Abänderung des CO2-Gesetzes (Nr. 37/2012); 1. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Meine Damen und Herren Abgeordnete, wir setzen unsere Beratungen fort und kommen zu Traktandum 27: Abänderung des CO2-Gesetzes.
Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 37/2012. Wir beraten diese Vorlage in 1. Lesung.
Wird das Wort gewünscht?Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. In einer Teilrevision des CO2-Gesetzes beschloss die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft im März 2011 die Einführung eines CO2-Zielwertes für Personenwagen. Dabei werden Importeure und Hersteller verpflichtet, bis 2015 die CO2-Emissionen der neu in Verkehr gesetzten Personenwagen im Durchschnitt auf 130 g CO2/km zu senken. Falls dieses Ziel verfehlt wird, wird eine Sanktionsabgabe fällig, bei der es sich im rechtlichen Sinne aber um eine zumindest indirekte Lenkungsabgabe handelt.
Liechtenstein hat im Jahr 2009 mit der Schweiz einen Vertrag mit dazugehörender Vereinbarung betreffend die Umweltabgaben abgeschlossen, was zur parallelen Übernahme der schweizerischen materiellen Vorschriften in das liechtensteinische Recht führt. Es wird mit dieser Vorlage auch in Liechtenstein ein Zielwert von 130 g CO2/km und eine allfällige Sanktionsabgabe eingeführt. Der Verwaltungsvollzug erfolgt durch jene Bundesbehörden, welche auch für den Vollzug in der Schweiz zuständig sind.
Diese Wahrnehmung von Vollzugsaufgaben durch die schweizerischen Behörden führte zur Abänderung der Vereinbarung, welche vom Landtag heute Vormittag genehmigt wurde. Sie betraf vor allem die Festlegung des Verteilungsschlüssels für die Einnahmen aus den Sanktionen. Die bei Traktandum 25 jetzt ebenfalls angekündigte Änderung des CO2-Gesetzes liegt dem Landtag hiermit nun gleichzeitig vor. Gemäss gängiger Praxis schlägt die Regierung vor, diese Gesetzesvorlage abschliessend in Behandlung zu ziehen. Ich bin für Eintreten und abschliessende Behandlung in 1. und 2. Lesung, um ein zeitnahes Inkrafttreten zu ermöglichen. Danke. Abg. Pepo Frick
Vielen Dank. Zuerst eine Bemerkung zu Seite 7 des Bericht und Antrages. Hier steht: «Die durchschnittlichen CO2-Emissionen der verkauften Neuwagen im Jahr 2008 betrug in der EU 153.5 g CO2/km, in der Schweiz 175 g und in Liechtenstein 190 g CO2/km». Hier sticht Liechtenstein mit einem traurigen Rekord hervor.
Interessantes lese ich dann Seite 17 betreffend die Verfassungsmässigkeit. Hier steht: «Inhaltlich bezwecken die Vorlagen gegenüber den bestehenden Gesetzesvorschriften eine Verstärkung der Bemühungen zum Schutz von Mensch und Umwelt. Gemäss Art. 14 der Landesverfassung ist die Förderung der gesamten Volkswohlfahrt oberste Aufgabe des Staates. Darunter ist auch der Schutz von Mensch und Umwelt vor gefährlichen Auswirkungen jeglicher Art zu verstehen, da sonst die Volkswohlfahrt langfristig nicht gewährleistet ist».
Die Politik hat also gemäss Verfassung einen klaren Auftrag, was den Schutz von Mensch und Umwelt anbetrifft.
Bei diesem Thema geht es – wie es das Gesetz besagt - um den Ausstoss von CO2. Wir übernehmen jetzt mit diesem Gesetz aus der Schweiz eine Regelung, welche schlussendlich auch eine indirekte Lenkungsabgabe zur Senkung des CO2–Ausstosses bedeutet.
