Bewilligung von Nachtragskrediten (I/2016) (Nr. 32/2016)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 6: Bewilligung von Nachtragskrediten (I/2016).Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 32/2016. Wird dazu das Wort gewünscht?Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Einer Konzentration der Kräfte, wie mit der Integration der Notrufnummer 144 in die Landesnotruf- und Einsatzzentrale LNEZ der Polizei, ist vom Grundsatz her nichts entgegenzusetzen. Die Verantwortlichen erhoffen sich daraus kostenmässige Vorteile. Zudem gehe ich davon aus, dass Schutz oder Rettung benötigende Bewohner unseres Landes durch diese Reorganisation zumindest keine Nachteile gegenüber der heutigen Situation zu erwarten haben. Daher sehe ich auch keine Veranlassung, dem Nachtragskredit nicht zuzustimmen. Dennoch ersuche ich die Regierung um Beantwortung der folgenden Fragen: - Wie hoch ist der mit dieser Implementierung verbundene Schulungsaufwand? Beziehungsweise kann dieser aus den budgetierten Mitteln gedeckt werden?
- Kann die LNEZ nach Integration der 144 mit demselben Personalbestand insgesamt und pro Schicht weitergeführt werden oder sind Aufstockungen erforderlich?
- Ist mit den CHF 250'000 die 144 lediglich in die operative LNEZ integriert oder auch in die redundanten Systeme für Krisensituationen?
- Wie ist der Umgang mit künftig über 144 eingehenden Notrufen geregelt, welche offizialdeliktisches Ursachenpotenzial haben könnten?
- Wie ist die Haltung der Landespolizei und der heutigen Betreiber der 144 zur Integration in die LNEZ?
- Letztlich noch: Ab wann wird die 144 in die Notrufzentrale der Polizei integriert sein? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Danke für das Wort. Ich kann mich meinem Vorredner anschliessen, mit weniger Fragen. Beim ersten Nachtragskredit über CHF 250'000 geht es um die technische Implementierung des Sanitätsnotrufes in das Einsatzleitsystem der Landespolizei. Hier wird von einmaligen Kosten von CHF 250'000 gesprochen und jährlichen «Einsparungen» des Subventionsbeitrages an das Landesspital von CHF 300'000. Also ist völlig unbestritten, dass dies den Zweck erfüllt.
Beim zweiten Nachtragskredit geht es um einen Betrag von CHF 55'000 - Zusatzkosten, die entstehen für die Erstellung eines öffentlich zugänglichen Katasters von belasteten Standorten. Hier hat die Finanzkommission die richtige Frage gestellt, wie aus ursprünglich 202 Standorten plötzlich nur noch 115 werden können. In der Ergänzung, die wir zum Protokoll der Finanzkommission erhalten haben, wur-de hierzu die Erläuterung gegeben: Die ganze Geschichte ist nötig, ja dringlich, um eben auch Rechtssicherheit für die immer häufigeren Anfragen bei Grundstücksverkäufen und Bauvorhaben zu gewährleisten. Und in dem Sinne kann man der Empfehlung der Finanzkommission einhellig folgen, beide Nachtragskredite zu genehmigen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Bezüglich der Anforderung an die Notrufnummer ist ein schnelles, exaktes und entscheidungsfähiges sofortiges Handeln aufgrund der dringlich medizinischen Erstversorgung eines Menschen gefordert, vor allem bei akuter Lebensgefahr, welche ohne medizinische Soforthilfe bleibende Schäden, mitunter sogar tödlichen Ausgang nehmen kann. Aber auch eine schnelle erforderliche Schmerzlinderung ist für den Betroffenen mitunter notwendig. Die unabdingbaren Ansprüche an den Notrufdienst, schnellstens die verschiedenen Einrichtungen wie Rettung, Feuerwehr und andere zu organisieren, soll gemäss Bericht und Antrag Nr. 32/2016 mit einer technischen Umsetzung einer Integration in die Landes- und Notrufzentrale der Polizei qualitativ eine Verbesserung erfahren. Darüber hinaus soll eine Reduzierung von Staatsausgaben erreicht werden. Ich habe ähnliche Fragen wie meine Vorredner. Im Bericht und Antrag sind einmalige Kosten von CHF 250'000 für die Implementierung der Sanitätsnotruf-Applikation und die Einsparung der heutigen jährlichen Budgetmittel von CHF 300'000 an das Landesspital Vaduz erwähnt. Dazu zwei Fragen an die Regierung:
- Wie hoch wurden die jährlichen Aufwände der Polizei für die Ausführung dieses Dienstes kalkuliert?
