Schaffung eines Gesetzes über das Zentrale Personenregister (ZPRG) (Nr. 67/2011); 1. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen somit zu Traktandum 27: Schaffung eines Gesetzes über das Zentrale Personenregister (ZPRG).
Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag Nr. 67/2011 steht zur Diskussion.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen. Die zentral geführte Datenbank der Landesverwaltung enthält Daten zu allen in Liechtenstein wohnhaften natürlichen und ihren Sitz haltenden juristischen Personen, ausserdem Daten von Personen im Ausland, sofern sie mit der Landesverwaltung Kontakt hatten oder haben. Wo Daten gespeichert und verwaltet werden, stellen sich einerseits Fragen des Datenschutzes, seien es normal schützenswerte oder besonders schützenswerte Daten, und gilt andererseits das Gebot des respektvollen Umgangs bzw. der seriösen Behandlung vor allem dann, wenn es sich um besonders schützenswerte Daten handelt.
Ich erachte es als wichtig, mit dieser Vorlage dem seit länger als 10 Jahren sich entwickelnden Personenregister der Landesverwaltung eine gesetzliche Grundlage zu geben. Dieser Gesetzesentwurf enthält Wegleitungen über die Erfassung, Bekanntgabe und Abfrage sowie Sperrung von Daten über Zugriffs- und Benutzungsrechte. Geregelt wird auch die Koordinierung und Weiterentwicklung des Zentralen Personenregisters, wofür eine zentrale Personenregister-Kommission eingesetzt werden soll. Ich denke, dass eine gesetzliche Regelung für das täglich im Gebrauch stehende Zentrale Personenregister, insbesondere unter dem Aspekt des Datenschutzes, bereits überfällig ist und spreche mich daher für Eintreten auf diese Gesetzesvorlage aus.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke schön.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Ich kann mich meiner Vorrednerin nur anschliessen. Ich finde es sehr wichtig, dass hier ein Gesetz über das Zentrale Personenregister geschaffen wird. Ich möchte nur auf ein paar Punkte eingehen und dazu ein paar Fragen an die Regierung stellen.
Über viele Jahre wurden bereits Personendaten, teils ohne gesetzliche Grundlage, elektronisch gespeichert und in der liechtensteinischen Landesverwaltung verwendet. Ich finde es sehr gut, dass der Umgang mit unseren Personendaten in der Landesverwaltung und den Behörden nun umfassend in diesem neuen Gesetz geregelt wird. Wie oft hören wir in den Medien, dass in unserer vernetzten Datenwelt Daten missbräuchlich verwendet werden. Teils waren wir gar selber von Datenmissbrauch betroffen und haben uns gewundert, woher diese Person oder Firma unsere Daten bekommen hat. Dazu habe ich folgende Frage an die Regierung: - Gab es in der Vergangenheit schon missbräuchliche Verwendung von Personendaten aus der Landesverwaltung?
Des Weiteren soll mit diesem Gesetz die gesetzliche Basis für die Nutzung der persönlichen Identifikationsnummern erstellt werden. Wie wir bereits im vorgängigen Bericht und Antrag gehört haben, wird diese ja gebraucht. Das heisst, jede Person, die in diesem Zentralregister registriert wird, wird eine persönliche Identifikationsnummer bekommen bzw. hat sie schon. Diese Nummer wird zukünftig im Verkehr unter den verschiedenen Behörden nötig sein. Wir kennen diese Nummer schon aus der Steuererklärung, die bereits heute mit dieser persönlichen Identifikationsnummer registriert wird. Ich sehe durchaus die Sinnhaftigkeit einer solchen Nummer, doch ich wünsche mir, auch zukünftig beim Besuch einer Behörde oder eines Amtes immer noch als Person und nicht als Nummer wahrgenommen zu werden.
