Schaffung eines Gesetzes über die Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien (Energieeffizienzgesetz; EEG), (Nr. 140/2007); 1. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen nun zu Traktandum 19: Schaffung eines Gesetzes über die Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien (Energieeffizienzgesetz).
Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 140/2007 und steht zur Diskussion. Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Mit der Zustimmung zum Kyoto-Protokoll vor drei Jahren hat Liechtenstein sich verpflichtet, die Treibhausgas-Emissionen bis zum Jahr 2012 um 8% gegenüber dem Jahr 1990 zu reduzieren. Mit dieser Gesetzesvorlage zielt die Regierung darauf ab, bereits bekannten Massnahmen zur Energieeinsparung mehr Schubkraft zu verleihen. Grösstmögliche Breitenwirkung soll dort erzielt werden, wo das grösste Einsparpotenzial vorhanden ist. Die Erarbeitung dieser Vorlage mit diversen Gremien und Experten war breit angelegt. Interessant sind die Ergebnisse einer Meinungsumfrage der Solargenossenschaft, wonach die Mehrheit der Befragten bereit sei, einen Aufpreis zur Förderung von erneuerbaren Energien zu zahlen. Daraus kann geschlossen werden, dass das vorliegende Gesetz in der Bevölkerung eine breite Akzeptanz erfahren wird und dass die Fördermassnahmen in Zukunft vermehrt genutzt werden.
Zur Wärmedämmung bei Altbauten: Beeindruckend unter allen Massnahmen ist besonders das Energie-Einsparpotenzial durch Wärmedämmung bei Altbauten. Wir leben in einer energetisch eher ungünstigen Klimazone. Rund 50% der verbrauchten Energie wird in unserem Land zur Erzeugung von Wärme verwendet. Das Energiekonzept 2013 sieht vor, dass die Förderbeiträge für die Wärmedämmung von Altbauten verdoppelt werden. Das bedeutet CHF 24'000 statt CHF 12'000 Förderung für ein Einfamilienhaus. Das bedeutet aber auch, dass bei einer Nachdämmung aller Gebäude, welche rund 20 Jahre und älter sind, sich landesweit Einsparungen von rund 50% gegenüber dem heutigen Heizenergieverbrauch ergeben würden, zudem resultiert eine Verringerung der Luftschadstoff-Emission. Eine Energiesanierung bei bestehenden Bauten führt ferner zu einer Wertsteigerung des Objekts - und vor allem zur Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität. Die Förderbeiträge für die Sanierung der Aussenhülle bewegen sich zwischen CHF 2'000 und CHF 75'000. Es ist zu wünschen, dass gerade diese sehr sinnvolle Massnahme von vielen Bauwerbern ergriffen wird und somit schon bald ihre Wirkung zeigen kann.
Zu den Haustechnikanlangen: Selbst bei bestehenden Bauten, deren Baukonstruktionen nicht saniert werden, soll neu eine Förderung für die Erneuerung der Haustechnikanlagen geschaffen werden, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind. Nach einem Bonus/Malus-Punktesystem werden vor allem jene Anlagen gefördert, die eine geringere Umweltbelastung verursachen und erneuerbare Energien verwenden. Diese Unterscheidung der Förderungen nach dem zu erzielenden Nutzen für die Umwelt ist zu begrüssen. Obwohl bei einem Altbau zweifellos die Gesamtsanierung die energietechnisch sinnvollere Massnahme wäre, ermöglicht es die Bestimmung nach Artikel 10 den Bauherren, schrittweise vorzugehen, wenn für eine Gesamtsanierung inklusive Gebäudehülle die nötigen finanziellen Mittel fehlen. Allerdings ist zu beachten, dass die haustechnischen Anlagen für ein Haus ohne Wärmedämmung um ein Mehrfaches höher dimensioniert werden müssen, um die nötige Wärme zu erzeugen. Wird dann zu einem späteren Zeitpunkt die Gebäudehülle auf den neuesten Stand gebracht, harmonieren die zuvor auf den Altbau abgestimmten Installationen nicht mehr. Ich ersuche die Regierung, hinsichtlich der effizienten Dimensionierung der haustechnischen Anlagen den tatsächlichen Nutzeffekt zu bilanzieren und folglich zu hinterfragen.
Im Jahr 2005 wurden von der Regierung die Immissionsgrenzwerte durch Verordnung zum Luftreinhaltegesetz verschärft, was dazu führte, dass viele bestehende Heizsysteme im ganzen Land die neuen Anforderungen nicht mehr zu erfüllen vermögen und daher ausgewechselt werden müssen. Die gewährten Übergangsfristen fallen zeitlich mit dem Erlass dieses Gesetzes zusammen und lassen gemäss Einschätzung des Amts für Umweltschutz eine beträchtliche Anzahl von Anträgen erwarten. Zur Förderung stellt sich mir bei Art. 10 Abs. 3 noch die Frage, aufgrund welcher Überlegungen die Energiebezugsfläche mit höchstens 1750 Quadratmeter definiert wurde und auf welche Weise grössere Objekte gefördert werden sollen. Ich bitte die Regierung dazu um einige Ausführungen.
Zum Minergie-Standard: Ich begrüsse ausdrücklich die Förderung von Neubauten nach dem Minergie-Standard und dem Minergie-P-Standard. Hier bevorzugt die Regierung für die Umsetzung ein schrittweises Vorgehen. Vorerst sollen Minergie-Standard-Bauten mit kontrollierter Lüftung und Wärmerückgewinnung gefördert werden. Sobald dieser Standard in Liechtenstein etabliert ist, sollen dann Bauten gefördert werden, die den höheren Minergie-P-Standard erfüllen. Hier stellt sich mir die Frage, ob nicht gleich der höhere Level angestrebt werden sollte, mit dem gegenüber dem Minergie-Standard nochmals zirka ein Viertel an Energie eingespart werden kann. Der strengere Standard generiert zwar höhere Baukosten, Erfahrungen in der Baubranche zeigen jedoch, dass die Bauwirtschaft nach einer gewissen Einführungszeit aufgrund marktwirtschaftlicher Effekte mit merklich reduzierten Konkurrenzpreisen reagiert. Auf diese Weise könnte durch gezielte Förderung des anspruchsvolleren Standards vermutlich schon früher eine grössere Breitenwirkung erzielt und damit noch mehr Effizienz erreicht werden. Jedenfalls sollte jedoch meines Erachtens das höhere Einsparpotenzial beim Minergie-P-Standard angemessen gewürdigt, das heisst, gefördert werden. Ich ersuche die Regierung in diesem Zusammenhang um nochmalige Prüfung der Pauschalbeträge von CHF 5'000 und CHF 7'500 darauf hin, ob die Differenz in der Förderung auch im Verhältnis zum jeweiligen Einsparpotenzial steht.