- Wann wurde die Notrufzentrale im Spital eingerichtet und wie hoch war damals der einmalige Investitionsaufwand? Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich habe noch eine Zusatzfrage zum Konto 704.318.00 betreffend «Untersuchung Abfalls- und Verdachtsflächen». Dort wird bei der Begründung, Seite 7, erstens einmal von «Fehleintragungen» geschrieben, und insbesondere ist es mir bei den Ausführungen noch zu wenig herausgekommen, weshalb Ablagerungsstandorte auf Gemeindegebieten «noch einmal vertieft betrachtet» werden müssen. Es gab ja Untersuchungen von Verdachtsflächen und eben von diesen 207 sind 115 Ablagerungsstandorte als eintragungswürdig in das Kataster betrachtet worden. Also wurden ja diese schon untersucht, sonst könnte man sie nicht in ein Kataster aufnehmen. Und die erste Frage ist, weshalb hier geschrieben oder begründet wird, «noch einmal vertieft zu betrachten». Was hat es an sich, das «noch einmal»?Und das Zweite ist, was noch eine Frage war, wenn es Verfügungen gibt und Eintragungen in das Grundbuch, wie steht es mit Schadenersatzklagen? Werden solche möglich sein oder wie geht man damit um, wenn Schadenersatzklagen vorliegen oder eingebracht würden. Denn da geht es doch um grosse Grundstücks- und Liegenschaftswerte.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Karin Rüdisser-Quaderer
Danke, Herr Präsident. Ich stimme natürlich dem Nachtragskredit für die Informatik in die Landespolizei zu, habe nur noch eine kurze Frage betreffend die Schulung, nicht unbedingt die Schulungskosten, sondern ich gehe davon aus, dass diese Leute dann auch genügend geschult, professionell geschult werden. Ich kann mir vorstellen, die sitzen am Telefon und haben irgendwie wie zwei Hüte an, einmal den Hut «polizeiliche Aufgaben» und einmal den Hut «Sanitätsaufgaben». Würde das heissen, dass diese Menschen, die dort arbeiten, dann Schulungen in beiden Bereichen erhalten? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Meine Fragen gehen in eine ähnliche Richtung. Die erste Frage zu dieser Informatik Landespolizei: Wir haben das im Rahmen der Finanzkommissionssitzung schon besprochen. Die Regierung hat dann eben betreffend die personellen Konsequenzen ausgeführt, es würde keine personellen Konsequenzen nach sich ziehen. Ich kann das nicht beurteilen, aber wenn wir eben jährlich beim Landesspital CHF 300'000 einsparen, das ist ja sehr löblich, aber da handelt es sich ja um jährliche Einsparungen, nicht um einmalige Investitionen. Anscheinend entsteht hier ein gewisser jährlicher Minderaufwand beim Landesspital. Und dieser Minderaufwand dürfte zu einem Mehraufwand beim Land führen. Und ich frage mich schon, gerade wenn wir immer die Debatte «schlanker Staat» führen: Geht das hier in Richtung schlanker Staat, wenn man hier wieder Aufgaben zum Land nimmt? Aber wie gesagt, im Rahmen der Finanzkommissionssitzung hat die Regierung gesagt, es sei personalneutral. Ich kann das nicht abschliessend beurteilen. Dann die zweite Frage zum zweiten Konto, zu diesen «Untersuchungen Abfall-, Verdachtsflächen», da ist nach meinem Dafürhalten noch eine Frage offen. Die Regierung hat uns sehr viele Punkte beantwortet, aber den Punkt betreffend diese Schadenersatzklagen ist offen. Konkret: Was passiert eben, wenn man etwas nicht in diesen Kataster einträgt? Dann werden diese Grundstücke gehandelt und dann stellt man eben fest, man hat sich auf diesen Nicht-Eintrag verlassen. Entsprechend hat man eine Summe bezahlt und dann stellt sich nachträglich heraus, es handelte sich doch um eine Fläche, die belastet war. Kann hierzu die Regierung noch Ausführungen machen, wie es mit eventuellen Schadenersatzklagen gegen das Land aussieht, wenn man eben diesen Kataster nicht korrekt führt?