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ABÄNDERUNG DES BANKENGESETZES (NR. 6/1998), 1. LESUNG
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir behandeln Traktandum 15, Abänderung des Bankengesetzes, Bericht und Antrag Nr. 6 aus 1998 der Regierung. Bericht und Antrag steht zur Diskussion.
Abg. Gebhard Hoch:
Ich habe kein gutes Gefühl in Bezug auf die vorliegende Abänderung des Bankengesetzes. Es ist keine Frage, wir müssen aufgrund des EU-Beitritts verschiedene EU-Bankenrichtlinien bzw. die daraus für uns relevanten Bestimmungen in unser Bankengesetz aufnehmen. Nun sind diese EU-Bestimmungen aber derart umfangreich und vielfach für uns völlig bedeutungslos, zudem in einer oft fast unverständlichen bürokratischen Sprache abgefasst, dass es für uns zunächst darum gehen müsste, die unbedingt umzusetzenden Bestimmungen herauszusuchen und in unser Bankengesetz in verständlicher, klarer Sprache zu integrieren. Die jetzt zu behandelnde Regierungsvorlage ist ein "Murx". Die Regierung konnte sich nicht dazu durchringen, ein komplett neues Bankengesetz zu entwerfen, das meines Erachtens die richtige Lösung gewesen wäre. Statt dessen ändert die Regierung das heutige Bankengesetz lediglich ab, indem Auszüge aus den jeweiligen EU-Richtlinien wörtlich in das Bankengesetz übernommen werden, so dass die Artikel des abgeänderten Bankengesetzes schon sprachlich nicht mehr zusammenpassen und vielfach die Logik in der Gliederung abgeht. Auch bin ich nicht überzeugt davon, ob alle zur Übernahme vorgesehenen EU-Bestimmungen zwingend übernommen werden müssen. Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Regierung auch hier im Zweifel mehr als unbedingt erforderlich an EU-Bestimmungen übernehmen will. Die Regierung will offensichtlich ja nicht riskieren, in der EU oder der ESA gerügt zu werden. Derweil würde es doch überhaupt nicht schaden, wenn wir uns strikte auf das Allernotwendigste beschränkten und auf ausdrückliches Verlangen von Brüssel nachbesserten.
Der erste Entwurf der Regierung war unbrauchbar und wurde von den Banken rundweg abgelehnt. Die Banken haben dann das Heft in die Hand genommen. Hauptsächlich aus Bankmitarbeitern bestehende Arbeitsgruppen haben den jetzt vorliegenden Kompromiss erarbeitet. Dass die Banken keine Erschwernisse für sich selbst aufgebaut haben, dürfte einleuchtend sein. Sie können mit der jetzt vorgeschlagenen Abänderung des Bankengesetzes leben. Begeisterung oder Überzeugung, ein für uns optimales Bankengesetz zu erhalten, herrscht in Bankenkreisen indessen nicht vor. Der Vorteil des abgeänderten Bankengesetzes liegt darin,
dass die gleichzeitig vollzogene Anlehnung an die schweizerische Bankengesetzgebung eine verbesserte Rechtssicherheit mit entsprechender Rechtssprechung bringen wird. Auf einzelne Schwächen und Unklarheiten der Vorlage werde ich im Laufe der 1. Lesung eingehen. Vorweg möchte ich folgende allgemeine Bemerkungen machen. Im Bericht wird immer wieder auf die in Bearbeitung stehende PGR-Revision verwiesen, wie im übrigen auch schon bei anderen Gesetzesvorlagen, die wir in letzter Zeit behandelten. Ich möchte die Regierung fragen, welche Bereiche des PGR geändert werden sollen und wann diese PGR-Revision in den Landtag kommt? Nachdem die bankengesetzlichen Rechnungslegungsvorschriften in direktem Zusammenhang mit den diesbezüglichen PGR-Vorschriften stehen, müssen die Änderungen des Bankengesetzes und des PGR zum gleichen Zeitpunkt erfolgen. Ansonsten die betreffenden Bestimmungen im Bankengesetz keinen Sinn machen.