Das Minergie-P-Haus entspricht etwa dem in anderen europäischen Ländern definierten Passivhaus. Der nächst höhere Schritt mit einer noch grösseren Herausforderung wäre das Null-Energie oder das Minergie-ECO-Haus, bei dessen Baumaterialien zusätzlich auf baubiologische und ökologische Kriterien zu achten ist. In diesem Zusammenhang frage ich die Regierung, ob nach dem vorliegenden Gesetz, zum Beispiel über Art. 14, oder auf dem Verordnungsweg auch solche Vorreiterrollen-Häuser gefördert werden können und berücksichtigt werden sollen. Gerade visionäre Konstruktionen ohne Energieverbrauch, aber mit hohem bauhygienischem Wert, sollten mittels Förderbeiträgen unterstützt werden.
Zum Minergie-Standard bei Altbauten: In Bezug auf die Förderung von Altbauten nach dem Minergiestandard möchte ich mit den folgenden Ausführungen auf eine wahrscheinliche Diskrepanz aufmerksam machen, die sich aus unterschiedlichen Bestimmungen zur Schweiz ergibt. Die Aussenhülle eines heutigen Neubaus entspricht gemäss geltender Energieverordnung bereits den Minergiebedingungen. Ein Anspruch auf Förderung ergibt sich demnach in der Regel durch den zusätzlichen Einbau einer kontrollierten Lüftung und durch den zwangsläufigen Einsatz von erneuerbarer Energie. Anders verhält es sich bei Gesamtgebäudesanierungen und Umbauten. Die Energieverordnung zum liechtensteinischen Baugesetz verlangt in diesem Fall zwar gleichwertige Dämmvorschriften wie für Neubauten. Im Gegensatz dazu verlangen jedoch sowohl schweizerische, kantonal unterschiedliche Vorschriften als auch der Minergiestandard für die Zertifizierung bei Altbausanierungen um bis zu 40% weniger strenge Mindestwerte für Wärmedämmungen, als dies bei Neubauten der Fall ist.
Gemäss Art. 24, Abs. 3 des Energieeffizienzgesetzes muss jedoch vor der Genehmigung einer Förderung eine Baubewilligung eingeholt werden. Nur so kann verhindert werden, dass bei Altbausanierungen eine Förderung theoretisch selbst dann erfolgen würde, wenn die Dämmvorschriften für die Gebäudehülle gegenüber der Energieverordnung um bis zu 40% verfehlt würden. Da beim vorliegenden Gesetz als Werkzeug zur Quantifizierung des Energieverbrauchs bei uns jedoch auch für Altbausanierungen das schweizerische Minergie-System angewandt wird, möchte ich zur Übereinstimmung mit der Energieverordnung folgende Anregung machen: Bei Altbausanierungen und Umbauten sollte bezüglich der Wärme-dämmung für die Förderung der Berechnungsnachweis für Neubauten anstelle des weniger hohen Minergiestandards angewendet werden und im Gesetz auch explizit festgeschrieben werden. Somit könnte dann eine aus legistischer Sicht vermutlich vorhandene Unstimmigkeit mit Art. 4, Abs. 2, lit. b dieses Gesetzes behoben werden.
Zu den übrige Massnahmen: Ich begrüsse auch die übrigen Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie insbesondere auch zur Nutzung von erneuerbaren Energien. Für Demonstrationsobjekte und andere Anlagen kommen die speziellen Artikel 14 und 15 zum Tragen, innerhalb denen der Energiekommission Kritierien für einen Handlungs- und Ermessensspielraum zur Verfügung stehen. Obwohl einerseits ein gewisser Handlungsspielraum für spezielle Anlagen notwendig scheint, verlangt andererseits der Gleichheitsgrundsatz die Festschreibung von grundlegenden Kriterien und Massstäben für eine Förderung. Im Sinne der Rechtssicherheit sind daher die Kriterien und Massstäbe so genau als möglich festzulegen. Ich rege in diesem Sinn eine Überprüfung an.
Zweite strategische Schiene: Ich begrüsse auch die zweite strategische Schiene des Energieeffizienz-Gesetzes, nämlich die gesicherte Abnahme und Vergütung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien und KWK-Anlagen. Ebenso begrüsse ich die Erhebung einer Förderabgabe auf den Elektrizitätsverbrauch zur Speisung des Energiefonds. Und weiters begrüsse ich es, die Abnahme von sauberem Ökostrom zu festgelegten Preisen gesetzlich abzusichern. Zur Einspeisevergütung von KWK-Anlagen gemäss Art. 38 bzw. Art. 17 Abs. 3 möchte ich die Regierung anfragen, in welcher Höhe diese Einspeisevergütungen vorgesehen sind.
Zu den Zuständigkeiten: Eine organisatorische Frage stellt sich mir zu Art. 24, Abs.4 - Zuständigkeiten. Hier heisst es: «Die Kontrolle und Abnahme von Massnahmen können an die nach Baugesetz vorgesehenen Kontrollorgane oder Dritte übertragen werden. Der Energiefachstelle ist ein Kontrollbericht vorzulegen». Mit den Kontrollorganen nach Baugesetz sind wohl das Hochbauamt und die Gemeinden gemeint. Diese verfügen jedoch auf dem Spezialgebiet der haustechnischen Installationen nicht über die nötigen Experten. Die Baubehörden scheinen daher für diese Aufgabe nicht die richtigen Partner zu sein, denn sie müssten die Kontrolle und Abnahme spezieller haustechnischer Installationen an ein externes Fachbüro auslagern. Anträge für Energiekonzepte und Abnahme werden auch heute schon von externen Fachbüros geprüft und durchgeführt. Da der entsprechende Abs. 4 von Art. 24 - Zuständigkeiten - jedoch eine Kann-Bestimmung beinhaltet, gehe ich davon aus, dass auch andere Kontrollorgane als jene nach Baugesetz vorgesehen sind.
