Abkommen zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Republik Österreich über die Zusammenarbeit im Bereich Steuern sowie das Protokoll zur Abänderung des Abkommens zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Nr. 40/2013)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 25: Abkommen zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Republik Österreich über die Zusammenarbeit im Bereich Steuern sowie das Protokoll zur Abänderung des Abkommens zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen.
Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 40/2013 und steht zur Diskussion. Abg. Christoph Wenaweser
Herr Präsident, danke für das Wort. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Namens der Fraktion der Vaterländischen Union nehme ich zu diesem Geschäft gerne wie folgt Stellung:
Das Abkommen zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Republik Österreich über die Zusammenarbeit im Bereich Steuern sowie das Protokoll zur Abänderung des Abkommens zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen liegt zur Beschlussfassung durch den Landtag vor.
Die Vertragstexte wurden Ende Januar 2013 unterzeichnet, der österreichische Nationalrat hat im April dieses Jahres bereits seine Zustimmung gegeben, Nachverhandlungen sind nicht möglich.
Das Abkommen gibt den Finanzmarktakteuren Werkzeuge in die Hand, um die steuerliche Vergangenheit ihrer Kunden wo notwendig zu bereinigen. Es gibt den Finanzmarktakteuren aber auch Werkzeuge in die Hand, um für bestehende und neue Kunden steuerkonforme Vermögensstrukturierungen aufzubauen.
Leider ist es nicht gelungen, die protektionistisch motivierte österreichische Verhandlungsposition zu durchbrechen, den für österreichische Privatstiftungen geltenden Stiftungseingangssteuersatz von 2,5% auch für die Einbringung österreichischen Privatvermögens in liechtensteinische Stiftungen auszuverhandeln. Dennoch herrscht vielerorts im Land die Zuversicht, dass selbst die nach dem Abkommen neu gültigen Eingangssteuersätze von 5% für transparente liechtensteinische Stiftungen und insbesondere die 7,5% für intransparente liechtensteinische Stiftungen Grundlage für attraktives Neugeschäft sein könnten. Die ausverhandelten 10% Eingangssteuer für Privatvermögensstrukturen werden hingegen wohl kaum zu einem Run auf Liechtenstein führen.
Obwohl die bisherige Eingangssteuer von 25% neu nun deutlich auf 5 bis 10% je nach gewählter Struktur gesenkt werden konnte, ist die liechtensteinische Stiftung gegenüber der österreichischen nach wie vor benachteiligt. Das ist in Kauf zu nehmen eingedenk dennoch entstehender, neuer Opportunitäten, meinen die einen, geht nicht, denn auch ein bisschen zementierte Diskriminierung ist halt Diskriminierung.
Daneben werden nebst etlichen Sachverhalten, deren Schilderung den Rahmen dieses Votums sprengen würde, unter anderem auch souveränitätspolitische Schwächen des Abkommens moniert und gerade auch in den letzten Tagen wurden von Markteilnehmern sowie der Treuhändervereinigung deutliche Bedenken manifestiert hinsichtlich der Verfassungsmässigkeit des Abkommens. Dies abgeleitet aus tatsächlich erkannten und in wesentlichen Punkten gemäss Regierung inzwischen geheilten Verfassungswidrigkeiten in der Umsetzungsgesetzgebung.
Den Bedenken der Treuhändervereinigung ist die Regierung mit einer ausführlichen Stellungnahme, datiert vom 2. September 2013, entgegengetreten, in dem sie unter anderem schreibt - Zitat: «Das Abgeltungssteuerabkommen widerspricht weder zwingenden verfassungsrechtlichen noch EWR-rechtlichen Vorgaben. Die Konformität des Abkommens und der Umsetzungsgesetzgebung mit der Verfassung und den europarechtlichen Grundsätzen wurde von der Regierung geprüft. Im Verlauf des Vernehmlassungsverfahrens aufgeworfene Einzelfragen wurden zusätzlich von einem externen Gutachter überprüft. Die Ergebnisse dieser Prüfung wurden im Umsetzungsgesetz berücksichtigt». Ende Zitat.
An diesen klaren Aussagen wird sich die Regierung messen lassen müssen und es ist nicht zu hoffen, dass dem Abkommen mit Österreich dereinst Gleiches widerfährt wie dem Amtshilfegesetz USA, das der Landtag unter grösstem Druck im Frühling letzten Jahres verabschiedet hatte und vom Staatsgerichtshof inzwischen in nicht unwesentlichen Teilen als verfassungswidrig aufgehoben worden ist.
Das Abkommenspaket mit Österreich enthält nicht nur die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern, sondern ebenfalls nicht unwesentliche Abänderungen im Doppelbesteuerungsbereich zugunsten Liechtensteins. Durch die sich aus der DBA-Revision ergebende Gewährung von Amts- und Vollstreckungshilfe entfällt der österreichischerseits bislang angeführte Rechtfertigungsgrund für die Nichtgewährung der EWR-Grundfreiheiten im österreichischen Recht. Damit fallen bislang vorhandene Diskriminierungen in der Besteuerung von Dividenden und Zinsen, bei der Wegzugsbesteuerung, der Besteuerung bei der Überführung von Wirtschaftsgütern, der Verlegung von Betrieben und Betriebsstätten sowie bei Umgründungen weg. Aus dem Wegfall dieser Diskriminierungen können neue Opportunitäten für den Wirtschaftsstandort Liechtenstein entstehen, nicht zuletzt auch in Verbindung mit dem neuen liechtensteinischen Unternehmenssteuerrecht, über das an der laufenden Landtagssitzung im Rahmen der Behandlung des Massnahmenpakets III bereits ausführlich debattiert worden ist.
Ein Abkommen dieser Art vermag nicht sämtliche an sich gerechtfertigten Partikularinteressen zu befriedigen. Es ist daher auch kein Abkommen, das mit Champagner gefeiert werden muss, sondern es ist lediglich ein Abkommen, wie es Liechtenstein halt eben bekommen kann. Und dennoch ist es sowohl wichtig für die in der Aussenwirkung als glaubwürdig erkennbare, kontinuierliche Fortsetzung des Transformationsprozesses auf dem Finanzplatz Liechtenstein als auch in der für unser Land insgesamt positiven und vertrauensvollen Weiterentwicklung der Geschäftsbeziehungen zu Österreich als einem unserer wichtigsten Handelspartner.
Es ist der VU-Landtagsfraktion bewusst, dass jegliche Art von Entscheidung gerade auch im Lichte der Diskussionen in den vergangenen Tagen nicht nur Freude, sondern auch Betroffenheit auslösen wird, da es in der Abkommensfrage mit Österreich leider auch keinen Konsens zwischen den massgeblichen Wirtschaftsverbänden gibt. Wir haben aber nicht nur in der Sache entschieden, sondern auch entschieden, nicht zu lavieren, entschieden geschlossen aufzutreten und zu einer klaren Haltung des Landtags in dieser wichtigen Abkommensfrage beizutragen. Die VU-Landtagsfraktion wird der Vorlage daher geschlossen zustimmen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alois Beck
Danke, Herr Präsident. Die Regierung hat dem Landtag ein Abkommenspaket zur Regelung der steuerlichen Zusammenarbeit zwischen Liechtenstein und Österreich unterbreitet. Zum einen besteht das Paket aus einem Abgeltungssteuerabkommen, zum anderen aus dem Protokoll zur Abänderung des bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens von 1969.
Das Abgeltungssteuerabkommen ermöglicht die Regularisierung von in der Vergangenheit unversteuerten österreichischen Vermögenswerten und die Sicherstellung der grenzüberschreitenden Steuerkonformität für die Zukunft. Gegenüber dem Abgeltungssteuerabkommen nach Schweizer Modell konnte der Geltungsbereich wesentlich erweitert werden, indem sämtliche in Liechtenstein verwalteten Vermögensstrukturen mit ihren weltweit verwalteten Bankvermögen erfasst werden.
