Gewährung eines Staatsbeitrages an die Universität Liechtenstein für die Jahre 2017 bis 2019 (Nr. 129/2015)
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete. Wir kommen zu Traktandum 11: Gewährung eines Staatsbeitrages an die Universität Liechtenstein für die Jahre 2017 bis 2019.
Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 129/2015 und steht zur Diskussion.Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Lassen Sie mich mit einigen grundsätzlichen Überlegungen starten, bevor ich mich dem Bericht und Antrag und dem Finanzbeschluss zuwende. Bildung, Wissenschaft und Innovation werden heute als wichtigste strategische Investitionen eines Staates und einer Region betrachtet. Auch in finanziell schwierigen Zeiten sollten wir deshalb nicht an kurzfristig zu realisierende Sparmassnahmen denken, sondern Bildung bestimmt in zunehmendem Masse individuelle Lebenschancen und die Zukunft moderner Gesellschaften. Eine Universität, wie auch jede andere Bildungsinstitution, ist auf Langfristigkeit angelegt. Eine Uni wird massgeblich geprägt durch sehr gute Lehrende und Forschende und durch motivierte und begabte Studierende. Dies erfordert ein entsprechendes Umfeld, das stark auf Vertrauen und Verlässlichkeit baut. Die Planungssicherheit, die der Finanzbeschluss geben soll, entspricht somit einer elementaren Voraussetzung für eine gute Entwicklung der Universität. Der Trend zu Tätigkeiten, die entweder eine höhere berufliche Bildung oder eine Hochschulbildung voraussetzen, nimmt laufend zu. Ich möchte hier ganz klar betonen, dass ich dieser Entwicklung in einigen Bereichen sehr kritisch gegenüberstehe, aber sie ist eine Tatsache. Diese Tatsache können wir als kleines Land nicht beeinflussen. Der Universität wird deshalb auch in Zukunft eine immer wichtigere Bedeutung zukommen.Liechtenstein hat als eigenständiger Staat besondere Themen, die wissenschaftlich aufzubereiten und fortlaufend zu entwickeln sind. Dazu braucht es ausgewiesene Wissenschaftler, die vor Ort forschen und lehren. Sie erarbeiten entsprechendes Wissen und stellen es der Regierung, der Verwaltung und auch der Wirtschaft, den Betrieben, zur Verfügung. Um solche wissenschaftliche Leistungen zu ermöglichen, ist ein universitäres Umfeld von einer gewissen Grösse und Kontinuität unerlässlich. Die hohe Nachfrage in den exekutiven Weiterbildungsstudienlehrgängen MBA und LL.M. zeigen deutlich die direkte und punktgenaue Förderung von Themen, die für Liechtenstein wichtig sind. Das kann sein der LL.M. in Banking and Securities, der LL.M. in International Taxation oder auch im Bereich Gesellschafts-, Stiftungs- und Trustrecht. Ich möchte später dann noch auf die Zahlen zu sprechen kommen. Die Anforderungen an Mitarbeitende in Wirtschaft und Verwaltung steigen auch laufend. Entsprechend sind Angebote zu schaffen, damit sie ihre Kompetenzen weiterentwickeln können. Gerade auch für den lebens- und berufsbegleitenden Kompetenzerwerb in wissensintensiven Tätigkeiten sind entsprechende Weiterbildungsangebote unerlässlich. Die Regierung hat dem Universitätsrat im Dezember 2014 einen Auftrag gegeben, die Strategie der Universität kritisch zu hinterfragen und dabei auf folgende zwei Schwerpunkte zu achten: Die Studierendenanzahl ist zu erhöhen und die regionale Verankerung soll verbessert werden.Der Bericht des Universitätsrats betreffend die strategische Entwicklung und die Entwicklungs- und Finanzplanung bis 2020 bilden eine Grundlage für diesen Bericht und Antrag, der nun vor uns liegt. Für diesen kurzen, aber trotzdem sehr informativen Bericht und Antrag danke ich der Regierung. Die Regierung möchte den Landtag aber nicht nur über die geplanten Neuerungen in der strategischen Ausrichtung informieren, sondern legt dem Landtag auch einen Finanzbeschluss für die Jahre 2017 bis 2019 vor. Dieser Finanzbeschluss sieht einen Beitrag von CHF 13,8 Mio. für die Lehre und Forschung sowie für Miete, Betrieb und Unterhalt vor, so wie bisher. Dieser Finanzbeschluss beinhaltet auch einen Beitrag von CHF 1 Mio. für den Forschungsförderungsfonds, so wie bisher. Ich kann jetzt schon sagen, ich werde diesem Finanzbeschluss zustimmen, da er der Universität eine Planungssicherheit gibt, die ich schon beim letzten Finanzbeschluss eingebracht habe. Ich werde diesem Finanzbeschluss auch zustimmen, da die strategische Ausrichtung, so wie sie im Bericht und Antrag skizziert wird, in die richtige Richtung geht. Man könnte auch sagen: Die Hausaufgabe wurde gemacht.Die selektive Aufnahmepraxis wird ab sofort aufgehoben. Diesen Entscheid begrüsse ich sehr, nicht nur, weil ich ihn schon früher gefordert habe. Mit dieser Neuerung passt sich die Universität den gültigen Anforderungen der schweizerischen und österreichischen Universitäten an. Das ist ein wichtiges Signal, auch für zukünftige Studierende. Der Universitätsrat hat beschlossen, dass die Uni den Bedürfnissen der Region ein grösseres Gewicht geben soll. Die stärkere Verankerung in der Region begrüsse ich sehr, denn sie wird dazu führen, dass die Bevölkerung noch viel mehr als heute den Wert der Universität kennen und schätzen lernen wird.Die strategische Anpassung an regionale Bedürfnisse soll sich auch in den Weiterbildungsmöglichkeiten zeigen. Auf Seite 15 steht, dass neue Weiterbildungsmöglichkeiten im Bereich Wirtschaftsrecht, Finanzdienstleistung, Industrie und Dienstleistung angeboten werden. Diese werden als attraktiv für kleinere und mittlere Unternehmen erachtet, was ich für sehr wichtig empfinde. Hier möchte ich anfügen, dass diese regionale Verankerung auch heute schon gegeben ist, wobei sie natürlich noch verstärkt werden kann. Im Protokoll der Finanzkommission vom 18. November zum Beispiel und auch in den Beilagen zu diesem Protokoll finden wir interessante Zahlen zu den Absolventen der Universität heute. Dort steht: Jährlich absolvieren rund 140 bis 180 Absolventinnen und Absolventen die Bachelor-, Master- und Doktoratsstudiengänge: Zwischen 18% und 30% davon finden eine Stelle in Liechtenstein und durchschnittlich 25% bis 60% finden eine Stelle in der Region. Jährlich absolvieren mehr als 150 Absolventinnen und Absolventen Studiengänge der Weiterbildung im Bereich Management, Treuhand, Recht und Steuern. Diese Personen lassen das neuste Wissen direkt in ihre Tätigkeit einfliessen und geben damit einen wichtigen Input für die Wirtschaft, für die Verwaltung, aber auch für die Gesellschaft allgemein. Und hier sprechen wir von etwa 50% bis 85% der Absolventen, die dann hier in Liechtenstein arbeiten. Es ist also nicht so, dass wir hier Studierende ausbilden, die dann keinen Wert hier in Liechtenstein hinterlassen, sondern ganz im Gegenteil. Es gäbe noch viele Punkte, die erwähnt werden könnten, aber ich möchte mich kurzfassen. Das sind die zwei wichtigen Punkte, die ich entscheidend finde, und aufgrund dieser obengenannten Überlegungen und dieser Gründe, die ich angeführt habe, befürworte ich den von der Regierung vorgelegten Finanzbeschluss und danke für den Moment.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Frank Konrad
Danke, Herr Präsident. Ich habe nur eine kurze Frage zum Finanzbeschluss, und zwar bei Art. 1 wird das Wort «maximal» herausgestrichen, wie es auf Seite 29 erklärt wird. Aber es scheint mir doch - der Maximalbetrag wird doch auch vorher schon garantiert. Da hätte ich gerne eine Auskunft von der Regierung bitte.Dann ist mir noch aufgefallen auf Seite 3 der Eignerstrategie. Unter 4.2. steht der Satz: «Die Regierung kann auf Antrag Zusatzfinanzierungen leisten.» Hier auch bitte eine Ausführung: An was denkt man hier? Und kommt das, wenn es eine Zusatzfinanzierung geben sollte, wieder in den Landtag? Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Das Drama um die Studentenzahlen an der Universität Liechtenstein hat, wie sich nun herausstellt, auch sein Gutes. Es wurden ganz wesentliche und wichtige Anpassungen in der Ausrichtung sowie in der Strategie vorgenommen. So sind nun die Zulassungsbedingungen dieselben wie zum Beispiel an der ETH Zürich. Ein Maturazeugnis ist hinreichend für einen Studienbeginn an der Uni Liechtenstein; das ist gut so. Die Universität nimmt sich vor, in Zusammenarbeit mit der lokalen Wirtschaft, Ausbildungsbedürfnisse des Marktes zu befriedigen. Dies bedeutet mehr Fokussierung auf Bereiche wie Steuerrecht, Finanzdienstleistungen und Raumentwicklung zu den bereits angebotenen Studiengängen. Auch schreibt sich die Universität nun die Vereinbarkeit von Familie, Studium und Beruf auf die Fahnen. Gerade diese Entscheidung sollte vermehrt dazu führen, dass in Liechtenstein wohnhafte Personen von den Angeboten der Uni Gebrauch machen können, denn die Stärke einer lokalen Universität sollte eben genau die schnelle Erreichbarkeit und die zeitliche Flexibilität sein. Dadurch wird es der Universität sicher möglich sein, einen Zusatznutzen für den Wirtschaftsraum Liechtenstein zu stiften.
Es ist auch explizit zu befürworten, dass die Universität sich einem konsequenten Monitoring verschreibt, um die Entwicklung messbar und dadurch steuerbar zu machen. In Bezug auf den hinterfragten Status als Universität ist zu sagen, dass diese Äusserungen ohne Zweifel kurzfristig zu einem gewissen Reputationsschaden geführt haben. Die Universität soll mit einem ganz erheblichen Betrag vonseiten der öffentlichen Hand unterstützt werden. Dabei ist ihr Eigenfinanzierungsgrad mit rund einem Drittel im internationalen Vergleich - und hier soll durchaus international verglichen werden - sehr hoch. Es bleibt aber festzuhalten, dass die Universität für die Finanzierung durch die öffentliche Hand einen Mehrwert für die Gesellschaft als Ganzes und die lokale Wirtschaft im Besonderen erbringen muss. Es wird daher erwartet, dass die Universität durch die verstärkte regionale Ausrichtung die Bedürfnisse potenzieller Kunden besser bedient und ihre Angebote in Lehre und Forschung gezielt darauf abstimmt. Die Freie Liste formuliert daher eine klare Bringschuld der Universität gegenüber der Gesellschaft und dem Steuerzahler. Die Universität erhält den klaren Auftrag, Nutzen zu stiften und die regionale Wirtschaft mit Wissen und Know-how zu versorgen, wie dies zum Beispiel auch schon in der Vergangenheit mit dem erfolgreichen Projekt «Fluidglass» gemacht wurde.Dabei muss aber auch die Politik ihre Hausaufgaben machen, damit dieser Nutzen grösstmöglich ist. Es muss der Universität vermehrt gelingen, den sogenannten «Braingain», das heisst die Verpflichtung von Talenten aus der Region für die lokale Wirtschaft, zu intensivieren. Es kann und darf nicht sein, dass wir für die Ausbildung von jungen Menschen Geld investieren und diese dann mangels einer Arbeits- oder Aufenthaltsbewilligung nicht in den lokalen Arbeitsmarkt einsteigen können. Die Wirtschaft braucht die an der Universität ausgebildeten, qualifizierten Arbeitskräfte - Männer wie Frauen - dringend. Es ist an der Politik, dafür zu sorgen, dass diese Menschen in Liechtenstein Nutzen stiften können. Ich bitte die Regierung, sich dieser Problematik verstärkt anzunehmen und ein spezielles Augenmerk auf dieses Thema zu richten. Die Fraktion der Freien Liste wird dem Finanzbeschluss ihre Zustimmung erteilen. Wir begrüssen ausserdem die vorgenommene Neuausrichtung explizit und unterstützen den eingeschlagenen Weg. Wir fordern aber auch, dass die Universität in vier Jahren die Strategie, wie sie dieser Bericht und Antrag darlegt, konsequent umgesetzt hat und wir auf eine erfolgreiche Uni zurückschauen können. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Liechtenstein verfügt alleine grundsätzlich nicht über die kritische Grösse für den Betrieb einer eigenen Universität. Das zeigt sich unter anderem eindrücklich in der ausserordentlich hohen Anzahl an ausländischen Studenten und ausländischen Angestellten an unserer Universität. So müssen rund 90% der Studenten und über 80% der Angestellten der Universität eigens aus dem Ausland «importiert» werden. Zudem sind die angebotenen Studienrichtungen Wirtschaft und Architektur für Liechtensteiner Studenten im Umkreis von 100 km zu für unser Land deutlich tieferen Kosten und in mindestens gleichwertiger Qualität ausreichend verfügbar. Um die nicht unerheblichen Mehrkosten durch den Betrieb einer eigenen Universität zu rechtfertigen, muss die Universität für Liechtenstein einen erheblichen Mehrwert für das Land bieten. Einen erheblichen Mehrwert, den andere Universitäten oder Institutionen nicht bieten können. Der nun geplante, weiter verstärkte Fokus der Universität auf die spezifischen Bedürfnisse des Landes und die noch stärkere Zusammenarbeit mit unserer Wirtschaft sind für mich daher eine absolut zwingende Voraussetzung für die Rechtfertigung einer eigenen Universität. Positiv ist in diesem Sinne auch die geplante verstärkte Ausrichtung des Angebotes auf die Vereinbarkeit von Studium und Beruf zu beurteilen.Die beabsichtigte Repositionierung der Universität geht daher für mich in die richtige Richtung. Hier darf es aber nicht bei blossen Lippenbekenntnissen bleiben. Dem Wirkungsmonitoring, mit dem die konkreten Vorteile einer eigenen Universität für das Land und die Wirtschaft transparent dargestellt und gemessen werden, kommt daher für mich zentrale Bedeutung zu. Den erheblichen Mehrkosten einer eigenen Universität muss zwingend ein ebenso erheblicher Mehrwert für das Land gegenüberstehen. Ich bin bereit, der Universitätsleitung die Möglichkeit zu einem diesbezüglichen Tatbeweis zu geben und werde den Finanzbeschluss über eine Finanzierung im bisherigen Ausmass daher unterstützen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Patrick Risch
Besten Dank. Mein Fraktionskollege Thomas Lageder hat es schon gesagt, dass um die Studierendenzahlen in der Vergangenheit ein gewisses Drama herrschte. Zum Teil waren dies sinkende Studentenzahlen von der Uni selbst verursacht, indem sie hohe Anforderungen respektive Aufnahmekriterien an die Studierenden stellte. Dieser Fehler wurde zwischenzeitlich von der Universität korrigiert. Im vorliegenden Bericht und Antrag wird die Entwicklungs- und Finanzplanung bis in das Jahr 2019 sauber aufgeführt. Die Universität hat nach dem letzten Beben die richtigen Massnahmen getroffen und alles umgesetzt, was von ihr gefordert wurde. Der Ausbau der Weiterbildung ist als eine der wesentlichen Massnahmen vorgesehen. Dies entspricht auch der stets steigenden Bedeutung der lebensbegleitenden Bildung. Die Universität Liechtenstein kann auch in diesem Bereich einen wesentlichen Beitrag zur Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandortes leisten. Ich denke hier an die verschiedensten Angebote von LL.M. über MBA über die Zertifikatslehrgänge bis zum Symposium, Fachvortrag oder Seminar. Neben dem hohen Nutzen für den Standort bringt der Bereich Weiterbildung mit einem Umsatz von rund CHF 3 Mio. auch wichtige Deckungsbeiträge zur Eigenfinanzierung der Universität.Leider ist es heute so, dass nicht alle qualifizierten Personen diese Studiengänge besuchen können, weil sie die Aufnahmeanforderungen nach Art. 24 der Verordnung über das Hochschulwesen nicht erfüllen, was ausgesprochen schade ist. Wie schon erwähnt, sind Weiterbildungsstudiengänge für die Universität sehr lukrativ und können einen wichtigen Anteil an den Deckungsbeiträgen leisten. Meine Frage an die Regierungsrätin Frau Frick: Wird die Verordnung über das Hochschulwesen noch in diesem Jahr respektive im nächsten Frühjahr angepasst, damit die Universität die Weiterbildungsstudiengänge entsprechend anbieten kann? Es wäre schade, wenn diese Chance einer möglichen Einnahmequelle ungenutzt bleibt, insbesondere angesichts der Tatsache, dass wir über einen Finanzbeschluss von über CHF 14 Mio. pro Jahr an die Universität entscheiden. Abschliessend habe ich noch eine Frage zur Eignerstrategie respektive der Leistungsvereinbarung: Die neue Eignerstrategie wurde im November 2015 unterzeichnet oder abgeschlossen. Meine Frage ist: Wurde die Leistungsvereinbarung aktualisiert aufgrund der neuen Eignerstrategie oder herrscht noch die alte vor, die mit der letzten Eignerstrategie - oder wann auch immer - abgeschlossen wurde? Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Vorab möchte ich mich bei der Frau Bildungsministerin Frick für die Erstellung dieses Berichts und Antrags bedanken. Ich begrüsse es ausdrücklich, dass versucht wird, das Angebot der Universität an die regionalen Bedürfnisse anzupassen. Bei meinen Ausführungen möchte ich mich auf den Bereich Recht konzentrieren. Zu den drei bestehenden Lehrstühlen Bank und Finanzmarktrecht, Gesellschafts-, Stiftungs- und Trustrecht sowie dem Lehrstuhl internationales und liechtensteinisches Steuerrecht sollen neu zwei Lehrstühle geschaffen werden. Nun sollen die Lehrstühle öffentliches Wirtschaftsrecht und EWR-Recht sowie Straf- und Prozessrecht, insbesondere Wirtschaftsrecht und internationales Strafrecht geschaffen werden. Diese Rechtsbereiche wurden meines Wissens in mehreren Round-Table-Gesprächen mit vielen Vertretern aus verschiedenen Bereichen wie Politik, Banken, Kanzleien etc. ausgearbeitet. Auch für mich machen die ausgewählten Bereiche grundsätzlich Sinn und sind für mich zu begrüssen. Es ist für mich jedoch elementar, dass sich diese Lehrstühle auf die spezielle rechtliche Situation in Liechtenstein konzentrieren. Bei der Arbeit dieser Lehrstühle sollte versucht werden, für Liechtenstein Nischen und Möglichkeiten zu finden, die dem liechtensteinischen Finanzplatz einen Nutzen bringen. Diese beiden Lehrstühle stehen unter einem Finanzierungsvorbehalt, dass für diese Lehrstühle auch genügend Drittmittel von Privaten generiert werden. Auch diese Finanzierungsvariante ist meines Erachtens sehr zu begrüssen.Dann habe ich noch eine Frage zum Doktoratsstudium. Nach meinem Kenntnisstand wurde dieses Studium noch nicht in die Praxis umgesetzt. Meine Frage hierzu: Warum?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Karin Rüdisser-Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Die Regierung legt uns mit dem vorliegenden Bericht und Antrag die neue strategische Ausrichtung der Universität Liechtenstein vor. Eine Strategie wohlgemerkt, welche in erster Linie die Sichtweise der Universität widerspiegelt und weniger die Vorstellungen der Regierung. Ich bin mit vielen Punkten der angepassten Strategieausrichtung einverstanden und sehe darin auch das Bemühen der Universität, die politischen Diskussionen aufzunehmen und umzu-setzen. Ich muss aber auch vorwegnehmen, dass einiges in schönen Worten geschrieben und erklärt ist, die Universität aber erst noch den Beweis erbringen muss, dass in die angedachten Richtungen auch konkrete Schritte gesetzt werden. Ich bin allerdings zuversichtlich und gebe der Universität eine gehörige Portion Vorschussvertrauen. Ich bin der Überzeugung, dass die Universität Willens ist und es schaffen wird, zum Beispiel- die Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie zu erleichtern,
- die Zulassungsbedingungen generell wie im Bericht und Antrag beschrieben zu lockern oder
- die Universität generell stärker auf die regionalen Bedürfnisse auszurichten.