Fazit: Regierung und Landtag werden sich künftig im Zusammenhang mit der globalen Erwärmung mit einem sorgsamen Umgang der Energie vermehrt auseinander setzen müssen. Die Details zum vorliegenden Rahmengesetz werden mittels Verordnung geregelt. Die nötige Flexibilität ist somit gewährleistet, um rasch reagieren zu können. Nicht zu unterschätzen ist die zusätzliche Schubkraft als Unterstützung für die Gemeinden. Energierelevante Bauten und Anlagen von Privaten werden bisher vonseiten der Gemeinden noch zusätzlich mit 50 bis 200% des Landesbeitrags gefördert. Neun von elf Gemeinden streben inzwischen die Zertifizierung als «Energiestadt» an oder haben zumindest Interesse bekundet. Zur Erlangung des Zertifikats werden die Gemeinden ihre Förderbeiträge nach Erlass dieses Gesetzes wohl neu definieren. Eine Vereinheitlichung der Gemeindebeiträge in unserem kleinen Land sollte unbedingt angestrebt werden. Meine Frage an die Regierung: Sieht die Regierung Möglichkeiten, die Vereinheitlichung der Förderbeiträge den Gemeinden beliebt zu machen?
Die Regierung rechnet mit einer Verdoppelung der Aufwendungen für Förderungen, nämlich mit Investitionsförderbeiträgen von rund CHF 1,6 Mio. pro Jahr. Der Effekt wird schnell spürbar werden. Die Erhöhung der Förderbeträge für die einzelnen Objekte, die Vereinfachung des Verfahrens, die kostenfreie Beratung der Bauherren durch die Energiefachstelle sowie ein Mehr an Wohnqualität dienen den Bürgern sofort und direkt. Die Erhöhung der Energieeffizienz, die vermehrte Nutzung erneuerbarer Energien und die Schadstoffreduzierung dienen der gesamten Umwelt, unmerklich zwar, dafür nachhaltig und längerfristig. Förderungen nach diesem Gesetz tragen somit zur Volkswohlfahrt bei.
Hier liegt ein Gesetz vor, das zwar Geld kostet, jedoch ein generelles Umdenken der Bevölkerung herbeiführen und nachhaltig wirksam werden soll. Wir sind verantwortlich dafür, wie wir mit unseren Ressourcen und der Umwelt umgehen. Diese Welt, unser Lebensraum, muss auch noch intakt sein, wenn wir ihn verlassen haben. In diesem Sinne dürfen wir ihn nutzen aber nicht verbrauchen. Ich spreche der Regierung Dank und Anerkennung aus für die Vorlage dieses sehr wichtigen Gesetzes. Ebenso danke ich allen an der Erarbeitung Beteiligten für ihr Engagement. Ich möchte die Regierung gleichzeitig dazu ermuntern, auf dem eingeschlagenen Weg des Umweltschutzes beharrlich weiterzugehen. Ich bin für Eintreten auf die Vorlage. Danke.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident. Werte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich möchte mich den Dankesworten meiner Vorrednerin direkt anschliessen, wobei ich doch einige Fragen und auch Anmerkungen zu diesem Bericht habe. Ich denke mir, eine zentrale Stossrichtung unserer Bestrebungen zur Erreichung der Energieeffizienz muss es sein, das Problem an der Wurzel anzupacken. Wie ist dies zu verstehen? Selbstverständlich ist es sinnvoll und zweckmässig, wenn die benötigte Energie für die Beheizung eines Gebäudes zum Beispiel mit Sonnenkollektoren oder aus Holz erzeugt wird. Wesentlich zentraler ist jedoch, dass aber möglichst wenig Energie für die Beheizung des Gebäudes benötigt wird. Jene Energie, welche nicht für die Beheizung des Gebäudes gebraucht wird, muss entsprechend auch nicht via die Verbrennung von Öl, Gas oder zum Beispiel Holz erzeugt werden. Auf welchen zentralen Punkt möchte ich mit dieser Feststellung hinweisen? Die Gebäude, sowohl neue wie alte, müssen möglichst so gedämmt werden, dass der benötigte Energieverbrauch so gering wie nur möglich ausfällt. Diese Investition ist äusserst nachhaltig und wird sich auf die gesamte Lebensdauer der Gebäude auswirken, da die durch die bessere Wärmedämmung eingesparte Energie die restliche Lebensdauer der Gebäude nie erzeugt werden muss. Entsprechend hat die Regierung auch mit der Baurechtsgesetzgebung, unter anderem mit der Energieverordnung vom August 2007, die Mindestanforderungen für Neubauten so definiert, dass neue Gebäude möglichst wenig Energie verbrauchen.
Die Regierung stellt dann ebenfalls fest, dass rund 50% der in Liechtenstein verbrauchten Energie zur Erzeugung von Wärme verwendet wird - man kann hier auch die Meinung vertreten, dass diese Energie grösstenteils verschwendet wird - und die Raumwärmeversorgung des Altbaubestands der grösste Verbrauchssektor und gleichzeitig das grösste, einfach realisierbare Einsparpotenzial sei. Bei einer Nachdämmung aller vor dem Jahr 1985 errichteten Gebäude liesse sich gegenüber dem heutigen Heizenergieverbrauch eine Einsparung von rund 50% erzielen. Die Sanierung der Gebäudehülle bestehender Bauten könne deshalb sehr viel zur Reduktion des Energiebedarfs sowie zur Verminderung der Emission von Luftschadstoffen beitragen. Zudem hätten Investitionen im wärmetechnischen Bereich eine nachhaltige Wirkung, sind wertsteigernd und erhöhen die Lebens- und Wohnqualität. Weiters bestehe der volkswirtschaftliche Nutzen darin, dass der grösste Teil der Aufträge an das heimische Gewerbe vergeben wird. Damit verbleibt die Wertschöpfung grösstenteils im Land. Dies tönt alles wunderbar und bekämpft das Problem grundsätzlich an der Wurzel. Nur frage ich mich: Liegt dem Landtag mit diesem Bericht und Antrag eine Entscheidungsgrundlage vor, mit welcher sich die Wirkung des Energieeffizienzgesetzes beurteilen lässt? Persönlich fehlen mir doch einige Angaben, Kennzahlen und Vergleichswerte, um mir ein Bild betreffend die Nachhaltigkeit des Energieeffizienzgesetzes zu machen. Konkret wäre es doch interessant zu wissen, in welchem Umfang zum Beispiel eine neue Wärmdämmung oder neue Fenster bei der Sanierung eines Gebäudes, welches vor dem Jahr 1985 gebaut wurde, gefördert wird. Mit der entsprechenden Antwort wäre es dem Landtag mitunter auch möglich, die Beiträge in diesem Bereich so auszugestalten, dass ein effektiver Anreiz für die Sanierung der Gebäude besteht.
