Beschluss Nr. 203/2014 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 30. September 2014 (Nr. 8/2015)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 15: Beschluss Nr. 203/2014 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien). Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 8/2015. Wird das Wort gewünscht?
Abg. Frank Konrad
Danke, Herr Präsident. Bereits die entsprechenden Richtlinien über das Inverkehrbringen und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln von 1978 und 1991 haben den Schutz der Umwelt und unserer Gesundheit zum Thema. Dass nun den neuesten wissenschaftlichen und technischen Erkenntnissen Rechnung getragen wird, ist zeitgemäss und richtig. Der vorliegende Bericht und Antrag des Ministeriums für Infrastruktur und Umwelt sowie Sport erläutert die Notwendigkeit der Anpassungen umfassend und einleuchtend. Besten Dank dafür.Mit der Übernahme der von mir aus anzunehmenden Verordnung kommen neue Aufgaben auf die Behörden zu, die hohe Kosten verursachen werden. Den Mitgliedsstaaten ist es ausdrücklich erlaubt, die Kosten auf die Verbraucher umzuwälzen. Ich begrüsse dies ausdrücklich, da dem Staat aus Dienstleistungen an Dritte keine Kosten anfallen sollen. Dazu muss das Gesetz über die Verkehrsfähigkeit von Waren zeitnah angepasst werden. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Lageder
Besten Dank, für das Wort, Herr Präsident. Die Verordnung Nr. 1107/2009, die es hier in die nationale Gesetzgebung zu übernehmen gilt, steht im direkten Zusammenhang mit dem nachfolgenden Traktandum, das dann das Umsetzungsgesetz darstellt. Es geht hier um die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln. Als Besonderheit ist es mittels dieser EU-Verordnung möglich, Pflanzenschutzmittel für eine ganze Zone, sprich für eine Reihe von Ländern, zuzulassen. Liechtenstein befindet sich hier in einer Zone mit Belgien, Deutschland, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich, Polen, Rumänien, der Slowakei, Slowenien, der Tschechischen Republik, Ungarn und dem Vereinigten Königreich. Dies ist die sogenannte mittlere Zone.Es wäre also durchaus möglich, ja gar wahrscheinlich, dass z.B. ein polnischer Hersteller von Pflanzenschutzmitteln einen Antrag auf Inverkehrbringen für die gesamte Zone in Liechtenstein stellt - dies ganz speziell, wenn national keine Gebühren für diesen Prozess erhoben werden würden. Um diesem sogenannten Zulassungstourismus vorzubeugen und das Entstehen von hohen Kosten zu verhindern, wird es im nächsten Traktandum nötig sein, als Abschreckung oder zur Vorbeugung und zur allfälligen Deckung von entstehenden Kosten eine verursachergerechte Gebührenordnung im Gesetz zu verankern. Ich komme dann beim nächsten Traktandum darauf zurück. Wir werden dahingehend einen Abänderungsantrag einbringen, um die Gebühren sicher kostendeckend auszugestalten. Es spricht so weit aber nichts dagegen, diese EWR-Richtlinien zu übernehmen. Ich bedanke mich.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Ich habe auch noch eine kleine Frage, auf Seite 8 unter «Schwerpunkte der Vorlage» steht: «Die Informationen über zugelassene Pflanzenschutzmittel oder über aufgehobene Zulassungen müssen mindestens alle drei Monate von den Mitgliedsstaaten aktualisiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.» Im nächsten Traktandenpunkt 16 habe ich allerdings im Gesetz nichts darüber gelesen. Frage: Wie wird das dann ausgestaltet beziehungsweise wo ist das dann einsehbar, wenn alle drei Monate aktualisiert wird? Beziehungsweise diese ganzen Zulassungen und Auflassungen - wo kann ich dann dies einsehen zu einem späteren Zeitpunkt? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Darf ich das Wort an die Regierung übergeben? Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Die neuen Aufgaben, die sich aus der Übernahme der Verordnung EG 1107/2009 für die nationalen Behörden ergeben, räumen den Mitgliedsstaaten ausdrücklich das Recht ein, eine Gebühr oder Abgabe zur Deckung der Kosten zu erheben. Dafür ist allerdings eine gesetzliche Grundlage nötig, welche wir schaffen bei der Behandlung des nächsten Traktandenpunktes, wie auch der Abg. Lageder auch schon gesagt hat.Die Gesetzesänderung bildet die gesetzliche Grundlage für die Erhebung von Gebühren, für die Prüfung von Zulassungsanträgen von Pflanzenschutzmitteln. Dies erscheint aufgrund der teils hohen Aufwendungen im sechsstelligen Bereich notwendig, um eine Belastung des Staatshaushaltes zu vermeiden, um die Kosten verursachergerecht dem Antragsteller aufzuerlegen. Sie haben bereits einen Antrag angekündigt - dafür ist die Regierung offen. Dies erscheint aufgrund der potenziellen Gefährlichkeit für Gesundheit und Umwelt sowie der grossen wirtschaftlichen Wertschöpfung in diesem Bereich auch als gerechtfertigt.Dann zur Frage des Abg. Peter Büchel: Wo kann man das einsehen? Ich kann Ihnen diese Frage nicht mit Sicherheit abschliessend beantworten. Ich gehe davon aus, dass es beim Amt für Umwelt über Internet einsehbar ist. Das müsste ich aber abklären.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, wenden wir uns dem Antrag der Regierung zu. Der Antrag lautet, «der Hohe Landtag wolle dem Beschluss Nr. 203/2014 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 30. September 2014 die Zustimmung erteilen.» Wer dem Antrag der Regierung zustimmen möchte, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 24 Stimmen die Zustimmung einhellig erteilt. Gleichzeitig haben wir Traktandum 15 abgeschlossen.-ooOoo-