Hinzuweisen ist auch darauf, dass die österreichischen Steuerpflichtigen mit Vermögenswerten in Liechtenstein zwischen einer anonymen Abgeltungssteuer und einer freiwilligen Meldung, das heisst, einer Offenlegung, wählen können. Mit dem Abgeltungssteuerabkommen kann eine weitgehende Regularisierung der Vergangenheit in Bezug auf österreichische Kunden erfolgen. Der Schutz der Privatsphäre ist gewährleistet und die österreichischen Kunden gewinnen bezüglich der steuerlichen Behandlung Rechtssicherheit.
Wie die Regierung im Bericht ausführt, ist die klare Regelung für die Abgrenzung von steuerlich transparenten und intransparenten liechtensteinischen Vermögensstrukturen das wichtigste und zukunftsweisendste Element des Abgeltungssteuerabkommens. Mit staatsvertraglich festgelegten Kriterien werden liechtensteinische Vermögensstrukturen als steuerlich intransparent anerkannt.
Hinsichtlich des zweiten Elements des Abkommenspaketes, dem Protokoll zur Abänderung des bestehenden DBA, sei erwähnt, dass die Aufnahme der Amts- und Vollstreckungshilfe ins Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich dieses zu einem Abkommen macht, welches die internationalen OECD-Standards und die europäischen Standards erfüllt. Dies ermöglicht die steuerliche Gleichstellung Liechtensteins mit den anderen EU- respektive EWR-Staaten. Die geplante Änderung des DBA schafft damit Erleichterungen für die liechtensteinische Wirtschaft, insbesondere für die Industrie, im grenzüberschreitenden Verhältnis.
Durch das teilrevidierte Doppelbesteuerungsabkommen können eine Reihe von steuerlichen Diskriminierungen beseitigt werden und innerhalb der nächsten Jahre soll überdies eine Gesamtrevision des DBA vorgenommen werden.
Ich werde dem unterbreiteten Abkommenspaket meine Zustimmung erteilen, da ich es gesamthaft für eine ausgewogene Lösung halte. Wie jedes Abkommen, welches das Ergebnis eines Verhandlungsprozesses mit Geben und Nehmen ist, enthält auch das vorliegende negative Aspekte und Nachteile, welche insbesondere in den von der Treuhändervereinigung geäusserten Vorbehalten und Bedenken zum Ausdruck kommen. Diesen Aspekten soll gemäss Regierungsbericht jedoch so weit wie möglich in der Umsetzungsgesetzgebung Rechnung getragen werden.
Das mit Österreich abgeschlossene Abkommenspaket ist im Rahmen der Weiterverfolgung der Steuerkonformitätsstrategie gemäss Liechtenstein-Erklärung und der integrierten Finanzplatzstrategie des Landes Liechtenstein zu sehen, und ist auch von daher sehr wichtig und zu begrüssen.
Es gibt den Kunden wie auch den Finanzintermediären in Liechtenstein Rechts- und Planungssicherheit. Darüber hinaus werden auch die liechtensteinischen Finanzintermediäre geschützt. Schliesslich ist auch zu erwähnen, dass Liechtenstein ein grosses Interesse an einer Bereinigung der Vergangenheit hat, nicht zuletzt auch im Hinblick auf die internationalen Entwicklungen. Diesbezüglich sei auf die aktuellen Bestrebungen zur Einführung eines automatischen Informationsaustausches als internationalen Standard, Gruppenanfragen sowie von erweiterten Meldepflichten im Zusammenhang mit Steuerdelikten als Vortat zur Geldwäscherei hingewiesen.
Aus all diesen Gründen werde ich dem Abkommenspaket meine Zustimmung erteilen. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Danke für das Wort. Liechtenstein konnte hier mit Österreich ein Abkommenspaket vereinbaren, das aus Abgeltungssteuerabkommen und Abänderung des DBA aus dem Jahr 1969 besteht. Die Inkraftsetzung ist auf den 1. Januar 2014 geplant.
Zweck des Abkommens ist es, bislang unversteuerte Vermögenswerte von in Österreich ansässigen natürlichen Personen nachzuversteuern, also eine Regularisierung der Vergangenheit, und dies bei in Liechtenstein verwalteten Vermögensstrukturen über ihr weltweit verwaltetes Bankvermögen sowie die zukünftige Besteuerung von Kapitalerträgen auf Konti und Depots bei liechtensteinischen Banken sicherzustellen, dies was die zukünftige Besteuerung anbelangt.
Wie immer bei Verhandlungen entsteht am Ende eine Kompromisslösung. Auch in Österreich rief dieses Abkommen Kritik hervor. Die niedrige Strafsteuer für die Absolution der Steuersünde und die Meinung und Diskussion, wer denn nun Sieger dieser Verhandlungen sei, gehen weit auseinander. Insofern wird hier die zukünftige Wettbewerbssituation der Akteure verglichen. Und in österreichischen Presseerzeugnissen waren Headlines kurz nach dem Abschluss des Abkommens zu lesen: Einerseits Österreich ist der klare Gewinner bei diesem Abkommen, zumindest auf den ersten Blick, oder eine andere Schlagzeile in einer österreichischen Zeitung: Für die Übertragung eines Vermögens nach dem Tod ist eine liechtensteinische Stiftung nach wie vor besser.
Kritischer für unsere heutige Beschlussfassung sind rechtliche Überlegungen, insbesondere die nach Meinung der Treuhändervereinigung klare Grundrechts- und EWR-Rechtswidrigkeit dieses Abkommens. Und hier wird auf das Diskriminierungsverbot und auf den Eingriff in die Grundfreiheit der Dienstleistungsfreiheit Bezug genommen. Und unterschiedlich wird der Gestaltungsspielraum im Rahmen der Umsetzungsgesetzgebung beurteilt. Die Vorbehalte werden auch im Protokoll der APK gezeigt. Und zu all dem gibt es nun Gutachten und Gegengutachten. Und aus der Wirtschaft gibt es ganz unterschiedliche Signale.
Besonders irritierend ist die divergierende Haltung innerhalb der Finanzbranche. Vom Bankenverband kommt eine nachdrückliche Befürwortung des Abkommens; die Treuhändervereinigung und einzelne Exponenten stellen sich dezidiert gegen dieses Abkommen, forderten sogar die Absetzung dieses Traktandums und zwingend Nachverhandlungen, und setzen mit dem jüngsten Schreiben in einem fragwürdigen Ausmass Druck auf die Landtagsabgeordneten aus.
Ob all dem steht a) die Referendumgsmöglichkeit, die auch dieser Landtagsbeschluss hat, und b), dass das Abkommenspaket in Österreich bereits ratifiziert worden ist, gegen all die vorgebrachten Bedenken. Was eine Ablehnung für Liechtenstein wohl bedeuten würde: Zurück zu Feld Null. Und unabsehbar ist, ob es eine zweite Chance gibt. Denn beleuchtet man die gesamtwirtschaftlichen Interessen Liechtensteins, stellt dieses Abkommenspaket einen wichtigen Schritt dar. Gerade die erweiterte Regelungsmöglichkeit der Vergangenheit müsste von allen Finanzplatzakteuren positiv, ja freudig beurteilt werden. Und dass die DBA-Änderung sich auf das wirtschaftlich grenzüberschreitende Verhältnis positiv auswirkt, wird von der LIHK bestätigt. Insgesamt glaube ich, dass die Rechtssicherheit in den wirtschaftlichen Beziehungen im Industrie- und Finanzbereich zwischen Liechtenstein und Österreich gestärkt wird.
Zum jetzigen Zeitpunkt und unter Gesamtbetrachtung der Vor- und Nachteile dieses Abkommenpakets kann die Freie Liste-Fraktion ihm nur zustimmen. Ob es in jedem Punkt einer EWR-rechtlichen Prüfung standhält und folglich nicht allenfalls in Zukunft Anpassungen erfährt, kann ich nicht beurteilen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Pio Schurti
Besten Dank, Herr Präsident. Mir ist bewusst, was für Vorteile das zur Diskussion stehende Abkommen mit Österreich/Liechtenstein bringt. Das Abgeltungssteuerabkommen ermöglicht, wie es im Bericht und Antrag zusammengefasst wird, die Regularisierung von in der Vergangenheit unversteuerten österreichischen Vermögenswerten und die Sicherstellung der grenzüberschreitenden Steuerkonformität für die Zukunft. Bekanntlich wurde das Abgeltungssteuerabkommen zusammen mit einer durchaus vorteilhaften Abänderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Österreich in ein Paket geschnürt.
