Ausrichtung einer Subvention an den Ersatzbau für die sonderpädagogische Tagesschule, Therapiezentrum und Verwaltung des Vereins für heilpädagogische Hilfe in Schaan (Nr. 46/2008)
Landtagspräsident Klaus Wanger
Frauen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Wir setzen unsere Beratungen am 2. Tag der Mai-Landtagssitzung fort mit Traktandum 15: Ausrichtung einer Subvention an den Ersatzbau für die Sonderpädagogische Tagesschule, Therapiezentrum und Verwaltung des Vereins für Heilpädagogische Hilfe in Schaan.
Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 46/2008 und steht zur Diskussion.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, Damen und Herren Abgeordnete. Die Heilpädagogische Tagesschule bietet sonderpädagogische Förderung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen vom Kindergarten bis zum Ende der Pflichtschulzeit bzw. bis maximal zum 22. Lebensjahr an. Es werden Schüler und Schülerinnen mit geistiger Behinderung, mit Sprechproblematiken sowie Kinder mit verzögerter Entwicklung umfassend betreut. Der Verein für Heilpädagogische Hilfe bietet somit seit seiner Gründung Ende der 60er Jahre wertvolle sonderpädagogische und kostenfreie Schulung und Betreuung für Kinder im Inland an.
Nach verschiedenen Um- und Ausbauphasen in den letzten 40 Jahren sind die Gebäude des Heilpädagogischen Vereins, wie der Regierungsbericht ausführt, nun zu klein bzw. sind zwei der Gebäude in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand. Der Regierungsbericht erklärt dazu: «Um die Qualität für die jährlich 80 bis 100 Schülerinnen und Schüler zu halten und die notwendige Betreuung und Förderung gewährleisten zu können, wird an der Bildgass der Neubau für schulische Nutzungen, Werkräume und die Turnhalle errichtet». Es wird bei leichter Rückläufigkeit wegen integrativer Förderung in den Schulen der Gemeinden dennoch mit einer konstanten Schülerzahl von zirka 80 bei bisher rund 100 Schülern pro Jahr gerechnet.
Es ist sinnvoll und logisch, bei einer Neubauplanung auch eine Optimierung des Nutzungskonzeptes wahrzunehmen. Mit dem Bauvorhaben des HPZ sollen die Hauptnutzungen entflochten und klar auf die drei Baukörper verteilt und zugeordnet werden. Dies ist im Sinne der Überschaubarkeit für die Benutzer sowie für die Einfachheit der schulischen und therapeutischen Abläufe sicherlich zu begrüssen. Von einer klugen und weitsichtigen Planung zeugen die möglichen variablen Nutzungsmöglichkeiten im schulischen Bereich. Auf veränderte Bedürfnisse wird man somit flexibel reagieren können. So sollen z.B. Klassenzimmer in Therapie- oder Gruppenräume umfunktioniert werden können. Die Möglichkeit zur variablen Nutzung ist ein Gebot der heutigen Zeit, da Veränderungen in der Schul- und Therapieentwicklung in relativ kurzer Zeit erfolgen können. Mit Freude und einem gewissen Besitzerstolz verweise ich bei dieser Gelegenheit auch auf den Neubau der Primarschule Eschen, welche zu Beginn des neuen Schuljahres eröffnet wird und wo die Möglichkeit zur variablen Nutzung der Räume zu einem wichtigen Kriterium des Architekturwettbewerbs gemacht worden war.
Erwähnenswert und zu begrüssen am Projekt und Nutzungskonzept des HPZ ist ferner der geplante Einbezug der Öffentlichkeit in die Räume des HPZ. So soll das enorm vergrösserte Therapiebad neu auch für externe Gruppen, wie den Liechtensteinischen Behinderternverband oder den Special Olympics-Teilnehmern zur Verfügung stehen. Augenfälliger noch ist der grosszügige, parkartige Freiraum, welcher durch die winkelförmige Gesamtanlage entsteht und als mulitfunktionaler Pausen-, Spiel-, Sport- und Festplatz benutzt werden kann. Als erklärtes Ziel soll die Gestaltung des zur Strasse hin offenen Freiraums einladend sein und das Zusammentreffen von behinderten und nicht behinderten Menschen fördern. Der Freiraum kann somit zum offenen Begegnungsraum im Dorf werden. Diese Idee der Gestaltung zum Einbezug der Passanten oder Nachbarn finde ich sehr sinnvoll und sympathisch. Ein Lob verdienen Bauherrschaft und Planungsbüro auch für die Umsetzung ökologischer Kriterien. Es können der Minergiestandard beim Altbau sowie der Minergie-P-Standard bei den Neubauten erreicht werden.
