Schulstandorte- und Schulraumplanung (im Besonderen SZM I, SZU II, RSS) sowie die Genehmigung eines Verpflichtungskredites für die Errichtung eines Schulraumprovisoriums beim SZM I in Vaduz (Nr. 98/2014)
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete, wir fahren mit den Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 13: Schulstandorte- und Schulraumplanung (im Besonderen SZM I, SZU II, RSS) sowie die Genehmigung eines Verpflichtungskredites für die Errichtung eines Schulraumprovisoriums beim SZM I in Vaduz.
Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 98/2014 und steht zur Diskussion.Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Der vorliegende Bericht und Antrag ist ein Ausfluss aus dem Regierungsprogramm und somit ist es eigentlich keine grosse Überraschung, dass das SZU II nicht gebaut werden soll und der Ersatzbau des G-Traktes des Gymnasiums zurückgestellt wird.
Die Schülerzahlen sprechen eine klare Sprache: Sie sind stagnierend oder rückläufig. Ein Schulbau im Unterland ist somit zum jetzigen Zeitpunkt schwierig zu rechtfertigen. Da bin ich mit der Regierung einverstanden. Auch begrüsse ich den Entscheid, dass der G-Trakt nur renoviert und nicht erweitert wird. Aber ich habe es vorhin schon angetönt: Wenn wir in Zukunft dann von Neubauten sprechen, dann ist für mich klar, dass ein Neubau zwingend im Unterland sein muss. Ich möchte alle Schülerströme auch da berücksichtigt haben. Es macht mich - ich sage es jetzt fast im Dialekt - «gottsjämmerlich» wütend, wenn ich im Oberland bei Neubauten oder Renovationen höre, dass die Kinder wohnortsnah in die Schule gehen können sollen und im Unterland dieses Recht den Kindern abgesprochen wird.
Ich habe es auch vorher schon gesagt und ich wiederhole es hier nochmals: Für mich ist aber wichtig, dass wir, bevor wir über Neubauten sprechen, uns überlegen, welche Schulstrukturen wir haben möchten. Die Schweizer stellen ihr Bildungssystem im Primarschulbereich um. Wohin geht bei uns die Reise? Da wäre ich froh um Informationen seitens der Bildungsministerin, was denn hier die Strategie und die Visionen sind. Denn wenn wir den Schweizer Kantonen folgen, dann hätte das Auswirkungen auf die Bauten.
Im Regierungsprogramm ist eben diesbezüglich nichts zu lesen bezüglich Strategien, sondern dass man die Kinder in den Mittelpunkt stellt und keine weiteren Reformen möchte. Aber ich meine, wenn wir jetzt sagen, wir schieben die Neubauten auf das Jahr 2023, dann müssen wir spätestens dann wissen, was wir benötigen. Und ich glaube, es ist zu spät, wenn wir erst dann anfangen, uns zu überlegen, welche Strukturen. Ich denke, das wird ein längerer Prozess sein. Ich möchte auch eine Strategie hier im Land, die sagt: Okay, wir wollen jetzt eben grössere Schulzentren oder kleinere Schulzentren - und das für die Zukunft. Also dass man nicht Einzelfallentscheidungen macht.
Alles in allem bin ich für Eintreten auf die Vorlage, aber mit dem Appell an die Regierung, sich heute schon Gedanken über die Schulstruktur 2023 und das Bildungssystem zu machen und sich mit den dann dafür benötigten Bauten auseinanderzusetzen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Danke, Herr Landtagspräsident. Vorab der Hinweis: Ich denke nicht, dass es sich bei diesem Bericht und Antrag um eine Kenntnisnahme handelt, so wie es links unten auf der Titelseite vermerkt ist, sondern es geht hier um eine Beschlussfassung über einen Antrag, den Antrag zur Genehmigung eines Verpflichtungskredites. Das ist der Kerninhalt dieses Berichts und Antrags in meinen Augen.
Nun, der ganze Prozess rund um die Schulstandorte- und Schulraumplanung hat ja eine Geschichte mit Interpellationen und Motionen und Diskussionen, auch in der Bevölkerung. Ein ganz kurzer Rückblick, wie er im Bericht und Antrag schon aufgezeigt ist: Wie daraus hervorgeht, bewilligte der Landtag - und ich fange wirklich vorne an - einen Verpflichtungskredit von CHF 55,6 Mio. für den Neubau eines SZU II. Im September 2011, also rund drei Jahre später, beschliesst die Regierung ein fünfjähriges Moratorium. Dies war in meinen Augen ein rechtlich unzulässiges Vorgehen der Vorgängerregierung. Im Kern hat die Regierung einen Auftrag, einen Beschluss des Landtags, ignoriert. Schon damals hätte die Regierung mit einem begründeten Rückkommensantrag an den Landtag gelangen müssen. Im November 2011 folgte aus einer Interpellationsbeantwortung der Auftrag an die Regierung, bis März 2012 ein ganzheitliches Konzept zu unterbreiten, aus dem die mittel- und langfristige Schulstandorte- und Schulraumplanung 2015 bis 2020 mit einem zweckmässigen Mitteleinsatz hervorgehen, inklusive der Erwartung, dass Varianten für den Einbezug einer möglichst zeitnahen Realisierung des SZU II enthalten sind. Es folgen danach nochmals eine Bestätigung des Landtagsbeschlusses, ein SZU II zu realisieren, und im April 2012 eine Motion und eine Interpellation. Für mich - und das ist der wesentliche Punkt - ist diese Interpellationsbeantwortung vom 19. September 2012 der letzte Stand in Sachen Schulraum-, Schulhausplanung und -konzept, den die Regierung dem Landtag hinterlassen hat und somit der letzte Informationsstand des Landtags.
Ich gehe nur in Auszügen auf die Zusammenfassung dieser Interpellationsbeantwortung ein, um aufzuzeigen, wie weit der neue, der heute behandelte Bericht und Antrag sich vom damaligen Informationsstand entfernt hat. Denn in der Zusammenfassung ist nach wie vor enthalten: Soll ein SZU II realisiert werden? Soll der Standort Realschule Schaan aufgelassen werden? Soll die BMS in ein Schulzentrum in Eschen integriert werden? Usw. usw. Das ist der aktuelle Informationsstand, den der Landtag von der Regierung erhalten hat. Seither praktisch Funkstille bis heute. Und im heutigen Bericht und Antrag kommt die Regierung - ursprünglich mit zwei Anträgen - jetzt mit einem Antrag auf den Landtag zu. Nur, damit ist die Geschichte eigentlich noch nicht erledigt. Ob nun die Motion zurückgezogen wird oder - wie es die Regierung ursprünglich beantragt hat und diesen Antrag zurückgenommen hat - abgeschrieben wird, die Situation bleibt sich gleich: Auch die jetzige Regierung hält an der Moratoriumsstrategie fest. Wie ich erwähnt habe, ist das für mich - ich sage es auf deutsch - kein Zustand oder ein Zustand, der korrigiert gehört. Der Landtagspräsident hat uns in einem Schreiben mitgeteilt, dass dieses Vorgehen, wie es ursprünglich in diesem Bericht war, nämlich dass per Antrag die Motion abgeschrieben wird, aufgrund des Geschäftsverkehrsgesetzes kein zulässiges Vorgehen ist. Und da kommt natürlich meine Kernfrage: Wie oder was beabsichtigt die Regierung nun bezüglich des immer noch bestehenden, mit einem Moratorium belegten Beschlusses vorzugehen oder muss der Landtag von sich aus aktiv werden? Ich halte das für weit mehr als eine Lappalie und möchte den Landtagsentscheid zu den CHF 55,6 Mio. nicht weiterhin von der Regierung mit einem Moratorium belegt wissen, sondern vom Landtag formell korrigiert. Die Frage ist: Wie kann das in geeigneter Form passieren? Nun zum eigentlichen Antrag dieses Berichts und Antrags, dem Verpflichtungskredit über die CHF 1,5 Mio. Wohl als Folge der unsäglichen politischen Diskussionen und, ja, der neuen Gegebenheiten bezüglich Staatshaushalt, soll der Neubau des Traktes G beim Schulzentrum Mühleholz I, zu dem nie ein Verpflichtungskredit gesprochen wurde, bis auf Weiteres zurückgestellt werden, aber der Not gehorchend soll eine Sanierung der Erd- und Obergeschosse umgesetzt werden und die Realisierung eines vorgezogenen Schulraumprovisoriums erstellt werden. Das ist Gegenstand dieser Vorlage. Und damit soll ein Zeitpuffer von zehn Jahren gewonnen werden. Im Bericht und Antrag wird ein eigenes Kapitel der Realschule Schaan St. Elisabeth gewidmet. Hier laufen die Verhandlungen dahingehend, dass das Mietverhältnis bis 31. Juli 2023 verlängert wird, also praktisch genau der gleiche Zeitpuffer. Ich verstehe, dass die Regierung mit diesem Bericht und Antrag quasi einen Strich unter die Vergangenheit ziehen will. Dies ist verständlich, allerdings ist das Vorgehen hier noch nicht ausreichend. Und die Frage dieses ursprünglichen Landtagsbeschlusses, was immerhin noch ein Auftrag des Landtages an die Regierung ist, gehört formell auch unter der neuen Sichtweise korrigiert. Damit es wirklich korrigiert werden kann, hätte ich von der Regierung erwartet, dass sie sich noch in dieser Legislaturperiode zu einer Aktualisierung des Schulstandorte- und Schulraumplanungskonzepts verpflichtet. Denn offensichtlich stimmt die Realität, die Quintessenz, aus der meinerseits erwähnten Interpellationsbeantwortung, nicht mehr mit der heutigen Realität zusammen. Ich glaube auch nicht, dass die Regierung glaubt, dass der im Bericht und Antrag beinhaltete grüne Teil, der eine Prognose der Schülerzahlen 2015 bis 2020 enthält, dem Anspruch eines Konzeptes bezüglich Schulhaus-, Schulraumplanung genügt und - wichtig für mich - das Unterland wohl eine begründete Absage an den getroffenen Landtagsentscheid erwarten darf.
Letztlich fällen wir mit dem heutigen Antrag über CHF 1,5 Mio. einen Entscheid ohne die nötige, in der Vergangenheit mehrfach geforderte konzeptionelle Grundlage - einen Entscheid der Not gehorchend, um im Lichte des Staatshaushalts einen Zeitpuffer zu gewinnen. Diese Haltung kommt auch in der Finanzplanung 2015 - 2018, zu der wir heute noch kommen werden, zum Ausdruck, indem die Investitionen auf ein gefährliches Mass zurückgefahren werden. Dies ist dann der Fall, wenn Investitionen - und wir werden in dieser Legislatur noch über viele weitere Investitionen zu entscheiden haben - als heutige Ausgaben und nicht als Investition in die Zukunft im Sinne von «Werte schaffen» verstanden werden. Ich halte dies für einen gefährlichen, falschen Ansatz. Wenn eine Investition nach sorgfältiger Abklärung als langfristig zum positiven Gedeihen der Entwicklung des Landes beurteilt wird, darf nicht zugewartet werden. Ein Vergleich: Jedes Unternehmen, das beschliesst, für die nächsten Jahre auf praktisch jegliche Investition zu verzichten, kann den Schlüssel am Haupttor abgeben. Beim Staat ist es nicht viel anders - ausser vielleicht, dass Sünden der Vergangenheit auf zukünftige Generationen übertragen werden.
In meinen Ausführungen kam ich auf zwei, drei zentrale Punkte zu sprechen, insbesondere, wie die Regierung gedenkt, mit dem Landtagsentscheid, Ursprungsentscheid, über die 55,6 Mio. umzugehen. Ich bin auf die Ausführungen der Regierung gespannt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich bin im Moment nicht in der Lage, ein weiteres Mikrofon zu öffnen, aufgrund eines technischen Problems, das hoffentlich gleich behoben wird.
Vielen Dank. Damit wären wir wieder handlungsfähig. Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Die Regierung geht in diesem sehr kurzen Bericht und Antrag auf verschiedene Punkte ein, die wohl eine längere Diskussion auslösen könnten, wenn man die Protokolle der letzten Jahre studiert und wenn wir uns auch die kurze Diskussion zu Traktandum 11 von heute Morgen in Erinnerung rufen.
Im vor uns liegenden Bericht werden die Entscheidungen und Diskussionen betreffend das SZU II, den Trakt G des SZM I und die Realschule St. Elisabeth in Schaan kurz noch einmal chronologisch aufgearbeitet und zusammengefasst. Diese Zusammenfassung bildet dann die Ausgangslage für den Bericht, und der Antrag lautet, einen Finanzbeschluss in der Höhe von CHF 1,5 Mio. zu sprechen. Ich kann jetzt sagen, dass ich diesem Antrag zustimmen werde. Ich möchte aber ganz deutlich sagen, dass dieses Schulraumprovisorium nicht die ideale Lösung für das Gymnasium darstellt, sondern nur die zweitbeste Lösung. Ich denke, es ist allgemein bekannt, dass eine grosse Raumproblematik am Gymnasium besteht. Diese kann mit diesem Schulraumprovisorium nicht gelöst werden. Es ist aber auch dem Gymnasium klar und es ist uns auch bewusst, dass in der aktuellen Situation ein Ersatzbau nur ein Wunschbild bleiben wird.
