Beschluss Nr. 179/2014 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 13: Beschluss Nr. 179/2014 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Durchführungsrichtlinie 2012/25/EU der Kommission vom 9. Oktober 2012 zur Festlegung von Informationsverfahren für den Austausch von zur Transplantation bestimmten Organen zwischen den Mitgliedstaaten). Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 3/2015. Wird dazu das Wort gewünscht?Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Ich bin ein bisschen erstaunt, dass der Gesundheitsminister nicht da ist. Ich hätte nämlich noch in diese Richtung ein paar Fragen. Also wenn er uns hört, wäre es gut, wenn er dann bald hier wäre. Die Fraktion der Freien Liste begrüsst den vorliegenden Bericht und Bericht zur Festlegung von Informationsverfahren für den Austausch von zur Transplantation bestimmten Organen zwischen den Mitgliedstaaten. Es ist wichtig und richtig, dass Zwischenfälle und Probleme aller Art im Zusammenhang mit Transplantationen erfasst und ausgetauscht werden. Für Liechtenstein handelt es sich hier jedoch um eine sehr geringe Fallzahl pro Jahr, die potenziell gemeldet und dokumentiert werden müssen.Hierzu stellen sich einige praktische Fragen zum einzig umzusetzenden Art. 7, bei dem es um die Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und unerwünschter Reaktionen geht. Wie wird sichergestellt, dass das Amt für Gesundheit die Informationen von den Ärzten und den Spitälern erhält? Was bedeutet «unverzüglich» im Sinne von Art. 7? Heisst das 24 Stunden und sieben Tage die Woche? Wie muss man sich die Organisation dieses Pikettdienstes vorstellen? Läuft er über das Amt Gesundheit oder beispielsweise die Landespolizei oder den Notruf beim Landesspital? Ist in diesem Zusammenhang mit zusätzlichen Kosten zu rechnen? Wie werden diese abgegolten?Ausserdem möchte ich die Regierung bitten, dazu Stellung zu nehmen, dass in diesem Bericht und Antrag nur auf das Landesspital Bezug genommen wird. Welche Relevanz hat die sich im Bau befindliche Privatklinik beispielsweise? Mir stellen sich auch solche Fragen: Ist zum Beispiel ein Problem bei einer Netzhauttransplantation ein meldepflichtiger Zwischenfall? Ich wäre froh, wenn die Regierung dazu Stellung nehmen würde. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christoph Beck
Besten Dank, Herr Präsident. Der Beschluss Nr. 179/2014 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses zur Durchführungsrichtlinie 2012/25 der EU ist für Liechtenstein in Teilen relevant und bedarf der Zustimmung des Landtages. Im Wesentlichen geht es um den Informationsaustausch bei Organtransplantationen, der der Sicherheit der Patienten dienen soll. Da in Liechtenstein keine Transplantationen durchgeführt werden, muss nur ein Teil der Richtlinie umgesetzt werden. Es betrifft den Art. 7 der Richtlinie. Im Art. 7 geht es darum, dass Meldungen schwerwiegender Zwischenfälle und unerwünschter Reaktionen durch Transplantationen schnell ausgetauscht werden können. Da nicht mit vielen Fällen gerechnet werden wird, sollte es mit den momentan verfügbaren Ressourcen abgedeckt werden können. Ich denke, wir können dem Beschluss zustimmen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich ordne jetzt eine kurze Pause an, damit die Fragen des Abg. Lageder auch beantwortet werden können. Die Sitzung ist unterbrochen (von 17:08 bis 17:25 Uhr).
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Wir fahren mit den Beratungen fort. Wir befinden uns nach wie vor bei Traktandum 13 betreffend die Durchführungsrichtlinie zur Festlegung von Informationsverfahren für den Austausch von zur Transplantation bestimmten Organen zwischen den Mitgliedstaaten.Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ich habe eine Frage, die hat nicht einen direkten Zusammenhang mit der Vorlage. Wir sind in einem Krebsregister angeschlossen, gibt es eigentlich ein Organspenderegister, an das wir angeschlossen sind. Wenn jemand spenden möchte, hat man einen Spenderausweis, wird das irgendwo registriert? Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.
Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Zunächst zu den Fragen des Abg. Thomas Lageder und der Abg. Helen Konzett Bargetze, wie sichergestellt wird, dass das Amt für Gesundheit die Informationen von den Ärzten und Spitälern erhält. Die Ärzte und Spitäler sind an die Gesetze gebunden und müssen eben melden, sie müssen darüber aufgeklärt werden, dass sie über solche Zustände oder Vorgänge das Amt für Gesundheit zu informieren haben. Das muss denn eben im Rahmen dieser Richtlinie geschehen. Dann die Frage, was «unverzüglich» bedeutet: Da kann ich Ihnen die genaue Definition nicht sagen, aber in der Regel eilt das. Und für eilige Sachen - das haben wir damals bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage rund um Ebola gesehen - haben die Amtsärztinnen eine spezielle Funktion: Sie müssen erreichbar sein für die Ärzte. Sie sind nicht erreichbar für jedermann, aber sind erreichbar für die Ärzte und müssen dann die entsprechenden Schritte vornehmen. Also das Amt für Gesundheit hat dort den Lead. Das läuft über das Amt für Gesundheit und dort im Speziellen über die Amtsärztinnen.Mit zusätzlichen Kosten rechne ich nicht, da ich denke, dass das in Liechtenstein so ein extrem seltenes Ereignis sein wird, dass wir dort nicht noch etwas budgetieren. Das ist einfach im Aufgabengebiet des Amtes enthalten. Wie sie sehen können, betrifft die Arbeit die Erarbeitung eines Berichts oder das Zusammenschreiben eines Berichts und das Übermitteln. Das sind also nicht Dinge, die extrem grosse Aufwendungen darstellen. Sie können natürlich zur Unzeit kommen, aber ich erwarte, dass das nur ganz, ganz selten der Fall ist.Dann zur Frage, warum im Bericht und Antrag nur auf das Landesspital Bezug genommen wird und wie sich das mit der im Bau befindlichen Privatklinik verhält. Nach meinem besten Kenntnisstand wird in der Privatklinik keine Transplantationschirurgie angeboten. Daher gibt es nach heutigem Kenntnisstand, was die Privatklinik anbieten will, keine Relevanz. Wenn die Privatklinik, solche Sachen in Zukunft anbieten würde, dann müsste sie natürlich auch fähig sein, die entsprechenden Meldungen an das Amt zu machen, was aber weiter kein grosses Problem darstellt.Dann ist die Frage nach der Netzhauttransplantation - und die kann ich nicht mit gutem Gewissen beantworten. Nach der Definition, was ein Organ ist, ist die Netzhaut nur ein Teil eines Organs, nämlich das Auge wäre nach meinem Dafürhalten ein Organ, nicht die Netzhaut an sich. Aber wie die genauen Definitionen sind, was wir noch als Organ bezeichnen oder ob ein Organteil auch ein Organ ist, das vermag ich Ihnen so, also als Nichtmediziner, nicht zu sagen. Gemäss der allgemeinen Definition eines Organs ist es eher ein zusammenhängendes Gebilde. Es werden ja, wie das Beispiel zeigt, auch Teile von Organen transplantiert. Da kann ich Ihnen leider keine abschliessende Antwort geben.Dann zur Frage der Abg. Judith Oehri, ob es ein Organspenderregister in Liechtenstein gibt: Das kann ich ihnen spontan auch nicht beantworten. Das müsste ich nachfragen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Besten Dank dem Herrn Regierungsrat für seine Ausführungen. Ich möchte noch einmal insistieren in Bezug auf die im Bau befindliche Privatklinik oder generell auf die Ausweitung - die mögliche, auch mit der Standortstrategie gewünschte Ausweitung - des Gesundheitsmarktes in Liechtenstein. Mir ist klar, dass da vielleicht keine Transplantationen stattfinden, aber die finden eben im Landesspital auch nicht statt. Trotzdem, denke ich, könnte es eine Relevanz haben und dass dadurch die Fälle zunehmen. Einfach damit es klar ist, um was es mir gegangen ist.Noch zum Punkt bezüglich der Amtsärztin oder der Amtsärzte. Muss man sich das so vorstellen, dass diese Personen 24 Stunden erreichbar sind und, wenn dann ein wirklich dramatischer Zwischenfall sich mit einem Organ abspielt, dass dann unverzüglich Meldung gemacht wird? Ist das effektiv ein Pikettdienst, der dann die nötigen Massnahmen auslöst? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Zur Frage der Privatklinik zuerst: Bei der Privatklinik arbeiten ja auch Ärzte, und wenn es gelingt, alle Ärzte, egal wo sie arbeiten, miteinzubeziehen, dass sie Meldung zu erstatten haben, wenn sie den Verdacht haben, dass es mit einem transplantierten Organ irgendein Problem gibt, dann muss es auch für die Privatklinik gelten.
Zur Frage des Pikettdiensts: Der amtsärztliche Dienst muss erreichbar sein, auch jetzt zum Beispiel im Fall von Ebola, wenn jetzt ein Ebola-Ausbruch wäre. Da war ja auch die Frage: Ist er immer erreichbar? Da muss sichergestellt sein, dass jemand erreichbar ist. Hier geht es ja manchmal auch um relativ kurze Zeiten, wo man sagen muss, wenn jemand ein Organ eines Spenders bekommen hat und eine andere Person in einem anderen Land ein Organ desselben Spenders bekommen hat und Komplikationen auftauchen, dass man das dort auch weitermelden kann.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen, damit können wir über den Antrag der Regierung befinden. Der Antrag lautet: «Der Hohe Landtag wolle dem Beschluss Nr. 179/2014 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 25. September 2014 die Zustimmung erteilen.» Wer dem Antrag der Regierung zustimmen möchte, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Damit hat der Landtag mit 22 Stimmen die Zustimmung erteilt. Gleichzeitig haben wir Traktandum 13 erledigt.
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