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Guten Morgen, sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete. Ich versuche, die Fragen, die gestellt wurden, insbesondere den umfangreichen Katalog des Abg. Christoph Wenaweser, aber auch die Zusatzfragen, die teilweise in die gleiche Richtung gehen, zusammenzufassen, und hoffe, dass ich nach meinen Ausführungen damit eigentlich alle die Fragen unter einem Aufwasch sozusagen beantwortet habe. Die erste Frage des Abg. Wenaweser und dann auch der Abg. Rüdisser-Quaderer ging in Richtung Schulung, Schulungsaufwand, ob der mit den budgetierten Mitteln gedeckt werden kann oder ob da noch eventuell Zusatzaufwand vorhanden ist. Und dann hat die Abg. Rüdisser-Quaderer noch gefragt, was dann geschult wird, also inhaltlich, in welche Richtung es geht, ob da auch die entsprechenden inhaltlichen Schulungen gegeben sind. Dazu kann ich Folgendes ausführen: Das Ausbildungskonzept zur Ausbildung dieser Einsatzdisponenten bei der Landespolizei wurde zusammen mit dem designierten ärztlichen Leiter - es wurde ein ärztlicher Leiter für dieses Thema bestimmt, das ist Dr. Martin Liesch, das ist der Leiter des Notfalls beim Landesspital - für dieses Thema designt. Das Ausbildungskonzept sieht ungefähr 50 Lektionen vor, darunter ist ein Nothelferkurs bei den Samaritervereinen, dann ein BLS-AED-Grundkurs, da geht es um Wiederbelebungsfragen. Die Experten wissen, was da gemeint ist. Dann geht es um die Schulung am Notrufnavigator, dazu kommt eine Woche Praktikum beim Roten Kreuz, bei der heutigen Einsatzlösung, und eine Woche Praktikum bei einer Sanitätsnotrufzentrale in Graubünden oder St. Gallen. Diese Leistungen, also des Landesspitals und des Roten Kreuzes, die werden gratis erbracht. Die Notrufnavigatorschulung ist Teil der EDV-Beschaffung, das ist dort dabei, die Einführung und Schulung. Die Praktikumswochen sind ebenfalls kostenlos. Die Kosten für den Nothelferkurs werden aus dem Landespolizeibudget bezahlt, und wenn es dann noch einen Experten braucht, einen externen Experten - der ärztliche Leiter hat empfohlen, auch noch einen externen Experten beizuziehen, der vielleicht gewisse Kosten noch verursacht -, ist mit dem Amtsleiter des Amtes für Gesundheit abgesprochen, dass dann die beiden Ministerien Inneres und Gesundheit aus ihren Expertenbudgets allfällige Expertenkosten noch begleichen, weil für diesen Punkt keine separate Budgetierung erfolgt ist. Das ist aber noch nicht absehbar, dass das wirklich benötigt wird. Deshalb haben wir das so flexibel gelöst. So viel zum Thema Schulung, Vorbereitung.Dann wurde gefragt, ob dieses System nach der Integration der 144er-Nummer mit dem gleichen Personalaufwand und dem gleichen Personal insgesamt und pro Dienst weitergeführt werden kann oder ob es da dann vielleicht Aufstockungen braucht. Die Frage des Abg. Lampert ging in eine ähnliche Richtung. Dazu muss man festhalten: Diese CHF 300'000, die wir einsparen, das ist die Nettoeinsparung. Der Aufwand vorher - das haben Sie gesehen im Bericht und Antrag zum Massnahmenpaket III, da war das ausführlich dargestellt -, der Gesamtaufwand, ist natürlich grösser