In der Realität ist es doch so, dass diese Anreize einen gewissen Umfang haben müssen, da ansonsten dieses riesige Einsparpotenzial auch während der nächsten Jahrzehnte noch nicht genutzt werden dürfte. Wenn die Anreize nicht genügend gross sein werden, so werden die Gebäudebesitzer die nötigen Investitionen nicht tätigen. Diese Chance - sprich die möglichst rasche und bessere Dämmung der Altbauten - dürfen wir uns im Bewusstsein und der Tatsache der globalen Erderwärmung nicht nehmen lassen. Gesamthaft betrachtet ist immerhin eine Verdoppelung der Fördermittel von CHF 0,8 Mio. auf CHF 1,6 Mio. vorgesehen. Mit dieser Verdoppelung habe ich keine Mühe, aber ich will das Geld richtig eingesetzt wissen, sprich wir investieren das Geld dort, wo es am meisten bringt und auch effektiv nachhaltig ist.
Eine weitere Frage ergibt sich für mich zur Quantifizierung dieses enormen Einsparpotenzials bei den Altbauten. Konkret würden mich die Mengen an CO2 interessieren, welche zum Beispiel mit einer besseren Wärmedämmung und neuen Fenstern bei den Altbauten realisiert werden können, welche vor dem Jahr 1985 erbaut wurden. Des Weiteren wäre in diesem Zusammenhang auch ein Quervergleich zur geplanten Dampfleitung von der Kehrichtverbrennung in Buchs nach Liechtenstein interessant. Konkret würde mich auch in diesem Zusammenhang die Einsparung im Bereich des CO2 interessieren. Es muss nach meinen Dafürhalten in unserem ureigensten Interesse liegen, die Vorgaben des Kyoto-Protokolls nicht nur zu erfüllen, sondern zu übertreffen, und dies - wenn immer möglich - mit Massnahmen im eigenen Land. Diese Investitionen in die Gebäudehülle haben im Weiteren auch noch den Vorteil, dass das lokale Gewerbe davon profitiert. Dies würde ich als eine Win-Win-Situation bezeichnen, welche wir entsprechend unterstützen müssen.
Ein weiterer Aspekt, welchen ich vermisse, welcher jedoch in die genau gleiche Richtung zielt, ist auf Seite 27 aufgeführt. Hier ist nachzulesen, dass das realistisch nutzbare Potenzial zur Stromerzeugung bis zum Jahr 2013 bei der Wasserkraft, Biomasse und der Fotovoltaik liege. Dies ist sicherlich zutreffend, nur frage ich mich: Wieso soll nur die Stromproduktion gefördert werden? Wieso wird nicht auch zum Beispiel der Kauf von ökologisch hochwertigen Geräten gefördert? Dies wäre doch die effizienteste Art, effektiv Strom zu sparen. Tatsache ist, Strom, den moderne Geräte dank ihrer Technik nicht mehr sinnlos verbrauchen, muss auch gar nicht mehr produziert werden. Solche Massnahmen würden nach meiner Ansicht dem Begriff «Energieeffizienz» am ehesten entsprechen.
Lassen Sie mich diese Überlegungen mittels eines Beispiels - zum Beispiel eines Kühlschrankes - mit konkreten Zahlen veranschaulichen: Im Wissen darum, dass alte Geräte zirka 380 kWh/Jahr und neue effiziente Geräte zirka 157 kWh/Jahr verbrauchen, resultiert ein Sparpotenzial von zirka 223 kWh pro Jahr und Gerät. Bei 13'325 Haushaltungen in Liechtenstein im Jahre 2006 und der Annahme, dass zirka 10% der alten Geräte durch neue Geräte ausgetauscht werden, resultiert ein Einsparpotenzial von 297 MWh pro Jahr. Dies entspricht beinahe dem Potenzial der Fotovoltaik von 350 MWh - gemäss Seite 27 des vorliegenden Berichtes - bis im Jahr 2013. Unter der Annahme, dass jeder Kühlschrank mit zum Bespiel CHF 200 gefördert würde, ergibt sich eine Summe von total CHF 266'000. Dies mag im ersten Moment sehr viel erscheinen, nur Tatsache ist, dass die Fotovoltaik die nächsten Jahre mit zusätzlichen CHF 200'000 pro Jahr gefördert werden soll. Daraus resultiert eine Fördersumme für die Jahre 2008 bis 2013 von CHF 1,2 Mio. - oder anders ausgedrückt: Die kWh Fotovoltaik kostet uns zusätzlich CHF 3,43, hingegen würde uns die kWh für die Förderung vom Austausch von alten Geräten nur 90 Rappen kosten. Das entspricht einem Faktor 3,8, um welchen die Förderung von neuen Geräten besser ist - oder anders ausgedrückt: Wir könnten die neuen Kühlschränke auch mit CHF 762 fördern, um die gleichen Kosten zu verursachen.
Das war jetzt nur ein Beispiel mit den alten Kühlschränken. Dies lässt sich aber auch auf Gefrierschränke, Waschmaschinen, Wäschetrockner und diverse andere Geräte übertragen. Entsprechend grösser ist natürlich auch das realisierbare Einsparpotenzial. Im Weiteren könnten auch Händler und Lieferanten in solche Aktionen eingebunden werden. Für diejenigen, die an der Aktion teilnehmen, gibt es einen doppelten Nutzen: Nebst dem Bonus auf den Gerätepreis sparen sie bei einem effizienten Kühlschrank gegenüber dem Altgerät in zehn Jahren auch noch CHF 400 an Stromkosten. Mit einer solchen Aktion kann mit einem kleinen finanziellen Einsatz eine grosse Hebelwirkung erreicht werden. Die erreichte Stromeinsparung je eingesetztem Franken ist deutlich höher als bei der Förderung der alternativen Energien. Ähnliche Aktionen wurde vom EWZ in Zürich und andernorts durchgeführt. Auch hierzu würde mich die Meinung der Regierung interessieren, inwieweit solche Überlegung im Vorfeld diskutiert wurden und wieso solche Anreize nicht in der Vorlage aufgenommen wurden. Als Beispiel dazu sei zum Beispiel auch die Förderung von Elektrorollern oder Elektrofahrrädern aufgeführt. Des Weiteren könnte mit solchen Aktionen eine wesentlich breitere Schicht der Bevölkerung mobilisiert werden, da nicht nur Investitionen in Immobilien gefördert würden, sondern auch Investitionen zum Beispiel in energieeffiziente Haushaltsgeräte, welche effektiv weniger Strom brauchen würden, welcher dann auch nicht mehr produziert werden müsste.