Art. 7 Einlagensicherung und Anlegerschutz ist sicher ein Kernstück der Gesetzesänderung. Allerdings ist sich die Regierung selbst noch nicht im Klaren, ob die vorgeschlagene Lösung des Ausbaues des gesetzlichen Pfandrechtes genügt. Sie verspricht vertiefte Abklärung in diesem Punkt und im übrigen noch bei anderen bis zur 2./3. Lesung. Das ist natürlich ein völlig unbefriedigendes Vorgehen der Regierung. Spätestens bei der ersten Gesetzeslesung muss die Regierung wissen, was sie will. Die Regierung stellt lapidar fest, dass das Zustimmungserfordernis des Landtages für die Zulassung einer Bank etc. den Grundsätzen des EWR-Abkommens widerspreche und schafft daher dieses Mitspracherecht des Landtages ab. Ich möchte dies schon von der Regierung plausibel begründet haben. Würde das Zustimmungserfordernis des Landtages auch für liechtensteinische Bewerber gelten, bin ich mir nicht so sicher, ob ein solches Erfordernis EWR- oder GATT- widrig wäre. Es geht ja immer nur darum, Ausländer nicht gegenüber Inländern zu diskriminieren. Ohne weiteres möchte ich mir als Abgeordneter dieses Mitspracherecht nicht aus der Hand nehmen lassen. Für Wertpapierfirmen, die es bei uns gar nicht gibt und die im Gesetz ungenügend definiert sind, werden sechs lange Artikel aufgenommen, die wörtlich mit den sechs vorangehenden Artikeln über Banken und Finanzgesellschaften übereinstimmen. Da muss es doch im Interesse einer Straffung und Vereinfachung des Gesetzes eine bessere Lösung geben. In der vorliegenden Gesetzesänderung gibt es zuviele Verweise. Das neue Gesetz wird extrem schwierig zu lesen sein. Im Vergleich dazu erscheint das jetzt gültige Bankengesetz geradezu leicht lesbar und einfach zu handhaben.
Als höchst problematisch sehe ich die totale Öffnung auch für Banken aus dem Nicht-EWR. Natürlich hat die Regierung hier an die Schweizer Banken gedacht. Doch auch Banken aus den Bahamas, Hongkong und Liberia kommen aus dem Nicht-EWR. Die Bewilligung muss zumindest von der Regierung kommen und nicht nur von der Dienststelle für Bankenaufsicht, wie vorgesehen. Dass ausländische Behörden gemäss Regierungsvorschlag in Liechtenstein vor Ort überprüfen können sollen, ist ebenfalls höchst sensibel und problematisch. Darüber werden wir noch zu reden haben. Bei einer Vielzahl der neuen Aufgaben der Dienststelle für Bankenaufsicht bezweifle ich die Richtigkeit der Aussage der Regierung, dass
davon ausgegangen werden könne, der Erlass des Gesetzes über die Abänderung des Bankengesetzes werde weder Auswirkungen personeller noch finanzieller Natur nach sich ziehen. Weitere Ausführungen werde ich im Laufe der ersten Lesung machen.
Abg. Alois Beck:
Der Abg. Gebhard Hoch hat doch einige Punkte angesprochen. Ich kann mich deshalb in der Eintretensdebatte kurz halten. Beispielsweise der wichtige Hinweis auf die PGR-Revision. Die Regierung schreibt in ihrem Bericht, dass diese Revision derzeit ungewiss sei bezüglich des Fortkommens. Aber hier ist nötig, dass der Regierungschef die zukünftige Vorgangsweise darlegt. Das Einlagensicherungssystem wurde bereits erwähnt. Eine Frage noch an die Regierung. Sie schreibt an einer Stelle, dass einige Richtlinien noch als Pipeline Acquis vorhanden seien und die könnten allenfalls während der Lesungen noch in den Landtag eingebracht werden. Sind solche schon in Aussicht? Und welche sind das? Es werden zum Teil für unser Finanzsystem sensible Punkte angesprochen bzw. eine Abänderung in Vorschlag gebracht. Ein Punkt ist derjenige bezüglich der grenzüberschreitenden Amtshilfe. Hier gilt es dann bei der Lesung und Überarbeitung genau zu achten, dass das Spezialitätsprinzip eingehalten wird, wo es ja darum geht, dass eine Amtshilfe gemacht werden kann nicht bei Auskünften über Bankkunden, sondern über die Bank selber. Der Abg. Gebhard Hoch hat den Punkt betreffend Prüfung vor Ort angesprochen. Das wird sicher bei der Lesung auch noch zu Diskussionen Anlass geben. Hier gilt es doch, Handlungen ausländischer Behörden in unserem Land, wenn möglich, zu vermeiden.