Liechtenstein macht weiterhin keine eigenen, zusätzlichen Anstrengungen, auf unserem Staatsgebiet den CO2-Ausstoss bei Autos aktiv zu senken. Diverse Schweizer Kantone haben eine CO2–abhängige Motorfahrzeugsteuer eingeführt. Klar deklariert wird diese CO2–abhängige Motorfahrsteuer als Lenkungsinstrument, um den CO2-Ausstoss zu senken.
Hier meine Frage an die Regierung: Ist sie weiterhin negativ eingestellt zu einer CO2-abhängigen Motorfahrzeugsteuer oder plant sie diese Umstellung gerade im Sinne eines Lenkungsinstrumentes? Danke.Stv. Abg. Helmuth Büchel
Danke für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Die Vorrednerin, Frau Marlies Amann-Marxer, hat bereits ausführlich beschrieben, um was es bei diesem Gesetz geht. Es geht also um die Einführung von CO2-Zielwerten. Wer diese Zielwerte nicht erreicht, der muss mit so genannten Lenkungsabgaben rechnen bzw. solche bezahlen. Aufgrund der völkerrechtlichen Vereinbarungen sind wir verpflichtet, dies zu übernehmen. Die Regierung schreibt in ihrer Vorlage, dass auf eine Vernehmlassung aufgrund der Dringlichkeit und der engen Zeitgrenzen verzichtet worden ist. Weiters hält sie fest, dass im Januar 2012 die Regierung den Autogewerbeverband diesbezüglich in Kenntnis gesetzt hat.
Erlauben Sie mir noch zwei/drei Klarstellungen: Um was geht es? Was gilt zum Beispiel als erstmalige Verkehrssetzung? Erstmals in Verkehr gesetzt sind im Sinne des CO2-Gesetzes PWs, die erstmals zum Verkehr in der Schweiz zugelassen werden. Ausgenommen sind aber PWs, die im Ausland vor mehr als sechs Monaten vor der Zollanmeldung in der Schweiz zugelassen worden sind. Für Occasionsfahrzeuge gelten also diese Vorschriften nicht.
Was versteht man unter Grossimporteuren? Unter Grossimporteuren sind Unternehmen zu verstehen, welche mindestens 50 Neuwagen pro Jahr importieren, welche zum Verkehr zugelassen werden. Diese Grossimporteure können dann die durchschnittlichen CO2-Emissionswerte auf ihre Flotte herunterbrechen und haben dann die Möglichkeit, eigentlich über einen Durchschnittswert abzurechnen. Im Gegensatz zu so genannten Klein- oder Privatimporteuren. Klein- und Privatimporteure sind Unternehmungen, welche weniger als 50 Neuwagen pro Jahr importieren, welche zum Verkehr zugelassen werden. Dazu gehören vor allem auch Personen, welche ihren Neuwagen selber aus dem Ausland importieren und in der Schweiz in Verkehr setzen. Diese Zielvorgabe wird bei Kleinimporteuren für jeden PW einzeln berechnet. Bei einer allfälligen Überschreitung der Zielvorgabe müssen sie die fälligen Sanktionen vor der Zulassung begleichen. Dazu müssen sie die relevanten Dokumente beim Bundesamt für Strassen per Post einreichen.
Was sind Emissionsgemeinschaften? Eine Emissionsgemeinschaft ist ein Zusammenschluss von Importeuren für die Dauer von maximal 5 Jahren, um das CO2-Ziel gemeinsam zu erreichen.
Eine persönliche Bemerkung und somit auch eine Frage an die Regierung: Bei meinen Abklärungen hat sich ergeben, dass anscheinend die Hersteller oder Importeure bereits im Ausland gewisse Fahrzeuge dort anmelden und dann diese Sechs-Monate-Frist abwarten, um die Fahrzeuge dann als Occasion in die Schweiz zu importieren. Da hätte ich vielleicht noch gerne eine Auskunft der Regierung, ob Ihnen so etwas auch zu Ohren gekommen ist. Ich spreche mich für Eintreten der Vorlage aus. Danke.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Ich kann mich meinem Vorredner Helmuth Büchel nur anschliessen. Ich habe hier noch eine Frage: In der Schweiz wird philosophiert, wie viele Millionen das in die Staatskassen bringen wird. Gibt es hier Auswertungen, was das in die Liechtensteiner Staatskasse an Geld bringen wird?
