Abänderung des Tierschutzgesetzes (Nr. 13/2014); [1. Lesung: 10. April 2014] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 86/2014); 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, guten Morgen. Wir fahren mit unseren Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 16: Abänderung des Tierschutzgesetzes.
Diese Vorlage wurde am 10. April 2014 in 1. Lesung behandelt. Wir kommen heute zur 2. Lesung. Die Stellungnahme der Regierung trägt die Nr. 86/2014. Wir können mit der Lesung beginnen.
Art. 6 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Abg. Pio Schurti
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich habe es bei der 1. Lesung ausgeführt, dass ich manche Änderungen, Anpassungen zum Tierschutzgesetz für übertrieben halte und damit eine Überregulierung, die Regulierungsdichte erhöht wird, aber für das Tierwohl eigentlich kaum etwas erreicht wird. Das ist einer dieser Artikel, wo es eben um die Weiterbildung der Tierhalter geht und dann vor allem auch um die Weiterbildung für Personen, die Pflegehandlungen ausüben. Ich denke nicht, dass es notwendig ist, dass man hier eben diese Regulierungsdichte weiter verdichtet, und beantrage deshalb die Streichung dieser Änderung. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke Herr Präsident, für das Wort. Guten Morgen meine Damen und Herren Abgeordneten. Der rote Faden, der sich durch die ganze Vorlage zieht, ist, dass wir dieselben Regulierungen in Liechtenstein haben, wie sie in der Schweiz sind, bzw. auch nachvollziehen können, was in der Schweiz noch kommt auf dem Verordnungsweg. Sie haben auf der Seite 8 bzw. 9 eine Aufstellung dessen, was noch erwartet wird an Regulierung, wenn wir das so nennen wollen. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass es dann, wenn wir diesen Artikel streichen, nicht mehr möglich sein wird für die Regierung, Massnahmen, die in der Schweiz getroffen werden, oder Regulierungen, die in der Schweiz getroffen werden, in Liechtenstein zu übernehmen, und wir dann ein Regelungsgefälle gegenüber der Schweiz haben. Das Tierschutzgesetz ist, man muss sagen, teilweise auch wie das Heilmittelgesetz, ein Gesetz, bei dem wir versuchen, möglichst kompatibel und gleich zu sein wie in der Schweiz, um in diesem gemeinsamen Wirtschaftraum den freien Fluss von Waren und Dienstleistungen möglichst problemlos zu ermöglichen. Wie erwähnt, möchte die Regierung sparsam mit Regulierungen umgehen und mit Vernunft diese Sachen anwenden, aber eben, wenn der ganz gestrichen würde, dann würde der Regierung die Möglichkeit komplett genommen, hier einzugreifen. Und es gibt gewisse Bereiche, bei denen es eben um das Tierwohl geht, wenn Leute, die weder über eine Ausbildung noch über sonst etwas verfügen, Tiere ausbilden oder Pflegehandlungen an ihnen vornehmen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Pio Schurti
Besten Dank, Herr Präsident. Vielen Dank für die Ausführungen, Herr Minister. Die Weiterbildung für Tierhalterausbildung gibt es ja schon. Es ist jetzt nicht genau unterstrichen, was geändert wird. Wenn ich mich jetzt nicht völlig falsch erinnere, geht es hier eigentlich nur um die Personen, die Pflegehandlungen ausüben, und ich habe es damals in der 1. Lesung gesagt: Mir ist kein Liechtensteiner bekannt, der z.B. Hufpflege macht oder Hufhomöopathie, die kommen aus der Schweiz, die sind dort ausgebildet. Deshalb erachte ich dies eigentlich als übertrieben, überflüssig.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Es geht nicht nur um die Pflegehandlungen, es geht auch um die Ausbildung von Tieren. Und da wird es sicher Leute aus Liechtenstein haben, die das auch machen. Aber auch wenn die aus der Schweiz kommen, wenn in Zukunft jemand aus Liechtenstein diese von Ihnen genannten Tätigkeiten ausüben will, dann wäre es, denke ich, im Sinne des Tieres, wenn diese Person auch über eine entsprechende Ausbildung verfügt. In der Regel sind das ja keine Ausbildungen die Jahrzehnte dauern und ein Studium voraussetzen, sondern das sind einfach Ausbildungen, die einfach sicherstellen sollen, dass das Tierwohl bei der Ausbildung oder bei Pflegehandlungen an Tieren gewährleistet ist. Auch wenn es heute keine Liechtensteiner gibt - aber das kann es ja einmal geben.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt können wir über Art. 6 Abs. 3 abstimmen. Wer die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 21. Stimmen. Wir lesen weiter. Art. 7 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 7 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 9 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 9 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Überschrift vor Art. 12 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 12 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 12 steht zur Diskussion. Abg. Pio Schurti
