Erlass eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP-Durchführungsgesetz; PRIIP-DG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze (Nr. 79/2016) [1. Lesung: 1. September 2016] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 127/2016); 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 13: Erlass eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte sowie die Abänderung weiterer Gesetze. Diese Vorlage wurde am 1. September 2016 in 1. Lesung behandelt. Wir kommen heute zur 2. Lesung. Die Stellungnahme der Regierung trägt die Nr. 127/2016. Abg. Christine Wohlwend
Guten Morgen. Vielen Dank für das Wort. Meines Erachtens ist vor allem seitens der Branchenvertretungen die Verordnung selbst in einem ganz kleinen Punkt infrage gestellt worden, nämlich ob es sich bei der Festlegung der Bussenhöhe auf einen Sachverhalt mit einer Oder-Bestimmung oder mit einer Und-Bestimmung verhält. Nach der Klärung durch die Regierung konnte hier festgehalten werden, dass es sich um eine Und-Situation handelt. Insofern denke ich, dass wir es durchaus wagen könnten, diese Vorlage in 2. Lesung per Gesetzesaufruf zu lesen. Ich stelle somit Antrag auf Gesetzesaufruf. DankeLandtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es wurde 2. Lesung durch Gesetzesaufruf beantragt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 22 Stimmen bei 24 Anwesenden stattgegeben. Wir können mit der Lesung der ersten Vorlage durch Gesetzesaufruf beginnen. Das Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte steht zur Diskussion.
Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Wie bereits in meinem Schreiben vom 28. Oktober 2016 an den Landtagspräsidenten ausgeführt, hat das Europäische Parlament wegen inhaltlicher Bedenken gegen die von der EU-Kommission vorbereitete delegierte Verordnung zur PRIIP-Verordnung Einwände erhoben. Die Europäische Kommission wurde im Rahmen dieses Einwands vom Europäischen Parlament aufgefordert, einen geänderten Vorschlag zu erarbeiten und diesen dem Europäischen Parlament vorzulegen. Um die Situation zu vermeiden, dass das PRIIP-Durchführungsgesetz in Liechtenstein in Kraft tritt, bevor die PRIIP-Verordnung in der EU anwendbar ist, schlägt die Regierung vor, dass sie das Inkrafttreten des PRIIP-Durchführungsgesetzes mit Verordnung bestimmen kann. Um dies sicherzustellen, sind folgende Anpassungen notwendig: Der bisherige Art. 11 betreffend die Koordinationsbestimmung soll gestrichen werden. Diese Bestimmung ist aufgrund der Übernahme der Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 ins EWR-Abkommen am 30. September 2016 obsolet geworden. Der bisherige Art. 12 soll neu zu Art. 11 und neu formuliert werden. Mit neuem Art. 11 PRIIP-Durchführungsgesetz soll die Regierung das Inkrafttreten des PRIIP-Durchführungsgesetzes mit Verordnung bestimmen können. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Gibt es hierzu Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Somit können wir die Schlussabstimmung vornehmen, unter Beachtung der von der Regierung beantragten Änderung. Wer dem Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 22 Stimmen. Wir können die nächste Vorlage lesen. Das Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes steht zur Diskussion.
Keine Wortmeldungen. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 21 Stimmen. Wir lesen die nächste Vorlage. Das Gesetz über die Abänderung des Investmentunternehmensgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Investmentunternehmensgesetzes steht zur Diskussion.
Keine Wortmeldungen. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Investmentunternehmensgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung mit 23 Stimmen. Somit haben wir Traktandum 13 erledigt. -ooOoo-