Für mich ist eine Universität im heutigen Format unbestritten und wichtig und richtig für unser Land. Ich werde deshalb auch dem von der Regierung beantragten Finanzbeschluss im vollen Umfang zustimmen. Der Staat investiert beträchtliche Mittel in die Uni Liechtenstein. Deshalb ist es auch richtig, dass wir Strategien hinterfragen und kritisch würdigen. Es kann und darf aber nicht sein, dass sich eine Universität dem staatlichen beziehungsweise politischen Diktat zu stark unterordnet. Insofern könnte man im vorliegenden Bericht und Antrag auch vermuten, dass die Universität die politischen Diskussionen zwar aufgenommen hat und diese umzusetzen versucht, dies jedoch nicht mit der letzten Überzeugung. Es ist eben wichtig, dass nicht nur der Staat die Strategien der Universität hinterfragt und kritisch würdigt, sondern auch umgekehrt, dass die Universität dies mit den politischen Diskussionen im gleichen Masse tut. Eine Universität muss selbstbewusst und überzeugend auftreten. Die Universität als Fachinstitution weiss zum Beispiel am besten selbst, welches Mass der Regionalisierung möglich und notwendig ist, um auch in Zukunft internationale Aufmerksamkeit und Anerkennung zu erhalten.Eine stärkere Regionalisierung in der Aus- und Weiterbildung ist natürlich zu begrüssen. Dies darf jedoch nicht auf Kosten von international attraktiven Angeboten in der Aus- und Weiterbildung geschehen. Mit international meine ich vor allem interessante Weiterbildungen für in erster Linie den deutschsprachigen Raum. In diesem Kontext bin ich der Universität auch dankbar für die im Bericht und Antrag zum Ausdruck gebrachte klare Haltung, dass der Rückzug oder Teilrückzug zu einer Fachhochschule der falsche Weg wäre. Diese Ansicht teile ich voll und ganz.Beim Studium des vorliegenden Berichts ist generell der Eindruck entstanden, dass sich die Regierung schwer tut, eine eigene klare Meinung zur zukünftigen Ausrichtung der Uni zum Ausdruck zu bringen. Wohin soll die Reise der Universität denn gehen? Ein klares Bekenntnis zu der von der Universität vorgelegten Strategie sieht eigentlich anders aus, sieht klarer und deutlicher aus. Ich will an dieser Stelle deshalb schon nochmals auch von der Regierung wissen, wie sie die Universität in fünf oder zehn Jahren sieht. Oder ganz konkret: Ist die Regierung nun für oder gegen die Entwicklung einer Fachhochschule? Hierzu findet sich keine klare Haltung im vorliegenden Bericht. Deshalb bitte ich die Regierung, generelle Ausführungen zur Weiterentwicklung der Universität zu machen. Nur wenn Eigner und Universität mit Überzeugung in die gleiche Richtung denken, lässt sich die Uni im positiven Sinne weiterentwickeln.Ich bedanke mich bei der Regierung, wenn sie zu diesen, aber auch zu den nachfolgenden Punkten doch noch klare Stellung bezieht: Warum ist aus Sicht der Regierung der Fachbereich Architektur tatsächlich der richtige Mix als Ergänzung zum Wirtschaftsbereich? Ich zweifle nach wie vor, ob dies der richtige Weg ist und ob die Universität nicht doch eine stärkere Fokussierung auf Wirtschaftsthemen vornehmen sollte oder könnte. Die durch den Wegfall der Architektur frei werdenden Mittel könnten zum Beispiel gezielt für den Ausbau der Wirtschaftsfakultät eingesetzt werden und im Bereich der Wirtschaftsfakultät könnte ein Fachbereich zum Beispiel Raumentwicklung/Nachhaltigkeit eingerichtet werden. Ist es wirklich sinnvoll, dass wir in Liechtenstein eine eigentliche Architekturausbildung anbieten? Oder wäre es allenfalls sinnvoller, in Kooperation mit anderen Universitäten hierzu nur noch die Ausbildung auf Masterstufe anzubieten?Dann habe ich noch die gleiche Frage wie der Abg. Konrad: In Art. 1 des Finanzbeschlusses wird neu das Wort «maximal» weggelassen. Damit erhält die Universität in Zukunft den Staatsbeitrag gemäss Finanzbeschluss jeweils im vollen Umfang und dies unabhängig von Studierendenzahlen. In Kombination mit der Eignerstrategie, welche eine Zielgrösse von 500 bis 800 Studierenden anpeilt, heisst dies, dass der Staatsbeitrag in der Bandbreite von 500 bis 800 Studierenden immer CHF 14,8 Mio. beträgt beziehungsweise CHF 13,8 Mio. Dies ergibt bei 500 Studierenden einen staatlichen Pro-Kopf-Beitrag von CHF 29'600 und bei 800 Studierenden einen solchen von CHF 18'500. Die Differenz ist beträchtlich und gerade bei nur 500 Studierenden sehr hoch. Ich bitte die Regierung zu Vergleichszwecken aufzuzeigen, wie hoch der staatliche Pro-Kopf-Beitrag bei Universitäten in der Schweiz liegt.Zuletzt interessiert mich die Frage, wie die Regierung die räumliche Entwicklung der Universität Liechtenstein sieht. Dieser Aspekt war in der Vergangenheit immer wieder ein zentraler Punkt der Diskussionen und es ist ja kein Geheimnis, dass sich die Universität diesbezüglich eine Veränderung wünscht. Herzlichen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alois Beck
Danke für das Wort. Die Universität Liechtenstein wurde von den Vorrednerinnen und Vorrednern in ausreichendem Masse gewürdigt, ich kann mich dieser Würdigung im Grossen und Ganzen anschliessen und es deshalb kurz machen. Ich werde auch dem Finanzbeschluss, wie er hier vorliegt, meine Zustimmung erteilen. Ich möchte lediglich noch auf zwei Fragen eingehen und auch die Regierung dann bitten, hierzu Stellung zu nehmen. Zum einen geht es um die verstärkte Zusammenarbeit, Kooperation, die ganze Vernetzung, gerade im Lichte der postulierten verstärkten Verankerung in der Region. In früheren Diskussionen und, ich glaube auch in Berichten der Regierung, war immer wieder die Rede davon, dass man sich eben in Liechtenstein bei den Universitäten, Hochschulen oder anderen Instituten verstärkt zusammentun soll, eine verstärkte Zusammenarbeit gesucht werden soll, und hierzu finde ich aber nun keine Äusserungen im vorliegenden Bericht. Deshalb die Frage an die Regierung: Wie sieht es aus mit dieser verstärkten Zusammenarbeit sowohl im Inland als auch regional?Dann der zweite Punkt: Ich sehe auch ein gewisses Spannungsfeld hinsichtlich der Internationalisierung und der Regionalisierung, ähnlich wie das die Vorrednerin auch ausgeführt hat. Es ist klar, die Universität muss sich konzentrieren, sie muss sich fokussieren und diese regionale Fokussierung macht durchaus Sinn, das steht ausser Frage. Aber dennoch bleibt von mir aus gesehen dieses gewisse Spannungsfeld zwischen Internationalisierung und Regionalisierung, das hat die Vorrednerin auch angetönt, auch aus dem Selbstverständnis einer Universität heraus. Und mir ist schon klar - und die Ausführungen im Bericht sind einleuchtend -, dass, um es verkürzt zu sagen, regionale Themen quasi aus internationaler Perspektive angegangen werden. Aber dennoch kann man sich, glaube ich, diesem Spannungsfeld nicht ganz entziehen und das dürfte meiner Ansicht nach eine der Herausforderungen der Universität bleiben. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. In dieser Legislaturperiode diskutieren wir nun bereits zum dritten Mal über die Uni Liechtenstein. Im Jahr 2013 ging es um den Staatsbeitrag an die Uni Liechtenstein für die Jahre 2014 bis 2016. Im März dieses Jahres ging es um den Leistungsauftrag zwischen der Regierung und der Uni Liechtenstein, der von der Uni Liechtenstein in der Vergangenheit nicht eingehalten werden konnte und daher von der Regierung rückwirkend auf den 1. Januar 2014 bezüglich der Studierendenzahl nach unten angepasst wurde. Anlässlich der Behandlung des Staatsbeitrags an die Uni Liechtenstein im Jahr 2013 wurde einer Strategiediskussion mit der Begründung aus dem Weg gegangen, dass der Landtag über die Strategie der Uni Liechtenstein bereits ein Jahr zuvor gesprochen habe. Im März dieses Jahres, als die Uni Liechtenstein wegen der Studierendenzahl unter Beschuss geriet, versprach die zuständige Bildungsministerin eine offene Strategiediskussion für den Herbst-Landtag. Nun, wenn ich den vorliegenden Bericht und Antrag lese, dann muss ich feststellen, dass die Strategie der Uni Liechtenstein bereits gemacht ist. Das heisst, der Landtag hat wiederum nichts dazu zu sagen.Im Unterschied zum Jahr 2013 fällt auf, dass die Finanzplanung der Uni Liechtenstein nun doch um einiges weniger ambitioniert ist. Plante die Uni Liechtenstein vor zwei Jahren für die Jahre 2016 bis 2018 noch mit Betriebserlösen von CHF 30 Mio. und mehr, so liegen diese Zahlen nun zwischen CHF 22 und 23 Mio. Insofern scheint sich die Universitätsleitung nun langsam auf den Boden der Realität zuzubewegen. Was die neue Universitätsstrategie angeht, so fällt eigentlich nur auf, dass die Zulassungsbedingungen deutlich gesenkt wurden. Das heisst jetzt wohl nichts anderes, als dass jeder Student, der bei der Uni Liechtenstein anklopft, wohl auch aufgenommen wird. In meinem Votum vor zwei Jahren habe ich betont, dass es wichtig ist, dass eine Bildungsinstitution nicht auf Quantität, sondern auf Qualität setzt. Die gegenteilige Strategie wird nun von der Uni Liechtenstein verfolgt.Zu begrüssen ist, dass die Angebotsstruktur vermehrt an regionale Bedürfnisse angepasst werden soll. Gleichzeitig hat der Universitätsrat jedoch beschlossen, dass an den heutigen zentralen, fachlichen Ausrichtungen - nämlich Wirtschaft einerseits und Architektur und Raumentwicklung andererseits - festgehalten werden soll. Mit dieser Strategie war ich bereits vor zwei Jahren nicht einverstanden und bin es auch heute nicht. Ich darf an dieser Stelle noch einmal an das Gutachten von Frau Schenker-Wicki erinnern, das gemäss Szenario 3 festgestellt hat, dass für die Universität Liechtenstein wettbewerbsstrategisch nur die Fokussierungsstrategie beziehungsweise die Konzentration auf Marktnischen in Betracht komme, um die Kräfte zu bündeln. Frau Schenker-Wicki schlug vor, dass sich die Universität Liechtenstein auf die für das Land wesentlichen Themen fokussiere. Weiter führte sie aus, dass Themen, die für das Land Liechtenstein in erster Linie interessant sein könnten, aus dem Bereich der Betriebswirtschaftslehre, darunter Corporate Finance, Logistik, Banking und Finance, also Wealth Management, Family Office, Private Equity, Venture Capital und des Rechts - und hier meinte sie die Compliance Thematik - stammen. Ich denke, dass die Feststellungen von Frau Schenker-Wicki nach wie vor richtig sind.
Frau Schenker-Wicki führte damals aus, dass Nachbardisziplinen - und hier insbesondere das Stiftungsrecht und Steuerrecht - ausgebaut werden sollten. Um einen solchen Ausbau oder Umbau zu finanzieren, wären nach Ansicht von Frau Schenker-Wicki die Lehrstühle der Architektur, die wenig Synergien bieten, umzuwidmen. Ich denke, dass diese Feststellungen nach wie vor ihre Gültigkeit haben. Auch sollte endlich eingesehen werden, dass Architektur und Raumplanung nicht den erhofften maximalen Nutzen für das Land bringen. Zu bedenken ist ferner, dass neu auch an der Uni St. Gallen und auch in Chur Architektur studiert werden kann. Ich meine, dass dies Anlass genug sein sollte, die bisherige Strategie ernsthaft zu überdenken.Nicht nur die Uni Liechtenstein, sondern auch jede andere Hochschule lehrt, dass Unternehmen sich an geänderte Rahmenbedingungen anpassen müssen. Wenn es jedoch darum geht, sich selbst an geänderte Rahmenbedingungen anzupassen, dann fehlt jede Flexibilität und man ist überfordert. Die im Bericht und Antrag vorgestellte Strategie ist für mich in vielen Punkten zu wenig konkret. So soll das Ausbil-dungsangebot innerhalb der bestehenden Fachrichtungen noch besser auf die regionalen Bedürfnisse angepasst werden. Auch soll es neue Weiterbildungsmöglichkeiten im Bereich Wirtschaftsrecht, Finanzdienstleistungen, Industrie und Dienstleistungen geben. Dies sind alles fromme Wunschvorstellungen, die nach meiner Auffassung jedoch wenig konkret sind. Insgesamt bekommt man den Eindruck, dass nicht fokussiert wird, sondern im Gegenteil, dass das Angebot ausgeweitet werden soll. So kann man beispielsweise auf den Seiten 16 und 17 des vorliegenden Berichts und Antrags nachlesen, dass in verschiedenen Bereichen ein Ausbau des Angebots stattfinden soll, wobei jedoch der Vorbehalt der Finanzierbarkeit gemacht wurde.Aufgefallen ist mir auch noch, dass die Beiträge aus der interkantonalen Universitätsvereinbarung um circa 50% zurückgegangen sind. Dies heisst doch nichts anderes, als dass die Zahl der schweizerischen Studierenden an der Uni Liechtenstein stark zurückgegangen ist. Dies ist nach meiner Auffassung ein Beweis dafür, dass es an der regionalen Verankerung weiterhin mangelt. Ich möchte die Bildungsministerin bitten, bekannt zu geben, wie viele der neu im Herbst an der Uni eingeschriebenen Studenten Liechtensteiner oder Schweizer sind und wie viel zur Zeit der Prozentsatz der Liechtensteiner und Schweizer Studierenden an der Gesamtzahl der Studierenden ist.Auf Seite 29 unten heisst es, dass die Erreichung der Leistungsvereinbarung beurteilt werden soll. Wenn ich mich nicht irre oder wenn ich nichts übersehen habe, dann ist diese Leistungsvereinbarung aber nicht Teil dieses Berichts und Antrags. Daher meine Frage an die Bildungsministerin: Ist diese Leistungsvereinbarung geheim oder könnte diese nicht dem Landtag zur Verfügung gestellt werden? Insbesondere soll ja diese Leistungsvereinbarung früher oder später überprüft und beurteilt werden. In diesem Sinne meine ich, dass es für mich eine Frage ist, ob jetzt ein Kredit oder die Finanzierung der Uni Liechtenstein für drei Jahre oder eben nur für zwei Jahre gesprochen werden soll, damit der neue Landtag dann im Jahr 2017 überprüfen und beurteilen kann, ob die neue strategische Ausrichtung der Uni Liechtenstein Früchte trägt oder ob eben doch Korrekturen angesagt sind. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, ich kann mich relativ kurzfassen. Ich begrüsse diesen Bericht und Antrag. Ich habe eigentlich auch kein Problem mit der strategischen Ausrichtung und wenn ich da gerade an meinen Vorredner anknüpfen kann, was die Architektur anbelangt: Irgendwo haben wir hier doch faktische Gegebenheiten. Wir können doch nicht einfach die Gesamtstrategie über den Haufen werfen und alles neu ausrichten. Da haben wir Verpflichtungen gegenüber den Studierenden und da sehe ich schon wirklich die Gefahr eines Reputationsschadens, nur weil man jetzt das Gefühl hat, Architektur ist für unser Land nicht wichtig, das alles aufzugeben. Das wurde nun aufgebaut und da würde man jahrelange Aufbauarbeit irgendwo in den Sand setzen. Also ich denke, die Erwartungen sollte man da nicht allzu hoch setzen, dass alles nun irgendwie neu formuliert wird. Die Stossrichtung des Berichtes und Antrages möchte ich explizit befürworten, auch was die Eignerstrategie oder die regionale Verankerung anbelangt. Dass man sich verstärkt auf regionale Bedürfnisse konzentrieren und fokussieren möchte, begrüsse ich explizit.Aber genau zu diesem Punkt - und das ist ein Nebenaspekt, den ich kurz beleuchten möchte - stellen sich mir Fragen und da fehlen mir Ausführungen, was die regionale Verankerung anbelangt und das in Bezug auf das Recht. Ich meine, wir haben neben der Universität auch das Liechtenstein Institut und die Private Universität in Triesen. Die Forschungstätigkeit im Inland sollte doch irgendwo aufeinander abgestimmt sein, und das muss sich doch auch irgendwo in der Finanzierung niederschlagen. Die Universität soll weiter mit CHF 14,8 Mio. unterstützt werden, das Liechtenstein Institut erhält CHF 1 Mio., die Private Universität in Triesen erhält Null Franken. Aber die Private Universität, die ist seit zehn Jahren tätig, die ist erfolgreich tätig, die haben auch 110 immatrikulierte Studenten, Doktoratsstudenten, über 60 Doktoratstitel wurden da schon verliehen, 35 Neuimmatrikulationen dieses Jahr. Ich habe diese Zahlen erhalten, Sie merken vielleicht auch, ich habe da ein gewisses Naheverhältnis, das möchte ich auch offenlegen. Aber irgendwo ist die Private Universität auch im Inland tätig und auch in der Forschung tätig und im Bereich Recht wird auch zum liechtensteinischen Recht publiziert. Und das muss irgendwo aufeinander abgestimmt sein. Da fehlen mir irgendwo die Ausführungen.Jetzt wird an der Universität mit öffentlichen Geldern ein Doktoratsstudiengang aufgebaut und da konkurrenzieren wir bestehende Institutionen. Ich sage nicht, dass man das an der Universität nicht machen sollte, aber ich denke, das muss abgestimmt sein und da verstehe ich nicht, warum die Private Universität in Triesen gar keine öffentlichen Gelder erhält. Wenn ein Liechtensteiner in Zürich doktoriert, kriegt die Universität Zürich ja auch Gelder zugesprochen und warum kriegt die Universität in Triesen als inländische Forschungsstätte gar nichts? Da hätte ich gerne ergänzende Ausführungen und warum das nicht aufeinander abgestimmt wird. Das haben wir hier im Landtag schon mehrfach diskutiert, die Forschungsstrategie bei uns im Inland. Da hätte ich mehr erwartet, aber ich denke, daran müssen wir in Zukunft arbeiten, weil ich finde eigentlich alle drei Institutionen für unser Land sehr wichtig. Aber ich wäre froh, wenn die Regierung hier noch etwas dazu sagen könnte. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Helmuth Büchel
Besten Dank für das Wort. Guten Morgen, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich kann es kurzfassen, ich werde den Antrag der Regierung ebenfalls unterstützen. Danke vorerst der Regierungsrätin für den Bericht und Antrag, der sehr informativ ist. Ich verweise hier insbesondere auf die Ausführungen meines Kollegen Eugen Nägele, der sehr treffend eine Zusammenfassung dieses Berichts und Antrags gemacht hat. Insbesondere ist für mich wichtig, dass die Hausaufgaben durch den Universitätsrat gemacht wurden. Es liegt ein strategisches Entwicklungsprogramm hier auf dem Tisch. Und für mich ist vor allem wichtig, dass man auch erkannt hat, dass man die Anforderungen, die Zulassungsbedingungen - hier hat auch der Abg. Lageder darauf hingewiesen - gekürzt hat. Weiters wurde gesagt, dass es ganz wichtig ist, auch der Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Studium vermehrt ein Augenmerk zu schenken, auch das unterstütze ich besonders. Der Abg. Thomas Vogt hat auf die beiden neuen Wirtschaftslehrstühle, die geplant sind, hingewiesen. Ich unterstütze seine Idee, dass man hier dann auch vor allem auf FL-Nischen fokussiert, um hier einen Mehrwert für das Land Liechtenstein und den Wirtschaftsstandort zu generieren. Das sind meine Ausführungen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Einige Vorredner haben es schon erwähnt, unter anderem der Abg. Frank Konrad, was es heisst: «Die Regierung kann auf Antrag Zusatzfinanzierung leisten.» Was das heisst, was mit diesem Satz gemeint ist, hätte ich gerne gewusst. Es wurde auch schon erwähnt: die Leistungsvereinbarung. Was ist jetzt hier neu in dieser Leistungsvereinbarung? Bekommen wir die auch zu Gesicht oder kann die GPK die einsehen? Das hätte ich gerne gewusst. Und ich denke, es ist durchaus an der Zeit, jetzt, mit dieser neuen Strategie, der Uni auch die Zeit zu geben, diese umzusetzen. Darum werde ich diesem Kostenblock zustimmen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christoph Beck
