Abänderung des Gesetzes gegen den Marktmissbrauch im Handel mit Finanzinstrumenten (Marktmissbrauchsgesetz; MG) (Nr. 75/2014); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 18: Abänderung des Gesetzes gegen den Marktmissbrauch im Handel mit Finanzinstrumenten (Marktmissbrauchsgesetz).
Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 75/2014. Er steht zur Diskussion. Stv. Abg. Manfred Kaufmann
Vielen Dank für das Wort. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde, kurz ESMA genannt, führte im Herbst 2012 in den EWR-Mitgliedstaaten, unter anderem auch in Liechtenstein, einen Peer Review zur Aufsichtspraxis im Zusammenhang mit der Durchsetzung gegen Marktmissbrauch durch. Dabei hat die ESMA insbesondere die mangelhafte Umsetzung der Marktmissbrauchsrichtlinie im Hinblick auf die Insider-Informationen gerügt. Dennoch wurden bis anhin die Anforderungen von Art. 6 Abs. 1 bis 3 der Marktmissbrauchsrichtlinie in Liechtenstein nicht umgesetzt.
Die ESMA fand dabei klare Worte, wie zum Beispiel, dass es aus Gründen der Rechtssicherheit und des Anlegerschutzes unbedingt geboten sei, die Richtlinie auch hinsichtlich der Insider-Informationen vollständig umzusetzen. Eine richtlinienkonforme Umsetzung sowie eine entsprechende Aufsichtspraxis müssen gewährleistet sein.
Mit dieser Vorlage wird sichergestellt, dass Insider-Informationen, die unmittelbar den Emittenten betreffen, sobald wie möglich der Öffentlichkeit bekanntgegeben werden, es sei denn, ein Aufschub dieser Veröffentlichung wäre gerechtfertigt. Ebenfalls müssen die Emittenten ein Verzeichnis über die Personen erstellen, welche Zugang zu Insider-Informationen haben. Dieses Verzeichnis ist regelmässig zu aktualisieren und der FMA auf Anfrage zu übermitteln.
Abschliessend möchte ich erwähnen, dass die derzeitige Nichtumsetzung dieser spezifischen Bestimmungen nicht den europarechtlichen Erfordernissen entspricht und daher der Reputation des Finanzplatzes schadet. Diesen Mangel gilt es mit der Annahme der gegenständlichen Vorlage zu beheben, weshalb ich mich klar für eine Annahme der Vorlage ausspreche. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alois Beck
Danke, Herr Präsident. Ich kann es kurz machen. Der Vorredner hat die wesentlichen Punkte erwähnt. Vielleicht nur noch der Hinweis, dass man im Gesetz, das im Jahr 2006 gemacht wurde und im Jahr 2007 in Kraft getreten ist, davon ausgegangen ist, weil Liechtenstein keinen geregelten Markt oder eine Börse oder was auch immer hat, dass man das nicht machen muss und gleichzeitig, wenn bestimmte Emittenten solche Finanzinstrumente haben, dass sie im jeweiligen Land, wo diese dann zugelassen sind, natürlich diesen Vorschriften zu unterstellen sind. Das war die Begründung, und die ESMA hat das jetzt moniert. Das wird jetzt abgeändert. Ich bin auch für Eintreten. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Ich bin auch für Eintreten - das vorweg. Ich habe nur, an dieser Stelle schon, eine Bemerkung zu Art. 5 Abs. 1 Bst. c und in diesem Zusammenhang dann auch noch eine grundsätzliche Bemerkung. In diesem Artikel wird unter Bst. c verlangt, dass ein Emittent, der die Bekanntgabe von Insider-Informationen aus berechtigten Gründen aufschiebt, die FMA unverzüglich zu unterrichten hat. Diese Bestimmung geht über die zugrunde liegende EU-Richtlinie 2003/6 hinaus. In Art. 6 der erwähnten EU-Richtlinie heisst es: «Die Mitgliedstaaten können vorsehen, dass der Emittent die zuständige Behörde unverzüglich von der Entscheidung, die Bekanntgabe der Insider-Informationen, aufzuschieben, zu unterrichten hat.» Es handelt sich damit also um eine Kann-Bestimmung. Ich sehe keinen zwingenden Grund, in diesem Punkt über die EU-Richtlinie hinauszugehen, und bitte die Regierung, dies auf die 2. Lesung zu überdenken. Und in diesem Zusammenhang auch eine grundsätzliche Bemerkung: Es wäre sehr zu begrüssen, wenn in einem Bericht und Antrag zur Umsetzung von EU-Richtlinien generell klar darauf hingewiesen wird, wenn liechtensteinisches Recht oder die Regelung, die eben vorgeschlagen wird, über die zwingenden Anforderungen der EU-Richtlinie hinausgehen. Dass man das jeweils wirklich klar erkenntlich macht. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident. Auch ohne das Vorhandensein einer eigenen Börse ist es angebracht, dass Liechtenstein alle europarechtlichen Vorschriften im Handel mit Finanzinstrumenten einhält und sich damit dazu bereit erklärt, sein Marktmissbrauchsgesetz auf dem neusten europarechtlichen Stand zu halten. Dies dient dem Anlegerschutz und der Gleichbehandlung aller Anleger. Auch ich bin deshalb für Eintreten. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich bedanke mich auch hier für die positive Aufnahme der Vorlage. Insbesondere die Hinweise des Abg. Elfried Hasler nehme ich sehr gerne mit. Ich denke, es ist für alle von Vorteil und schafft auch Transparenz, wenn die Regierung dort, wo sie über das Mindestmass der Richtlinie hinausgeht, dies auch entsprechend dokumentiert. Ich denke, das hilft auch in der Diskussion, und ich werde versuchen, dass man das in Zukunft dann entsprechend auch so umsetzen kann. Ob es dann immer der Fall sein wird, werden wir in Zukunft sehen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich nehme die Gelegenheit wahr, um auch unsere neu eingetroffenen Gäste aufs Herzlichste im Liechtensteiner Landtag zu begrüssen. Herzlich willkommen.
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir über Eintreten auf die Gesetzesvorlage befinden.
Wer für Eintreten ist, möge bitte seine Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 21 Stimmen Eintreten beschlossen. Somit können wir zur 1. Lesung der Regierungsvorlage durch Artikelaufruf schreiten. Überschrift vor Art. 5a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 5a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 5a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 5a steht zur Diskussion.
Abg. Alois Beck
Danke, Herr Präsident. Noch eine Bemerkung zu Abs. 5: Hier habe ich eine redaktionelle Anmerkung. Der Absatz lautet ja wie folgt:
«Abs. 1 bis 4 gelten nicht für Emittenten, die für ihre Finanzinstrumente keine Zulassung zum Handel auf einem geregelten Markt in Liechtenstein oder einem anderen Mitgliedstaat beantragt oder erhalten haben.»
Hier würde ich vorschlagen, dass die Regierung vielleicht eher eine positive Formulierung wählt als zweimal negativ. Wie man in den Erläuterungen sieht, ist es dann auch viel einfacher. Dort heisst es, dass die Pflichten nach Abs. 1 bis 4 nur gelten im Fall von Emittenten von auf geregelten Märkten innerhalb des EWR zugelassenen Finanzinstrumenten usw. Auch für den Gesetzesanwender ist das dann etwas einfacher. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiterlesen. Art. 26 Bst. a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 26 Bst. a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Somit haben wir das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes gegen den Marktmissbrauch im Handel mit Finanzinstrumenten in 1. Lesung beraten. Gleichzeitig haben wir Traktandum 18 erledigt.
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