Die Erweiterung und Modernisierung der ganzen Anlage ist ein kostenintensives Projekt. Der Regierungsbericht schildert das Projekt als eine gut durchdachte Konzeption mit Schwerpunkt auf Funktionalität und Ökologie. Das Projekt zeichne sich durch eine hohe architektonische, aber auch betriebliche Qualität aus. Es ist die Rede von einem überaus gebrauchstauglichen und ansprechenden Materialkonzept. Ich gehe deshalb aufgrund des Regierungsberichts schon davon aus und vertraue darauf, dass der hohe Betrag von CHF 26'300'000, berechnet nach Baukostenplan, nicht für ein Luxus- oder Prestige-Objekt ausgegeben wird, sondern für ein einfaches, alltagstaugliches, gut funktionierendes und praktisches Projekt. Die Baukosten sollen zur Hälfte von der Invalidenversicherung und zur anderen Hälfte vom Land getragen werden bei einer Eigenleistung des Vereins mit einem Beitrag von CHF 500'000. Der durchschnittliche Preis pro Kubikmeter umbauten Raum entspricht bei einem Bauvolumen von gesamthaft 31'835 m3 dem Betrag von rund CHF 826. Um die Kosten des Projekts annähernd beurteilen zu können, wären Vergleichszahlen hilfreich. Ich würde von der Regierung daher gerne erfahren, ob es Vergleichszahlen pro Kubikmeter für ähnliche Objekte gibt, z.B. in der Schweiz.
Eine Frage zur Finanzierung bitte ich die Regierung noch zu beantworten: Gemäss Regierungsbericht hat die IV den 50%-Beitrag der Anlagekosten auf maximale CHF 12'900'000 begrenzt. Wie wird die Finanzierung geregelt, falls die berechneten Baukosten überschritten werden? Wird das Land dann den Differenzbetrag übernehmen?
Ich stimme dem Finanzbeschluss zum Verpflichtungskredit für die Errichtung eines Ersatzbaus des Vereins HPZ für die Sonderpädagogische Tagesschule mit Therapiezentrum und Verwaltung in Höhe von CHF 12'900'000 mit dem Vorbehalt, dass diese Kosten der Norm entsprechen, zu und freue mich auf die Eröffnung der Anlage im Jahr 2011. Abg. Josy Biedermann
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, Frauen und Herren Abgeordnete. Im Jahre 1969, zwei Jahre nach der Gründung des Vereins für Heilpädagogische Hilfe in Liechtenstein, wurde die Heilpädagogische Tagesstätte in Schaan durch I.D., die verstorbene Fürstin Gina eröffnet. Als Schulgebäude diente ein Altbau an der Bildgass in Schaan. Infolge der steigenden Schülerzahl musste schon drei Jahre später ein Erweiterungsbau realisiert werden. So konnten mehr Klassen geführt werden, um eine grössere Anzahl von Kindern nach sonderpädagogischen Gesichtspunkten zu fördern und therapeutisch zu behandeln.
Zehn Jahre nach der Vereinsgründung nahm die erste beschützende Werkstätte ihre Tätigkeit in unmittelbarer Nähe der Schule auf, nachdem sie vorher in einem sehr kleinen Lokal in Vaduz eingemietet war. Infolge Platzmangels musste die Werkstätte 1997 ausgelagert werden. Sie fand neue Räumlichkeiten in Mauren. Mit dem Umbau dieser Räumlichkeiten konnten zusätzliche Klassenzimmer und ein Kindergarten eingerichtet werden.
