrwert darin gesehen, wenn wir bei Schäden, die an den Gewässern vor allem entstehen können, Massnahmen setzen können mit Synergienutzung, wo wir auch gleichzeitig Mehrwerte schaffen können, was wir bei einer reinen Schadensvergütung nicht tun könnten. Oder besser gesagt: Wenn die Gemeinden das machen, haben wir diese Einflussmöglichkeiten nicht. Wir sind auch sehr interessiert daran, dass die geschützten Tiere, die nun einmal hier sind und die geschützt bleiben werden, eine gewisse Akzeptanz erfahren. Wenn wir dauernd - und wenn es auch nur kleinere Schäden sind - Diskussionen haben, dann bleibt das Biberthema negativ im Raume stehen und es wird die Akzeptanz nicht vergrössern. Wir haben uns somit für den Weg der Mitte entschieden und denken, dass sich die Schäden - und das haben wir auch ausgeführt -, auch die finanziellen Schäden, nicht in der Grösse bewegen werden. Wir haben keine Erfahrungswerte. Wir haben Erfahrungswerte aus der Schweiz, wir haben aus dem Kanton Thurgau etwas eingeholt und es bewegt sich in dem, was wir im ersten Bericht und Antrag geschrieben haben: Die Schäden sind abschätzbar. Es können aber durchaus einzelne Schadensereignisse eintreten, die dann bis zu CHF 200'000 gehen, das ist schon vorgekommen in der Schweiz. Das sind aber Einzelfälle und es wird nicht damit gerechnet, dass Schäden in diesem Ausmass zu vergüten sind. Das ist aber wie bei Gewittern, die sind nicht immer voraussehbar. Ein Jahr kann es schlimm sein und ein anderes nicht.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir bleiben bei diesem Art. 28c. Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ich möchte der Regierung danken, dass sie diesen Artikel angepasst hat. Das war ja ein Anliegen der Gemeinde Ruggell, und wir haben uns dann kurzfristig in Ruggell getroffen, das Amt, Violanda Lanter-Koller, ich und die Gemeindevertreter, und diskutiert, wie man das lösen könnte. Die Regierung hat hier konstruktiv mitgedacht, und ich glaube, man kann jetzt in Ruggell sehr viele Emotionen aus diesem Thema rausnehmen, wenn das so formuliert ist. Die Emotionen haben in Ruggell wirklich hochgekocht in Sachen Biber. Darum herzlichen Dank dafür. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte mich explizit auch dem Dank anschliessen, dass dieser Artikel auf Antrag der Regierung geändert werden soll. Ich glaube, das, was der Abg. Lampert sagt, ist wirklich schwer abschätzbar. Ich habe mich auch noch schlau gemacht bei einem Kontakt in St. Gallen: Das ist nicht in wahnsinnig grossen Grössenordnungen, selbst in Gebieten, wo der Biber stark vertreten ist. Aber nach meiner Meinung kann es auch nicht sein, dass auf der einen Seite die landwirtschaftlichen Kulturen hier miteinbezogen sind und eine Infrastruktur - zum Beispiel, wenn der Biber Rückstau macht und hier die Abwasserinfrastruktur und Ähnliches zu Schaden kommt - wegfallen würde oder Ähnliches. Und darum unterstütze ich den Antrag explizit.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke für das Wort. Ich kann verstehen, dass die aus dem Biberdorf Ruggell stammenden Abgeordneten hier Freude haben. Ich möchte einfach noch das Beispiel Triesen erwähnen: Dort wurde von der Gemeinde ein sehr teurer Damm im Gebiet Säga gebaut. Meines Wissens, wenn ich das noch richtig im Kopf habe, hat der über CHF 1 Mio. gekostet. Damals war das Biberthema schon aktuell, es gab schon Biber in Liechtenstein, aber noch nicht dort. Und dann haben sich die Biber begeistert auf diesen Damm gestürzt und ich glaube, es gab dann über 20 «schöne» Löcher. Also dieser Damm sah nach kurzer Zeit aus wie ein Schweizer Käse. Und was hat man gemacht? Man hat die Biber abgeschossen. Wenn hier dann noch die Gemeinde für solche Dämme auch noch quasi Schadensentschädigungen bekommen würde, auch in der heutigen Zeit, obwohl sie nicht bibergerecht gebaut hat, dann fände ich das eben auch nicht gut.Ich bin nicht sicher, ob diese Formulierung, wie sie die Regierung vorschlägt, optimal ist. Ich hätte mir gewünscht, dass es eigentlich dann auch eingefordert wird, dass die Gemeinden dementsprechend mit einem Biberkonzept an der Hand dann auch solche Schutzwälle, die es gerade in Triesen braucht, bibergerecht ausgestalten müssen. Als Voraussetzung, dass man dann auch eine Entschädigung bekommt. Wenn ich das richtig interpretiere, fehlt das hier. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christine Wohlwend
Vielen Dank für das Wort. Vielleicht sollten wir die Diskussion etwas neutraler führen und nicht nur auf die Biber beziehen. Es gibt ja noch andere spezifisch geschützte Tierarten, die möglicherweise noch gar nicht da sind, die sich dann vielleicht im schönen Balzers ansiedeln. Jedenfalls, glaube ich, kann man Ihre Ängste damit etwas eingrenzen, indem man Art. 28c Abs. 5 berücksichtigt, in dem steht: «Die Regierung regelt das nähere mit Verordnung. Sie bestimmt insbesondere»: die Schäden, für die eine Vergütung ausgerichtet wird. Und ich denke, dass man dort sicherlich flexibler reagieren kann, falls jetzt wirklich mehrfach solche Situationen auftauchen, dass die Infrastruktur selbst schon eher ein Lockmanöver dargestellt hat für spezifisch geschützte Tierarten als sonst etwas. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Beck