Im vorliegenden Bericht und Antrag wird beschrieben, wie die Datensicherheit und die Zugriffe auf die einzelnen Datenelemente in diesem Zentralen Personenregister kontrolliert und überwacht werden soll. Es wird im Gesetz festgelegt, in welchem Umfeld die Mitarbeiter - Dateninhaber in der liechtensteinischen Landesverwaltung - auf die für ihre Arbeit relevanten Daten zugreifen und diese bearbeiten dürfen. Ich finde es richtig, dass der Umgang mit den Daten in diesem Zentralen Personenregister eingeschränkt wird und die verschiedenen Aktivitäten mit den Personendaten auch überwacht werden, und dass bei Missbrauch dies auch geahndet werden kann. Ich denke, gerade die Daten jeder einzelnen Person gilt es vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.
Mit den aufgeführten Kosten auf Seite 41 habe ich noch ein wenig Mühe. Wenn ein Zentrales Personenregister eingeführt wird, auf das zukünftig alle Amtsstellen zugreifen werden, müssen keine externen Register mehr unterhalten und gegeneinander abgeglichen werden. Daraus ziehe ich den Schluss, dass die Zentralisierung der Personendaten eigentlich eine Kosteneinsparung und höhere Datenqualität zum Ergebnis haben müsste. Dazu hätte ich gerne eine Aussage der Regierung, wie hoch die Regierung die Einsparung durch die zentrale Datenverwaltung mit diesem Zentralen Personenregister einschätzt.
Im vorliegenden Bericht und Antrag steht unter anderem, dass für Konzeption und Realisierung mit maximalen Kosten von CHF 250'000 zu rechnen sei, aber auch, dass noch andere technische Anpassungen notwendig wären. Leider können laut dem Bericht und Antrag die Kosten aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht genau geschätzt werden. Ich verlange nicht, dass die Kosten auf Rappen genau im Bericht und Antrag aufgeführt sind, aber eine Schätzung, in welcher Grössenordnung hier Kosten für diese genannten technischen Anpassungen auf uns zukommen, könnte auf die 2. Lesung noch nachgereicht werden. Denn gerade Informatikprojekte in dieser Grösserordnung haben oftmals den Beigeschmack von Kosten, die ins Uferlose steigen.
Wie in der Vorlage beschrieben, wird jede Person in Liechtenstein in diesem Zentralen Personenregister vorkommen. Dazu würde mich interessieren: - Wie kann ich als Person prüfen, ob meine Daten in diesem Register richtig sind? Es gibt wohl den Art. 12 über Berichtigung von fehlerhaften Eintragungen, aber dieser Artikel betrifft nur Dateninhaber und Behörde.
- Ist eine Korrektur der Personendaten im Zentralen Personenregister nur im Rahmen des Art. 7 des Datenschutzgesetzes möglich?
- Kann mir die Regierung ausführen, was ich unternehmen muss, um meine gespeicherten Daten in diesem Zentralen Personenregister einzusehen und was ich veranlassen müsste, wenn meine Daten falsch sind?
Dazu hätte ich gerne eine Antwort der Regierung.
Anfangs habe ich mich gefragt: Benötigen wir wirklich ein eigenes Gesetz für die Landesverwaltung im Umgang mit den Personendaten? Reicht es nicht, Kapitel X. Datenschutzgesetz mit dem Titel «C. Bearbeitung von Personendaten durch Behörden» mit einigen Artikeln zu ergänzen? Aber nach dem Lesen der Vorlage bin ich auch der Auffassung - wie im Bericht und Antrag ausgeführt -, dass für ein derartig umfassendes Register eine gesetzliche Grundlage notwendig ist. Ich bin ebenfalls für Eintreten auf die Vorlage. Danke.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich kann mich den Voten meiner Vorredner anschliessen, da ich es auch sehr wichtig finde, dass das Personenregister einen gesetzlichen Rahmen erfährt. Weil der Zustand, der seit Ende der Neunzigerjahre herrscht, ist datenschutzrechtlich höchst bedenklich. Ich habe zwei ergänzende Fragen. Das eine betrifft die Ausführungen auf Seite 10 im Bericht, wo es um die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen geht. Da wird auf ein Gutachten eines Experten Bezug genommen, der sechs Punkte gefordert hat. Ein Punkt betrifft die Löschung von Datensätzen. Die Regierung ist diesem Vorschlag des Experten nicht gefolgt, dass das Löschen von Datensätzen möglich sein soll. Ich verweise da auf das Archivgesetz oder dass das in Abstimmung mit dem Landesarchiv erarbeitet wird. Und da stellen sich mir schon ein paar Fragen:- Wieso ist eine Löschung eigentlich nicht möglich?