gewesen. Diese CHF 300'000 sind das, was effektiv dann eingespart wird. Es gibt natürlich durch die Verlagerung zur Landespolizei, zu deren Einsatzzentrale, einen bestimmten Zusatzaufwand dort, das ist klar. Das ist dann eben bei dieser Nettoeinsparung nicht dabei. Und wir haben sozusagen aus diesen Beitragszahlungen an das Landesspital und das Rote Kreuz rund CHF 80'000 verschoben, die zusätzlich der Landespolizei neu als Personalaufwand zur Verfügung stehen im Budget. Das heisst, es ist haushaltsneutral, es ist einfach nicht mehr bei den Beitragsleistungen, sondern neu beim Personalaufwand und bei einer anderen Stelle, nämlich bei der Landespolizei.Für 2017 wurden eben diese CHF 80'000 dort jetzt gesprochen. Wie das genau eingesetzt wird innerhalb der Landespolizei, also welche Person oder wie das aufgestockt wird, das wird aktuell noch abgeklärt. Da laufen Gespräche mit dem Landespolizeichef, aber auch mit dem Abteilungsleiter der Einsatzzentrale. So viel zum Personalaufwand.Dann wurde vom Abg. Wenaweser gefragt, ob mit den CHF 250'000 eine Systemintegration erfolgt in das operative System der Einsatzzentrale oder in diese zusätzlichen Systeme für Krisensituationen. Dazu kann ich nur Folgendes ausführen: Mit dem bewilligten Betrag wird der Einsatzleitrechner mit einem Modul Sanitätsnotruf erweitert, und der Notrufnavigator - der heisst N2, fragen Sie mich bitte nicht, was das bedeutet, das ist der Name dieses speziellen Software-Teils - wird dort eingeführt, also quasi dazugeschaltet. Dabei handelt es sich sozusagen um eine digitale Checkliste. Sie müssen sich vorstellen, dass die Einsatzdisponenten dann beim Notfall mit dieser Checkliste direkt durch die Problematik, durch die richtigen Fragen durchgeführt werden. Anderswo wird das genau gleich gemacht, das ist ein Tool, das auch andere Einsatzzentralen so verwenden. Und damit wird auch sichergestellt, dass alle für den Notarzt relevanten Fragen - das geht ein bisschen in die Richtung der Frage des Abg. Herbert Elkuch -, die ein Notarzt wissen muss, wenn er vor Ort kommt, durch diesen Notrufnavigator gestellt werden, dass der Einsatzdisponent keine Frage übersieht, sondern die richtigen, relevanten Fragen stellt. Und die Einführung dieser zusätzlichen Applikation auf den Rechner hat eigentlich keine Auswirkungen auf andere bestehende Systeme, so viel kann ich zu diesem Systemthema sagen.Dann die Frage betreffend die Offizialdelikte, also ob diese Beantwortung von Notrufen durch einen Polizisten eine zusätzliche Frage aufwirft betreffend Offizialdelikt. Das ist richtig, das ist eine Frage, die auch intensiv diskutiert wurde. Die Disponenten in der Einsatzzentrale beantworten auch die 144er-Anrufe, natürlich als Mitarbeiter der Landespolizei, das ist klar. Die können nicht den Hut wechseln, sondern die sind Mitarbeiter der Landespolizei und werden bei Vorliegen eines Verdachts auf eine Straftat auch eine Polizeipatrouille vor Ort schicken - das ist aus dieser Lösung natürlich die Konsequenz. Das erfolgt heute nur in schweren Fällen, wo eben das Spital selber nicht verpflichtet ist, sämtliche Verdachtsfälle auf eine Straftat der Polizei zu melden. Das ist neu dann ein Teil dieser Lösung. Dieser Umstand wurde auch in der Regierung klar kommuniziert und diskutiert, ob das vertretbar ist oder nicht. Und nach Abwägung aller Argumente dafür und dagegen hat die Regierung entschieden, dass die Regierung der Auffassung ist, das ist vertretbar. Wir