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Wir haben den Biber im schönen Triesenberg noch nicht, er wird vermutlich auch nie hinaufkommen. Ich möchte den Antrag trotzdem unterstützen und noch eine kurze Replik auf das Votum der Frau Helen Konzett Bargetze geben: Normalerweise ist es so, dass die Dämme und die Schutzmassnahmen, die zum Schutz der Bevölkerung und zum Schutz der Gemeinde gemacht werden, über das Amt für Bevölkerungsschutz gebaut werden und auch bezahlt und geplant werden. Sie gehören dann zwar der Gemeinde, aber sie werden von dort aus gebaut. Deshalb, wenn es dann quasi der Gemeinde gehört, die dann für die Probleme zahlen muss, die der Biber verrichtet in diesem Fall, und sie ihn auch nicht abschiessen soll, das wird dann schwierig, die ganze Diskussion. Ich bin natürlich schon der Meinung, da werden die Kosten explodieren auf der einen oder der anderen Seite. Da müsste man schauen, wie man denn von vornherein mit solchen Sachen umgehen sollte, würde, müsste. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Pio Schurti
Danke, Herr Präsident. Ich danke dem Vorsteher von Triesenberg für diese Aufklärung, das stimmt natürlich. Diese Dämme, Schutzdämme, sind keine Gemeindeprojekte. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Es wurde also bereits richtiggestellt, das Land hat die Kosten getragen. Im Übrigen sind Vergütungsmassnahmen ja dann vorgesehen, wenn die notwendigen Verhütungsmassnahmen vorher getroffen wurden. Nun ist die Biberpopulation im Land noch nicht so lange anwesend. Wir haben halt die ersten Schäden jetzt, und es muss jetzt laufend auch kontrolliert werden, wie sich das entwickelt mit dieser Population, die wir haben. Dann müssen gemeinsam die Verhütungsmassnahmen besprochen und festgelegt werden, und erst danach kommt es zur Vergütung. Wenn wir von Konzepten sprechen, dann ist es auch eine Aufgabe des Landes, ein Biberkonzept zu machen, und das ist auch im Gange.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank für diese Diskussion. Aber ich stelle fest, dass es keine Änderungsanträge zu Art. 28c gibt. Ich möchte nochmals auf den Abg. Pio Schurti zurückkommen. Ich bin nicht ganz sicher, ob ich Sie richtig verstanden habe. Haben Sie einen Änderungsantrag zu Art. 32? Abg. Pio Schurti
Danke, Herr Präsident. Ich möchte eigentlich, dass diese Änderung von Art. 32 Abs. 2 nicht gemacht wird, sondern dass Art. 32 Abs. 2 stehen bleibt, wie er im geltenden Gesetz lautet. Landtagspräsident Albert Frick
Würde das heissen, dass nur dieses «und die Gemeinden», das hier gestrichen ist, wieder reinkommt? Oder lautet der anders?Abg. Pio Schurti
Ja, der Abs. 2 ist recht umfangreich. Da sind mehrere Punkte. Es gibt Abs. 2 Bst. a bis h. Ich möchte, dass das stehen bleibt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich habe das zur Kenntnis genommen und werde auch darüber abstimmen lassen. Aber ich möchte noch die Meinung der Regierung einholen. Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Ich möchte mich jetzt noch rückversichern, sprechen wir hier von Art. 32 Abs. 2?Landtagspräsident Albert Frick
Ja.Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Der lautet beim heutigen Gesetz: «Die Regierung kann den Abschuss von geschützten Tieren vorsehen, soweit der Schutz der Lebensräume oder die Erhaltung der Artenvielfalt es verlangen.» Und neu würde der heissen: «Die Regierung beauftragt die jagdberechtigten Personen mit der Bekämpfung der gebietsfremden Arten Bisam, Grauhörnchen, Nutria, Waschbär und Marderhund.» Ich bin beim Jagdgesetz - Entschuldigung.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Pio Schurti
Nur zur Klärung: Mir geht es um das Naturschutzgesetz. Landtagspräsident Albert Frick
Ja, da gibt es einen Irrtum. Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Ich würde dafür plädieren, den Art. 32 Abs. 2 des Naturschutzgesetzes so zu belassen, wie ihn die Regierung hier vorschlägt. Wir haben ja in der Diskussion zum Bericht und Antrag betreffend das Naturschutzgesetz die Aufgaben der Kommission diskutiert und wir haben festgestellt, die Regierung hat auch in der Stellungnahme dazu ausgeführt, dass die Aufgaben der Kommission mehr übergeordnete, strategische Aufgaben sein sollen und nicht administrative, organisatorische Aufgaben, die das Amt für Umwelt im Zuge seiner Amtstätigkeit viel besser erledigen kann. Wir wollen einen schlanken Apparat haben, dazu gehören auch die Kommissionen. Ihre Aufgabe soll wirkungsvoll erledigt werden können. Wir haben dafür plädiert, dass die Naturschutzkommission nicht aufgelöst wird, obwohl sie in den letzten sechs Jahren nicht getagt hat, aber dass sie andere Aufgaben bekommt, um wirklich wirkungsvoller tätig sein zu können. Und da gehört auch die Ausarbeitung von Konzepten und Durchführungsverordnungen durchaus dazu. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank für diese Erklärung. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich wäre dem Abg. Pio Schurti schon dankbar, wenn er einen konkreten Antrag stellen würde. Denn wenn wir die 1. mit der 2. Lesung vergleichen: Die Regierung hatte noch Änderungen vorgenommen auf die 2. Lesung. Möchten Sie jetzt nur diese Änderungen eliminiert haben? Da wurde gestrichen und dazugefügt. Oder möchten Sie den Abs. 2 beibehalten, wie er in der 1. Lesung war? Es wäre einfach schön, einen konkreten Antrag zu formulieren, dann wissen wir auch, über was wir hier drinnen abstimmen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Pio Schurti