- Was wäre, wenn man eine Löschung möchte, die rechtliche Grundlage?
Eigentlich müsste dann auf das Datenschutzgesetz zurückgegriffen werden. Und da gibt es den Art. 25. Art. 25 verlangt, dass Daten archivwürdig sein müssen. Und bezüglich der Daten, von denen wir hier sprechen, stellt sich mir die Frage: Sind diese effektiv archivwürdig? Gemäss Datenschutzgesetz werden Akten vernichtet, wenn sie nicht archivwürdig sind, ausser, wenn sie anonymisiert sind - und das wäre dann auch wieder ein Arbeitsaufwand - oder wenn sie zu Beweis- oder Sicherungszwecken verwendet werden. Da wäre ich froh, wenn die Regierung hier ergänzende Anführungen machen könnte. Ich denke, das könnte problematisch sein unter dem Aspekt des Verhältnismässigkeitsprinzips.
Dann zu den finanziellen Auswirkungen: Dazu führt die Regierung aus, welche Arbeiten auf die Regierung zukommen. Heute ist eine volle Einsicht in die Daten der Vergangenheit möglich generell von allen Personen, unabhängig davon, ob ein Geschäftsfall gegeben ist. Die Regierung schätzt den Anpassungsaufwand auf CHF 250'000. Aber so wie das auf den Seiten 40 und 41 geschildert wird, gehe ich davon aus, dass da ein sehr hoher Arbeitsaufwand auf die Regierung zukommt. Ich frage mich: Braucht es da keine personellen Massnahmen, Neuanstellungen usw.? Geht das einfach so? Ich wäre froh, wenn da die Regierung noch Ausführungen machen könnte. Danke. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Dann gebe ich das Wort an den Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich kann es mit den Worten der Landtagsvizepräsidentin auch ausdrücken: Ja, dieses Gesetz ist wirklich überfällig. Es war auch nicht einfach, hier ein Gesetz zu schaffen, wenn ein solches Datenwerk schon vorhanden ist. Es ist immer schwierig, wenn das Recht hinter der Praxis nachhinkt. Ich habe mich auch selbst einige Male in dieser Materie direkt mit den Experten auch unterhalten. Es war gar nicht so einfach, die Wirklichkeit nun auch im Gesetz wieder abzubilden. Es wäre immer einfacher, man schafft zunächst ein Gesetz und dann lässt man die Wirklichkeit darauf abbilden. Aber ich mache da überhaupt niemandem einen Vorwurf. Ich glaube, es war eine richtige Entscheidung Ende der Neunzigerjahre, hier ein Zentrales Personenregister oder eine Zentrale Personenverwaltung, wie es damals noch hiess, für dieses Land zu schaffen. Und jetzt haben wir nach bestem Wissen und Gewissen hier versucht, die rechtliche Grundlage dafür zu schaffen. Ich bin auch froh, dass der Abg. Peter Büchel nach dem Studium zur Erkenntnis gelangt ist, dass es dieses Gesetz wirklich braucht. Ja, es braucht diese eindeutigen gesetzlichen Grundlagen - gerade im Interesse der Sicherheit der Daten für jede einzelne Person. Es hat mir einmal einer gesagt, dieses Zentrale Personenregister - und das verstehen Sie bitte nicht falsch - ist ein Datenmonsterwerk, wie es heute schon besteht. Und jetzt haben wir ein Gesetzeswerk über dieses Datenmonsterwerk geschaffen und ich bin froh darüber, wenn wir das heute lesen und wenn wir es dann hoffentlich sehr bald auch verabschieden können. Dann haben wir eine einwandfreie rechtliche Grundlage.
