Bewilligung von Nachtragskrediten (IV/2015) (Nr. 105/2015)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir gehen über zu Traktandum 4: Bewilligung von Nachtragskrediten (IV/2015). Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 105/2015. Wird hierzu das Wort gewünscht?Abg. Christine Wohlwend
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe den Bericht und Antrag wohlwollend zur Kenntnis genommen, habe allerdings noch einige kleine Detailfragen. Die beantragten Zusatzkosten in diesem Bericht und Antrag beziehen sich auf den Bereich Wohnen des HPZ, und die Leistungsvereinbarung vom 3. März 2015 beinhaltet explizit diesen Bereich noch nicht oder nicht. Hier eine Frage an die Regierung: Ist dies a) korrekt, und b) wie ist der Stand der Leistungsvereinbarung mit dem Bereich wohnen? Die zweite Frage, die ich hier habe: Ist es korrekt, dass es sich hier um mengenmässig induzierte Kosten handelt, also sprich, wenn hier von Klienten gesprochen wird, dann lösen diese Klienten diese Kosten auch direkt aus, und es sind nicht allgemeine Overhead-Kosten, die hier nachfinanziert werden? Die dritte Frage ist möglicherweise etwas seltsam: Von wem stammt die Begründung dieses Berichts und Antrags? Denn wenn ich auf Seite 7 den Satz lese: «Sollte der Nachtragskredit nicht bewilligt werden, müssten die Klienten entlassen und andernorts platziert werden», so erinnert mich das an eine Drohkulisse, die wir im letzten Jahr vom HPZ bereits gehört haben, und das entspricht nicht einem Ton, den ich jetzt in diesem Bericht und Antrag gerne hören würde. Vielen Dank für Ihre Antworten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ja, ich möchte mich dem Votum der Kollegin Wohlwend anschliessen. Wenn ich den Antrag richtig verstehe, dann sind das ja Klientinnen und Klienten, die bisher im Ausland platziert waren und via wirtschaftliche Sozialhilfe finanziert wurden. Die möchte man nun in Liechtenstein platzieren. Es wurden auch verschiedene Unterbringungsmöglichkeiten geprüft: LAK, TWG und HPZ, und das HPZ wurde als die beste Möglichkeit evaluiert. Für mich gibt es hier eigentlich zwei Punkte, die man einmal anschauen könnte. Offenbar laufen diese Personen ja bereits unter dem Posten «wirtschaftliche Sozialhilfe», also die Finanzierung, die Unterbringung, ist irgendwo schon gesichert gewesen. Für das HPZ sind es dann neue Klienten, weshalb man diesen Nachtragskredit sprechen muss. Konsequenterweise müsste man doch den Punkt «wirtschaftliche Sozialhilfe» dann um diesen Betrag reduzieren, nehme ich an. Das ist der erste Punkt.Und der zweite Punkt: Bei einer Unterbringung im LAK oder der TWG müssten die Gemeinden die Hälfte der Kosten übernehmen. Beim HPZ ist dies meines Wissens nicht der Fall, und die Kosten gehen vollumfänglich zum Staat. Ich habe mich einfach gefragt: Warum haben wir soziale Institutionen, wo die Gemeinden zur Hälfte mitfinanzieren müssen, und eine Institution, wo nur das Land die Kosten trägt? Also ich verstehe nicht, wie das zustande kommt, vielleicht müsste man auch mit den Gemeinden einmal eine Lösung finden. Ansonsten gibt es ein Pingpongspiel zwischen den Institutionen und das würde ich dann im Sinne der Klienten nicht gut finden. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Die Fragen der Abg. Judith Oehri und Christine Wohlwend zielen ungefähr in dieselbe Richtung und ich möchte versuchen, sie gemeinsam zu beantworten. Ja, es gibt eine Leistungsvereinbarung und in dieser Leistungsvereinbarung ist eben ein maximaler Leistungsumfang festgelegt, der mit dem entsprechenden Betrag abgegolten wird, und es ist auch ein Tagessatz festgelegt, der bezahlt wird für diese Leistungen. Wenn nun mehr Leistungen gebraucht werden als geplant wurden, dann mündet das in einem Nachtragskredit. Ich denke, das ist die sauberste Art zu arbeiten. Man budgetiert aufgrund der besten Kenntnisse zum Zeitpunkt der Budgetierung und schaut dann, wie sich das Jahr entwickelt, und je nachdem braucht es dann einen Nachtragskredit. Und der muss dann auch gut begründet