Danke, Herr Präsident. Ich habe mich offenbar undeutlich ausgedrückt, ich möchte den bestehenden, geltenden Abs. 2 von Art. 32 beibehalten. Und das, was jetzt neu ist, wäre dann hinfällig. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Herr Abg. Schurti, könnten Sie bitte vorlesen, über welche Bestimmung wir abstimmen sollen? Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Alois Beck
Ich weiss nicht, ob der Herr Abg. Schurti das jetzt machen möchte oder nicht. Sonst die einfachste Lösung wäre, man stimmt über Abs. 1 ab und separat über Abs. 2. Und wer Abs. 2 nicht zustimmt - wenn das eine Mehrheit hätte, würde das beim ursprünglichen Gesetzeswortlaut bleiben. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Es stimmt, was der Abg. Alois Beck sagt. Nur - unser Dilemma ist: In der 1. Lesung war der Abs. 2 bereits integriert. Und ich gehe einmal davon aus, dieser war hier nur integriert, da er einen Unterschied zum bestehenden Gesetz aufweist. Sonst wäre er ja nicht drin gewesen in der 1. Lesung. Also müssten wir, wenn wir dem Antrag oder dem Vorschlag des Abg. Beck folgen - dann kommen wir eben zum Punkt: dann bleibt es, wie es ist -, dann sollten wir vielleicht wissen, wie es jetzt ist. Und dann soll der Abg. Schurti jetzt einfach sagen: Wie muss das lauten, was wollen Sie konkret? Stellen Sie einen Antrag, dass wir wissen, um was es geht. Landtagspräsident Albert Frick
Es gibt plötzlich sehr viele Wortmeldungen. Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident. Nur kurz: Ich möchte auf eine frühere Anregung meinerseits zurückkommen, weil die Diskussion jetzt genau so läuft. Ich fände es gut, dass genau bei solchen Artikeln der ursprüngliche Artikel jeweils gegenübergestellt würde in einer Vorlage. Dann hätten wir diese Themen nicht. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Danke Herr Präsident. Ja, Herr Abg. Gopp, Ihre Anregung kann ich sehr unterstützen, ich habe das auch schon angeregt. Es wurde mir gesagt, dass das einheitlich gehandhabt werden muss und dass man das nicht macht. Ich kann Ihnen den derzeit geltenden Art. 32 Abs. 2 aus dem Gesetz zum Schutz von Natur und Landschaft vorlesen, wenn das erwünscht ist, ich denke, ja. Er lautet derzeit: «Die Kommission für Natur- und Landschaftsschutz berät die Regierung und die Gemeinden in allen Fragen des Natur- und Landschaftsschutzes. Ihr kommt ein Vorschlagsrecht zu. Sie hat insbesondere: - die zur Durchführung dieses Gesetzes notwendigen Verordnungen zuhanden der Regierung vorzuschlagen;
- die Schutz-, Pflege- und Unterhaltsmassnahmen für Landschaftsteile sowie für besonders geschützte Pflanzen und Tiere zu überprüfen und zu überwachen;
- die Einstufung von Inventarobjekten hinsichtlich landesweiter oder lokaler Bedeutung vorzuschlagen;
- bei der Planung von Pflege- und Unterhaltsmassnahmen für geschützte Gebiete mitzuwirken;
- zu Ausnahmegesuchen von Vorschriften zu diesem Gesetz und den entsprechenden Verordnungen Stellung zu nehmen;
- im Rahmen von Bewilligungsverfahren Vorhaben, die mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden sind, zu begutachten und gegebenenfalls Ausgleichsmassnahmen vorzuschlagen;
- die Einhaltung und den Vollzug dieses Gesetzes und der Verordnungen zu beobachten und allfällige Verstösse zu melden;
- über die Verwendung der für den Natur- und Landschaftsschutz zur Verfügung stehenden Budgetmittel zu beraten.»
Ich möchte hier einfach darauf hinweisen, wir haben im Bericht und Antrag auch dazu ausgeführt, in der Stellungnahme auch dazu ausgeführt, dass dies hauptsächlich Aufgaben sind, die fachliches Wissen erfordern, und dass das beim Amt für Umwelt durchaus vorhanden ist. Es geht hier um Vollzugsaufgaben einerseits und andererseits um fachliche Beratung. Ich denke aber, die Kommission, die sich gemischt zusammensetzt, auch mit unterschiedlichen Interessensvertretern bestückt ist, sollte eigentlich übergeordnete, beratende Aufgaben wahrnehmen. Und wenn wir hier von Durchführungsverordnungen und von der Erarbeitung von Konzepten sprechen, dann ist ja hier der Bezug zur Praxis, der da reinfliessen kann. Gerade wenn wir ein Biberkonzept erarbeiten, ist so ein Input aus der Bevölkerung sicher wichtig und richtig. Aber ich erachte es hier - möchte ich nochmals betonen - als eine Aufblähung des Staatsapparats und nicht eine Erleichterung der Umsetzung der Gesetze, sondern eher eine Erschwernis. Das Ganze wird halt einfach weniger effizient. Und wir haben aber, wie ich schon gesagt habe, explizit darauf hingewiesen, dass wir es als notwendig und gut und richtig erachten, dass diese Kommission erhalten bleibt. Auch im Zuge der Verschlankung des Staatsapparates, wo verschiedene Kommissionen zur Streichung oder zur Eliminierung vorgeschlagen wurden, wurde diese Kommission von uns ausgenommen. Wir wollen sie beibehalten, aber sie soll eben anders tätig werden, als sie dies nach der bisherigen Gesetzesvorlage zu tun hatte. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident, danke, Frau Regierungsrätin. Nur zum Verständnis, damit ich mich entscheiden kann, wie ich hier abstimme. Grundsätzlich bin ich natürlich sehr dafür, wenn solche Sachen verschlankt werden. Ihre Aufzählung hat gezeigt, dass da relativ viel reingepackt war. Wenn ich mich jetzt richtig erinnere, haben wir in der 1. Lesung diskutiert, dass der Einbezug von dieser Kommission in der Vergangenheit nicht oder sehr mager passiert ist. Kann ich jetzt daraus schliessen, wenn ich hier lese: «... insbesondere bei der Ausarbeitung von Durchführungsverordnungen sowie der Erarbeitung von Konzepten», dass das hier quasi auch ein Statement dafür ist, dass die Kommission für diese Dinge explizit einbezogen wird oder werden muss, und dass man nicht davon ausgehen muss, dass sie auch in Zukunft eher nicht eingesetzt wird? Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Geschätzter Abg. Gopp, es war tatsächlich so, dass die Kommission gerade deshalb, weil diese Aufzählung solche detaillierten Aufgaben und den Einbezug bei der Umsetzung beziehungsweise bei der Amtstätigkeit beinhaltet, nicht einbezogen wurde. Zum Beispiel gibt es wöchentlich ein Eingriffsverfahren, da kann man die Kommisson nicht jedes Mal beiziehen. Das Fachwissen ist im Amt vorhanden. Im Übrigen sind das Amt und auch die Umweltschutzorganisationen im ständigen Austausch. Wenn man Massnahmen setzt oder trifft, dann wird es nicht, ohne mit den Betroffenen zu sprechen und auch zu verhandeln, gemacht. Ich denke, so eine Kommission hat wirklich besseres zu tun, als dem Amt bei der Umsetzung seiner ureigensten Aufgaben zu helfen oder diese sogar zu überwachen. Daraus geht für mich auch ein gewisses Misstrauen hervor. Vielleicht war es zur Zeit, als man diese Kommission eingesetzt hat, tatsächlich so, dass den Umweltschutzgedanken in diesem Land nicht allzu viel Bedeutung beigemessen wurde. Das weiss ich aber nicht, das ist meine Vermutung. Denn wie kommt so etwas sonst in den Gesetzesartikel rein? Aber nach heutigem Verständnis müsste die Kommission wirklich übergeordnete Aufgaben haben und bei diesen auch zugezogen werden. Das liegt auch im Sinne des Amtes. Damit wird auch Akzeptanz geschaffen bei den Betroffenen und in der Bevölkerung. Dieses Bekenntnis - ja, das gebe ich Ihnen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Pio Schurti
Besten Dank, Herr Präsident. Frau Ministerin, ich kenne Ihre Argumentation, ich verstehe sie auch, aber ich bin nicht einverstanden. Ich sehe das anders. Auch wenn da in diesem Absatz, den Sie vorgelesen haben, etliche Punkte aufgezählt werden, die vielleicht mit dem Vollzug zu tun haben, der richtigerweise beim Amt ist. Das war früher nie ein Problem. Das Amt hatte nie das Gefühl, jetzt müssen wir diese Woche die Kommission schon wieder einberufen, weil wir da irgendeine Begehung machen müssen oder irgendetwas zu vollziehen haben. Sondern da gab es vierteljährlich, sage ich jetzt einmal, eine Sitzung und da hat man gröbere, grössere, grundsätzlichere Probleme diskutiert. Das konnte dann eben auch einmal aus diesem Bereich sein, wo es um den Vollzug ging, konnte auch einmal eine Gemeinde betreffen. Ich denke, man kann solche Dinge pragmatisch angehen und dann ist das auch nicht eine Aufblähung. Das letzte, was ich sagen möchte: Ich finde nicht, dass eine Kommission den Staatsapparat aufbläst. Da habe ich ein grundsätzlich anderes Verständnis. Staatsapparat, das ist die Bürokratie, die Landesverwaltung; und die Kommissionen, das sind eigentlich demokratische Einrichtungen, die eben dann der Verwaltung, der Bürokratie, beratend beistehen können. Aber ja, da scheinen unsere Meinungen auseinanderzugehen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Alois Beck
Nur noch eine Bemerkung an den Abg. Pio Schurti: Wenn man so einen Antrag stellt, wäre es, glaube ich, nicht zu viel verlangt gewesen, wenn Sie zumindest den bestehenden Artikel verteilt hätten oder verteilen lassen würden. So ist es natürlich mühsam, alles nur auf die Schnelle zu überblicken. Wie gesagt, solche Unterstützung würde dann den Erfolg oder die Erfolgsaussichten sicher erhöhen. Sonst wird es natürlich etwas schwierig, die ganzen Punkte, die hier aufgezählt wurden, so zu überblicken. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Die Anregung war natürlich völlig richtig. Es macht keinen Sinn, darüber abzustimmen, dass ein bestehendes Gesetz bestehen bleibt. Wir werden darüber abstimmen, ob die Regierungsvorlage angenommen wird, dadurch wird automatisch dann, wenn sie eben abgelehnt wird, das bestehende Gesetz weiterhin Gültigkeit haben. So lasse ich denn jetzt über diesen Art. 32 gesondert abstimmen, und zwar zuerst über Abs. 1. Das steht zwar nicht zur Diskussion, aber das ist einfach notwendig. Wer mit Art. 32 Abs. 1 gemäss Regierungsvorlage einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Es gibt eine Zustimmung mit 21 Stimmen. Jetzt stimmen wir über Art. 32 Abs. 2, so wie er hier vorliegt in der Regierungsvorlage, ab. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 32 Abs. 2 wurde mit 18 Stimmen bei 22 Anwesenden genehmigt. Gibt es weitere Wortmeldungen zum Gesetz über die Abänderung des Gesetzes zum Schutz von Natur und Landschaft? Das ist nicht der Fall. Dann nehmen wir die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Gesetzes zum Schutz von Natur und Landschaft die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Die Zustimmung wurde mit 22 Stimmen erteilt. -ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Jagdgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Jagdgesetzes. Das Gesetz über die Abänderung des Jagdgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Jagdgesetzes steht zur Diskussion. Abg. Helen Konzett Bargetze