Mit dem vorliegenden Subventionsgesuch möchte der Verein für Heilpädagogische Hilfe nun in die vierte Bauetappe gehen, um den neuesten Entwicklungen im Bereich der Sonderpädagogik entsprechen zu können. Ziele des neuen Projektes sind die Optimierung der räumlichen Verhältnisse, der Abläufe in Schule und Verwaltung, sowie die bauliche Anpassung an die heutigen Erkenntnisse und Bedürfnisse des Heilpädagogischen Zentrums. Im geplanten Neubau wird ein Schul- und Turnhallentrakt entstehen. So erhält die Schule eine eigene Turnhalle, und der Sportunterricht muss nicht mehr in der Halle des Plankner Schulhauses durchgeführt werden. Auch Räume für die Verwaltung und ein Therapiebad werden in den Neubau integriert. Dadurch erhält die Schule die Möglichkeit, das Schwimmbecken mit Klassen von acht bis zwölf Schülern und Schülerinnen benutzen zu können; auch externe Gruppen des Behindertenverbandes und der Special Olympics können das Therapiebad nutzen.
Viele Räume im Altbau sind teilweise zu klein und entsprechen nicht mehr den heutigen Erfordernissen im Bereich der Sonderpädagogik. Die Angebote des HPZ beinhalten neben der Sonderschulung die Bereiche pädagogisch-therapeutische Massnahmen, Logopädie und Psychomotorik, bei Bedarf auch die Physiotherapie. All diese Angebote können in Zukunft für die HPZ-Schüler und -Schülerinnen in unmittelbarer Klassennähe angeboten werden. Die drei gemieteten Wohnungen in der Umgebung, welche ebenfalls für Therapien benötigt werden, können gekündigt und in die neuen Räume integriert werden. In den bestehenden Lokalitäten bleiben die Therapieräume, der Kindergarten und die Mensa. Der Neubau wird ermöglicht durch den Kauf von zwei angrenzenden Parzellen bzw. das im Baurecht von der Gemeinde Schaan erworbenen Grundstück. Dadurch kann gebaut werden, ohne dass die Nutzung in den bestehenden Häusern ausgelagert werden muss. Nach der Fertigstellung werden die Altbauten abgebrochen. Weil das erstbezogene Haus im Jahr 1920 erstellt wurde und eine nach heutigen Verhältnissen schlechte Bausubstanz aufweist, kommt eine Sanierung nicht in Frage. An dieser Stelle wird eine grosszügige Parkanlage entstehen, die auch von der Öffentlichkeit benutzt werden kann.
Ich habe 28 Jahre lang im HPZ gearbeitet, davon 15 Jahre in der Schule. So durfte ich miterleben, wie motiviert, verständnisvoll und mit viel Geduld und grossem Engagement die Lehrerinnen, Lehrer, Therapeutinnen und Therapeuten die ihnen anvertrauten Schülerinnen und Schüler unterrichteten. Mit viel Freude wird jeder kleine Fortschritt der Schützlinge unterstützt. Es wäre wertvoll, wenn mehr Menschen diese Freude erleben könnten. Ich erachte es als unsere Pflicht, für möglichst optimale Rahmenbedingungen zu sorgen und damit unseren Beitrag zu leisten, um die Erfüllung der teilweise sehr schwierigen sonderpädagogischen Aufgaben etwas zu erleichtern.
Die Kosten werden neben der Subvention vom Land durch die IV getragen und CHF 500'000 beträgt der Beitrag des Vereins für Heilpädagogische Hilfe. Ich unterstütze den Antrag der Regierung und spreche für die Genehmigung der Subvention von 50% der Anlagekosten von maximal CHF 25'800'000 bzw. für den Verpflichtungskredit von CHF 12'900'000 zur Errichtung des Ersatzbaus für die Sonderpädagogische Tagesschule mit Therapiezentrum und Verwaltung.Abg. Pepo Frick
Guten Morgen. Zwei kurze Bemerkungen: Erstens: Der Standard des Ersatzbaus ist der Mingergie-P-Standard. Die engergiepolitische Botschaft ist bei den Planern offenbar angekommen. Und zweitens: Formal stimmt der Landtag über CHF 12,9 Mio. ab. In der Realität sagen wir ja zur Gesamtsumme von CHF 25,8 Mio., weil auf dieses Projekt bezogen der Staatsbeitrag an die IV erhöht werden wird. Die IV darf ja von Gesetzes wegen nur wenig Reserven äufnen. Danke.Landtagspräsident Klaus Wanger
Wenn es keine Wortmeldungen aus dem Plenum mehr gibt, dann gebe ich das Wort dem Herrn Regierungschef.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren, guten Morgen. Herzlichen Dank für die positive Aufnahme dieses Antrages der Regierung auf Ausrichtung einer Subvention an den Ersatzbau für die Sonderpädago-gische Tagesschule, das Therapiezentrum und die Verwaltung des Vereins für Heilpädagogische Hilfe in Schaan.