Das Zweite ist: In der EU gibt es ja auch diese «Lenkungsabgabe». Wie hoch ist die Lenkungsabgabe in der EU und wie hoch ist diese Lenkungsabgabe in der Schweiz? Das können wir aus dem Gesetz lesen, aber ich hätte hier gerne den Unterschied. Was ich gehört habe, ist die Lenkungsabgabe in der Schweiz um einiges höher. Warum müssen wir hier mehr Lenkungsabgabe bezahlen als die Bürger der EU? Ich hätte noch gerne diese Fragen beantwortet. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Damit gebe ich das Wort an Frau Regierungsrätin Renate Müssner.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte eingehend darauf hinweisen, dass wir diesen Bericht und Antrag beantragen, in 1. und 2./3. Lesung heute zu behandeln, um das Inkrafttreten dann auch zusammen mit der Schweiz zu garantieren. Und in diesem Zusammenhang möchte ich auch den Antrag stellen, dass wir dann schlussendlich das Inkrafttreten nicht auf den 1. Juni, sondern auf den 1. Juli 2012 festsetzen sollten, um Terminschwierigkeiten vorzubeugen.
Die Ausführungen des Abg. Pepo Frick in Bezug auf die Verfassungsmässigkeit: Ich denke, es ergibt sich aus den Ausführungen im Bericht und Antrag, dass dieses Gesetz jedenfalls der Verfassung nicht entgegensteht. Und seine weitere Folgerung aus der Frage, was man noch zu tun gedenkt, um die CO2-Emissionen der Personenkraftwagen zu senken bzw. andere Massnahmen in Bezug auf die Motorfahrzeugsteuer, ich denke, derzeit sieht die Regierung keinen Handlungsbedarf. Aber vielleicht kann mein Kollege, der Herr Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer, sonst noch anderweitige Ausführungen zu diesem Punkt machen.
Zur Frage des Abg. Helmuth Büchel in Bezug auf diese quasi Umgehung, wenn Hersteller die zu importierenden Autos im Ausland bereits anmelden und dann die Sechs-Monate-Frist abwarten: Diesbezüglich ist mir nichts bekannt. Aber grundsätzlich ist dazu zu sagen, das würde dann auch gelten für Importeure in der Schweiz. Und uns geht es in diesem Zusammenhang grundsätzlich darum, dass wir gegenüber der Schweiz einmal kein Regelungsgefälle herstellen. Ich glaube, das ist die primäre Intention dahinter und deswegen auch die Dringlichkeit dieser Vorlage, damit wir das gleichzeitig in Kraft setzen können.
Die Frage des Abg. Peter Büchel, wie viel Geld das unter Umständen in die Staatskasse spülen würde aus Abgaben, kann ich Ihnen nicht beantworten. Ich denke, es geht grundsätzlich um die gleiche Antwort, die ich Ihnen vorhin schon gegeben habe. Wir müssen verhindern, dass wir ein Regelungsgefälle zur Schweiz herstellen. Und wenn Sie die Unterschiede von der Schweiz zur EU ansprechen, dazu kann ich Ihnen ad hoc keine Auskunft geben. Es ist nur so, dass die EU eine Verordnung in diesem Sinne jetzt auch anpasst und wir dann in diesem Bereich nachträglich verhandeln werden.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für Ihre Ausführungen.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort, Herr Präsident. Danke für die Antworten. Ich finde es nur ein wenig dürftig, wenn hier keine Zahlen angegeben werden. Wir kennen unsere Autostatistik in Liechtenstein. Wir kennen unsere Marken, die zugelassen werden. Wir kennen auch unsere verschiedenen Typen, die zugelassen werden. Da könnte man schon sagen: Okay, was bringt das schlussendlich für unsere Kasse bei der durchschnittlichen Autozulassung pro Jahr? Das ist das eine.