Besten Dank, Herr Präsident. Hierzu habe ich einen Änderungsantrag, und zwar zu Art. 34a Abs. 1 Bst. b. Ich habe zu Art. 34a Abs. 1 Bst. b einen Änderungsantrag, mit dem es zurück zum ursprünglichen Regierungsvorschlag, ich glaube, aus der Vernehmlassung gehen soll. Neu, gemäss dem Vorschlag der Regierung, soll sich das Verbot des Schiessens aus Motorfahrzeugen nur noch auf fahrende Fahrzeuge beschränken. Das heisst, neu soll die Schussabgabe aus dem Inneren eines stehenden Fahrzeugs erlaubt sein. Dieser Änderungsvorschlag basiert auf dem Wunsch des Jagdbeirats. Doch wie ist dieser Wunsch begründet? Dass das Motorfahrzeug für die Jagdpraxis eine wichtige Komponente für eine schnelle und problemlose Bergung ist, ist unbestritten. Eine solche Bergung hat aber nichts mit dem Aufheben des Verbots mit der Schussabgabe aus dem stehenden Motorfahrzeug zu tun. Begründet wird die Änderung des Weiteren mit dem Vorteil einer stabilen Auflage bei der Schussabgabe und dadurch hoher Treffsicherheit; Aufenthalt in einem «geschlossenen» Raum und damit unter Umständen für das Wild weniger gut wahrnehmbar, Geruch oder Bewegung; einer gewissen Ortsunabhängigkeit durch das Fahrzeug als mobile Ansitzeinrichtung. Die genannten Vorteile, das Fahrzeug für eine höhere Treffsicherheit als stabile Auflage zu verwenden und das Gewährleisten einer gewissen Ortsunabhängigkeit, sind auch ohne die Aufhebung des Verbots der Schussabgabe aus dem Fahrzeuginneren gegeben. Dies kann demzufolge nicht als Argument für die Aufhebung des Verbotes benutzt werden. Bleibt noch der Vorteil des geschlossenen Raumes, der den Geruch und die Bewegung des Jägers abschirmt, wobei ich doch hoffe, dass es sich dabei nicht um einen wirklich geschlossenen Raum mit geschlossenem Fenster handelt. Nun gut, doch welches sind nun diese entsprechenden Situationen, in denen die Schussabgabe aus dem geschlossenen Raum seine Berechtigung hat und das Anliegen des Jagdbeirates nachvollziehbar ist? Im Bericht und Antrag heisst es: «In der Praxis ergeben sich Situationen mit der Möglichkeit zum Abschuss eines Wildtieres aus einem stehenden Fahrzeug eher durch Zufall. Wie, wann und unter welchen Bedingungen eine solche Situation eintritt, ist nicht vorherzusagen ...» Mit Sicherheit wird es immer die eine oder andere Möglichkeit ergeben, in die ein Jäger kommt, in der er oder sie die Möglichkeit hat, ein Tier aus dem Fahrzeug abzuschiessen. Aber ist es eine Notwendigkeit? Die Regierung nennt keine konkreten Beispiele, wann das Jagen aus dem Innern von stehenden Fahrzeugen eine Notwendigkeit darstellt. Das wichtigste Gegenargument, und das ist für mich das entscheidende, ist die Sicherheit. Aus einem stehenden Fahrzeug zu schiessen, erachte ich als gefährlich für allfällige Personen, welche sich in der Umgebung befinden und sich dort bewegen. Die Jägerin oder der Jäger, der sich aus dem Fahrzeug begibt, hat einen anderen, umfassenderen Blickwinkel auf seine Umgebung als jemand, der sich sitzend in einem Fahrzeug befindet. Er oder sie kann sich drehen und sich versichern, dass niemand in der Nähe ist, sprich keine anderen Menschen, und wird auch von Menschen in der Nähe ganz anders wahrgenommen. Es geht hier also nicht nur um jagdethische Komponenten, wie auf Seite 30 suggeriert wird, sondern auch um die Sicherheit für andere Menschen. Weiters - und ich komme zum Schluss - geht es auch um Akzeptanz der Jagd in der Öffentlichkeit. Das grundsätzliche Erlauben der Jagd aus dem stehenden Fahrzeug fördert das Bild des Jägers in der Öffentlichkeit keineswegs. Des Weiteren sollten Störungen, die durch Fahrzeuge verursacht werden, in bestimmten Landschaften auf ein Minimum reduziert werden. Diese Gesetzesänderung zielt nicht in diese Richtung. Dem Wunsch des Jagdbeirats, dieses Verbot aufzuheben, kann ich mit der von der Regierung gelieferten Begründung nicht entsprechen.Daher stelle ich folgenden Änderungsantrag: Art. 34a Abs. 1 Bst. b soll wie folgt wieder auf den ursprünglichen Vorschlag abgeändert werden. Unter Bst. b heisst es dort einfach: «Schiessen aus Motorfahrzeugen». Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Gibt es hierzu Wortmeldungen? Abg. Christoph Beck
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ja, ob das Schiessen aus dem Auto notwendig ist, kann ich nicht beurteilen. Was ich aber beurteilen kann, ist, dass, wenn während der Jagdzeit die Jagd offen ist und Tiere gesichtet werden, diese dort sollen geschossen werden können, wo sie sich befinden, wo man gerade ist. Es geht hier schon darum, dass, gerade wenn es um Schutzwälder und so weiter geht, die Abschusszahlen erreicht werden müssen und dass man den Jägern auch die Mittel geben muss, dies tun zu können. Und eines kann ich auch versichern, in diesen Gebieten, von denen ich jetzt rede, ist es selten bis fast gar nie möglich, dass aus dem Auto heraus geschossen wird, man wird sich meist bewegen müssen. Und wenn es einmal anders ist, bin ich froh, wenn man dann zur Tat schreiten kann, damit sie ihre Ziele auch erreichen. Die Jäger haben sowieso Mühe, auch unter grossem Einsatz auf der Jagd und mit vielen Stunden, die Abschusszahlen zu erreichen. Die müssen sie nicht erreichen, weil sie das erreichen wollen, um möglichst viel Wild zu schiessen, sondern weil sie das müssen, dass die Schutzwälder und die Wälder, die aufgeforstet werden, auch ihren Dienst im Sinne der Siedlungen tun können. Mit dem Auto, das weiss ich nicht wirklich. Mir ist nur wichtig, dass man den Jägern auch die Möglichkeiten gibt, die sie benötigen, und natürlich sollte man sie nicht in einem schlechten Licht dastehen lassen, wenn das einmal passieren würde. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christine Wohlwend