Für mich sind die Fakten erdrückend und ich werde mir, sofern sich die Regierung nicht selbst dazu bekennt, auf die 2. Lesung entsprechende Anträge vorbehalten. Insgesamt liegt ein grosses, günstig zu erschliessendes Einsparpotenzial brach, das mit dem vorliegenden Bericht und Antrag nicht angesprochen wird. Diese Aussagen sind übrigens nicht gegen Fotovoltaikanlagen gerichtet. Der Vergleich drängt sich jedoch wegen dem Strom auf. Ich bin froh um jeden Energiepionier, der etwas versucht zur Reduktion des CO2-Ausstosses beizutragen. Deshalb unterstütze ich auch die Förderung von Fotovoltaikanlagen.
Ein weiterer Punkt, welcher mir in der Vorlage aufgefallen ist, ist die unterschiedliche Förderung in den Gemeinden, wie es bereits von meiner Vorrednerin angesprochen wurde. Wer das Subsidiaritätsprinzip gutheisst und die Gemeindeautonomie unterstützt, darf sich aber über solche Konsequenzen nicht wundern. So ist unter anderem auf Seite 35 des vorliegenden Berichtes nachzulesen, dass mit Einführung einer festen Einspeisevergütung für die förderungsfähigen Anlagen eine Harmonisierung der durch die Gemeinden ausbezahlten Förderbeiträge wünschenswert wäre, und dass bei Gleichheit der Landes- und Gemeindebeiträge dann die Anlagenbetreiber in allen Gemeinden gleich lange Amortisationszeiten hätten. Die Entscheidung über eine Harmonisierung der Gemeinde-Förderansätze unterliege der Autonomie der Gemeinden, wäre aber im Sinne einer Vereinheitlichung der Förderregelung sehr zu begrüssen. Hierzu möchte ich die Regierung fragen, wie sie die sehr zu begrüssende Vereinheitlichung der Förderregelung in den Gemeinden realisieren will. Sind hier Gespräche im Rahmen der Vorsteherkonferenz vorgesehen oder welche Vorgehensweisen werden in Betracht gezogen?
Im Weiteren möchte ich die Regierung bitten, in der Stellungnahme zur 2. Lesung die unterschiedlichen Förderungen in den Gemeinden aufzulisten. Die aktualisierte Tabelle auf der Homepage des Amtes für Volkswirtschaft wäre sicherlich für den gesamten Landtag von Interesse. Des Weiteren wäre mitunter auch noch ein Beispiel von Nutzen, um die effektiven Konsequenzen aufzuzeigen.
Folgende weitere Fragen sind mir zum Bericht aufgefallen: Betreffend die Kraft-Wärme-Kopplung seien die einzelnen Mitgliedstaaten verpflichtet, eine Analyse des nationalen Potenzials für den Einsatz von hoch effizienter Kraft-Wärme-Kopplung zu erstellen. Hierzu möchte ich die Regierung fragen: Wo konkret wird dieses Potenzial vermutet? Des Weiteren wird auf Seite 23 ausgeführt, dass in den nächsten fünf Jahren ein Zubau von rund 2'200 Kilowatt elektrischer Leistung angenommen werde. Der maximale Förderbeitrag beträgt CHF 400 pro Kilowatt elektrische Leistung. Dies ergibt auf die nächsten fünf Jahre ein Fördervolumen von CHF 880'000, was einer durchschnittlichen Förderung von CHF 176'000 entspricht. Die Regierung weisst in den finanziellen Auswirkungen aber auf eine Summe von CHF 215'000 hin. Wie erklärt sich die Regierung diesen Unterschied?
Zum Vernehmlassungsbericht wird ausgeführt, dass der Expertenbericht bemängle, dass der gegenwärtigen energiepolitischen Ausgangslage auf europäischer Ebene zu wenig Platz eingeräumt worden sei. Kann die Regierung die Aussage des Expertenberichtes zu diesem Punkt konkretisieren?
Im Weiteren stellt die Regierung unter dem Punkt «Schwerpunkte der Vorlage» fest, dass die Konkretisierung mit einer Durchführungsverordnung erfolge. Hierzu würde mich interessieren, ob es möglich wäre, einen Entwurf dieser Verordnung als Beilage zur Stellungnahme zur 2. Lesung zur Verfügung zu stellen.
Unter dem Punkt «Förderung des Minergie-Standards» wird ausgeführt, dass Neubauten und energetisch vergleichbare Umbauten bereits einen sehr hohen Standard erreichen. Um die definierten Minergie-Anforderungen einzuhalten, sind nur noch geringfügige Verbesserungen der Wärmedämmung sowie eine kontrollierte Lüftung nötig. Hierzu würden mich konkrete Kennzahlen und CO2-Emissonen für Neu-, Minergie- und Minergie-P-Bauten interessieren.
Des Weiteren führt die Regierung aus, dass Bauten, die dem Minergie-Standard genügen und maximal 500 Quadratmeter Energiebezugsfläche aufweisen, mit einem Pauschalbetrag von CHF 5'000 gefördert werden sollen und dass Minergie-P-Bauten pauschal mit CHF 7'500 subventioniert werden sollen. Hierzu möchte ich die Regierung fragen: Anhand welcher Faktoren wurden diese Beträge von CHF 5'000 für Minergie- und die CHF 7'500 für Minergie-P-Bauten eruiert? Im Weiteren wäre es interessant zu wissen, wie hoch die Förderung für ein Minergie- und ein Minergie-P-Gebäude nach dem bestehenden Gesetz und nach dem neuen Gesetz ausgefallen ist bzw. zukünftig ausfällt. Diese Frage stelle ich deshalb, um die rückwirkende Förderung von Minergie- und Minergie-P-Bauten eher beurteilen zu können. Weiters hat die Vereinigung Bäuerlicher Organisationen in ihrer Stellungnahme zum Vernehmlassungsbericht auf die Problematik der Zonenkonformität bei der geplanten Biogasanlage hingewiesen. Hierzu möchte ich die Regierung fragen: Wie ist diese Problematik der Zonenkonformität zu verstehen?
