Bewilligung von Nachtragskrediten (II/2015) (Nr. 42/2015)
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Wir fahren mit den Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 14: Bewilligung von Nachtragskrediten (II/2015).Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 42/2015. Wird hierzu das Wort gewünscht?Abg. Wolfgang Marxer
Beim diesbezüglichen Traktandum geht es um die zweite Nachtragskreditvorlage über CHF 250'000 für ein Projekt der Lückenschliessung des Fahrradwegnetzes der Gemeinden, hier konkret um ein Projekt der Gemeinde Vaduz. Wie schon die Finanzkommission empfohlen hat, begrüssen auch wir von der Freien Liste diesen Nachtragskredit und heissen ihn gut. Wie dem Bericht und Antrag, wenigstens für mich, zum ersten Mal zu entnehmen war, hat die Regierung ein Hauptradroutennetz, ausgearbeitet vom ABI und den Gemeinden, am 8. Juli 2014 genehmigt und dann später festgelegt, dass zur Förderung einer raschen Umsetzung - und vorbehaltlich der Zustimmung des Landtages - ein einmaliger Investitionskostenbeitrag von 50% gewährt werden soll. Und dies ist ein Regierungsbeschluss, soweit ich orientiert bin, vom 2. Dezember. Und weil offensichtlich dieses erste Projekt dieser Umsetzung dieses Fahrradwegnetzes in der Gemeinde Vaduz erst nach Budgetierung 2015 beantragt wurde und auch noch die nötigen Regierungsbeschlüsse ausständig waren, wird nun der Landtag mit diesem Nachtragskredit begrüsst.Wie gesagt, wir stimmen diesem Nachtragskredit zu, hoffen allerdings, dass sich diese Kostenbeteiligung inskünftig über den ordentlichen Budgetierungsprozess abwickeln lässt. Und gerade am Montag konnte man ja der Zeitung entnehmen, dass dafür mit Kosten von CHF 4,3 Mio. insgesamt gerechnet werden muss/darf. Und obwohl es sich um das Hauptradroutennetz des Landes handelt, sieht man an diesem Projektbeispiel «Radweg Binnenkanal, Neugutweg-Zollstrasse» der Gemeinde Vaduz, dass die Gemeinde selbst der eigentliche Nutzniesser dieses Bauvorhabens ist und eine moderne Radinfrastruktur in Zentrumsnähe erstellt wird und diese Kostenbeteiligung doch eine grosszügige Lösung ist. Meine Frage an die Regierung: Gibt es bezüglich der Realisierung dieses Hauptradroutennetzes einen Zeitrahmen beziehungsweise hat sich die Regierung für deren Kostenbeteiligung einen solchen Zeitrahmen ausbedungen? Wie gesagt, wir stehen der Vorlage positiv gegenüber und werden diesen Nachtragskredit gutheissen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich freue mich sehr, dass dieser Nachtragskredit beziehungsweise dieses Projekt eine so positive Aufnahme gefunden hat. Das Hauptradroutennetz hat zum Ziel, schnelle Verbindungsrouten für den Langsamverkehr durch das ganze Land zu schaffen. Es gibt schon ein gut ausgebautes Radnetz, aber das betrifft vor allem den Freizeitverkehr. Es ist nun mit den Gemeinden vereinbart, dass die Infrastruktur mitfinanziert wird vom Land. Es braucht dafür einen Subventionsantrag der Gemeinde und das beantwortet auch schon Ihre Frage zum Zeitrahmen.Die Regierung hat das Hauptradroutennetz bewilligt, gutgeheissen und stellt sich grundsätzlich positiv natürlich zur Mitfinanzierung. Die Lückenschlüsse sollen dann stattfinden, wenn die Gemeinden dieses beantragen. Und in den ordentlichen Budgetierungsprozess wird es aus diesem Grund nicht aufgenommen, weil wir ja nicht im Vorhinein wissen, wann die Gemeinden dafür bereit sind, den Lückenschluss vorzunehmen, und wann sie ihre entsprechenden Anträge stellen.Im Falle der Gemeinde Vaduz erfolgt dieser Lückenschluss im Zusammenhang mit einem Projekt zu einer Gewässeraufweitung und diese wiederum hat einen Zusammenhang mit einem Projekt der LKW, die eine Ersatzmassnahme vorgenommen haben mit der Gewässerrevitalisierung. Die Regierung begrüsst dieses Projekt sehr und erhofft sich auch, dass in naher Zukunft weitere folgen werden, damit wir rasch ein vollständiges Hauptradroutennetz durch das Land haben. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Kurze Nachfrage: Wäre es denkbar gewesen für die Regierung, dass sie ihre Kostenbeteiligung auf einen Zeitraum von fünf Jahren beschränkt, sodass die Gemeinden eben ein Interesse haben, die Umsetzung dieses Hauptradroutennetzes nicht auf die lange Bank zu schieben, sondern dass man irgendwo in fünf Jahren sieht, dass die Realisierung Fortschritte macht?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich habe es schon irgendwie mit dem Abg. Wolfgang Marxer, dass die Planung schon vorher bekannt sein dürfte bei der Gemeinde Vaduz, damit man solche Beträge in die ordentliche Budgetierung hineinnehmen kann. Diese Binnenkanal-Renaturierung ist nicht von heute auf morgen entstanden. Und auch das Projekt der LKW war ja bekannt. Also ich nehme an, dass die Regierung in Kenntnis ist bezüglich der Vorlaufzeit der Planung, die Gemeinde weiss ja auch, dass in ein, zwei Jahren das vorgenommen wird, und dann könnte es auch in die ordentliche Budgetierung aufgenommen werden. Da müssen die Gemeinden noch angehalten werden, dass sie den Antrag stellen, innert einer Frist, dass es das Land in die ordentliche Budgetierung aufnehmen kann, da habe ich irgendwie schon diese Auffassung. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Frank Konrad
Besten Dank, Herr Präsident. Ja, Herr Abg. Kaiser, da kann ich Ihnen recht geben: Das Projekt ist schon länger auf dem Wege. Aber ich weiss jetzt nicht, wo es gehapert hat. Ist man einfach zu spät auf das Land zugekommen oder eben nicht? Das weiss ich nicht, danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Die Anregung, zum Beispiel eine Fünfjahresfrist zu setzen und die Subventionszusagen eben zu beschränken, das ist theoretisch gesehen durchaus ein Vorschlag, der auch die Vervollständigung des Netzes beschleunigen könnte. Andererseits setzt dieser Vorschlag oder diese Befristung die Gemeinden unter einen enormen Druck, und wir würden damit auch das Risiko eingehen, dass vielleicht, weil die Gemeinden zurzeit nicht alle auf Rosen gebettet sind, diese Projekte einfach nicht umgesetzt werden in dieser Fünfjahresfrist. Ausser wir würden sie dann wieder verlängern und dann machen wir uns selbst eher unglaubwürdig. Deshalb würde ich vielleicht eher davon absehen.Beim Antrag der Gemeinde Vaduz - Entschuldigung, das müsste ich abklären - war ein bestimmter Grund, weshalb das zu dem Zeitpunkt kam, als die Budgetierung schon abgeschlossen war. Die genauen Umstände müsste ich aber noch abklären. Sofern die Projekte bekannt sind zum Zeitpunkt der Budgetierung, können sie natürlich aufgenommen werden. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen. Somit können wir den Finanzbeschluss lesen. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit können wir abstimmen.
Wer dem vorliegenden Finanzbeschluss über die Bewilligung von Nachtragskrediten (II/2015) die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 17 Stimmen bei 21 Anwesenden die Zustimmung erteilt. Gleichzeitig haben wir Traktandum 14 abgeschlossen. -ooOoo-