Vielen Dank für das Wort. Ich gehöre zu den konservativen Menschen in der Jägerschaft beziehungsweise wenn es um die Jagd selbst geht. Ich persönlich habe auch meine grosse Mühe gehabt mit den Schalldämpfern. Ich kann die Argumente der Jäger wirklich nachvollziehen. Selbstverständlich möchte ich jetzt nicht meine persönliche Weltanschauung allen anderen aufzwingen. Ich finde es auch richtig, dass man die Möglichkeit gibt, in solchen Fällen, ich sage einmal, nicht das Wild zu stören, aus dem Auto auszusteigen, Lärm zu machen, möglicherweise noch aufs Dach hinauf liegen zu müssen, weil man sonst keine gescheite Auflage hat etc. Das verstehe ich alles. Ich bin trotzdem geneigt, der Abg. Helen Konzett Bargetze in einem einzigen Punkt recht zu geben. Es geht nämlich hier nicht darum, ob man das Wild stört oder nicht stört oder ob es ethisch und moralisch korrekt ist, aus einem stehenden Auto herauszuschiessen, sondern um den Sicherheitsaspekt, den man jetzt wirklich nicht unbemerkt lassen sollte. Fakt ist es doch, dass man nicht notwendigerweise aus dem Auto schiessen muss. Die Notwendigkeit - die zwingende Notwendigkeit - gibt es sicherlich nie. Aber es wird so sein, dass man bei, ich würde einmal sagen, üblichen Revierfahrten, wenn man eben schiessbares Wild beobachtet, nicht noch aussteigen muss. Und es kann schon sein, dass es dort etwas unsicherer ist - rein vom Blickfeld her -, als wenn man aussteigen würde und sich vom kompletten Umfeld ein Bild machen kann. Man ist einfach in einem Auto und nicht draussen. Wobei man auch da diskutieren kann: Auf den Hochsitzen hängen auch Äste herunter und man hat keinen 360-Grad-Rundumblick. Also ich persönlich neige dazu, Ihnen da zuzustimmen, aber eigentlich nur aus meiner emotionalen Überzeugung, dass man das nicht braucht. Ich glaube aber, es gibt genug andere, die da ganz viele Argumente finden werden, warum man das eben trotzdem braucht. Es ist wie immer ein Kompromiss zwischen Menschen und Tieren in unserer Natur. Und da waren wir, glaube ich, vor vier Wochen oder acht Wochen schon einmal so weit. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Also ich neige auch dazu, diesem Antrag zuzustimmen. Der Sicherheitsaspekt scheint mir hier doch sehr wichtig zu sein. Abg. Pio Schurti
Danke, Herr Präsident. Ja, da muss ich Ihnen gerade widersprechen und den zwei Kolleginnen auch. Ich verstehe das nicht, wenn man aus dem Auto auf ein Tier schiessen will - und ich nehme an, bei der Jagd geht es darum -, dann schiesst man aus einem Auto auf ein Tier, dann steht in der Regel kein Mensch daneben. Und wenn dann Frau Wohlwend sagt, man hat keinen 360-Grad-Blick, dann sage ich, man braucht auch keinen 360-Grad-Blick, um ein Tier zu erlegen. Also ich verstehe die Argumentation nicht. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Das Bild ist ungewohnt, dass jemand im Auto sitzt und aus dem Auto heraus Wild erlegt, ein Tier erlegt, ein nichts ahnendes. Das hat aber die Jagd so an sich. Ich übe das Weidhandwerk nicht aus. Ich verstehe nichts davon und ich bin deshalb dankbar, dass sich hier Leute zu Wort melden, die etwas davon verstehen und das auch selbst ausüben, soviel ich weiss, wie die Abg. Christine Wohlwend. Ich bin Ihnen deshalb dankbar für Ihre Ausführungen. Sie haben aber selbst gesagt, dass Sie auch emotional in dieser Angelegenheit sprechen. Auch ich habe eine emotionale Komponente dabei, aber ich möchte darauf hinweisen: Nach vier Jahren Diskussionen um Abschusszahlen mit der Jägerschaft, mit dem Amt, nach vier Jahren des Anhörens, dass es sehr, sehr schwierig ist, diese Abschusszahlen zu erreichen, nach vier Jahren der Zahlenklauberei um einzelne Tiere in einzelnen Jagdrevieren habe ich mir ein Bild davon machen können, dass es nicht so einfach ist. Man nimmt nicht sein Gewehr eines Morgens und geht auf die Jagd und kommt mit drei erlegten Tieren heim. Man geht sehr oft vergeblich. Die Wetterbedingungen sind nicht immer so, wie man sie braucht oder gerne hätte. Und die Jagdsaison ist begrenzt. Die Abschusszahlen müssen erfüllt werden. Wir haben auf der anderen Seite die Schutzwälder, die abgefressen werden. Wir haben auch die Besprechungen, Diskussionen, die sind mir sehr im Ohr, von den Betroffenen und von den mit der Erhaltung der Funktion der Schutzwälder Betrauten, das ist ein ewiger Konflikt. Meine Haltung dazu ist wirklich nach diesen vier Jahren der Diskussionen und auch der Problemaufzeigung diese, jede Gelegenheit zu nutzen, die sich ergibt, auch wenn es aus dem Auto heraus ist. Das ist meine Haltung dazu. Da ist der emotionale Teil jetzt ausgeklammert. Aber ich denke, die Erhaltung der Schutzwälder ist schon ein wichtiges Thema. Und wenn die Abschusszahlen halt so besser erfüllt werden können, wenn der Jäger im Auto sitzen bleibt, anstatt er aussteigt und das Risiko eingeht, das Wild zu vertreiben und halt wieder nichts zu treffen, dann bin ich dafür, dass er aus dem Auto heraus schiessen darf. Deshalb plädiere ich dafür, dass der Artikel so beibehalten wird, wie die Regierung ihn vorschlägt. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, ich kann die Regierung nur unterstützen. Sie wissen es, ich mache mir seit längerer Zeit Sorgen um die Schutzwälder, und um diese Schutzwälder steht es nicht gut. Deshalb fordere ich auf der anderen Seite natürlich auch von der Jägerschaft die Einhaltung der Abschusspläne. Dann kann ich jetzt nicht zu den Jägern sagen, ja, ich gebe euch diese Möglichkeit nicht, und auf der anderen Seite fordere ich von den Jägern, dass sie die Abschusspläne einhalten. Deshalb werde ich den Antrag der Abg. Helen Konzett Bargetze nicht unterstützen, da ich doch hoffe, wenn die Jäger diese zusätzliche Möglichkeit haben, bedeutet das in letzter Konsequenz einfach: Ein Tier weniger mitunter, das den Schutzwald wegfrisst. Und wie gesagt, das ist von mir aus gesehen eine konsequente Haltung. Man kann hier keine Fünfer-und-Weggli-Politik betreiben. Landtagspräsident Albert Frick
Daraus muss man sicher keine Staatsaffäre machen, aber ich bin überzeugt, dass das mit den Schutzwäldern überhaupt nichts zu tun hat: Dort oben wird niemals jemand aus dem Auto schiessen, weil er mit dem Auto gar nicht an das Wild herankommt. Ich denke, die Situation wird sich eher irgendwo zwischen Schaan und Eschen ergeben, im Schaaner Riet unten, wo man eben die Jäger im Auto herumbrausen sieht, wo es sehr viele Spaziergänger gibt. Die Sicherheit ist schon nicht ausser Acht zu lassen. Ich glaube, es gab noch kein einziges Jahr in Graubünden, dass während der Jagd nicht ein, zwei Jäger auch das Leben gelassen haben. Ich glaube, die Gefahr ist dann aus dem Auto schiessend doch ein bisschen grösser. Aber ich glaube nicht wirklich, dass das mit dem Schutzwald etwas zu tun hat. Dort oben erwischt man nichts, wenn man aus dem Auto schiesst, mit Sicherheit nicht. Das Wild versteckt sich im Wald. Dem muss man schon nachgehen. Abg. Christoph Beck
Ob man es glaubt oder nicht, aber auch wir in Triesenberg haben Strassen, die in den Wald hineinführen. Nein, ich möchte auch sagen, es sucht sicher kein Jäger die Möglichkeit, um per se aus dem Auto heraus schiessen zu müssen. Es kann sich einmal die Gelegenheit ergeben und dann ist es sinnvoll, wenn er auch das bei uns, wo der Schutzwald in der Nähe ist, tun darf. Und zur Sicherheit möchte ich einfach Folgendes anmerken: Ich habe da Vertrauen in die liechtensteinische Jägerschaft, weniger in die bündnerische, weil man da wirklich schreckliche Dinge hört. Der Jäger ist ja immer verantwortlich, dass er hinter dem Wild einen Schussfang hat, dass er offen sieht, wohin er schiesst. Diese Verantwortung können wir ihnen mit dem Artikel oder ohne den Artikel oder wie auch immer geartet er geschrieben wird, nicht abnehmen. Sie sind verantwortlich für den Schuss, den sie abgeben, ob sie das aus einem Hochsitz, aus einem Auto oder stehend hinter einem Baum machen, spielt da gar keine Rolle. Und da vertraue ich unserer Jägerschaft und habe auch noch nicht irgendetwas gehört, was dem widersprochen hätte, oder gesehen und hoffe, es bleibt auch so. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident. Noch ganz kurz: Also ich möchte jetzt schon widersprechen und sagen, dass ich auch Interesse an einem guten Schutzwald habe, dass ich den Jägern auch vertraue, dass ich auch begrüsse, dass sie ihre Arbeit tun können. Aber der Sicherheitsaspekt hat mir einfach in der Begründung gefehlt. Es wurde nicht diskutiert. Ich freue mich über das Votum des Herrn Landtagspräsidenten, der eben auch noch einmal, ich glaube, das Ganze ein bisschen in ein richtiges Licht gerückt hat. Die Autos sind nicht dort im Steilhang, wo der Schutzwald ist, sondern es geht eigentlich auch darum, die Situationen ein bisschen zu trennen und auseinanderzuhalten. Nichtsdestotrotz ist es halt so, wenn man in einem Auto sitzt - vielleicht ist es gerade auch noch dunkel oder das Wetter ist nicht gut oder es hat noch entsprechend landschaftliche Hindernisse darum herum -, dass halt durch diese Tatsache, dass man sich im Auto befindet, die Sicht noch einmal eingeschränkt sein kann. Und wenn man sich noch so Mühe gibt, denke ich schon, dass es eine zusätzliche Gefährdung eben von Menschen ist. Und ich weiss, dass sich in Liechtenstein überall und in jeder Ecke eigentlich Menschen befinden, die spazieren gehen und so weiter. Und deshalb war mir das einfach wichtig, und ich denke nicht, dass jetzt deswegen der Schutzwald zugrunde geht, sondern wenn es dann nur deswegen wäre, also dann könnte ich das nicht nachvollziehen. Deshalb halte ich an meinem Änderungsantrag fest. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christine Wohlwend
