Abänderung des Gesetzes betreffend Übernahmeangebote (Übernahmegesetz; ÜbG), (Nr. 3/2011); 1. Lesung
Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Wir kommen zu Traktandum 23: Abänderung des Gesetzes betreffend Übernahmeangebote (Übernahmegesetz).
Wird dazu die Diskussion gewünscht?
Abg. Diana Hilti
Danke, Frau Landtagsvizepräsidentin. Beim vorliegenden Gesetz geht es um eine Anpassung des Übernahmegesetzes, welches im Juni 2007 erlassen wurde. In diesem Gesetz wurde die Richtlinie 2004/25/EG umgesetzt. Aufgrund zweierlei Informationsschreiben der ESA vom Dezember 2008 und März 2010 sind einige punktuelle Anpassungen in diesem Gesetz erforderlich. Es ist zu hoffen, dass mit diesen Anpassungen die Bedenken der ESA betreffend die ordnungsgemässe Umsetzung der erwähnten Richtlinie ausgeräumt werden können und die Regierung sieht zudem vor, dass sie in einer Verordnung Ausführungsbestimmungen zu diesem Gesetz erlassen wird. Ich bin für Eintreten auf diese Vorlage.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Danke schön. Wünscht die Regierung das Wort?
Das ist nicht der Fall. Weitere Wortmeldungen aus dem Plenum sehe ich nicht. Somit bitte ich, mit der Lesung zu beginnen. Art. 2 Abs. 1 Bst. f wird verlesen.
Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Art. 2 Abs. 1 Bst. f steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen. Art. 14 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Art. 14 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen. Art. 17 Abs. 4a und 5 wird verlesen.
Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Art. 17 Abs. 4a und 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.Art. 23 Abs. 1 Bst. d, Abs. 2 und 3 wird verlesen.
Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Art. 23 Abs. 1 Bst. d, Abs. 2 und 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen. II. wird verlesen.
Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.III. wird verlesen.
Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz in 1. Lesung behandelt.-ooOoo-