Abänderung des Gesetzes über die Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien (Energieeffizienzgesetz; EEG), (Nr. 32/2010); 1. und 2. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu Traktandum 31: Abänderung des Gesetzes über die Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien (Energieeffizienzgesetz).
Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 32/2010. Wir behandeln die Vorlage in 1. Lesung.
Wird das Wort gewünscht?Stv. Abg. Dominik Oehri
Sehr geehrter Herr Präsident, guten Morgen, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Energiepolitik gehört in der heutigen Zeit weltweit und vor allem in Ländern ohne Rohstoffe zu einem der wichtigsten Themen der Gegenwart und auch der Zukunft. Im Fürstentum Liechtenstein wurden im Jahre 1996 unter der Regierung Frick schon früh mit dem damaligen Energiegesetz die Zeichen der Zukunft erkannt. In der Zeitspanne von 1997 bis zum Jahre 2008 fehlte jedoch in der Bevölkerung grösstenteils das Bewusstsein, durch den Einsatz von erneuerbaren Energien die Umwelt zu entlasten, die fossilen Energieträger zu reduzieren und somit die Reduktion der energiepolitischen Abhängigkeit gegenüber ausländischen Staaten zu erreichen. Es wurde aber über einen zu langen Zeitraum versäumt, den Einsatz von erneuerbaren Energien aktiv zu fördern. In den Jahren zwischen 1997 bis 2007 wurde insgesamt CHF 9'312'314 an Förderungen ausbezahlt, was einem durchschnittlichen Fördervolumen von gerundet CHF 850'000 pro Jahr entspricht.
Mit der Einführung des unter dem heutigen Regierungschef Klaus Tschütscher ausgearbeiteten Energieeffizienzgesetz wurde der Einsatz von erneuerbaren Energien aktiv vorangetrieben. Vor allem im Jahre 2008 wurde der gesamten Menschheit durch den explosionsartigen Anstieg der Energiekosten ein Vorgeschmack für zukünftige Energiepreisentwicklungen aufgezeigt. Am Rande ist zu erwähnen, dass der Ölpreis auch infolge der globalen verheerenden Wirtschaftskrise nicht mehr auf das Niveau vor der berüchtigten Energiepreis-Rallye zurückfiel.
Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Energieeffizienzgesetzes vom 24.4.2008 standen die Förderungen der verschiedenen Kategorien vollumfänglich im Verhältnis zu den damalig relativ konstanten Investitionen. Die rasante Entwicklung des Energiepreises und die grossen Förderungspakete von Fotovoltaikanlagen in Deutschland führten zu intensiven Investitionen und Forschungen im Bereich der regenerativen Stromerzeugung mit dem Resultat des raschen Preiszerfalls vorrangig im Bereich der Fotovoltaikanlagen. Das zum Zeitpunkt der Einführung des Energieeffizienzgesetzes richtige Modell der statischen Förderung konnte dem äusserst dynamischen Markt der Fotovoltaikanlagen nicht standhalten.
Wie aus dem Bericht und Antrag Nr. 32/2010 auf den Seiten 7 und 8 ersichtlich ist, stiegen im Bereich der Fotovoltaikanlagen die Förderungsgesuche auch zulasten der Solarthermie exorbitant an. Bis auf den Bereich der Fotovoltaikanlagen blieben in den restlichen Bereichen die Investitionen konstant und so ist auch die Förderungshöhe immer noch gerechtfertigt. Durch die so genannte Überförderung der Fotovoltaikanlagen ist im Fürstentum Liechtenstein ein harter Konkurrenzkampf im Bereich der Solarenergien zwischen den Fotovoltaikanlagen und der solarthermischen Nutzung entstanden, was für den Einsatz der Solarenergie nicht förderlich ist. Im Weiteren wurden dadurch verschiedentlich ökologisch sinnlose Fotovoltaikanlagen realisiert.
Zu bedenken ist, dass der Wärmebedarf Liechtensteins ohne Berücksichtigung der Erzeugung wesentlich grösser ist wie die elektrisch verbrauchte Energie. Nun zeichnet sich der Trend vermehrt ab, Wärmepumpen zur Deckung des Wärmeverbrauchs einzusetzen und den elektrischen Primärenergieverbrauch durch Fotovoltaikanlagen zu decken. Versucht man aber den Wärmeenergiebedarf durch Wärmepumpen zu decken, steigt jedoch im Gegenzug der elektrische Energiebedarf massiv an. Im Zeichen der Atomkraftwerksdiskussion zeigt dies einen Widerspruch in sich auf. Würde hingegen der Wärmebedarf durch thermische Solaranlagen mit energieeffizienten Speichersystemen gedeckt, könnte in Kombination mit optimal gedämmten Gebäuden der Strom- und Wärmeenergiebedarf von Wärmepumpen massiv gesenkt werden. Im Zuge der auf Verordnungsbasis festgelegten dynamischen Förderungskonzepte der Regierung wäre es zu prüfen, ob die Struktur der Fotovoltaikanlagen auf Grossanlagen zu kanalisieren ist. Statt eine Kleinanlage auf dem Dach des Einfamilienhauses zu installieren, sollten vermehrt Grossanlagen realisiert werden, an denen sich verschiedene Kleininvestoren finanziell beteiligen können. Die Investition einer Grossanlage mit einer Leistung von 40 kW und mehr liegt auf das kWp bezogen zirka 30 bis 40% tiefer als bei einer Einfamilienhausanlage mit zirka 4 kWp. So liegt es auf der Hand, dass bei diesem Investitionskonzept die privaten Investoren, aber auch die öffentlichen Körperschaften finanziell entlastet werden können. Durch die Installation thermischer Solaranlagen kann nun mit speziellen energieeffizienten Speichersystemen der Wärmebedarf massiv gesenkt werden. Somit kann der Einsatz von fossilen Brennstoffen und bei den immer beliebteren und ebenfalls geförderten Wärmepumpen der Strombedarf massiv gesenkt werden.
Im Bundesland Vorarlberg wird die Unterstützung der Wohnbauförderung unter Einbezug von Ökopunkten in verschiedenen Höhen entrichtet. So werden in einem Punktesystem ökologische und energieeffiziente Haustechniksysteme in der Wohnbauförderung finanziell berücksichtigt. Das System der Kombination ökologischer Haustechniksysteme in Abhängigkeit der Ausrichtung der Wohnbauförderung möchte ich bei der Regierung beliebt machen. Eine Förderung für Sanierungen von neueren Gebäuden, welche eine schlechte Bauweise vorweisen und so für den Investor eine Ersparnis im Bereich der Investition hervorrief, mit Geldern der öffentlichen Hand zu unterstützen, um eine Aufwertung des Gebäudes zu erreichen, kann nicht im Interesse der Allgemeinheit sein. Somit ist es selbstverständlich, bei Gebäudesanierungen den Stichtag der Förderung für Gebäudesanierungen auf das Datum des Inkrafttretens der verschärften Energieverordnung im Jahre 1993 zu setzen.