Trotzdem bin ich in den vergangenen Monaten den Eindruck nicht los geworden, dass Liechtenstein mehr in dieses Abkommenspaket hineingegeben hat als unser Land jetzt herausbekommt. Es wurde seitens der Regierung immer wieder, vor allem in den letzten Wochen, betont, dass das Abgeltungssteuerabkommen gut verhandelt worden sei. Aber bei der Lektüre des Bericht und Antrags kommen einem erhebliche Zweifel. Die Verhandlungen zum Doppelbesteuerungsabkommen begannen schon im Frühjahr 2011. Im darauf folgenden Jahr unterzeichnete Österreich ein Steuerabkommen mit der Schweiz, worauf die Gefahr von Regelungslücken und der Abwanderung von Geldern aus der Schweiz, unter anderem auch nach Liechtenstein, entstanden sei. In der Folge wurden die Verhandlungen zum Doppelbesteuerungsabkommen auf Wunsch Österreichs mit Verhandlungen zu einem Steuerabgeltungsabkommen verbunden. Es wurde also angefangen, das nun vorliegende Paket zu schnüren, was wohl als eine Vorgehensweise zugunsten Österreichs angesehen werden muss.
Im Bericht und Antrag gibt es an mehreren Stellen Formulierungen, die meines Erachtens deutlich machen, dass Österreich stärker verhandelte. Da heisst es etwa «Österreich hat gefordert» oder «von Österreich wurde strikte abgelehnt», «auf Wunsch Österreichs sei ein eigenes Kontrollverfahren entworfen worden». So entstand dann der meines Wissens bisher einzigartige gemeinsame Prüfausschuss, den man meines Erachtens nicht akzeptieren kann.
Noch eine Merkwürdigkeit aus den Ausführungen der Regierung zu den gemeinsamen Erklärungen zum Abkommen: Österreich werde bei Abschluss des Abkommens auf den Erwerb von entwendeten steuererheblichen Daten verzichten. Ein wahrlich ungewöhnliches Druckmittel, sollte es tatsächlich so sein, dass Österreich erklärt hat, künftig nur auf Hehlerei zu verzichten, wenn auch der Gesetzgeber Liechtensteins dem Abkommen zustimmt.
Das grösste Problem mit dem Abkommen ist, dass der internationalen Staatengemeinschaft oder zumindest jenen Staaten, die etwas von uns wollen, signalisiert wird, dass Liechtenstein bereit ist, bilaterale Abkommen zu unterzeichnen, die unter den auf multilateraler Ebene - in diesem Fall dem EWR - vereinbarten Standards liegen. Staatspolitisch ist das mehr als problematisch und für mich ein weiterer Grund, das Abkommen abzulehnen.
Ich möchte hier auch einmal das Schlagwort «Reputation» ins Spiel bringen, obwohl es meines Erachtens in der Aussenpolitik der letzten Jahre viel zu oft verwendet wurde und was weiss ich, was alles damit begründet wurde. Liechtenstein sollte meines Erachtens nicht den Ruf bzw. eben die Reputation bekommen, dass wir im Dauerkotau erstarrt sind und schon nachgeben werden, wenn Druck ausgeübt wird.
Man kann in mehrere Richtungen diskutieren. Banken und Industrie sind für das Abkommen, die Treuhänder, wenn auch nicht alle, dagegen. Es geht letztlich um einzelne Personen bzw. Unternehmen, die entweder vom Abkommen profitieren oder eben nicht. Entsprechend wurde Lobbying betrieben. Wir haben das alle erfahren. Wir können nun wählen, wem wir mehr Glauben schenken wollen.
Tatsache ist, dass das Abkommen, das wir jetzt ratifizieren sollen, unter internationale Standards geht. Die Regierung beteuert zwar, dass EWR-technisch alles in Ordnung sei, EWR-rechtlich anfechtbar sei das Abkommen letztlich nur von österreichischen Kunden in Österreich. Das ist für mich ein Detail, das an der grundsätzlichen Problematik vorbeigeht. Ähnlich steht es mit der Problematik rund um mögliche Widersprüche zur Verfassung. Auch wenn mit dem Art. 4 im Umsetzungsgesetz verfassungsrechtliche Bedenken betreffend die so genannte Transparenzfiktion ausgeräumt werden konnten, sind noch nicht alle Punkte, die möglicherweise verfassungswidrig sind, abschliessend geklärt.
Ich weiss nicht, wie es den Kolleginnen und Kollegen hier geht, aber mir genügt das Erwähnte, um das Abkommen abzulehnen. Mir ist auch völlig bewusst, dass ich damit das ganze Paket ablehne.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich kann mich dem Votum meines Kollegen Pio Schurti vollumfänglich anschliessen. Soviel mir recht ist, wurde dieses Abkommen mit Champagner gefeiert. Dies bezeugen Pressefotos. Nun, auch die DU-Fraktion hat sich hier mit diesem Abkommen schon seit längerer Zeit befasst und ist eigentlich nicht dem sehr starken Lobbyismus, der in den letzten Wochen geherrscht hat, erlegen. Ich glaube, wir waren von Anfang an sehr skeptisch und hatten das Gefühl, wie auch der Abg. Pio Schurti bestätigt hat, dass dieses Abkommen eigentlich einseitig und nicht zum Vorteil von Liechtenstein verhandelt wurde.
Als Nicht-Jurist jetzt anfangen zu debattieren über EWR-Konformität und Bedenken seitens der Banken und Treuhänder, da kann ich leider jetzt nicht mitsprechen. Da liegen Gutachten auf beiden Seiten vor, auch ein Gutachten seitens der Regierung. Auf diesen Gutachten kann ich meine Meinung oder meine Überzeugung jetzt nicht festigen.
Was mich eigentlich schon von Anfang an stutzig gemacht hat, und das ist so eine intuitive Situation, das war eine Pressemitteilung im Januar, «Salzburger Nachrichten», wenn die damalige Finanzministerin Frau Fekter vor dem Aufbruch nach Vaduz von Hunderten von Millionen von EUR, die in die österreichische Staatskasse fliessen werden, frohlockte. Nun, wenn ich zitieren darf: «Fekter verwies vor der Regierungssitzung darauf, dass in Liechtensteiner Stiftungen veranlagtes Geld aus Österreich künftig doppelt so hoch besteuert werde wie hierzulande». Bei Stiftungseingangssteuersätzen von 5, 7,5 bei intransparenten Stiftungen und 10 bei Vermögensverwaltung nach Liechtensteiner Recht würden es sich - das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen - viele überlegen, in Liechtenstein eine Stiftung zu gründen, wenn es in Österreich viel günstiger ist.
Das sagt eigentlich für mich alles und darum werde ich dieses Abkommen auch nicht unterstützen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alois Beck
Danke, Herr Präsident. Ich möchte noch kurz auf die Voten der Vorredner eingehen: Ich glaube, es liegt in der Natur der Sache, dass ein Abkommen nicht nur Vorteile, sondern eben auch gewisse Nachteile hat. Das braucht nicht weiter ausgeführt zu werden. Und in der Summe muss man dann die Beurteilung machen. Schlussendlich muss man Ja oder Nein dazu sagen. Und wie ich ausgeführt habe, bin ich der Ansicht, dass wir hier zustimmen sollten.
Die Vorredner, die das Abkommen ablehnen, haben aus meiner Sicht keine wirkliche Alternative aufgezeigt. Das dürfte auch schwierig sein. Es gibt, wie wir gehört haben, keine Nachverhandlungen. In Österreich ist der Prozess bereits abgeschlossen und auch die klaren Signale gehen dahin, dass hier keine Neuverhandlungen möglich sind. Das heisst, wir müssen das Ergebnis, das hier vorliegt, nicht mit einem irgendwie gearteten Idealzustand, den man sich wünschen möchte oder könnte, vergleichen, sondern der Vergleich muss eben mit dem Status quo gemacht werden. Und das ist entscheidend.