Eine weitere Frage möchte ich der Regierung betreffend die Förderung der Nachrüstung von Holzheizungen mit Feinstaubabscheidern stellen. Eine solche Förderung ist nach meiner Ansicht mittels dieser Vorlage nicht vorgesehen. Nachdem Holzheizungen CO2-neutral sind, aber das Problem des Feinstaubes aufweisen, wäre auch dies ein mögliches Verbesserungspotenzial. Oder wie sieht dies die Regierung?
Wie Sie sehen und gehört haben, habe ich diverse Fragen und Anregungen zu dieser Vorlage, bin aber trotzdem für Eintreten. Die Vorlage baut auf dem Energiekonzept 2013 auf und wird diesem einen zusätzlichen Schub verleihen. Die Förderungen werden massiv angehoben und es wird von einem bis jetzt geforderten Energienachweis für das gesamte Gebäude, neu auf eine Einzelbauteilförderung geschwenkt, was gerade beim Altbaubestand einen zusätzlichen Anreiz bilden dürfte und Liechtenstein entsprechend einen weiteren Schritt an die Erfüllung der Kyoto-Verpflichtungen heranführen wird, und dies - last but not least - mit Massnahmen im Inland.Abg. Andrea Matt
Danke. Energie sparen hat verschiedene positive Aspekte: Es ist ein Beitrag gegen die Klimaerwärmung, es schont die Umwelt und gleichzeitig lässt sich damit Geld sparen. Es ist eine einfach Gleichung: Weniger Energie = weniger Klimaerwärmung = weniger Umweltbelastung = weniger Kosten. Der Energieverbrauch lässt sich auf zwei Arten reduzieren. Einerseits durch den Einsatz einer besseren Technik, also durch Schaffung von besserer Energieeffizienz, und andererseits durch sparsameres Verhalten. Ich möchte das beispielhaft ausführen: Wer ein Haus im Minergie-P-Standard baut, verbraucht weniger Energie als derjenige, der das gleich grosse Haus im Minergie-Standard baut. Wer nun aber ein grosses Haus im Minergie-P-Standard baut, verbraucht trotz optimaler Technik mehr Energie als derjenige, der ein kleines Haus im Minergie-Standard baut. Erst wer ein kleines Haus im Minergie-P-Standard baut, erreicht das Optimum für Klima und Portemonnaie. Gefragt ist also eine gesunde Balance. Sinnvollerweise sollte eine angemessene Wohngrösse mit optimaler Technik kombiniert werden. Die Politik kann ein solches Verhalten mit finanziellen Anreizen fördern.
Mit dem uns vorliegenden Energieeffizienzgesetz werden Anreize für den Einsatz einer optimalen Technik gesetzt. Es löst damit das Energiespargesetz ab. Mit dem neuen Namen stellt das Energieeffizienzgesetz klar, dass es sich nur auf eines konzentriert: Auf effizientere Nutzung der Energie. Das ist die Seite des Energiesparens, die allgemein sehr gut akzeptiert ist und mit der die Politik Lorbeeren einheimsen kann. Denn die Politik fordert mit diesem Gesetz eben keinen Verzicht auf irgendeinen Luxus, kein wirkliches Umdenken, keine Verhaltensveränderung, keine Überwindung persönlicher und gesellschaftlicher Gewohnheiten, Haltungen und Werte.
Die Politik unterstützt mit diesem Gesetz lediglich einen bereits durch die Erhöhung der Energiepreise bestehenden Trend hin zu energieeffizenterem Bauen und fördert diesen Trend finanziell. Dies zum Nutzen der Privaten, aber auch zum Nutzen des Staates. Jeder in Energiesparmassnahmen investierte Franken kommt mehrfach zurück. Mehr Energieeffizienz ist grundsätzlich zu begrüssen und deshalb freue auch ich mich über dieses Gesetz. Trotzdem möchte ich die Regierung ersuchen, den zweiten Ansatz, den des sparsameren Verhaltens, nicht links liegen zu lassen. Sparsames und energieeffizientes Verhalten sollte stärker finanziell unterstützt werden als das reine energieeffiziente Verhalten. Ich würde mich freuen, wenn vonseiten der Regierung überprüft werden könnte, ob sich dieser Aspekt bei den konkreten Förderungen nicht doch noch einbauen lässt. Beispielsweise dadurch, dass bei Privatbauten nicht nur linear nach Quadratmetern oder Leistung gefördert wird, sondern ein Zusatz-Bonus für raumsparendes Bauen eingeführt wird.
In den letzten Tagen habe ich mit verschiedensten Personen über das Gesetz diskutiert. Immer wieder wurde darauf hingewiesen, dass sehr viel auf Verordnungsebene geregelt ist und es deshalb von der Verordnung abhängig ist, ob das Gesetz negative oder positive Auswirkungen hat. Diese Aussagen sind aus meiner Sicht richtig. Auch mir fehlen auf Gesetzesebene allgemeine Grundsätze zur Förderung, die für Techniklaien nachvollziehbar sind und die die Förderhöhe in Relation zu Kennzahlen bzw. technischen Vorgaben setzen. Wie hoch die Wärmedämmung bestehender Bauten gefördert wird, sollte nicht nur von der Grösse der Einzelbauteile abhängig sein, sondern darüber hinaus noch davon, um wie viel der damit erreichte Wärmedurchgangskoeffizient den baurechtlich vorgeschriebenen unterschreitet. Wie hoch Neubauten gefördert werden, sollte nicht nur vom Minergie-Standard allein abhängig sein. Die Förderhöhe sollte davon abhängig sein, um wie viel die Energiekennzahl des neuen Gebäudes von der baurechtlich geforderten Energiekennzahl abweicht. Damit könnten auch Neubauten gefördert werden, die ohne ein kontrolliertes Lüftungssystem eine niedrige Energiekennzahl erreichen.
Wie hoch thermische Sonnenkollektoren gefördert werden, sollte sich an den Marktpreisen für thermische Sonnenkollektoren orientieren. Statt einen fixen Betrag pro Quadratmeter festzulegen, könnte das Gesetz vorsehen, dass die Förderbeiträge die Hälfte der Mehrkosten decken sollen. Auch die Höhe der Förderung von Fotovoltaikanlagen sollte sich an den Marktpreisen orientieren. Private und Unternehmen werden mit Fotovoltaikanlagen zu Stromproduzenten. Deshalb ist es angebracht, hier wirtschaftlich zu denken und die Förderbeiträge in Kombination mit der Einspeisevergütung so zu berechnen, dass sich Fotovoltaikanlagen nach zehn Jahren amortisiert haben. Für Demonstrationsobjekte ersuche ich die Regierung, eine höhere Maximalförderung vorzusehen. Ebenso bei den anderen Anlagen, damit wirklich auch grosse Projekte gefördert werden können.