Im Bericht heisst es an einer Stelle, dass die Bankenkommission vorgeschlagen hat, die Schaffung eines eigentlichen Wertpapierfirmengesetzes zu überprüfen. An anderer Stelle heisst es, dass die Regierung hierzu mit den interessierten Kreisen Gespräche führen wird. Ich möchte die Regierung fragen, inwieweit diese Gespräche bereits gediehen sind. Schliesslich, es wurde bereits angetönt, es ist kein einfaches Gesetz. Es ist ja üblich in diesem Hause, dass bei solchen komplexen Vorlagen es zweckdienlich ist, dass auch die Verordnung im Entwurf dann vorliegen sollte. Ich möchte die Regierung fragen, ob sie geplant hat, bis zur 2./3. Lesung die entsprechenden Verordnungen vorzulegen. Es gibt doch einige Punkte im Bericht, wo auf die Verordnung hingewiesen wird und es ist sicher dienlich für die Abgeordneten, dass man hier genaue Abgrenzungen vornehmen kann und überhaupt dann eine Vorstellung sich machen kann, betreffend der zu verordnenden Materie. Das wäre alles für die Eintretensdebatte. Ich möchte mich dann auch bei der ersten Lesung beim einen oder anderen Artikel nochmals melden mit Fragen oder Anregungen.
Abg. Ingrid Hassler:
Die beiden Vorredner, ausgesprochene Bankfachleute, haben einige wichtige Punkte angeführt. Sie haben auch nicht nur Gutes an der Vorlage gelassen. Das kann man nie, wenn man eine so weitreichende Revision vor sich hat. Allein die Umsetzung der neuen Richtlinien wie auch die vielen veränderten EWR-Richtlinien lassen tatsächlich auch für den Landtag eine sorgfältige Bearbeitung zu. Ich habe Vertrauen, dass die Arbeitsgruppen, die eingesetzt wurden, ihre Erfahrungen und auch ihre Zukunftsvorstellungen seitens der Banken eingebracht haben. Wenn man der Konzeption, wie sie auf Seite 15 des Berichtes angeführt ist folgt, mit den zwei Hauptzielsetzungen, optimal im internationalen Umfeld sich positionieren zu können und auch dem Schutz der Kunden und somit auch eine gewisse Stabilität unseres Finanzplatzes zu sichern, dann sind wir doch auch auf dem richtigen Weg. Die Revision trägt eben Rechnung der starken Verflechtung von Bereichen, die ich auch unter dem Begriff der Allfinanz subsumiere und vor allem eben dieser internationalen, zumindest auch unserem Bankenplatz betreffenden europäischen Expansion. Eine Öffnung braucht Kontrolle, das ist klar. Darum sprechen wir über ein erweitertes Gesetz.
Alle die Bereiche, die zu behandeln sind aufgrund der verschiedenen Ausrichtungen, wiederhole ich nicht. Besondere Sorgfalt ist schon erwähnt: Amtshilfe, Einlagen, Versicherung, Zulassung von Banken aus dem Nicht-EWR-Raum usw. Auch die Rechnungslegungspflichten aus dem PGR oder dessen Überarbeitung ist ein Bestandteil, wenn die Bankgesetzgebung eine zukunftsorientierte Lösung finden sollte. Und das muss ja unser Ziel sein. Ich habe, wie gesagt, Vertrauen, die Vorlage ist breit abgestützt. Und ich denke, wir sollten vor allem bei den einzelnen Punkten dieser sehr, sehr umfangreichen Gesetzesrevision einzeln darauf eingehen und dürfen dann von der Regierung eine Stellungnahme erwarten. Danke.
Regierungschef Mario Frick:
Eintreten ist offensichtlich nicht bestritten, wenngleich da und dort vorsichtig formuliert, die Begeisterung nicht neue Höhen erklimmt. Ich glaube, man darf zusammenfassen: Es ist eine wichtige Revision, eine Revision die stark in das Bankengesetz eingreift, in dem verschiedenste Verpflichtungen aus dem EWR umgesetzt werden müssen. Verpflichtungen übrigens, die auf uns in ähnlicher Form auch sonst zugekommen wären. Ich glaube, wir machen "banking" nicht für Liechtenstein allein, sondern international orientiert. Und wenn wir da bestehen wollen, sollten wir vielleicht auch internationale Standards haben. Ich glaube, das ist nicht bestritten.
