Rahmenvertrag zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zusammenarbeit im Bereich des Visumverfahrens, der Einreise und des Aufenthalts sowie über die polizeiliche Zusammenarbeit im Grenzraum vom 3. Dezember 2008 (Nr. 36/2009)
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen nun zu einem weiteren Traktandum, und zwar zu Traktandum 19: Bericht und Antrag betreffend den Rahmenvertrag zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zusammenarbeit im Bereich des Visumverfahrens, der Einreise und des Aufenthalts sowie über die polizeiliche Zusammenarbeit im Grenzraum vom 3. Dezember 2008.
Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 36/2009 und steht zur Diskussion. Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Meine Damen und Herren. Der vorliegende Rahmenvertrag zwischen der Schweiz und Liechtenstein soll alle im Ausländerbereich liegenden Themen unter Berücksichtigung der Assoziierung zu Schengen regeln. Die Schweiz ist im vergangenen Jahr «Schengen» und «Dublin» beigetreten. Seit drei Monaten sind die Abkommen vollständig in Kraft gesetzt. Auch Liechtenstein wartet auf den Zugang zu «Schengen» und «Dublin». Jedoch muss auch Liechtenstein ein Evaluationsverfahren durchlaufen, um die Schengentauglichkeit zu beweisen und eine operative Zusammenarbeit zu erreichen.
Der heute vorliegende Rahmenvertrag mit der Schweiz wird erst in Kraft treten, wenn die Inkraftsetzung des Schengen-Besitzstandes auch für Liechtenstein durch die EU erfolgt ist.
Trotz unerwarteter Verzögerungen zum Schengen-Beitritt gibt sich die Regierung im Bericht optimistisch und sieht die Inkraftsetzung sowie die operative Umsetzung der Assoziierungsprotokolle auf Ende dieses Jahres als möglich an. Ich bitte die Regierung bei dieser Gelegenheit um ein paar Ausführungen zu den erzielten Fortschritten und den Aussichten bezüglich dem Beitritt zu «Schengen» und «Dublin».
Wie im Bericht ausgeführt, bilden Liechtenstein und die Schweiz im fremdenpolizeilichen Bereich bisher einen territorialen Anwendungsbereich, ein gemeinsames Regelungsgebiet mit bilateralen Vereinbarungen und auf schweizerischer Rechtsgrundlage. Unter «Schengen» ändere sich dies insofern, als die beiden Länder in diesem Bereich als zwei souveräne Staaten gemeinsame Regeln anwenden.
Mit dem Rahmenvertrag werden alle im Ausländerbereich liegenden Themen zwischen der Schweiz und Liechtenstein geregelt. Dabei werden überholtes fremdenpolizeiliches Recht aus den 60er Jahren und diverse spätere Vereinbarungen ersetzt und zusammengeführt. Ebenfalls berücksichtigt werden die Bestimmungen des neuen Bundesgesetzes über die Ausländer in der Schweiz aus dem Jahre 2008 sowie das neue Ausländergesetz in Liechtenstein, welche ebenfalls eine Anpassung in der bilateralen Zusammenarbeit erforderten.
Mit dem Rahmenvertrag und den dazugehörenden drei Vereinbarungen zum Visumverfahren, zum Aufenthalt und zum Grenzraum, werden die rechtliche Grundlagen übersichtlicher und die Zusammenarbeit zwischen den beiden befreundeten Staaten wird erleichtert. Für die entgegenkommende Haltung der Schweiz, auf die Liechtenstein im fremdenpolizeilichen Bereich, aber auch in vielen anderen Bereichen, immer wieder angewiesen ist, gebührt unserem Nachbarn Anerkennung und Dank. Trotz der Aufgabe des gemeinsamen Regelungsgebietes im Bereich der Ausländer-Gesetzgebung, trotz des «Schengen»-Beitritts mittels je separater Abkommen und zu unterschiedlichen Zeitpunkten wird sich am Nahverhältnis und der engen Zusammenarbeit Schweiz-Liechtenstein nichts ändern – im Gegenteil. Der Rahmenvertrag ist ein Dokument der guten freundnachbarlichen Beziehungen und eine Willenserklärung, diese Beziehungen beizubehalten und zu stärken.
Der Rahmenvertrag wurde im Dezember letzten Jahres von Liechtenstein und der Schweiz unterzeichnet. Seither werden einzelne Bestimmungen betreffend die polizeiliche Zusammenarbeit im Grenzraum bereits vorläufig angewendet, was für die Schengen-Assoziierung der Schweiz notwendig wurde. Damit konnte eine rasche praktische Lösung gefunden werden.