Ich möchte aber hier trotzdem anfügen, dass der Kanton St. Gallen am 28. September 2014 in einer Volksabstimmung einem Kredit über CHF 82 Mio. zugestimmt hat. Zustimmung: 79%. CHF 50 Mio. gehen in die Sanierung und Erweiterung der Kantonsschule Sargans - der Rest geht in die Erweiterung der bäuerlichen Schule in Salez. Ich möchte auch noch ganz kurz erwähnen, dass die Kantonsschule Sargans zwei Jahre nach dem Gymnasium gebaut wurde und bezogen worden ist. Es ist schon erstaunlich, dass der Kanton St. Gallen mit einer riesigen Zustimmung diese CHF 50 Mio. ohne Diskussion gesprochen hat.
Ich möchte gleich begründen, warum ich diesem Antrag zustimme, möchte aber im Vorfeld noch einige Worte zu den einzelnen Projekten sagen, die im Bericht und Antrag aufgelistet werden.
Beim Projekt SZU II wird festgehalten, dass das geplante Neubauprojekt bis auf Weiteres zurückgestellt wird. Begründet wird dieser Entscheid mit den zu erwartenden Schülerzahlen und den Sparbemühungen, die ja aktuell sind. Ich denke, diese Begründung kann man so akzeptieren.
Ein Blick in diese Beilage 1, wo die voraussichtlichen Schülerzahlen aufgezeigt werden, zeigt allerdings, dass heute 155 Oberschüler und 213 Realschüler das SZU besuchen. Und im Jahr 2020/2021 sind es 144 Oberschüler und 233 Realschüler, also gesamthaft 377. Das bedeutet eine leichte Steigerung. Die Zahlen gehen nicht zurück, wenn man diese Statistik anschaut, sondern die Zahlen steigen sogar leicht. Es stellt sich nun einfach die Frage: Sollen diese 377 Schüler in zwei Schulzentren untergebracht werden? Diese Frage möchte ich nicht beantworten. Ich denke, das überlasse ich Ihnen. Da kann diese Statistik helfen oder nicht helfen, aber in Wahrheit - würde ich einmal sagen - geht es nicht um die Schülerzahlen allein, sondern es geht eigentlich darum - und das hat der Abg. Gerold Büchel heute Morgen eigentlich auch schon erwähnt: Soll die BMS in das Unterland verlegt werden? Soll die Sportschule auch in das Unterland verlegt werden? Das wäre dann die Begründung, warum man ein SZU II bauen könnte.
Die Regierung formuliert das nicht so klar, sondern sie ist da sehr viel diplomatischer und schreibt auf Seite 13, sie möchte das SZU II neu beurteilen. Diese Beurteilung soll - jetzt zitiere ich Seite 13 - «unter Berücksichtigung der landesweiten Verteilung der Schüler und unter Einbezug eines allfälligen Neubaus des Traktes G beim SZM I sowie einer sinnvollen Verteilung der Schularten über das ganze Landesgebiet» erfolgen. Ja, ich frage mich: Was soll eine Neubeurteilung bringen? Liegen denn die Fakten nicht auf dem Tisch? Ich denke schon. Noch mehr frage ich mich: Wann soll denn diese Neubeurteilung stattfinden? Ich glaube, es ist höchste Zeit, dass das Thema Schulstandorte- und Schulraumplanung zeitnah angegangen wird und dass konkrete Schritte eingeleitet werden, damit die Planung auch konkret umgesetzt werden kann. Ich bin klar der Meinung, wir brauchen keine weitere Studie, sondern wir brauchen Entscheidungen und Taten.
Beim SZM I, Ersatzbau für den Trakt G, kommt die Regierung zum gleichen Schluss: Der Ersatzbau soll wie auf Weiteres zurückgestellt werden. Auch hier geben die zu erwartenden Schülerzahlen den Ausschlag für diese Zurückstellung. So steht es auf Seite 15. Aber auch hier kann in der Beilage 1 festgestellt werden, dass die Schülerzahlen nicht zurückgehen, sondern leicht steigen.
Den Ersatzbau für den Trakt G mit zu erwartenden Schülerzahlen zu sistieren, scheint mir, ganz gelinde gesagt, unstatthaft. Zudem verstehe ich nicht, warum in der Beilage 1 nur die ersten vier Jahre des Gymnasiums aufgelistet werden. Das Gymnasium umfasst sieben Jahre - es gehen heute 731 Schüler dort in die Schule und nicht 404. Es ist für mich nicht ganz klar. Da wäre ich froh, wenn ich hier eine Antwort auf diese Frage bekäme.
Die Raumsituation am Gymnasium ist schon seit vielen Jahren äusserst ungenügend. Diese Situation verbessert sich nicht oder verschlechtert sich auch nicht, ob 10, 20, 30 oder 50 Schüler oder Schülerinnen mehr oder weniger ans Gymnasium gehen. Wer dies glaubt, hat die Grundproblematik am Gymnasium nicht verstanden.
Der ehemalige Regierungsrat und Bildungsminister Hugo Quaderer hat im Jahr 2010 einen Bericht zur Erweiterung des Traktes G in Auftrag gegeben. Die von der Regierung eingesetzte Arbeitsgruppe hat den Bericht im Juni 2011 dem Regierungsrat übergeben, und ich würde gerne Seite 21 aus diesem Bericht zitieren: «Das Raumangebot im Schulzentrum Mühleholz I entspricht schon seit vielen Jahren nicht mehr dem effektiven Bedarf und erschwert somit den Lehrbetrieb. Es ist daher erforderlich, dass die Räumlichkeiten für das Gymnasium hinsichtlich der Raumgrössen wie auch des Raumangebots dem heutigen Schulhausstandard angepasst werden. Neue Unterrichtsformen und damit auch das hierfür entsprechende Raumangebot sind zudem erforderlich, um die Schülerinnen und Schüler entsprechend den Zielsetzungen der Maturitätsanerkennungsverordnung wie auch der Agenda 2020 der Regierung auszubilden.»
Und hier gibt es nach meiner Ansicht nichts hinzuzufügen. Wer diesen Bericht genau liest, erkennt die Grundproblematik am LG, und diese ist nicht von den Schülerzahlen abhängig. In diesem Bericht wird auch die Lösung skizziert - und da braucht es keine neue Studie.
Die Bedeutung von Schulbauten für die Schulentwicklung möchte ich mit einem weiteren Zitat untermauern. Das international anerkannte «Journal für Schulentwicklung» hat eine Ausgabe dem Thema Architektur gewidmet. Dort kann man auf Seite 5 nachlesen: «Generell gilt, dass die formale und andere architektonische Gestaltungen von Schulgebäuden nach den Mitschülern und Lehrpersonen als der dritte› Pädagoge zu betrachten sind. Schulen sind Plätze des Lernens und Lebens, Treffpunkte für soziale Beziehungen, die Konfliktfähigkeit fordern und fördern, Selbständigkeit und Zusammenarbeit unterstützen. Zwar ist gutes Lernen in schlecht gebauten Schulen und schlechtes Lernen in gut gebauten Schulen durchaus möglich, aber es ist allgemein anerkannt, dass Schulgebäude Lernen fördern und auch verhindern können.»
Bei der Realschule Schaan geht die Regierung im Bericht darauf ein, dass der Mietvertrag bis zum Jahr 2023 verlängert werden soll. Die Verhandlungen werden aufgenommen und es wird erwartet, dass der Eigentümer die notwendigen baulichen Massnahmen umsetzen wird.
Als kurze Zusammenfassung muss ich feststellen, dass sich in der Schulraumplanung nichts Neues ergeben hat. Ich konnte keine neuen Erkenntnisse gewinnen. Für mich ist jedoch die Sache glasklar: Die Verlängerung von Mietverträgen ist keine Antwort auf die aktuellen Fragen, die sich hier in diesem Zusammenhang stellen. Wie schon am Anfang meines Votums erwähnt, möchte ich begründen, warum ich dem Antrag der Regierung und damit dem Verpflichtungskredit zustimme. Die Regierung schlägt vor, kein Geld in das Kellergeschoss des Traktes G zu verlochen - und hier benutze ich ganz gewusst das Wort verlochen -, und möchte anstatt dessen ein Schulraumprovisorium erstellen. Diese Überlegung finde ich richtig. Ich spreche vom Kellergeschoss - nicht vom Erd- und Obergeschoss. Erstens, weil erkannt wurde, dass grössere Investitionen im Trakt G unumgänglich sind. Erwähnt wird hier die Erdbebensicherheit, die momentan nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Zweitens, weil das Untergeschoss des Trakt G im Grundwasser steht. Diese Problematik ist auch im Bericht von Hugo Quaderer erwähnt. Auch hier möchte ich noch einmal kurz zitieren, Seiten 23 und 24: «Der Trakt G weist insbesondere im Untergeschoss aufgrund der unzureichenden Wärmedämmung der Bodenplatte wie auch der Umfassungswände ein bauphysikalisches Problem auf, indem die Boden- bzw. Wanderoberflächen im Sommer durch das an-grenzende Erdreich bzw. Grundwasser zu stark abkühlt, was zu Kondensation und in der Folge zu Schimmelbildung führen kann.» ... «Das Untergeschoss des Trakt G liegt auf -2,74 Meter bzw. -1 Meter unter dem Höchststand des Grundwassers. Dieser Mangel ist bautechnisch mit entsprechend grossem Aufwand behebbar, was jedoch zu einer merklichen Reduktion der ohnehin für Unterrichtsräume zu geringen Raumhöhe führen würde.»
Aus den oben genannten Anführungen und Überlegungen befürworte ich die Errichtung eines Schulraumprovisoriums am SZM I. Das Provisorium bietet einen Ersatz für die beiden Räume im Keller. Es ermöglicht, dass der Musikunterricht nicht mehr in der Kapelle des Gymnasiums stattfindet, und es ermöglicht auch, dass das Fach Kunsterziehung nicht mehr in einem Klassenzimmer stattfinden muss. Das Provisorium erfüllt damit die dringend notwendigen räumlichen Bedürfnisse, aber auch mehr nicht. Danke und damit schliesse ich mal für den Moment. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller
Danke schön, Herr Präsident. Ich möchte den Bericht und Antrag der Regierung in positivem Sinne zur Kenntnis nehmen und werde auch dem Verpflichtungskredit im Umfang von CHF 1,5 Mio. für das Schulraumprovisorium beim Schulzentrum Mühleholz I zustimmen. Es macht Sinn, angesichts der stagnierenden Schülerzahlen und im Hinblick auf die Sparbemühungen bis auf Weiteres sowohl auf einen Neubau des Schulzentrums Unterland II als auch auf den Ersatzneubau des G-Traktes beim Schulzentrum Mühleholz I zu verzichten. Ich erachte es aber wie der Abg. Wolfgang Marxer als unerlässlich, dass der Landtag in irgendeiner Form zu begrüssen ist, wie mit dem Verpflichtungskredit für das SZU II umzugehen ist.
Was sich bereits jetzt abzeichnet, ist der Umstand, dass die Instandsetzung «light» des G-Traktes eine Restnutzungsdauer von zehn Jahren haben wird, sodass bis spätestens 2024 eine neue Lösung zu realisieren ist. Das geplante Schulraumprovisorium ist in diesem Zusammenhang als Puffer anzusehen, sodass Zeit für die künftigen notwendigen Entscheide gewonnen wird. Eine weitere Zeitkomponente ist das Mietverhältnis mit dem Kloster St. Elisabeth, das im Juli 2018 ebenfalls ausläuft und verlängert werden soll.
Meine Kollegin Judith Oehri hat es bereits erwähnt: Bevor Schulräume und Schulstandorte geplant werden können, muss sich das Bildungsministerium dringend mit der strategischen Ausrichtung der Schule generell auseinandersetzen. Neben den prognostizierten Schülerzahlen und einer positiven Entwicklung der Staatsfinanzen ist zu überlegen, für welche Art Schulstruktur überhaupt gebaut werden soll. Die Baumassnahmen sind als Folge davon unter Einbezug der Verteilung der Schülerinnen und Schüler unbedingt über das ganze Landesgebiet zu treffen. Prüfenswert scheint mir in diesem Zusammenhang die Idee, dass die Primarschulstufe sechs Jahre gemäss Schweizer System dauern könnte. Als Auswirkung davon wäre mit einem verminderten Bedarf an Sekundarschulbauten zu rechnen. Die Primarschulbauten in den Gemeinden müssten umgekehrt eine grössere Kapazität aufweisen, was sie aber möglicherweise bereits heute tun. Ich denke, es ist höchste Zeit, dass sich die Regierung mit solchen Fragen intensiv auseinandersetzt, damit eine nachhaltige Schulstandort- und Schulraumplanung erfolgen kann. Ich denke, Mietlösungen und bauliche «Pflästerlipolitik» kommen uns am Ende sonst teuer zu stehen. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Die Landtagsvizepräsidentin hat ganz am Schluss die Forderung in den Raum gestellt, die ich richtig finde, dass endlich eine nachhaltige Schulstandort- und Schulraumplanung gemacht wird. Ich glaube, die Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer erhebt auch nicht den Anspruch, dass dieser Bericht und Antrag vieles an die Schulstandort- und Schulraumplanung beiträgt. Viel eher ging es, glaube ich, der Regierung darum, dass sie mit einem Aufwisch auch noch die Motion abschreiben kann, was sie glücklicherweise zurückgezogen hat, weil das formal nicht geht. Die Regierungsrätin wird sicher noch ausführen, wie mit diesem zweiten Teil des Antrages umgegangen wird.