Ich bitte die Regierung, die erwähnten Anregungen über Investitions- und Förderstruktur der regenerativen Energien zu prüfen. Im Weiteren bitte ich die Regierung, über die geplante Höhe der Einspeisevergütung ungefähr Auskunft zu geben. Unter Berücksichtigung einer attraktiven Einspeisevergütung begrüsse ich die Abänderung des Energieeffizienzgesetzes im Bereich der Wärmedämmung für bestehende Bauten vor dem Jahre 1993 und der Förderung über Fotovoltaikanlagen.Stv. Abg. Helen Konzett Bargetze
Besten Dank für das Wort. Werte Frauen und Herren Abgeordnete. Die Abänderung betrifft im Wesentlichen, dass die bisher im Gesetz festgelegten Beträge deutlich gesenkt und neu auf Verordnungsebene definiert werden sollen. Es soll also zu einer Verschiebung von Kompetenzen vom Landtag an die Regierung kommen. Die Regierung begründet diesen Schritt mit der Notwendigkeit, einen flexiblen Mechanismus einzuführen, um auf Marktgegebenheiten reagieren zu können, eigentlich aber wohl, die über erwarten stark genutzte Förderung kostenmässig abzufangen. Dies im Zeichen veränderter Rahmenbedingungen des Staatshaushaltes.
Das Energiespargesetz und das Energieeffizienzgesetz können als eigentliche Erfolgsgeschichte bezeichnet werden, auf dem Grundsatz nachhaltiger Wirtschaftsförderung. Was heisst das? Die Regierung bzw. der Gesetzgeber hatten ein modernes Energieeffizienzgesetz eingeführt, und damit einerseits zu einer hohen Bewusstmachung für einem sinnvollen Umgang mit Energie beigetragen, anderseits aber auch eine starke finanzielle Förderung der Umsetzung ermöglicht, also eine eigentliche Anstossfinanzierung geleistet.
Neu sollen die Kriterien für die Förderung und auch die Höhe der Förderungsbeiträge einerseits den gemachten Erfahrungen und andererseits den Marktgegebenheiten angepasst werden, und zwar auf Verordnungsebene. Am Beispiel der Fotovoltaikanlagen von heute CHF 2'500 pro kW neu auf höchstens CHF 1'500.
Die Begründung für die Vorlage ist nachvollziehbar und ich befürworte ein Eintreten.
Störend daran ist für mich, dass wir wieder eine Vorlage zu behandeln haben, in der es im Wesentlichen um eine Einsparungsmöglichkeit zugunsten des Staatshaushaltes geht, welche den Bereich Umwelt tangiert, ohne den Gesamtrahmen für die Sanierung des Staatshaushaltes zu kennen. Und es kommt zu einer Kompetenzverschiebung von Landtag zu Regierung. Vergütungen auf Verordnungsebene, der Zuständigkeit des Landtags entzogen, dagegen nur Förderungen auf Gesetzesebene - das geht für mich nicht zusammen. Der Landtag gerät unter Druck und gibt Kompetenzen aus der Hand. Bei anderen Förderungen steht der Betrag weiterhin im Gesetz.
Eine grosse Kritik habe ich auch noch anzubringen. Als ich am 1. April die Zeitung aufschlug, glaubte ich zuerst an einen Aprilscherz - naiverweise fünf Minuten lang. Man wollte schlau sein und knapp vor Ostern die Verordnung ändern. Das Resultat ist bekannt, über CHF 5 Mio. an Förderbeiträgen wurden beantragt. Als Rechtfertigung sagte man, dass man zwei Arbeitstage Frist gegeben habe. Nun, wer aber dummerweise schon am Donnerstag vor Ostern verreist war, hatte keine Möglichkeit mehr zu reagieren. Einigen ist es so ergangen und sie haben nun schlechtere Bedingungen. Gleiche Bedingungen für alle wären gewesen, die Frist länger anzusetzen oder die Änderung der Verordnung gleich mit dem Beschluss auch zu publizieren. Aber schön ist es trotzdem, dass es noch für 131 Anträge gereicht hat.Ich habe eine konkrete Frage zu diesen Förderungsbeiträgen von CHF 1'500 höchstens: Ich frage mich, ob das «höchstens» nicht fachlich falsch ist, denn in Verordnungen legt man sonst meiner Ansicht nach den exakten Betrag fest und nur auf Gesetzesebene definiert man sinnvollerweise mit Höchstbeträgen. Der Betrag von CHF 1'500 ist zudem sehr tief. Wie werden die Hausbauer und Haussanierer in Liechtenstein reagieren? - habe ich mich gefragt. Wird der Betrag ausreichen, um die Leute dazu zu motivieren, bei Sanierungen oder Neubauten ihre Häuser mit Fotovoltaik auszustatten? Wenn nun die Investitionsbeiträge gekürzt werden, muss die Einspeisevergütung wirklich so hoch sein, dass eine Anlage nach ein paar Jahren abbezahlt ist. Nur so geht es vorwärts. Die Leute können rechnen und werden darauf verzichten, wenn sie keinen nahen Abzahlungshorizont sehen.
Liechtenstein ist mit der Fotovoltaik grundsätzlich auf dem richtigen Weg. Der Landtag und die Regierung haben es in der Hand, die Weichen nun wieder richtig zu stellen. Ein Schritt in die richtige Richtung wäre zum Beispiel, die LKW zu verpflichten, dass Ökostrom Normalstrom wird. Wenn wirklich zu wenig Geld vorhanden ist, könnte man vielleicht den Klimarappen oder den Zukunftsfonds dafür einsetzen, denn hier geht es wirklich auch um unsere Zukunft. Leider hat das Land keine Absichten, mittelfristig vom Atomstrom wegzukommen und auch keine konkreten Ziele, wie hoch der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromproduktion denn in 5 oder in 10 Jahren sein soll. Abg. Gebhard Negele
Danke, Herr Präsident. Werte Damen und Herren. Die Abänderung des Energieeffizienzgesetzes ist notwendig und den Weg zu einer flexiblen Gestaltung des Förderbeitrages unterstütze ich ebenfalls. In diesem Zusammenhang hat die Regierung auf dem Verordnungsweg quasi als Notbremse die Einspeisevergütung von 45 Rappen auf 15 Rappen pro Kilowatt gesenkt. Auch dies ist nachvollziehbar und sinnvoll. Jedoch scheint mir heute der Zeitpunkt reif, die Ausführungen der Regierung betreffend kurzfristige Absenkung und die geplante Anhebung auf ein attraktives Förderniveau genauer zu erläutern. Anbieter und Interessierte für Fotovoltaikanlagen möchten wissen, bis wann die Einspeisevergütung wieder ein attraktives Niveau haben wird und in welcher Bandbreite sich diese Vergütung bewegen wird. Ich bitte die Regierung, sich hierzu zu äussern, denn diese Bestimmungen werden massgeblichen Einfluss auf die weitere Entwicklung in diesem Bereich haben. Besten Dank.Abg. Gerold Büchel
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Abgeordnete. Es freut mich zu hören, dass doch die Mehrheit die grundsätzliche Stossrichtung der Regierung unterstützt. Ich möchte aber auch die Chance nutzen, das auch ein wenig kritischer zu beleuchten, was hier geschaffen wurde.