Missbräuche sind mir bislang nicht bekannt. Man hat ja auch in verschiedenen Spezialgesetzen deshalb datenschutzrechtliche Bestimmungen geschaffen, die eben solche Missbräuche verhindern sollten. Und nun fügen wir hier ein Rahmengesetz über diese auch datenschutzrechtlichen Bestimmungen in anderen Spezialerlassen hinzu. Die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen hat der Abg. Christian Batliner erwähnt. Wir haben hierzu Ausführungen auf den Seiten 9 und 10 gemacht. Die Frage nach der Löschung werde ich nochmals eingehend prüfen lassen. Die scheint mir auch sehr prüfenswert noch einmal zu sein und wir werden hier ausführlicher, als wir es hier im Bericht und Antrag gemacht haben, im Hinblick auf die 2. Lesung Stellung beziehen. Ich glaube, das ist auch wichtig, insbesondere auch was die Materialien hierzu anbetrifft.
Dann zur Speisung: Das Register wird heute von verschiedenen Quellen gespiesen. Von Einwohnerkontrollen und, und, und. Und ich glaube, die Richtigkeit der Daten müsste man dort dann auch hinterfragen. Wir werden im Hinblick ebenfalls auf die 2. Lesung hier die Möglichkeiten aufzeigen, wie das gemacht werden kann.
Zu den Kosten kann ich Ihnen beim besten Willen nicht mehr sagen, als wir hier ausgeführt haben und wie auch im Protokoll der Finanzkommission ausgeführt wurde. Wir wurden damals ja auch noch einmal über diese Kosten gefragt: Sind das CHF 250'000, die schon investiert wurden? Wir haben dann ausgeführt, dass das vor allem Kosten sind, die die nächsten Jahre auch entstehen werden. Und natürlich erhoffen wir uns durch diese gesetzliche Grundlage auch entsprechende Effizienzgewinne, die aber in der Regel natürlich nur schwer abschätzbar sind.
Die Frage nach den personellen Ressourcen ist auch eine berechtigte Frage. Die habe ich mit dem APO natürlich intensiv diskutiert. Das APO hätte gerne natürlich zusätzliche Personalressourcen. Ich habe aber gesagt, dass wir zunächst einmal die Entwicklung jetzt abwarten und dann halt rechtzeitig reagieren müssen und allenfalls auch die Prioritäten im Amt dementsprechend kanalisieren müssen, dass dieses Werk auch wirklich so umgesetzt wird, wie es umzusetzen ist. Man könnte allenfalls auch darüber nachdenken, weil es ja eine projektbezogene Arbeit ist, wenn es dann nicht reicht, eben befristet jemanden anzustellen, ohne dass man wieder neue Stellen schafft und mit Ende der Projektarbeit dann halt diese Befristung wieder auslaufen lässt.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Danke, Herr Regierungschef, für Ihre Ausführungen. Ich habe dazu noch eine ergänzende Frage. Wenn vorerst keine Neuanstellung geplant ist - oder vielleicht kommt ja eine befristete in Frage: Wie wird sich das auf den Zeitplan auswirken? Was hat die Regierung für einen Zeitplan, um diese Missstände, die da auf den Seiten 40 und 41 beschrieben werden, zu beheben oder das umsetzen? Das heisst, dass nicht jeder überall Einsicht hat usw.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Meine Frage wurde noch nicht beantwortet. Kann mir die Regierung ausführen, was ich unternehmen muss, um meine Daten zu sehen, ob die richtig sind im System oder in diesem Datenmonster? Und was müsste ich tun, wenn es jetzt falsche Daten von mir drin hätte? Wie wird dieser Prozess stattfinden? Das habe ich in diesem Gesetz nicht gefunden. Es gibt wohl Art. 7 des Datenschutzgesetzes, aber es ist nirgends im Gesetz auf diesen Art. 7 verwiesen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Vielleicht habe ich mich beim ersten Mal ein bisschen umständlich ausgedrückt. Ich habe gesagt, dass wir im Hinblick auf die 2. Lesung Ihnen ganz konkret darstellen werden, was man machen kann, wie man auch entsprechende Daten allenfalls auch korrigieren kann.