Also haben wir noch als Rest eine Errichtung eines Schulraumprovisoriums beim SZM I. Das spricht schon für sich, es heisst Provisorium. Was ist ein Provisorium? Ein Provisorium heisst, dass irgendwann etwas kommt, das Beständigkeit hat. Und diese Frage würde mich interessieren.
Es werden immer wieder die Schülerzahlen in den Raum gestellt - das ist die eine Seite -, die Schülerzahlen, die eigentlich eine weitere Baute oder ein Schulzentrum begründen würden. Aber es ging damals bei dieser Diskussion, bei der langen Geschichte hier im Landtag, nicht nur um Schülerzahlen, sondern auch wirklich, wie es der Name sagt, um Schulstandorte- und Schulraumplanung und damit auch die Frage, wo was angesiedelt wird. Wo wird zum Beispiel etwas angeboten von der Schule? Sprich die Sportschule: Ist die Sportschule am richtigen Standort? Und wenn man eine Standort- und Schulraumplanung macht, dann ordnet man diese in einem Zeitbogen am richtigen Ort ein.
Die Entwicklung hat Folgendes ergeben: Die Entwicklung hat bisher ergeben, dass es Schulstandorte der weiterführenden Schulen in Vaduz gibt, in Schaan gibt es praktisch zwei, in Triesen, in Balzers, also in jeder Oberländer Gemeinde ausser Triesenberg, und im Unterland gemeinsam ein Schulzentrum, ein Schulstandort. Es geht nicht darum, auf den Nimmerleins-Zeitpunkt zu warten, bis die Schülerzahlen so weit sind, dass man das Schulzentrum im Unterland bauen kann, sondern es geht darum, dann zu bauen, wenn auch die Planung vorhanden ist, wo was wann wohin kommen soll. Da denke ich das Gleiche, wie es die Vorredner gefordert haben: Dass man jetzt beginnt. Jetzt kann man dieses Schulprovisorium machen - diesem Finanzbeschluss werde ich auch zustimmen -, dass man aber gleich beginnt, eine wirklich nachhaltige Schulstandort- und Schulraumplanung zu machen, damit man, wenn die nächste Frage kommt, das auch irgendwann einmal einordnen kann.
Jetzt hat man das Schulzentrum II zurückgestellt, St. Elisabeth den Mietvertrag verlängert, den G-Trakt des Gymnasiums auch zurückgestellt oder verschoben oder bald ist er gar nicht mehr opportun. Also hat man alles eigentlich auf die lange Bank geschoben, alles wird den Schülerzahlen und den Sparmassnahmen untergeordnet. Es soll aber kein Dauerzustand sein. Jetzt soll die Zeit genützt werden, und zwar sehr schnell - wie es auch der Abg. Eugen Nägele ausgeführt hat -, dass man wirklich die Schulstandort- und Schulraumplanung in Angriff nimmt. Dazu braucht es keine Studien - denke ich auch. Aber dazu braucht es Überlegungen, wie mit den bisherigen, teils «fragwürdigen» Standorten, die auslaufen, umgegangen wird, sprich St. Elisabeth, obwohl es eine wirklich liebliche, schöne, kleine Schuleinheit ist und die Schaaner das Privileg haben, zwischen zwei Schulstandorten auszuwählen. Das sind alles sehr zu befürwortende, schöne Sachen für die Gemeinde Schaan. Aber bei anderen Projekten, sprich zum Beispiel beim Verwaltungsgebäude Giessen, wird davon gesprochen, dass es den Staat viel günstiger kommt, etwas Neues zu bauen, und beim St. Elisabeth wird anders argumentiert. Da wird argumentiert, die Miete ist okay. Also man muss die gleiche Begründung, die gleichen Argumente, auch hier bei den Schulstandorten anwenden und dann natürlich auch etwas Vernünftiges bauen, was auch die Motion damals zum Ziel hatte. Die Motion von damals, vom 26. April 2012, bezweckte, dass man eine Schule baut, die nicht das grösste Luxusprojekt darstellt und nicht mit allen Schikanen und Details ausgestattet ist und zu teuer zu stehen kommt, sondern dass man wirklich zeitgemäss eine vernünftige Baute erstellt.
Mir geht es darum, von der Regierung zu erfahren, wie dieser Zeitplan aussieht, der Zeitplan neben diesen Rückstellungen, die ich einmal so schlucke, betreffend eine wirklich nachhaltigen Schulstandort- und Schulraumplanung.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Karin Rüdisser-Quaderer
Danke, Herr Präsident. Der vorliegende Bericht und Antrag betreffend die Schulraumplanung hat einiges zu bieten, ist sehr übersichtlich und zeigt auch klar auf, was wir schon haben an Schulraum und was wir zukünftig brauchen. Und doch fehlt mir etwas ganz Wichtiges und Zentrales: Nämlich ein Verweis auf die Bildung oder ein Verweis vom Ministerium für Bildung und dessen Strategie, wohin die Bildungsreise Liechtensteins gehen soll. Wenn die Kinder ins Zentrum gestellt werden - so heisst es übrigens im Regierungsprogramm -, dann müssten wir doch zuerst - so meine ich - über die Kinder und ihre Schulbildung sprechen und erst dann über die Bauten, in die wir sie «stecken». Ich gehe aber davon aus, dass dieser Bericht unter der Prämisse von «Wenn alles so bleibt, wie es ist, dann brauchen wir oder wünschen wir dies und das» - ich gehe davon wirklich einmal aus, dass das so ist. Nur frage ich mich dann schon: Was, wenn es Änderungen gibt? Änderungen im Bildungssystem? Änderungen, die zum Beispiel Konsequenzen haben könnten im Schulraumbedarf? Dann müsste dieser Bericht mitunter neu oder anders geschrieben werden. Vielleicht würde der Antrag gar anders lauten. Wer weiss?
Darum meine Fragen, die ich hierzu hätte: Hält sich Liechtenstein auch zukünftig grosso modo an das Bildungssystem der Schweiz? Oder planen wir etwas anderes? Es gibt ja eigentlich nur drei Optionen: Erstens wir ziehen aus Überzeugung mit den Schweizern mit. Zweitens wir machen einen Alleingang. Und drittens würde dann Stillstand bedeuten. Darüber lese ich aber überhaupt nichts im vorliegenden Bericht. Die Kollegin Judith Oehri und auch die Frau Vizepräsidentin haben bereits darauf hingewiesen - die Kollegin Oehri zum Ersten in der Kleinen Anfrage und zu Beginn der Sitzung heute und gerade nochmals eben. Gedenkt Liechtenstein, die sechste Schulstufe in Zukunft auch bei den Primarschulen zu belassen? Ich finde es nämlich etwas befremdlich, einen Bericht und Antrag zur Schulraumplanung einfach nur so abzusegnen, ohne zu wissen, ob wir nun mit der Schweiz gleichziehen oder eben nicht.
Ich lobe die Regierung natürlich für die gute Aufarbeitung und Darstellung der jeweiligen Historien zum Kloster St. Elisabeth bzw. seinen Schulräumen, zur Thematik SZU II sowie zum G-Trakt am Gymnasium. Nur durch die transparente und genaue Auflistung und Aufzählung in dieser Vorlage kann man sich ein Bild machen - auch für uns alle, die hier neu sind in dieser Mandatsperiode. Die vorgeschlagenen Massnahmen machen Sinn, weil sie auch notwendig sind. Und wenn sich in der Bildungspolitik Liechtensteins nichts ändert und alles beim Alten bleibt, müssen wir uns wohl auf die Prognosen betreffend die Schülerzahlentwicklungszahlen etc. etc. aus diesem Bericht verlassen.
Irgendwie ist es für mich wirklich befremdend, dass zuerst die Schulbauten geplant werden und erst dann überlegt wird, wie die Zukunft der Bildungspolitik aussieht.
Ich bin für Eintreten, wünsche mir jedoch noch einige Ausführungen von der Frau Bildungsministerin zu der von mir aufgezeigten Thematik. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Die Frau Bildungsminister möchte unverzüglich dazu Stellung nehmen.Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete, vielen Dank für das Wort. Nachdem jetzt so viele Male auf die Bildungspolitik verwiesen wurde und darauf, dass es nicht möglich ist, einen Entscheid zu fällen, ohne die Bildungspolitik zu kennen, scheint es mir wichtig, einige Sachen im jetzigen Zeitpunkt richtigzustellen. Sonst verlieren wir nämlich in diesem Landtag viel zu viel Zeit mit einer Bildungsdiskussion und nicht mit einer Standort- oder Schulraumplanungsdiskussion, was eigentlich schade wäre.
Ich persönlich verstehe die Äusserungen der Abgeordneten Lanter-Koller, Judith Oehri und Karin Rüdisser-Quaderer nicht. Die Regierung hat in einem Programm, das wir verabschiedet haben, gesagt, wir möchten keine grossen Reformen durchführen. Jetzt frage ich mich, was da unklar sein soll. Die Regierung hat ins Regierungsprogramm geschrieben: keine grossen Schulreformen. Wir sind der Ansicht, dass die Arbeiten, die die Vorgängerregierung, die Hugo Quaderer, gemacht hat, gute Arbeiten sind, auf denen wir aufbauen und uns sanft weiterentwickeln können. Und jetzt sollen wir plötzlich eine Schulpolitikdiskussion führen.
Das HarmoS-Konkordat wurde im Jahr 2007 gemacht. Das ist nichts Neues. Da kommt jetzt nicht plötzlich etwas Neues im Jahr 2014 auf den Tisch, wo wir sagen müssen: Jetzt sind plötzlich neue Entscheidungen notwendig. Das ist ein altes Konkordat. Das ist im Jahr 2007 abgeschlossen worden. 15 Kantone sind beigetreten. Einige Kantone haben sich nicht dafür geäussert. Das waren 15 Kantone, die gesagt haben, wir treten bei und die anderen sind nicht beigetreten. Wir sind auch nicht beigetreten. Wir hatten im Jahr 2007 die Möglichkeit, HarmoS beizutreten. Und da wurde der Grundsatzentscheid gefällt, wollen wir sechs Jahre Primarschule oder wollen wir das nicht. Und damals hat das für uns nicht gestimmt, und Liechtenstein hat sich entschieden, HarmoS nicht beizutreten. Jetzt weiss ich nicht, auf welcher Basis wir plötzlich eine Primarschuldauerdiskussion führen möchten. Wenn das der Landtag möchte, ich freue mich noch so, eine grosse Reform zu machen. Allerdings glaube ich einfach, dass unsere Lehrer da nicht ganz glücklich wären und unsere Eltern nicht ganz glücklich wären. Denn bei den vielen Gesprächen, die ich mit Lehrern geführt habe, als ich das Bildungsministerium übernommen habe, war das einzige und das grösste Anliegen: Bitte keine grossen Reformen. Wenn der Landtag das möchte, ich setze das noch so gern um. Ich persönlich mache gerne Reformen. Also an dem hängt es überhaupt nicht.Und dann noch zum Lehrplan 21: Ich war vergangene Woche an der D-EDK und an der EDK, also an der Eidgenössischen Direktorenkonferenz. An der Eidgenössischen Konferenz sind wir als Beobachter mit dabei. In der D-EDK, das ist die Direktorenkonferenz von den deutschsprachigen Kantonen, sind wir sogar als Mitglied mit dabei. Und dort drin wird der Lehrplan 21 diskutiert. Wir haben gesagt - das war auch schon ein Entscheid, der vor meiner Zeit als Bildungsministerin getroffen wurde -, dass wir an der Erarbeitung des Lehrplans 21 nicht aktiv teilnehmen möchten. Trotzdem sind wir aber Mitglied der D-EDK, die sich ja federführend für den Lehrplan 21 einsetzt. Wir haben den Prozess über die Jahre eng mitverfolgt und auch immer wieder die Zwischenerkenntnisse des Lehrplans 21 zur Kenntnis genommen. Der Lehrplan 21 ist von grosser Relevanz für Liechtenstein. Wenn nämlich die Schweiz den Lehrplan 21 einführt, müssen wir uns die Frage stellen: Wie stellen wir sicher, dass der Anschluss für unsere Kinder gewährleistet ist? Und das ist die grosse Frage, die wir uns stellen müssen. Wir haben schlussendlich mehrere Möglichkeiten: Wir können den bestehenden Lehrplan anpassen, sodass der Anschluss gewährleistet ist. Wir haben theoretisch die Möglichkeit, den Lehrplan 21 zu übernehmen. Innerhalb des Lehrplans 21 gibt es einen gewissen Spielraum für die Kantone, den diese ausfüllen müssen oder können. Ich habe anlässlich der Direktorenkonferenz die Frage in den Raum gestellt, ob man genau definieren kann, welcher Teil vom Lehrplan 21 ein zwingender Teil ist und welcher Teil nicht zwingend ist, sodass wir genau wissen, welche Prämissen wir erfüllen müssen, damit unser Anschluss gewährleistet ist. Und dann gibt es noch eine dritte Variante. Die dritte Variante ist: Wir bleiben genau da, wo wir sind. Dann müssen wir uns um eigene Lehrmittel kümmern und schauen, dass wir uns auf eigene, alleinstehendere Beine stellen. Ich glaube, mit dieser Frage müssen wir uns auseinandersetzen. Wenn der Landtag - ich betone das nochmals - jetzt eine Diskussion über die Dauer der Primarschule führen möchte, mache ich das noch so gerne mit Ihnen. Ich glaube einfach, das ist jetzt nicht der richtige Zeitpunkt, weil die Regierung gesagt hat: Wir möchten keine grossen Reformen machen. Darum verstehe ich jetzt die Diskussion nicht. Wenn Sie noch Detailfragen haben, stehe ich gerne zur Verfügung. Aber vielleicht muss es der Landtagspräsident auch entscheiden, ob wir heute eine Schulpolitikdiskussion oder eine Schulraumplanungsdiskussion führen möchten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Also für mich ist dieser Exkurs in die Bildungspolitik eigentlich jetzt erledigt. Aber vielleicht sehen das die Abgeordneten anders.Abg. Christine Wohlwend
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Nein, ich sehe das genauso. Ich wollte mich soeben dahingehend äussern, dass ich beim Schulstandort bleiben wollte und nicht zur Bildung überschwenken wollte.