gehen nicht davon aus, dass das zu grossen, zusätzlichen Problemen führt. Es ist sicher eine kleine Änderung in der Praxis, dass dann eben halt beim Verdacht auf Offizialdelikt eine Polizeipatrouille ebenfalls vor Ort ist. Oft wird es ja sowieso sein: Wenn Personenschäden involviert sind, wenn ein Unfall ist und so weiter, ist die Landespolizei sowieso vor Ort. Also ob das materiell zu einer so grossen Änderung führt, das ist noch schwierig, jetzt zu beurteilen.Dann haben Sie noch gefragt, das ist auch eine spannende Frage, wie die Haltung der Landespolizei insgesamt sei. Und auch die betroffene Fachabteilung, also die Einsatzzentrale, wie die zu dieser Integration steht. Dazu kann man sagen, dass die Polizei offen ist, die Landespolizei steht der Lösung offen gegenüber und wird sie auch umsetzen. Das hat sie klar so zugesagt und kommuniziert. Wir sind uns auch in der Regierung und in der Polizei aber auch bewusst, dass es bis jetzt mit diesem Modell noch keine Erfahrungen gibt in der näheren Nachbarschaft. Es ist ein neues Modell - und dass eben Polizeimitarbeiter und nicht Sanitäts- oder Gesundheitsmitarbeiter solche Notrufe entgegennehmen und disponieren, das ist ein neuer Ansatz. Wir sind davon überzeugt, dass mit dieser Zusatzapplikation, mit diesen Checklisten und mit der Ausbildung, die ich schon erwähnt habe, die Qualität sichergestellt ist, dass das funktioniert. Auch der ärztliche Leiter des Roten Kreuzes und auch der neue, designierte ärztliche Leiter der Landespolizei, eben Dr. Liesch, haben sich orientiert und eine Meinung gebildet und sie sind der Überzeugung, dass dieses Modell funktioniert. Also das war uns wichtig, dass die Ärzte das auch als funktionierendes Modell beurteilen. Und die Ausbildungsanforderungen orientieren sich an diesen Richtlinien des sogenannten IVR, das ist ein Verband, der heisst Interverband für Rettungswesen, das ist der Schweizer Dachverband der Organisationen, die sich mit diesen Notfallpatienten befassen. Dass diese Vorgaben des IVR erfüllt sind und damit eben auch der ärztliche Leiter der Auffassung ist, das sollte funktionieren. Die Haltung der Disponenten selbst ist unterschiedlich, ist geteilt. Es gibt einzelne, die sehen diese Zusatzaufgabe als Herausforderung, als Chance; und andere haben Bedenken betreffend Umsetzbarkeit, sind etwas vorsichtiger und möchten wahrscheinlich zuerst überzeugt werden, dass es wirklich funktioniert. Sie hegen vielleicht auch bestimmte Bedenken, dass es eine Überforderung geben könnte. Das muss man sicher abholen, und aus diesem Grund ist ja auch mit dem ärztlichen Leiter und auch mit dem Landesspital besprochen worden, dass die Notrufe erst wirklich übernommen werden - das ist die letzte Frage zum Zeitpunkt -, wenn diese Leute ausgebildet sind und wenn die Mannschaft selbst vor Ort auch den Eindruck hat, jetzt sind wir in der Lage, wir können das tun. Unser Ziel war der 1. Januar 2017. Aber noch einmal, dieses Ziel ist nur dann einhaltbar, wenn wir überzeugt sind, dass es funktioniert. Diese Umschaltung passiert erst dann, wenn das neue System bereit ist und auch die Personen, die involviert sind, überzeugt sind, dass es funktioniert. Das wollen wir nicht an einem fixen Datum festmachen, sondern die Qualität muss Priorität haben. Das ist der Ansatz der Regierung.