Wenn wir das ablehnen, haben wir beispielsweise das erweiterte DBA nicht, das bekommen wir dann nicht. All diese Vorteile, die allgemein anerkannt wurden, werden wir dann nicht nutzen können. Aber auch auf der anderen Seite, beispielsweise die Stiftungseingangsbesteuerung, die wird dann eben auf 25% bleiben. Und da haben wir jetzt eine bessere Alternative. Das sind die Möglichkeiten, nicht irgendwie geartete idealistische Vorstellungen. Das ist nun mal die Realität.
Ich möchte aber noch ganz grundsätzlich einige Worte verlieren: Was passiert, wenn wir das ablehnen? Ich sehe hier dann auch in der grundsätzlichen Haltung und Position Liechtensteins ein gravierendes Problem. Ich möchte hier auf die Liechtenstein-Erklärung verweisen, auf die diesbezügliche Steuerkonformitätsstrategie. Und hier hat man einen Weg beschritten, der als generell unumkehrbar betrachtet wird und dem kann ich so uneingeschränkt zustimmen. Wenn wir hier von uns aus gesehen auch irgendwelche Zweifel aufkommen lassen, dass wir hier abrücken, dann kommen wir in die Reputationsfragen hinein, die der Abg. Pio Schurti erwähnt hat.
Wenn jetzt international der Eindruck entsteht, die meinen ja das nicht ernst mit ihrer Steuerkonformitätsstrategie, das wäre eine ungute Entwicklung. Und eben, es ist ja von uns selber gewünscht, dass wir solche Lösungen, wie es hier vorgeschlagen ist mit einer Abgeltung, dass wir hier solche Lösungen wollen und den Kunden auch anbieten wollen. Also von mir aus gesehen ist das in unserem Interesse, dass wir die diesbezügliche Vergangenheitsbewältigung lösen können, dass wir Lösungen anbieten können.
Auf der anderen Seite, auch mit den DBAs: Wir sagen immer, wir müssen ein möglichst breites und grosses Netzwerk von DBAs schaffen mit den wichtigsten Handelspartnern - nota bene, das ist klar. Und wenn wir hier auch im Zuge dieser Paketlösung Nein sagen, dann sehe ich auch diesbezüglich Probleme, negative Signale: Was wollt ihr eigentlich mit euren DBA-Verhandlungen? Und das schaue ich dann auch als relativ gravierend an.
Hier geht es für mich ganz klar um grundsätzliche Fragen. Und man muss halt bei solchen Abkommen entweder Ja oder Nein sagen. Ich konzidiere gerne, dass ich auch mit der einen oder anderen Lösung nicht glücklich bin, aber im Lichte meiner Ausführungen und im Lichte der Gesamtschau der Steuerkonformitätsstrategie, DBA-Verhandlungen, Netzwerk usw., Reputationsfragen, da geht es auch um unsere Glaubwürdigkeit. Und diese möchte ich hier nicht aufs Spiel setzen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Batliner. Die Verfassungsmässigkeit und die EWR-Konformität müsse erst bewiesen werden, hat der Abg. Christoph Wenaweser gesagt. Da stimme ich ihm vollumfänglich zu. Ich kann das auch nicht fachlich beurteilen, aber mein Gefühl sagt mir dazu nicht wahnsinnig viel Gutes. Und ich stimme auch dem Abg. Pio Schurti zu, dass ich hier auch nicht eine wahnsinnig gute Verhandlungsbasis vorliegen sehe.
Insbesondere sind da auch noch zwei Punkte, die mich sehr stören. Das ist die Kontroll- und Aufsichtsmaschinerie, die hier dahintersteht. Die finde ich sehr wesentlich in diesem Abkommen und auch sehr belastend und auch zu Lasten der Treuhänder. Und der zweite Punkt war auch, der Abg. Beck hat das auch erwähnt, dass eben, wenn wir hier jetzt Nein sagen würden, dass wir dann das erweiterte DBA nicht bekommen würden, und dass die auf Seite 66 beschriebenen Punkte, dass man dann eine irgendwie umfassende Verhandlung führen würde über das DBA, dass man das nicht erreichen würde. Das ist genau einer der grossen Kritikpunkte: Warum hat man das eben nicht umfassend verhandelt? Das stört mich enorm. Wir haben insbesondere auf Basis, dass man die Einkünfte aus unselbstständigem Erwerb hier nicht mit aufgenommen hat, dann hätte man auch noch was zugunsten von Liechtenstein hier in dieses Verhandlungspaket einfügen können.
Wir haben in den letzten Jahren einige Belastungen bekommen im Bereich der Einkünfte aus unselbstständigem Erwerb in Sachen soziale Sicherheit, unsere Infrastrukturkosten, die arbeitsmarktlichen Massnahmen. Das sind alles neue Verpflichtungen und Kosten, die wir übernommen haben. Aber die Quellensteuer belasten wir hier für einige Jahre. Und da hat man wohl die Sanierung des Staatshaushaltes und eben diese Kosten hier nicht mit einbezogen. Ob man das nicht wollte oder vergessen hat, das kann ich ja nicht werten. Darum stehe ich diesem Abkommen auch sehr kritisch gegenüber.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich möchte jetzt die Diskussion nicht ins Unendliche treiben, aber ich möchte dem Kollegen Alois Beck trotzdem noch eine Replik geben. Ja, eine Verhandlung ist ein Geben und Nehmen. Leider ist es halt so, dass wir, der Landtag, uns auf Experten verlassen oder von Lobbyismus zum Teil auch getrieben werden. Und es ist für mich natürlich schon nicht ganz klar zu verstehen, warum jetzt die Treuhänder so vehement dagegen sind und der Bankenverband so vehement dafür. Nur, von den Treuhändern habe ich schon von verschiedenen Seiten gehört, dass ihre Anliegen eben nicht in diese Verhandlungen mitgenommen wurden oder sie wurden mitgenommen, aber dann wurden sie nicht eingebracht.
Seit dem Abkommen mit den USA bin ich einfach sehr sehr skeptisch. Und ich kann es offen und ehrlich sagen: Wüsste ich, was ich heute weiss, hätte ich damals diesem Abkommen nicht zugestimmt. Aber im Nachhinein ist das ja viel einfacher. Darum habe ich jetzt wirklich ein sehr schlechtes Bauchgefühl. Ich bin nicht so pessimistisch, sollte das Abkommen jetzt nicht angenommen werden, dass da überhaupt keine neuen Verhandlungen mehr stattfinden könnten. Wir dürfen natürlich auch nicht vergessen, dass dieses Abkommen und diese vielen Hundert Millionen EUROs, die in die österreichische Kasse fliessen, natürlich jetzt in den kommenden Wahlen für die Frau Fekter vielleicht auch ein bisschen Wahlpropaganda machen könnten. Wer weiss, aber das ist jetzt reine Spekulation. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Hier wird von Lobbyismus usw. gesprochen und von Bedenken, was Verfassungsmässigkeit anbelangt und ob die Interessen der Treuhändervereinigung genügend berücksichtigt wurden. Ich glaube, das bringt uns alles nicht weiter. Wir haben ein Gesamtpaket zu beurteilen. Das wurde ausgehandelt. Der Abg. Alois Beck hat es eigentlich auf den Punkt gebracht: Was ist die Alternative? Da hat es eine Arbeitsgruppe gegeben, die Treuhändervereinigung war da auch vertreten. Eigentlich müssten wir uns einfach fragen: Wollen wir das oder wollen wir das nicht? Das hat nichts mit Lobbyismus zu tun, das ist jetzt einfach eine Abwägung der Vor- und Nachteile. Und ein Gesamtpaket hat nun einmal Vor- und Nachteile und da gibt es verschiedene Interessen. Und die Regierung hat es eigentlich in ihrer Stellungnahme vollkommen auf den Punkt gebracht: Es geht um die Regularisierung der Vergangenheit der Kundenbeziehungen. Und da haben wir uns mit der Liechtenstein-Erklärung zu einem Weg bekannt. Und jetzt ist einfach die Frage: Wollen wir diesen Weg gehen oder nicht? Es wird über automatischen Informationsaustausch diskutiert, es gibt Gruppenanfragen, Vortaten zur Geldwäscherei wird diskutiert. Und das sind alles Fragen, die auf uns zukommen.