Das Energieeffizienzgesetz könnte über die vorgesehenen Massnahmen hinaus noch zwei weitere vorsehen: Es könnte die Sanierung von Beleuchtungsmassnahmen in Büro- und Dienstleistungsgebäuden - analog zur Schweizer Energieinvestitionsordnung - einbeziehen und die Förderung von Windkraftanlagen vorsehen. Gerade kleinere und mittlere Windkraftanlagen könnten zum Beispiel bei ausgesiedelten Bauernhöfen eine sinnvolle Einsatzmöglichkeit darstellen.
Abschliessend bitte ich die Regierung noch zu erläutern, welche Energieeinsparung sie von den Massnahmen erwartet und wie sie die Wirksamkeit der Massnahmen messen will. Ich danke der Regierung für die Erarbeitung der Vorlage und hoffe, dass die Förderungen künftig möglichst oft in Anspruch genommen werden. Am liebsten so oft, dass der vorgesehene Finanzrahmen nicht ausreicht. Ich bin für Eintreten.
Abg. Josy Biedermann
Danke, Herr Präsident. Die Schwerpunkte des Energiespargesetzes von 1996 betreffend die Wärmedämmung von Altbauten, besonders Haustechnikanlagen, die Förderung von thermischen Sonnenkollektoren, Fotovoltaikanlagen, Demonstrationsobjekten und andere grössere Anlagen. Auf der Grundlage dieses Gesetzes wurden im Zeitraum von 1997 bis 2006 Förderbeiträge von insgesamt fast CHF 8 Mio. ausbezahlt. Das entspricht einem durchschnittlichen Fördervolumen von rund CHF 800'000 pro Jahr. Am meisten Fördermittel wurden für thermische Sonnenkollektoren - gefolgt von thermischen Gebäudesanierungen sowie den Haustechnikanlagen - ausgegeben.
Mit der Zustimmung des Landtags zum Kyoto-Protokoll hat sich Liechtenstein verpflichtet, Treibhausgasemissionen in der Zeit von 2008 bis 2012 um 8% im Vergleich zu 1990 zu reduzieren. Am 18. Februar 2004 hat die Regierung das Energiekonzept 2013 verabschiedet. In der folgenden Aussage aus der Zusammenfassung dieses Konzeptes wird eine energiepolitische Trendwende ersichtlich. Liechtenstein hat sich zum Ziel gesetzt, jene Einspar-, Effizienzsteigerungs- und Substitutionsmassnahmen vermehrt umzusetzen, die sich in unserer Klimazone, unserer Kultur und bei unseren technischen Standards bereits bewährt haben, und Liechtenstein will sich durch eine maximal mögliche Breitenwirkung mit dem Erreichen entsprechend ehrgeiziger Ziele profilieren. Durch verschiedene Massnahmen sollen diese Ziele erreicht werden. Energieeinsparungen durch gezielte thermische Sanierungen des Gebäudebestandes. Die Raumerwärmungsversorgung vom Altbaubestand hat mit rund 50% den grössten Anteil am Energieverbrauch und bietet somit das grösste einfach realisierbare Einsparungspotenzial.
Die Förderung des Minergie-Standards bei Alt- und Neubauten - eine Vorgabe aus dem Energiekonzept 2013 - sieht die Verdoppelung der Förderbeiträge für die Wärmedämmung bestehender Bauten vor. Hier möchte ich die Abg. Marlies Amann unterstützen und fragen, ob man nicht den Minergie-P-Standard favorisieren sollte. Haustechnikanlagen, die auch gefördert werden, wenn sie in bestehenden Bauten zum Einsatz kommen, die nicht wärmetechnisch saniert werden. Erweiterte Nutzung zur heimischen Biomasse, Verdreifachung der Sonnenenergienutzung, Förderung der Fotovoltaikanlagen, Investitionen in Blockheizkraftwerke und schliesslich eine offensive Informations- und Motivationspolitik. Hier noch eine Bemerkung: Die liechtensteinische Architekten- und Ingenieurvereinigung sieht die Förderung einer Gesamtberatung, zum Beispiel Beratungsgutscheine, als wichtigen und kosteneffizienten Beitrag vor, genauso wie die Förderung der Ausführung. Sie wären bereit, am Leistungsauftrag einer solchen Beratung mitzuwirken. Das einfach zum Thema «Beratung.»
Im Energiekonzept 2013 wurden die Potenziale der erneuerbaren Energien zusammengefasst. Der Bericht zeigt auf, dass die Ausbaumöglichkeiten im Bereich der Wasserkraft aus ökologischen Gründen sehr begrenzt sind. Nur bei der Samina und bei den Mühleholzquellen wären Wirkungsgradverbesserungen möglich. Diese würden auch den Kriterien der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien entsprechen. Ebenso wäre eine Stromproduktion aus der Biomasse, aus Gülle und Klärgas, aus Grünabfällen, aus landwirtschaftlich erzeugter Biomasse und sonstigen organischen Abfällen sinnvoll. Bei der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien wird die verstärkte Nutzung von Fotovoltaikanlagen mittels der Förderung von neuen Kleinanlagen als realistisch angesehen.
Das Ergebnis der Bewertung verschiedener Fördermodelle im Vergleich zeigt auf, dass nur folgende Modelle für unser kleines Land geeignet und vertretbar sind: Das Modell der Einspeisevergütung wäre bei uns möglich, wenn auch mit einigem Verwaltungsaufwand verbunden, der von den LKW geleistet werden müsste. Realisierbar erscheint auch das Modell der Investitionsbeiträge nach installierten Leistungen. Die Erfahrungen mit diesem Fördermodell haben gezeigt, dass es einfach machbar ist und dass sich der Vollzugsaufwand in einem bescheidenen Rahmen hält. Die Investitionsförderbeiträge werden aus öffentlichen Landesmitteln finanziert, die Gemeinden gewähren zusätzliche Förderbeiträge von derzeit 50 bis 200% des Landesbeitrages.