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Die Universität Liechtenstein hat dem Landtag offenbar gut zugehört und die Anliegen aufgenommen, zumindest finde ich die für mich wichtigen Punkte umgesetzt. Dies waren: Anpassung der Aufnahmebedingungen, sodass der Zugang mit einem Maturitätszeugnis gewährleistet ist und wieder auf ein normales Mass zurückgestuft wurde; des Weiteren die Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie, und noch wichtiger für mich, die Ausrichtung auf die regionalen Bedürfnisse. Da liest man auch einige Sätze in der Strategie der Universität, zum Beispiel «Einrichtung berufsbegleitender Angebote», «Verstärkung des Weiterbildungsangebotes mit besonderem Bezug zu den Bedürfnissen der regionalen Unternehmen», sowie weiter hinten, wo es um Forschung und Transfer geht, «diese Forschung generiert Standortvorteile, da die bearbeiteten Themen primäre Interessen des Landes betreffen, die anderswo nicht in dieser Form bearbeitet werden können». Und das ist genau der Mehrwert, den Herr Elfried Hasler auch erwähnt hatte, der für mich wichtig ist, und nur so kann ich zustimmen, dass wir das Geld für die Universität ausgeben. Mit den vorgenommenen Anpassungen hat man zu einer neuen Bescheidenheit zurückgefunden, man setzt somit den Fokus auf Regionalität und ist weggekommen von der Idee, mit internationalen Universitäten mithalten zu können. Für mich ist dies ein positiver Schritt und ich bin überzeugt, dass dies keinen negativen Einfluss auf die Qualität der Ausbildung hat. Zum Forschungsförderungsbeitrag: Grundsätzlich sollte man sich fragen, ob man nicht projektbezogen unterstützen sollte, anstatt generell eine Million ohne konkretes Projekt zu sprechen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Ich habe eine Frage an die Regierung, sie geht in die gleiche Richtung wie die Frage von Herrn Frank Konrad. Im Finanzbeschluss im Art. 1 ist das Wort «maximal» im Zusammenhang mit der Höhe des Staatsbeitrages von CHF 13,8 Mio. gestrichen worden. Dann im grünen Teil, Seite 7, steht: «Sämtliche Positionen unter dem Titel ‹Künftige Weiterentwicklung› können nur vorbehaltlich der Finanzierbarkeit realisiert werden.» Ist deshalb das Wort «maximal» gestrichen worden?Im letzten Bericht und Antrag beruhte die Finanzierung der Uni auf 650 bis 800 Studierende. An der Uni waren dann weniger Studierende und der Staatsbeitrag hätte CHF 1,2 Mio. gekürzt werden müssen, weil die dem Staatsbeitrag zugrunde liegende Studierendenzahl nicht erreicht wurde. In der Tat wurde nicht der Beitrag gekürzt, sondern die Regierung änderte eigenhändig kurzerhand die Anzahl Studierende auf 500, das heisst, der Beitrag wurde pro Studierenden erhöht, dem Landtag wurde dieser Vorgang lediglich zur Kenntnis gebracht. Zurück zu meiner Frage: Wie wird die Finanzierbarkeit für die künftige Weiterentwicklung gelöst? Wird der Landtag involviert oder liegen Änderungen in der Kompetenz der Regierung? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Gemäss neusten Medienmitteilungen sind die Studentenzahlen an der Universität Liechtenstein nach einem jahrelang rückläufigen Trend wieder im Steigen begriffen, das ist gut so. Letztlich bezieht das Bildungswerk seine Daseinsberechtigung allein aus dieser Kennzahl. Die Universitätsleitung ist nach den zuletzt nicht zu Unrecht hitzig geführten Debatten, ausgelöst durch die Wirren um die Studentenzahlen, nicht untätig geblieben. Zusammen mit dem Antrag auf Fortführung der staatlichen Unterstützung für die Jahre 2017 bis 2019 legt sie neue strategische Ansätze vor. Selbstredend verbessert sie nach eben diesen Diskussionen das interne Monitoring. Weit wichtiger aber, und über allen anderen neuen strategischen Ansätzen stehend, ist die Rückbesinnung auf eine wohltuende Bescheidenheit und Verhältnismässigkeit. Die Universität Liechtenstein kehrt ab von den Ambitionen der Sichtbarkeit in der weltweiten Universitätslandschaft. Sie orientiert sich in neuer Bescheidenheit an der Region und will ihre potenziellen Kunden vermehrt aus der Region rekrutieren. Sie beendet ihre bisherige, sehr selektive Aufnahmepraxis, sie möchte ihre Angebotsstrukturen regionalen Bedürfnissen anpassen. Insbesondere sei die aus meiner Sicht durchaus Erfolg versprechende Zielsetzung erwähnt, ein juristisches Doktorat in Wirtschaftsrecht und einen juristischen Master of Science anzubieten, und die Angebotspalette auch um weitere, für Liechtenstein wichtige, betriebswirtschaftliche Kompetenzbereiche in engem Austausch mit der regionalen Wirtschaft zu verbreitern.Gerade mit diesen Zielsetzungen könnte es viel besser als bisher gelingen, Studenten aus der Region nach ihren Grundstudien an ausländischen Universitäten zur Vervollkommnung ihres universitären Werdegangs und zur Vorbereitung auf eine berufliche Laufbahn in Liechtensteins Wirtschaft hierher zu locken. Lobenswert auch die Absicht, in den Bachelor-Studiengängen ein besonderes Augenmerk auf die Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie zu legen. Es ist zu hoffen, dass es gelingt. Am Status einer Universität soll unter anderem auch zugunsten der Fortführung der Forschungstätigkeit festgehalten werden. Verstärkter Wert soll auf den Transfer von Forschungsergebnissen in die Weiterentwicklung liechtensteinspezifischer Themen gelegt werden. Dazu würde ich von der Frau Bildungsministerin anhand von Beispielen gerne erfahren, wo dies bislang bereits erfolgreich der Fall war und wo dies in Zukunft noch vermehrt der Fall sein sollte. In diesem Zusammenhang auch die weitere Frage betreffend die jährliche Million zur weiteren Äufnung des Forschungsförderungsfonds: Wie hoch ist dieser inzwischen dotiert? Nimmt er zu oder schmilzt er ab? Und für welche Forschungsprojekte er in den nächsten Jahren insbesondere angetastet werden soll.Der Universitätsrat bekennt sich in der neuen Strategie ausdrücklich zur Beibehaltung der bisherigen fachlichen Schwerpunkte «Wirtschaft» sowie «Architektur und Raumentwicklung». Was lässt die Verantwortlichen nebst bestehenden Verpflichtungen gegenüber Studierenden noch an «Architektur und Raumentwicklung» festhalten, würde ich die Frau Ministerin ebenfalls gerne fragen. Bewusst getimt oder zufällig ist dem «Vaterland online» heute Vormittag zu entnehmen, dass die Universität Liechtenstein ab dem 1. Januar 2016 ordentliches Mitglied von Swissuni sein wird. Vielleicht gibt es auch hierzu die Möglichkeit zu einigen ergänzenden Erläuterungen seitens der Regierung. Mit der neuen Strategie ändert die Universität Liechtenstein ihren bisherigen Weg. Ob sie die anvisierten Ziele erreichen kann, wird gegen Ende der Finanzierungsperiode zu beurteilen sein, über welche der Landtag heute zu befinden hat. Gerne erwarte ich von der Frau Ministerin zusätzliche, über die Inhalte des Berichts und Antrags hinausgehende, Zuversicht stiftende Worte, gerade auch im Lichte des im Bericht und Antrag enthaltenen Finanzierungsvorbehaltes für Neuerungen, welche zusätzliche Kosten verursachen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Pio Schurti
Vielen Dank, Herr Präsident. Ja, ich möchte gerne an die Voten der Kollegen Christian Batliner, Christoph Beck und Christoph Wenaweser anknüpfen. Ich habe volles Verständnis dafür, dass die Universität sich grosse Mühe geben muss, ihren Platz sozusagen zu finden, ihre Nische, damit sie diese Stossrichtung, die Strategie, die sie jetzt gewählt hat, regionale Ausrichtung und so weiter, auch umsetzen kann. In diesem Zusammenhang ist es aber doch störend, da teile ich die Ansicht des Kollegen Batliner, dass sie dann durch das künftige Angebot eines juristischen Doktorats in gewissem Sinne auch einer liechtensteinischen Privatuniversität, ich will jetzt nicht sagen, in die Quere kommt, aber in gewisser Hinsicht in Konkurrenz tritt. Dafür sind wir dann tatsächlich wahrscheinlich zu klein, dass wir verschiedene universitäre Institute haben, die sich dann gegenseitig durch Konkurrenz anspornen. Ich denke, das ist für einen Universitätsplatz von der Grösse der Schweiz schon eher angebracht. In diesem Zusammenhang hat der Kollege Batliner auch festgehalten, dass die Private Uni eben kein Geld bekommt vom Staat. Das heisst, der Staat fördert in gewisser Hinsicht die staatliche Konkurrenz zu dieser anderen Universität. Und in diesem Kontext komme ich jetzt auf Art. 2 des Finanzbeschlusses zu sprechen, wo es eben um diese Äufnung des Forschungsförderungsfonds geht, was auch die Kollegen Beck und Wenaweser angesprochen haben. Ich habe noch einmal nachgeschaut, was denn Äufnung überhaupt heisst. Und das hat mir dann der Duden bestätigt, da geht es um das Anlegen eines Vorrates oder eben um das Anlegen einer Kasse, aus der man dann gegebenenfalls schöpfen kann, wenn man das Geld braucht. Meines Wissens - und ich bitte die Bildungsministerin, mich da zu korrigieren, wenn das nicht stimmt - wird diese Million, die ursprünglich eben zur Äufnung eines Forschungsförderungsfonds gedacht wurde, bis die gesetzliche Grundlage für die grundsätzliche Forschungsförderung des Landes besteht, einfach der Uni überwiesen. Und ich denke nicht, dass sie diese Million jedes Jahr äufnet, deshalb die Frage vom Kollegen Wenaweser: Wie hoch ist dieser Fonds tatsächlich dotiert, wenn da eine Äufnung stattfindet? Dann als Anregung: Könnte man nicht endlich diesen Fonds oder das Gesetz regeln und dann eben auch mit diesem Fonds zum Beispiel die Private Universität Triesen, die eben auch im juristischen Bereich tätig ist, fördern? Das würde ein bisschen mehr Verteilungsgerechtigkeit schaffen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Meine Frage geht in die gleiche Richtung. In Art. 2 Abs. 3 heisst es, dass der Beitrag ausgerichtet wird, so lange keine spezialgesetzliche Grundlage besteht. Jetzt ist meine Frage: Wo klemmt denn das, dass dieses Gesetz noch kommt, oder ist es auf dem Weg? Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Es wurden jetzt ja sehr viele Fragen gestellt und ich glaube, wir alle wollen dann die Antworten hören. Aber ich möchte mich trotzdem zu zwei Punkten melden. Ein Punkt betrifft diesen Gegensatz, der da hervorgerufen wurde oder provoziert wird zwischen Internationalisierung und Regionalisierung. Ich denke, im Bericht und Antrag auf Seite 23 und 24 wird dieses Thema aufgegriffen und die Uni wird so zitiert, dass sie hier keinen Widerspruch sieht. Ich sehe das auch so. Und vielleicht können wir hier ein Beispiel anführen, dass diese Internationalisierung gelingt, auch wenn man sich dann regional stärker verankern möchte. In den Landeszeitungen war zu lesen, ich habe jetzt den Artikel, die Ausgabe, nicht genau vor mir, dass vom 10. bis 12. November in Barcelona ein internationales Event stattfand. Es ging um eine SAP DemoJam in Barcelona. Da steht: «Eine Gruppe von fünf Studierenden an der Universität Liechtenstein konnte am 10. November an der weltweit grössten Konferenz der SAP-Entwickler den ersten Preis gewinnen.» Also ich denke, es ist doch möglich, dass wir hier keinen Widerspruch sehen. Die Universität kann sich regional verankern, kann aber doch Themen aufnehmen, die international von Bedeutung sind und diese auch weiterentwickeln. Also ich sehe hier diesen Widerspruch nicht und ich denke, diese Gruppe von diesen fünf jungen Männern und Frauen, die haben gezeigt, dass man hier das auch machen kann. Also hier würde ich jetzt ein bisschen mehr Vertrauen zeigen und da bin ich überzeugt, dass das schon gut kommen wird. Dann hat der Abg. Erich Hasler gesagt, dass er schon früher einmal einen Widerspruch zwischen Quantität und Qualität aufgezeigt hat und jetzt sieht er, dass jeder, der anklopft, auch an der Universität eintreten kann. Ja, ich denke, das ist auch richtig so. Auch an der ETH kann jeder, der ein Maturazeugnis hat, anklopfen und kann auch dort eintreten. Die Qualität wird nicht über den Zugang definiert, die Qualität zeigt sich in der Forschung, in der Lehre, in den Publikationen der Professoren, in den Publikationen der Studierenden. Es zeigt sich, inwieweit die Studierenden bereit oder fähig waren, Betriebe, Start-ups zu gründen und so weiter und so fort. Also wenn man das jetzt einfach auf diese Eingangsbeschränkung beschränkt, dann sehen wir das viel zu kurz und viel zu klein. Also ich glaube, hier gibt es doch ganz deutlich andere Kriterien, die zeigen, wie sich eine Universität international positionieren kann. Das wollte ich einfach noch sagen. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Zuerst einen Dank an die Regierung für die Ausarbeitung des vorliegenden Berichts und Antrages. Einige Punkte, die bereit erwähnt wurden, aber für mich auch sehr zentral scheinen: Dieser Punkt mit dem juristischen Doktorat, das man hier einführen will, der wird ja in den grünen Beilagen auf der Seite 4 von 6 erwähnt. Und ich frage mich da effektiv auch, findet hier nicht eine zusätzliche Konkurrenzierung der Privaten Universität in Triesen statt? Die Regierung beziehungsweise die Uni schreibt hier schon, das soll durch Drittmittel finanziert werden. Aber ist es im Endeffekt wirklich zielführend, hier in Triesen und Vaduz zwei ähnliche Sachen anzubieten? Kann die Regierung mitunter auch Ausführungen machen, ob es Unterschiede gibt zu dem, was die Private Universität in Triesen anbietet, und dem, was hier vorgesehen ist an der Universität Liechtenstein. Gibt es hier Informationen aufseiten der Regierung? Dann zu dieser Finanzierung der Privaten Universität in Triesen. Da kann man schon eine Ungleichbehandlung erkennen, das mag sein, aber ich frage mich ganz konkret hier drinnen, wollen Sie diese CHF 14,8 Mio. anders verteilen oder fordern Sie zusätzliche Mittel? Das würde mich schon interessieren? Gerade die Abg. Christian Batliner und Pio Schurti haben diesen Punkt erwähnt. Dann würde mich wundernehmen: Wollen Sie hier konkret etwas kürzen, um der Privaten Universität in Triesen etwas zu geben? Oder sagen Sie, wir werden dann schon noch irgendwo diese Gelder finden, ansonsten unterhalten wir uns ja des Öfteren darüber, dass wir zu wenig Geld haben im Staat. Dann wäre dann eben interessant zu wissen, woher denn dieses Geld kommen soll. Dann wurde die Leistungsvereinbarung bereits mehrmals erwähnt, welche der Landtag nicht hat. Ich frage mich nur zu dieser Leistungsvereinbarung: Was wird zukünftig passieren, wenn wir diese vorgesehenen Studentenzahlen nicht erreichen, diese 500 bis 800? Ist in der Leistungsvereinbarung etwas definiert, was passiert, wenn diese 500 Studierenden unterschritten würden? Konkret, gibt es hier Rückzahlungsmodalitäten, die geregelt sind in der Leistungsvereinbarung oder was ist hier konkret vorgesehen? Wir gehen ja nicht davon aus, wir hoffen es auch nicht, aber wir sollten ja doch Gesetze machen für kritischere Phasen im Leben und nicht nur für Sonnenscheinphasen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alois Beck
Vielen Dank. Ich möchte nur noch ganz kurz auf die Thematik Internationalisierung/Regionalisierung eingehen. Ich weiss nicht, ob ich da nicht ganz richtig verstanden wurde oder ob ich mich falsch ausgedrückt habe, es ist ja alles möglich. Es ging mir darum, zu zeigen, erstens, dass diese verstärkte, regionale Fokussierung zumindest kurz- und mittelfristig sowieso ohne Alternative ist - rein aufgrund der finanziellen und anderen Ressourcen; das dürfte ausser Frage sein. Ich habe auch nicht von einem Widerspruch gesprochen zwischen Internationalisierung und Regionalisierung, sondern von einem möglichen Spannungsfeld. Und dieses scheint mir auch in Zukunft gegeben und dementsprechend eine Herausforderung, aber nicht von einem Widerspruch, sondern im Sinne einer gewissen Herausforderung für die Universität. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Pio Schurti
Vielen Dank, Herr Präsident. Ja, Herr Kollege Lampert, im Finanzbeschluss werden eben diese CHF 14,8 Mio. aufgesplittet in CHF 13,8 Mio. und eben diese eine Million, die der Äufnung des Forschungsförderungsfonds dient. Und diese Million wird gemäss Abs. 3 Art. 2 des Finanzbeschlusses nur so lange ausgerichtet, als keine spezialgesetzliche Grundlage für diese grundsätzliche Forschungsförderung des Landes besteht. Das Manko ist eben, es gibt diese spezialgesetzliche Grundlage noch nicht, obwohl irgendwann einmal beschlossen wurde, dass jährlich eine Million in diesen Fonds zur Äufnung dieses Fonds gelegt wird. Und da stellt sich jetzt eben die Frage, wird da tatsächlich an der Universität ein Fonds geäufnet, damit irgendwann einmal Forschungsförderung finanziert werden kann oder ist diese Million tatsächlich Bestandteil des jährlichen Beitrags, den die Uni bekommt. Und ich denke, wenn das Ziel ist einen Fonds zu äufnen, um damit generell Forschung zu fördern, finde ich das mehr als nur unterstützungswürdig. Das wurde einmal so beschlossen, aber was fehlt, ist eben diese gesetzliche Grundlage, die Bestimmungen, wie dann diese Fördergelder ausgeschüttet werden. Und im Moment wissen wir nicht, was mit diesem Geld geschieht an der Universität. Wird da Forschung gefördert? Jetzt schon? Oder wird da tatsächlich ein Fonds geäufnet? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich sehe jetzt noch zwei Wortmeldungen aus dem Plenum, die ich noch berücksichtigen möchte, danach möchte ich aber doch noch vor der Mittagspause der Regierung Gelegenheit geben, sich zu äussern.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ganz kurz zur Beantwortung der Frage des Abg. Lampert. Ich habe die Regierung einfach um weitergehende Ausführungen diesbezüglich gefragt. Ich werde keinen Kürzungsantrag stellen, ich werde auch nicht aus dem Blauen heraus fordern, dass die Universität Triesen mit irgendeinem Betrag gefördert wird, ich kenne da schlichtweg den Bedarf nicht. Aber ich wollte einfach darauf hinweisen, für mich ist das einfach irgendwo stossend und äusserst unglücklich, dass die Universität in Triesen gar nichts erhält. Und das muss für mich irgendwo eingebettet werden, weil das ist ja eine anerkannte Institution mit vielen Studierenden. Und einfach, dass die gar nicht berücksichtigt oder in irgendeiner Weise gefördert wird und nun auch noch konkurrenziert wird, das finde ich äusserst unglücklich. Und wenn es da Mittel und Wege gibt, wie hier Verbesserung geschaffen werden kann, dann würde ich das begrüssen, aber das kann nicht heute sein. Ich bitte die Regierung um Ausführungen und dann muss man schauen, wie man das angeht. Aber ich sehe hier klar Verbesserungsbedarf, weil auch die Universität in Triesen publiziert Dissertationen gerade im rechtlichen Bereich, auch zum liechtensteinischen Recht, was uns ja auch allen wieder zugutekommt. Und dann ist es irgendwo stossend, wenn die gar nichts erhält und andere Institutionen Millionenbeträge erhalten. Soweit ich informiert bin, ist der Bedarf bei der Universität auch nicht so gross, dass die Millionenbeträge fordern. Also ich denke, da könnte man mit etwas Goodwill, mit wenig Mitteln sehr viel erreichen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit darf ich das Wort an die Regierung übergeben.Regierungsrätin Aurelia Frick