Beginnend möchte ich dem Wirtschaftsminister für eine weitere Sparmassnahme danken. Im selben Zuge möchte ich den Appell an die Gesamtregierung richten, für die kommenden Landtagssitzungen auch den Sparmassnahmen in anderen Bereichen mehr Beachtung zu schenken.
Zum Inhalt der Vorlage: Nach der Schaffung des Energieeffizienzgesetzes wurde von verschiedensten Seiten - auch wieder heute - und nicht zuletzt auch von unserem Regierungschef immer wieder von einem sehr erfolgreichen Gesetz gesprochen. Auch im vorliegenden Bericht und Antrag wird auf Seite 9 das so genannte «Kombimodell» als erfolgreich bezeichnet. Ich bin gegenüber erneuerbaren Energien und in diesem Kontext auch Subventionsmodellen, welche dieses Energiequellen unterstützen, grundsätzlich sehr positiv eingestellt, aber - und nun zum Aber - nur wenn diese vernünftig und mit Bedacht ausgestaltet sind. Beim heute gültigen Energieeffizienzgesetz vermisse ich dies.
Warum diese Behauptung? Nun, was soll die Aufgabe einer Subvention einer Förderung, wie sie hier zur Debatte steht, denn sein? Hier können durchaus unterschiedliche Ansichten vorherrschen. Ich habe hier eine klare Meinung: Die Subvention soll die Mehrkosten - und nur die Mehrkosten - einer an sich vernünftigen Energiequelle decken, auf keinen Fall aber die Wirtschaftlichkeit aufgrund von Steuergeldern signifikant über die Wirtschaftlichkeit anderer Energiequellen heben. Wenn nun Energiequellen, welche Leistungsgarantien von über 20 Jahren vorweisen, aufgrund von Staatsförderungen schon nach 6 bis 8 Jahren Gewinn abwerfen können oder in manchen Gemeinden sogar nach 3 bis 5 Jahren die Investition wieder eingespielt haben, dann spreche ich nicht mehr von einer erfolgreichen Subvention, sondern von einem unakzeptablen Missstand bei der Verwendung von Staatsgeldern. Dies als kleine Erklärung zu dem, warum ich das noch gültige Gesetz nicht als ein vernünftiges und mit Bedacht ausgearbeitetes Gesetz halte.
Wenn man den Erfolg einer Förderung, einer Subvention, allein daran bemisst, wie stark eine Förderung in Anspruch genommen wird, so vermag man dieses Energieeffizienzgesetz durchaus als Erfolg darzustellen. Die Schaffung einer Förderung, welche auch stark in Anspruch genommen wird, ist allerdings auch simpel in der Ausarbeitung und meines Erachtens keine grosse Leistung. Die Förderung wird hier einfach zu attraktiv ausgestaltet. Hier vielleicht ein Zwischenkommentar zu den Voten, die schon gehalten wurden: Am 24. April 2008 waren die Investitionen konstant. Das mag zwar stimmen, aber ich kann Ihnen das sagen, seit 1980 ist die Lernkurve dieser Technologie konstant. Jedes Jahr wurden die Kosten dieser Technologie gesenkt und nur weil es einen Angebotsengpass gab, waren diese Preise für ein paar wenige Jahre konstant. Das war absolut absehbar, was sich hier abgezeichnet hat. An dem Punkt eine Förderung ins Leben zu rufen, die eindeutig eine Überförderung darstellt, da kann sich jeder sein eigenes Bild darüber machen, was da vielleicht die Motivation dazu war. Der Technologie und einer an sich sehr vernünftigen Energiequelle hilft das allerdings meines Erachtens gar nicht.
Nun, die Regierung korrigiert mit dem vorliegenden Bericht und Antrag die klar ersichtliche Überforderung und beseitigt im selben Zug eine weitere Schwäche des heute geltenden Gesetzes. Unter anderem die Anpassungsfähigkeit einer Subvention an sich ändernde Rahmenbedingungen. Ich unterstütze diese Vorlage und auch den Antrag auf abschliessende Behandlung. Des Weiteren schätze ich die Bemühungen bezüglich der Optimierung der Vorgehensweise. So wurden vor allem im Vorfeld die notwendigen Vorkehrungen getroffen, um die Antragsflut in Grenzen zu halten. Nicht auszudenken, was passiert wäre, wenn man an der Vorgehensweise, wie beispielsweise bei der Subventionsstreichung der Elektroräder, festgehalten hätte. Hierzu nur das Stichwort «über 130 Anträge in 2 Tagen». Und hier vielleicht auch noch ein Kommentar zu den bereits gehaltenen Voten: Wenn man das als super findet, dass trotzdem noch 130 die Chance hatten, diese Förderung auszunutzen, stellen sich mir die Haare zu Berge. Hier werden Staatsgelder ausgegeben und kommen einzelnen Personen zugute. Die werden damit Geld verdienen und wir finden es auch noch toll. Das schadet einer an sich guten Technologie, dem Image der Technologie. Weil, was passiert? Man hat das Gefühl, diese Technologie ist zu teuer. Und das kann nicht im Sinne des Erfinders sein.
