Abänderung des E-Government-Gesetzes und weiterer Gesetze (Nr. 16/2016); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 22: Abänderung des E-Government-Gesetzes und weiterer Gesetze. Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 16/2016 und steht zur Diskussion.Abg. Christine Wohlwend
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte mich im Vorfeld für diese Vorlage bedanken. Ich bin der tiefen Überzeugung, dass E-Government-Lösungen zu forcieren sind und dass diese auch weiterentwickelt werden sollen. Ich bin der Meinung, hier können wir einen ganz grossen Teil an Bürokratieabbau auch tatsächlich leisten, indem wir es nämlich der Landesverwaltung überhaupt ermöglichen, effizient ihre Anträge abzuarbeiten. Ich habe in diesem Zusammenhang - insbesondere zur Differenzierung der einzelnen Tools, die aktuell zur Verfügung stehen oder die dem Bürger dann zur Verfügung stehen werden, und möglicherweise auch zur erklärenden Abgrenzung der einzelnen Funktionalitäten - ein paar Detailfragen. Es würde mir aber reichen, wenn ich die Antworten in schriftlicher Form für die 2. Lesung erhalten würde, nicht zuletzt deswegen, weil ich denke, dass das auch ein interessanter Lesestoff sein könnte für interessierte Bürger oder Unternehmen.Ganz grundsätzlich möchte ich die Frage in diesem Zusammenhang stellen, warum die Landesverwaltung in ihrem Online-Portal, wenn man auf den Formularschalter geht, immer noch bei praktisch allen Formularen die grundsätzliche Bemerkung anbringt, dass gemäss geltender Gesetzgebung Anträge unterschrieben einzureichen sind und ausnahmsweise der Effizienz halber auf die Unterschrift verzichtet wird und diese Unterschrift bei Bedarf nachgereicht werden kann. Eine gute Lösung wäre selbstverständlich, dass man diese Gesetze anpasst. Ich kann mir vorstellen, das wird sehr aufwendig sein, wenn man wirklich alle Gesetze, die eine Unterschrift erfordern oder eine eigenhändige Unterschrift erfordern, anpasst. Jedoch frage ich mich dann, ob es zielführend ist, aktuell die Formulare ohne Unterschrift zu akzeptieren und somit an und für sich dem eigens dafür generierten Lisign den Markzutritt zu verwehren. Weil wenn man die elektronische Unterschrift nicht braucht, um so ein Formular auszufüllen, dann wird man es auch nicht kaufen beziehungsweise auch nicht nutzen, weil es natürlich mit einem gewissen Mehraufwand verbunden ist. Dies als Überlegung - beziehungsweise gerne auch eine Ausführung hierzu. Auf Seite 7 konkret erwähnen Sie, dass die elektronischen Dienstleistungen der Landesverwaltung von immer mehr oder von einer zunehmenden Anzahl von Personen genutzt wird. Hier würde mich interessieren, wie die Entwicklung in etwa war seit Markteinführung von Lisign und Lilog und nun auch neu dann von eIDA, wie es zu erwarten ist. Insbesondere, denke ich einmal, ist die Mehrwertsteuerabrechnung hier ein sicherlich guter Indikator. Jedes Unternehmen ist verpflichtet, eine solche abzugeben. Die Steuerverwaltung hat, erfreulicherweise, meines Wissens im letzten Jahr die Mehrwertsteuerabrechnung auch elektronisch nun bereitgestellt. Es würde mich interessieren, wie viele Personen Lilog, also die Authentifizierungslösung - nicht Lisign, die Unterzeichnungslösung -, nutzen. Und auch hier wieder die Anmerkung, es handelt sich nicht um ein unterzeichnetes Formular, sondern lediglich um eine geschützte Meldung, was ja positiv ist. Aber auch hier wird eigentlich gesetzlich gefordert, eine unterzeichnetes Formular abzugeben.Dann habe ich die Frage, ganz grundsätzlich auch, ob Sie sich bereits einmal überlegt haben, ob Sie diese Tools - sofern sie denn auch, wie Sie in der Einleitung oder in der Zusammenfassung auch erwähnen, verpflichtend sein sollen in einzelnen Bereichen - nicht einfach kostenlos zur Verfügung stellen wollen, womit sie auch die Marktdurchdringung etwas fördern könnten beziehungsweise private und juristische Personen vermehrt dazu bewegen könnten, auf den Papiergeschäftsverkehr zu verzichten. Und falls das nicht der Fall ist, würde mich interessieren, was künftig ein Lisign - oder Lilog, Lisign aktuell - und künftig ein eIDA pro Ausstellung kosten wird. Ferner ist es so, dass ja die eIDA eine persönliche Identifikation darstellt, sie soll getrennt werden vom Identitätsausweis oder von anderen Ausweisen. Meine Frage auch hierzu: Wird es somit auch für Ausländer möglich sein - also für Nicht-Liechtensteiner, die keinen liechtensteinischen Identitätsausweis haben -, das eIDA zu nutzen, und