Damen und Herren Abgeordnete. Zuerst einmal freue ich mich über die grundsätzlich sehr wohlwollende Beurteilung des Berichts und Antrags für die Universität und auch für die breite Unterstützung, die der Universität heute in sehr vielen Voten ausgesprochen wurde. In einigen Voten wurde die Frage gestellt, warum das Wort «maximal» aus dem Finanzbeschluss hinausgestrichen wurde. Das war in der Vergangenheit enthalten, wir haben es übrigens auch bei einer anderen Institution, nämlich beim Liechtenstein Institut, nicht übernommen.Wir sind der Ansicht, dass die Universität einen Beitrag bekommen soll und innerhalb der gegebenen Parameter über diesen verfügen können soll. Also wir stellen der Universität Geld zur Verfügung und möchten auch, dass sie das bekommt. Somit hat die Universität Planungssicherheit. In der Praxis hatte man es auch immer so gehandhabt, aber eigentlich wurde es durch dieses Wort «maximal» nicht eins zu eins so widergespiegelt.Dann wurde die Frage der Zusatzfinanzierungen gestellt, die in der Eignerstrategie in Abs. 4 enthalten sind. Ja, die Regierung hat die Möglichkeit, Zusatzfinanzierungen zu leisten, beispielsweise für Bauprojekte. Und dann wurde die Frage gestellt: Kommt das dann in den Landtag oder wie funktioniert das? Je nachdem, wie hoch die Beiträge sind und um was für Beiträge es sich handelt, würde die Regierung in den Landtag kommen. Wenn man beispielsweise ein Bauprojekt machen würde und eine neue Bibliothek hinstellen möchte für die Universität, dann würden wir sicher den Landtag befassen. Wenn es um kleinere Beiträge oder Sachen geht, dann müsste der Landtag nicht befasst werden, also genauso, wie es im Finanzhaushaltsgesetz geregelt ist.Dann wurde verschiedentlich, aber vor allem auch vom Abg. Thomas Lageder, gefordert, dass man mehr in diesen «Braingain» investiert. Ich glaube, das ist richtig, das muss man machen, wir müssen das genau anschauen. Wir haben 50% bis 80% der Absolventen, die Weiterbildungslehrgänge abschliessen, die in Liechtenstein tätig und/oder sesshaft sind. Ich glaube, das dürfen wir nicht vergessen. Wir haben also einen guten «Braingain», vor allem bei den Weiterbildungslehrgängen. Es wurde auch die Frage gestellt, wie viel der Studierenden Liechtensteiner sind. Es sind circa 10% Liechtensteiner, das mag einerseits als wenig klingen, wir dürfen aber auch nicht vergessen, dass, wenn Studierende aus dem Ausland, beispielsweise aus der Schweiz kommen, die Schweiz über die interkantonale Universitätsvereinbarung, die IUF, die Pflicht hat, uns pro Studenten einen Beitrag zu leisten. Je nachdem, ob es sich um einen Architekturstudenten oder einen Wirtschaftsstudenten handelt, variieren diese Beiträge massgeblich. Dann war die Frage, ob die alte Leistungsvereinbarung noch aktuell ist. Es gibt eine Leistungsvereinbarung, die dauert vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2016. Wir haben also im Moment eine gültige Leistungsvereinbarung. Klar, ist das jetzt die neue oder die alte? Das finde ich jetzt gerade noch eine schwierige Frage, aber ich glaube, wichtig ist, dass diese Leistungsvereinbarung bis Ende 2016 gilt und für die Zeitdauer des neuen Finanzbeschlusses, den wir heute fällen würden, wird es dann auch wieder eine angepasste Leistungsvereinbarung geben, basierend auf dem Finanzbeschluss und auf der Strategie, die wir hoffentlich heute verabschieden werden. Also es wird dann eine neue Leistungsvereinbarung geben.Dann wurde vom Abg. Thomas Vogt die Frage des Finanzierungsvorbehaltes gestellt und auch auf diese zwei neuen Lehrstühle verwiesen. Das Doktorat gibt es in der Praxis im Bereich Recht noch nicht. Braucht es einen Dr. jur.? Ja, die Universität ist der Ansicht, dass es einen Dr. jur. braucht. Die Frage, ob man das nicht schon mit der UFL genügend abgedeckt hat, hier kommen wir zur Auffassung, dass das nicht der Fall ist. Die fachliche Ausrichtung an der UFL und die studienfachliche Ausrichtung unserer Universität sind unterschiedlich. Das Doktorat an der UFL ist beispielsweise berufsbegleitend konzipiert. An der UFL besteht eine vergleichsweise sehr geringe Präsenzzeit. Bei uns an der Uni ist es unterschiedlich geregelt. Man hat eine sehr hohe Präsenzzeit und auch die inhaltlichen Schwerpunkte sind unterschiedlich. Der von der Uni vorgeschlagene Doktoratsstudiengang ist inhaltlich speziell auf den Finanzplatz Liechtenstein ausgerichtet, also Recht der Finanzdienstleistung ist ein grosser Schwerpunkt und vor allem sollen die Bedürfnisse des Finanzdienstleistungssektors und auch von der Verwaltung, also auch die Bedürfnisse, die wir als Land, als Verwaltung haben, abgedeckt werden. Der Unirat als strategisches Führungsorgan verfolgt dieses Ziel seit mehreren Jahren. Dann wurde noch die Frage gestellt, warum sind jetzt diese zwei Professuren, diese zwei zusätzlichen Lehrstühle, tatsächlich notwendig? Wenn man sich akkreditieren möchte für ein Doktorat, gibt die Regierung einem externen Gutachter den Auftrag, zu evaluieren, ob die Universität den Anforderungen gerecht wird, und dieses externe Gutachten hat besagt, dass mindestens zwei weitere, zusätzliche Professuren notwendig sind. Wenn also die Universität ein Doktorat will, muss sie zwei zusätzliche Lehrstühle haben. Die Universität hat sich dafür verpflichtet, hat aber auch ganz klar gesagt, dass sie sich bewusst ist, dass sie das über Drittmittel finanzieren muss. Also ich glaube, wichtig ist die Aussage, wenn diese zwei neuen Lehrstühle entstehen und man das Doktorat will, komme ich nicht mit einem neuen Finanzbeschluss in den Landtag und sage, wir brauchen jetzt ein Doktorat und jetzt braucht es mehr Geld, sondern der Universität ist ganz klar bewusst, sie möchten zwei zusätzliche Lehrstühle, aber diese sollen auch über Stiftungsgelder finanziert werden. Was ich auch sagen kann, ist, dass die Universität uns informiert hat, dass sie sehr weit in diesen Gesprächen ist, ob diese zwei neuen Lehrstühle finanziert werden können, und ich glaube, da ist auch der Universität ein Kompliment auszusprechen, dass sie diese Gelder tatsächlich generieren kann. Dann haben Sie noch die Frage gestellt, Herr Abg. Vogt, es ist also noch nicht umgesetzt, man ist im Aufbau und in einer konkreten Planung, das war auch noch eine Frage von Ihnen. Dann hat die Abg. Karin Rüdisser-Quaderer gefragt: Wie steht die Regierung zur Universität? Ich glaube, Sie wissen, dass wir auch in der Regierung sehr kontrovers über die Uni diskutiert haben. Heute stehen wir aber an einem Punkt, an dem die Regierung sagt, die Universität hat ihre Hausaufgaben gemacht. Die Universität ist gut aufgestellt und ich habe ein klares Commitment zur Uni, wie sie heute dasteht, für die Ausrichtung der Uni, wohin sie will. Die Uni stellt sich die richtigen Fragen, das wird sie laufend machen. Das weiss ich auch aus Gesprächen, da vermittelt uns die Uni ein Gefühl, dass sie einen richtigen, einen überlegten Weg geht für eine Zukunft, die die regionale Verankerung ganz gross im Auge hat und den Bedürfnissen unserer Region nachkommt. Und deshalb sage ich ein ganz klares Ja zu unserer Universität und ich bin mir sicher, dass die Universität in zehn Jahren sehr gut dastehen und einen grossen Mehrwert für unsere Region leisten wird. Dann wurde die Frage gestellt: Warum Architektur? In diesem Hohen Haus wurde in der Vergangenheit kräftig, sehr vehement über diese Frage diskutiert, insbesondere im Jahr 2011. Der Landtag hatte den Auftrag gegeben, man soll ein Gutachten machen, das war dann dieses berühmte «Schenker-Wicki-Gutachten». Der Landtag hat hier drin sehr kontrovers und vehement darüber diskutiert, ob man diese zwei Ausrichtungen beibehalten möchte und der Landtag hat ein klares Bekenntnis zu Architektur und zu Wirtschaft gemacht. Wir, die Regierung, haben dem Universitätsrat nochmals den Auftrag gegeben, sich diesen Fragen zu stellen, vor allem vor dem Hintergrund der Diskussionen in Bezug auf die Finanzen und auch in Bezug auf die Studierendenzahlen, und der Universitätsrat ist ganz klar zur Auffassung gelangt, dass es richtig ist, diese zwei Bereiche weiterzuführen. Man hat Jahrzehnte investiert in diese Bereiche, man hat sie aufgebaut, wir haben eine grosse Visibilität weit über unsere Region hinaus und ich selber bin der grossen Überzeugung, dass zwei Bereiche, die zwar auf den ersten Blick keinen gemeinsamen Bereich haben, sich gegenseitig unterstützen können, und dass wir daraus einen grossen Mehrwert für unsere Region schöpfen können. Dann haben auch nochmals Sie, Frau Abg. Rüdisser-Quaderer, den Pro-Kopf-Beitrag in den Raum gestellt. Wir haben einen Pro-Kopf-Beitrag bei uns von etwa CHF 26'000. Wir sehen im Vergleich mit den Schweizer Universitäten, dass kleine Universitäten sich in einem ähnlichen Bereich befinden. Das ist beispielsweise die Universität Neuenburg, also kleine Universitäten in der Schweiz, die sind in einem ähnlichen Bereich. Da sind es sogar CHF 27'000. Mir ist eben das E-Mail verschwunden, wo es genau darauf steht, wie viel es ist. Aber bei der Universität Neuenburg sind es etwa CHF 27'000. Und wenn wir dann die grösseren Universitäten in der Schweiz anschauen, dann kommen wir auf geringere Beträge, insbesondere beispielsweise bei der HSG. Aber die kleineren Universitäten in der Schweiz haben ähnliche Beiträge. Und ich kann Ihnen nachher die genauen Zahlen nochmals zur Verfügung stellen. Dann wurde noch die Frage gestellt in Bezug auf die Infrastruktur. Ja, die Universität ist am Anschlag mit der Infrastruktur. Wir haben in der Vergangenheit in diesem Haus immer wieder Diskussionen über die Infrastruktur geführt. Das sind schwierige Diskussionen, insbesondere, wenn wir unseren Staatshaushalt anschauen. Da werden wir vom Staat aus im Moment keine grossen Investitionsprojekte tätigen. Und deshalb haben wir uns entschieden, dass wir einen Pauschalbeitrag für die Infrastruktur leisten möchten und dass wir die Universität auffordern, oder in einer Abmachung das so abgemacht haben, dass sie einen Pauschalbetrag für die derzeit genutzen Räumlichkeiten bekommen. Wenn sie weitere Räumlichkeiten benötigen, müssen sie diese selber finanzieren. Das ist für die Universität nicht ganz einfach, das ist mir als Bildungsministerin bewusst. Die Universität sollte mehr Räumlichkeiten haben. Aber ich glaube, in Anbetracht des Staatshaushaltes ist ein Mehr im Moment nicht vertretbar. Dann wurde vom Abg. Alois Beck vor allem auch die Vernetzung in der Region angesprochen. Diese Vernetzung ist sehr wichtig. Die Universität hat Forschungsprojekte, beispielsweise zusammen mit der NTB, mit der TU in München oder der IBH, der Internationalen Bodensee Hochschule. Und wir haben eine ganze Liste von Projekten, die die Universität im Forschungsbereich macht. Ich kann Ihnen diese auch zur Verfügung stellen. Es gibt Projekte, die mit einem Stern gekennzeichnet sind, das sind auf den ersten Blick etwa 60% oder 70% der Projekte, dies sind regionale Projekte. Also ein grosser Teil der Gelder, die über diesen Forschungsfonds mitfinanziert werden, sind Projekte, die ganz, ganz starken Regionalbezug haben. Und ich glaube auch - und das sieht man auch in den Unterlagen, die die Universität der Regierung zur Verfügung gestellt hat und die Sie teilweise auch hier drin haben: Die Universität ist sich bewusst, wir müssen uns regional verankern, damit wir diese Kredibilität, diese Verankerung haben, damit wir auch die Unterstützung von einem Gremium wie dem Hohen Landtag haben. Sie ist sich das bewusst und ich glaube, die Universität macht eine gute Arbeit und sie haben das auch bei jeder Gelegenheit hervorgestrichen, die regionale Verankerung ist das A und O für die Zukunft.Vielleicht in diesem Bezug noch einen kurzen Exkurs zur Universität in Zürich. Wir wissen beispielsweise, dass auch die Universität in Zürich auf starke, regionale Verankerung setzt und rund 80% der Projekte, die die Uni Zürich im Rahmen der Forschung tätigt, sind in einem Umkreis von 100 Kilometern rund um die Universität herum. Aber ich glaube, eine gewisse internationale Ausrichtung braucht es, um als Universität in diesem internationalen Spiel mitspielen zu können. Aber ich möchte nochmals betonen, diese Idee, sich nur international zu messen und nicht regional, diese Idee herrscht nicht an der Universität, sondern es ist die Idee der regionalen Universität, die im Rahmen der Möglichkeiten ein ganz gutes Spiel spielt und dort auch mithalten möchte und das auch tut. Dann wurde vom Abg. Erich Hasler die Frage in den Raum gestellt, wie denn die künftige Ausrichtung aussieht und wie können wir über die Strategie mitdiskutieren. Im Herbst 2012 hat der Landtag über die Strategie diskutiert, das hat dann dieses Schenker-Wicki-Gutachten gegeben. Es hat eine Arbeitsgruppe gegeben, es wurde eine Schwerpunktfestsetzung diskutiert und das Angebot der Uni diskutiert. Es wurde die Architektur kritisch hinterfragt. Ich glaube, jetzt ist es wichtig, dass wir das nicht alle zwei Jahre tun, sondern dass wir der Universität auch die Rückendeckung geben und sagen, es ist richtig, was die Universität tut, wir haben darüber diskutiert in der Vergangenheit. Die Regierung hat dem Universitätsrat nochmals den Auftrag gegeben, die Bereiche kritisch zu hinterfragen. Die Universität hat die Aufgaben zur absoluten Zufriedenheit von mir und der Regierung erfüllt. Und ich glaube, jetzt müssen wir die Universität unterstützen und auch hinter diesen zwei Fachbereichen stehen. Vor diesem Hintergrund habe ich als zuständige Ministerin auch keinen Grund mehr gesehen, die Strategie nochmals komplett zu hinterfragen. Wir haben die richtigen Fragen gestellt, aber eine Kompletthinterfragung und hier drinnen nochmals die Fakultäten zu diskutieren, das habe ich als falsch erachtet, und darum habe ich es auch nicht angeregt und auch nicht gemacht. Dann haben Sie noch die Frage gestellt, wie viele Studierende im Moment Liechtensteiner sind. Ich kann es Ihnen nicht ganz genau sagen, wie viele genau Liechtensteiner sind, aber es sind plus/minus 10%, eher wahrscheinlich plus. Dann haben auch Sie die Frage gestellt, wo ist die Leistungsvereinbarung, in der Finanzkommission haben wir darüber gesprochen. Die aktuelle Leistungsvereinbarung wurde der Finanzkommission zur Verfügung gestellt. Es ist also kein Geheimdokument, keine Leistungsvereinbarung ist ein Geheimdokument, aber Leistungsvereinbarungen stellen wir nicht auf die öffentlichen Internetseiten. Das tun wir bei anderen Stiftungen und Organisationen auch nicht, aber wenn Sie sie nochmals benötigen, kann ich Sie Ihnen auch per E-Mail zustellen lassen von meinem Büro. Dann nochmals zum Thema Architektur: Sie haben auch gesagt, Herr Abg. Erich Hasler, es würde Architektur auch in der Region geben, das ist absolut richtig. Es gibt an der Fachhochschule St. Gallen und an der HTW in Chur Architektur. Es werden dort aber nur Bachelor-Studiengänge angeboten, das bringt Masterstudenten zu uns. Dort können wir einen Mehrwert leisten, können uns von der Region abgrenzen, weil wir eben das Masterstudium bei uns anbieten können, und auch die Aufnahmebedingungen sind etwas anders, weil wir heute eben eine Universität sind und nicht mehr eine Fachhochschule. Das heisst, dass BMS-Absolventen aus der Schweiz bei uns nicht mehr zugelassen sind. Dann habe ich noch als Reminder notiert: die Erstellung der Leistungsvereinbarung. Das liegt in der Kompetenz der Regierung, also Leistungsvereinbarungen werden nicht im Landtag diskutiert. Aber wie ich gesagt habe, es ist kein Geheimdokument, sondern selbstverständlich können Sie diese haben. Dann komme ich noch zu den Fragen in Bezug auf die Private Universität. Es ist eben eine private Universität, keine staatliche Universität. Privat heisst auch, dass die Universität einen Antrag stellen muss, damit sie überhaupt theoretisch die Möglichkeit besitzen würde, in die Gunst von Staatsbeiträgen zu kommen. Die UFL hat keinen solchen Antrag gestellt. Wir haben aber beim Schulamt ein Budget, und aus diesem Budget stellen wir der UFL für Vorträge und Symposien immer wieder Gelder zur Verfügung. Das Budget, wenn ich richtig informiert bin, ist plus/minus CHF 40'000. Also etwas Unterstützung bekommt die UFL, aber das ist natürlich im Vergleich zur Universität in einem ganz anderen Bereich. Aber eben, es ist eine private Universität, und sie hat keinen Antrag gestellt. Und ich glaube, was auch für unsere Universität sicher auch wichtig ist, dass wir nicht versuchen, im selben Acker zu grasen, sondern dass die Universität und die UFL versuchen, sich in Themenbereichen abzugrenzen, sodass ein gegenseitiger Mehrwert entstehen kann. Dann wurde verschiedentlich die Frage gestellt, wie dieser Forschungsförderungfonds überhaupt funktioniert. Also wir stellen mit dem Finanzbeschluss CHF 1 