Ich habe eine ganz praktische Frage zu diesem Schulraumprovisorium. Ich hatte das Glück, ebenfalls vor einigen Jahren am Liechtensteinischen Gymnasium in die Schule zu gehen, und ich kenne den Leiter dieser Schule «ganz flüchtig». Er konnte mir keine Antwort darauf geben, wo das Provisorium tatsächlich aufgebaut werden soll. Ich meine, es steht beim Schulzentrum. Das ist mir klar. Aber wo? Die räumlichen Gegebenheiten vor Ort kenne ich. Es ist mir wirklich rätselhaft, wo das hin soll. Kommt das aufs Fussballfeld? Wo ist das angedacht? Wo? Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Danke für die Ausführungen der Regierung. Eine kleine Frage hätte ich noch zu diesen Reformen, die nicht gemacht werden, liebe Regierungsrätin Frick. Eine aus diesen drei Varianten müssen Sie ja schlussendlich entscheiden, sonst geht es nicht weiter, so wie ich das sehe. Irgendwann kommt ja der Tag X, wo man sagen muss, wir gehen den Weg allein, wir gehen den Schulplan 21 oder machen sonst eine Lösung. Ich nehme schon an, dass das irgendwann mal aufs Tapet kommt. Und das Zweite: Es gibt ja noch das österreichische Modell mit den drei mal vier Jahren. Vielleicht kennen Sie das auch noch.
Dann noch zum Herrn Nägele: Das wurmt mich ein bisschen, was er gesagt hat, dass ein Gebäude prägend sei für die Schulentwicklung. Ich weiss nicht, ob Sie das SZU I in Eschen kennen. Das ist sehr prägend für die Unterländer Kinder. Meine Kinder sind da reingegangen. Das hat sie sehr geprägt, wie das Gebäude auf die Kinder wirkt, vor allem das ganze Drum und Dran mit diesen vielen Schülern.
Dann habe ich noch eine Frage zur voraussichtlichen Entwicklung der Schülerzahlen in Liechtenstein. Es steht hier zwar, 4% gehen noch in die Privatschulen und 4% in die Sportschule. Können Sie mir noch ausführen, wie viele Schüler nach Österreich und in die Schweiz gehen? Ist das noch möglich? Ich möchte mal gerne wissen, wie viele Schüler von Liechtenstein bzw. aus dem Unterland nach Österreich gehen und wie viele vom Oberland auch, also getrennt, und wie viele in die Schweiz gehen. Vielleicht ist das noch möglich. Denn das ist auch ein Faktor. Wenn wir hier ein Schulzentrum planen und bauen, müssen wir die auch irgendwo berücksichtigen, die wir momentan ins Ausland verlagern, aus welchen Gründen auch immer. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich denke, Frau Regierungsrätin Frick möchte gerade auf den ersten Teil der Fragen noch eingehen.Regierungsrätin Aurelia Frick
Nochmals vielen Dank für das Wort. Ich wurde nochmals direkt angesprochen. Ja, wir müssen uns für eine der Varianten entscheiden. Aber was im Schulzimmer drin passiert, hat nicht so viel damit zu tun, wo die Baute ist. Wir diskutieren nicht über eine Verlängerung der Primarschule, weil wir das im Jahr 2007 hatten. Da haben wir uns entschieden, dass wir nicht sechs Jahre Primarschule möchten, sondern dass wir fünf Jahre Primarschule möchten. Und wenn der Lehrplan auf sechs Jahre Primarschule ausgerichtet ist, das hatten wir ja heute teilweise schon, dass in Schweizer Kantonen sechs Jahre Primarschule unterrichtet wird, und den Anschluss haben wir ja heute für unsere Jugendlichen trotzdem, weil bei uns einfach in der nächsten Stufe nachher das unterrichtet wird, das in der sechsten Klasse Primarschule sonst unterrichtet wird. Also haben wir das ja bereits heute schon. Wir müssen wirklich schauen, dass wir die richtige Diskussion führen. Das ist mir ein grosses Anliegen. Wir müssen auch schauen, dass wir diese Lehrplan-21-Diskussion nicht zu sehr verpolitisieren. Ich weiss, es gibt sehr viele negative Voten. Das ist ein sehr politisches Thema. Aber wohin wir mit unserer Schulpolitik gehen, Bildungspolitik gehen, das ist ein hochsensitives Thema. Und ich weigere mich, dass wir jetzt von grossen Reformen reden, bevor wir nicht wissen, was wirklich alles dahintersteckt. Das ist so ein sensitives Thema. Und die Lehrer, die wünschen Ruhe fürs Klassenzimmer. Wir haben so viel gemacht in der Vergangenheit - und sehr viel Gutes gemacht. Und jetzt müssen wir schauen, dass wir auf dem Guten weiterarbeiten können und weiter aufbauen können.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich danke der Regierung für diesen Bericht. Ich werde dem Verpflichtungskredit für die Errichtung dieses Schulraumprovisoriums beim Schulzentrum Mühleholz zustimmen.
Ich möchte noch einiges zu den Schulstandorten sagen. Meine Intention über die Thematik SZU II war immer davon geprägt, weil ich die Gesamtkosten pro Schüler in Liechtenstein reduzieren möchte. Und da ist die Situation über die Schulstandorte Liechtensteins, dies aufzunehmen, massgebend. Wir haben verschiedene Quadratmeter, die einem Schüler zur Verfügung stehen. Also im Gymnasium sind es etwa rund acht Quadratmeter, die an Unterrichtsraum pro Schüler zur Verfügung stehen und im Schulhaus Giessen sind es 30 Quadratmeter. Kostenmässig ist das natürlich ein beträchtlicher Unterschied - bei der Investition wie auch nachher beim Unterhalt. Es ist wesentlich: Wie viel Werkraum braucht ein Schüler? Wie viel Turnhallenraum braucht ein Schüler? Wie viel Sportraum aussen? Wie viel braucht er für die musischen Fächer? Das sind doch Kennzahlen, die man endlich einmal hervorziehen muss, um zu sagen, was man heute braucht, um zur Schule zu gehen, um darin auch eine gute Entwicklung machen zu können. Das einfach einmal im Groben.
Mir geht es nicht darum, ob jetzt die Schüler ins Unterland oder ins Oberland gehen müssen, sondern das ist für mich die Intention. Es ist der wichtigste Punkt und was wir hier eben in den nächsten Jahren erreichen müssen, dass wir diese Kosten runterbringen und eben trotzdem noch einen guten Bildungsplatz für die Kinder bieten können.
Dann vielleicht zu den Fragen zur Bildungspolitik, die von den Frauen Abgeordneten hier gestellt wurden. Wir brauchen heute Räumlichkeiten, die multifunktional sind. Die Sache, dass wir Kunstbauten haben, welche keinem Schulwandel standhalten, die muss der Vergangenheit angehören. Das geht nicht mehr. Also wie die Bildungspolitik auch immer aussieht, die Baute muss daher angepasst werden können. Die muss innen wandelbar sein. Und wenn ich da an Privatsituationen schaue, dann sagt man: Mehrgenerationenhäuser. Das ist bei der Schule auch nicht anders. Also wenn die mehreren Generationen nicht zur Verfügung stehen können und wenn wir jedes Mal, wenn wir in der Bildungspolitik eine kleine Korrektur haben, jeweils alles umbauen müssen - das werden wir nie finanzieren können. Das zu dem Punkt.