Und vor diesem Hintergrund gibt dieses Abkommenspaket auch Möglichkeiten: Die Finanzintermediäre werden geschützt. Es geht um Rechtssicherheit, um Anerkennung von intransparenten Vermögensstrukturen, um Doppelbesteuerungsabkommen, es wurde jetzt alles gesagt. Und die grossen Wirtschaftsverbände stehen dahinter, die LIHK, der Bankenverband und die Treuhändervereinigung. Bei Letzteren gibt es einfach wieder verschiedene Meinungen. Die sind jetzt halt auch wieder einmal nicht einig. Aber das nützt uns nichts. Es gibt Treuhänder, die sehen Möglichkeiten und es gibt andere, die haben ein Katastrophenszenario. Wir müssen uns jetzt einfach fragen: Wollen wir das oder wollen wir das nicht? Wollen wir ein Abgeltungssteuerabkommen oder wollen wir auf den automatischen Informationsaustausch warten, auf die Gruppenanfragen und Vortaten zur Geldwäscherei?
Ich bekenne mich zur Liechtenstein-Erklärung. Das habe ich schon mehrmals gemacht. Und jetzt ist einfach die Frage: Steht der Landtag dahinter? Das ist auch eine Frage der Glaubwürdigkeit. Und dass dieser Weg nicht einfach sein wird, das war klar. Und dass es immer andere Meinungen gibt, das war auch klar. Und das möchte ich jetzt einfach auch noch festhalten, wenn da von Lobbyismus usw. gesprochen wird. Es gab eine Stellungnahme, die nun kursiert ist vor diesem Landtag. Ich teile nicht alle Ansichten, die in dieser Stellungnahme geäussert wurden. Da habe ich zum Teil auch andere Rechtsansichten. Aber es nützt uns jetzt nichts, wenn wir hier nun über EWR-Konformität oder Verfassung diskutieren usw. Wenn es dann halt zu einem Verfahren kommt, wenn da etwas wirklich problematisch sein sollte, dann muss man das auf einem Rechtsweg klären. Aber es gibt dann immer noch den gemeinsamen Ausschuss gemäss Art. 49 des Abkommens, wo relevante Änderungen oder Neuerungen halt diskutieren werden müssen. Und dann muss man schauen, wie man mit dem umgeht. Ich bin zuversichtlich, dass das standhält.
Die Regierung hat das jetzt nochmals eingehend bekräftigt. Ich bin dankbar für diese Stellungnahme der Regierung, die habe ich sehr gut gefunden, die hat auch nochmals vieles geklärt. Und da habe ich Vertrauen. Ich habe auch das Vertrauen, weil eben viele Marktteilnehmer, vor allem aus der Treuhandbranche, in der Arbeitsgruppe vertreten waren. Wenn jetzt kurzfristig vor dem Landtag so gravierende Bedenken aufgebracht werden, da habe ich einfach auch ein Fragezeichen. Da stellt sich mir halt die Frage: Ist das ein Marktteilnehmer, der jetzt einfach diesen Weg nicht gehen möchte? Aber ich glaube der Landtag, und das finde ich wichtig, sollte diesen Schritt gehen und heute ein deutliches Zeichen setzen. Ich unterstütze das gesamte Paket ganz klar. Danke.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Also zuerst einmal kann ich mich den Voten meiner Fraktionskollegen Quaderer und Schurti anschliessen, ebenso der kritischen Stellungnahme des Abg. Manfred Batliner. Ich persönlich habe ebenfalls grosses Bauchweh, wenn ich diesen ganzen Vertrag anschaue. Eben klar, es wurde jetzt schon mehrfach auf diese Ungleichbehandlung in der Eingangsbesteuerung hingewiesen, was klar EWR-rechtswidrig ist. Warum so eine Bestimmung in einen Vertrag aufgenommen werden kann, obwohl jedermann praktisch weiss, dass das nicht EWR-konform ist, weiss ich nicht. Gut, man kann sagen: Diese Bestimmung kann im Prinzip umgestossen werden, es muss diese neu formuliert werden. Das kann dazu führen, dass eben dieser Satz dann eben auch abgesenkt wird auf das österreichische Niveau oder die Österreicher werden ihre Eingangsbesteuerung anheben. Dann haben wir auch keine Ungleichbehandlung mehr. Grundsätzlich sind beide Varianten möglich.
Die Regierung hat in ihrem Kurzgutachten die Konformität des Vertrags mit Verfassung und EWR-Recht praktisch bestätigt. Ich persönlich finde diese Stellungnahme nicht überzeugend. Mein Bauchweh besteht nach wie vor. Von verschiedener Seite wurde auch darauf hingewiesen, dass dieses Vertragswerk Rechts- und Planungssicherheit gewährleiste. Dem kann ich auch nicht ganz zustimmen, weil in diesem Vertrag eben vieles gerade nicht geregelt wurde ausdrücklich, sondern vieles muss jetzt in Merkblättern nachträglich ausgelegt werden. Und hier hat die österreichische Seite eindeutig die Oberhand, weil das Bundesministerium für Finanzen praktisch einseitig das auslegen kann wie es will. Also ob das jetzt wirklich Rechtssicherheit und Planungssicherheit bringt, weiss ich nicht. Da haben wir ganz unterschiedliche Auffassungen. Ein Vertrag, der nicht so detailgenau regelt, dass man wirklich alle wesentlichen Punkte drin hat, der ist eben nicht nur schnell verhandelt, sondern eben auch schludrig verhandelt.
Was sind die Alternativen? Gut, man kann diesen Vertrag ablehnen. Selbst wenn man ihn ablehnt, ist das ja nicht das Ende der Welt. Das Leben geht weiter und das wissen wir. Aus jedem Kollaps gibt es wieder etwas Neues, was herauskommt.
Was sind die Auswirkungen insgesamt? Ich meine, es ist auf jeden Fall für mich ein Präzedenzfall. Ich meine, es zeigt, dass man eigentlich Liechtenstein bis auf die Unterhosen ausziehen kann. Und das werden eben auch die anderen Länder merken, wenn sie in Verhandlungen gehen und versuchen, Verträge mit uns auszuhandeln. Also ich werde diesem Vertrag nicht zustimmen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Manfred Kaufmann
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Gerne möchte ich meine Meinung zum vorliegenden Abkommen kundtun und die mir wichtigen Punkte kurz nennen:
Das Abkommen wurde in Österreich bereits ratifiziert und es würde ein äusserst schlechtes Zeichen auf Liechtenstein werfen, wenn dem Abkommen nun nicht zugestimmt würde und wir uns zurückziehen würden. Liechtenstein hat mit der Liechtenstein-Erklärung den Weg der Weissgeld-Strategie eingeschlagen und dieses Abkommen ist ein weiteres Zeichen bzw. erreichter Meilenstein dorthin. Der Kunde hat hiermit die Möglichkeit zur Legalisierung seines nicht deklarierten Vermögens. Aus diesen Gründen werde ich diesem Abkommen zustimmen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christine Wohlwend
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Ich möchte mich nicht wiederholen, es gibt Vorteile und Nachteile in diesem vorliegenden Doppelbesteuerungsabkommen und dem Abgeltungssteuerabkommen. Jedoch denke ich, dass wir hier mit Grundsatzdiskussionen nicht weiterkommen. Ich möchte vielleicht ein bisschen vorgreifen und dann auch, wenn es hier bereits angebracht ist, der Regierung ein paar konkrete Detailfragen bereits mitgeben. Wir haben ja gesehen, dass in der Umsetzungsgesetzgebung, die uns im Entwurf vorliegt, einige Anpassungen möglich waren, zumindest eine gewisse Manövriermasse möglich war. Und eventuell wäre es angemessen, wenn man dann gewisse Korsagen und engmaschige Kontrollen vielleicht versuchen würde, noch einmal für die Treuhänder entsprechend positiv auszulegen.