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich möchte festhalten, dass ich sage, ich tendiere aus emotionalen Gründen dazu, den Antrag zu unterstützen. Noch einmal: Ich möchte selbstverständlich der Jägerschaft nicht im Wege stehen. Ich habe diese Diskussionen auch in den Ohren. Ich kenne die. Auch der Abg. Wendelin Lampert hat absolut recht: Wenn man A sagt, muss man B sagen. Wenn man Forderungen stellt zur Sicherung von diversen Schutzmassnahmen, sei es jetzt nun in den Bergen oder in der Ebene, muss man auch die entsprechenden Massnahmen zur Verfügung stellen. Nichtsdestotrotz möchte ich unbedingt das Votum des Abg. Beck unterstützen. Selbstverständlich appelliere ich auch an die Jägerschaft und erwarte auch ein entsprechend wie gewohnt weidgerechtes und weidmännisch fachgerechtes Verhalten und erwarte selbstverständlich auch, dass es nicht Usus wird, dass man aus Autos schiesst, wenn es anders auch geht. Ich denke aber, das muss man hier einfach der Vollständigkeit halber erwähnen, nicht, weil sie das sonst nicht tun würden. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich bekomme jetzt wirklich durch diese Sicherheitsdiskussion das Bild, das hier entsteht. Offenbar glaubt man, wenn einer nicht aussteigt aus dem Auto, dass er dann die Sicherheitsaspekte, die Sicherheitsmassnahmen, die er zu treffen hat, immer, bevor er schiesst, nicht trifft, wenn er aus dem Auto heraus schiesst. Es entsteht offenbar das Bild, so nehme ich das jedenfalls wahr, dass man mit dem Auto irgendwo hinfährt und aus Positionen, die nicht angemessen sind, die gefährlich sind, einfach in der Gegend herumballert, weil man eben im Auto sitzen bleiben will. Ich gehe einfach davon aus, dass man das aus einer Position heraus tut, die angemessen ist, die richtig ist, richtig aus der Sicht des Jägers, hier sein Gewehr anzulegen. Ob der dann aus dem Auto aussteigt und das neben dem Auto macht oder aus dem Fenster heraus macht, dürfte eigentlich keinen Unterschied machen. Ich gehe schon davon aus, dass nicht irgendwo einfach das Gewehr angelegt wird, wo die Spaziergänger herumlaufen, in der Hoffnung, dass vielleicht sich auch dort noch ein Wild befindet. Also dieses Bild habe ich jetzt wirklich, das entsteht jetzt vor meinem Auge. Denn ich gehe davon, ob er aus dem Auto schiesst oder neben dem Auto, er wird dieselben Sicherheitsmassnahmen treffen. Und wenn das Wetter nicht günstig ist und wenn er nichts sehen kann, wird er auch nicht schiessen - weder aus dem Auto noch neben dem Auto. Davon gehe ich aus. Er muss immer, in jedem Fall, bevor er schiesst, Sicherheitsmassnahmen treffen, und das ist für mich selbstverständlich. Landtagspräsident Albert Frick
Ich bin froh, dass Sie diese Sicherheit haben.Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Nein, das müssen sie tun, das ist ihre Verantwortung.Landtagspräsident Albert Frick
Ja.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, die entscheidenden beziehungsweise zentralen Schutzwälder sind eben die, die die Wohngebiete schützen, die darunter liegen. Und ich kann Ihnen sagen: Ich wohne in Triesenberg in der Lavadina. Oberhalb von Lavadina hat es einmal einen Schutzwald gegeben. Und durch diesen Schutzwald geht eine wunderbare Strasse. Da kann man durchfahren. Sie ist nicht geteert, aber man kann gut durchfahren. Und ich möchte einfach den Jägern die Chance geben, wenn sie da durchfahren, da ist auch ein Hochsitz darin, mitunter auch mehrere, aber einer ist mir gerade bekannt, wenn sie zu dem fahren und per Zufall da eben ein Wild sehen, dass sie es schiessen können. Ich möchte den Jägern diese Chance geben, damit dieser Schutzwald dann in x Jahrzehnten vielleicht wieder einmal da ist. Der Wald wächst nicht von einem Tag auf den anderen. Da müssen wir schon ein wenig langfristig denken. Und wie gesagt, es gibt in Triesenberg tatsächlich ehemalige Schutzwälder, die auch eine Strasse haben. Das ist ganz sicher. Mitunter sollten wir einmal eine Ortsbegehung machen, damit man hier auch ein wenig einmal sieht, was im Land abgeht. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Eugen Nägele
Ja, Danke, Herr Präsident. Ich möchte mit meinem Votum die Diskussion abschliessen. Ich glaube, wir sind jetzt ein bisschen abgedriftet vom Thema. Ich möchte aber noch eine anekdotische Schlusspointe setzen. Ich bin kein Jäger, hatte aber die Möglichkeit, drei bis vier Mal auf Einladung schon mit einem Jäger auf die Jagd zu gehen, und ich habe diese Person als äusserst vorsichtig und umsichtig erlebt. Das Auto war nie ein Thema. Da geht man zu Fuss, das ist natürlich klar. Also ich sehe die ganze Problematik einfach aus meiner ganz persönlichen Sicht ein bisschen anders, vielleicht auch ein bisschen romantisch verklärt schon. Aber ich würde den Absatz einfach so lassen, wie er hier ist und mit grossem Vertrauen sagen, die Jäger machen das schon richtig. Landtagspräsident Albert Frick
Wunderbar. Ich glaube, dann können wir darüber abstimmen. Wir stimmen über den Änderungsantrag der Abg. Helen Konzett Bargetze ab, Art. 34a Abs. 1 Bst. b dergestalt zu ändern, dass der letzte Teil des Satzes, «Schiessen aus fahrenden Motorfahrzeugen», abgeändert wird in: «Schiessen aus Motorfahrzeugen». Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: 5 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 5 Stimmen nicht stattgegeben. Gibt es weitere Wortmeldungen zu diesem Gesetz? Dann nehmen wir die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Jagdgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 22 Stimmen die Zustimmung erteilt. -ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes.
Das Gesetz über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Die Zustimmung wurde mit 22 Stimmen einhellig erteilt. Gleichzeitig haben wir Traktandum 21 abgeschlossen.
Wir machen jetzt eine halbe Stunde Pause. Die Sitzung ist unterbrochen (von 19:10 bis 19:45 Uhr).
-ooOoo-