Mio. explizit für die Forschung zur Verfügung. Der ist auch separiert im Finanzbeschluss ausgewiesen. Wenn Sie dann hinten in die Zahlen gehen, im grünen Teil auf Seite 29 beispielsweise, ist es etwas schwierig herauszusehen, wo jetzt diese Million genau drin ist, weil die Einnahmen für die Forschung im IST 2013/2014 beispielsweise mit CHF 3,2 Mio. betitelt sind und dann der Staatsbeitrag gerade eine Zeile weiter unten mit CHF 2 Mio. Der Forschungsförderungsfonds wird also nicht komplett separiert ausgewiesen in der Rechnung, sondern es wird ein bisschen aufgeteilt, wie man diesen verwendet. Vielleicht interessiert es Sie in diesem Zusammenhang auch: Wie funktioniert es überhaupt, also wie geht die Universität hausintern mit diesem Forschungsförderungsfonds um? Ein Institutsleiter muss ein Projekt zuerst evaluieren nach einem vorgegebenen Schema, dann einem anderen Institutsleiter geben und schlussendlich dem Prorektor Forschung noch einmal zur Beurteilung geben. Dann, wenn das spezifische Projekt unter CHF 80'000 liegt, entscheidet das Rektorat über die Bewilligung oder über die Ablehnung, und wenn es über CHF 80'000 ist, dann werden zwei externe Gutachten eingeholt, auf dessen Basis dann das Rektorat entscheidet, ob man das Geld geben möchte oder nicht. Ich möchte Ihnen mit dieser Aufzählung bloss zeigen, dass mit diesem Forschungsförderungfonds an der Uni ausserordentlich sorgfältig umgegangen wird. Und mir ist es ein Anliegen, hier drinnen nochmals zu betonen, dass wir eine grosse Liste haben von Projekten, die am Laufen sind, die bereits abgeschlossen sind, das sind regionale Projekte. Das ist also Geld, das in die Forschung in der Region - für die Bedürfnisse der Region - zu einem ganz, ganz grossen Teil investiert wird.Und dann wurde noch darauf hingewiesen, warum die Universität diesen bekommt. Ich möchte einfach nochmals betonen, es ist wichtig, dass die Universität selber über diesen Forschungsfonds entscheiden kann. Sie machen es sehr transparent, wir haben sämtliche Unterlagen und Informationen, wie das läuft und funktioniert. Aber ich muss Ihnen ehrlich sagen, weder mein Ministerium noch die Regierung hätte das Know-how, weder die personellen Ressourcen noch die Kompetenz, darüber zu entscheiden, welche Projekte richtig wären, ob die Höhe für die Unterstützung richtig wäre, und wir könnten das überhaupt nicht machen. Ich glaube, es wäre falsch, wenn man hier die Kompetenzen verschieben würde. Dann wurde auch noch in Bezug auf den Forschungsförderungsfonds die Frage gestellt, wie hoch er derzeit ist. Jetzt gerade per dato heute kann ich es Ihnen nicht sagen. Aber er variiert immer wieder, er wird immer wieder geäufnet, dann hat er einmal CHF 1,8 Mio., dann wird er wieder ausgeschöpft, die Projektbeiträge werden ausbezahlt, dann ist er wieder einmal unter einer Million oder massiv darunter, und je nachdem, wie die Projekte abgeholt und eingereicht werden, hat es mehr oder weniger darauf. Aber eine Entwicklung, wie das jetzt genau heute aussieht, kann ich Ihnen aus dem Stegreif nicht beantworten, aber ich weiss, dass der Forschungsförderungsfonds sehr variierend ist. Dann haben Sie auch noch die Frage gestellt, Herr Abg. Wenaweser: zukunftsgerichtete Worte. Ich glaube, Unterstützung habe ich persönlich für die Uni genügend ausgesprochen. Ich bin sehr glücklich über die Zusammenarbeit mit der Uni. Ich glaube, es ist ein Leistungsausweis, dass unsere Uni in diesen Verband der Swissuni aufgenommen wurde. Diese Swissuni soll die Universitäre Weiterbildung durch konkrete Zusammenarbeit zwischen den Universitäten fördern. Es geht um die Unterstützung europäischer Netzwerke und Zurverfügungstellung von gegenseitigem Know-how, um das Zusammenbringen der verschiedenen Universitäten. Und es ist sicher ein Leistungsausweis für unsere Universität, dass sie hier aufgenommen wurde und wird die regionale Verankerung sicher in Zukunft auch noch stärken. Dann wurde vom Abg. Wendelin Lampert noch die Frage gestellt, ob es, wenn die Studierendenzahlen unterschritten würden in der Leistungsvereinbarung, ob es dann eine «Strafe» geben würde -, ich weiss das Wort nicht mehr ganz genau. Ich kann Ihnen Art. 3 unter Ziff. 5 vorlesen: «Fällt die Anzahl der Studierenden unter die in Art. 3 Ziff. 4 genannte Bandbreite, wird der Beitrag des Staates anteilmässig gekürzt. Die Höhe der Kürzung richtet sich nach der Anzahl Studierenden, um welche die Minimalgrösse gemäss Art. 3 Ziff. 4 unterschritten wird, multipliziert mit einem Kostensatz von CHF 15'000.» Also es gibt sozusagen eine Strafe, würde die Bandbreite der Studierenden unter diese Anzahl von 500 Studierenden fallen. Jetzt habe ich für eine erste Runde hoffentlich die meisten Fragen beantworten können. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank, Frau Regierungsrätin. Nachdem es weitere Wortmeldungen gibt, unterbreche ich jetzt für eine Mittagspause. Wir werden diese Beratung nach der nichtöffentlichen Sitzung am Nachmittag fortführen. Die Mittagspause dauert bis 14:30 Uhr. Mittagspause (von 12:55 bis 14:30 Uhr)
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, wir fahren mit den Beratungen fort. Wir befinden uns nach wie vor bei Traktandum 11, Gewährung eines Staatsbeitrages an die Universität Liechtenstein.Stv. Abg. Patrick Risch
Besten Dank. Ich möchte nochmals meine Frage an Frau Regierungsrätin Frick von heute Vormittag wiederholen. Die ist in der Fülle der Fragen untergegangen. Es gibt anscheinend eine Verordnung für das Hochschulwesen, Art. 24, da werden auch Beschränkungen für die Zulassungen von Weiterbildungsangeboten ausformuliert. Ist da gedacht, diese Verordnung zu überarbeiten, anzupassen in der näheren Zeit? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Pio Schurti
Danke, Herr Präsident. Ja, den Ausführungen, Frau Ministerin, die Sie noch vor der Mittagspause gemacht haben, habe ich klar entnommen, dass es sich bei dieser einen Million gemäss Art. 2 des Finanzbeschlusses eben nicht um eine Äufnung des Forschungsförderungsfonds handelt, sondern um eine zweckgebundene Million für die Forschung der Universität Liechtenstein. Das ist aber in meinen Augen nicht im Sinne dieser Million. Diese Million wurde schon vor Jahren einmal festgelegt, eben in der Absicht, dass ein Gesetz geschaffen wird über allgemeine Forschungsförderung des Landes. Ich denke, es ist höchste Zeit, dass dies genau präzise deklariert wird, was das ist. Das ist eben keine Äufnung, Sie haben das auch bestätigt, in dem Sie sagten, dass die Summe des Betrages, der in diesem Fonds bereit ist, sehr stark schwankt. Manchmal unter einer Million ist, dann vielleicht kurze Zeit wieder über einer Million. Also generell kann man sicher sagen, die Universität braucht diesen Betrag vorne zu. Ich denke, es ist aber nicht im Sinne des Schöpfers, dass es so verwendet wird, und möchte die Regierung drängen, insbesondere den Wirtschaftsminister, ich denke, er wäre dafür zuständig, eben dieses Gesetz zu schaffen, dass diese Forschungsförderung auch in Angriff genommen wird. Und dann hätte zum Beispiel eine private Universität, wie die Universität in Triesen, die Möglichkeit, Forschungsgelder zu beantragen, wenn sie denn förderungswürdige Projekte hätte. Sie haben schon ausgeführt, Frau Ministerin, dass es eben ein sehr grosser Aufwand wäre, zu prüfen, welche Projekte dann gefördert werden könnten, und dass das nicht die Aufgabe der Regierung sein sollte. Da bin ich ganz bei Ihnen, ich teile auch Ihre Ansicht, dass die Universität diese Million jetzt sicher richtig aufwendet, aber es ist einfach nicht im Sinne des Schöpfers, dass diese Million so auf ewige Zeiten so verwendet wird. Um eben förderungswürdige Projekte zu identifizieren, könnte ich mir zum Beispiel gut vorstellen, dass die Institutionen, das wäre dann die Universität Liechtenstein, die Private Universität Liechtenstein und vielleicht das Liechtenstein Institut, eine Kommission bilden und gegenseitig ihre Projekte prüfen, ob sie förderungswürdig sind. Also ich kann mir sehr gut vorstellen, dass das eben nicht ein so grosses Problem ist, so einen Fördertopf zu verwalten. Kurz zusammengefasst: Ich möchte, dass diese sogenannte Äufnung endlich einmal korrekt deklariert ist, was das ist. Mir ist eigentlich egal, ob jetzt CHF 14,8 Mio. oder CHF 13,8 Mio. zur Uni gehen, aber ich finde es nicht ganz korrekt, dass diese Million, die für Forschungsförderung bereitgestellt wird, einfach auch automatisch immer zur Uni geht. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Ich habe nochmals eine Nachfrage zu diesem Staatsbeitrag. Auf meine Frage zur Streichung des Wortes «maximal» zum Staatsbeitrag in der Kombination mit der Anzahl Studierenden habe ich aus Ihrer Antwort entnommen, der Betrag soll nicht in Abhängigkeiten stehen, deshalb habe man das Wort «maximal» herausgenommen. Dann wäre dies ein fixer Betrag, der weder erhöht noch gekürzt werden kann. Herr Wendelin Lampert fragte ebenfalls betreffend Handhabung der Anzahl Studierenden. Darauf haben Sie geantwortet - also so habe ich das verstanden - , dass, wenn die Mindestzahl an Studierenden nicht erreicht wird, wird ein Abzug ich meine um CHF 12'000 pro fehlender Student in Abzug gebracht. Wenn das so ist, passen die Antworten nicht zusammen. Dann wäre der Beitrag in Abhängigkeit der Anzahl Studierenden und somit ein maximaler Beitrag bei 500 Studierenden. Oder ist gedacht, wenn die Studierendenzahl nicht erreicht wird, wie das letzte Mal, den Betrag pro Studierenden dermassen zu erhöhen, sodass der beschlossene Beitrag von CHF 13,8 Mio. in jedem Fall der Uni zukommt? Ich bitte Sie, dazu noch einmal Stellung zu beziehen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich möchte einen Antrag stellen, und zwar, dass der Finanzbeschluss über die Gewährung von Staatsbeiträgen an die Universität Liechtenstein für die Jahre 2017 bis 2018, also nicht bis 2019, gewährt wird. Ich denke, die Uni hat Planbarkeit für die nächsten zwei, drei Jahre und ich begründe diesen Antrag damit, dass die von der Uni gewählte Exzellenzstrategie eigentlich kläglich gescheitert ist, und sie hat eine neue Strategie gesucht ohne Einbindung dieses Landtages. Vielleicht kann dann der nächste Landtag im November 2017 sehen, ob sich der neue Weg bewährt, und kann dann einen neuen Finanzbeschluss machen. Das ist mein Antrag. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich darf Sie dann bitten, diesen Antrag bei der Lesung des Finanzbeschlusses noch einmal einzubringen.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank der Frau Regierungsrätin für die Ausführungen zu den Fragen. Der Forschungsförderungsfonds, diese Äufnung, die sehen wir im Jahresbericht der Uni. Da ist die Bilanz abgebildet: Per 31. August 2014 verfügt der Forschungsförderungsfond über eine Summe von CHF 1,785 Mio. Per 31. August 2013 waren es CHF 1,5 Mio. Man sieht doch, ein gewisser Teil wird für diese Äufnung benötigt, aber ein anderer Teil geht halt anscheinend in die Forschung, das nehme ich jetzt einmal an; dieser Betrag ist ja auch für die Forschung vorgesehen. Jetzt kann man geteilter Meinung sein, soll nur die Uni diesen Betrag erhalten, zumindest gemäss Art. 2 Abs. 1 ist dieser Beitrag, diese eine Million, explizit für die Universität Liechtenstein vorgesehen. Dann zum Abg. Herbert Elkuch, das sehe ich ähnlich wie er. Sie haben gesagt, in der Leistungsvereinbarung würde eben stehen, sollten diese 500 Studierenden nicht erreicht werden, dann kann es zu Rückforderungen kommen. Und wenn wir jetzt aber hier im Art. 1 dieses «maximal» nicht mehr hinschreiben, dann haben Sie doch gar keine Möglichkeit, diese CHF 13,8 Mio. zu reduzieren. Das war ja jetzt doch auch von etlichen Vorrednern ein Punkt, der zumindest infrage gestellt wurde. Wie wollen Sie dann diese CHF 13,8 Mio. zukünftig reduzieren? Wenn Sie zwar die Kompetenz gemäss Leistungsvereinbarung haben, aber in Art. 1 steht ja explizit, die Uni bekommt diese CHF 13,8 Mio. Da frage ich mich schon auch, wie das gehen soll. Müsste nicht im Prinzip wieder dieses «maximal» hineingeschrieben werden?Dann zu der Privaten Universität in Triesen. Da frage ich mich auch konkret: Sehen Sie eine Chance, um hier zumindest bei dieser einen Million etwas an die Universität in Triesen zu verlagern? Oder sagen Sie Nein, wenn wir der Universität zusätzlich zu diesen CHF 40'000 etwas geben möchten, dann würde es zusätzliche Mittel benötigen. Oder können Sie sich vorstellen, dass man in Art. 2 Abs. 1 einen Teil dieser Äufnung für den Forschungsförderungsfonds an die Private Universität in Triesen gibt? Wie sieht hier die Position der Regierung aus?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Danke, Frau Bildungsministerin für Ihre Ausführungen. Ja, ich möchte gerade bei meinem Vorredner anknüpfen, was die Private Universität in Triesen anbelangt. Sie haben ausgeführt, dass sei eine private Universität, das andere ist eine öffentliche Universität. Das mag ja gut und recht sein, letztendlich geht es aber um Forschung. Und wir haben Forschungsgelder budgetiert und das Liechtenstein Institut kriegt ja auch CHF 1 Mio. Und wenn jetzt die Private Universität in Triesen Forschung betreibt, dann sollte das in irgendeiner Form honoriert werden. Die sind nicht einfach keine Institution. Die gibt es seit zehn Jahren, die haben 100 bis 150 Studenten, da wurden jenste Doktorate abgeliefert, sogar schon Habilitationen. Also irgendwo sollte man das honorieren. Weil wir reden ja immer wieder von Innovation, die gefördert werden soll und so weiter, und hier haben wir eine Institution und das sehe ich einfach nicht ein, wenn man da von CHF 40'000 redet und bei der öffentlichen Universität in Vaduz von rund CHF 15 Mio., das kann ich nicht ganz nachvollziehen. Sie haben gesagt, da wurde kein Antrag gestellt. Also ich habe ehrlich gesagt andere Informationen, dass das mehrfach an die Regierung herangetragen wurde, aber das können wir ja so stehen lassen. Kann ich Ihnen wenigstens ein Versprechen abringen, dass wenn da ein begründeter Antrag kommt, die Regierung das auch ergebnisoffen prüft und Möglichkeiten sucht, dass das unterstützt werden kann? Weil wir alle wollen Forschung bei uns im Inland haben, und ob das jetzt aus dem Fonds kommt oder umverteilt wird, das kann ja vielleicht kostenneutral gemacht werden. Aber wenn wir schon bei uns im Land gewisse Gelder für die Forschung zur Verfügung stellen, dann sollen alle Institutionen daran teilhaben können. Und dann soll das nicht einfach nur einseitig der Universität in Vaduz zugewiesen werden. Das finde ich dann einfach nicht fair, weil die Private Universität schafft ebenfalls einen Mehrwert. Und vielleicht diskutieren Sie da auch einmal regierungsintern über dieses Thema. Der Wirtschaftsminister war jahrelang im Universitätsrat der Privaten Universität und, ich denke, er kann Ihnen den Mehrwert der Universität in Triesen sehr gut erklären. Also ich wäre einfach froh, wenn man das für die Zukunft, wenn da etwas kommt, wenn Sie mir das so versprechen können, ergebnisoffen prüft und nach Möglichkeiten fördert. Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Der Herr Regierungschef-Stellvertreter hat sich bereits zu Wort gemeldet.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Ja, ich möchte mich auf verschiedene Voten kurz beziehen, die vielleicht dann der Frau Bildungsministerin gewisse Antworten erleichtern oder überflüssig machen. Es geht um diese Frage betreffend dieses Forschungs- und Innovationsförderungsgesetz, auch der Abg. Pio Schurti hat darauf hingewiesen und auch im Zusammenhang mit der UFL wurde darüber diskutiert. Wir haben seit der Horizon-Debatte im Landtag und der Entscheidung, nicht an Horizon teilzunehmen, diesen Ball aufgenommen. Es wurde hier schon mehrfach diskutiert, auch im Rahmen von Budgetdebatten und die Frage gestellt. Wir sind daran im Wirtschaftsministerium, einen solchen Gesetzesentwurf für die Regierung vorzubereiten, sind auch schon ziemlich weit damit. Angesichts der Tatsache aber, dass ich sehr starke Signale - ich formuliere es jetzt einmal diplomatisch - unseres Finanzministers erhalten habe, dass ein solches Gesetz in der aktuellen Budget- und Finanzlage Staatshaushalt sehr kritisch beachtet würde, haben wir uns wirklich die Mühe genommen und haben uns auch die entsprechende Zeit genommen, eben diesen Gesetzesentwurf wirklich von vorne bis hinten auch ganz gut durchzudenken und betreffend die Finanzierungsmöglichkeit uns auch Gedanken zu machen. Ich kann Ihnen heute so viel auch dazu sagen, dass es eben genauso eine Idee ist im Entwurf, der noch nicht ganz fertiggestellt ist, dass eben für diese verschiedenen Forschungsfinanzierungsbeiträge, die heute dastehen - und teilweise isoliert dastehen -, eben diese Million für die Uni Liechtenstein, dann aber auch je CHF 250'000 für die Nationalfonds Österreich und Schweiz für Grundlagenforschung etc., das sind alles so isoliert dastehende Forschungsbeiträge, dass diese zusammen mit anderen Forschungsförderungsbeiträgen, wie zum Beispiel beim Liechtenstein Institut, unter dem Dach eines solchen Forschungs- und Innovationsförderungsgesetzes eine gesetzliche Grundlage - eine Dachgrundlage quasi - finden könnten. Und das ist eigentlich der Plan, und wie viel dann dadurch noch zusätzliche Mittel möglich würden für Forschungsförderung, das ist noch nicht entschieden. Das wird dann sicher in der Regierung eine schwierige Debatte werden angesichts der Situation des Staatshaushaltes. Mir schwenkt einfach immer noch die Debatte über Horizon im Kopf, wo der Landtag klar gesagt hat, es ist nicht gut, dass wir so und so viele Millionen, ich glaube, es waren sieben Millionen pro Jahr, nach Brüssel schicken und nicht wissen, wie viel davon nach Liechtenstein zurückkommt. Und ich habe auch noch im Ohr, wie gewisse Landtagsabgeordnete gesagt haben, dann wäre es besser, wenn man dieses Geld direkt in Liechtenstein ausgeben würde seitens der Regierung. Das ist genau der Plan, nur dieses direkte Ausgeben in Liechtenstein belastet dann halt auch den Staatshaushalt und deshalb müssen wir hier sehr vorsichtig sein. Also zusammengefasst kann ich Ihnen einfach sagen, dass wir an diesem Projekt arbeiten betreffend ein solches Forschungs- und Innovationsförderungsgesetz und dass das in den kommenden Monaten in die Regierung kommen sollte.