Nun zu meinen konkreten Fragen: Auf Seite 14 führt die Regierung aus in diesem vorliegenden Bericht und Antrag, dass das Abkommen vorsieht, dass jeweils die 10 wichtigsten Jurisdiktionen an Österreich gemeldet werden müssen, sollte es zur Auflösung von Vermögen hier in Liechtenstein kommen. Meine Frage: Ist dies eine einmalige Meldung? Ist diese Meldung befristet oder ist das eine unbefristete Meldung, die wir dann sozusagen die nächsten - ich übertreibe - 20 Jahre zu erledigen haben?
Meine zweite Frage bezieht sich auf Seite 35, wo unter anderem ausgeführt wird, dass die Regierung offensichtlich eine gewisse Provision vereinbart oder verhandelt hat, die sich in Höhe von EUR 4 Mio. zu beziffern hat. Eine Verständnisfrage: Heisst das, wenn entsprechende Abgeltungssteuern nach Österreich geschickt werden müssten, dass wir im Vorfeld bis zu einer Summe von EUR 4 Mio. diese zurückbehalten für unsere Aufwände, die uns entstehen, oder sind das Provisionen, die über mehrere Jahre entrichtet werden? Hierzu ebenfalls die Frage der weiteren Provisionszahlung für künftige Abgeltungen von intransparenten Vermögensstrukturen. Meines Erachtens sind dies, glaube ich, 0,5%. Ich finde jetzt die Stelle nicht mehr. Und jetzt eigentlich auch vielleicht eine Hintergrundfrage: Wie kommt man überhaupt auf diese CHF 4 Mio.?
Wir haben gestern über die Erhöhung der Mindestertragssteuer gesprochen und es war uns eigentlich allen klar, dass wir eben nicht, wie der Abg. Batliner immer ausführt, über Zahlen, Daten, Fakten verfügen und ich kann mir nicht vorstellen, dass ein solches DBA zustandekommt, ohne dass man auch nur eine Ahnung hat, von was von einem Steuervolumen man eigentlich gesamthaft spricht. Ich stelle diese Frage deswegen, weil ich wissen möchte, in welcher Relation diese EUR 4 Mio. zu der Gesamtannahmesumme stehen und mit was Liechtenstein künftig rechnen kann, wenn 0,5% Bezugsprovision bei uns regelmässig anfallen?
Meine letzte konkrete Frage bezieht sich eben auf meine eingangs beschriebenen Kontrollmechanismen und Fehler, die dabei eventuell aufgedeckt werden. Wir haben auf Seite 57 im Hinblick auf Art. 41 - Kontrollen - ausgeführt, dass es eine repräsentative Anzahl von liechtensteinischen Zahlenstellen umfassen muss, vor allem die Organzahlstellen werden hier betroffen sein. Es geht hier um die rückwirkende quasi Abgeltung. Und wiederum bei der besonderen bzw. bei der künftigen Kontrolle heisst es: 10%, maximal jedoch 20 Fälle pro Jahr. Das wäre jetzt meines Erachtens ein prüfenswerter Umstand für die Umsetzungsgesetzgebung. Könnte man nicht diese rückwirkende Kontrolle ebenfalls prozentual bzw. auch zahlenmässig begrenzen, sodass die Angst der Kontrollflut für rückwirkende Abgeltungen etwas eingedämmt werden kann?
Dann wie gesagt die Angst vor Fehler. Wir haben auf Seite 41 eine Ausführung, dass bei den rückwirkenden Abgeltungen, sollten hier Fehler passiert sein, die betroffenen Personen, sofern kein grobes Verschulden etc. vorliegt, in ihrem guten Glauben zu schützen sei. Das steht auf Seite 41 unten in den Ausführungen zu Art. 14. Im Gegensatz dazu, und das ist für mich etwas befremdlich, steht auf Seite 58 in den Ausfüh-rungen zu Art. 43, wo es eben um diese künftigen Kontrollen geht, dass, falls der Prüfungsausschuss feststellen sollte, dass das Abkommen nicht korrekt angewendet wurde, diese Informationen - so interpretiere ich das - unter sinngemässer Anwendung der Amtshilfe an die österreichischen Behörden übermittelt werden.
Ich bin kein Profi in dieser Hinsicht, für mich hört sich das aber so an, dass wenn eine Organzahlstelle ohne besseren Wissens bzw. immer noch im guten Glauben einen Fehler macht, das kann passieren, dafür gibt es diese Kontrollen, eigentlich bestraft wird und sogleich die Daten entsprechend übermitteln müssten. Das finde ich etwas zu weit gegriffen. Und auch hier rege ich an, was für ein Spielraum wir hier in der Umsetzung dieses Abkommen haben, sodass man diese Haftung und diese Verantwortung nicht in die Zukunft unbefristet ausspricht.
Im Grundsatz werde ich mich für dieses Abkommen aussprechen, obwohl ich vielleicht mit gewissen inhaltlichen Punkten nicht einverstanden bin, weil ich vielleicht persönlich einer anderen Überzeugung folgen möchte. Es ist aber nun einmal so, dass sich diese Entwicklung abzeichnet und dass wir hier wohl keine bessere Verhandlungsposition mehr erhalten werden und wir hier, wie der Abg. Batliner ebenfalls ausgeführt hat, ein Gesamtpaket betrachten müssen und jetzt, salopp gesagt, das Beste draus machen sollten. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Abg. Pio Schurti
Besten Dank, Herr Präsident. Nur kurz eine Replik an das Votum des Abg. Alois Beck betreffend seine Ausführungen zur Reputation: Der Landtag signalisiert doch nicht, dass wir das mit der Steuerkonformität nicht ernst nehmen, wenn er das Abkommen wegen souveränitätspolitischer, verfassungsrechtlicher oder EWR-rechtlicher Bedenken ablehnt. Es kann doch nicht sein, dass die Glaubwürdigkeit oder die Reputation des Landes darunter leidet, wenn der Gesetzgeber rechtliche Bedenken ernster nimmt als zum Beispiel feierliche Erklärungen oder wie es auch bezeichnet wurde Bekenntnisse zu einem bestimmten Weg, die grösstenteils in meinen Augen eben aus Image- und Reputationsüberlegungen abgegeben wurden. Also für meinen Teil sind rechtliche Bedenken stärker zu gewichten als eben solche Erklärungen. Die soll man auch ernst nehmen, sicher, aber ernster zu nehmen sind meines Erachtens rechtliche Bedenken.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Wie gesagt, das Abkommen ist ein Verhandlungsergebnis und damit ein Kompromiss. Aber für Liechtenstein ist es ein Kompromiss für die Zukunft des Industrie-und Finanzplatzes, der klare Vorteile gegenüber der heutigen Ist-Situation aufweist. Wir sollten nicht versuchen, in der Vergangenheit zu leben, wir sollten versuchen, die Zukunft aktiv anzugehen. Und für die Zukunft ist diese Lösung nun einmal die deutlich bessere Lösung.
Dann habe ich noch eine Frage an den Abg. Pio Schurti: Dem Protokoll der Aussenpolitischen Kommission, das mittlerweile auch genehmigt ist, entnehme ich, dass die Aussenpolitische Kommission einhellig Zustimmung empfiehlt. Heute höre ich jetzt aber hier das Gegenteil. Meine Frage: Woher kommt der Sinneswandel?Abg. Alois Beck
Danke, Herr Präsident. Nur eine kurze Replik auf die Ausführungen des Abg. Pio Schurti: Wie wir gehört haben, gehen diese Meinungen bezüglich der rechtlichen Bedenken auseinander. Das ist legitim. Das muss man, glaube ich, nicht mehr vertiefen.