Und ich frage mich einfach, warum wir hier wieder einmal höhere Beträge ansetzen als innerhalb der EU, weil es doch die allgemeine Volkswirtschaft schlussendlich tragen muss, wenn diese Abgabe eingehoben bzw. bezahlt werden muss. Danke.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. An die Adresse des Abg. Peter Büchel: Obwohl es sicher interessant wäre, die erwarteten Zahlen aus den Sanktionsabgaben zu kennen, denke ich, dass diese Gesetzgebung doch nicht zur Sanierung der Staatsfinanzen geeignet ist und auch nicht dafür gedacht ist, sondern es ist ein Gesetz, das dem Umweltschutz dient und wir eigentlich gar keine Wahl haben, nachdem wir den Vertrag mit der Schweiz abgeschlossen haben und einen gemeinsamen Wirtschaftsraum bilden. Es müssen hier vermutlich schon gleich lange Spiesse herrschen.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Dann bitte ich nur nachzulesen unter Traktandum 25, Art. 3, das wir heute Morgen gehabt haben. Da steht: «Die Vereinbarung tritt in Kraft, sobald die Vertragsparteien den Abschluss für das Inkrafttreten der erforderlichen innerstaatlichen Verfahren mitgeteilt haben». Und das heisst, solange wir kein Gesetz erstellt haben, tritt das Verfahren sowieso nicht in Kraft. Also das heisst, eben mit gleich langen Spiessen. Darum kann ich durchaus nachfragen: Was bringt das in die Kasse? Und schlussendlich: Warum bezahlen wir mehr als die übrige EU? Danke.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Zu den letzten Ausführungen habe ich jetzt die Information erhalten, dass geplante Einnahmen in der Schweiz CHF 200 Mio. betragen und heruntergebrochen auf Liechtenstein das dann bei CHF 500'000 bis zu CHF 1 Mio. sind, wobei natürlich festzustellen ist, dass, wie bei anderen, wie generell bei diesen CO2-Abgaben, die dann ja zurückverteilt werden. Generell gesehen oder in diesem Falle, wenn sie auf die Personenwagen bezogen wird, wird das, wie weiter hinten aufgeführt ist, auf natürliche Personen respektive dann in die Staatskasse zurück - wenn nicht an die natürlichen Personen zurückverteilt, dann wahrscheinlich in die Staatskasse - aber zweckgebunden für umweltpolitische Massnahmen, also zum Beispiel Massnahmen im Sinne der Energieeffizienz etc. Das ist dazu auszuführen.
Ich denke, es ist weiter hinten ausgeführt, dass wir schlussendlich pro Gramm Sanktionsgebühren CHF 142.50, glaube ich, pro Gramm CO2/km berappen und in der EU ist dieser Betrag bei EUR 95 festgelegt. Ich denke, wenn sich da Differenzen ergeben, dann deshalb, weil wir uns - wie gesagt - im gleichen Wirtschaftsraum wie die Schweiz befinden und, wie auch schon zweimal jetzt erwähnt, kein Regelungsgefälle - auch nicht in dieser Hinsicht - eingehen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Jetzt muss ich auch noch in dieselbe Richtung nachfragen, auch vielleicht auf die Gefahr hin, dass ich keine Antwort kriege. Aber wir sind ja genau in zwei Wirtschaftsräumen tätig und ich verstehe, dass man kein Regelungsgefälle zur Schweiz möchte. Aber ein Regelungsgefälle über den EWR zur EU, das kann man in Kauf nehmen. Ich denke einfach, dass, wenn man aus Liechtensteiner Sicht irgendwo da auch profitieren könnte, dass unsere Bürger besser fahren, würde ich das eigentlich schon begrüssen. Weil für etwas sind wir ja in dieser Organisation. Sonst müssen wir ja gar nicht dabei sein. Danke.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Danke für die Beantwortung der Frage. Jetzt wissen wir, was das in der EU kostet. Und ich kann mich den Worten des Abg. Hilti nur anschliessen. Ich meine, wenn wir schon in den zwei Wirtschaftsräumen tätig sind, sollten wir auch aus diesen Wirtschaftsräumen etwas profitieren. Danke.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Was die Abgeordneten Peter Hilti und Peter Büchel angesprochen haben, das ist tatsächlich so. Es mag auch ein Ärgernis sein. Das ist halt ein Ergebnis des EWR-Vertrages, der uns ermöglicht, in zwei Wirtschaftsräumen tätig zu sein und es ist ein Thema und Problem der parallelen Verkehrsfähigkeit.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich denke, es geht nicht darum, dass wir unseren Bürgern da eine grössere Last als notwendig auferladen, weil wie gesagt, diese Abgaben werden ja zurückverteilt, und zwar in voller Höhe.
