Vertrag vom 4. Juni 2012 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit (Nr. 64/2013)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 24: Vertrag vom 4. Juni 2012 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit.
Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 64/2013 und steht zur Diskussion. Abg. Karin Rüdisser-Quaderer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Seit 1999 besteht ein trilateraler Vertrag zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Sicherheits-und Zollbehörden zwischen Liechtenstein und unseren Nachbarstaaten, der Schweiz und Österreich. Seit mehr als 10 Jahren hat sich dieser in der Praxis vor allem in der regionalen Zusammenarbeit sehr bewährt. Ein wichtiger Auslöser zur Überarbeitung des trilateralen Vertrages ist der Beitritt Liechtensteins zum Schengen-Vertrag im Jahre 2011.
Der nun revidierte vorliegende trilaterale Polizeivertrag vom 4. Juni 2012 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit ist ein modernes Instrument, um der grenzüberschreitenden Kriminalität wirksam begegnen zu können. Der vorliegende Vertrag kann auch als Weiterentwicklung des Vertrages von 1999 beschrieben werden.
Hauptziele des revidierten Vertrags sind zum einen, wie schon eingangs erwähnt, die Aktualisierung des Vertrages aufgrund der Schengen-Assoziierung Liechtensteins und der Schweiz, zum anderen wurden neue Möglichkeiten für die Polizeikorps geschaffen, grenzüberschreitend zusammenzuarbeiten.
Wie aus der Vorlage ersichtlich ist, sieht der revidierte Vertrag neue Instrumente zur Bekämpfung schwerer Kriminalität vor, insbesondere die präventive verdeckte Ermittlung sowie den Zeugen- und Opferschutz. Diese Instrumente sind laut Bericht jedoch derzeit noch kein dringendes Bedürfnis, können jedoch auch in Zukunft für unser Land im Einzelfall von grosser Bedeutung sein.
Viel wichtiger sind für Liechtenstein die Regelungen über die polizeiliche Durchbeförderung von Personen über fremdes Staatsgebiet, die Übergabe von Personen an der Landesgrenze oder gemeinsamen Nutzungen von Einsatzformen, in denen die Beamten eines Vertragsstaats auf dem Staatsgebiet eines Partnerstaates hoheitlich tätig werden können.
Des Weiteren wird die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von illegaler Migration erleichtert. Nicht zuletzt wird durch den revidierten Vertrag die Möglichkeit geboten, Widerhandlungen im Strassenverkehr auch in anderen Vertragsstaaten ahnden zu können.
Wie bereits in meinen vorangegangen Ausführungen möchte ich auch hier nochmals klar herausheben, dass gemäss vorliegendem Bericht und Antrag die Umsetzung des revidierten Vertrags keine personellen oder räumlichen Auswirkungen auf die betroffenen Stellen, insbesondere der Landespolizei, haben wird.
Ich gebe dem Abkommen meine Zustimmung und bedanke mich bei den zuständigen Verhandlungsverantwortlichen, im Speziellen der Landespolizei, für das gelungene Vertragswerk. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wünscht die Regierung noch das Wort?Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte ganz kurz ein paar Ausführungen dazu noch machen: Mit dem Vertrag zwischen Österreich, der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Sicherheits- und Zollbehörden haben diese Staaten 1999 einer traditionell engen und intensiven Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich eine zeitgemässe, rechtliche Grundlage gegeben. Dieser Vertrag war wegweisend für zahlreiche Polizei-Kooperationsverträge, die später zwischen Schengen-Staaten unter Berücksichtigung der regional besonderen Rahmenbedingungen geschlossen wurden.
Inzwischen sind diese bi- und trilateralen Polizei-Kooperationsverträge als Teil einer europäischen Sicherheitsarchitektur zu sehen. Dabei bilden die Schengener Übereinkommen sozusagen den kleinsten gemeinsamen Nenner und die Kooperationsverträge zwischen den Schengen-Staaten stellen ergänzende Regelungen für die jeweils relevanten, kriminalgeografischen Räume dar.
Dieser erste trilaterale Polizei-Kooperationsvertrag zwischen Liechtenstein, der Schweiz und Österreich wurde zu einer Zeit geschaffen, als weder Liechtenstein noch die Schweiz am Schengen-System assoziiert waren. Daher finden sich in diesem Vertrag zahlreiche Bestimmungen, welche der Schengener Durchführungsvereinbarung nachgebildet waren, um wichtige rechtliche Lücken in diesem regionalen Kriminalraum zu schliessen. Hier sind speziell der Informationsaustausch sowie die besonderen grenzüberschreitenden Einsatzformen wie die grenzüberschreitende Nacheile und Observation sowie die kontrollierten Lieferungen zu erwähnen, aber auch gemeinsame Ermittlungsgruppen oder Streifen.
Besonders wichtig war auch die Regelung der gegenseitigen Unterstützung bei Grossanlässen und der Einsatz ausländischer Polizeikräfte mit hoheitlichen Befugnissen auf fremden Territorium, wie zum Beispiel bei Fussball-Länderspielen mit gewaltbereiten Fans oder dem World Economic Forum. Dieser erste Vertrag hat sich aus Sicht der Regierung in den gut zwölf Jahren, seit er in Kraft ist, in der Praxis ausgezeichnet bewährt. Viele dieser Bestimmungen sind im neuen Vertrag weiterhin enthalten, obwohl nun alle drei Vertragsstaaten auch Schengen-Staaten sind.
Dies aus zwei Gründen: Einerseits gingen schon im Vertrag von 1999 einzelne Bestimmungen über die Regelungstiefe der Schengener Durchführungsvereinbarung hinaus und sollen so auch weiter angewendet werden. Andererseits sollen Bestimmungen, welche durch die Schengener Durchführungsvereinbarung obsolet geworden wären, für den theoretischen Fall beibehalten werden, dass die Schengener Mitgliedschaft oder Assoziierung für einen der Vertragsstaaten ausgesetzt würde, so dass diese trilateralen Bestimmungen jedenfalls für diesen Rechtsraum wieder aufleben würden.
Darüber hinaus enthält dieser neue Vertrag zahlreiche neue Regelungsinhalte, welche zur Bekämpfung schwerer und schwerster Kriminalitätsformen heute unerlässlich sind, wie beispielsweise die gegenseitige Unterstützung bei verdeckten Ermittlungen, welche das Polizeigesetz schon heute unter bestimmten Bedingungen zulässt, sowie der Zeugen- und Opferschutz.
Für Liechtenstein ausgesprochen wichtige Neuerungen sind vor allem die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für den Vollzug der Rückführung illegaler Migranten über fremdes Staatsgebiet sowie die polizeiliche Durchbeförderung von Häftlingen in Auslieferungsverfahren und ähnlichen Zuführungen. Neu sind auch die gegenseitige dringliche Unterstützung bei unmittelbar drohenden und erheblichen Gefährdungen sowie der ganze Bereich der Verfolgung von Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften des Strassenverkehrs, insbesondere die grenzüberschreitende Vollstreckung von Verkehrsbussen.
Ich danke Ihnen für die wohlwollende Aufnahme dieses Vertrags und bitte um Zustimmung.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank, Herr Regierungschef-Stellvertreter.
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir uns dem Antrag der Regierung zuwenden, der wie folgt lautet:
«Der Hohe Landtag wolle dem Vertrag vom 4. Juni 2012 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit seine Zustimmung erteilen».
Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 22 Stimmen die Zustimmung gegeben. Gleichzeitig haben wir Traktandum 24 abgeschlossen. -ooOoo-