Ich darf zuerst einmal meinen herzlichen Dank aussprechen all denjenigen, die diese Vorlage vorbereitet haben. Es ist eine sehr technische Vorlage und wer die dicke, grüne Beilage, nämlich die EWR-Richtlinien anschaut, und sich vielleicht einmal etwas in diese Sprache hineinliest, die weitab von Schiller und Goethe ist,
der kann erkennen, dass da Grosses geleistet wurde und dass es schwierig war, dies vernünftig umzusetzen. Ich darf daher den Vertreterinnen und Vertretern der Dienststelle für Bankenaufsicht, aber auch den Vertretern der Stabstelle EWR sowie insbesondere den Vertretern der Bankenwelt recht herzlich für die sehr profunde und engagierte Arbeit danken. Eine Arbeit, die offensichtlich nicht überall so positiv angenommen wird. Zu den verschiedenen Äusserungen: Der Abg. Gebhard Hoch redet von einem "Murx", weil mit der vorliegenden Partialrevision sehr stark in das Gesetz eingegriffen wird, weil es nicht sehr einfach lesbar ist. Sie werden nicht überrascht sein, dass ich Ihnen zum Teil sogar Recht gebe, es ist schwierig integrierbar. Wir haben uns in der Tat auch gefragt, sollen wir so rasch nach dem Erlass des Bankengesetzes im Jahre 1992 schon eine Totalrevision machen. Wir waren dann aber der Ansicht, dass es zielführender ist, jetzt eine Teilrevision vorzunehmen und nach den Entwicklungen in den nächsten Jahren - wobei ich denke da eher an eine Zeitdimension von vier, fünf Jahren - , allenfalls wieder einmal eine Totalrevision vorzunehmen. Es hat aber auch psychologische Vorteile, wenn man den Grunderlass, dem das Bankengesetz aus 1992, das sich ja bewährt hat und das anerkannt ist, nicht plötzlich wieder ersetzt durch eine total neue Vorlage. Es ist aber, das gebe ich zu, ein Punkt mit dieser Vorlage erreicht, wo es legitim ist, die Frage nach der Sinnhaftigkeit einer Totalrevision zu stellen. Aber wir waren der Ansicht, dass ist derzeit aus den genannten Gründen zu früh. Es wurde auch erwähnt, und ich glaube, das habe ich dementiert, dass da quasi die Bankenwelt alles für die Verwaltung und für die Regierung erledigt habe. Ich glaube, mit einem Blick auf Seite 20 der Vorlage und auf die Vorlage selber mit der Begründung etc. zeigt, dass die Dienststelle für Bankenaufsicht sehr mitgearbeitet hat und sehr wohl die staatliche Sicht eingebracht hat und dass auch die Regierung bei Beratung dieser Vorlage dies in einem kritischen und konstruktiven Geiste gemacht hat.
Dann zu den Ausführungen des Abg. Gebhard Hoch wegen der erfolgreichen Umsetzungsquote der Regierung in Sachen EWR: Das ist jetzt doch ein merkwürdiger Vorwurf, dass man uns quasi zur Last legt, dass wir den EWR zu gut umsetzen. Ich kann mich an Zeiten erinnern - und ich bin ja wirklich noch nicht so lange in der Regierung, bloss etwa fünf Jahre - , wo die Frage gestellt wurde, ob wir denn in der Lage seien, den EWR-Vertrag zu verwalten und umzusetzen. Und jetzt hören wir den Vorwurf, dass wir ihn zu gut umsetzen. Also, ich glaube, man darf das durchaus als Kompliment empfinden, ich tue es auf jeden Fall.
Es wird gesagt, dass wir da quasi als Musterschüler auftreten. Da muss ich jetzt wiederum sagen, das sind wir leider nicht, wir verfolgen einfach den Vertrag. Wir sind der Meinung, dass ein Kleinstaat gut beraten ist, wenn er sich nach seinen Kräften und in sinnvoller Art und Weise an die vertraglichen Verpflichtungen, die er eingegangen ist, hält. Wir hätten es sonst schwer, unsere vertraglichen Rechte einzufordern, wenn handkehrum wir uns nicht dranhalten. Es macht keinen Sinn, mit Fingern auf irgend jemanden zu zeigen, wenn man selber nicht einigermassen sauber dasteht oder nicht mindestens belegen kann, dass man alles versucht. Ich
kann aber auch mitteilen, dass auch wir zum Teil im Rückstand sind. Wir haben doch auch einige sogenannte "formal letters of notice", das ist so die erste formale Rüge. Da gibt es dann auch eine Antwort. Und wenn die Antwort nicht befriedigt oder die Umsetzung nicht erfolgt, gibt es die sogenannten "reasoned opinions". Diese "reasoned opinions" gehen sehr ins Detail und sind so quasi vorbereitende Schriftsätze im Hinblick auf eine Klagseinbringung beim EFTA Court. Und da sind jetzt doch auch einige vorliegend, wo wir gewisse Zeit haben, darauf zu reagieren und zu antworten, was wir selbstverständlich auch tun. Aber es ist nicht auszuschliessen, dass wir im Verlauf dieses oder des nächsten Jahres mit der einen oder anderen Klage vor dem EFTA Court rechnen müssen. Da soll es uns nicht anders ergehen, wie Island oder Norwegen. Aber ich glaube, es wäre verkehrt, bewusst absichtlich und fahrlässig und vor allem ohne Not in solche Klagen hineinzulaufen. Wir haben verschiedene Bereiche, wo es für uns sehr schwierig ist, vernünftige Umsetzungen zu finden, wo wir einfach vielleicht mehr Zeit brauchen, wo wir auch bei der Umsetzung die Grenzen ausloten werden. Aber ich denke, hier im Bankenbereich sollten wir uns internationalen Standards stellen. Das übrigens auch die Ansicht der Arbeitsgruppe.