Dann vielleicht am Schluss noch eine Frage an die Regierung und da geht es mir um St. Elisabeth. Da sind ja Verhandlungen im Gange, wo es darum geht, den Mietvertrag bis 31. Juli 2023 zu verlängern. Da wäre die Frage, ob jetzt da die Investitionen von CHF 6 Mio. bis 8 Mio. dann für diesen Zeitraum getätigt werden. Das stand ja im Raum. St. Elisabeth würde für den gleichen Mietaufwand über CHF 500'000 CHF 6 Mio. bis 8 Mio. investieren. Die Regierung hat aber in einem Bericht oder einer Interpellationsbeantwortung einmal festgehalten, dass eben dieser Mietaufwand einer Kapitalisierung oder einem Investitionsvolumen von CHF 20 Mio. standhalten würde. Also da würde mich eigentlich wundernehmen, weil ja der Landtag an und für sich nichts dazu sagen kann - über die achtmal CHF 500'000, gesamthaft CHF 4 Mio. -, ob man das jetzt vereinbart oder eben nicht. Da würde mich dann eben auch aus der Kostenfolge pro Schüler usw. schon interessieren, dass das eine gute Verhandlung für die Kosten des Staates ist. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Danke für das Wort. Ich teile die Meinung der Bildungsministerin, dass es keine Diskussion zur Bildungspolitik grundsätzlicher Natur jetzt sein kann. Und sie erwähnt, dass wir uns auf Fragen der Schulraumplanung und Schulstandortpolitik beschränken sollen. Mein Problem ist - und auch aus verschiedenen Voten geht das eigentlich hervor -, dass das auch nicht die Idee von heute war aufgrund dieses Berichts. Dieser Bericht hatte zwei Inhalte: Die Motion abzuschreiben - und zur Motion möchte ich dann noch irgendetwas hören - und einen Notlösungsprovisoriumskredit zu erhalten. Und alles andere wird nachher kommen. Meine Intention - und auch so, wie ich die Abgeordneten Oehri, Kaiser, Lanter-Koller verstanden habe - ist, und ich habe das so ausgeführt, dass sich die Regierung noch in dieser Legislaturperiode verpflichtet, eine Aktualisierung des Schulstandorts- und Schulraumplanungskonzepts zu präsentieren, sodass man bei nächsten Investitionen, bei nächsten Entscheiden nicht - ich sage jetzt - so schnell dahin CHF 1,5 Mio. der Not gehorchend spricht, sondern dass das fundierter abgestützt ist und ein Konzept eben dahinter ist. Das war mein Anliegen. Ich glaube nicht, dass die Diskussion anhand dieser Unterlagen heute noch viel weiter geführt werden kann. Mein Wunsch ist einerseits, zur Motion noch etwas zu hören. Hat die Regierung die Intention, noch in dieser Legislaturperiode bezüglich Schulraumplanung/Schulstandortplanung ein Konzept zu präsentieren, das dann ohnehin, nimmt man die Realisierungszeit usw., irgendwann zu Beginn der 2020er-Jahre verwirklicht werden wird. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Meine Anregungen gehen schon auch in die ähnliche Richtung wie die des Kollegen Wolfgang Marxer. Frau Bildungsministerin, ich nehme zur Kenntnis, dass Sie keine Reformen machen wollen. Ich nehme zur Kenntnis, dass Ihre Strategie Stillstand ist. Das gibt auch nicht so viel Arbeit. Das ist natürlich auch richtig. Ich nehme auch zur Kenntnis, dass Sie die Schüler wieder in den Mittelpunkt stellen wollen. Ja, hervorragende Idee, gebe ich Ihnen recht. Nur, es braucht eben schon ein bisschen ein Konzept, um zu entscheiden, welche Raumanforderungen wir brauchen. Dazu brauchen wir zum einen mindestens einmal eine Grobplanung der Schülerzahlen. Das ist ganz elementar. Dann nehme ich schon an, dass das Schulsystem auch einen gewissen Einfluss auf die Raumbedürfnisse hat. Und dann brauchen wir eine gewisse Definition, wie es der Abg. Manfred Batliner richtig ausgeführt hat - durchschnittliches Platzangebot, von Turnhallen über Schulzimmer, musische Fächer usw. Und dann können wir entscheiden, was die Anforderungen sind und welche Massnahmen wir ergreifen müssen. Es ist eben schon ein bisschen auch wesentlich für diesen Entscheid.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich bin vollkommen der Ansicht, dass wir jetzt hier keine Schulreformdiskussion führen können und sollen. Die Ausführungen der Bildungsministerin sind gemacht worden. Auch in der letztjährigen Legislaturperiode ist dann festgestellt worden, auch von meinem damaligen Fraktionssprecherkollegen der VU, der da sass, wo der Herr Christoph Wenaweser sitzt. Peter Hilti hat nach SPES - er war ein SPES-Befürworter - gesagt: Jetzt wollen die Lehrer einmal unterrichten. In der Schule wolle man unterrichten und nicht mehr dauernd mit «Reformitis» den Schulbetrieb stören. Da ist also, glaube ich, klar kommuniziert worden, auch von der Regierung im Regierungsprogramm, wohin es in den nächsten Jahren gehen soll. Ich glaube auch, dass die Detailausgestaltung des Bildungssystems nicht auf Räume reduziert werden kann und sollte, dass, wenn die Schulstruktur sich ändern würde, Standorte und Schulräume nicht völlig umgemodelt werden müssten. Das zeigt mir auf, es geht hier um eine Schulraum- und Schulstandortplanung. Und da muss ich dem Abg. Wolfgang Marxer insofern antworten, er sprach von einer Aktualisierung, die Regierung soll die Schulstandort- und Schulraumplanung aktualisieren: Nein, es geht nicht um eine Aktualisierung, sondern es geht um eine wirkliche Planung. Es gibt keine Planung. Es geht um eine Schulstandort- und Schulraumplanung, die endlich einmal gemacht wird. Um das geht es, dass man diese Inhalte hineinnimmt, welche Funktionen künftig wo angeboten werden sollen. Es kann nicht sein wie beim St. Elisabeth, dass ein Provisorium bei der Sportschule ein ewiges Provisorium bleibt. Das heisst, man sollte dann schon wissen, wie das dann definitiv sein sollte. Und wir wissen, dass im Oberland fünf, sechs Hauptschulstandorte sind. Man hätte, wenn man eine Schulstandort- und Schulraumplanung gehabt hätte, wahrscheinlich auch Balzers nicht unbedingt dermassen ausgebaut. Aber eben, wenn dann Probleme kommen, wenn dann Schulstandorte von der Renovationsertüchtigung her Ansprüche stellen, dass man diese erstellen muss oder dass man neue Räume baut, wenn man diese nicht in eine Schulstandort- und Schulraumplanung integrieren kann oder keine solche besteht, dann gibt es solche Flickwerke oder es gibt solche neuen Ergänzungen und Erweiterungen, die dann viel Geld kosten, aber in der Gesamtplanung dann schlussendlich vielleicht schräg drinstehen. Also geht es, um das kurz zusammenzufassen, nicht um eine Aktualisierung, sondern es geht definitiv um endlich eine definitive Schulstandort- und Schulraumplanung. Und hier sehe ich es auch so: Dieser Bericht und Antrag ist reduziert worden durch das Schreiben der Regierung, auch dadurch, dass sie den zweiten Teilsatz herausgenommen hat aus dem Antrag. Hier geht es praktisch nur noch um den Finanzbeschluss des Schulraumprovisoriums beim SZM I in Vaduz.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Peter Wachter
Danke, Herr Präsident. Ich möchte einfach daran erinnern, dass es in Sachen Struktur vor Kurzem einen Volksentscheid gab, und das Volk hat sich entschieden für eine Schulstruktur. Und die soll man doch nicht jeden Monat wieder infrage stellen - auch vor dem Hintergrund, dass die Schulstruktur für den Bildungserfolg scheinbar nicht wahnsinnig wichtig ist. Also das soll man wirklich jetzt im Moment nicht angehen.
Dann das andere: die Frage Zentrumsschule oder Dorfschule. Das kann man diskutieren. Ich bin - wie Johannes Kaiser - der Meinung, Balzers war ein Fehler. Christoph Beck wird wissen, wie die Balzner Realschule zustande kam, denke ich. Nicht? Das war, glaube ich, Ihr Grossvater.
Ich bin der Meinung, die Zentrumsschule hat ihre Qualitäten. Aber wir haben uns entschieden für die Zentrumsschule. Und die Zentrumsschule bietet eine gewisse Qualität, die die Dorfschule nicht hat. Im modernen Unterricht mit Wahlpflicht-, Wahlfächern braucht es eine Mindestanzahl an Schülern. Das ist ganz klar. Ich glaube, wir müssen uns einfach entscheiden: Wollen wir Dorfschule oder Zentrumsschule? Das hat auf die Standortplanung natürlich einen Einfluss. Ich wäre für die Zentrumsschule aus gesagten Gründen, und dann soll man das konsequent machen.
Meine letzte Bemerkung noch: Die BMS gehört für mich aus Synergiegründen in die Nähe des Gymnasiums: Die gleichen Lehrer, die gleichen Spezialräume, zum Teil die gleichen Ziele, eine Maturitätsschule. Die beiden sind quasi verheiratet, die gehören zusammen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christine Wohlwend
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe jetzt dreimal gehört: «Balzers war ein Fehler.» Ich werde das jetzt nicht kommentieren, sonst haben wir eben die Unterland-Oberland- und Gemeindendiskussion.
Nein, was ich noch einmal wiederholen wollte oder deutlich machen wollte: Ich möchte hier wirklich keine bildungspolitische Diskussion führen. Wenn wir diese führen wollen, dann, finde ich, sollten wir uns alle ausreichend und fundiert darauf vorbereiten können. Wir sollten einen entsprechenden Bericht und Antrag haben. Und ich möchte jetzt bereits sagen, dass ich den gar nicht will. Ich will keine erneute Bildungsdiskussion. Nicht nur, weil das Volk so entschieden hat und somit die Eltern auch eine gewisse Verlässlichkeit und Planbarkeit haben wollen in der Art und Weise, wie ihre Kinder die nächsten Jahre in die Schule gehen, sondern auch, weil die Lehrer schlicht und einfach unterrichten wollen. Und deswegen möchte ich nicht alle paar Jahre an einer Bildungspolitik herumschrauben. Ob die Schweizer die sechs Jahre einführen oder nicht, mag sein. Wir hatten das auch bis zum Anfang der 70er-Jahre - sechs Jahre Grundschule. Jetzt haben wir es nicht mehr. Ich denke, man muss nicht auf jeden Zug gleich aufspringen und eine politische Diskussion führen. Lassen wir die Bildungspolitik ruhen und einfach die Bildungspolitik sich entwickeln lassen. Und lassen Sie uns anstatt Stillstand, wie man hier vorwirft, auch eine gewisse Stetigkeit und Verlässlichkeit vorleben. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Nur kurz. Da jetzt doch einiges diskutiert wurde, die Basisliteratur für den politischen Meinungsbildungsprozess liegt vor. Da gibt es unsäglich viele Berichte dazu. Sie können das auf der Plattform nachsehen. Sie müssen nur «Schulraumplanung» oder «Schulstandorte» als Suchbegriff eingeben. Da ist wirklich alles penibelstgenau bis ins Detail aufgeführt, wie viele Schüler an welchem Standort, was die Ausblicke sind, wie viele Quadratmeter von Turnhalle etc. Die wurden auch während der letzten sechs Jahre mehrfach diskutiert. Wenn man diese Diskussion als Basis für künftige bildungspolitische Diskussionen führen will, würde ich empfehlen, diese zu lesen, und dann kann man es traktandieren und die nochmals besprechen. Das Ganze einfach noch einmal in einen Bericht reinzutragen, sehe ich auch nicht unbedingt als zielführend. Ich glaube, die Arbeit hat man bereits gemacht. Und bezüglich der Thematik «Nichts zu tun, ist Stillstand»: Ich glaube, das «nichts zu tun» bezieht sich einzig auf die Struktur, aber nicht darauf, dass man innerhalb dieser gegebenen Strukturen, wie sie im Moment sind, nicht nach wie vor eine Entwicklung vollzieht. Ich glaube auch, irgendwann kann man die Strukturdiskussion auch einmal beiseitelegen und sagen: Okay, jetzt ist sie mal so und jetzt schauen wir, wie wir mit ihr weitergehen. Da unterstütze ich die Richtung seitens der Regierung.
Die Problematik hier vielleicht noch, um auf den Bericht und Antrag zurückzukommen. Es gibt jetzt halt einen Raumbedarf aufgrund der doch prekären Situation eines Gebäudes. Das Provisorium scheint der pragmatischste Weg zu sein. Alle weiteren Diskussionen, wie sie jetzt geführt worden sind - wie gesagt, lesen Sie die Berichte und Anträge der letzten vier Jahre zum Thema. Dann haben Sie alle Informationen, die Sie bis jetzt gefragt haben, inklusive HarmoS. Da empfehle ich eine Kleine Anfrage aus dem Jahr 2010. Einigen habe ich sie schon geschickt. Da steht es nämlich auch drin. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Andreas Heeb
Besten Dank für das Wort. Ich hätte noch eine kleine Bemerkung zur Schulraumplanung, und zwar geht es um die liechtensteinische BMS, und zwar den Tageskurs der liechtensteinischen BMS. Dort ist der limitierende Faktor nämlich wirklich die Räumlichkeit. Es gäbe genügend Anmeldungen, um mindestens vier Klassen gleichzeitig zu führen. Aber aufgrund der Räumlichkeiten sind nur zwei möglich. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Eine Bemerkung zur Bildungspolitik. Entschuldigung, wenn ich das mache, aber ich bin nicht ganz sicher, woher diese Idee kommt, dass man jetzt auf sechs Jahre umstellen muss. Die Schweiz stellt das System nicht um. Der Kanton St. Gallen hat schon seit vielen Jahren sechs Jahre Primarschule. Es gibt ein Projekt, das heisst HarmoS, und dieses Projekt ist aber in der Schweiz völlig umstritten. Ich habe jetzt gerade nachgelesen, die Kantone Thurgau und Zug sind HarmoS nicht beigetreten. Und am 4. November wurde im Kanton St. Gallen eine Initiative gestartet «Ja zum Austritt aus HarmoS - Ja für starke Volksschulen in St. Gallen». Dort möchte man austreten und man möchte auch den Lehrplan 21 nicht umsetzen. Also diese Volksinitiative ist am 4. November in St. Gallen gestartet worden. Ich würde jetzt einfach davor warnen - und deshalb sage ich es auch -, dass plötzlich jetzt das Gefühl entsteht, nur weil das jemand gesagt hat, dass die Schweiz das System umstellt. Das stimmt überhaupt nicht. Es gibt diesen Vertrag HarmoS, aber dieser Vertrag ist völlig umstritten. Einzelne Kantone sind nicht beigetreten. Und deshalb würde ich jetzt wirklich warnen vor einer Diskussion auf Grundlage dieser Aussage. Das ist nicht notwendig. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich darf zwischendurch unsere Gäste begrüssen, darunter die Wahlfachklasse des 10. Schuljahres. Herzlich willkommen. Sie passen sehr gut in diese Diskussion.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ich möchte mich nur ganz kurz äussern zu den Aussagen des Abg. Thomas Lageder, der jetzt gerade nicht hier sitzt. Ich bin dankbar für die Ausführungen des Abg. Peter Wachter. Er hat es aus meiner Sicht ziemlich genau auf den Punkt gebracht. Die Schulstrukturen sind entschieden. Man hat schon vor einigen Jahren über HarmoS entschieden. Man hat einen Volksentscheid gehabt bezüglich SPES. Und ich denke auch, es ist nicht notwendig, dass wir hier andauernd neue Reformen in der Schule anstossen, ohne zu wissen, weshalb. Ich habe einfach das Gefühl, hier besteht ein Zwang, Reformen umzusetzen, ohne zu wissen, was man überhaupt will. Einfach, damit man Reformen gemacht hat. Und dagegen wehre ich mich. Und wenn ich mitbekomme, wie die Diskussion bei den Eltern läuft, bei den Schülern läuft, bei den Lehrern läuft, dann frage ich mich schon, ob es wirklich zielführend ist, immer und immer wieder mit neuen Reformen zu kommen und das ganze Gebilde in einer gewissen Form auch instabil zu machen. Also wenn wirklich Reformbedarf besteht, dann soll man diesen auch entsprechend äussern und angehen. Damit habe ich keine Mühe. Aber einfach Reformen der Reform willen anzustossen, dagegen spreche ich mich aus. Und deshalb bin ich auch nicht einverstanden mit diesen Vorwürfen an die Bildungsministerin. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ich möchte nur noch zwei Sachen zur Klarstellung sagen. Das Eine war eine Anfrage und das Zweite war, dass ich gesagt habe - jetzt für meine Person -, dass man im Jahr 2023 wissen muss, wohin die Reise geht. Also meine Erwartung ist nicht, dass man jetzt eine Reform macht. Das war eigentlich mein Schlusspunkt. Aber wir können es für meinen Teil jetzt hier beenden.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Mit dem Bericht und Antrag Schulraumplanung zeigt die Regierung auf, dass in Anbetracht der Schülerzahlen die Schulräume für die nächsten rund zehn Jahre gesichert sind. Die Regierung hat im Regierungsprogramm 2013 bis 2017 die Zurückstellung der Neubauten Schulzentrum Mühleholz I, Gymnasium G-Trakt, sowie Schulzentrum Unterland II in Ruggell zurückgestellt. Eine Neubeurteilung dieser beiden Bauprojekte soll bei veränderter Ausgangslage unter Berücksichtigung der landesweiten Verteilung der Schülerinnen und Schüler und der Schularten über das ganze Landesgebiet betrachtet werden und erfolgen.