Besten Dank, Herr Präsident. Ja, ich komme noch einmal zurück auf das, was ich während der 1. Lesung beanstandet habe oder eben infrage gestellt habe. Das scheint mir wieder so eine Überreglementierung zu sein. Wer macht schon Werbung mit Tieren bei uns, vor allem dann auch in dieser Art, wie es beschrieben wurde? Man kann jetzt sagen, es ist ja gut, es wird dann in den Materialien festgehalten, dass man bei uns mit einem Bären aus der Wildnis keine Werbung machen darf oder dass das zumindest bewilligt werden muss. Es ist auch gut, dass festgehalten wird, dass man nicht mit zwei Ponys in den Wald gehen darf und die Ponys dann dort Musik hören, das finde ich eigentlich gute Beispiele für all das, was eben bewilligt werden müsste oder nicht stattfinden dürfte. Ich kann dann auch davon ausgehen, hoffe ich, dass eben einfachere Werbemassnahmen, eben z.B. dass man einen Hamster in einem Käfig ausstellt und dann damit Werbung für diesen Käfig macht, dann eben nicht bewilligungspflichtig wären. Also ich kann so weit eigentlich unterstützen oder hoffen darauf, dass diese ganzen Erläuterungen dann in den Materialien vorliegen. Ich muss aber trotzdem wieder sagen, diese Beispiele zeigen einfach auch, wie überflüssig oder überreglementiert das Ganze wird. Wann hat irgendjemand schon einmal Werbung mit einem Bären gemacht? Oder eben, es gibt, soweit ich weiss, nicht mal eine Werbeindustrie in Liechtenstein, die eben solche komischen Werbespots mit Tieren macht. Mit einem Satz: Das Ganze ist überreglementiert. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke Herr Präsident, für das Wort. Auch hier gilt, wie ich schon gesagt habe, dass wir die Kompatibilität zur Schweiz herstellen wollen. Man kann sagen, dass wir ein paar Jahre sehr gut ohne diese Regelung gelebt haben. Davor war sie ja in Kraft. Wir hatten lange Jahre diese Regelung in Kraft, und es wurde über den Zeitraum, den wir überblicken konnten, kein einziges Gesuch gestellt. Wenn man sagen will, die Bestimmung wird wohl in Liechtenstein wenig gebraucht werden, und wenn, dann wird es ein Meldeverfahren sein. Ich habe, als ich zum ersten Mal davon gelesen habe, auch gestaunt, dass es einen Werbespot geben soll, bei dem das Pferd mit dem Radio im Maul in den Wald geht, um mit anderen Pferden Radio zu hören. Da habe ich auch gedacht, da ist die Fantasie durchgegangen im Amt - aber dann habe ich tatsächlich beim zappen diese Werbung im Fernsehen einmal gesehen und habe schon gedacht: Wie bringt man das Pferd so weit? Gut, also wie gesagt, Kompatibilität zur Schweiz war das Motiv, das wieder aufzunehmen. Es war eine Zeit lang in unserem Gesetz drin und wurde dann vom Landtag mit den von Ihnen genannten Argumenten gestrichen. Jetzt, im Zuge der Revision, möchten wir die Kompatibilität mit der Schweiz wiederherstellen. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Pio Schurti
Besten Dank, Herr Präsident. Also könnte man mit andern Worten sagen, dass der Landtag, jetzt wieder aufgefordert wird, was er schon einmal gestrichen hat, wieder hineinzunehmen, gegen den früheren Landtag, es war ja nicht dieser Landtag. Das finde ich dann auch etwas komisch. Ich habe diese Pferde, die Musik im Wald hören, nicht gesehen, aber da stellt sich mir auch die Frage, es ist ja auch eine kulturelle Leistung der Menschheit, dass man eben Tiere so weit gebracht hat, dass sie allerhand Spiele mitmachen, also dass sie sich reiten lassen, z.B. Pferde usw. Ja, also wenn man die Meldepflicht einführen will, wenn man mit einem Pferd in den Wald geht und dort auch noch Musik hört. Ich bin nicht dafür.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Ich werde diese Sache nicht stundenlang verteidigen, aber nur zu Ihrer Information sagen, dass es hier um Dinge geht, die für ein Tier wissentlich widernatürlich sind. Eben dass so ein Pferd, das einfach als Fluchttier programmiert ist, wenn es also in eine Situation kommt, dass man ihm beispielsweise starke Beruhigungsmittel geben muss, damit es gewisse Zustände ertragen kann, wie in einem offenen Auto bzw. Fahrzeug zu fahren, was für dieses Tier einen starken Stress darstellt. Und wenn man eben sieht, wie teilweise mit Tieren umgegangen wird, dass man sie einfach so lange lahm spritzt, bis man ihnen z.B. für Zwecke der Werbung alles tun kann, dann wäre das eben nicht im Sinne des guten Tierschutzes. Und es ist ja ausdrücklich erwähnt, dass man für Tiere, die sich in einer Situation befinden, die für sie natürlich ist, also auch Pferde, die geritten werden - das ist normal, so sind sie erzogen -, auf keinen Fall eine Bewilligung braucht. Oder Hunde und Katzen im häuslichen Umfeld oder dort, wo sie sich normalerweise aufhalten, aber ein Hund an einem AC/DC-Konzert - in einem Abstand von zehn Metern vor den Boxen - wird wohl eher ein Problem sein. Also das wird das Tier wahrscheinlich überfordern, ausser es ist schon taub. Also wie gesagt: Kompatibilität mit der Schweiz, und wir möchten die Extreme abfangen, auch wenn uns bewusst ist, dass diese Bestimmung sehr wenig gebraucht werden wird.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Die Diskussion scheint sich zu erschöpfen. Wir stimmen über den Art. 12 ab. Wer die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 22 Stimmen. Wir lesen weiter.Art. 13 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 14 Abs. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 14 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Andreas Heeb