Als Schlussbemerkung seien mir noch ein paar generelle Bitten an die Regierung bei der Ausarbeitung künftiger Subventionen erlaubt. Ich bitte um ein stärkeres Augenmerk bezüglich der Verhältnismässigkeit bei der Ausgestaltung einer Förderung. Bitte künftig schon bei Inkrafttreten die mögliche Anpassungs- oder Aufhebungsfähigkeit möglichst so auszugestalten, dass Anstürme, wie sie in den letzten Monaten geschehen konnten, künftig minimal gehalten oder gar verhindert werden können. Bei Förderungen generell eine zeitliche Anpassung vorzusehen und diese auch zu kommunizieren, um den Bezügern eine gewisse Planbarkeit zu ermöglichen. Ein Beispiel hierbei das EEG-Gesetz von Deutschland, das schon einige Jahre vor dem 24. April 2008 eine jährliche Reduktion der Förderung von 5% vorgesehen hat. Das zum Stichwort «statische und konstante Investitionen und Förderungen». Andere Länder haben diese Erfahrung, die wir hier machen, schon 5 Jahre früher gemacht. Es wäre ein Einfaches gewesen, sich das im Ausland einmal anzusehen.
Ich danke dem Regierungschef-Stellvertreter, sofern der Landtag dies auch genehmigt, für die Behebung einer Überförderung und seinen Bemühungen, weitere Kosten einzusparen und schliesse mit dem Appell an die Gesamtregierung, auch weiter konkrete Sparmassnahmen hier ins Hohe Haus zu bringen. Danke.Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich komme auch nicht umhin, der Abg. Konzett Bargetze noch eine Replik auf ihre unglaubliche Aussage zu machen. Zuerst aber zur Kompetenzverschiebung von Landtag zu Regierung: Sie kennen meine Einstellung zu Corporate Governance und ich sehe das in Zeiten von Corporate Governance ähnlich wie Sie, aber das habe ich zum Glück nicht zu verantworten. Aber in diesem konkreten Fall sehe ich es eben anders. In diesem konkreten Fall befinden wir uns in einem volatilen Markt. Das hat mit Kompetenzverschiebung von Landtag zu Regierung in dem Sinn nichts zu tun, weil hier geht es unter Umständen kurzfristig um Staatsgelder. Hier muss kurzfristig reagiert werden können und deshalb unterstütze ich das Anliegen, dass diese Förderungen auf Verordnungsebene verschoben werden. Hier können wir nicht auf mühsame Gesetzesänderungen warten, wenn sich der Markt relativ rasch verändert.
Dann, wenn wir schon beim Geld sind: Ich kann hier den Abg. Büchel nur unterstützen. Ich finde es unglaublich, wenn es Sie noch freut, wenn der Staat das Geld zum offenen Fenster hinauswirft. Das ist sehr bemerkenswert.
Dann Ihr Umweltgedanken in Ehren. Ich bin grundsätzlich bei Umweltsachen auch dabei, aber sie machen eben nur dann Sinn, wenn das im Gesamtkontext auch noch stimmt. Und das stimmt bei einer solchen masslosen Überförderung mit Sicherheit nicht mehr.
Generell zum Förderprogramm: Meiner Meinung nach sind vor allem aus volkswirtschaftlicher Sicht solche Fördermodelle nur vertretbar, wenn der Nutzen höher ist als die Kosten. Und bei einer solchen Überförderung ist das nicht mehr gegeben, volkswirtschaftlich ein völliger Unsinn. Ein Förderprogramm, wie im Energieeffizienzgesetz 2008 beschlossen unter dem damaligen Wirtschaftsminister, welches von CHF 850'000 innerhalb von nur gut zwei Jahren auf CHF 8 Mio. pro Jahr ansteigt, ich weiss nicht, ob man da von Erfolg sprechen kann. Wenn nur die Summe der Förderung und die Anzahl der montierten Anlagen den Erfolg einer solchen Förderung ausmachen, dann finde ich das noch einmal, vor allem aus volkswirtschaftlicher Sicht, sehr bedenklich.
In diesem Fall, wie auch auf Seite 9 zitiert, bin ich da nicht ganz gleicher Meinung, dass dieses «Kombimodell», so, wie es jetzt ausgestaltet war, wirklich erfolgreich war. Ich glaube, dass es in der zukünftigen Ausstattung, wie es von der Regierung vorgesehen ist, durchaus erfolgreich sein kann. Aber bis jetzt war es das meiner Ansicht nach nicht, ausser man sieht wirklich nur die Förderbeiträge und die Anzahl montierter Anlagen, die, wie auch ausgeführt wurde, zum Teil wirklich an bedenklichen Orten platziert waren, nur um Förderbeiträge zu kassieren. Also das kann es ja nicht sein.
Ich möchte auch hier an die Regierung plädieren, zukünftig ähnliche Modelle kritisch zu betrachten. Denn ich denke, der sinnvolle Einsatz sollte im Vordergrund stehen und der resultierende Nutzen beim Einsatz einer solchen Technologie sollte belohnt werden und nicht einfach die Anschaffung. Ich stehe solchen Anschaffungsförderungen sowieso etwas kritisch gegenüber. Aber ich kann die Vorlage absolut unterstützen. Ich möchte hier der Regierung auch ein Kompliment aussprechen, dass sie bezüglich Verordnungsanpassung doch schnell reagiert hat, obwohl die Reaktionen auch dementsprechend waren, aber das war meiner Meinung nach das Optimum, das die Regierung hier herausholen konnte. Ich finde die Reaktion sehr gut. Ich finde es auch gut, dass man vorsieht, die Einspeisevergütungen nach Abänderung des Gesetzes wieder zu erhöhen. Ich plädiere für Eintreten und auch auf abschliessende Behandlung. Danke.Stv. Abg. Helen Konzett Bargetze
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. An meine beiden Vorredner: Ich verstehe Ihre Einwürfe nicht. Vielleicht haben Sie mir auch nicht ganz genau zugehört. Ich habe gesagt, die Begründung der Regierung ist für mich nachvollziehbar und ich befürworte auch ein Eintreten auf die Vorlage. Ich habe mich aber sehr daran gestört, dass die Regierung handstreichartig diese Förderbeiträge gekürzt hat. Das hätte man auch ein bisschen mit einer längeren Frist machen können. Logische Konsequenz, dass sich viele Hausbauer oder -sanierer dann noch schnell dazu entschlossen haben, einen Antrag einzureichen. Ich möchte mich auch dagegen verwehren, dass hier im Landtag rationell und klimafreundlich denkende Hausbauer und -sanierer so hingestellt werden, wie wenn sie den Staat ausnützen würden. Immerhin hat das Gesetz, als es eingeführt wurde, im Landtag Zustimmung gefunden. Sie haben das mitgetragen. Ihre Versuche, den Vorschlag der Regierung hier zu würdigen in Ehren, aber ja, ich denke, ich habe meine Kritik gut begründet. Ich frage mich auch: Was passiert, wenn zum Beispiel die thermischen Kollektoren schlagartig billiger werden? Im Gesetz steht nach wie vor CHF 350 pro Quadratmeter Förderung - ohne Wenn und Aber. Ich denke, müssen wir dann auch wieder die Notbremse ziehen oder wie sieht es dann aus? Mir scheint, da sind noch einige Fragen offen. Ich verstehe deshalb Ihre Einwürfe leider nicht.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Ich finde die Vorlage der Abänderung des Energieeffizienzgesetzes sinnvoll, begründet und vernünftig aufgesetzt. Die zukünftige Ausstattung der Förderbeiträge und Massnahmen bilden dennoch einen Anreiz und sind in diesem Sinne so zu begrüssen. Ich finde dies auch eine verantwortungsvolle Ausgestaltung, die die Regierung hier vorgenommen hat. Im Gegensatz zu den E-Bike-Reduktionsmassnahmen ist hier der vernünftige Weg gewählt worden. Wir haben dort gesehen, dass, wenn eine Null-Lösung von Anreizen angestrebt wird, es eben diese Torschlusspanik gibt, dass letztlich sehr viele noch zu dieser Subvention greifen. Also von «Handstreichartigkeit» sehe ich hier gar nichts. Im Gegenteil, ich finde dies eine vernünftige und gut kommunizierte Vorgangsweise. Die Anreize bestehen dennoch und das ist vom Umweltgedanken her sehr wichtig.