Dann noch einmal zu den personellen Ressourcen: Die Arbeiten laufen schon parallel, weil wir davon ausgegangen sind, dass dieses Gesetz hoffentlich positive Aufnahme im Landtag findet. Die Arbeiten laufen also jetzt schon auf Hochtouren, dass wir rechtzeitig für die Inkraftsetzung dann auch in der praktischen Hinsicht gewappnet sind. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Günther Kranz
Sie können sich jederzeit bei der Gemeinde melden. Dann können wir Ihnen die Daten zeigen, sind Sie damit einverstanden oder nicht? Wenn nicht, können wir die Korrekturen vornehmen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für diese Erläuterung.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Aber wenn ich das Gesetz richtig interpretiere, gibt es ja die Dateninhaber und es gibt ja verschiedene Bereiche, die die Daten in diesem System eben haben. Also das heisst, so wie ich das interpretiere, hat ja keiner den kompletten Überblick, was alles in dieser Datengrube drin ist. Und darum frage ich mich schon: Wie komme ich dann zu meinem Datensatz?Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Regierungschef Klaus Tschütscher
Ich glaube, da muss ich jetzt schon ein entschiedenes Wort sprechen. Es gibt schon jemanden, der den Überblick hat. Das ist das Amt für Personal und Organisation, das die Verwaltung dieses Zentralen Personenregisters unter sich hat. Wir machen hier nicht ein Gesetz und wir bewegen uns dann wieder in einem praktisch freien Raum, sondern das ist schon klar zugeteilt.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Günther Kranz
Es gibt ja das Zivilstandsregister, da sind Sie registriert und wir hängen mit dem Register zusammen. Da gibt es keine versteckten Daten. Ich weiss nicht, was für Daten Sie ansprechen, aber das Zivilstandsregister ist die Basis und wir greifen darauf zu. Und da sind Sie registriert. Das ist eine Fiche - aber streng geheim.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich wollte jetzt gerade etwas Ähnliches sagen. Also wir schaffen keine nachrichtendienstliche Kompetenz mit diesem Gesetz, um das auch klar zu sagen. Wir registrieren nur Daten, die sowieso schon bekannt sind und die auch von der jeweiligen Person so bekannt gegeben und die in Gesetzen so klar definiert sind.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen.Abg. Peter Büchel
Danke für die Erklärung. Aber unter Art. 3 gibt es halt eben verschiedene Daten, also Personendaten, Fachdaten. Ich nehme an, dass im Zivilstandsregister diese Fachdaten nicht Inhalt sind. Aber ich schaue mir dann gerne einmal meinen Datensatz an. Besten Dank für die Erklärung.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn es aus dem Plenum keine weiteren Wortmeldungen gibt und Eintreten unbestritten ist, können wir die 1. Lesung vornehmen.
Wir kommen zum Gesetz über das Zentrale Personenregister.
Ich bitte, die Lesung vorzunehmen. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 6 steht zur Diskussion.
Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Vielleicht habe ich das überlesen, aber es ist mir aus dem Bericht und Antrag nicht klar hervorgegangen, wie und nach welchen Kriterien diese Identifikationsnummer zum Beispiel bei Neugeborenen oder bei eben Nicht-AHV-Pflichtigen erfolgt. Auf Seite 18 des Bericht und Antrags steht dann das Beispiel, dass Unternehmen, die mit Nicht-AHV-Pflichtigen zu tun haben, diese Identifikationsnummer in ihren Akten, in ihren Datenbanken, speichern. Aber sind das dann Fantasienummern oder hat dann ein Unternehmen zum Beispiel mit dem APO Kontakt aufzunehmen und die Nummer gegenzufragen? Wie würde das in der Praxis funktionieren? Können Sie dazu Ausführungen machen?Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Gerne, wir werden das aber auch noch verschriftlichen im Hinblick auf die 2. Lesung. Wie der Abg. Günther Kranz gesagt hat, gibt es verschiedene Behörden, die dieses Datenregister speisen und da eben dann auch die PEID-Nummer zugeteilt wird. Wie die Nummernzuteilung dann erfolgt muss ich Ihnen abklären. Das weiss ich nicht. Das wird nach irgendeinem System erfolgen. Aber das weiss ich jetzt so aus dem Stegreif nicht.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen. Wenn das Wort nicht mehr gewünscht wird, lesen wir weiter. Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 9 steht zur Diskussion.
Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Danke schön. Ich verstehe das so, dass die Behörden, die Daten benötigen, ja vorab diese Bewilligungen einholen. Das wird der Regelfall sein. Und es wird dann zum Beispiel der Fall, wenn es auf Einzelbewilligungen ankommt, auf dem Verordnungsweg geregelt. Ich gehe davon aus, dass diese Zentralpersonen-Registerkommission ja keine ständig tagende Kommission ist, sondern dass die einberufen wird, um besondere Anlassfälle zu entscheiden. Und wenn dann im Bericht und Antrag steht, dass eine möglichst speditive Abwicklung der Bewilligungsverfahren - nämlich wünschenswert binnen Tagesfrist - zu erfolgen hat, dann scheint mir das bei einer mehrköpfigen Kommission schon unrealistisch oder zumindest problematisch. Vielleicht könnten Sie hierzu auch noch Ausführungen auf die 2. Lesung machen. Danke.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Ich habe eine Frage: Auf Seite 13 des Berichts wird hingewiesen auf die Risiken, welche neben den Vorteilen mit der Nutzung verbunden sind. Es wird von Missbrauchspotenzial gesprochen. Und dann steht auf Seite 13 unten: «Zukünftig wäre auch empfehlenswert, dem Bürger einen Zugriff auf seine Daten zu gewähren. Damit könnte einerseits die Souveränität über die eigenen Daten gestärkt werden und andererseits der Bürger selbst kontrollieren, wer auf seine jeweiligen Daten zugegriffen hat». Ich möchte die Regierung bitten aufzuzeigen, wie dem Risiko des Missbrauchs begegnet wird.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Wir haben beide Anregungen entgegen genommen. Die eine war eine Frage zu diesem Artikel und das andere schien mir eher eine allgemeine Bemerkung gewesen zu sein, die nicht unmittelbar mit dem Art. 9 zu tun hat. Ihre Referenz auf Seite 13 bezieht sich ja auch auf dieselbe Frage, die der Abg. Christian Batliner beim E-Government-Gesetz gestellt hat, nämlich welches Modell wir hier anwenden. Bei der PEID haben wir ja uns für das so genannte flache Modell entschieden. Wir werden aber zu diesen Missbräuchen, die auch der Abg. Peter Büchel angesprochen hat, ein Kapitel im Hinblick auf die 2. Lesung schreiben.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen. Wenn keine weiteren Wortmeldungen sind, dann lesen wir weiter. Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 14 steht zur Diskussion.
Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich habe hier zu Abs. 1 lit. c ein Verständnisproblem. «Massnahmen zur Einhaltung der Datensicherheit dauerhaft missachtet werden», wie ist das möglich? Ich denke, das System müsste so sein, dass eine Missachtung der Datensicherheit eben nicht möglich ist. Ist das von Stelle zu Stelle verschieden? Vielleicht habe ich hier einen Knopf.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Das ist ein guter Ausdruck «vielleicht habe ich einen Knopf». Ich habe wahrscheinlich einen «Knopf» bei Abs. 2, wo es heisst: «eine Behörde verzichtet auf das Recht zur Datenabfrage». Könnten Sie hier vielleicht ein Beispiel nennen, Herr Regierungschef, oder auf die 2. Lesung Ausführungen machen? Eine Behörde braucht doch wohl die Daten, um arbeiten zu können. Und dass sie dann darauf verzichtet, dazu fällt mir kein praktisches Beispiel ein. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wünscht die Regierung noch das Wort?Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich kann mir jetzt auch kein Beispiel vorstellen. Wir werden das im Hinblick auf die 2. Lesung klären.
Dann zur Formulierung «Massnahmen zur Einhaltung der Datensicherheit dauerhaft missachtet werden». Da darf man nicht nur das technische Verständnis haben, sondern hinter jeder Technik sind ja auch Menschen. Das ist uns ja bekannt. Und wenn dort eine Missachtung erfolgen sollte - ich nenne jetzt ein Beispiel: Wenn Autonummern abgefragt werden, die nicht für amtliche Zwecke und solche Dinge gebraucht werden, dann hängt es an den Personen und nicht am System. Dann müsste man hier auch den Entzug vorsehen können.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Gibt es Wortmeldungen?Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Danke, Herr Regierungschef, für Ihre Ausführungen. Ich habe noch einmal eine Zusatzfrage: Geht es hier nicht um Entzug und Erlöschen der Bewilligung zur Datenabfrage einer Behörde? Und wenn das an eine Person geknüpft wird, dann ist das doch ein dienstrechtliches Problem, wenn da ein Missbrauch stattfindet, das zu einer Entlassung führen müsste. Eigentlich müsste ja der Entzug gegenüber der Behörde ausgesprochen werden. Und mir stellt sich die Frage: Wie kann eine Behörde dauerhaft Massnahmen zur Einhaltung der Datensicherheit missachten? Danke.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich muss Ihnen Recht geben. Da habe ich mich zu schnell mit einer Aussage hinausgewagt. Ich denke auch, dass die Abfrage hier auf Behörden bezogen ist und werde das auch abklären lassen müssen, wie hier überhaupt eine dauerhafte Missachtung möglich sein soll. Weil das kann an und für sich nur für geschäftliche und amtliche Zwecke gebraucht werden. Es ist ja gar nichts anderes denkbar von der Behörde aus gesehen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn das Wort nicht mehr gewünscht wird, lesen wir weiter. Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 16 steht zur Diskussion.
Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich habe hier auch noch eine Frage: Die Kommission entscheidet ja eigentlich auf datenschutzrechtlicher Grundlage. Die Zusammensetzung der Kommission ist hier ausgeführt: Ein Vertreter der Datenschutzstelle ist Mitglied der Kommission. Es geht ja hauptsächlich um datenschutzrechtliche Belange und es wird mit einfacher Mehrheit entschieden. Es gibt die Möglichkeit, dass der Vertreter der Datenschutzstelle, der eigentlich der Experte und Profi auf diesem Bereich ist, überstimmt werden kann. Und da stellt sich mir die Frage nach dem Lösungsmechanismus. Mir ist klar, dass in Art. 17 ein Rechtsmittel gegeben ist und das Rechtsmittel geht an die Regierung und von der Regierung an den Verwaltungsgerichtshof. Und rechtsmittellegitimiert sind die Behörden und Behörden sind wieder die Amtstellen. Jetzt, wenn so ein Fall eintritt, die Datenschutzstelle stellt sich innerhalb der Kommission auf den Standpunkt, dass das datenschutzrechtlich nicht standhält und die Behörde müsste jetzt eigentlich dann eine klassische Behördenbeschwerde an die vorgesetzte Stelle, an die Regierung, richten. Müsste das dann nicht eigentlich die Datenschutzkommission sein? Danke.