Es wurden verschiedene Aspekte besprochen, wie Anlegerschutz, Zulassungsbestimmung betreffend Banken. Ich glaube, da gehen wir auf die entsprechenden Bestimmungen ein, wie es der Abg. Gebhard Hoch auch vorgeschlagen hat. Das ist auch sinnvoll, sonst verdoppeln wir die Diskussion. Gefragt wurde aber insbesondere, sowohl vom Abg. Gebhard Hoch als auch vom Abg. Alois Beck, nach dem PGR. Ich kann Ihnen sagen, dass die entsprechende Vorlage der entsprechende "Wälzer" ist wahrscheinlich der bessere Ausdruck - , vorbereitet ist. Der zuständige Regierungsrat Heinz Frommelt hat diesen "Wälzer" überarbeitet und er wird entweder unmittelbar vor oder unmittelbar nach der Sommerpause dem Landtag vorgelegt werden, so dass diese Vorlagen parallel weiterlaufen können. Dieser "Wälzer", ich nenne ihn deswegen "Wälzer", weil er einen Bundesordner füllt. Also es wird ein Bericht und Antrag sein, der in zwei Tranchen abgeliefert wird. Dieser "Wälzer" umfasst vor allem die Rechnungslegung und einige andere Anpassungen. Wie gesagt, das wird dem Hohen Landtag so um die Sommerzeit zugehen.
Es wurde die Frage gestellt vom Abg. Alois Beck, wie es mit dem "Pipeline Acquis" oder mit dem sogenannten " Pre Pipeline Acquis" ausschaut. Mir ist da nicht viel bekannt. Ich weiss, dass einiges im Tun ist, es ist da permanent in Bewegung. Aber ich bin im Zweifel, ob entsprechende Richtlinien noch in diese Gesetzesrevision einfliessen werden. Aber, ich glaube, da muss auch ich mich überraschen lassen. Die Frage wurde dann auch gestellt, betreffend die Verordnung. Sie sehen, dass das Gesetz gemäss III. am 1. Januar 1999 in Kraft treten soll. Und Sie werden sicherlich Verständnis dafür haben, dass die Ressourcen in die Arbeitsplanung vernünftig bei der Dienststelle für Bankenaufsicht eingesetzt werden. Das bedeutet, dass man sich jetzt im Klaren ist, wohin die Verordnung etwa gehen muss. Aber, dass sicherlich jetzt noch kein Verordnungsentwurf im Detail erarbeitet
wird, weil einfach, weiss Gott, andere Arbeiten auch anstehen. Wir werden schauen, wie weit die Grundzüge der Verordnung auf die zweite, dritte Lesung hin so weit vorbereitet sind, dass man entsprechend informieren kann. Wir werden es genau prüfen, wie weit es auch Sinn macht. Ich möchte nur an den Grundsatz erinnern, dass ja Verordnungen von der Regierung erlassen werden, also Zuständigkeiten sind ja durchaus klar in diesem Zusammenhang.
Ein Letztes schliesslich, was das Wertpapierrecht für Wertpapierfirmen anbelangt: Da ist in der Tat geplant, mit Interessenten zu sprechen. Heute gibt es in dem Sinne keinen Bedarf. Wir haben aber jetzt im Bankengesetz einige Grundsätze aufgenommen, um, wenn allfällige Interessenten auftauchen, entsprechende Reaktionen vornehmen zu können. Auch diese Gespräche werden zum gegebenen Zeitpunkt eingeleitet, aber auch nach den Prioritäten, wie sie auch einfach aufgrund der personellen Ressourcen und der verschiedenen Projekte, die hier laufen, angezeigt sind. Ich bitte da jetzt um Verständnis, dass nicht alles gleichzeitig gemacht werden kann.
Ich denke, die Details, die weiter angesprochen wurden und die man bei Artikeln diskutieren kann, die lasse ich jetzt bewusst aus, eben um eine doppelte Diskussion zu verhindern. Danke.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich möchte nur darauf hinweisen, Herr Regierungschef, wenn dieses Gesetz parallel mit der Abänderung der PGR-Rechnungslegungsvorschriften verabschiedet werden soll und auf den 1.1.1999 in Kraft treten können soll, dann müsste der Regierungsbericht betreffend die PGR-Rechnungslegungsvorschriften spätestens Anfang bis Mitte August zugestellt sein bei den Abgeordneten, sonst ist das nicht möglich.