können diese dann beispielsweise auf gewisse Portale zugreifen, die von der Landesverwaltung mit eIDA angesteuert werden können? Oder ist es sogar denkbar, dass die eIDA-Logik für private Unternehmen eine Authentifizierungsprüfung erlauben würde? Ganz generell - und das wäre meine abschliessende Bitte - würde ich es sehr begrüssen, wenn man eben in einer Stellungnahme zur 2. Lesung eine Abgrenzungsdarstellung machen könnte, welches Mittel für welche Zwecke eingesetzt werden kann; also dass man mit einem Lisign-Zertifikat eine elektronische Unterschrift liefern kann, welche klassischen Bereiche aktuell bereits mit so etwas genutzt werden können oder für was man ein Lilog brauchen kann. Meines Wissens gibt es hier zwar eine Internetseite dazu und auch einen Informationsflyer, aber der ist für - ich würde sagen - den Normalverbraucher schwierig zu verstehen beziehungsweise die Anwendungsbeispiele; wo es erleichternd sein könnte im täglichen Kontakt mit Behörden oder mit Firmen, wäre sicherlich gut und besser darzustellen. Vielen Dank. Im Grundsatz, wie gesagt, begrüsse ich diese Vorlage, ich finde es einen wichtigen Schritt in die Zukunft und denke auch, dass wir hier sehr, sehr viel Effizienz gewinnen können, wenn wir die Mittel, die wir für das E-Government zur Verfügung stellen, auch tatsächlich verbreitern können in der Anwendung - und das ist, glaube ich, die grosse Herausforderung. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Patrick Risch
Besten Dank. Seit Januar 2012 ist das aktuelle E-Government-Gesetz in Kraft. Dieses Gesetz erlaubt den elektronischen Geschäftsverkehr mit den Behörden. Der vorliegende Bericht und Antrag für die Abänderung des E-Government-Gesetzes zielt auf eine Verbesserung des Gesetzes wie aber auch auf eine Präzisierung bestimmter Sachverhalte ab. Auf Seite 10 verweist die Regierung auf die Effizienz und die Kosten. Der Geschäftsverkehr mit den Behörden soll effizienter werden. Die Behörden sollen die Kompetenz erhalten, die Kommunikation für bestimmte Amtsgeschäfte auf elektronische - sprich Internet - Übertragung zu beschränken. Andersherum gesagt, Einreichen von Papierunterlagen wird bei bestimmten Amtsstellen nicht mehr möglich sein oder aber mit einer besonderen Gebühr belastet. Auf Seite 22 sagt die Regierung, dass die gegenständliche Vorlage keine personellen, finanziellen oder organisatorischen Auswirkungen hat. Das finde ich aber jetzt nun bemerkenswert. Auf Seite 10 wird ja im ersten Abschnitt von «Effizienz- und Kostengründen» gesprochen und gleich danach mit einer speziellen Gebühr für den erhöht anfallenden Verwaltungsaufwand gedroht. Es hat also doch personelle und finanzielle und organisatorische Auswirkungen. Es wird ja klar eine Verlagerung der Arbeit von Landessachbearbeitern zum Amtsgänger, dem Kunden, vorgenommen, indem diese die Daten gleich selbst erfassen sollen. Die Pflicht zur elektronischen Kommunikation soll in Zukunft für alle juristischen Personen gelten, aber auch Privatpersonen sollen verpflichtet werden, wenn diese als Arbeitgeber auftreten. Wie sieht es mit Personen aus, welche Pfleger/Pflegerinnen zur eigenen Betreuung beschäftigen? Wird von diesen meist älteren Menschen erwartet, dass diese in Zukunft die Arbeitgebermeldungen elektronisch vornehmen müssen? Hier ziele ich besonders auf Art. 6 und den neuen Abs. 2 ab, wo dies so formuliert wird.Die Treuhandkammer hat in ihrer Vernehmlassung einige Sicherheitsbedenken zur reinen elektronischen Kommunikation angemeldet. Diese sind nicht vom Tisch zu weisen. In der elektronischen Kommunikation kann keine hundertprozentige Sicherheit garantiert werden, es gibt immer Wege und Möglichkeiten, eine Datenübermittlung vom Sender zum Empfänger abzufangen, abzuhören oder umzuleiten. Wenn nicht heute, dann vielleicht morgen. Dieser Gedanke sollte definitiv auf die 2. Lesung berücksichtigt werden und alternative Kommunikationsmöglichkeiten sollten angeboten werden, insbesondere für sensible Daten. Die Fraktion der Freien ist für Eintreten. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Die Vorlage zur Abänderung des E-Government-Gesetzes ist eine an sich kleine Vorlage mit grosser Wirkung - bei richtiger Umsetzung -, insbesondere für den Behördenverkehr von juristischen Personen. Sie setzt an einigen wichtigen Punkten an. - Juristische Personen sollen zum elektronischen Datenverkehr mit den Behörden verpflichten werden können, allerdings fokussiert auf wiederkehrende und verwaltungsintensive Verfahren.