werden. In diesem Fall kann man nicht alle Fälle über einen Kamm scheren, sondern ich möchte Ihnen vorlesen, was das für Fälle waren: Eine Person wurde aus einer Schweizer Einrichtung übernommen. Eine Person konnte nach einem Klinikaufenthalt nicht mehr nach Hause entlassen werden, in der LAK war kein Platz in diesem Moment, daher war eine Rückkehr nicht möglich und man musste diese Person eben beim HPZ betreuen. Die nächste Person konnten die Eltern nicht mehr betreuen, weil die Eltern über 80 Jahre alt sind, und deshalb musste die Person untergebracht werden. Dann wurde eine weitere Person aus einer Schweizer Einrichtung übernommen. Dann gab es auch einen Abgang: Es gab eine Person, die in Zukunft selbständig wohnen kann. Eine weitere Person hat ein Geburtsgebrechen. Eine weitere Person wurde völlig isoliert und verwahrlost aufgefunden, und ein sofortiger Eintritt hat sich dann aufgedrängt. Und bei einer Person ist die Heilung nicht so verlaufen, wie sie geplant war, und deshalb musste sie länger bleiben. Also es wird jeder Fall zusammen mit dem ASD angeschaut und dann wird eben festgelegt, wie die Kostentragung ist. Die Kostentragung durch die Gemeinden oder durch das Land ist nicht im Vordergrund bei der Platzierung von Klienten, sondern es steht das Wohl des Klienten und auch seiner sozialen Umgebung, also auch seiner Familie, im Vordergrund. Und da ist es manchmal besser, Personen in Liechtenstein zu platzieren, weil sie dann in der Nähe ihrer Verwandten sind, anstatt sie in der Schweiz, weit weg, zu platzieren.Die Platzierung einer Person beim HPZ im Gegensatz zur Platzierung in der Schweiz löst natürlich unterschiedliche Kostenfolgen aus, das haben Sie gesagt, Frau Abg. Oehri. Und diese Kostenfolgen sind eben deshalb so, weil von der wirtschaftlichen Sozialhilfe, von der die anderen Institutionen bezahlt werden, die Gemeinden eben immer die Hälfte bezahlen. Das war früher bei der IV auch so. Jetzt, durch die Übernahme der Finanzierung des HPZ durch den Staat zur Gänze, wurde eben dieser Finanzierungsschlüssel zuungunsten des Landes verändert, wenn eine Person in Liechtenstein platziert wird und nicht in der Schweiz. Das ist so, entsprechend ist jetzt auch eine Entlastung prognostizierbar für die wirtschaftliche Sozialhilfe, aber auch für die LAK und auch für die IV. Es findet eine Verschiebung statt, und diesen Satz - sie müssen entlassen oder andernorts platziert werden -, das bitte ich Sie, nicht als Bedrohung zu verstehen, sondern einfach als Konsequenz dessen, dass man vor Ablauf des Jahres schon sieht, dass man in einen Nachtragskredit reinläuft, und wenn dieser nicht gesprochen würde, dann müsste man andere Lösungen finden, damit nicht dieses Konto des HPZ belastet wird. Also ich bitte Sie, das nicht als Drohung zu verstehen, sondern einfach als Konsequenz dessen, wenn zu wenig Geld zur Verfügung stünde. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christine Wohlwend
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte meine Frage noch einmal wiederholen. Die Zusatzkosten fallen gemäss Bericht und Antrag im Bereich Wohnen an. Sie, Herr Regierungsrat Pedrazzini, haben soeben ausgeführt, dass eine Leistungsvereinbarung mit dem HPZ vorliegt. Gemäss Ihrer Medienmitteilung vom März betrifft dies den Bereich Werkstätten und nicht den Bereich Wohnen. Gemäss Medienmitteilung ist der Bereich Wohnen in Ausarbeitung, und hier würde ich gerne den Stand wissen der Leistungsvereinbarung mit dem HPZ - Bereich Wohnen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Meines Wissens ist diese Leistungsvereinbarung abgeschlossen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen. Somit können wir den Finanzbeschluss lesen. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit können wir abstimmen.
Wer dem vorliegenden Finanzbeschluss über die Bewilligung von Nachtragskrediten (IV/2015) die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 25 Stimmen einhellig die Zustimmung erteilt. Gleichzeitig haben wir Traktandum 4 abgeschlossen. -ooOoo-