Abg. Alois Beck:
Jetzt wollte ich gerade auf diesen Umstand hinweisen, Herr Präsident, weil eben der Regierungschef ausgeführt hat, dass man bezüglich Bankengesetz und PGR dann parallel fahren werde. Ich nehme an, dass die Regierung dann im Sinne hat, diese Gesetze auch gleichzeitig zu verabschieden. Noch ein Wort zu den Verordnungen. Ich wollte da nicht in die Zuständigkeit der Regierung eingreifen und an den Verordnungen irgendwelche Sachen herumflicken. Das war nicht meine Absicht. Es geht lediglich darum, wir werden das vermutlich noch sehen bei der Lesung der einzelnen Artikel, dass man dann genauer sehen kann, man wird dann vielleicht beim einen oder anderen Artikel sehen, gehört der wirklich in die Verordnung oder in das Gesetz. Es war ja beispielsweise beim Gesetz über Investmentunternehmen auch so, dass die Regierung zur 2./3. Lesung einen Entwurf der
Verordnung zur Information zugestellt hat. Und das war doch sehr dienlich, dass man auch das Gesetz dann dementsprechend auslegen konnte, und man wusste sofort: Ah, da ist das und das gemeint. Mir geht es nicht um einen Eingriff in die Zuständigkeit der Regierung. Ich glaube, die Verordnungskompetenz der Regierung dürfte unbestritten sein. Es geht darum, dass man sich als Abg. ein besseres Bild der doch komplexen Materie machen kann.
Abg. Gebhard Hoch:
Herr Regierungschef, es geht mir sicher nicht darum, die Dienststelle für Bankenaufsicht gegen die Banken auszuspielen. Wenn man allein den Umfang des grünen Buches und der Regierungsvorlage anschaut, dann liegt es auf der Hand, dass von allen Beteiligten incl. der Dienststelle und sicher auch von der Regierung da grosse Arbeit geleistet wurde. Was mir aber nicht gefällt ist, dass vor allem im 1. Entwurf und auch jetzt in der Regierungsvorlage soviele Richtlinien bzw. Auszüge aus den Richtlinien wörtlich in das abgeänderte Bankengesetz übernommen werden. Und Sie haben selbst gesagt, wie bürokratisch schwierig diese Sprache ist. Ich verstehe es nach wie vor nicht, dass die Regierung nicht eine Totalrevision gemacht hat, selbst wenn es relativ schnell nach 1992 gewesen wäre. Aber im Interesse der leichteren Lesbarkeit und der Handhabung des Gesetzes wäre dies meines Erachtens notwendig, auf jeden Fall wünschenswert gewesen. Wir werden schon bei der Lesung, bei der ersten Lesung sehen, indem nun gewisse Überschriften nicht mehr übereinstimmen usw. Wir haben plötzlich einen neuen Art. 3a usw. Es ist sehr, sehr unübersichtlich geworden oder wird unübersichtlich.
Ich glaube nicht, dass Sie je riskieren werden, Herr Regierungschef, dass wir Sie rügen, Sie würden zuwenig vom EWR-Vertrag umsetzen. Das Gegenteil ist der Fall. Wenn ich an die letzte Landtagssitzung erinnere, da haben wir genau das gesagt, was sie vorhin auch als Ausdruck verwendet haben. Es erscheint oft, dass die Regierung der Musterknabe in Brüssel sein will und sich rühmt, 90 oder weiss ich wieviel Prozent der EU-Richtlinien schon in nationales Recht übertragen zu haben. Bei der letzten Landtagssitzung ist der Übereifer der Regierung angeprangert worden. Und mit Sicherheit werden Sie, von unserer Seite zumindest, nie bezüglich des Gegenteils kritisiert werden.
Auch wenn wir einmal einen "formal letter of notice", also eine erste Mahnung bekommen, dann finde ich das nicht besonders tragisch. Norwegen, Island haben Sie angesprochen, die sind auch schon gemahnt worden. Ich glaube, das liegt in der Natur der Sache. Aber wir haben bei der letzten Landtagssitzung eben Nachteile feststellen müssen, die sich für Liechtensteiner ergeben, wenn die Regierung bei der Umsetzung von EU-Richtlinien zuviel tut.
Ich wollte noch auf einige Fragen, die ich gestellt habe und die untergegangen sind, oder die Sie allenfalls bei der ersten Lesung beim jeweiligen Artikel beantworten
möchten, ich möchte trotzdem noch auf die eine oder andere Frage zurückkommen.