Ich möchte aber noch kurz darauf hinweisen, wenn es auch in anderen Voten geheissen hat, das ist, wenn man das jetzt auch ablehnen würde, nicht das Ende der Welt, man hätte ja später sicher auch noch Möglichkeiten. Das Problem ist, ich sehe das zeitlich schon ganz anders, weil die internationalen Entwicklungen, Stichwort automatischer Informationsaustausch als internationaler Standard, der, so zeichnet sich das ab, das dürfte kommen und wie ich vermute eher früher als später und ob das einem nun passt oder nicht, aber von daher sind solche Dinge, solche Regelungen, in aller Zukunft nicht mehr möglich. Und das bitte ich auch zu bedenken.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Pio Schurti
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich habe in der Aussenpolitischen Kommission zugehört. Ich war damals dabei, den Bericht und Antrag bzw. das Abkommen noch einmal zu lesen, und hatte meine Meinung noch nicht gebildet. Ich habe dann zugehört und nichts gesagt. Und in der Aussenpolitischen Kommission ist es eben anders als hier im Landtag. Wenn man nichts sagt, stimmt man zu. Hier im Landtag, wenn man den Knopf nicht drückt, stimmt man dagegen.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Ein Vorredner hat gesagt, dass es eben ein schlechtes Zeichen wäre, wenn man eben dieses Abkommen ablehnen würde. Wie gesagt, man kann das auch anders sehen. Es könnte auch so interpretiert werden, dass man Rückgrat hat, wenn man es ablehnt, und dass man eben nicht bereit ist, alles zu akzeptieren. Ich denke, auch für zukünftige Verhandlungen könnte das eher ein Vorteil sein. Ob es ein problemloses Abkommen ist, das glaube ich nicht. Es lässt zu viele rechtliche Fragen offen. Das wird die Juristen in der Zukunft freuen. Ob es auch in allen Belangen positiv sein wird für den Finanzplatz, das werden wir sehen. Danke.Abg. Christine Wohlwend
Entschuldigen Sie bitte, dass ich mich jetzt nochmal melden muss, aber ich habe Ihnen ja vorher die Frage gestellt, was für eine Grundlage für diese Provisionszahlungen angenommen wurden. Zumindest habe ich einen, ich weiss nicht wie offiziellen Bericht des Bundesministeriums für Finanzen aus Österreich, die alleine für das Jahr 2014 EUR 500 Mio. Abgeltungssteuereinnahmen budgetieren und dann jeweils jährlich noch einmal EUR 20 Mio. Abgeltungssteuer aus dem Abkommen mit Liechtenstein. Das würde für mich heissen, bei 0,5%, wir hätten für uns quasi einmalige Einnahmen von CHF 2,5 Mio. und dann jeweils jährlich, sollten sich diese Zahlen bewahrheiten, die hier von Österreich budgetiert werden, 0,5% von CHF 20 Mio. Meine Frage: Ist das eine korrekte Annahme? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wolfgang Marxer
So wie die Diskussion verläuft, möchte ich doch zwei, drei grundsätzliche Bemerkungen machen: Wenn die Liechtenstein-Erklärung von Pio Schurti als PR- - und ich sage jetzt nicht -Gag -, sondern als PR-Kampagne verniedlicht wird, die eigentlich gegenüber einem Abkommen letztlich abgewogen werden muss, was nun tatsächlich gilt, glaube ich nicht, dass dies der Leitfaden für die Arbeit, an der sich der Landtag hier bei solchen Abkommen ausrichten muss, ist.
Der zweite Punkt: Wir diskutieren lange über das Abkommen und was besser verhandelt hätte werden können usw. Diese Diskussion wird sicher auch in Österreich verfolgt. Und jetzt möchte ich eine Parallele schliessen. Die Freie Liste wollte mit einem Postulat gestern die Verhandlungsposition im Hinblick auf zukünftige Verhandlungen mit der Schweiz deponieren. Und wir haben ja gestern - Sie mögen sich erinnern - gehört, was für eine Vermessenheit das sei, sich so gegenüber dem wichtigsten Partner zu verhalten. Hier zeigen Sie nun eine Situation, nachdem die Verhandlungen abgeschlossen wurden, wie wir uns gegenüber einem, wenn es nicht der wichtigste ist, dann ist es der zweitwichtigste, Partner verhalten. Einfach, dass Sie sich diesen Spiegel auch vor Augen halten. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich übergebe das Wort nun dem Herrn Regierungschef. Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Die Umsetzung der Finanzplatz- und Steuerabkommensstrategie ist ein zentraler Schwerpunkt unserer Legislaturperiode. Von ihr wird die erfolgreiche Transformation unseres Finanzplatzes und seine notwendige Anpassung an das neue internationale Regelungs- und Wettbewerbsumfeld abhängen. Nur damit bleibt unser Finanzplatz wettbewerbsfähig.
Liechtenstein und Österreich haben ein Abkommenspaket zur Regelung der steuerlichen Zusammenarbeit vereinbart, das Ihnen hiermit zur Genehmigung unterbreitet wird. Das Paket besteht wie schon erwähnt aus einem Abgeltungssteuerabkommen und einem Protokoll zur Abänderung des bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens. Das Abkommenspaket gewährleistet eine umfassende Regelung der steuerlichen Zusammenarbeit mit Österreich durch die Regularisierung der Vergangenheit und die Sicherstellung der grenzüberschreitenden Steuerkonformität für die Zukunft.
In einer Gesamtbetrachtung führt das Abkommenspaket zu einer Verbesserung der Rahmenbedingungen des Standortes Liechtenstein für österreichische Investoren, auch wenn dafür ein höherer Stiftungseingangssteuersatz als für österreichische Stiftungen festgelegt werden musste.
Das Abkommen ermöglicht eine rasche, wirksame und pauschale Möglichkeit der Regularisierung vergangener Steuerschulden, bei welcher auf Wunsch die Anonymität gewahrt werden kann. Zusätzlich zum Abkommen zwischen der Schweiz und Österreich, das bereits seit dem 1. Januar dieses Jahres in Kraft ist, ermöglicht das Abkommen auch eine Regularisierung von Bankvermögen ausserhalb von Liechtenstein, sofern diese Vermögen von einer Vermögensstruktur in Liechtenstein verwaltet werden. Zudem gilt die 120%-Grenze für Geldzuflüsse im Unterschied zum Abkommen Schweiz-Österreich nicht. Das heisst, bestehende Kunden können unbeschränkt Gelder nach Liechtenstein zur Regularisierung transferieren.
Nicht nur die Kunden, sondern auch die liechtensteinischen Finanzintermediäre werden durch das Abkommen vor strafrechtlichen Massnahmen geschützt. Gerade im Hinblick auf den in Zukunft noch verstärkt zu erwartenden Informationsaustausch - ich denke an die Gruppenanfragen, automatischer Datenaustausch, erweiterte Sorgfaltspflichten bei der Geldwäscherei-Bekämpfung - ist die möglichst rasche Bereinigung der Vergangenheit ein zentraler Aspekt für ein nachhaltiges Wirtschaften in der Zukunft.
Für die Zukunft wird eine anonyme Abführung von österreichischen Steuern auf Kapitalerträgen sowie auf Zuflüssen und Abflüssen aus intransparenten Vermögensstrukturen vorgesehen. Auch das ist ein wegweisendes Ergebnis der bilateralen Verhandlungen.
Ganz zentral für die Zukunft ist die Anerkennung von liechtensteinischen Vermögensstrukturen als steuerlich intransparent, und zwar nach klaren und im Abkommen festgelegten Kriterien. Dies entspricht einer Kernforderung der Treuhänder. Diese Kriterien halten auch weiteren Verschärfungen des nationalen österreichischen Rechtes stand. Eine solche Verschärfung bei der österreichischen Stiftungseingangssteuer ist bereits in diesem Jahr kurz nach Unterzeichnung unseres Abkommens erfolgt. Liechtenstein wird davon nicht betroffen sein. Wir sind durch das Abkommen gegenüber den nationalen Festlegungen eindeutig und langfristig privilegiert.