- Im Gegenzug werden die Behörden verpflichtet, natürlichen Personen jeweils auch eine nicht elektronische Form der Kommunikation zu ermöglichen. Natürliche Personen werden auch in Zukunft - mit einer bei der Lesung noch zu diskutierenden Ausnahme - auf konventionelle Weise mit den Behörden kommunizieren können und nicht an den Computer gezwungen.
- Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg dieser Gesetzesnovelle ist die vorgesehene Schaffung eines Vollmachtenregisters unter Nutzung bereits bestehender behördlicher Register, welche das vertretungsweise Handeln für juristische Personen ermöglicht.
- Um auf zukünftige Weiterentwicklungen rasch reagieren zu können, sollen die Details zu Letztgenanntem auf Verordnungsstufe geregelt werden. Auch damit bin ich sehr einverstanden. Die Ausgestaltung der Verordnung wird für den Erfolg der Gesetzesnovelle entscheidend sein, und es ist dabei zu beachten, dass die Maus keinen Berg gebärt. Darum empfehle ich der Regierung dringend, bei der Ausarbeitung der Verordnung auf die Expertise von Vertretern relevanter Unternehmen oder Branchen zurückzugreifen.
Insgesamt eine ausgesprochen willkommene und lobenswerte Vorlage, welche bei der Wahl eines pragmatischen Ansatzes bei der Umsetzung zur Verschlankung von Prozessen und letztlich zu Kosteneinsparungen aufseiten der Landesverwaltung und aufseiten der Wirtschaft führen könnte, obwohl die Regierung im Bericht und Antrag erwähnt, dass keine personellen, organisatorischen, finanziellen und räumlichen Auswirkungen mit dieser Gesetzesnovelle verbunden sind. Eintreten ist unbestritten. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Batliner
Danke für das Wort. Ja, ich begrüsse diese Vorlage ebenfalls und auch, dass hier Prozesse vereinfacht werden durch die elektronische Kommunikation. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass man hier bei der Kommunikation mit aussen die Kommunikation von innen nicht vergessen sollte. Also wenn Sie irgendeinen Antrag stellen und Sie dann bei verschiedenen Stellen zum Beispiel auch Strafregisterauszüge, Pfändungsregisterauszüge einholen müssen, dass Sie dann trotzdem noch die Originale haben müssen. Also man sollte eigentlich gleichgeschaltet die internen Prozesse auch so weit elektronisch kommunizieren können, dass eben dann diese Ämter eigentlich nach innen eben bevollmächtigt werden, auf Basis von von aussen eingehenden Anträgen diese Dokumente selbst einzuholen. Denn sonst haben Sie dann einfach immer die geteilte Form, Sie können einen Teil mit elektronischer Kommunikation, wo alles identifiziert ist, durchführen und dann müssen Sie im Nachhinein noch erstens die Dokumente abholen und dann noch per Post dann zustellen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Sie haben sehr interessante Fragen gestellt, Frau Abg. Wohlwend. Ich kann Ihnen jetzt ganz grob einige Informationen bieten und werde natürlich auf die 2. Lesung diese Fragen konkret beantworten. Zuerst zu den Zahlen: Die E-Gov-Dienste werden aktuell von rund 400 juristischen und 2'000 natürlichen Personen genutzt. Die Zahlen sind steigend. Bei den juristischen Personen vor allem auch durch die Einführung von neuen Dienstleistungen. Es wurden rund 220 Lisign-Ausweise und 2'200 Lilogs ausgestellt. Über die konkrete Nutzung kann ich Ihnen allerdings hier keine Auskunft geben. Sie haben die Mehrwertsteuerabrechnung angesprochen. Hier kann man sagen, dass aktuell rund 10% von den über 4'000 Steuerpflichtigen mit E-Mehrwertsteuer abrechnen, auch hier ist die Tendenz leicht steigend. Dann haben Sie noch die Frage gestellt betreffend Lisign und eIDA. Die eIDA ist nicht ein Produkt, dass das bestehende Lisign ablösen wird, sondern Lisign und Lilog werden eIDA-fähig gemacht und so zur europaweiten Interoperabilität aufgewertet. Dann ist Lisign eine