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ja, Herr Abg. Elkuch, ich kann leider Ihre Frage nach den Kosten der ursprünglichen technischen Installation nicht beantworten. Das kann ich leider auf die Schnelle nicht, das ist schon sehr viele Jahre her. Ich bitte Sie aber zu berücksichtigen, dass die technische Infrastruktur nicht das problematische an diesem Vorhaben ist. Die technische Infrastruktur, wie wir sehen, das muss einmalig installiert werden. Das wirklich Kostentreibende ist es, einen Service 365 Tage über 24 Stunden aufrechtzuerhalten. Und das Projekt, wie es ja in den Unterlagen steht, ist ja ein Projekt, das aus einem der sehr frühen Massnahmenpakete hervorgegangen ist, und zwar war es einfach für jedermann einsichtig, zwei Organisationen aufrechtzuerhalten, die 365 Tage über 24 Stunden zur Verfügung stehen, ist einfach zu aufwendig. Und die Landesnotrufeinsatzzentrale ist auf dem neuesten Stand und wurde in den letzten Jahre sehr, sehr gut ausgebaut. Und es bot sich eben an, diese Lösung zu wählen.Wir haben im Ministerium verschiedene Lösungen geprüft, um diesen Notruf wegzunehmen vom Landesspital, auch inklusive ausländische Lösungen, also das anderswo hinzugeben. Letztendlich hat sich aber dann eben die Lösung mit der Landesnotrufeinsatzzentrale als die vernünftigste erwiesen, dass wir alles unter einem Dach, alles aus einer Hand haben, was irgendwie mit Notfällen zusammenhängt, und dass dadurch eben auch eine Kostenersparnis erfolgt, und ich bin überzeugt, dass dadurch auch qualitativ sicher keine schlechtere Lösung als heute gefunden werden kann. Auch für das Landesspital bieten sich einige Vorteile dadurch, dass dieser Aufwand wegfällt. Und man muss eben sehen, dass dieser Aufwand - das Telefon klingelt ja nicht dauernd - nur für einige Einsätze am Tag geleistet werden muss. Also ich bin mit dieser Lösung sehr zufrieden, die gefunden werden konnte. Es hat einige Zeit gedauert von der Idee im Massnahmenpaket bis zur effektiven Umsetzung jetzt. Ich denke, dass wir eine sehr gute Lösung gefunden haben, und bin überzeugt, dass die Einsparungen auch in dieser Form eintreten werden. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank der Regierung für die Beantwortung betreffend die personellen Konsequenzen. Sie führen jetzt aber doch aus: Es hat hier eine Verschiebung einer Summe von CHF 80'000 Richtung Personal bei der Landespolizei gegeben. Das wundert mich nicht, das glaube ich Ihnen auf Anhieb. Ich frage mich einfach im Detail, wie das abläuft. Sie sprechen hier von einer Checkliste, von einem Fragenkatalog, der hier im Rahmen dieser Telefongespräche abgearbeitet werden muss. Da gehe ich einmal davon aus, das dauert dann seine Zeit. Und da frage ich mich, ist in dieser Zeit die Einsatzzentrale doppelt besetzt? Oder ist dann für andere Notrufe gar niemand mehr vorhanden, weil man eben mit der Abarbeitung dieser Checkliste befasst ist? Ich kenne die Details nicht, aber da wäre ich Ihnen schon noch dankbar, wenn Sie Ausführungen machen könnten - ja, zum Beispiel: Es gibt hier eine doppelte Besetzung dieser Einsatzzentrale, damit eben diese Abarbeitung dieser mitunter umfangreichen Checkliste dann nicht zu einer Verhinderung von der Annahme anderer Notrufe führt. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Karin Rüdisser-Quaderer