Und betreffend die Frage der UFL Triesen kann ich natürlich die Aussagen des Abg. Christian Batliner bestätigen, ich bin sehr überzeugt, dass die Private Universität in Triesen wertvolle Forschungsarbeit leistet, auch wertvolle Ideen vorantreibt. Ich würde es sehr begrüssen, wenn hier eine Möglichkeit bestehen würde, so wie Sie es auch anskizziert hätten, dass im Rahmen von Unterstützung, die Studenten bekommen, wenn sie an die Uni Zürich gehen, dass sie auch, wenn sie in Liechtenstein studieren und sich weiterbilden, eine Unterstützung bekommen. Aber das ist nicht in meinem Zuständigkeitsbereich. Aber ich denke, die Universität Triesen hat sich einen Platz in Liechtenstein erobert, leistet gute Arbeit und ist sicher auch im Bereich der Forschung, auch wenn sie eine private Universität ist - so auch wie das Liechtenstein Institut -, förderungsberechtigt, finde ich, weil sie wirklich auch Forschung betreibt. Wichtig wäre mir in diesem Zusammenhang einfach auch - und das habe ich bereits mehrfach postuliert und deponiert -, dass eben auch im Bereich Rechtswissenschaften hier Synergien genutzt werden. Ich finde es auch nicht besonders sinnvoll, wenn in Triesen Rechtswissenschaften gelehrt und Doktoratsstudien angeboten werden, und in Vaduz an der Uni ein Parallelprogramm dazu aufgezogen wird. Hier bin ich überzeugt, dass es noch Synergiepotenzial gibt. Vielleicht ist es sinnvoll, dass beide Varianten da sind, aber ich glaube einfach, dass man hier noch miteinander intensiver sprechen könnte. Und wenn der Landtag entsprechend Druck macht, kann das sicher nur hilfreich sein. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Ich möchte hier noch einmal beim Forschungsförderungsgesetz anknüpfen. Das hat für mich - vorsichtig ausgedrückt - jetzt keine Dringlichkeit oder keine Eile. Ich glaube, wenn sich der Staat in die private Forschung von privaten Unternehmen einmischt, eingreift oder versucht, die zu beeinflussen oder zu steuern, dann kommt das selten gut heraus. Meines Erachtens ist es klar: Die beste Forschungsförderung sind vernünftige Steuern, nämlich so, dass Ende Jahr etwas vom Gewinn übrigbleibt, der selber in die Forschung investiert werden kann. Dann kann die Wirtschaft selber entscheiden, wo sie das als richtig erachtet und wo nicht. Ich glaube, diesen Weg sind wir in der Vergangenheit sehr erfolgreich gegangen; Liechtenstein und die private Wirtschaft in Liechtenstein sind absolute Forschungsweltmeister, und das auch ohne Forschungsförderungsgesetz. Wenn es hingegen, wie ich jetzt gehört habe, eher darum geht, bestehende Förderungen zusammenzufassen und diesen einen gewissen Rahmen zu geben, dann ist das vielleicht etwas anderes. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Geschätzte Abgeordnete, ich kann mich meinen Vorrednern anschliessen. Der Herr Wirtschaftsminister hat schon einiges vorweggenommen, auch der Abg. Hasler. Es gibt natürlich eine Chronologie zu dieser ganzen Thematik. Der Abg. Pio Schurti hat hier ein Bild skizziert oder einige Fragen gestellt. Was man einfach feststellen darf, ist, dass die Politik hinterherhinkt, und zwar relativ stark. Wenn man sich jetzt überlegt - bei dem Traktandum geht es um die Universität Liechtenstein -, ich kann mich hier über die Jahre nur wiederholen, von der Abendschule zur FH zur Uni. Den Schritt zur Universität hatten wir auch mitdiskutiert, da war der Landtag nicht gerade glücklich bezüglich dem Prozeduralen. Wie auch immer, man hat den Weg mit begleitet und schlussendlich auch im Landtag mit unterstützt. Und in diesem Zuge war die Finanzierung ein massgeblicher Teil und die Finanzierungskonzeption war die Lehre in der ersten Phase, was Bachelor und Master angeht; es gab die Weiterbildung. Man hat der Universität auch Auflagen gegeben bezüglich der eigenen Finanzierungsquote mit doch auch ambitiösen Aufgaben, und in dem Zuge auch das Dissertationsrecht, das hat man ihr zugestanden. Und die Finanzierung dessen wurde in einer ersten Phase zu einem grossen Teil über diesen Forschungsförderungsfonds gemacht. Und warum wurde das so gemacht? Weil wir noch kein Forschungsförderungsgesetz haben, nicht hatten und auch heute noch nicht haben; das wurde auch schon angesprochen.Nun in der letzten Legislatur hatte, wenn ich mich richtig entsinne, die Fraktion der VU auch einen entsprechenden parlamentarischen Vorstoss in den Landtag gebracht. Er wurde hier behandelt und auch konstruktiv aber auch kontrovers diskutiert, und das ist bis heute nicht abgeschlossen. Und Sie sprechen da ja davon, da sollte das Gesetz her.Das stimmt schon, aber was man sich vergegenwärtigen muss, im Moment ist das diese Million, wir haben noch zwei, drei andere Töpfe, beispielsweise das Liechtenstein Institut. Wir hören, die Private Uni hätte auch noch gerne Unterstützung und wenn ich den Abg. Christian Batliner höre, dann haben die ein Anrecht darauf, weil sie forschen. Ja, wenn jeder, der forscht, automatisch Anrecht hätte, dann viel Spass bei der Budgetierung dieser Positionen. Ich glaube, irgendwann müssen wir dann noch die Zahl darauf schreiben. Ich habe das schon beim letzten Mal gesagt und es freut mich, dass der Finanzminister signalisiert, meine Damen und Herren, wir haben dann nicht Geld zum Verteilen. Also wenn es darum geht, die eine Million plus das, was das Liechtenstein Institut bekommt, in einen Topf zusammenzunehmen mit demselben Budget und das dann allen zugänglich zu machen, sage ich aus finanzpolitischer Sicht, ja, kein Thema - nur, Sie werden jemanden brauchen, der dann beurteilt, wie diese Gelder zugewiesen werden. Das heisst, Sie würden sich dann vorstellen, dass jeder einen Antrag stellt und die besten Projekte werden ausgewählt und die kriegen dann Geld. Das heisst, die Planungssicherheit für die einzelnen Institute wird definitiv schwieriger. Um hier eine Klammer zu öffnen, die Bildungsministerin hat es ja treffend ausgeführt, die Universität Liechtenstein macht das ja heute intern. Sie vergibt dieses Geld ja auch nicht einfach so, sondern sie hat einen internen Prozess etabliert, um zu sagen, es gibt jetzt Forschungsprojekte. Wenn die die entsprechenden Qualifikationen erfüllen, dann können die Gelder kriegen, um ihre Forschung durchzuführen und das funktioniert im Moment in einer Institution. Und sie möchten das gerne in einem neuen Gesetz zusammenführen. Das ist ja gut und recht, aber am Ende des Tages wird eine gewisse Summe zur Verfügung stehen und die werden sie aufteilen. Und es wird definitiv nicht mehr. Wenn ich Ihnen aber zuhöre, dann wäre es für Sie durchaus denkbar, dass da Geld gesprochen wird. Es wird zugeteilt, da gibt es die Uni, da wird noch ein neuer Lehrstuhl diskutiert an der Uni Liechtenstein. Wir wollen das unbedingt haben, das wurde hier auch schon gesagt, aber wir wollen keine Kosten tragen dazu, wir sind hier immer wieder im Prozess, um Aufträge zu erteilen, um zu sagen, wir hätten das gerne, das ist doch wichtig: Forschung. Aber dann zu sagen, das Geld, das bringen wir nicht, das sollen sie dann selber organisieren. Und dann müssen wir, meines Erachtens, als Parlament vorsichtig sein, wir haben ein sehr limitiertes Budget zur Verfügung. Unsere Aufgabe ist es, zu schauen, wie viel Budget sind wir denn bereit zu sprechen für die Forschung im Allgemeinen und wegen mir auch, um die gesetzliche Grundlage zu schaffen. Aber hier zu signalisieren, dass wir gross Geld zu verteilen haben für Forschung, das geht bei Weitem zu weit. Wir sprechen hier von CHF 1,5 bis 2 Mio., wenn wir diese Töpfe zusammennehmen, und nicht mehr. Und wenn Sie hier mehr Player in diesem Bereich drin haben, die hier aktiv akquirieren, jetzt beispielsweise ein Privatunternehmen, das könnte vielleicht auch noch gewisse Forschung betreiben, dann könnte dieser Topf um einiges kleiner werden für die einzelnen Institutionen, die wir hier drin haben, und ich weiss nicht, ob das wirklich so toll ist. Entsprechend freut es mich auch, dass der Herr Wirtschaftsminister sagt, das muss gut ausgearbeitet sein, man muss sich da Gedanken darüber machen, weil am Ende des Tages wird jemand diesen Fonds verwalten und diese Leute werden entscheiden, wer Geld kriegt und wer kein Geld kriegt, und der Prozess, der wird dann noch heiss. Da kommt ein gewisses Thema auf die Institutionen zu, da geht es um existenzielles Geld, damit die Institutionen, die das Geld dann kriegen, auch forschen können und nicht nur für sechs Monate oder ein Jahr. Die haben zum Teil Projekte, die sie vielleicht auch weiterführen wollen, das sind mehrere Jahre, und das ist ein komplexeres Thema. Und wir stellen hier der Regierung die Frage, ja wieso ist das alles noch nicht auf dem Tisch, es ist ja alles sonnenklar und übrigens hätten wir noch gern zwei, drei Lehrstühle mehr. Ich muss sagen, seitens des Landtages, das Geld, das wir jetzt haben, das ist es und mehr gibt es nicht. Und wenn jemand signalisieren möchte, dass wir mehr Geld zur Verfügung haben, dann soll er das entsprechend kundtun. Ansonsten denke ich, ist das, was wir heute betreiben, das was wir betreiben können und nicht viel mehr, weil wir einfach nicht bereit sind, mehr Gelder zu sprechen.Und ich teile die Ansicht des Abg. Christian Batliner überhaupt nicht, dass jeder, der Forschung betreibt, auch dafür honoriert werden muss. Also wenn jemand eine Arbeit tätigt, kriegt er nicht automatisch etwas dafür. Es ist schön, wenn er das kriegt, aber dass das der Passierschein ist, um Geld zu kriegen, das sehe ich nicht so. Dass man sich überlegen kann, dass auch die Private Universität Liechtenstein zu Geldern kommt, verstehe ich voll und ganz. Da sind wir aber als Parlament und auch die Regierung gefordert, die entsprechende gesetzliche Grundlage zu schaffen. Und entsprechend, dass dieser Forschungsförderungsfonds, der sich anhäuft, bei der Uni hängt, das hat mehr oder weniger damit zu tun, dass wir die letzten paar Jahre auf der parlamentarischen Seite nicht wirklich weit gekommen sind. Wir waren viel zu stark damit beschäftigt, ob jetzt die Uni Architektur betreiben soll oder nicht betreiben soll. Aber unsere Aufgabe haben wir, wenn wir ehrlich sind, nicht wirklich erledigt.Die Universität war jetzt in der Pflicht zu liefern, sie haben einiges getan und wir haben auch heute wieder darüber diskutiert, ob jetzt eine echte Fokussierung auf Wirtschaft das Richtige wäre oder ob Architektur bei uns das Richtige wäre. Aber die zentrale Frage, wie viel Geld gibt es und wie wird die Forschung finanziert und wie werden die Forschungsgelder verteilt, die Frage - das wäre die zentrale - haben wir noch nicht beantwortet. Ich denke, jetzt ist die Politik in der Pflicht und nicht die Institutionen. Die warten auf eine Lösung unsererseits, wie mit diesen sehr wenigen Mitteln, die wir hier zur Verfügung haben, professionell umgegangen wird. Und ich glaube, da kann man jetzt der Uni und auch der Regierung keinen Vorwurf machen, dass man hier ein Budget von CHF 1 Mio. der Universität zur Verfügung stellt. Das war einfach notwendig, damit überhaupt dieses Dissertationsrecht, dieser Lehrstuhl und diese Forschungstätigkeit, die ein Muss ist, um ein Doktoratsstudium anzubieten, finanziell umgesetzt werden kann - nichts mehr und nichts weniger. Das ist eine Krücke und wir sind nicht weitergekommen im parlamentarischen Prozess. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident. Ja, ich melde mich jetzt auch noch zu Wort. Zuerst möchte ich das Votum meines Vorredners Büchel unterstützen. Das ist genau auch so, wie ich das sehe. Ich denke, die Uni braucht jetzt endlich einmal die nötige Ruhe, um ihre Arbeit zu tun und ich wundere mich schon, wie wir hier immer und immer wieder über die Uni diskutieren, und wir drehen uns hier doch auch einfach im Kreis. Lassen wir die Uni doch einmal arbeiten.Der Abg. Harry Quaderer hat einen Antrag angekündigt und er hat dabei gleich auch gesagt, dass uns die Uni nicht zugehört hat, dass die das nicht umsetzt. Das stimmt doch überhaupt gar nicht. Die Uni hat jetzt ja gerade das umgesetzt, was wir im Zuge dieser Debatte um die Studierendenzahlen eben auch diskutiert haben, und ich zumindest fühle mich hier eigentlich sehr gut gehört und habe das Gefühl, dass die Uni das sehr gut umgesetzt hat. Und die Uni braucht eine Planungssicherheit für drei Jahre. Ich meine, wir haben kürzlich gerade der LIEmobil auch diese Planungssicherheit zugestanden, das TAK hat sie und es liegt doch auf der Hand, dass die Uni diese Planungssicherheit auch braucht - nur schon für die Organisation der Studiengänge. Und also ich sehe überhaupt keinen Grund, warum dass diese Planungssicherheit jetzt plötzlich nur noch für zwei Jahre gewährt werden soll. Ich werde also den Antrag der Regierung unterstützen, so wie er daliegt und auch bezüglich dieses Forschungstopfes bin ich sehr dafür, dass wir diese Million bei der Uni belassen. Wir haben es gehört, im Moment haben wir einen Versuch mit diesem Forschungs- und Innovationsförderungsgesetz, den Schaden und den Kollateralschaden, den Sie, werte FBP und DU, ausgelöst haben, in dem Sie Horizon 2020 eigentlich gekippt haben, das ist jetzt eigentlich Schadensbegrenzung, die da gemacht wird. Jetzt gibt es eine riesige Diskussion, weil dieses Gesetz steht und fällt eigentlich auch mit dem Geld, das wir dann da auch zur Verfügung stellen. Und im Moment lese ich fast täglich in der Zeitung, dass eigentlich Innovation gefördert werden soll. Der Herr Regierungschef ist hier sehr aktiv im Moment, neben den Bemühungen des Herrn Wirtschaftsministers, auch Innovation zu fördern. Und es scheint also einen Konsens zu geben, zumindest in der Regierung, dass eben Innovation gefördert werden muss, aber das soll dann nichts kosten. Also für mich sagt man da einfach A, aber nicht B. Also für mich ist klar, dieses Forschungs- und Innovationsförderungsgesetz würde ich sehr gerne, sehr bald im Landtag haben und würde es auch entsprechend ausstatten wollen. Und ja, die Uni ist in der Bredouille, sie musste umschichten, sie musste Forschungsprojekte, denke ich, auch eingrenzen und jetzt wollen Sie hier munter wieder noch etwas davon wegnehmen, Herr Abg. Batliner. Ich verstehe das überhaupt nicht, dass man einfach munter diesen kleinen Rest, der jetzt noch da ist, auch noch umschichten will, eigentlich ohne Not haben Sie diese Diskussion hier angezogen. Und ich finde das eigentlich verantwortungslos, was Sie hier machen. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Ich werde versuchen, mich kurz zu halten. Ja, die Diskussion, die hier jetzt geführt wird, ist eben schon aufschlussreich. Es scheint eben doch so, dass der Forschungsstandort durch die Ablehnung des Horizon 2020 Schaden genommen hat. Und ich möchte auch darauf hinweisen: Das Projekt «Fluidglass» beispielsweise, das die Uni federführend durchgeführt hat, davon wurden eben aus der EU 5 Mio., ich weiss nicht Euro oder Franken, aber das spielt keine grosse Rolle, in unsere Region und in unseren Forschungsstandort investiert. Dasselbe gilt für die Industrie, die dieser Absage immer noch nachtrauert. Sie reden jetzt von einem Standortnachteil und mit dem Forschungsförderungsgesetz, das dann kommen sollte, haben wir keinen Vorteil, sondern dann haben wir wieder das sogenannte Level-Playing-Field, nicht mehr, nicht weniger.Und wie es der Abg. Gerold Büchel treffend sagt, es geht jetzt hier nicht darum, Geld zu verteilen. Wären wir eben bei diesem Horizon 2020 dabei, dann würde dieser Wettkampf um die besten, innovativen Ideen eben genau über dieses Programm ausgeführt werden, wir müssten keine Entscheidungen treffen, welche Projekte den Zuschlag bekommen würden, sondern das würde eben über diese Schiene laufen. Und wir hätten auch noch die grosse Chance gehabt, mehr Geld wieder herauszubekommen, das ist dann zwar in privater Hand, aber trotzdem hätte der Standort, der Wirtschaftsort und auch der Staat am Ende einen Gewinn gehabt. Das wäre eben eine langfristige Investition gewesen, die es unserer Meinung nach richtig gewesen wäre, zu verfolgen, und jetzt müssen wir diesen Preis eben bezahlen. Und wenn wir nicht bereit sind, etwas zu investieren, dann bekommen wir eben auch nichts zurück. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Pio Schurti