eIDA.Für die Zukunft ist es so, dass die Landesverwaltung derzeit abklärt, ob man allenfalls auch Signaturlösungen via Mobiltelefon anbieten kann. Es ist derzeit noch nicht geklärt, ob eine zukünftige Handysignatur den Lisign/Lilog ergänzen oder ersetzen wird, diese Frage ist noch offen. Hier laufen, wie gesagt, Abklärungen. Aktuell ist es so, dass ein Lisign CHF 33 kostet bei der Emission und für fünf Jahre gültig ist, lilog ist kostenlos. Wie sich das dann für eine zukünftige Handysignatur ergeben wird, das kann ich Ihnen heute noch nicht beantworten. Interessant ist noch die Frage betreffend die Nutzung durch Ausländer und auch durch Unternehmen. Bereits jetzt können Ausländer Lisign und Lilog erwerben, das wird auch künftig in der eIDA-kompatiblen Form möglich sein. Zusätzlich wird es möglich sein, mit der liechtensteinischen ID ausländische Dienste zu benutzen und mit ausländischen eIDAs liechtensteinische Services zu nutzen. Dieses Identifizierungsverfahren steht dann grundsätzlich auch der Privatwirtschaft zur Verfügung, und so wäre es auch möglich, zum Beispiel Kundenidentifizierungsprozesse bei der Kontoeröffnung via eine ausländische digitale ID durchzuführen und so interventionsfrei Finanzdienstleistungsprozesse mit integrierter Kundenidentifizierung umzusetzen. Also Sie sehen, es sind hier einige Ideen vorhanden, die geprüft werden, und die Landesverwaltung setzt natürlich ganz klar auf diesen Kanal mit E-Gov, weil wir fest davon überzeugt sind, dass es im Sinne des Bürokratieabbaus wirklich enorm viel Potenzial hat. Die Fragen des Abg. Patrick Risch kann ich wie folgt beantworten: Aktuell hat die Vorlage keine personellen und finanziellen Konsequenzen. Aber es ist natürlich klar, dass es für die Zukunft enormes Potenzial birgt. Also je mehr Dienstleistungen auf dem elektronischen Weg abgewickelt werden, desto weniger personelle Ressourcen brauchen Sie. Wir haben das an konkreten Beispielen gesehen, wir sehen es aktuell bei der Mehrwertsteuerthematik und auch bei der Einreichung der Anträge für die PVS haben wir es gesehen. Wenn dieser Kanal von den Kunden angenommen wird, dann wird der ganze Prozess massiv erleichtert. Und wir erhoffen uns auch wieder bei der aktuellen Beschäftigtenmeldung, die wir vor Kurzem vorgestellt haben, dass auch dort entsprechende Fortschritte erzielt werden, Vereinfachungen aufseiten der Unternehmen und der Kunden und auch Vereinfachungen aufseiten der Verwaltung. Sie haben eine interessante Frage gestellt betreffend Arbeitgeber für Pflegepersonal, das nehme ich gerne mit auf die 2. Lesung. Ich denke, hier müssen wir wahrscheinlich nochmals über die Bücher, denn das sind private Personen, die unter Umständen nicht in der Lage sind, diese Meldungen elektronisch abzusetzen, und somit eher als Privatperson eine andere Möglichkeit haben müssten. Aber ich werde das gerne nochmals mitnehmen.Zu Ihrer Bemerkung betreffend die Sicherheitsbedenken der Treuhandkammer kann ich auf die Seite 15 des Berichts und Antrags verweisen. Wir haben ja bewusst darauf verzichtet, dass man die elektronische Kommunikation generell einführen muss. Wir haben ausgeführt, dass dieser Entscheid in der Kompetenz der Behörden liegen soll, im jeweiligen Einzelfall. Und naturgemäss wird die Behörde nur in jenen Fällen eine Verpflichtung zur elektronischen Kommunikation festlegen, in denen eine solche zu einer administrativen Vereinfachung führt und die entsprechenden technischen Möglichkeiten gegeben sind. Uns ist dieses Thema sehr wohl bewusst und es ist auch nicht gedacht, dass dann ganz vertrauliche Daten - zum Beispiel der Treuhänder - über so einen Kanal abgewickelt werden. Für uns ist klar, dass hier entsprechende Sensibilität gefordert ist.Zum Votum des Abg. Manfred Batliner: Hier rennen Sie bei mir natürlich offene Türen ein. Das sind Themen, die wir auch intern sehr oft diskutieren und auch im Rahmen dieser Leistungsanalyse immer wieder aufgekommen sind. Es ist mir ein grosses Anliegen, dass man nicht nur die einzelnen Amtsstellen anschaut und die Prozesse einer einzelnen Amtsstelle optimiert, sondern den übergreifenden Prozess anschaut. Und da kommen genau diese Fragestellungen, die Sie aufgeführt haben, auf, und die müssen wir für die Zukunft entsprechend auch angehen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen, somit können wir über Eintreten befinden. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlagen ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 24 Stimmen einhellig Eintreten beschlossen. Wir nehmen die 1. Lesung des Gesetzes über die Abänderung des E-Government-Gesetzes durch Artikelaufruf vor. Art. 5 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 5 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 6 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Wie bereits im Eintretensvotum gesagt, aber es wurde auch schon bei der kurzen Eintretensdebatte diskutiert, auch mir wäre es ein Anliegen, die natürlichen Personen, die nur Arbeitgeber sind von einzelnen, vielleicht von dieser Pflicht zum elektronischen Behördenverkehr zu entbinden. Danke vielmals.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 16 Abs. 1 Bst. a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 16 Abs. 1 Bst. a steht zur Diskussion.
Abg. Christine Wohlwend
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, Herr Regierungschef, Sie haben es bei Ihrer Stellungnahme im Eintretensvotum selbst gesagt, Sie denken über eine elektronische Handysignatur nach. Ich frage mich daher, ob es wirklich sinnvoll ist, dass der Art. 16 in dieser Art und Weise so explizit in das Gesetz kommt. Hier wird ausschliesslich auf eine Karte Bezug genommen. Sie sprechen davon, dass die eIDA-Lösung auf einer Karte angebracht wird, für die Sie wiederum ein Kartenlesegerät brauchen. Und wenn Sie sich die Entwicklung der umliegenden Länder, in Deutschland und Österreich, anschauen, wird das aktuell eben deswegen nicht mehr genutzt, weil Menschen immer so ein Kartenlesegerät brauchen. Und das hat man nicht zur Hand, und wenn man tagsüber etwas machen will, dann ist das blöd, dann muss man abends zu Hause. Also das ist umständlich. Was aber jeder dabei hat, ist ein Handy. Vielleicht könnte man den Art. 16 so offen formulieren, dass wir auch wirklich fliessend bei zur Verfügung stehender Handysignatur switchen könnten, ohne jetzt nochmals eine Gesetzesanpassung machen zu müssen. Das wäre sicherlich gut. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 20 Abs. 1a, 1b und 3 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 20 Abs. 1a, 1b und 3 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 23 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 23 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben die Vorlage in 1. Lesung beraten.
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gesetz betreffend die Abänderung des gesetzes über die allgemeine landesverwaltungspflege
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltungspflege. Art. 47 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 47 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Somit haben wir auch diese Vorlage in 1. Lesung beraten.
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gesetz über die Abänderung des heimatschriftengesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Heimatschriftengesetzes. Art. 29 Abs. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 29 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Keine Wortmeldungen. Somit haben wir alle Vorlagen in 1. Lesung beraten und wir haben gleichzeitig Traktandum 22 erledigt.
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