Aufgrund dieser Gegebenheiten wird auch die Verlängerung des Mietvertrags mit der Sportschule Realschule St. Elisabeth bis zum Jahr 2023 angestrebt. Um einen geordneten Schulbetrieb im G-Trakt des Gymnasiums für die nächsten circa zehn Jahre zu ermöglichen und die dringendsten Platzbedürfnisse abzudecken, wird neben der Instandsetzung «light» des Erdgeschosses und des Obergeschosses des G-Trakts die Realisierung eines Schulraumprovisoriums geplant, welches die Bedürfnisse in den Bereichen Gestalten und Musik abdecken wird. Die Instandsetzung «light» ist inzwischen abgeschlossen. Sie erforderte Mittel von rund CHF 200'000. Mit dem Provisorium wird der Raumbedarf abgedeckt und zeitlich wie räumlich ein Puffer geschaffen. Die Kosten betragen CHF 1,5 Mio. Das Provisorium kann im westlichen Bereich auf dem Gelände des Schulzentrums Mühleholz I erstellt werden. Weitere Möglichkeiten auf gepachtetem Gelände wären ebenfalls gegeben, wurden auch abgeklärt oder sind in Abklärung.
Derzeit ist der Stand der Dinge so, dass die beste und günstigste Möglichkeit diejenige zu sein scheint, dass das Schulraumprovisorium auf dem Schulareal westlich vom Trakt H errichtet wird. Das ist der ehemalige Fratres-Trakt. Das Provisorium sollte so platziert werden, dass eine Erweiterung möglich ist, falls es und wenn es zu einem Ersatzbau Trakt G kommt. Die Denkmalpflege wird einbezogen in der Standortfrage.
Ich mache noch ein paar weitere Ausführungen zum Provisorium. In welcher Bauweise wird das erstellt sein? Es ist eine Holzfertigteilbauweise vorgesehen. Das «Züri-Modular» ist ein bewährtes Baukastensystem für Schulraumprovisorien. Dieses System besteht aus natürlichen Baumaterialien und verfügt über ein optimiertes Haustechnikkonzept. Es ist so ausgelegt, dass es die Anforderungen an den Schall- und Brandschutz und ein optimales Raumklima erfüllt. Dieses System wurde als Ausgangslage für die Überprüfung von Raumprogramm und -kosten beigezogen. Das Schulraumprovisorium in Holzfertigteilbauweise könnte alternativ von einheimischen Holzbauern angeboten werden.
Zur Bauökologie ist zu sagen, dass Schall- und Wärmeschutz mit der Holzbauweise gut erfüllt werden können. Bei einer Fertigteilbauweise in Holz liegen die Kosten tiefer als bei einer herkömmlichen Bauweise. Zudem kann das System wiederverwendet werden.
Zu den Fragen und Aussagen der einzelnen Abgeordneten. Die Abg. Judith Oehri hat auf das Jahr 2023 verwiesen. Das ist auch im Bericht und Antrag der Regierung mehr als einmal erwähnt worden. Ich möchte noch einmal wiederholen: Schulraumbedarf ist für die nächsten zehn Jahre gedeckt. Deshalb besteht nach Meinung der Regierung keine absolute Dringlichkeit bezüglich der Frage der Schulstandorte.
Der Abg. Johannes Kaiser und auch der Abg. Gerold Büchel - Sie waren im Vorgängerlandtag schon vertreten, wie ich auch und verschiedene andere Abgeordnete hier im Raum, und uns allen sind die Schulraumdebatten sicher noch in bester und lebhafter Erinnerung, denn sie dauerten entsprechend lange und waren entsprechend intensiv. Die meisten Themen, die heute angeschnitten wurden - so hat auch der Abg. Gerold Büchel ausgeführt -, wurden bereits eingehend debattiert. Eigentlich ist meiner Meinung nach auch die Standortfrage geklärt. Der Landtag hat sich mit einem Neubau des G-Trakts des Gymnasiums befasst, dieser wurde von der Traktandenliste wieder weggenommen - aber nicht, weil der G-Trakt-Neubau zur Debatte stand und als nicht notwendig erachtet wurde, sondern weil er gemeinsam und parallel und gleichzeitig mit einem SZUII-Neubau entschieden werden sollte. Also das Bekenntnis zu einem Neubau des G-Traktes des Gymnasiums lag meiner Meinung nach vor, liegt immer noch vor. Das Bekenntnis zu einem SZUII-Neubau liegt ebenfalls vor, sogar in Form eines Verpflichtungskredites von CHF 55,6 Mio., der immer noch steht.
Der Abg. Wolfgang Marxer hat darauf hingewiesen, dass beim Bericht und Antrag der Hinweis auf der Frontseite «Kenntnisnahme» sei und seiner Ansicht nach sei das jedoch eine falsche Bezeichnung. Der Hinweis des Abg. Wolfgang Marxer ist richtig. Es handelt sich um ein Versehen. Heute haben wir einen Finanzbeschluss zu beschliessen oder zu entscheiden. Die Kenntnisnahme bezieht sich nur auf die Chronologie, was in Bezug auf Schulbauten bisher geschehen ist bzw. wie der Stand der Dinge heute ist.
Zur Motion: Der ursprüngliche Antrag der Regierung lautete auf Finanzbeschluss für ein Provisorium beim Liechtensteinischen Gymnasium. Gleichzeitig wollte die Regierung die Motion vom April 2012 abgeschrieben haben - aber nicht, weil das Thema somit erledigt ist, sondern die Motion vom April 2012 betraf einen neuen, reduzierten Finanzbeschluss für ein SZU II. Im Raum stand die Zahl von CHF 35Mio. Das wurde auch schon vom Vorgängerlandtag debattiert. Es wurden bereits von der damaligen Regierung Ausführungen dazu gemacht, wie man mit einer - damals nannte man es - abgespeckten Version des SZU II verfahren könnte, wie viel das kosten würde. Es stand der Betrag von CHF 35 Mio. im Raum. Da ja der Verpflichtungskredit aus dem Jahr 2008 immer noch aufrecht war im Jahr 2012 und auch jetzt noch aufrecht ist, lief die Debatte damals so, dass man eben die abgespeckte Version bevorzugen würde. Nachdem nun die Regierung im Regierungsprogramm entschieden hat, dass weder ein Trakt G des Gymnasiums noch ein Schulzentrum Unterland II zurzeit neu gebaut wird, erachtet es die Regierung als nicht zielführend, jetzt im Zuge der Erfüllung der Motion einen reduzierten Finanzbeschluss für SZU II für 35 Mio. vorzulegen, da ja zum heutigen Zeitpunkt nicht mit Sicherheit gesagt werden kann, dass mit diesen CHF 35 Mio. und diesem reduzierten Raumprogramm aus der letzten Legislaturperiode der Bedarf im Jahr 2023 erfüllt werden kann. Aus Sicht der Regierung wäre es wirklich eine Arbeit, die man machen kann, die aber vermutlich nicht zielführend sein wird. Aus meiner Sicht besteht dieser Verpflichtungskredit von CHF 55,6 Mio., der würde damit aufrechterhalten, wenn die Motion, wie der Regierungsantrag ursprünglich lautete, hiermit abgeschrieben wird. Es war einfach ein verfahrensökonomischer Vorschlag - nicht mehr und nicht weniger.
Die Regierung wurde darauf aufmerksam gemacht, dass das auf diese Weise nicht geht, dass die Motion auf diese Weise nicht abgeschrieben werden kann. Wir werden das Verfahren einhalten. Wir werden mit einem separaten Bericht und Antrag auf den Hohen Landtag zukommen, um diese Motion abzuschreiben. Zum jetzigen Zeitpunkt macht es für mich wenig Sinn, einen reduzierten Verpflichtungskredit für ein SZU II jetzt festzulegen und zu sprechen.
Zum Abg. Eugen Nägele: Das Provisorium ist nicht die Lösung. Ich denke, das ist auch aus meinen jetzigen Ausführungen hervorgegangen. Das Provisorium beim G-Trakt des Gymnasiums soll eine Überbrückung sein, soll ein Puffer sein - räumlich und zeitlich. Weder der G-Trakt-Neubau noch das SZU II wurde vom Vorgängerlandtag infrage gestellt - es gab ein Bekenntnis zu beidem. Und der jetzige Landtag hat sich dazu noch nicht geäussert.
Zu den Abg. Violanda Lanter-Koller und Johannes Kaiser, Ihr Votum ging in eine ähnliche Richtung. Es betraf die zehn Jahre. In zehn Jahren werden wir eine neue Ausgangslage haben. Die Schulsysteme sind im Fluss. Der Abg. Batliner hat darauf hingewiesen, dass die Schulbauten nicht auf Schulsysteme ausgerichtet werden sollten, flexibel sein sollten und Raum bieten sollten für jegliches Schulsystem und jegliche Art des Unterrichts und dass eine gewisse Flexibilität drinliegen muss. Das möchte ich unterstützen. Das wurde auch beim Primarschulbau Eschen berücksichtigt. Da war die Ausgangslage eine ähnliche: Das Schulsystem war im Fluss, ein Neubau war zu tätigen. Man wusste nicht, wie man jetzt damit umgehen sollte. Die Lösung war dann, dass ein Raumprogramm mit Modulen gemacht wurde, mit welchen man flexibel reagieren kann. Ich denke, das ist bei allen - auch in der Oberstufe - so, muss auch so sein, ich möchte aber doch darauf hinweisen, dass es hier um verschiedene Schularten geht, nicht nur um verschiedene Schulsysteme, welches dann auch immer zum Tragen kommen wird. Es geht auch um verschiedene Schularten. Möglicherweise hat eine Sportschule nicht den gleichen Raumbedarf und nicht die selben Ansprüche wie eine BMS oder eine Realschule oder eine Unterstufe des Gymnasiums. Darauf muss man schon Rücksicht nehmen. Und gerade in Bezug auf die Sportschule, welche zumindest vom Vorgänger-landtag angedacht war im SZU II in Ruggell zu beheimaten, waren auch zum damaligen Zeitpunkt Gespräche mit der Gemeinde Ruggell im Gange in Bezug auf Turnhallen - es ging um Dreifachturnhallen - und auf Sportmöglichkeiten und inwieweit die Gemeinde Ruggell sich daran beteiligen würde. Also ganz ohne Berücksichtigung der Schularten kann dieses Raumprogramm nicht gemacht werden und können diese Entscheide nicht fallen.
Die Frage der Abg. Christine Wohlwend zum Provisoriumsstandort dürfte beantwortet sein.
Die Fragen des Abg. Peter Büchel nach Schülerzahlen und welche und wie viele Schüler der Oberstufe ins Ausland gehen, werte ich so: Im Lichte der Debatte des Vorgängerlandtags war das einfach auch ein Hinweis darauf, dass die Schulstandorte im Land nicht bedarfsgerecht sind. Und ich rede hier nicht von Dorfschulen und Schulzentren. Es ist einfach so, dass ein einziges Schulzentrum im Unterland besteht, welches ausgelastet ist, und dass Schüler halt auch aus Angebotsfragen ins Ausland ausweichen. Letztlich ist das nicht eine Lösung, die wir unterstützen möchten oder die wir bevorzugen würden. Wenn die Abwanderung freiwillig geschieht, so ist das die Entscheidung von Schülern und Eltern. Aber der Raum muss in Liechtenstein zur Verfügung gestellt werden, damit alle Schüler der Oberstufe hier zur Schule gehen können.