Danke, Herr Präsident. Danke der Regierung für die Beantwortung der Fragen. Ich habe hier auch eine Anschlussfrage, und zwar: Wie sieht denn das räumlich aus? Der Abg. Wendelin Lampert hat schon gefragt, ob dann die Telefone doppelt besetzt sind. Und ich frage dann dazu, hat man überhaupt genug Platz? Wie ist das räumlich? Ich sehe jetzt zwar die EZ vor mir, aber ich weiss nicht, wie viele Arbeitsplätze da noch zusätzlich vorhanden sind. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ja, zu diesen Zusatzfragen: Diese «umfangreiche Checkliste», das muss man vielleicht etwas relativieren, Herr Abg. Lampert: Das ist eine Checkliste, die sich in anderen Einsatzzentralen bewährt hat. Das ist keine Riesenliste, es kann ja nicht sein, dass man bei einem Notruf dann eine Viertelstunde Fragen beantworten muss. Das ist ein System, das von den Ärzten geprüft ist, das diesen Normen entspricht. Ich glaube, da müssen wir uns einfach darauf verlassen, dass das funktioniert und dass das durchaus eine machbare und eine gute Lösung ist. Mehr kann ich dazu nicht sagen, das ist wirklich Sache der Experten, und die haben das angeschaut und sagen, das funktioniert.Die Notrufzentrale ist heute schon mindestens doppelt besetzt. Es hat insofern auch noch weitere Personen, die einsatzfähig sind, wenn ein Ausfall ist, wenn jemand krank ist. Also die Landespolizei hat hier genügend Potenzial: Auch bei einer Spitzenlast die Notrufqualität sicherzustellen, das sollte kein Problem sein. Und auch räumlich haben sie das angeschaut, es gibt keine räumlichen Herausforderungen. Also insofern kann man diese Dinge einfach auch den Experten überlassen, die haben das durchgerechnet, auch das System angeschaut - gemeinsam mit den ärztlichen Experten. Und man geht davon aus, dass es weder räumliche Konsequenzen hat, noch dass hier zusätzliche Arbeitsplätze für zusätzliche Disponenten geschaffen werden müssen. Es ist für mich klar, dass diese Fragen geklärt werden mussten im Vorfeld. Sonst wäre diese Lösung ja nicht vertretbar. Aber ich glaube, das kann man so mit Sicherheit garantieren.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich habe verschiedene Fragen zu Verdachtsflächen- und Ablagerungsstandorten zu beantworten. Die Differenz von 200 Verdachtsflächen zum Bearbeitungsstand von 115 Ablagerungsstandorten ergibt sich, weil bei der ursprünglichen Erfassung 207 Ablagerungsstandorte evaluiert wurden. Dabei ging es in einem ersten Schritt um die möglichst vollständige Erfassung aller Ablagerungsstandorte ohne qualitative Bewertung hinsichtlich eines späteren Katastereintrags. Erst in einem zweiten Schritt wurden die erhobenen Standorte qualitativ bewertet und festgelegt, welche Standorte als problemlos betrachtet werden können. Dies war bei 92 Standorten der Fall, bei denen die Ablagerungen mit grosser Wahrscheinlichkeit nur aus sauberem Aushub bestehen. Für 115 Standorte ergaben die Abklärungen, dass die in den Kataster einzutragen sind. 70 davon ohne Massnahmen und 44 mit Untersuchungsbedarf, ein Standort ist saniert. Ein Katastereintrag wird vorgenommen, wenn der Anteil an Abfällen bei den abgelagerten Materialien mehr als 5% beträgt. Dieser Wert entspricht jenem, ab welchem zum Beispiel Aushub nicht mehr auf einer reinen Aushubdeponie abgelagert werden darf. Zudem wenn die Grenzwerte für Schadstoffe gemäss Anhang 3 der technischen Verordnung über Abfälle überschritten werden. Weshalb nun sind Ablagerungsstandorte nochmals vertieft zu betrachten, nachdem das Amt schon eine Erhebung durchgeführt hat? Wie erwähnt, ging es bei der ersten Prüfung um die Ausscheidung jener Ablagerungen, die höchstwahrscheinlich nur aus sauberem Aushub bestehen. Für die 115 Standorte, bei denen dies