WTO-Abkommen vom 27. November 2014 über Handelserleichterungen (Nr. 19/2015)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 25: WTO-Abkommen vom 27. November 2014 über Handelserleichterungen.
Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 19/2015 und steht zur Diskussion.Abg. Karin Rüdisser-Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kollegen und Kolleginnen. Das neue WTO-Abkommen über Handelserleichterungen, kurz ATF, ist für Liechtenstein von grosser Bedeutung aufgrund unserer stark exportabhängigen Wirtschaft mit diversifizierten und globalen Absatz- und Beschaffungsmärkten. Das vorliegende Abkommen wird wesentlich zum Abbau von administrativen Handelshemmnissen beitragen, insbesondere im Bereich der Zollverwaltung, und den Grenzformalitäten und somit den grenzüberschreitenden Warenverkehr erleichtern. Dieses Abkommen führt zu einer effizienteren und kostengünstigeren Abwicklung von Zollformalitäten und wird gleichzeitig den Aufbau von transparenten, wirksamen und kompatiblen Regeln für den internationalen Wirtschaftsverkehr erleichtern. Die Rechtssicherheit wird erhöht und die Kosten gesenkt und die Liberalisierung des internationalen Handels gefördert und der diskriminierungsfreie Marktzugang gesichert.All diese Aspekte sind von grosser Bedeutung für die weitere Entwicklung der Volkswirtschaft in Liechtenstein, aber auch für unsere Aussenpolitik. Mit diesem Abkommen gilt erstmals für sämtliche 160 WTO-Mitglieder ein nahezu universeller Mindeststandard bezüglich der Zollverfahren und der Grenzformalitäten im internationalen Warenverkehr. Der Abschluss dieses Abkommens ist ein wichtiger und bedeutender Meilenstein in der Geschichte der WTO und der Doha-Runde, da sich die WTO Mitglieder erstmals seit der Gründung der WTO im Jahr 1995 auf ein neues multilaterales Abkommen einigen konnten. Dieses Abkommen trägt zur Stärkung der Institution WTO und des multilateralen, weltweiten Handelssystems bei. Das Abkommen kann somit die Grundlage für die Fortschritte und die Umsetzung weiterer Doha-Verhandlungen und Entscheide bilden.Neben der Mitgliedschaft Liechtensteins in der WTO, dem Europäischen Wirtschaftsraum und der EFTA bietet der Zollvertrag mit der Schweiz das Fundament für die Zusammenarbeit mit den wichtigsten Handelspartnern unseres Landes. Das vorliegende Abkommen über die Handelserleichterungen wurde am 27. November 2014 vom WTO-Generalrat endgültig angenommen und zur Ratifikation aufgelegt. Das ATF wird auch die Integration der Entwicklungsländer und der am wenigsten entwickelten Länder in die Weltwirtschaft fördern und stellt somit eine wichtige Reform im Zollbereich dieser Länder dar. Das Abkommen tritt in Kraft, wenn zwei Drittel der 160 WTO-Mitgliedsländer dem WTO-Generalsekretariat die Annahme des ATF notifiziert haben. Die Aussenpolitische Kommission hat anlässlich ihrer Sitzung vom 27. April 2015 dem Abkommen ebenso zugestimmt. Da eine florierende Weltwirtschaft und ein diskriminierungsfreier Marktzugang für unsere Exportwirtschaft und unseren Wohlstand von immenser Bedeutung sind, bitte ich Sie, dem WTO-Abkommen die Zustimmung zu erteilen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alois Beck
Heute Morgen haben wir 20 Jahre Mitgliedschaft des Fürstentums Liechtenstein im Europäischen Wirtschaftsraum gebührend gewürdigt. Und es ist ja auch so, dass wir im Jahre 1995 auch der WTO beigetreten sind, also auch hier haben wir sozusagen ein 20-jähriges Jubiläum. Die WTO ist natürlich nicht so prominent im Bewusstsein von vielen Leuten, aber wie bereits vorhin schon ausgeführt wurde: Auch das WTO-Abkommen hat natürlich eine eminent wichtige Bedeutung für unser Land.Das WTO-Abkommen bildet die Grundlage des Welthandels und somit auch der Weltwirtschaftsordnung. Seine Ziele sind die Hebung des Lebensstandards und die Verwirklichung der Vollbeschäftigung in allen beteiligten Ländern durch Liberalisierung und Ausweitung des Welthandels. Das EWR-Abkommen und das WTO-Abkommen sind als komplementäre Verträge zu sehen. Das WTO-Abkommen ist kein Freihandelsabkommen und kein auf Binnenmarktverhältnisse abzielender Vertrag mit harmonisierten oder gegenseitig anerkannten Vorschriften. Es strebt lediglich die schrittweise Liberalisierung des Welthandels an und ist für die Spielregeln der internationalen Wirtschaftsbeziehungen verantwortlich. Spielregeln, die insbesondere kleine Staaten vor der Willkür grosser Handelsmächte schützen oder schützen sollen. Der multilaterale Ansatz des WTO-Abkommens birgt gerade für kleine Länder grosse Vorteile. Einerseits ist es als Kleinstaat wohl undenkbar, mit allen Staaten bilaterale Abkommen auszuhandeln. Andererseits kann ein kleines Land über die Meistbegünstigung auch von den Verhandlungserfolgen anderer, meist grösserer Staaten profitieren. Das WTO-Abkommen bietet mehr Rechtssicherheit und ermöglicht die Teilnahme auch an künftigen Liberalisierungsschritten.Wie wir bereits heute Morgen festgehalten haben, ist die Auslandorientierung der liechtensteinischen Wirtschaft aufgrund des kleinen oder in bestimmten Bereichen gar fehlenden Heimmarktes besonders ausgeprägt. Ein freier Welthandel ist ein zentraler Bestimmungsfaktor der wirtschaftlichen Situation und des Wohlstandes unseres Landes. Dies begründet das Interesse an einem möglichst ungehinderten Zugang zu den ausländischen Märkten - nicht zuletzt zu den neuen Wachstumsregionen. Ich werde diesem Abkommen meine Zustimmung erteilen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Dieses Welthandelsabkommen soll die Grenzformalitäten vereinfachen und reduzieren und somit grenzüberschreitenden Handel einfacher und günstiger machen. Auch wird Entwicklungsländern und sehr schwach entwickelten Ländern technische Unterstützung angeboten, um dieselben Standards wie Industrieländer zu erreichen. Liechtenstein muss dieses Abkommen als Mitglied der WTO eigenständig ratifizieren. Mit der Umsetzung wird sich für Liechtenstein die Schweiz befassen, die über den Zollanschlussvertrag die Grenzen kontrolliert. Es entstehen Liechtenstein keine Kosten. Das Abkommen sollte aber positive Effekte für die Wirtschaftstreibenden, ganz im Speziellen selbstverständlich für die Exportwirtschaft, haben. Die Transaktionskosten sollen, wenn dieses Abkommen in einigen Jahren implementiert ist, um circa zwölf bis 15% sinken, was sehr beträchtlich ist. Die Fraktion der Freien Liste wird diesem Abkommen ihre Zustimmung erteilen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir uns dem Antrag der Regierung zuwenden.Er lautet: Der Hohe Landtag wolle dem WTO-Abkommen vom 27. November 2014 über Handelserleichterungen seine Zustimmung erteilen. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 21 Stimmen die Zustimmung erteilt und wir haben Traktandum 25 abgeschlossen. -ooOoo-