Abkommen vom 15. Mai 2015 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Republik Georgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Nr. 82/2015)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zum Traktandum 15: Abkommen zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Republik Georgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Dieser Bericht und Antrag trägt die Nr. 82/2015 und steht zur Diskussion.Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident, und guten Morgen. Das letzte heute anstehende Doppelbesteuerungsabkommen betrifft Georgien. Auch dieses entspricht weitgehend dem OECD-Musterabkommen. Für die Fraktion der Freien Liste steht einer Ratifizierung dieses DBAs nichts im Wege. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Karin Rüdisser-Quaderer
Danke, Herr Präsident. Ja, auch dieses vorliegende DBA bietet den Unternehmen und den Investoren ein attraktives steuerliches Umfeld und es wirft keine verfassungsrechtlichen Fragen auf. Auch aus diesem Grund beantrage ich im Namen der VU-Fraktion, dass diesem DBA zugestimmt wird. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit können wir uns dem Antrag der Regierung zuwenden. Er lautet: «Der Hohe Landtag wolle dem Abkommen vom 15. Mai 2015 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Republik Georgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen seine Zustimmung erteilen.»Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 24 Stimmen die Zustimmung einhellig gegeben und wir haben Traktandum 15 abgeschlossen.-ooOoo-