Es war im Vorgängerlandtag - entschuldigen Sie, dass ich immer wieder darauf zurückkomme, aber die Debatten damals zu den Schulstandorten waren emotional, sie waren heftig, sie waren lang, ich war sehr engagiert beteiligt und komme nicht ganz davon los - immer die Feststellung - zumindest vieler Abgeordneter -, dass die Bedingungen für die Schüler im Land dieselben sein sollten und nicht einzelne Bevorzugungen stattfinden sollten.
Der Abg. Manfred Batliner hat zu Recht - wie ich finde - auf den Kostenpunkt hingewiesen. Es muss festgestellt werden: Was ist der Bedarf an Raum? Was ist die Kostenfolge pro Schüler und wie verteilen wir das am besten? Auch aus diesem Grund hat der Vorgängerlandtag ja entschieden, dass weder in Vaduz noch in Ruggell unabhängig voneinander gebaut werden soll, sondern dass beides gleichzeitig angesehen und koordiniert werden muss.
Zur Frage nach dem Mietvertrag St. Elisabeth: In Anbetracht dessen, dass der Schulraum gesichert ist für zehn Jahre - mit Einbezug dieser Mietlösung St. Elisabeth müssen dort Neuverhandlungen getätigt werden. Das Ziel ist, dass eine Sanierung in der Weise stattfindet, dass ein Schulbetrieb aufrechterhalten werden kann. Das heisst, es wird keine umfassende, grosse Sanierung geben. Aber es muss so saniert werden, dass der normale Schulbetrieb aufrechterhalten werden kann. Das ist das Ziel der Verhandlungen. Und die Kosten dürfen sich nicht erhöhen. Das ist vorläufig alles. Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich möchte meinerseits eine kleine Ergänzung zur Motion anbringen. Es war ja nicht nur Teil der Motion, einen neuen Finanzbeschluss vorzulegen, sondern auch, vor allem und in erster Linie, den Verpflichtungskredit über CHF 55 Mio. aufzuheben. Und ich denke, diesem Anspruch wird dieser Bericht natürlich nicht gerecht. Darum kann die Motion natürlich nicht abgeschrieben werden, weil sie ja nicht erfüllt ist. Ich denke, es ist ein guter Ansatz, den Sie vorschlagen, in einem separaten Bericht und Antrag an den Landtag zu gelangen. Aber es wäre für mich dann natürlich schon ein sehr verbindlicher Teil, in diesem Bericht und Antrag vorzuschlagen, den Verpflichtungskredit von CHF 55 Mio. aufzuheben, um der Motion gerecht zu werden.Abg. Christine Wohlwend
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Frau Regierungsrätin Amann-Marxer, Sie haben mir während meiner Frage, wo genau konkret dieses Provisorium jetzt stehen soll, symbolisiert, dass es offensichtlich drei Optionen gibt - zumindest habe ich Ihre drei Finger so interpretiert. Die Antwort war, man kann das entweder auf gepachtetem Land oder westlich des SZM I erstellen, was für mich immer noch nicht die Antwort ist auf die Frage: Wo konkret? Ich meine, wir sprechen hier ein Budget für 2015. Das ist in wenigen Wochen. Haben Sie sich noch nicht entschieden, wo genau dieses Provisorium jetzt stehen soll im nächsten Jahr? Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich danke auch der Frau Regierungsrätin für die Beantwortung meiner Fragen. Den Termin bei den Mietverhandlungen mit dem St. Elisabeth auf den 31. Juli 2023 zu legen, finde ich gut. Das ist eben auch die Mietvertragsdauer mit der Gemeinde Balzers. Dass das übereinstimmt, finde ich gut.
Dann haben Sie mir noch geantwortet, dass die Infrastruktur St. Elisabeth so weit hergerichtet oder saniert wird, dass ein ordentlicher Schulbetrieb geführt werden kann. Sie haben keine Zahl genannt. Das heisst, es werden keine CHF 6 Mio. bis 8 Mio. investiert. Wie viel wird investiert? Sie haben auch gesagt, dass die Verhandlungen derweil begleitet sind, dass eben die Kosten nicht steigen dürfen. Verstehe ich, dass die damit auch nicht sinken dürfen? Weil ich an und für sich einfach dann Preis/Leistung, würde ich sagen, sind das viel zu hohe Kosten. Sonst muss man die Verhandlungen trennen und sagen, das ist Schulbetrieb, für den bezahlt wird, und das andere ist eine Unterstützung für die Institution St. Elisabeth. Aber ich will einfach Kostentransparenz für den Schulbetrieb. Und auch eine Vergleichbarkeit. Nicht mehr, dass man hier, auch wenn man früher jetzt in diesen CHF 500'000 vielleicht Vermischungen durchgeführt hat, will ich die einfach transparent vergleichen können, wie die tatsächlichen Schulkosten sind. Und da würde mich eben noch wundernehmen, wie dann die Verhandlungen laufen. Wir können ja nicht mit diskutieren. Wir können hier nur mal das Thema ansprechen. Entscheiden wird ja die Regierung. Und wenn hier über acht Jahre einfach eine Vereinbarung getroffen wird über CHF 4 Mio., hätten wir ja nur die Möglichkeit, über das Budget zu reagieren. Das ist auch nicht gerade die sinnvollste Art. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Danke auch der Regierungsrätin für die Ausführungen. Wenn ich zusammenfasse, ist die Situation so, dass gemäss den Schülerzahlen die Schulräume für die nächsten zehn Jahre ausreichen und dass jetzt ein Provisorium beim Gymnasium erstellt wird und dass der G-Trakt mit Instandsetzung «light» eigentlich erledigt wurde. Sie haben dann ausgeführt, dass es eigentlich keine Standortplanung mehr braucht, dass die Standortfrage geklärt ist, wenn ich Sie richtig verstehe. Oder besteht nach diesen zehn Jahren die Möglichkeit, dass dort eine Schulstandort- und Schulraumplanung gemacht wird? Ansonsten haben Sie ausgeführt, die Standortfrage ist eigentlich geklärt, denn nach zehn Jahren wird der G-Trakt des Gymnasiums zusammen mit dem SZU II in Verbindung gebracht, dass die Realisierungsmöglichkeit dann, wenn sie mit verschiedenen Argumenten belegt werden kann, auch dort untergebracht wird. Meine Frage ist: In den Materialien war damals auch die Sportschule im St. Elisabeth, das heisst überhaupt das St. Elisabeth, ist das auch in diesem Paket eingeschlossen? Also mit anderen Worten: Die Schulstandortfrage ist in dem Sinne geklärt, dass, wenn jetzt der nächste Schritt erfolgt, dann das Schulzentrum Unterland II die Funktion des G-Trakts des Gymnasiums beinhaltet, selbst natürlich die Schülerzahlen im Liechtensteiner Unterland und dann auch die Kapazitäten des St. Elisabeth in Schaan, insbesondere die Sportschule, auffängt und unter Umständen auch die BMS. Der Abg. Peter Wachter hat zwar gesagt, dass diese standortnah beim Gymnasium sehr ideal angeordnet sei, aber möglich ist natürlich auch, dass diese dann im Schulzentrum Unterland untergebracht werden kann. Also meine Frage grundsätzlich: Kann man das so protokollieren? Ist das dann die Schulstandort- und Schulraumplanung?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Danke für das Wort, Herr Präsident. Ich danke auch der Regierung für diese Ausführungen und Erklärungen. Ich bin sehr gespannt, wie Sie dann auf die Frage des Abg. Johannes Kaiser antworten werden, denn er hat eine sehr komplexe Frage gestellt mit vielen Unterfragen. Da bin ich sehr gespannt.
Aber ich wollte eigentlich nur noch eine Präzisierung anbringen. Ich habe bei meinen Ausführungen die Frage gestellt, warum in der Beilage 1 nur vier Jahre des Gymnasiums bei der Auflistung der Schülerzahlen berücksichtigt werden und nicht sieben. Ich denke, wenn man über die Schulraum- und Schulstandortplanung spricht, sollte man die gesamte Schule in Betracht ziehen und nicht nur die vier ersten Schuljahre. Wir planen ja nicht nur für vier Schuljahre, sondern für alle. Da wäre ich noch froh. Vielleicht ist das ein Versehen. Oder steckt da Absicht dahinter? Da wäre ich froh, wenn Sie noch etwas dazu sagen könnten. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Zur ersten Frage der Frau Abg. Christine Wohlwend: Wo genau? Also ich kann Ihnen das jetzt mit meinem räumlichen Vorstellungsvermögen so sagen. Westlich des Gymnasiums ist dieser kleine Weiher mit dem Rekreationsraum/Aussenraum. Das ist eigentlich der Platz, wo das Provisorium stehen könnte. Und das ist der Platz, der, wenn nicht noch etwas anderes kommt, es ist noch nicht definitiv festgelegt, aber es sieht so aus, als ob das der ideale Platz wäre. Das ist auch mit den betroffenen Gremien abgesprochen.
Ich muss sagen, ich war etwas verwundert zu hören, dass man diesen Aussenraum nicht für die Schüler benötigt. Als begeisterte Radfahrerin, die auch den Arbeitsweg etliche Male per Fahrrad zurücklegt, fahre ich genau dort vorbei. Ich habe diesen Platz immer als sehr schön empfunden, habe mir aber sagen lassen, dass er nicht benutzt wird. Und zwar nicht jetzt nicht benutzt wird, sondern seit vielen Jahren. Die Schüler haben offenbar diesen Aussenraum nicht akzeptiert. Und wenn das so ist, dann ist das auch der ideale Standort für das Provisorium. Dann braucht man auch keine Verhandlungen mit anderen Bodenbesitzern zu machen. Aber ich habe das nur erwähnt, um aufzuzeigen, dass die Erstellung des Provisoriums für zehn Jahre möglich ist. Auch wenn es nicht auf eigenem Gelände erfolgen könnte, wären dennoch Möglichkeiten vorhanden - einfach theoretisch.
Dem Herrn Landtagspräsidenten, der darauf hingewiesen hat, was der Inhalt der Motion ist und dass sie die Aufhebung des Finanzbeschlusses von CHF 55 Mio. für das SZU II zum Inhalt hat, darf ich noch eine Ergänzung anfügen. Auf Seite 11 haben wir im Bericht und Antrag ausgeführt: Im April 2012 gab es die Einreichung einer Motion betreffend einen neuen, reduzierten Finanzbeschluss für ein SZU II und die gleichzeitige Aufhebung des Finanzbeschlusses vom September 2008. Das war dieser 55-Millionen-Verpflichtungskredit. Weder das eine noch das andere ist erfolgt. Die Motion wurde nicht umgesetzt. Wenn nun die Motion umgesetzt werden sollte, so wie der Landtag das damals beauftragt hat, dann würde das bedeuten, dass die Regierung jetzt den Landtag mit einem neuen Bericht und Antrag mit einem 35-Millionen-Verpflichtungskredit begrüsst. Und wie ich vorhin ausgeführt habe, macht das für mich keinen Sinn. Die Antwort auf diese Motion wird ein Bericht und Antrag sein, wo kurz dargelegt wird, weshalb die Regierung darin keine zielführende Aktion sieht. Meiner Ansicht nach bliebe damit der 55-Millionen-Verpflichtungskredit bestehen.
Der Abg. Manfred Batliner hat Fragen zu Schulräumen im St. Elisabeth gestellt. Der Eigentümer ist ja der Orden der Klosterschwestern. Der Orden, der Eigentümer, macht die Investitionen. Das war beim St. Elisabeth in der Vergangenheit nicht immer so. Im Bericht und Antrag haben wir auf Seite 17 unter der «Chronologie RSS» unter «Realschule - St. Elisabeth» ausgeführt, wie die einzelnen Schritte in diesem Mietverhältnis und auch die einzelnen Erweiterungen und Sanierungen stattgefunden haben. Es war durchaus auch so, dass schon der Staat tätig wurde und auch Investitionen dort bezahlt hat. Die Verhandlungen werden in die Richtung laufen, dass notwendige Sanierungen getätigt werden. Zu «notwendig» kann ich Ihnen heute keine Zahl nennen, aber das werden keine grossen Investitionen sein. Und das kann auch meiner Ansicht nach von staatlicher Seite nicht gefordert werden für einen Zeitraum von zehn Jahren. Es muss einfach ein ordentlicher Schulbetrieb möglich sein. Soviel mir bekannt ist, handelt es sich auch um technische Sanierungen.
Im Rahmen der Liegenschaftenstrategie des Landes ist natürlich eine Kosten-Nutzen-Rechnung auf jeden Fall zu beachten und eine kostengünstige Mietlösung ist anzustreben. Das erachten wir als unsere Aufgabe.