Dennoch habe ich eine kurze Frage an die Regierung bezüglich der Verordnung: Dort werden unter anderem bei der Wärmedämmung oder bei den unbeheizten Räumlichkeiten die Subventionen bzw. die Förderbeiträge geregelt. Sie sind bei der Wärmedämmung bei einem Quadratmeterpreis von CHF 250 auf CHF 70 reduziert worden, bei den unbeheizten Räumen von CHF 85 auf CHF 45. Hier stellt sich die Frage, ob sich die Regierung auch überlegt hat, ob eine gestaffelte Vorgangsweise vorgenommen hätte werden können oder ob nur dieser Weg begangen werden konnte.
Dennoch finde ich auch eine abschliessende Behandlung heute sinnvoll und werde diese auch unterstützen.Abg. Gerold Büchel
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. An die Adresse der Frau Abg. Konzett Bargetze: Ich gebe Ihnen da Recht. Verstehen Sie das nicht als Vorwurf an Ihre Adresse. Es wäre wünschenswert, wenn man eine vernünftige Vorlaufzeit bei Änderungen von Förderungen geben könnte. Da bin ich voll mit Ihnen. Das ist übrigens auch der Grund, wieso ich die Regierung bitte, künftig zu versuchen, zeitliche Anpassungen vorzusehen und auch zu kommunizieren, damit sich die Leute darauf einstellen können. Nur das Problem hier ist: Als man dieses Gesetz ins Leben gerufen hat, hatte man dem kein Augenmerk geschenkt, nicht mal ansatzhalber. Und meines Erachtens war das absehbar. Und jetzt hat man natürlich das Problem, dass es eine sehr attraktive Förderung ist. Und was passiert, wenn man solche Förderungen kürzt? Dann versucht man halt noch, diese Förderung möglichst zu nutzen und da mache ich keinem einzigen Bürger irgendeinen Vorwurf. Da habe ich vollstes Verständnis. Das sollen die auch tun. Das haben die auch getan. Das ist ihr gutes Recht. Den Vorwurf mache ich an uns, an den Gesetzgeber, der sich das nicht vorab überlegt, wie er so was machen soll. Das ist in Ordnung. Die Leute sollen diese Förderung holen, sollen diese Zeit nutzen. Und es wäre wünschenswert, wenn sie auch vernünftig Zeit kriegen, um das zu tun. Nur in der Ausgangslage gab es meines Erachtens keinen anderen Weg mehr als wie das möglichst kurz zu halten. Weil die Konsequenz, wenn man da zwei Monate Zeit gegeben hätte, die wäre meines Erachtens finanziell noch eine ganz andere gewesen. Und das wurde früher verbrochen. Jetzt hat man nur noch aus der Situation das Beste gemacht und da nochmals einen Dank an die Regierung, hier möglichst einen konstruktiven Weg zu finden. Danke.Stv. Abg. Dominik Oehri
Die Erfolglosigkeit der Fotovoltaikförderung sehe ich nicht ganz so. Wenn man anschaut, bis zum Zeitpunkt des Jahres 2007 oder 2008 war praktisch die Fotovoltaik inexistent in unserem Land. Das Bewusstsein war nicht gegeben bei der Bevölkerung. Ich gebe Ihnen Recht, dass es seit der Einführung der Technik kontinuierlich Preissenkungen in der Fotovoltaik gegeben hat. Aber dieser rasche Zerfall der letzten Jahre war nicht absehbar. Dass der Markt so schnell zerfällt, war nicht absehbar. Somit wurde mit Sicherheit ein Bewusstsein geschaffen, die Technik der Fotovoltaik ins Bewusstsein der Bürger Liechtensteins zu rufen. Dass es jetzt Anpassungen braucht, da bin ich völlig Ihrer Meinung und es ist auch wichtig, diesem dynamischen Markt entgegenzutreten. Im Gegensatz dazu muss ich auch entgegen: Alle anderen Techniken wie Haustechnikanlagen, Gebäudehülle und thermische Anlagen sind nicht von diesem Preiszerfall betroffen. Und somit war ein solcher Preiszerfall nicht absehbar. Abg. Gerold Büchel
Herr Abg. Oehri, zu einem gewissen Punkt mag ich das verstehen. Es wurde nicht die Meinung vertreten, dass diese Preise so stark fallen werden. Also im Faktor 2, so weit mag ich Ihnen folgen. Nur vielleicht zwei Punkte, um das ein wenig in ein anderes Licht zu rücken: Es ist richtig, vor 2008 hatte dieses Land keine vernünftige Förderung zu diesem Punkt. Es stellt sich schon die Frage, wieso es so lange gedauert hat. So weit bin ich mit Ihnen auch noch einig. Im benachbarten Ausland wurde das Jahre früher schon mit vergleichbaren Fördersystemen durchaus mit entsprechender Erfahrung auch praktiziert. Als man aber im 2008 diese Förderung ins Leben gerufen hat, hat man die Fördersummen am oberen Ende, um das gelinde auszudrücken, platziert. Und das auf den Standort hier, wenn man da auch wieder ins benachbarte Ausland gesehen hätte, hätte man ein Indiz dafür kriegen können, wo die Preise da schon waren. Und dass sie sich über die nächsten 5, 10 Jahre überhaupt nicht verändern, das ist meines Erachtens ein wenig eine blauäugige Betrachtungsweise gewesen. Meines Erachtens hätte man die Annahme ruhig treffen können, dass diese Preise herunterkommen werden. Und um auch da nochmals auf das deutsche Energieeffizienzgesetz oder erneuerbare Energiegesetz, wie es da heisst, zu sprechen zu kommen: Das wurde einige Jahre vor unserem Gesetz in Kraft gesetzt und da wurden 5% als jährliche Reduktion der Förderungen vorgesehen, und zwar als Ansporn an die Wirtschaft, um die Preise und den Druck zu reduzieren, und meines Erachtens auch, um diesen Gap zu schliessen zwischen den Leuten, die im 1. Jahr der Förderung eine solche Anlage beziehen zu den Leuten, die im 10. Jahr eine solche Förderung zu besseren Konditionen bei den eingekauften Modulen beziehen. Und es gibt auch andere Länder, die hier gute Erfahrungen gehabt haben. Ich denke einfach, man hat sich das schon richtig angesehen, aber man hat sehr bewusst eine sehr komfortable Förderung gewählt. Und ich bin nicht überrascht über die heutige Situation. Danke.Stv. Abg. Helen Konzett Bargetze