Dann das Zweite: Es geht wirklich darum, dass wir kein Regelungsgefälle erzeugen. Wenn nämlich bei uns diese Sanktionen tiefer als in der Schweiz sind, dann werden Schweizer Importeure aufgrund unseres freien Wirtschaftsraumes diese Autos einfach bei uns importieren. Und ich denke, in diesem Sinne ist diese Vereinbarung auch zu sehen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für die Ausführungen. Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte noch einige Ergänzungen machen: Es ist zum Beispiel noch eine Frage betreffend die Einführung einer ökologischen Motorfahrzeugsteuer offen. Ich habe diese Frage bereits in der Vergangenheit auch bei mehreren Kleinen Anfragen beantwortet. Ich kann Ihnen auch dieselbe Antwort geben. Die Regierung plant derzeit keine Abänderung des Steuergesetzes. Wir planen nicht, eine ökologische Motorfahrzeugsteuer einzuführen. Wir denken vor allem auch, dass die Abänderung des CO2-Gesetzes eine entsprechende Wirkung zeigen wird. Aber dieses Thema ist auch als Massnahme in der Energiestrategie 2020 vorgeschlagen.
Dann möchte ich noch eine Bemerkung betreffend die Problematik zu den Herstellern/Importeuren machen: Meines Erachtens ist es logisch, dass die Branche reagiert und hier versucht, andere Lösungen zu finden. Ob das dann wirklich so kommt, wie das der Abg. Helmuth Büchel geschildert hat, das wissen wir nicht und wir können dies heute in dem Sinn auch nicht bestätigen. Aber es ist so wie in anderen Politikbereichen auch, dass die Industrie reagiert und versucht, den Kunden entsprechende Lösungen anzubieten.
Dann noch ein Wort zur Verfassungsmässigkeit: Die Verfassungsmässigkeit ist sicherlich gegeben. Wir haben einen Staatsvertrag, wobei wir heute Morgen die Abänderung der Vereinbarung zu diesem Vertrag genehmigt haben. Und gestützt auf diesen Vertrag machen wir hier ein innerstaatliches Gesetz. Heute Morgen wurde auch die Frage gestellt: Sind wir autonom, um dieses Gesetz beliebig anzupassen? Hier kann man die Antwort geben: Theoretisch ja, das könnten wir. Aber wie Regierungsrätin Müssner zuvor ausgeführt hat, macht das keinen Sinn, weil wir einen identischen Nachvollzug der schweizerischen Gesetzgebung machen. Wir haben das übrigens in anderen Bereichen auch. Ich erwähne beispielsweise das Polizeiwesen, wo wir auch verschiedene trilaterale oder bilaterale Verträge haben bzw. wo auch identisches Recht autonom in separaten Gesetzeswerken nachvollzogen wird.
