Beschluss Nr. 194/2014 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 25. September 2014 (Nr. 7/2015)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 14: Beschluss Nr. 194/2014 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie 2013/39/EU in Bezug auf Bezug prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserpolitik). Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 7/2015. Er steht zur Diskussion.Abg. Christoph Beck
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Die Richtlinie 2013/39/EU betrifft die Wasserrahmenrichtlinie. Es geht um den Schutz des Binnenoberflächengewässers. Dies soll durch verbesserte Kontrollen, Grenzwerte und Bestimmung der zu beobachtenden Schadstoffe, vor allem in Zuflüssen, erreicht werden. Die Grenzwerte werden zum Teil angepasst und die Schadstoffliste von 33 auf 45 erhöht. Die Umsetzung hat keine personellen Konsequenzen. Durch die Aufnahme neuer Stoffe in das Analyseprogramm ist allerdings mit Zusatzkosten bis zu CHF 10'000 zu rechnen. Ich gehe davon aus, dass dies ein einmaliger Beitrag ist. Wenn dem nicht so ist, bitte ich die Regierung um eine Stellungnahme, ansonsten ist die Richtlinie zu übernehmen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Lageder
Danke für das Wort. Wasser ist neben Gehirnschmalz die einzige Ressource, über die Liechtenstein verfügt. Diesem so selbstverständlichen und nicht hoch genug einzuschätzenden Gut, ja gar Privileg, über eine hervorragende Wasserqualität zu verfügen, kann gar nicht genug Rechnung getragen werden. Wasser gilt es zu schützen, dies kann nur mit einer engmaschigen Überwachung und Kontrolle der Qualität und der Reinheit unseres Wassers geschehen. Obwohl die Umsetzung dieser Richtlinie Kosten, wenn auch geringe, nach sich zieht, darf die Erweiterung der Liste der prioritären Stoffe und dadurch das Festlegen von Umweltqualitätsnormen als wichtige Massnahme zur Überwachung der Wasserqualität angesehen werden. Es bleibt zu hoffen, dass in Bezug auf die Wasserqualität nicht nur die Qualität gemessen und verglichen werden wird, sondern dass auch entsprechende Massnahmen ergriffen werden, wenn Missstände festgestellt werden. Die Fraktion der Freien Liste begrüsst die Übernahme dieser Richtlinie explizit. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.
Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Ich habe nur eine Frage zum Inhalt dieser Richtlinie. Auf Seite 226/10 steht «Ausübung der Befugnisübertragung». Vielleicht kann mich die Regierung aufklären, wie das gemeint ist. Heisst das, alle Befugnisse, die da übertragen werden, können dann bei uns als Gesetzesmaterie aufscheinen? Da gibt es einen bestimmten Artikel, da steht: «Die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte wird der Kommission unter den in diesem Artikel festgelegten Bedingungen übertragen.» Wie ist das aufzufassen? Dazu hätte ich gerne eine Erklärung. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen aus dem Plenum. Darf ich das Wort an die Regierung übergeben? Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich danke Ihnen für die wohlwollende Aufnahme der Richtlinie. Ich möchte die zwei Fragen kurz beantworten. Die Frage des Abg. Christoph Beck: Die Kosten von CHF 10'000 sind als einmalig anzusehen. Die Frage des Abg. Peter Büchel zur Befugnisübertragung: Diese stellt einen Standardartikel in EU-Rechtsakten dar und sie entspricht etwa der gesetzlichen Einräumung einer Verordnungsbefugnis der Regierung im nationalen Recht. Trotzdem müssen diese Rechtsakte nach vorangegangener Prüfung durch die nationalen Behörden noch ins EWR-Abkommen übernommen werden, um in Kraft treten zu können. Sollte die Übernahme zur Gesetzesänderung in der liechtensteinischen Gesetzgebung führen, müsste der Hohe Landtag der Übernahme zustimmen. Dies kommt bei delegierten Rechtsakten allerdings relativ selten vor. Ihre Frage betrifft vermutlich in erster Linie den Spielraum; und faktisch ist der Spielraum gering. In der Regel werden die delegierten Rechtsakte ins Abkommen übernommen, da die entsprechende Grundlage auch übernommen wurde. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen, damit wenden wir uns dem Antrag der Regierung zu. Der Antrag lautet, «der Hohe Landtag wolle dem Beschluss Nr. 194/2014 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 25. September 2014 die Zustimmung erteilen». Wer dem Antrag der Regierung zustimmen möchte, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 24 Stimmen die Zustimmung erteilt. Gleichzeitig haben wir Traktandum 14 abgeschlossen.
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