Schaffung eines Gesetzes über die Liechtensteinische Alters- und Krankenhilfe (Nr. 15/2010); [1. Lesung: 22. April 2010] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 76/2010); 2. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen nun zu Traktandum 19: Schaffung eines Gesetzes über die Liechtensteinische Alters- und Krankenhilfe.
Wir haben die 1. Lesung am 22. April 2010 durchgeführt und befinden uns nun in der 2. Lesung. Ich schlage auch hier vor, dass wir die Lesung per Artikelaufruf durchführen. Die Regierung hat am 25. Juni 2010 zu Traktandum 19 einen neuen Ausdruck ohne materielle Änderungen zugeschickt und wir werden diese Lesung entsprechend dieser Vorlage vornehmen.
Wenn kein Widerstand aus dem Plenum kommt, machen wir das per Artikelaufruf.
Wir kommen somit zur Regierungsvorlage und ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3 steht zur Diskussion.
Abg. Doris Frommelt
Danke, Herr Präsident. Ich habe anlässlich der 1. Lesung darauf hingewiesen, dass ich es problematisch finde, wenn die Stiftung LAK auch losgelöst vom Heimeintritt beratend tätig ist, also eine Doppelfunktion innehat, indem sie stationäre und ambulante Dienstleistungen anbietet. Ich habe auch die verschiedenen Informations- und Beratungsstellen erwähnt, besonders die privatrechtlich organisierten Familienhilfevereine, die ambulant beratend tätig sind. Aus diesem Grunde forderte ich eine klare Trennung zwischen den ambulanten und den stationären Leistungen, indem ich den Zweckartikel Art. 3 Abs. 3a streichen oder eingrenzend formulieren wollte, sodass die LAK nur im Zusammenhang mit einem Heimeintritt beratend tätig hätte sein können. In der Stellungnahme der Regierung, die uns vorliegt, lese ich nun, dass die Beschränkung der LAK auf den stationären Bereich zur Folge hätte, dass ab dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes sämtliche Tätigkeiten ausserhalb der Zweckbestimmung des Gesetzes nicht mehr zulässig wären, so das Anbieten von Tagesbetreuung oder Ferienbetten. Des Weiteren lese ich, dass die Regierung die alterspolitischen Grundsätze aus dem Jahr 2007 weiterhin aufrecht hält und sich grundsätzlich für eine Trennung des ambulanten und stationären Bereichs ausspricht. Aus diesen Gründen verzichte ich auf einen Streichungsantrag des betreffenden Zweckartikels Abs. 3a und hoffe, dass die Schnittstellen der Beratungsangebote klar definiert sind und die entsprechenden verantwortlichen Personen gut zusammenarbeiten. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir über den Artikel in der vorliegenden Form abstimmen. Wer mit Art. 3 einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 7 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 8 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 9 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 10 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 11 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 12 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 13 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 14 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 15 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 16 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 16 steht zur Diskussion.
Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte nochmals darauf hinweisen, dass wir in diesem Artikel das Datum geändert haben. Statt am 1. September tritt dieses Gesetz unter Vorbehalt des ungenutzten Ablaufs der Referendumsfrist am 1. Oktober 2010 in Kraft. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für diesen Hinweis. Wenn es keine Wortmeldungen gibt, können wir über Art. 16 mit dem angepassten Datum abstimmen. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag seine Zustimmung einhellig mit 22 Stimmen gegeben.
Wir kommen nun zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Liechtensteinische Alters- und Krankenhilfe die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden die Zustimmung erteilt und diese Vorlage abschliessend behandelt. -ooOoo-