Es wurde schon ausgeführt, dass der Verein für Heilpädagogische Hilfe eine sehr wichtige Aufgabe für den Staat wahrnimmt, wie das dann auch in der Leistungsvereinbarung im Detail festgehalten ist. Ich möchte deshalb nicht mehr auf die Ausführungen der Abgeordneten eingehen. Ich denke, die Würdigung ist zu Recht erfolgt, die Würdigung der Arbeit des Vereins für Heilpädagogische Hilfe wie auch die Wichtigkeit dieser Arbeit.
Es wurden jedoch noch Fragen gestellt, ganz konkret auf das Bauprojekt bezogen. Mit diesen gut CHF 25 Mio. soll ein Neubau und die Erweiterung der Anlage erfolgen bzw. die nicht mehr sanierungsfähigen Altbauten sollen abgebrochen werden. Und ich kann Ihnen versichern, dass es sich hierbei um kein Luxusprojekt handelt, sondern dass man hier sehr wohl auf die Kosten geschaut hat. Ich kann Ihnen hier vielleicht einen Vergleich geben; allerdings, wenn wir die Kubikmeterpreise anschauen, dann kann ich die nur vergleichen, wenn wir die Bauwerkskosten hernehmen: Da haben wir einen Kubikmeterpreis von CHF 494.
Die Anlagekosten beinhalten Fakten, die wir nicht vergleichen können, wie zum Beispiel Abbrüche oder Spezialfundationen, Einrichtungen usw. Aber der Kubikmeterpreis, den wir vergleichen können, das sind die CHF 494 und da kann ich Ihnen zwei, drei Vergleiche - die natürlich hinken, aber damit man ein wenig die Grössenordnung sieht in Liechtenstein - geben. Also zum Beispiel die Musikschule in Triesen hatte einen Kubikmeterpreis von knapp CHF 600. Das Schulzentrum Mühleholz II hat auch einen Preis von knapp CHF 600. Dann zum Beispiel die Hochschule Spoerry: Das waren CHF 545 pro Kubikmeter, dann Landesmuseum CHF 1'000 oder Neubau Landtag CHF 1'200. Und wie gesagt, dieses Bauvorhaben hat einen Kubikmeterpreis von CHF 494. Ich bin mir bewusst, das ist immer relativ. Also zum Beispiel, wenn ein bedeutender Anteil aus Turnhallen besteht, dann senkt das den Kubikmeterpreis. Von daher kann man den Preis nie vollständig vergleichen, aber man hat hier eine Grössenordnung des Preises. Es wurde also sehr genau darauf geachtet, dass wir einen Bau haben, der durchaus auch kostenbewusst erstellt wird.
Was den Beitrag anbelangt, so spricht hier der Landtag einen Subventionsbeitrag von höchstens CHF 12'900'000. Das Gleiche wird die IV sprechen und wir gehen davon aus, dass dieses Bauvorhaben innerhalb des Verpflichtungskredites erstellt werden kann. Wenn nicht, dann wird sich der Verein um zusätzliche Finanzierung bemühen müssen. Denn das sind die Subventionszusagen, die die öffentliche Hand gegeben hat. Aber die Vorarbeiten, die sind sehr exakt gemacht worden und wir können schon davon ausgehen, dass der Kredit, der hier gesprochen wird, dann auch genügen wird. Der Verein selber hat ja zwei Leistungen erbracht. Nämlich den Bodenkauf, den er getätigt hat, das sind rund CHF 1,9 Mio. und dann den Beitrag von CHF 500'000. Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank für die Zusatzinformationen. Dann können wir uns dem Finanzbeschluss zuwenden.
Ich bitte, den Finanzbeschluss zu verlesen. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Bitte weiterlesen.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Wer mit dem vorliegenden Finanzbeschluss einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
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