Der Abg. Johannes Kaiser hat tatsächlich eine komplexe Fragestellung gemacht. Der Abg. Eugen Nägele hat darauf hingewiesen. Ich denke auch, Sie erwarten nicht, Herr Abg. Johannes Kaiser, jetzt eine ebenfalls komplexe und detaillierte Antwort auf all Ihre Fragen, aber ich glaube, die Stossrichtung zu verstehen.
Die Standortfrage hat der Vorgängerlandtag ja eigentlich entschieden. Es wurden verschiedene Möglichkeiten aufgezeigt. Der Landtag hat sich grundsätzlich dafür ausgesprochen, dass eine Standortfrage so beantwortet werden könnte, dass die Mietlösung im St. Elisabeth aufgegeben wird, die Sportschüler, also die Sportschule, nach Ruggell ins SZU II zu liegen kommt, dass die Realschüler des St. Elisabeth ins Schulzentrum Mühleholz verlagert werden und die BMS ins SZU I, wenn ich mich richtig erinnere. Also es wurde anhand von Schülerzahlen aufgezeigt, dass das möglich ist. Der damalige Landtag hat auch im Lichte dieser Debatte und dieser Standortfrage die Motion an die Regierung gemacht, mit der Aufgabe, einen reduzierten Verpflichtungskredit im Unterland zur Entscheidung vorzulegen.
Der Abg. Eugen Nägele hat die Unterstufe erwähnt. Weshalb wurde bei der Tabelle mit den Schülerzahlen vom Gymnasium nur die Unterstufe aufgenommen? Ich kann Ihnen die Antwort nicht geben. Wir haben diese Tabelle nicht gemacht. Aber ich denke, es hat damit zu tun, dass wir hier ja von weiterführenden Schulen sprechen. Die Oberstufe des Gymnasiums wird auf jeden Fall beim SZM I sein und verbleiben und wird deshalb in diese Standortfragen der Unterstufe der weiterführenden Schulen nicht einbezogen worden sein. Sie muss auch nicht einbezogen werden. Wir können das noch genau abklären. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Vielen Dank für das Wort. Ich komme gerade auf Ihre Antwort zurück, die Sie mir gegeben haben. Also das würde bedeuten, dass theoretisch in einer zukünftigen Planung die Unterstufe des Gymnasiums an einem anderen Ort auch stattfinden könnte. Weil: die Oberstufe wird nicht einbezogen, aber dann könnte man daraus schliessen, die Unterstufe wird einbezogen. Das wäre natürlich eine spannende Wendung, die eine ganz neue Dimension öffnet. Da würde ich mich nicht sehr darüber freuen, wenn man eine Schule auseinanderzieht, damit man eine andere Schule dann eröffnen kann.
Das andere ist die Frage des Standorts des Provisoriums. Bei der Planung oder bei der Gestaltung dieses Aussenbereichs hat man vor allem an Nützlichkeit und wenig Aufwand gedacht. Also der Aussenbereich gestaltet sich so, dass die Bepflanzung monoton ist, und es ist ein grosser schöner Steinhaufen. Und es ist halt schon so, dass die Schüler sich dort nicht sehr wohl fühlen, weil man sich auch nicht richtig setzen kann. Es hat auch keinen Schatten. Man müsste den Aussenbereich, der eigentlich ein sehr schöner Aussenbereich ist, halt schülergerecht gestalten, damit er auch angenommen wird. Aber es wurde darauf geachtet, dass man nicht viel pflegen muss, dass man die Pflanzen nicht gross pflegen muss. Man sollte auch nicht zu viel Rasen mähen. Deshalb hat man den Bereich teilweise mit Steinen aufgefüllt. Das einfach noch zur Begründung, warum dieser Aussenbereich, der eigentlich ein schöner Aussenbereich ist, für die Schüler nicht attraktiv ist. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Um für mich die Motionsfrage richtig zu verstehen und abschliessend zu klären: Habe ich Sie richtig verstanden, Frau Regierungsrätin, wenn Sie die Motion behandeln wollen und ein Bericht und Antrag an den Landtag kommt, fühlen Sie sich im Moment verpflichtet, einen reduzierten Finanzbeschluss zu bringen und gleichzeitig die Aufhebung des Beschlusses zu beantragen? Okay. Ich dachte eigentlich nur, mir ging es um den zweiten Punkt: Es kann nicht sein, dass die Regierung einen Landtagsbeschluss mit einem Moratorium belegt und nichts passiert. Das ist mein grundsätzliches Anliegen. In meinen Augen müssen Sie auch keinen reduzierten Finanzbeschluss diesbezüglich vorbringen, sondern begründen, weshalb im Moment kein reduzierter Finanzbeschluss gefällt wird. Und wenn dem Landtag die Antwort gefällt - und sie wird ihm gefallen -, dann kann der Landtag eine Motion, die er eingereicht hat, auch wieder zurücknehmen. Und damit hat es sich. Ich weiss nicht, ob das dem Geschäftsverkehrsgesetz entsprechend ist, aber ich würde da wirklich den praktikablen Weg wählen. Heute haben wir jetzt lange diskutiert, wieso das eine nicht stattfinden wird und in meinen Augen das andere endlich stattfinden sollte. Damit wäre dann die Sache so weit bereinigt, wie es die Regierung mit diesem Bericht und Antrag haben will und damit - ich sage mal - ein Strich unter die Vergangenheit gezogen werden kann. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Sie sprechen das Geschäftsverkehrsgesetz an. Ich kann den entsprechenden Passus daraus zitieren: Art. 6a Abs. 2: «Die Regierung beantragt die Abschreibung einer Motion, wenn der Auftrag der Motion erfüllt ist.» Das ist in diesem Fall sicher nicht gegeben. Abs. 3: «Die Abschreibung kann auch beantragt werden, wenn der Auftrag zwar nicht erfüllt ist, aber nicht aufrechterhalten werden soll. Der Antrag wird mit einem besonderen Bericht zu der abzuschreibenden Motion begründet. Dieser Antrag ist innert einer Frist von sechs Monaten ab Überweisung der Motion zu stellen.» Dieser Punkt könnte natürlich nicht mehr erfüllt werden, nachdem die Motion schon im April 2012 eingereicht wurde. Aber der Landtag kann bekanntlich alles und wird sicher auf einen entsprechenden Bericht und Antrag eingehen. Wobei ich nochmals betonen muss: Meinerseits ist es völlig klar, dass dann der Verpflichtungskredit abgeschrieben werden müsste oder zurückgenommen werden müsste, um der Motion gerecht zu werden. Aber da scheiden sich vielleicht die Geister.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich unterstütze die Ausführungen des Landtagspräsidenten, die er soeben gemacht hat, zur Motionsabschreibung. Ich habe dies auch in der Finanzkommission moniert, dass dies nicht mit einem Nebensatz neben dem Finanzbeschluss zu diesem Provisorium im Antrag drin gemacht werden kann. Eigentlich hätte diese Motion schon länger beantwortet sein müssen, ist noch unbeantwortet von der Regierung, also ist sie eh noch etwas dem Landtag schuldig. Der Herr Landtagspräsident hat das soeben auch zitiert, wie das rechtlich vor sich gehen muss, dass hier ein spezieller Bericht gemacht werden muss. Aber das hat die Regierung bereits schon zurückgezogen.
Dann zu den Ausführungen der Regierungsrätin, wofür ich sehr dankbar bin. Die Fragestellung war gar nicht so komplex. Sie haben es ganz einfach aufgezeigt, so wie ich es auch gemeint habe. Damals wurde unter der Ziffer 5.3 die Variante aufgeführt, wie Sie dies sagen. Ich verstehe jetzt die Regierung so, dass nach diesen zehn Jahren dieses Moratoriums die Standortfrage vorgeschrieben ist, dass nämlich im Unterland das SZU II für die eigenen Bedürfnisse gebaut wird, dass dann die Sportschule vom St. Elisabeth ins Unterland disloziert wird, dass dann die Realschule St. Elisabeth aufgelöst wird und die Schüler dann in das SZM I nach Vaduz kommen und dann, weil dann wahrscheinlich prekärere Platzverhältnisse vorliegen, der G-Trakt im Gymnasium ausgebaut wird. So verstehe ich das gemäss damaligem Beschluss und wie ich jetzt die Regierungsrätin verstanden habe.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Wie Sie vielleicht der Körpersprache der Regierungsmitglieder entnehmen können, ist diese Frage innerhalb der Regierung noch nicht abschliessend geklärt. Ich habe dasselbe Verständnis wie der Abg. Johannes Kaiser. Hier spricht auch meine Landtagsseele noch ganz stark mit. Aber auch auf der Regierungsbank sehe ich das keinesfalls anders. Ich glaube, damit wir diese Frage abschliessend klären können, ist es notwendig, dass die Regierung den Landtag mit einem Bericht und Antrag begrüsst, wo es nur allein um die Standortfragen geht. Und dieser könnte dann meiner Ansicht nach beinhalten, dass der Landtag sich nach Aufzeigen der Situation dazu bekennt, den Verpflichtungskredit von CHF 55 Mio. für das SZU II aufrechtzuerhalten, dass er sich dazu bekennt, den Verpflichtungskredit für den Ersatzbau des G-Trakts des Gymnasiums - das waren damals CHF 22 Mio. ursprünglich, dann auf CHF 20 Mio. reduziert -, diesen Entscheid, aufrechtzuerhalten, dass die Standortfrage somit geklärt ist. Ein kurzer Bericht und Antrag und zwei kurze Entscheide, dann ist die Schulraumfrage für die nächsten paar Jahre erledigt. Ich denke nicht, dass wir heute dazu einen definitiven Entscheid machen sollten. Es genügt auch, wenn wir den in fünf Jahren machen.
Zur Frage des Abg. Eugen Nägele, ob die Unterstufe des Gymnasiums zerrissen werden könnte, auf verschiedene Schulstandorte verteilt werden könnte. Sie kennen alle die Debatten, dass auch möglicherweise im Unterland eine Unterstufe des Gymnasiums angedacht werden könnte. Das war aber niemals Inhalt der Standortfragendebatte. Die Unterstufe des Gymnasiums wird nach meinem Kenntnisstand, was ich aus der Debatte des Vorgängerlandtags entnehme, in Vaduz bleiben. Die Bildungsministerin hat mich noch darauf aufmerksam gemacht: Diese Tabelle mit den Schülerzahlen, wenn Sie den Titel lesen, das heisst es «Voraussichtliche Entwicklung der Schülerzahlen an den liechtensteinischen Sekundarschulen». Die Oberstufe des Gymnasiums gehört ja nicht zu den Sekundarschulen. Deshalb ist sie wohl hier auch nicht aufgeführt. Aber es ist nicht ein versteckter Hinweis darauf, dass die Unterstufe in Vaduz geteilt werden soll. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Nur eine kurze Anmerkung zum Abg. Johannes Kaiser: Die Regierung hat sich diesbezüglich noch nicht festgelegt. Ihre Vorgehensweise ist dementsprechend auch noch nicht beschlossen. Wir werden diese Diskussion sicher noch intensiv führen, sowohl auf der Regierungsbank als auch hier im Landtag. Und die Frage wird dann sein, welche Regierung und welcher Landtag sich mit dieser Frage beschäftigen wird.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich habe anfangs meiner Ausführungen die Aufforderung gestellt, dass heute schon begonnen wird mit der Schulstandort- und Schulraumplanung, dass diese im Kontext der heutigen Entwicklung und der verschiedenen Verschiebungen, Moratorien und Instandsetzung «light», Provisorien, in Angriff genommen wird. Dann hat die Regierungsrätin ausgeführt, dass die Standortfrage an und für sich schon geklärt sei. Diese dargestellte Zukunftsvision unterstütze ich in dieser Form sehr. Aber dass dies heute nicht in Stein gemeisselt ist und dass dies kein Bericht und Antrag ist sowie kein Beschluss vom Landtag gefasst wird, ist mir auch klar.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall. Dann können wir uns dem Finanzbeschluss zuwenden.
Ich bitte, die Lesung des Finanzbeschlusses vorzunehmen.
Der Finanzbeschluss über die Genehmigung eines Verpflichtungskredites für die Errichtung eines Schulraumprovisoriums beim Schulzentrum Mühleholz I (SZM I) in Vaduz wird verlesen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Gibt es Wortmeldungen?Abg. Thomas Lageder
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte nun eine Bemerkung zu Art. 2 loswerden. Da geht es um die Indexierung der Kosten. Ich stelle einfach wieder einmal fest, dass die Kosten auf Staatsseite zwar indexiert sind, die Einnahmen aber nicht. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen. Dann stimmen wir ab. Wer mit dem vorliegenden Finanzbeschluss einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat den Finanzbeschluss mit 24 Stimmen einhellig genehmigt. Gleichzeitig haben wir Traktandum 13 erledigt.
Wir machen jetzt wieder eine kurze Pause. Die Sitzung ist unterbrochen (von 16:10 bis 16:25 Uhr).
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