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich habe eine Frage zu Art. 16 Abs. 1: Mir geht es um die Zusammensetzung dieser Kommission. Vielleicht habe ich jetzt einen Knopf. Ich weiss nicht, wie viele Mitglieder diese Kommission überhaupt hat, weil in lit. b steht «je ein Vertreter der Dateninhaber». Auf Seite 37 wird dann ausgeführt, dass zusätzlich je ein Vertreter der Datenschutzstelle nominiert wird und von denjenigen Behörden, die Dateninhaber sind. Ich stelle mir einfach die Frage: Wie viele Mitglieder hat diese Kommission und welche Behörden sind Dateninhaber?Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Zu beiden Fragen haben wir uns bei der Ausarbeitung des Gesetzes auch entsprechende Überlegungen gemacht, insbesondere zur Frage: Wäre die Datenschutzkommission die richtige Rechtsmittelbehörde? Wir sind der Ansicht nein, weil es sich ja hier nicht um eine Frage der Anwendung des Datenschutzgesetzes handelt, sondern um eine Anwendung eines verwaltungsrechtlichen Erlasses, bei dem die Regierung die richtige Behörde ist. Ihre Frage zielt aber auch auf die Frage der Entscheidungsfindung innerhalb der ZPR-Kommission ab. Ich denke, im Hinblick auf die 2. Lesung kann man sich diesbezüglich nochmals Gedanken machen, wie wir diesen Überlegungen Rechnung tragen, und dann auch die Zusammensetzung, wie sie die Abg. Diana Hilti angefragt hat, nochmals auch hier klären und ausführen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen. Gibt es noch Wortmeldungen dazu?
Das ist nicht der Fall. Dann lesen wir weiter. Art. 17 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 17 steht zur Diskussion.
Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Ich habe eine Frage zum Instanzenweg. Sie geht in die gleiche Richtung wie die Frage des Abg. Christian Batliner zu Art. 16: Es wird beim Instanzenweg in Art. 17 gegen Entscheidungen der ZPR-Kommission als erste Beschwerdeinstanz die Regierung bestimmt. Meine Frage bezieht sich auf Stellung und Funktion der ZPR- sowie der Datenschutz-Kommission. Ist die ZPR-Kommission aufgrund Ihrer Funktion als bewilligungserteilende Instanz eine Behörde? Müsste folglich als erste Beschwerdeinstanz nicht eher die unabhängige Datenschutz-Kommission bestimmt werden anstelle der Regierung? Da die Datenschutzkommission als unabhänige, nur dem Gesetz verpflichtete Kommission spezifisch für Datenschutzfragen geschaffen wurde, bitte ich die Regierung, bis zur 2. Lesung diese Frage nochmals abzuklären. Danke.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Frau Abg. Marlies Amann-Marxer, Sie zitieren wahrscheinlich eine Stellungnahme der Datenschutzkommission. Wir haben hier entschieden eine andere Meinung. Um es auch klar zu dokumentieren: Die Datenschutzkommission ist gegen Entscheide als Beschwerdeinstanz der Datenschutzstelle zuständig, aber nicht für Beschwerden innerhalb der Landesverwaltung. Und ich möchte das heute schon sagen: Die Regierung wird sicherlich bei diesem Instanzenzug bleiben. Weil die ZPR unterliegt der Hoheit der Verwaltung und die Regierung ist schliesslich noch die oberste Exekutivbehörde - und nicht die Datenschutzkommission.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Gibt es weitere Fragen?
Das ist nicht der Fall. Dann lesen wir weiter. Art. 18 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 19 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 19 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 20 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 20 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 21 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 21 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 22 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 22 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz über das Zentrale Personenregister in 1. Lesung behandelt und gleichzeitig Traktandum 27 abgeschlossen. -ooOoo-