Danke, Herr Präsident. Ich kann mich nicht erinnern, auch wenn die Diskussion vor der Mittagspause schon ein paar Stunden zurückliegt, aber ich glaube auch vor der Mittagspause hat niemand gesagt, man müsse jetzt mehr Geld aufbringen in diesem Fonds, sondern es ging sowohl dem Kollegen Batliner wie mir darum, dass es hier eben nicht um eine Äufnung eines Fonds geht für die grundsätzliche Forschungsförderung, sondern tatsächlich ist das eine Million, die zur Uni geht. Und da mag es gute Gründe geben, wie Gerold Büchel sie aufgezeigt hat. Man hat irgendwann einmal beschlossen, diese Million geht jetzt zur Uni, damit sie das Dissertationsrecht bekommt, das ist aber abgeschlossen. Im Moment ist in meinen Augen diese Million falsch bezeichnet. Es steht immer noch da, es dient zur Äufnung dieses Forschungsförderungsfonds, geht aber tatsächlich ausschliesslich zur Uni und die anderen Forschenden haben keine Möglichkeit, auf diesen Ein-Millionen-Topf - und er soll nicht wachsen, ich habe nie gesagt, er soll wachsen - zuzugreifen. Ich bin ganz Ihrer Ansicht, Herr Büchel, nicht jeder, der forscht, hat das Recht, Geld zu bekommen. Ganz sicher nicht. Aber jeder, der forscht, sollte die Möglichkeit haben, um Forschungsgelder anzusuchen. Und dafür wäre eben dieses Geld, diese Million. Vielleicht weiss es der Wirtschaftsminister, seit wann es diese Forschungsförderungs-Million gibt, aber es liegt schon einige Jahre zurück, weiter zurück, als es darum ging, das Dissertationsrecht zu erlangen. Ich kann es nur wiederholen, ich möchte nicht jetzt anregen, dass man mehr Geld in diesen Forschungsförderungsfonds einschiesst oder jetzt schon mehr spricht, sondern ich möchte anregen, und ich habe vorhin gesagt, ich möchte die Regierung drängen, das entsprechende Gesetz voranzutreiben. Und dann haben eben alle Hochschulinstitutionen - bei uns sind es drei - die Möglichkeit, diesen Topf anzuzapfen. Und wenn dann noch jemand sagt, dann entsteht irgendein Verteilungskampf, weil das ja gar nicht viel Geld ist, und dafür würde man dann einen Schaden produzieren, weil dann fehlt der Uni dieses Geld, aber die anderen können, wenn sie diese Million aufteilen müssen, ja gar nichts damit anfangen, weil dann nur kleine Beträge gesprochen werden könnten, da kann ich nur sagen, es gibt viele Forschungsprojekte, die nicht Hunderttausende von Franken kosten. Also man kann zum Beispiel auch einmal eine Dissertation während eines Jahres fördern oder solche Dinge. Und dann reden wir in den Zehntausenden Franken. Also wenn man einen Vorschlag macht, dass man einen bestehenden Topf vielleicht etwas - ich sage es vielleicht mit etwas zu viel Pathos - gerechter verteilt, heisst das noch lange nicht, dass man dann unbedingt diesen Topf vergrössern muss und so weiter. Diese Forderung haben weder ich noch sonst jemand hier drinnen gestellt. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Danke für das Wort, Herr Präsident. Ja, einfach zwei Bemerkungen zu dieser Diskussion. Ich denke auch wie die Abg. Helen Konzett Bargetze, dass wir jetzt in eine Phase kommen sollten, wo wir eine gewisse Konsolidierung der Universität erlauben. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass gewisse Programme nach zwei Jahren schon evaluiert werden können. Ich glaube einfach, aus meiner ganz persönlichen Erfahrung, die ich im Ausland gemacht habe, dass gewisse Dinge einfach mehr Zeit brauchen, um auch zu sehen, ob sie wirken. Natürlich kann man nach einem Jahr die Studenten zählen oder man kann die Abgänge von Weiterbildungsprogrammen zählen, aber ob das dann wirklich nachhaltig ist, das glaube ich nicht, dass das nach einem oder zwei Jahren sichtbar ist. Vielleicht ist es auch nach drei Jahren nicht sichtbar. Ich meine, wir müssten jetzt wirklich uns einmal entschliessen, der Universität eine Phase der Konsolidierung zu erlauben, damit auch gewisse Neuerungen, die jetzt gemacht werden, die geplant werden, auch greifen können. Deshalb werde ich den Antrag auf zwei Jahre nicht unterstützen.Dann habe ich mir erlaubt, in der Zwischenzeit das Landtagsprotokoll der Horizon 2020-Debatte zu öffnen und gewisse Dinge nachzulesen. Das hat jetzt keinen Sinn, das alles wieder aufzufrischen, das werde ich auch nicht machen. Aber damals wurde ganz klar gesagt von vielen Abgeordneten hier im Haus, und die LIHK hat uns damals auch so informiert, dass etwa CHF 370 Mio. privat von den Industriebetrieben, Unternehmen, jährlich in die Forschung investiert werden, CHF 370 Mio. und CHF 1 Mio. öffentliche Gelder - also das ist das Verhältnis, ich sag einmal, 99% zu 1%. Sie haben ja gesagt, die FBP hat das abgelehnt. In der FBP gibt es immer wieder einzelne Rufer, wer das auch immer sei, ist dahingestellt. Es geht mir auch nicht darum, aber wir müssen uns schon fragen: Was wollen wir denn wirklich erreichen? Ich habe mich damals auch für dieses Gesetz ausgesprochen, aber wir müssen auch realistisch sein. Muss den sofort der Staat kommen, wenn jemand forschen will? Muss denn der Staat diese Gelder zur Verfügung stellen? Da bin ich überhaupt nicht überzeugt. Also ich meine, das ist doch nicht unbedingt eine staatliche Aufgabe, hier alle Gelder sofort zur Verfügung zu stellen, wenn man sie braucht. Da muss man sich halt vielleicht auch selber irgendwie organisieren oder eben auch über private Geldgeber die Mittel beschaffen. Das tut ja die Universität zu einem ganz grossen Bereich auch, das ist ja im Bericht und Antrag auch dargelegt, die Universität muss ja in einem viel grösseren Bereich Eigenmittel finanzieren, wie zum Beispiel eine HSG. Also es ist ja nicht so, dass wir der Universität einfach das Geld nachschiessen und sie sich da einfach locker aus diesem Fonds bedienen kann. Nein, sie müssen sich auch um private Finanzierungsmöglichkeiten bemühen. Ich wäre froh, wenn wir jetzt hier nicht in eine Forschungsförderungsgesetz-Diskussion kommen. Weil ich werde gar nichts zustimmen. Also ich werde jetzt hier nicht anfangen, sogenannte Hüftschüsse mitzutragen; das mache ich nicht mit. Also bitte verstehen Sie mich nicht falsch, aber es geht jetzt hier um diesen Finanzbeschluss, natürlich müssen wir hier die Auswirkungen diskutieren, aber ich werde nichts anderem zustimmen. Das muss ich einfach ganz klar sagen. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Sie sprechen mir aus der Seele, das wäre mir auch ein Anliegen, dass wir uns nicht allzu weit vom vorliegenden Antrag entfernen.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Ich habe mich, glaube ich, nicht präzise genug ausgedrückt, wenn ich dem Abg. Pio Schurti zuhöre. Ich wollte nicht sagen, dass diese Million dafür notwendig war, um die Grundlagen eines Disserationsrechts zu erschaffen. Das ist nicht das Thema. Was man gemacht hat: Die Universität war im Bachelor-/Mastersystem und wollte zusätzlich die Doktoratsstudiengänge anbieten. Damit sie das kann, muss sie forschen, sonst kann ich nicht vernünftig eine Dissertation schreiben. Und damit sie forschen kann, und das macht sie ja regelmässig, sie bietet ja nicht zwei Jahre ein Doktoratsstudium an und dann nicht mehr, braucht sie regelmässig Geld. Jetzt könnten wir hier drinnen noch darüber diskutieren, ob es günstiger geht, ich denke, das bringt uns nicht wirklich weiter. Damit sie das auf jeden Fall tun können, weil wir haben ja gesagt, wir wollen eine Universität mit Dissertationsrecht, müssen wir das entsprechende Geld zur Verfügung stellen, das haben wir gemacht. Und so läuft es bis heute, weil wir nichts daran geändert haben. Das zum einen.
Nun zu Ihrer Ansicht bezüglich jeder der forscht, sollte die Möglichkeit haben, Gelder zu beantragen. Das ist in der Theorie eine schöne Sache, aber wenn Sie das komplette Forschungsspektrum hernehmen und Sie das öffnen wollen - ich weiss nicht, wie Sie sich das vorstellen von der Kultur bis zur Politik bis zu den Wirtschaftswissenschaften, der Architektur, wenn da jeder ein Projekt eingibt. Dann kann es sein, dass einmal ein Jahr oder zwei in den Geisteswissenschaften sind, dann zwei vielleicht einmal bei den Naturwissenschaften und die anderen stehen dann im Trockenen. Ich weiss nicht, wie Sie sich da eine stabile Struktur vorstellen, wenn Sie nicht gewährleisten können, dass über diese komplette Bandbreite einigermassen eine Planungssicherheit daliegt. Das einmal zur prozeduralen Problematik.Wenn Ihnen das ein Anliegen gewesen wäre, dann gebe ich der Abg. Helen Konzett Bargetze recht, dann hätten Sie vielleicht Horizon 2020 wirklich als Option nehmen sollen. Nur, das wollte ich kurz noch einmal aufnehmen. Es greift ein wenig kurz, wenn Sie sagen, mit dem Horizon 2020 haben die FBP und DU genau das hier «gestallt». Das hat ja mit dem hier gar nichts zu tun oder wären Sie hingegangen und hätten gesagt, okay, die CHF 32 Mio., die binden wir jetzt, das geht raus und jeder hier drin kann jetzt beantragen, und «by the way», die ganzen Töpfe, die wir jetzt direkt an das Liechtenstein Institut geben und direkt an die Uni geben, die setzen wir auf Null, beantragt und wenn es gut geht, dann kriegt ihr dann noch Geld zurück. Das wäre zwar jetzt vom Wettbewerb der besten Ideen in der Theorie top gewesen, nur, ich weiss nicht, ob Sie dann für zwei, drei Jahre eine Übergangsfinanzierung gebraucht hätten beim Liechtenstein Institut, weil die EU oder die Kommission in Brüssel oder wo auch immer gesagt hätte, ja, da gibt es drei spannendere Projekte in Irland oben. Wir hätten hier jährlich CHF 4 bis 5 Mio. gemäss dem Bericht und Antrag da hinausgeschickt, jedes Unternehmen hätte mit beantragen können, Projekte mitmachen können, aber ob unsere öffentlichen Institutionen CHF 2 Mio. da herausgekriegt hätten, jährlich, nachhaltig, also das können Sie erzählen, wem Sie gerne wollen. Mir ist da lieber, wenn ich sage, okay, die drei Institutionen, die machen das, die unterstützen wir, die sind eh schon klein genug, um Forschung zu betreiben, da stellen wir sicher, dass die Planbarkeit und gewisse Rahmenbedingungen haben. Was wir vergessen haben zu fragen, wenn wir uns die CHF 32 Mio. einsparen, sprich CHF 4 bis 5 Mio. pro Jahr: Wären vielleicht noch CHF 500'000 oder CHF 1 Mio. Direktfinanzierung hier im Land in einen Topf tragbar oder nicht? Das wäre die Frage gewesen, die der Landtag hätte beantworten sollen. Aber einfach zu sagen, das Horizon 2020 löst all unsere Probleme, das ist ein wenig gar plakativ. Ich denke, wir sind klein genug, dass man die öffentlichen Institutionen, die auf diese Gelder angewiesen sind, direkt finanzieren kann. Über ein Gesetz kann man es vielleicht noch mit ein wenig Wettbewerb versehen, aber wenn Sie denken, Sie können die komplette Forschungspalette abdecken mit CHF 2 Mio., dann sage ich Ihnen: Viel Spass. Da werden Sie nachher gar nichts mehr haben, weil keine einzige Institution irgendetwas vernünftiges ausbauen kann, weil sie nicht weitersieht wie drei Jahre. Das tut mir leid, das ist blanke Theorie. Entsprechend verstehe ich den Wirtschaftsminister und auch die Bildungsministerin, das Thema bei uns, bei dieser Grössenordnung, das geht an die Atomspalterei, wenn Sie hier breit gehen wollen. Das ist für mich Theorie, entsprechend hoffe ich, dass Ihnen da ein guter Wurf gelingt, weil einfach ist es ganz sicher nicht. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich werde mich kurzfassen. Ich möchte mich einfach noch einmal kurz äussern zum Abg. Büchel und zur Abg. Helen Konzett Bargetze, weil ich direkt angesprochen wurde. Ich habe hier einfach eine Frage aufgeworfen und ich denke, diese Frage war berechtigt. Und wenn Sie, Frau Konzett Bargetze, hier einen Kollateralschaden orten, dann orten Sie das so. Dann macht das für mich genauso keinen Sinn. Es hat sich daraus eine Debatte entwickelt und da scheint dann doch irgendwo Fleisch am Knochen zu sein, weil wie diese Gelder aufgeteilt werden, das macht irgendwo keinen Sinn. Ich habe das ausgeführt. Und es geht nicht darum, dass jedermann, der ein bisschen forscht, Herr Abg. Büchel, einfach irgendetwas beantragen kann. Ich habe einfach auf die Ungleichheiten hingewiesen. Und die Universität Triesen - und es kann sich nicht jeder Universität nennen - die ist nun seit zehn Jahren tätig, die hat einen anerkannten Leistungsausweis und das ist nicht einfach jedermann. Das ist nicht einfach ein Verein, der irgendwo einmal kurz etwas publiziert. Also da möchte ich doch irgendwo sagen, das muss man schon ein bisschen differenzieren. Sonst frage ich Sie: Warum unterstützten wir das Liechtenstein Institut? Auf welcher Basis? Warum machen wir das dort? Und warum in Triesen nicht? Also mir ist klar, es ist kein Wunschkonzert, wir müssen den Staatshaushalt sanieren, aber irgendwo, wenn eine anerkannte Institution mit einem derartigen Leistungsausweis einfach nichts erhält, dann finde ich das nicht in Ordnung.Und wenn das jetzt einfach der Universität in Vaduz zugewiesen wird und alles unter deren Fittiche ist, ist das vielleicht historisch so gewachsen, aber man darf das doch infrage stellen. Ich will der Universität nichts nehmen, wenn Sie mir heute Morgen zugehört haben, kann ich mit diesem Bericht und Antrag leben und ich unterstütze diesen Bericht und Antrag. Also es geht mir nicht darum, der Universität etwas zu nehmen. Aber mir geht es um die Zukunft. Und das hat auch nichts mit Horizon 2020 zu tun, das ist für mich eine ganz andere Diskussion, ob wir CHF 30 Mio. oder mehr nach Brüssel schicken oder anerkannte, etablierte Institutionen, die aus Privatinitiative etwas aufgebaut haben und wenn die etwas benötigen - ich kenne den Bedarf zu wenig -, dass man das zumindest prüft und anschaut, und wenn es da einen Bedarf gibt, dass das irgendwo unterstützt wird. Und wir reden auch immer von Gleichbehandlung und so weiter. Wie das gemacht wird, da bin ich offen. Ich bitte die Regierung einfach, das zu prüfen, wenn die etwas nötig haben, dann soll sie das ergebnisoffen anschauen und nicht einfach sagen: Ach, ihr seid privat und das geht alles an die Uni nach Vaduz. Das ist einfach nicht fair und nicht in Ordnung. Das ist meine Meinung, da kann man geteilter Meinung sein, wir müssen hier auch keine Forschungsdebatte führen, aber ich denke, diese Frage ist berechtigt und das kann man durchaus diskutieren. Und ich bin froh, wenn die Regierung das ergebnisoffen prüft, wenn da dann was kommen wird. Man kann sich auch fragen, wenn ein Liechtensteiner in Zürich studiert, da schicken wir Geld ins Ausland. Wenn ein Liechtensteiner in Liechtenstein doktoriert, da schicken wir nichts. Wenn das für Sie sinnvoll ist, Frau Helen Konzett Bargetze, dann ist das Ihre Sache, wenn Sie hier einen Kollateralschaden orten, dann ist das Ihre Sache. Ich bin froh, dass wir diskutiert haben, weil ich denke, so eine einseitige Geschichte ist das nicht. Und das soll man einfach anschauen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Ja, erlauben Sie mir noch kurz, auf das Votum des Abg. Lageder zurückzukommen betreffend Horizon 2020. Also da ist es dann schon so, die Folge dieser Ablehnung, die ist sehr handfest, nämlich, dass wir CHF 32 Mio. nicht nach Brüssel geschickt haben. Und das ist absolute Träumerei, wenn Sie jetzt auch noch behaupten, dass man die Möglichkeit gehabt hätte, mehr als diese CHF 32 Mio. wieder zurückzuholen aus Brüssel. Schauen Sie sich sämtliche Vorgängerprogramme an und schauen Sie, Sie werden sehen, wir haben immer massiv draufbezahlt. Die Fakten sind hier doch einfach klar, diese Programme wurden in der Vergangenheit von Liechtensteins Wirtschaft nur marginal genutzt und das grosse Geld ist in Brüssel hängengeblieben. Und noch einmal: Liechtenstein ist Forschungsweltmeister. Und das können Sie gemessen am BIP nehmen, an Forschungsausgaben, das können Sie gemessen an Patenten nehmen pro Kopf der Bevölkerung und, und, und. Und das eben trotz nur einer marginalen Nutzung von EU-Programmen in der Vergangenheit, das trotz dem, dass wir kein Forschungsförderungsgesetz gehabt haben. Also offensichtlich läuft das ganz gut und ich glaube, die Politiker sollten sich nicht um ein Problem kümmern, das kein Problem ist. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Die Horizon 2020-Debatte möchte ich nun wirklich beendet wissen. Wir haben das vor Monaten sehr ausführlich diskutiert und haben auch jetzt wieder beide Seiten gehört. Ich denke, damit reicht es. Und ich übergebe jetzt das Wort der Frau Regierungsrätin Frick.Regierungsrätin Aurelia Frick