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte dem Abg. Gerold Büchel dafür danken, dass er nochmals zu meiner Replik Stellung genommen hat und jetzt sind wir schon fast beieinander mit unseren Meinungen. Besten Dank. Zudem möchte ich noch an den stellv. Regierungschef Martin Meyer sagen, dass sich mein Verständnisproblem zur Formulierung mit den höchstens CHF 1'500-Förderbeiträgen in Art. 13 mittlerweile geklärt hat. Ich ziehe deshalb meine Frage zurück. Danke.Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident. Ich glaube, die Fragen sind jetzt geklärt. Ich wollte da auch noch kurz darauf eingehen, weil ich falsch verstanden wurde. Also ich habe überhaupt nicht gemeint, dass ich irgendwas verurteile, wenn auch Förderungen bestehen und Gesetze gegeben sind, dann ist das auch legitim, wenn man das nutzt. Also da verurteile ich überhaupt nicht jene Personen, die das für sich genutzt haben. Das, was der Gesetzgeber beschlossen hat und damals von der Regierung vorgeschlagen wurde, war aber einfach nicht richtig. Das war meine Intention für meine Ausführungen.
Und zum Abg. Oehri: Sie sagen schon, vielleicht war es nicht absehbar, dass es so schnell geht. Das kann sein. Sie sind da Fachmann, was die technischen Sachen anbetrifft. Aber man muss damit rechnen, und zwar aus einem einzigen Grund: Fotovoltaik war relativ neu. Und Produktinnovationen haben immer denselben Mechanismus, sofern sie erfolgreich sind. Produktinnovationen sind am Anfang immer teuer und werden dann aber auch relativ schnell viel billiger. Das ist ein unternehmerisches Grundgesetz. Das ist praktisch immer so, sofern das Produkt erfolgreich ist. Und davon musste man ja bei der Fotovoltaik ausgehen. Und wenn man diese Mechanismen eben kennt, darf man das nicht fix so ins Gesetz schreiben. Das darf man einfach nicht. Das ist sträflich. Und dann passiert genau das, was jetzt passiert ist. Und wenn, dann hätte man das so machen müssen wie es eben auch Deutschland hat, dass man fixiert hätte eine jährliche Reduktion um einen bestimmten Prozentsatz. Dann kann man nämlich solche Mechanismen des Marktes irgendwo ein wenig kompensieren. Das ist dazu noch aus wirtschaftlicher Sicht zu sagen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Stv. Abg. Dominik Oehri
Ich gebe Ihnen völlig Recht, dass man bei neuen Technologien eine Preisreduktion erwarten kann. Das wurde sicher auch mit in Betracht gezogen. Und ich stehe auch hinter dem dynamischen Konzept, das man jetzt einführen wird. Aber um das Bewusstsein im Fürstentum Liechtenstein zu stärken, war es aus damaliger Sicht richtig, den gewählten Weg zu gehen. Dass es nun Anpassungen benötigt, ist mit Sicherheit unbestritten und das finde ich auch völlig richtig.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wenn es dazu keine weiteren Wortmeldungen gibt, gebe ich das Wort dem Herrn Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer.Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich bedanke mich einleitend, dass für Sie Eintreten auf diese Gesetzesvorlage unbestritten erscheint und dass Sie auch die Notwendigkeit für diese Gesetzesänderung begrüssen.
Ganz kurz ein Blick zurück: Der Abg. Dominik Oehri hat das auch ausgeführt. In den Jahren 1997 bis ins Jahr 2007 hat das Land durchschnittlich CHF 850'000 Fördervolumen pro Jahr gesprochen. Dieser Beitrag ist seit Inkrafttreten des neuen Energieeffizienzgesetzes in den Jahren 2008/2009 im Durchschnitt auf CHF 8,3 Mio. pro Jahr angestiegen. Sie haben das in den Voten ja auch entsprechend gewürdigt. Grund hierfür war vor allem der Boom im Bereich der Fotovoltaikanlagen und der Gebäudesanierungen.
Aus Sicht der Regierung erscheint heute eine Korrektur angezeigt. Sie haben in Ihrer Debatte auch erwähnt, dass die Preise in den letzten beiden Jahren gesunken sind. Und das ist auch der Grund, warum die Regierung die heutige Gesetzesvorlage zur Behandlung vorschlägt. Eine Anpassung ist aber auch aus finanzpolitischer Sicht notwendig. Es geht darum, den laufenden Aufwand im Staatshaushalt zu stabilisieren. Es hat aber auch sehr stark eine energiepolitische Komponente. Ich gehe mit Ihnen absolut einig, dass der Staat, das Land, die Bestrebungen, in alternative Energien zu investieren, dass der Staat das unterstützen soll und das er dies fördern soll. Aber geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, eine Überförderung kann nicht Ziel auch einer ausgewogenen Energiepolitik sein. Aufgrund des Preiszerfalls in den letzten Monaten bzw. in den letzten zwei Jahren haben wir heute die Situation, dass die Förderung das zu tätigende Investitionsvolumen übersteigt, das heisst, die Antragsteller verdienen heute Geld und kassieren dann auch noch eine staatliche Unterstützung für ihre Investition. Heute ist es sogar schon so, dass man Geld verdient, bevor die Installation auf ihrem Hausdach erfolgt ist. Das geht auf Kosten der Allgemeinheit. Das ist sozial nicht gerecht. Das führt zu steigenden Energiepreisen.