Das Abkommenspaket enthält auch eine Revision des Doppelbesteuerungsabkommens. Diese wird ohne das Abgeltungssteuerabkommen so und vor allem zu diesem Zeitpunkt nicht zustandekommen. Die Revision des DBA enthält Kernforderungen der Wirtschaft bezüglich der grenzüberschreitenden Unternehmenstätigkeit und gewährt Liechtenstein in wesentlichen Bereichen die steuerliche Gleichbehandlung nach EWR-Recht. So ermöglicht sie Umstrukturierungen und Wegzugs- bzw. Zuzugsmöglichkeiten von Unternehmen. Sie garantiert Quellensteuern auf Dividenden und Zinsen auf EU-Niveau. Gleichzeitig wird damit auch der international und europaweit geltende Standard der Amts- und Vollstreckungshilfe umgesetzt. Der Standort Liechtenstein gewinnt damit an Rechtssicherheit und Attraktivität.
In den letzten Tagen haben Sie eine Vielzahl an Schreiben und Dokumenten erhalten. Ich verstehe, dass dies bei manchem zu einer gewissen Verunsicherung geführt hat. In diesem Schreiben werden kurzfristig weitere Fragen betreffend die Verfassungs- und EWR-Konformität des Abgeltungssteuerabkommens aufgeworfen. Ich möchte hier im Namen der Regierung nochmals klar festhalten, dass das Abkommen gemäss unseren umfangreichen Abklärungen und Beurteilungen weder der Liechtensteinischen Landesverfassung noch dem EWR-Recht widerspricht. Die Regierung hat im Bericht und Antrag sowie im Schreiben vom Montag zu den verschiedenen vorgebrachten Bedenken Stellung bezogen. Ich hoffe, dass Sie mit unserer Stellungnahme die Unsicherheiten beseitigen konnten.
Die zutreffenderweise im Zusammenhang mit dem Umsetzungsgesetz vorgebrachten verfassungsrechtlichen Bedenken sind in enger Zusammenarbeit mit der Treuhandbranche einvernehmlich beseitigt worden. Die übrigen, in den letzten Tagen immer wieder gehörten Bedenken verfassungsrechtlicher oder anderer Art sind aus Sicht der Regierung gegenstandslos.
Ich möchte an dieser Stelle auch nochmals darauf hinweisen, dass alle Branchenvertreter, insbesondere auch aus der Treuhandbranche, in den gesamten Verhandlungs- und Umsetzungsprozess eng eingebunden waren. Ich bin mir jedoch auch bewusst, dass der Abschluss der Verhandlungen zu grossen Spannungen zwischen der Vorgängerregierung und verschiedenen Marktteilnehmern geführt hat. Ich kann Ihnen versichern, dass die Regierung im engen Austausch mit den Verbänden, insbesondere der Treuhändervereinigung, das Umsetzungsgesetz ausgearbeitet hat. Ich habe mehrfach kommuniziert, dass der Regierung viel daran gelegen ist, den Verhandlungsspielraum auch auszunützen.
Aus Sicht der Regierung ist eine Zustimmung zum Abkommen zu diesem Zeitpunkt angezeigt. Eine Ablehnung hätte für den Standort Liechtensteins als Ganzes nachteilige Auswirkungen, nicht nur wirtschaftlich, sondern auch für die Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit des Landes.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich bitte Sie deshalb, dem Steuerabkommen mit Österreich Ihre Zustimmung zu erteilen.
Ich möchte jetzt noch ganz kurz auf die verschiedenen Fragen der Abg. Christine Wohlwend eingehen: Sie haben noch die Frage gestellt betreffend die 10 wichtigsten Jurisdiktionen. Hier handelt es sich um eine einmalige Meldung, die innerhalb eines gewissen Zeitraumes gemacht wird. Eine einmalige Meldung.
Dann haben Sie die Provision angesprochen: Es ist eine Bezugsprovision von EUR 4 Mio., die gezahlt wird. Und das wurde in der Verhandlung so festgelegt, um den Aufwand in Liechtenstein abzudecken. Und sie haben auf Seite 75 des Bericht und Antrages gewisse Ausführungen gemacht. Es geht hier darum, dass man die Initialkosten deckt, die in Liechtenstein anfallen. Und die sind - würde ich mal sagen - vernünftig bis grosszügig bemessen.
Ihre weitere Kalkulation ist korrekt. Es geht darum, dass man 0,5% als Provision einbehalten kann für die ganzen weiteren Abgeltungszahlungen. Zum Budget, das Österreich da eingeplant hat, kann ich keine Aussagen machen. Uns liegen hier keine konkreten Zahlen, Fakten, Daten vor. Deshalb möchte ich mich auch nicht auf die Äste hinaus lassen.
Sie haben dann noch die Kontrollen angesprochen. Hier ist es einfach noch nicht ganz klar, wie viele Zahlstellen es effektiv geben wird. Wir werden aber sicher schauen, dass wir diese Kontrollen in einem vernünftigen Ausmass halten. Und ich denke, die dargelegte Lösung für die Zukunft spricht hier auch eine klare Sprache, dass die liechtensteinische Verhandlungsposition Interesse daran hatte, das tief zu halten. Man hat sich auch durchgesetzt. Von österreichischer Seite wurden ja viel höhere Zahlen verlangt und man hat dann doch eine Regelung gefunden, die unserem Finanzplatz hier entspricht.
Ich glaube, damit habe ich die Fragen so weit geklärt. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christine Wohlwend
Eine Frage ist offen geblieben, nämlich bezüglich des Schutzes eines Treuhänders vor Fehlern in der Zukunft bezüglich der automatischen Meldung nach Österreich, wenn ein Fehler bei einer Kontrolle auftaucht. Das war auf Seite 41 bezüglich Art. 14, dass die betroffene Person guten Glaubens geschützt wird und somit eigentlich ungestraft bleibt, und auf Seite 58 zu künftigen Kontrollen bezüglich Art. 43 unten ausgeführt wird, wenn der Prüfungsausschuss wie gesagt einen Fehler feststellt, dann werden diese Daten von der Liechtensteinischen Steuerverwaltung an die zuständige österreichische Behörde übermittelt. Und hier stellt sich mir die Frage, warum man hier eben keinen Schutz entsprechend vorsieht. Danke.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. So wie ich das interpretiere, geht es ja darum, dass diese Kontrollen im Prinzip bereits Verfolgshandlungen im Sinne des österreichischen Steuerrechts sind und deshalb gewisse Sachen festgestellt werden, die eben nicht korrekt abgewickelt worden sind, dass es dann eben zu dieser Massnahme führt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Vielen Dank für das Wort. Der Herr Regierungschef hat erwähnt, dass die Verbände bei den Verhandlungen mit eingebunden waren. Das stimmt. Sie waren sehr lange Zeit damit eingebunden, aber eben nicht bis zum Schluss. Und genau in dieser Schlussphase wurden wesentliche Änderungen am Vertrag gemacht, die sich eben sehr nachteilig für Liechtenstein herausstellen.
Was den Alt-Regierungschef Tschütscher bewogen hat, diesen Vertrag noch durchzupauken, das mag eben wohl vielleicht mit dem Ende seiner Amtszeit zusammengehangen haben.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir uns dem Antrag der Regierung zuwenden. Der Antrag lautet:
«Der Hohe Landtag wolle dem Abkommen zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Republik Österreich über die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern vom 29. Januar 2013 sowie dem Protokoll vom 29. Januar 2013 zur Abänderung des am 5. November 1969 in Vaduz unterzeichneten Abkommens zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Doppelbesteuerungsabkommen) seine Zustimmung erteilen».
Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme jetzt abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Damit hat der Landtag mit 19 Stimmen die Zustimmung gegeben.
Gleichzeitig haben wir Traktandum 25 abgeschlossen.
Ich unterbreche jetzt die Sitzung für das Mittagsessen bis 14:00 Uhr. Mittagspause (von 12:20 bis 14:00 Uhr)
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