Besten Dank, für das Wort. Guten Morgen, geschätzte Damen und Herren. Ich muss ehrlich sagen, ich habe die Ausführungen auf Seite 18 jetzt nicht ganz verstanden, wo es darum geht, anstatt der liechtensteinischen Mindestanforderungen eben kompensatorische Massnahmen zu verlangen, die dem Niveau dann eben gleich wären. Ich verstehe da einfach den Unterschied nicht. Wenn man jetzt die Mindestanforderung gesetzlich festlegt oder nachher Kompensationsmassnahmen verlangt, die dann dasselbe beinhalten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Pio Schurti
Besten Dank, Herr Präsident. Wenn man bedenkt, dass das Tierschutzgesetz in der Schweiz und in Liechtenstein eigentlich das stärkste und das beste auf der Welt ist - ich denke, das darf man so sagen oder man darf so denken -, dann erstaunt es mich ein bisschen, dass man hier schreibt: «Die Regierung kann ...» Das ist eigentlich eine recht schwache Bestimmung. Betreffend internationale Norm: Die Normen sind in unserem Wirtschaftsraum Schweiz-Liechtenstein viel stärker. Und internationale Normen, also insbesondere EU-Normen, die wären dann ja schwächer. Wenn man dann sagt, ja, kann beachten, ist es dann eigentlich erstaunlich. Müsste man hier nicht, wenn man das Tierschutzgesetz schon stärken möchte, sagen, dass eben die Bestimmungen des Schweizer Rechts durchgesetzt werden und nicht diese eher lascheren, sage ich jetzt einmal, nicht unbedingt laschen, aber lascheren Gesetze der EU. Bei den Transporten wurde das ja schon öfters diskutiert, wenn Tiere durch halb oder ganz Europa «gekarrt» werden.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Die Ausführungen sind so gemeint, dass, wenn der schweizerische Bundesrat, der ja Ausnahmen bewilligen kann, einen Transport bewilligt hat und dann der Transport durch die kurze Strecke durch unser Land geht, dieser dann nicht aus irgendwelchen Gründen, die dem Gesetz widersprechen, nicht durchgeführt werden kann, wenn alle anderen Stellen diesem schon zugestimmt haben, und dass dann die Regierung kompensatorisch, falls gewisse Dinge in Liechtenstein aus irgendwelchen bürokratischen Gründen nicht gehen, irgendwelche Massnahmen verfügen kann, z.B. dass eine Pause im Transport gemacht werden muss oder sonst irgendetwas. Das sind einfach praktische Dinge, die verhindern sollen, dass aufgrund zu rigider gesetzlicher Bestimmungen, wegen dieser paar Kilometer in unserem Land, ein Transport unmöglich durchführbar ist. Es ist mir auch rätselhaft und es gelingt mir nicht, jetzt aus dem Kopf Beispiele zu konstruieren, wann das genau der Fall sein soll, weil drin steht: «Deren Anwendung soll nur dann in Betracht kommen, wenn sie mindestens dem liechtensteinischen Tierschutzniveau entsprechen.» Aber die Praxis ist eben so komplex bei derartigen Transporten und es spielen so viele Regulierungen mit - europäische, schweizerische und dann auch liechtensteinische -, dass eben leicht die Situation entstehen könnte, dass ein Transport an der Grenze umkehren muss, weil irgendein Mass um ein paar Zentimeter nicht eingehalten ist. Hier möchte die Regierung die Flexibilität haben, solche Dinge einfach machen zu können. Aber ich nehme nicht an, dass wegen dieser paar Meter Liechtensteiner Territorium ein so grosser Schaden für das Tier entstehen kann, wenn andere internationale Normen eben schon eingehalten sind.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Dann können wir über Art. 14 Abs. 4 abstimmen. Wer die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung. Wir lesen weiter.Art. 28 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 28 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 35 Abs. 1 Einleitungssatz wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 35 Abs. 1 Einleitungssatz steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 36 Abs. 1 Bst. i und ibis werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 36 Abs. 1 Bst. i und ibis stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt.
Wir haben die Vorlage in 2. Lesung beraten und kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Tierschutzgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 23 Stimmen seine Zustimmung erteilt. Damit haben wir Traktandum 16 erledigt. -ooOoo-