Der zweite Punkt, den wir feststellen, ist folgender: Wir haben heute zahlreiche schlecht ausgerichtete Anlagen. Und auch das kann nicht Ziel einer umfassenden Energieförderung sein. Wir brauchen heute energieeffiziente Anlagen, die auch am richtigen Ort bzw. an der richtigen Stelle hier im Land platziert sind. Und aus diesem Grund muss ich Ihnen sagen: Wir müssen mit dem Energieeffizienzgesetz eine Förderung so ermöglichen, dass sie einer ausgewogenen Energie- und Umweltpolitik entspricht, aber wir müssen Überförderungen vermeiden.
Die Regierung hat in ihrem Bericht ja auch ausgeführt, dass am bewährten Kombinationsmodell nicht gerüttelt wird. Daran wird festgehalten, das heisst, sowohl die Anbieter wie auch die Subventionsnehmer können sich auch künftig darauf verlassen, dass sie einerseits einen Betrag als Investitionskostenbeitrag zugesprochen erhalten und andererseits eine Einspeisevergütung erhalten werden.
Nun stellt sich natürlich die Frage: Wie hoch wird der künftige Beitrag sein? Das ist auch eine Frage, die unter anderem der Abg. Gebhard Negele angesprochen hat. Ich kann Ihnen heute Folgendes ausführen: Im Moment beträgt die Förderung des Landes CHF 2'500 pro KW installierter Leistung. Die Gemeinden verdoppeln diesen Betrag. Und mit einer Einspeisevergütung von heute geltend 0,15 Rappen pro KW/h über 10 Jahre, was einen zusätzlichen Beitrag von CHF 1'500 ergibt, erhalten Sie heute eine Gesamtförderung von CHF 6'500. Früher, als die Einspeisevergütung noch bei 45 Rappen war, war dann die Gesamtförderung CHF 9'500. Wenn man überlegt, dass so eine Anlage pro KW installierter Leistung ungefähr CHF 7'000 kostet, dann werden wir entweder den Investitionskostenbeitrag entsprechend festsetzen oder die Einspeisevergütung entsprechend festsetzen, sodass eben diese CHF 7'000 oder CHF 7'500, je nachdem, welchen Anlagentyp Sie nehmen, auch umwelt- bzw. marktgerecht abgegolten werden können.
Was wir mit einer Flexibilisierung anstreben ist klar. Wir möchten situativ und adäquat auf Marktveränderungen reagieren können. Wenn die Preise weiterhin fallen werden, dann sind wir angehalten, die Investitionskostenbeiträge entsprechend zu senken oder die Einspeisevergütung so festzulegen, dass es dann wirklich dem wahren Marktwert entspricht. Hier werden wir nach erfolgter Gesetzesänderung die Situation genau analysieren. Wir werden uns ansehen, was solche Module und solche Anlagen heute am Markt kosten. Und ausgehend von diesen Berechnungen werden wir bei den Investitionskostenbeiträgen und bei der Einspeisevergütung die entsprechenden Beträge festsetzen.
Der Abg. Dominik Oehri hat verschiedene Anregungen betreffend Förderungskonzepte gemacht. Er hat unter anderem davon gesprochen, dass vermehrt in Grossanlagen anstatt in Kleinanlagen investiert werden soll oder hat auch auf das Beispiel in Vorarlberg aufmerksam gemacht, wo die Wohnbauförderung mit dem so genannten Öko-Punkte-System gekoppelt wird. Diese Vorschläge finde ich sehr sinnvoll, und wir werden das im Rahmen der Verordnungsanpassung überprüfen. Ich werde das in der Energiekommission auch zur Sprache bringen. Diese Vorschläge erscheinen mir durchaus prüfenswert.
Über die Höhe der Einspeisevergütung habe ich bereits Ausführungen gemacht.
Nun noch ein anderes Thema, das ich ansprechen möchte, ist das Thema der geplanten Gesetzesänderung und damit verbunden mit der Ankündigung. Frau Abg. Helen Konzett Bargetze, eine Replik kann ich mir schon nicht verkneifen. Sie werfen hier der Regierung handstreichartige Kürzungen vor. Stellen Sie sich vor, was losgewesen wäre - Sie haben die Erfahrungen gemacht - was Subventionskürzungen bei den E-Bikes und bei den E-Scootern bedeutet, wenn die Regierung die heute vorliegende Gesetzesänderung über Monate hinweg angekündigt hätte. Das hätte dazu geführt, dass wir nicht nur 131 Anträge mit einer zugesprochenen Fördersumme von CHF 5,2 Mio. zu bewältigen hätten, sondern diese Zahl wäre noch massiv angestiegen. Und diesbezüglich muss ich Ihnen in aller Klarheit sagen: Hier hat die Regierung auch eine finanzpolitische Verantwortung wahrzunehmen. Es geht hier darum, eine Überförderung einzudämmen. Ich habe das vorhin ausgeführt. Wir sind für eine sinnvolle Förderung. Diese Förderung muss aber so ausgestaltet sein, dass es die marktgerechten Preise widerspiegelt und nicht, dass mit Hilfe eines solchen Subventionsinstruments auch noch zusätzlich Geld verdient wird. Der nächste Schritt wäre nämlich auch klar: Wenn Sie diese Überförderung nicht abschaffen würden, müsste das wahrscheinlich künftig irgendwann einmal auch auf der Steuererklärung als Zusatzeinnahmen oder Zusatzeinkommen deklariert werden. Und darum war es natürlich Ziel der Regierung, die Zeit zwischen der Ankündigung der Gesetzesanpassung bzw. zwischen dem Inkrafttreten der Verordnung, diese Zeitspanne möglichst knapp zu halten, dass eben möglichst wenig solcher Anträge bei der entsprechenden Fachstelle eingehen. Die Regierung steht hier in einem Spannungsfeld. Sie hat einerseits eine Informationspflicht. Sie muss solche Ankündigungen vornehmen, zum anderen hat sie aber auch eine finanzpolitische Verantwortung, die sie wahrnehmen muss. Und mit diesem Vorgehen haben wir das auch wahrgenommen.