Sie verzeihen mir, Herr Präsident, wenn ich doch mit dem heissen Thema anfange, nämlich mit dem Forschungsfonds, nicht mit Horizon 2020, aber mit dem Forschungsfonds. Kurz zur Geschichte: Die Forschung wird in Liechtenstein auch von der UFL, der IAP, dem Historischen Verein und der Botanisch-Zoologischen Gesellschaft betrieben. Wir haben also diverse Institutionen, die in Liechtenstein Forschung betreiben, die sicherlich auch wichtig ist. Ausserdem gibt es diverse Aufträge, die auch die Regierung immer wieder im Rahmen ihrer Mandate und im Rahmen der Arbeit der Ämter in Auftrag gibt. Der Staat bezahlt für die Forschung CHF 1 Mio. an das Liechtenstein Institut, CHF 250'000 an den schweizerischen Nationalfonds, CHF 250'000 an den österreichischen Fonds. Dann gibt es unregelmässige Projektbeiträge an den Historischen Verein, Aufträge an das Liechtenstein Institut, einen weiteren Trägerbeitrag an das NTB, Beteiligung an RhySearch und IUV-Beiträge für Liechtensteiner Doktorandinnen und Doktoranden in der Schweiz. Wir haben also eine grosse Bandbreite von Forschung, die wir unterstützen und die auch von Liechtenstein aus betrieben wird. Und das ist gut und wichtig für unser Land.Wir haben uns für eine Universität entschieden. Der Landtag hat sich auch dafür ausgesprochen, dass an unserer Universität doktoriert werden können soll. Dazu braucht die Universität Mittel, um Forschung betreiben zu können. Man hat im Jahr 2007 erstmals CHF 300'000 für Forschung zur Verfügung gestellt, und dann ab dem Jahr 2010 einen Pauschalbetrag für Lehre und Forschung sowie für Forschungsförderung entrichtet. Dann in der Diskussion 2011 für die Beiträge 2012/2013 hat man CHF 1 Mio. für den Forschungsförderungsfonds gesprochen und dann für das 2014 bis 2016 noch einmal. Es ist auch nicht unbedingt eine Äufnung, sondern es ist ein Forschungsförderungsfonds, der Gelder zur Verfügung stellt, wenn Konzepte eingereicht werden, auf deren Rahmen geforscht werden soll und dann, wie ich schon heute Morgen ausgeführt habe, wird nach einer genauen Vorgabe entschieden, ob das entsprechende Projekt unterstützt werden soll/kann oder nicht. Die Universität macht das sehr professionell, auch wenn wir über die Grenzen schauen und schauen, wie das grössere Schweizer Universitäten machen, mit denen können wir uns bei diesen Abläufen sehr gut messen. Und ja, damit ich es noch ausgesprochen habe, die Uni soll diese Million für die Forschung bekommen. Sie braucht sie und verwendet sie sorgfältig, vor allem für das, was der Landtag immer wieder gefordert hat, nämlich für die regionale Verankerung und für Forschung, die für die Region für uns selber wichtig und notwendig ist.In diesem Zusammenhang wurde noch etwas erweitert die Frage gestellt, wie es sich mit der UFL verhält. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir diese Million so, wie wir sie von der Regierung aus beantragen, der Universität zur Verfügung stellen. Und Herr Abg. Batliner, mir können Sie ganz gerne ein Ja abringen, dass ich das gerne auch prüfe und anschaue. Die UFL hat bislang keinen Antrag gestellt. Was wir wissen ist, dass wir unter Spardruck stehen, aber natürlich, wenn ein Antrag kommt, werden wir das hochprofessionell prüfen. Ich glaube, das sollte sich von selbst verstehen.
Dann möchte ich noch auf Art. 43 des Hochschulgesetzes verweisen. Es wurde hier drinnen jetzt verschiedentlich diskutiert, ob es denn einen Anspruch gibt auf Forschungsförderung. Wenn Sie vom Hochschulgesetz Art. 43 lesen: «Die Erteilung einer Bewilligung für die Errichtung und Führung einer Hochschule verdient keinen Anspruch auf Staatsbeiträge.» Also es gibt keinen Anspruch, das zu unterstützen. Und dann haben wir verschiedene Institutionen, wie beispielsweise unser Liechtenstein Institut, mit dem haben wir eine Leistungsvereinbarung, da war ich auch hier drinnen vor einem Monat für den Staatsbeitrag. Und gemäss Art. 43 Abs. 2 Bst. b kann das Land somit auch Beiträge sprechen. Aber wir brauchen ent-weder eine Leistungsvereinbarung oder eine gesetzliche Grundlage, so wie wir es bei der Universität haben, sonst können und sollen wir keine Beiträge sprechen.Dann wurde noch die Diskussion geführt in Bezug auf die sogenannte «Strafklausel» in der Leistungsvereinbarung. Wir haben in der heute gültigen Leistungsvereinbarung, ich nenne es jetzt einfach salopp diese «Strafklausel» drin von diesen CHF 15'000 - es sind übrigens CHF 15'000, die ich vorgelesen habe. Diese Leistungsvereinbarung dauert bis Ende 2016. Der Bericht und Antrag, den wir jetzt vor uns haben, ist für die Jahre 2017/2018/2019. Die Regierung wird also auch eine neue Leistungsvereinbarung ausarbeiten. Es wird also eine neue Leistungsvereinbarung geben und basierend auf dem Hintergrund, dass ich, aber auch die Regierung der Ansicht ist, dass wir mit der Eignerstrategie, die wir Ihnen hier vorlegen, mit der Strategie, die die Universität ausgearbeitet hat und die wir hier auch zugrunde legen, sehr gute Parameter und Rahmenbedingungen und Leitplanken gesetzt haben für das Weiterarbeiten der Universität. Und wir sind der Ansicht, dass wir der Universität nun diesen Pauschalbeitrag zur Verfügung stellen sollen für die Zukunft. Die Universität soll die Planungssicherheit haben, die Universität soll wissen, basierend auf welchen Parametern sie weiter arbeiten kann für die Zukunft. Und deshalb wurde auch das Wort «maximal» aus dem Finanzbeschluss herausgestrichen. Ich glaube, das ist kein Drama, wenn man das drinnen haben wollen würde, aber für mich war es klar, dass die Kontinuität, Verlässlichkeit und Stabilität gewährleistet sein soll. Wir haben die Rahmenbedingungen gesetzt und für mich ist es klar, dass die Universität basierend auf diesen Rahmenbedingungen mit klaren Parametern von der Regierung arbeiten kann und soll.Übrigens muss die Finanzierung nicht unbedingt zwingend an eine Formel geknüpft sein, die alljährlich zu einer allfälligen Kürzung oder Erhöhung führt. Dies entspricht übrigens auch der Praxis in unseren Nachbarländern, in der Schweiz und in Österreich. In beiden Ländern wird die Höhe des Staatsbeitrages aus dem voraussichtlichen Finanzbedarf und nicht aufgrund von irgendwelchen Formeln ermittelt. Also so, wie wir das auch machen, machen auch die Universitäten in der Schweiz und in Österreich eine Planung und sagen, das ist der Bedarf und diese Parameter legen wir diesem Bedarf zugrunde. Einer der Parameter wird auch in Zukunft sein, dass man sich ein Ziel gibt, was für eine Bandbreite an Studierenden man haben möchte, aber das ist ein Zielwert und soll nicht ein Parameter sein, um das Pferd vom Schwanz aufzuziehen, sondern, dass man das Pferd hinstellt und sagt, was soll ungefähr da drin sein. Also das ist das Ziel. Ziel der Eignerstrategie muss es auch sein, der Regierung die notwendigen Instrumente zu geben, damit sie die Oberaufsicht wahrnehmen kann. Das ist mit der vorliegenden Eignerstrategie auf jeden Fall der Fall und mit dieser revidierten Eignerstrategie, die wir heute vorliegend haben, wurde eine gute Basis gesetzt, welche ein Resümee der Zielerreichung per Ablauf der Periode Ende 2016, aber auch bei Ablauf der Periode Ende 2019 ermöglichen soll. Wir haben also klare Parameter zur Hand.Dann wurde noch die Frage zu Art. 24 Hochschulgesetz gestellt, ob man hier eine Abänderung machen soll. Wir haben heute in Liechtenstein ein relativ striktes Hochschulgesetz und auch eine relativ strikte Hochschulverordnung. Bisher liefen wir mit diesen eher strikten Rahmen- und Aufnahmebedingungen in unserem Gesetz sehr gut. Ich glaube, es dient auch dem Erhalt des Bildungsstandortes, dass man besser nicht zu freizügig ist in der Aufnahme von neuen und zusätzlichen Studiengängen. Und gerade in den Bereichen von Weiterbildungsmastern, die in der Öffentlichkeit auch gerne mit ganz regulären Mastern gleichgesetzt werden, ist Vorsicht geboten, dass wir nicht plötzlich zu den «Billig-Mastern» heruntergestuft werden, sondern dass unsere Master, die an unserer Universität gemacht werden können, auch weiterhin als sehr anerkannte Master gelten sollen. Heute ist es nötig, dass man eine Matura mit Berufserfahrung mitbringt im einschlägigen Feld, ein bereits abgeschlossenes Studium oder ein Weiterbildungsstudium im Umfang von 60 ECTS. Und im Moment ist nicht vorgesehen, dass wir hier eine Änderung vornehmen, aber natürlich habe ich - und auch meine Mitarbeiter - den Hinweis von Ihnen entgegengenommen. Aber mir ist es heute ein Anliegen zu sagen, dass wir nicht wollen, dass es einen «Billig-Master» gibt und dass wir hier grosse Veränderungen wollen, sondern wir müssen Master anbieten können, die auch über die Grenzen und regional gut anerkannt sind. Ich glaube, ich habe alle Fragen beantwortet.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank, Frau Regierungsrätin.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank der Frau Regierungsrätin für ihre Ausführungen. Ja, zu dieser Leistungsvereinbarung: Sie sagen berechtigt, diese gilt bis Ende 2016, dieser Finanzbeschluss bezieht sich aber auf die Periode 2017 bis 2019. Aber wenn wir hier dieses «maximal» nicht mehr drinnen haben, dann wird sich die Leistungsvereinbarung für die Jahre 2017 bis 2019 anpassen müssen, denn dann haben Sie keine Möglichkeit, diese «Strafklausel» von CHF 15'000 pro Student einzufordern. Ich denke, wir greifen hier durchaus dieser Leistungsvereinbarung vor. Wenn wir die Leistungsvereinbarung beibehalten möchten für die Jahre 2017 bis 2019 - mit dieser Reduktionsklausel, dann müsste man hier ein «maximal» hineinsetzen nach meinem Dafürhalten. Ansonsten passen wir jetzt im Prinzip indirekt diese Leistungsvereinbarung an.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, danke für das Wort. Es ist unsere Absicht, dass wir der Universität Kontinuität, Verlässlichkeit und Stabilität geben. Wir, die Regierung, sind der Überzeugung, dass wir mit der Eignerstrategie ein gutes, fassbares Mittel haben, um der Universität auch Leitplanken vorzugeben, innerhalb von deren sie arbeiten soll. Wir werden das präzisieren mit einer Leistungsvereinbarung - auch in Zukunft. Die jetzige Leistungsvereinbarung wird Ende 2016 auslaufen, die ist also befristet abgeschlossen. Es wird ohnehin eine neue Leistungsvereinbarung geben. Und ich selber bin der Überzeugung - und da darf man einfach auch einmal über die Geschichte kluger und gescheiter werden -, dass es nicht richtig war, sich als alleinigen Parameter die Anzahl Studierenden vorzunehmen. Wir haben auch international den Vergleich gemacht - es ist nicht zielführend, wenn man die Studierendenzahlen als alleinigen Parameter heranzieht. Das macht keine einzige Universität in der Schweiz, auch keine einzige Universität in Österreich, diesen als einzigen Parameter heranzuziehen. Und ich glaube es ist auch richtig, wenn wir uns hier an die Erfahrungen aus Österreich und der Schweiz anlehnen. Sollte der Landtag in Zukunft wünschen, dass dieser Parameter weiterhin miterfasst ist, dann steht dem meines Erachtens nichts entgegen, das auch weiterhin in der Leistungsvereinbarung beizubehalten oder aufzunehmen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Patrick Risch
Besten Dank. Ich möchte noch einmal zurückkommen auf die Verordnung, Art. 24. Ich verstehe, dass wir keinen «Billig-Master» wollen in Liechtenstein, aber ich finde doch, viele Jahre Berufserfahrung wiegen so viel auf wie ein Studium, das man abgeschlossen hat an irgendeiner anderen Universität. Deswegen möchte ich doch beliebt machen, dass man die Entscheidungen mal prüft und schaut, wie es in anderen Universitäten oder Hochschulen ist, ob es da lockerere Aufnahmebedingungen gibt. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Danke nochmals für den Hinweis, wir werden das sehr gerne machen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Damit haben wir die Eignerstrategie für die Universität Liechtenstein zur Kenntnis genommen und können uns dem Finanzbeschluss zuwenden. Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 steht zur Diskussion.
Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich stelle den Antrag, dass im Titel des Finanzbeschlusses und im Art. 1 die Jahreszahl 2019 durch 2018 ersetzt wird. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Frank Konrad
Danke, Herr Präsident. Ich stelle den Antrag, dass das Wort «maximal» zwischen jährlich und CHF 13'800'000 eingesetzt wird. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich lasse über diese beiden Anträge unverzüglich abstimmen. Zuerst über den Antrag des Herrn Abg. Harry Quaderer, im Titel des Finanzbeschlusses und in Art. 1 die Jahreszahl «2017 bis 2019» durch «2017 und 2018» zu ersetzen. Ist dieser Antrag korrekt?Abg. Harry Quaderer
Fast korrekt, ich wollte nur die Jahreszahl 2019 durch 2018 ersetzen. 2017 bleibt bestehen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ich habe noch eine Verständnisfrage an den Abg. Quaderer. Kommt dann auch noch ein Antrag bei Art. 2?Landtagspräsident Albert Frick
Den werden wir dann gesondert behandeln. Sie haben den Antrag gehört. Wir können darüber abstimmen. Wer dem Antrag des Abg. Harry Quaderer die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: 7 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 7 Ja-Stimmen nicht stattgegeben. Ich lasse jetzt über den zweiten Antrag abstimmen. In Art. 1 das Wort «maximal» einzufügen, dass es also heisst: «...für die Jahre 2017 bis 2019 jährlich maximal CHF 13'800'000 aus.» Gibt es hierzu Fragen? Es scheint klar zu sein. Damit können wir abstimmen. Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: 12 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 12 Ja-Stimmen bei 25 Anwesenden nicht stattgegeben. Somit können wir weiterlesen. Art. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 steht zur Diskussion.
Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke. Herr Landtagspräsident, wir haben nicht über den Artikel 1 abgestimmt in seiner ursprünglichen Form.Landtagspräsident Albert Frick
Müssen wir nicht. Wir werden über den Finanzbeschluss als ganzes abstimmen, sofern er unverändert bleibt. Aber vielen Dank für Ihren Hinweis. Gibt es Wortmeldungen zu Art. 2? Das ist nicht der Fall, wir können weiterlesen. Art. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 5 steht zur Diskussion.
Regierungsrätin Aurelia Frick
Irgendwie und irgendwo hat sich ein Tippfehler eingeschlichen. Der eben vorgelesene Artikel heisst natürlich Art. 4 und nicht Art. 5.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank für diesen Hinweis. Keine weiteren Wortmeldungen. Somit können wir über den Finanzbeschluss befinden. Wer dem vorliegenden Finanzbeschluss die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat dem Finanzbeschluss mit 22 Ja-Stimmen bei 25 Anwesenden die Zustimmung erteilt. Damit haben wir Traktandum 11 erledigt. -ooOoo-