Geht es bei der PGR-Revision nur um Rechnungslegungs-Vorschriften oder werden noch andere Bereiche geändert? Dann die Einlagensicherung und Anlegerschutz. Ich habe das als Kernstück der Gesetzesänderung bezeichnet und die Regierung ist sich da noch nicht im Klaren, ob diese Lösung genügt und sie verspricht eben vertiefte Abklärungen. In welche Richtung gehen diese Abklärungen? Ich bin der Meinung, man sollte eigentlich jetzt wissen, was man will. Mit Sicherheit ist das hier mit den Banken abgesprochen worden und decken sich da die Vorstellungen der Regierung mit denjenigen der Banken?
Ich hätte noch gerne eine Erläuterung der Regierung, warum sie der Meinung ist, dass das Zustimmungserfordernis des Landtages EWR-widrig ist. Ich habe ausgeführt, wenn auch Inländer diesem Erfordernis unterliegen würden, sei ich mir nicht so sicher, ob dies EWR- oder GATT-widrig wäre. Wir haben an einer der letzten Landtagssitzungen eine Debatte über eine Bankzulassung gehabt. In diesem Lichte ist es mir als Abgeordneter nicht egal, ob der Landtag zur Errichtung neuer Banken gar nichts mehr zu sagen hat.
Dann die Wertpapierfirmen. Es ist in der Tat vielleicht besser, wenn wir auf die Begriffsbestimmungen kommen. Im Moment ist nicht klar, was unter einer Wertpapierfirma zu verstehen ist. Und schliesslich hätte ich auch noch gerne eine Stellungnahme der Regierung zur totalen Öffnung auch für Banken aus dem nicht EWR-Raum, wobei ich selbstverständlich nicht an Schweizer Banken denke, sondern solchen aus Exotenländern.
Regierungschef Mario Frick:
Danke für das Wort. Zur PGR-Revision: Schwerpunktmässig ist sicherlich die Rechnungslegung betroffen. Da werden verschiedene Richtlinien umgesetzt. Daneben gibt es gewisse Aspekte des Öffentlichkeitsprinzips, wobei wir dort sehr vorsichtig vorgehen wollen. Dann hat es gewisse Publikationsvorschriften, die ebenfalls umgesetzt werden. Auch dort möchten wir wirklich an der unteren Kante vorgehen, ganz in Ihrem Sinne. Das sind so die Schwerpunkte in der PGR-Revision. Es ist darum wirklich auch eine rechte Menge, was da umgesetzt wird. Zur Frage nach Einlagensicherung und Anlegerschutz: Das Problem ist, dass die heutige Regelung im Bankengesetz bei strenger Auslegung nicht umgesetzt und von den Banken wahrgenommen wird. Das führt auch zu entsprechenden Vermerken in den Revisionsberichten. Wir können dies einigermassen gelassen anschauen, nachdem die Struktur und die Potenz unserer Banken zum Glück eine gute ist, d.h., dass keinerlei Bedenken dasein müssen, dass sich hieraus etwas Negatives entwickeln kann. Nur, es ist auf die Dauer kein befriedigender Zustand, wenn dem klaren Gesetzestext nicht nachgelebt wird. Eine erste Idee war es, dass man eine
Eigenversicherung, einen Fonds gründet, mit dem die Risiken des Bankenplatzes abgesichert werden können. Vielleicht eine Bemerkung voraus: Eine Teilnahme an der schweizerischen Lösung war aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Also darum musste man überhaupt darüber nachdenken, eine eigene Lösung zu machen. Es wurde meines Erachtens da der falsche Gedanke geprägt, dass für alle potentiellen Schäden ausreichend Gelder vorhanden sein müssen. Aber das ist ja nicht das Wesen der entsprechenden Versicherung. Und darum ist man von viel zu hohen Einlagensummen ausgegangen. Wenn andere Länder, wie Deutschland, Österreich und die Schweiz ähnliche Ansichten hätten, müssten die ja riesige Fonds anhäufen, die extrem staatliche und volkswirtschaftliche Mittel binden würden.
Die Idee ist jetzt, dass mit diesem Pfandrecht eine Zwischenlösung geschaffen wird, die unseres Erachtens vertretbar ist. Sie ist nicht unbestritten, das haben wir auch offengelegt im Bericht, aber sie ist vertretbar. Und das parallel versucht wird, eine vernünftige Captivelösung beispielsweise oder Fondslösung aufzubauen, und zwar im Dialog mit den Banken. Und wir hoffen, dass wir bis zur 2./3. Lesung hier schon mehr wissen. Nach Ansicht der Regierung und auch der Dienststelle für Bankenaufsicht ist diese Lösung, wie sie hier präsentiert ist, auf jeden Fall aber vertretbar. Aber, wie gesagt, es gibt auch sehr kritische Stimmen, die das hinterfragen und im Bericht und Antrag wurde dies deswegen auch offengelegt.