Dann möchte ich noch einen Kommentar zum Thema der Einnahmen geben: Die Grössenordnung der Summe hat Ihnen ja jetzt Frau Regierungsrätin Müssner gegeben, das werden ungefähr CHF 500'000 sein. Man muss aber wissen, dass das dann nicht direkt budgetwirksam wird. Grundsätzlich ist es so, dass im Vertrag ein Verteilschlüssel hinterlegt wird. Gemäss diesem Verteilschlüssel wird Liechtenstein an diesem gemeinsamen CO2-Topf, ich bezeichne das einmal so, partizipieren und entsprechende Gelder ausbezahlt erhalten. Das Gesetz sieht aber einen Mechanismus vor, mit welchem die Gelder umverteilt werden, sodass sie eben nicht direkt budgetwirksam sind, sondern an die Wirtschaft und an Privatpersonen wieder rückvergütet werden. Dies einfach zur Erinnerung. Das Gesetz wurde, wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe, im Jahr 2009 geschaffen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für Ihre Ausführungen.Abg. Peter Hilti
Danke, Herr Präsident. Nur noch ganz kurz: Ich danke der Regierung für die Ausführungen. Wenn die Regierung jetzt aber sagt, bei einem allfälligen Regelungsgefälle oder bei einem besseren Tarif für Liechtenstein zur EU als die Schweiz, dann sehe ich da sogar eine Chance eines neuen Geschäftsfeldes. Ich hätte kein Problem, wenn die Schweiz über Liechtenstein importiert. Da sehe ich durchaus Möglichkeiten für unser Gewerbe. Und nicht nur bei Autos, sondern auch bei Medikamenten aus dem EWR-Raum. Aber wenn man das nicht will, dann will man es nicht. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Danke, Herr Präsident. Ich möchte dieses Votum des Abg. Peter Hilti und auch den Kommentar des Abg. Peter Büchel noch aufnehmen: Das ist eine interessante Diskussion. Wir führen diese im Moment auch in ganz anderen Politikbereichen. Der Abg. Peter Hilti hat beispielsweise den Medikamentenbereich erwähnt. Aber es gibt noch ganz andere Bereiche, in welchen unser Gewerbe derzeit benachteiligt ist. Ich spreche hier vor allem die Franken-Euro-Problematik, also die Wechselkurs-Problematik, an. Wir sind derzeit dabei zu prüfen, ob es Möglichkeiten gibt, direkt im Euroraum anstatt in der Schweiz einzukaufen. Dies einfach als ergänzende Information zu dieser Diskussion. Ich denke, das löst im Moment aber die aktuelle Fragestellung nicht. Wir sind heute angehalten, dieses Gesetz möglichst identisch der Schweiz nachzuvollziehen, sodass wir termingerecht am 1. Juli starten können.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Nachdem Eintreten unbestritten ist, können wir zur 1. Lesung der Regierungsvorlage schreiten. Titel wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Titel steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 8a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 8a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 8a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 8a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 8b wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 8b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 8c wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 8c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 8d wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 8d steht zur Diskussion.
Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Ich stelle hier den Antrag, die Zielvorgaben der EU und nicht die der Schweiz zu übernehmen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Möchte sich die Regierung dazu äussern?Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Aus den vorhin genannten Gründen, nämlich kein Regelungsgefälle herzustellen, möchte ich doch bitten, diesem Antrag nicht zu folgen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir sind noch in der 1. Lesung. Dann lesen wir weiter. Art. 8e wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 8e steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 8f wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 8f steht zur Diskussion.
Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Können Sie mir darlegen, was wir unter «natürlichen Personen» verstehen sollen?
Und das Zweite: Gibt es hier eine Sonderkasse für die Finanzierung umweltpolitischer Massnahmen oder wie muss ich das verstehen? Danke.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Natürliche Personen sind die Einwohner dieses Landes. Wir haben das auch beim CO2-Gesetz so geregelt, dass generell CO2-Abgaben an Haushalte respektive dann auch an die Industrie und das Gewerbe rückverteilt werden. Und in diesem Falle macht das eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, in diesem Falle die AHV. Die Finanzierung umweltpolitischer Massnahmen legen wir Ihnen jeweils über das Budget dar, wo diese Mittel verwendet werden. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für die Ausführungen. Weitere Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall. Dann lesen wir weiter. Art. 11a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 11a steht zur Diskussion.
Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident. Ich habe eine Frage zu Abs. 2: Mir ist hier nicht klar, wie nun ein Täter bestraft werden soll, der fahrlässig handelt. Ich verstehe die Bestimmung nicht. Wenn Sie diese kurz erläutern könnten. Danke.Regierungsrätin Renate Müssner
Ich denke, die Strafbestimmung bezieht sich auf Fälle, in denen man eben absichtlich oder fahrlässig falsche Angaben zur Berechnung der individuellen Zielvorgaben und den daraus resultierenden, durchschnittlichen CO2-Emissionen macht.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für die Ausführungen.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident. Wenn Sie vielleicht hierzu in der Stellungnahme kurz ausführen könnten - oder haben wir gar keine Stellungnahme?
Okay, wir haben keine Stellungnahme. Auf alle Fälle ist mir nicht klar, im ersten Absatz soll der Täter bestraft werden, wenn er vorsätzlich handelt, und im 2. Absatz soll er bestraft werden, wenn er fahrlässig handelt. Ich verstehe den Begriff «so ist die Strafe Busse» nicht. Diese Wortfolge verstehe ich nicht. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich nehme an, dass juristisch gesehen Strafe und Busse nicht dasselbe sind. Wenn ich zum Beispiel im Verkehr gebüsst werde, bekomme ich ja eine Busse und werde nicht vom Richter verurteilt. Soweit mein Laienverständnis. Aber ich gebe das Wort noch an Frau Regierungsrätin Renate Müssner.Regierungsrätin Renate Müssner
In der Argumentation kann ich mich Ihnen, Herr Landtagspräsident, anschliessen. Also ich gebe zu, dass man das vermutlich etwas anders formulieren könnte. Im Grunde genommen müsste man das umgekehrt formulieren, aber in Abs. 1 mit «vorsätzlich falsche Angaben», dann ist es eine Busse, und in Abs. 2, wenn er eben nicht vorsätzlich, sondern nur fahrlässig handelt, das ist der Unterschied, dann ist es eben keine Strafe, sondern eine Busse.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich nehme an, eine Busse kommt ja nicht ins Strafregister, eine Strafe aber schon. Das hat ein anderes Gewicht.Regierungsrätin Renate Müssner
Nach meinem Verständnis müsste man eigentlich dann, wenn jemand vorsätzlich falsche Angaben macht, mit einer Strafe reagieren, und wenn er fahrlässig handelt, dann wäre die Strafe eine Busse. Aber ich kann Ihnen das jetzt mit meinen juristischen Kenntnissen auch nicht klarstellen.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Landtagspräsident. Wenn diese Frage nun von einem unserer Juristen kommt, er also das nicht selbst beantworten kann, vielleicht könnten ja die beiden anderen Juristen, die gerade nicht anwesend sind, bei der Interpretation dieses Gesetzestextes etwas Hilfestellung leisten.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wünscht die Regierung noch das Wort?
Das ist nicht der Fall. Dann lesen wir weiter.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
III. steht zur Diskussion.
Hier hat die Regierung vorgeschlagen, anstatt dem 1. Juni den 1. Juli zu verwenden.
Gibt es dazu Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall. Damit haben wir die 1. Lesung des Gesetzes vorgenommen.
Wir machen nun fünf Minuten Pause, um diese Frage betreffend Strafe und Busse noch abzuklären. Die Sitzung ist unterbrochen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Meine Damen und Herren Abgeordnete, wir setzen unsere Beratungen fort. Damit die Regierung genügend Zeit hat, die angesprochene Frage bei Traktandum 27 genau abzuklären, werden wir, wenn Sie einverstanden sind, die Traktanden 28, 29 und 30 vorziehen und dann am Schluss der Sitzung das Traktandum 27 in 2. Lesung und mit Schlussabstimmung behandeln. Sind Sie damit einverstanden?
Das ist so der Fall. Dann brauchen wir jetzt auch nicht abzustimmen.-ooOoo-