nicht der Fall ist, wurden auf Anregung der Gemeinden zusätzliche Informationen erhoben. Diese müssen nun ausgewertet und in der Datenbank nachgeführt werden. Bei zwölf Standorten wurde zudem erkannt, dass der Perimeter der Ablagerungen zu unbestimmt ist. Ein entsprechender Katastereintrag könnte somit ungenau sein und bei späteren Untersuchungen könnte sich herausstellen, dass diese Standorte zumindest teilweise nicht belastet sind. In diesen Fällen müssten Gemeinden und Land gemäss Art. 55 und 56 des Umweltschutzgesetzes die Kosten tragen. Um dies zu verhindern, sollen nun zur genaueren örtlichen Eingrenzung der Ablagerungen geophysikalische Feldmessungen durchgeführt werden, um relevante Unsicherheiten bezüglich der Lage und Ausdehnung der Ablagerungen auszuschliessen. Ziel und Mehrwert dieser Zusatzabklärungen ist es somit, Fehleinträge in den Kataster zu vermeiden und die belasteten Standorte möglichst genau einzugrenzen. Im Falle von parzellenübergreifenden Ablagerungen kann es sein, dass damit weniger Parzellen und Grundeigentümer betroffen sind. Damit wird auch das Risiko für die Übernahme von Folgekosten durch Gemeinden und Land bei allfälligen Fehleinträgen nochmals merklich reduziert. Gleichzeitig kann der Aufwand für die nachfolgenden Arbeitsschritte minimiert werden: Zum Beispiel die Kontaktierung der betroffenen Grundeigentümer, die Gewährung des rechtlichen Gehörs, die Bearbeitung von Rückmeldungen, neuen Informationen und allfälligen Einsprachen.Gemäss Art. 5 Abs. 2 der Altlastenverordnung teilt das Amt für Umwelt den Inhabern, die zur Eintragung in den Kataster vorgesehenen Angaben mit, und gibt ihnen Gelegenheit, Stellung zu nehmen und Abklärungen durchzuführen. Auf deren Verlangen trifft es eine Feststellungsverfügung. In der Praxis ist folgendes Vorgehen geplant: Es wird im Vorfeld eine Informationsveranstaltung für die Parzelleneigentümer durchgeführt und diese werden über ihre Rechte und Pflichten informiert. Die Parzelleneigentümer erhalten dann ein Schreiben, in dem der Eintrag angekündigt wird. Der Parzelleneigentümer hat vier Möglichkeiten:- Keine Rückmeldung an das Amt für Umwelt, dann erfolgt der definitive Eintrag in das Kataster.
- Rückmeldung mit Zustimmung, auch dann erfolgt der definitive Eintrag in das Kataster.
- Rückmeldung mit Antrag auf Einbringung weiterer Informationen für Neubeurteilung. Das erfolgt über eine Anhörung gemäss Art. 5 Abs. 2 Altlastenverordnung.
- Rückmeldung mit Antrag auf gebührenpflichtige Verfügung. Das entspricht dem Rechtsmittel gemäss Art. 5 Abs. 2 Altlastenverordnung.
Zur Frage des Schadenersatzes bezüglich Fehleintragungen gibt es derzeit keine verlässliche Antwort. Fehleinträge sollen eben gerade vermieden werden. Deshalb wird eine vertiefte und sorgfältige vorgängige Abklärung vor dem Eintrag in das Kataster ja notwendig. Die Gemeinden hatten hier auch einen grossen Einfluss auf diese Massnahme. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Somit bitte ich den Parlamentsdienst, den Finanzbeschluss zu lesen. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 steht zur Diskussion.
Ebenfalls keine Wortmeldung. Somit können wir abstimmen.
Wer dem vorliegenden Finanzbeschluss über die Bewilligung von Nachtragskrediten (I/2016) die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte abstimmen. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung mit 25 Stimmen. Somit haben wir Traktandum 6 abgeschlossen. -ooOoo-