Dem Rahmenvertrag zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zusammenarbeit im Bereich des Visumverfahrens, der Einreise und des Aufenthalts sowie über die polizeiliche Zusammenarbeit im Grenzraum vom 3. Dezember 2008 ist die Zustimmung zu erteilen. Der Zollvertrag bleibt davon unberührt. Danke.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Abgeordneten-Kolleginnen und -Kollegen. Ich habe eine Verständnisfrage zu Art. 9 über die grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung. Im Kommentar ist auf Seite 16 oben davon die Rede, dass mit Anwendung der so genannten flankierenden Massnahmen zusätzliche Hürden aufgebaut wurden. Ich möchte fragen: Um welche Art von Hürden handelt es sich dabei?
Und in diesem Zusammenhang in der Gesetzesvorlage Art. 9 Abs. 3 hinten im grünen Teil heisst es: «Liechtensteinische Dienstleistungserbringer sind in der Schweiz generell von den Höchstzahlen befreit». Ich möchte fragen: Um welche Höchstzahlen handelt es sich hierbei? Danke schön.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich probiere gerade zuerst die Fragen zu beantworten. Zum Art. 9 Abs. 3 - die Höchstzahlen: Liechtenstein ist in der Tat von diesen befreit, weil eben die Schweiz in den massgeblichen Bereichen, in den massgeblichen Sektoren, Kontingente festlegt. Das heisst, da dürfen nur von den verschiedenen Ländern gewisse Kontingente dann die grenzüberschreitenden Dienstleistungen machen. Und Liechtenstein ist aufgrund der Kleinheit, es sind ja nicht sehr viele, die hier ins Gewicht fallen, eben von solchen Kontingentslösungen befreit. Das ist also für Liechtenstein ein Vorteil.
Und die flankierenden Massnahmen sind schon seit längerem immer wieder ein Thema, gerade im Bereich des Gewerbes. Das weiss ich noch von meiner Tätigkeit beim Amt für Volkswirtschaft. Das ist so: Beispielsweise eine Hürde, die aufgebaut wurde, wenn eine Meldepflicht besteht, ab dem - ich glaube - 8. oder 9. Tag besteht ja eine Meldepflicht bei der grenzüberschreitenden Dienstleistung und die Schweiz hat dann eine Hürde eingebaut, dass diese Meldung mindestens acht Tage vorher zu erstatten ist. Und das ist eine administrative Hürde, die nicht sein muss. Das sind solche flankierenden Massnahmen. Und ich denke, in diesem grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr sollte man das möglichst entspannt angehen können. Und es geht dann darum, in den Verhandlungen auch diese flankierenden Massnahmen von Seiten der Schweiz abzubauen. Also nicht, dass dann Liechtenstein sagt, okay, wir bauen auch solche auf, sondern es ist das Ziel, dass man generell diese Massnahmen abbaut.
Und zum Stand Schengen: Das ist in der Tat so, dass diese Aussage auf Seite 8 des Bericht und Antrages bereits überholt ist. Die komplette operative Umsetzung und die Inkraftsetzung bis Ende 2009 wird nicht mehr möglich sein aufgrund der aktuellen Geschehnisse in Schweden. Sie wissen es. Die entsprechende Regierungsvorlage musste zurückgezogen werden, weil die Opposition eine Motion eingebracht hat bzw. zum Ausdruck gebracht hat, sie werde der Regierungsvorlage nicht zustimmen. Deshalb hat die Regierungspartei diese Vorlage zurückgezogen, weil eben gerade für diese Vorlage muss das Parlament mit einer, glaube ich, Dreiviertelmehrheit beschliessen und die Opposition hat alleine einen Drittel an Sitzen. Es wäre also ein aussichtsloses Unterfangen gewesen, diese Vorlage durchzubringen.
Das heisst nun, dass wir darauf hoffen und alles in die Wege leiten, dass das Schwedische Parlament, der Reichstag, im September das behandeln kann. Und durch diese Verzögerung vom Juni bis September wird sich auch der weitere Prozess für Liechtenstein verzögern. Wir haben das vor 10 Tagen in einer Arbeitsgruppe auch dementsprechend so behandelt. Und wir gehen jetzt davon aus bzw. ich hoffe, dass wir bis Juni nächsten Jahres den Beitritt unter Dach und Fach haben.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Erläuterungen. Damit hat die Regierung ihre Erklärungen abgeschlossen.
Gibt es weitere Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zum Antrag der Regierung und ich bitte, diesen Antrag zu verlesen.
Der Antrag der Regierung lautet wie folgt:
«Der Hohe Landtag wolle dem Rahmenvertrag zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zusammenarbeit im Bereich des Visumverfahrens, der Einreise und des Aufenthalts sowie über die polizeiliche Zusammenarbeit im Grenzraum vom 3. Dezember 2008 die Zustimmung erteilen».Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wer dem Antrag der Regierung die Zustimmung geben möchte, möge bitte jetzt seine Stimme abgeben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir mit 21 Ja-Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und Traktandum 19 abgeschlossen. -ooOoo-