Der Abg. Johannes Kaiser hat noch eine Frage gestellt betreffend die Verordnungsänderungen hinsichtlich der Absenkung der Fensterbeiträge und die Kompensation mit der Aussenwand. Diesbezüglich kann ich Ihnen folgende Begründung abgeben, die auch in der Energiekommission entsprechend diskutiert worden ist: Es ist so, dass Fenster gerne erneuert werden. Die Aussenwände werden aber weniger gerne energetisch saniert und bei den Fenstern gibt es grosse Mitnahmeeffekte. Die Energiefachstelle hat die Erfahrung gemacht, dass viele Fenster auch ohne Fördermittel saniert werden. Zudem haben wir festgestellt, dass die Beiträge für Fenster mit CHF 250 pro Quadratmeter sehr hoch angesetzt sind und die Beiträge für Aussenwände mit CHF 70 pro Quadratmeter nicht tief, aber oft doch nicht attraktiv genug, um auch gleich die Aussenwand mitzusanieren. Und darum hat sich die Regierung dafür entschieden, eine identische Förderhöhe für Fenster und Aussenwände vorzuschlagen bzw. das in einer Verordnung auch umzusetzen. Denn dadurch kann auch die Bemessung der Beiträge vereinfacht werden.
Und dann ist auch das Faktum festzustellen, dass durch die Gleichsetzung der Beiträge ein vermehrtes Interesse entstehen wird, die gesamte Hülle und nicht nur die Fenster zu sanieren. Und diejenigen, welche ja trotzdem nur die Fenster sanieren, erhalten zwar weniger, aber diejenigen, welche Fenster und Aussenwände sanieren, erhalten etwa gleich viel. Und dadurch haben wir insgesamt einen besseren Förderungseffekt.
Von den finanziellen Auswirkungen her ist zu sagen, dass die Regierung mit dieser beschlossenen Verordnungsänderung CHF 650'000 jährlich im Laufenden Aufwand einsparen kann, ohne dass dadurch der Fördereffekt verloren gehen wird.
Abschliessend möchte ich festhalten, dass es der Regierung nicht darum geht, das Förderregime in Frage zu stellen. Ich habe das ausgeführt. Wir werden am bewährten Kombimodell festhalten, aber wir müssen das ganze Modell flexibilisieren. Die Regierung muss die Kompetenz erhalten, um situativ auf den Markt reagieren zu können. Und das geht nur, wenn die Regierung auch eine entsprechende Verordnungskompetenz hat. Es ist auch so, dass der Maximalbetrag weiterhin im Gesetz bestehen bleibt. Die Regierung schlägt vor, in Art. 13 Abs. 1 einen Förderbeitrag von höchstens CHF 1'500 pro KW installierter Gleichstromsleistung zu fixieren, das heisst, dass die Rechtssicherheit weiterhin gegeben ist, dass maximal diese Beträge gesprochen werden können und dass dem Legalitätsprinzip damit auch Genüge getan ist.
Sie haben in der Diskussion auch noch die Frage gestellt, bis wann mit einem neuen Regime gerechnet werden kann. Hierzu kann ich Ihnen ausführen, dass das auch von Ihrer Behandlung dieser Gesetzesvorlage abhängt. Die Regierung schlägt Ihnen vor, sollten alle Fragen beantwortet sein, diese Gesetzesvorlage abschliessend zu behandeln. Das hätte dann den Effekt, dass wir nach Ablauf der Referendumsfrist die Verordnung entsprechend anpassen könnten und das Regime dann möglichst rasch wieder marktgerecht ausgestalten könnten. Wenn Sie eine 2./3. Lesung in einer der nächsten Sitzungen wünschen, dann verschiebt sich der gesamte Prozess nach hinten und logischerweise bleibt dann die bestehende Verordnungsregelung so, wie sie heute ist, nämlich bei einer Einspeisevergütung von 15 Rappen pro KW installierter Gleichstromleistung. Besten Dank.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für diese Ausführungen.Stv. Abg. Helen Konzett Bargetze
Besten Dank für das Wort. Nur noch ganz kurz: Ich möchte der Regierung für ihre Ausführungen und ihre Stellungnahme danken. Ich sehe die Problematik und das Spannungsfeld, in dem sich die Regierung bewegt und auch die Notwendigkeit, den Mechanismus für die Förderung zu flexibilisieren. Gefreut hat mich die Aussage, dass die Regierung weiterhin am Kombimodell festhalten möchte. Ich bitte einfach darum, dass die Regierung die Öffentlichkeit gut über diese Änderungen informiert, dass die Leute genug Zeit haben, bei ihrem Hausbau vorausschauend zu planen und auch in etwa wissen, in welcher Höhe sich dann die Förderungsmassnahmen bewegen.
Ich habe gehört, dass in den Gemeinden zum Teil sehr lange auf die Auszahlungen gewartet werden muss. Zum Beispiel wird jetzt bis zu zwei Jahren damit zugewartet und ich bitte die Regierung, dies auch in ihre Überlegungen, wenn sie die Höhe des Beitrages festsetzt, mit einzubeziehen. Danke.Stv. Abg. Dominik Oehri
Ich kann den Antrag von Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer nur unterstützen, diese Vorlage heute abschliessend zu behandeln, da es zwingend notwendig ist, die Förderungen anzupassen und dies so schnell wie möglich zu realisieren.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gibt und Eintreten unbestritten ist, können wir mit der 1. Lesung beginnen.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 13 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 13 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich habe eine legistische Anmerkung zu machen: Die Sachüberschrift «Fotovoltaikanlagen» kann ersatzlos gestrichen werden. Sie steht bereits im bestehenden Gesetz so drin.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für diese Erläuterung. Dann können wir weiterlesen. II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
III. steht zur Diskussion.
Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Im Sinne und im Lichte der heutigen Debatte, dass dieses Gesetz möglichst schnell in Kraft treten soll, schlägt die Regierung folgendes Inkrafttreten vor: «Dieses Gesetz tritt am Tage der Kundmachung in Kraft». Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für diese Präzisierung. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, haben wir das Gesetz über die Abänderung des Energieeffizienzgesetzes in 1. Lesung beraten.
Die Regierung beantragt nun eine abschliessende Behandlung der Gesetzesvorlage. Ich lasse darüber abstimmen: Wer mit einer abschliessenden Behandlung der Gesetzesvorlage einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Antrag mit 22 Stimmen bei 25 Anwesenden stattgegeben und wir können die 2. Lesung jetzt durchführen. Ich schlage vor, diese per Artikelaufruf vorzunehmen, wenn kein Widerstand aus dem Plenum kommt.
Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich, mit der 2. Lesung mittels Artikelaufruf zu beginnen. Art. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 25 Stimmen bei 25 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 13 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 13 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 25 Stimmen bei 25 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 25 Stimmen bei 25 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt.
Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Energieeffizienzgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag mit 24 Stimmen bei 25 Anwesenden die Zustimmung erteilt und die Gesetzesvorlage abschliessend behandelt.
Gleichzeitig haben wir alle Traktanden des April-Landtags 2010 bearbeitet. -ooOoo-