Da haben Sie den Aspekt ins Spiel gebracht, der in Art. 15 des Gesetzes behandelt wird, dass Bewilligungsbehörde die Regierung ist. Schauen wir das Ganze zuerst aus EWR-Sicht an. Ich glaube, da gibt es zwei Ansichten, die denkbar sind. Die erste Ansicht, dass es grundsätzlich nicht zulässig und sinnvoll ist, im Sinne des EWR, dass parlamentarische Behörden entsprechende Bewilligungen erteilen. Ich persönlich hänge dieser extremen, sehr strikten Auslegung an. Es gibt die zweite, weniger harte Auslegung, die besagt, es könne der Landtag durchaus sein. Nur, dann muss der Landtag in dieser Situation fungieren, die eine ganz normale Behörde, sprich der Landtag, muss eine rechtsmittelfähige und von einem Gericht überprüfbare Entscheidung aussprechen.
Und das scheint doch nicht sehr sinnvoll zu sein. Was passiert heute? Heute bewilligt das ja die Regierung und der Landtag sagt, ja oder nein, und damit hat sich's. Und das kann nicht sein. Das ist nicht mit rechtsstaatlichen Prinzipien für diese konkreten Aspekte belegbar und begründbar.
Dann zu den Wertpapierfirmen: Das müssen wir vielleicht wirklich bei den entsprechenden Artikeln anschauen, dass man in der Kritik konkreter darauf eingehen kann, wo sehen Sie die Probleme, was ist konkret gewünscht? Ich muss da ehrlich zugeben, dass ich bei den Wertpapierfirmen nicht sehr tief drin bin, einfach aus dem Grund heraus auch, dass unsere bisherigen Analysen ergeben haben, dass mindestens bis dato kein Bedarf gegeben ist. Und wir wollen ja nicht in Sachen aktiv werden und ungeheure Ressourcen binden, wo kein Bedarf ist, sondern, wir müssen unsere knappen Ressourcen dort einsetzen, wo wir sehen, da haben wir
eine Chance, da können wir etwas machen. Also, da bitte ich, das wir bei den Artikeln vielleicht das ausdiskutieren, dass Sie Ihre Kritik anbringen können.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Aber die Frage nach den ausländischen Banken haben Sie noch nicht beantwortet, aus dem Nicht-EWR-Raum.
Regierungschef Mario Frick:
Richtig, ich habe die Frage wegen den nicht aus dem EWR-Raum stammenden Banken nicht beantwortet gehabt. Wir sind uns einig darüber, dass wir vis-à-vis der Schweiz nicht sagen können, ihr seid für uns ausser Obligo. Jetzt ist es so, dass wir nicht bloss gegenüber der Schweiz irgendwelche Öffnungen betreiben können, sondern, dass wir da auch im WTO-Kontext drin sind. Und dort gilt das Prinzip der Meistbegünstigung, Gleichbehandlung. Es gibt verschiedene Bereiche, wo wir aufgrund der historischen, gewachsenen, vertraglichen Beziehung mit der Schweiz etwas spezielle Wege gehen können und konnten, bei den Banken aber nicht. Und das bedeutet, wenn man gegen die Schweiz öffnen will, dann muss man nach den gleichen Prinzipien vorgehen. Dies ist auch im Gesetz entsprechend geregelt, weil ja nicht einfach davon ausgegangen wird, dass jede ausländische Aufsicht und jede ausländische Bank einfach tel quel zugelassen wird, sondern, weil dort auf die Gleichwertigkeit der Kontrolle, die Gleichwertigkeit der Regeln Bedacht genommen wird. Und ich denke, wenn eine Kanadische Bank gleichwertig wirklich kontrolliert wird wie bei uns oder in der Schweiz, gibt es keinen Grund, die Kanadier gegenüber den Schweizern zu diskriminieren. Wenn dann wirklich von der Insel "Pamplonien", ich hoffe, die gibt es nicht, irgendwelche Banken kommen wollen, und es einfach offensichtlich ist, dass da die Aufsicht und die gesetzlichen Regelungen nicht vergleichbar und adäquat sind, dann wird man da den Riegel vorschieben. Also, es heisst, man macht hier nicht eine bedingungslose Öffnung, sondern eine eben, die nach WTO-Kriterien vorgenommen wird.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Eintretensdebatte scheint beendet zu sein. Bevor wir mit der ersten Lesung beginnen, machen wir eine zehnminütige Kaffeepause.
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Landtagsprotokoll vom
Seiten-Nr.
2. April 1998