Der Energiepolitik muss auch in unserem Land höchste Priorität zukommen. Wichtig ist dabei die regionale und internationale Zusammenarbeit. Um Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und zeit- und sachgerecht darauf reagieren zu können, wird sich die Regierung von einem mit Fachleuten besetzten Gremium beraten lassen. Die neue Energiekommission soll ein mit einem politisch unabhängigen Spezialisten besetztes Expertengremium sein unter dem Vorsitz des zuständigen Regierungsrates. Ich frage mich allerdings, ob vier Fachpersonen genügen. Meiner Meinung nach könnten bei einer Expertenkommission mit sieben Mitgliedern mehr Fachbereiche abgedeckt werden. Auch ein Mitglied einer ensprechenden NGO sollte in der Kommission vertreten sein. Gemäss dem Bericht der Regierung sollte die bisherige Energiekommission - wenn notwendig - auch künftig bei speziellen Fragestellungen konsultiert werden. Damit dies aber nicht reine Absichtserklärung bleibt, sollte dieses Gremium im Gesetz, zum Beispiel als Energierat, aufgenommen werden. So könnten ihre Mitglieder die jeweiligen energie-relevanten Interessen weiterhin wahrnehmen.
Dieses neue Energiegesetz soll dazu beitragen, dass unser Land die Verpflichtung aus dem Kyoto-Protokoll erfüllt und die Ziele erreicht werden. Sowohl der Staat und die Gemeinden wie auch jede einzelne Person können Beiträge zur notwendigen Erhaltung der Lebensgrundlagen leisten und nicht weiterhin zur Klimaänderung beitragen. Welchen politischen Stellenwert diese Fragen haben, belegt ein neuer Beschluss der deutschen Regierung. Sie hat sich auf das ehrgeizige Ziel geeinigt, bis zum Jahre 2020 die CO2-Emissionen um 40% zu reduzieren. Dies soll durch viele Massnahmen in den verschiedenen Wirtschaftsbereichen erreicht werden. Zum Beispiel werden die energetischen Bauvorschriften markant verschärft, die Sanierung von Altbauten sowie die Nutzung erneuerbarer Energien soll noch stärker gefördert werden. Ferner wird die Kraftfahrzeugsteuer an den CO2-Ausstoss geknüpft. Solche wirkungsvollen Massnahmen können nach der Schaffung dieses Gesetzes über die Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien auch bei uns erfolgreich umgesetzt werden. Wir können nicht mehr verantworten, damit zuzuwarten. Ich unterstütze das Eintreten auf dieses Gesetzesvorlage. Stv. Abg. Rony Bargetze
Danke, Herr Präsident. Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Das zurzeit gültige Energiespargesetz aus dem Jahr 1996 scheint in der Bevölkerung gut verankert zu sein, was die fast CHF 8 Mio. Subventionen für Energieförderungsmassnahmen in den letzten zehn Jahren beweisen. Im Jahr 2004 hat die Regierung als weitere Massnahme das Energiekonzept 2013 verabschiedet. Ziel dieses Konzepts ist es, mit verschiedenen Massnahmen Energie zu sparen und alternative Energien zu fördern, um damit den Vorgaben des Kyoto-Protokolls einen Schritt näher zu kommen. Das nun vorliegende Energieeffizienzgesetz ist der nächste Schritt auf dem Weg, dieses Ziel zu erreichen.
Während des mittlerweile mehr als zehnjährigen Vollzuges des geltenden Energiespargesetzes hat sich gezeigt, welche Bestimmungen sich in der Praxis bewährt haben und welche einer Überprüfung bedürfen. Die gegenständliche Gesetzesvorlage zielt nun darauf ab, bei ausgewählten Massnahmen die Förderung zu verstärken. Dies vor allem in den Bereichen: Wärmedämmung bei bestehenden Bauten, Förderung von innovativen Haustechnik- und Fotovoltaikanlagen und Förderung des Minergiestandards. Zudem werden auch Einzelmassnahmen gefördert. Dies soll vor allem jenen Personen dienen, die gerne etwas in Sachen Energieeffizienz machen würden, denen aber die finanziellen Mittel für eine Totalsanierung fehlen.
Die Höhe der Förderbeiträge, die zum Teil recht stark angehoben wurden, in Kombination mit den höchsten Gemeindebeiträgen, wie sie die Gemeinden Vaduz und Triesen ausrichten, sind meiner Meinung nach gut. Handlungsbedarf besteht aber, wie schon von mehreren Vorrednern ausgeführt, noch auf Seiten der übrigen Gemeinden. Generell wäre die Anhebung der Förderbeiträge auf das Niveau der Gemeinden Vaduz und Triesen erstrebenswert.
Noch einige Bemerkungen zu einzelnen Bereichen des Gesetzes: - Energiefachstelle: Ich begrüsse sehr die geplanten Aktivitäten der Energiefachstelle in der Öffentlichkeitsinformation, Koordination in Energiefragen und Organisation von Weiterbildung. Vor allem die Sensibilisierung der Öffentlichkeit ist ein wichtiges zukünftiges Anliegen. Was aber nicht sein darf, ist, dass die Energiefachstelle Beratungstätigkeiten und Ausarbeitung von Energiekonzepten für Private übernimmt. Dies muss den Fachleuten aus der Privatwirtschaft überlassen werden. In erster Linie muss durch die Energiefachstelle der Kontakt zwischen Bauherrn und Fachleuten koordiniert werden, damit ein Informationsaustausch zwischen Planern und Bauherren stattfindet.
- Minergie: Die Förderung der Minergiebauten ist an und für sich eine Förderung der haustechnischen Anlage «Wohnungslüftung». Minergie ist ein Label der Lüftungslobby und ist im Besitz von zwei Schweizer Kantonen. Die Fördermassnahmen betreffen im Bereich Minergie in erster Linie technische Anlagen. Es fehlt die Förderung von reinen Energiesparmassnahmen an der Gebäudehülle bei Neubauten. Werden durch andere Massnahmen, zum Beispiel an der Gebäudehülle bei Neubauten gleiche oder tiefere Energieverbrauchszahlen wie Minergie Plus erreicht, sollten auch diese gefördert werden. Die Möglichkeit weg von der Technik hin zu einfachen Gebäudekonzepten wird durch das Gesetz nicht abgedeckt, ausser, wenn sie als Demonstrationsobjekte gelten. Nachdem das Gesetz aber spätestens in fünf Jahren angepasst wird, hoffe ich, dass bis dann weitere innovative Lösungen auf dem Markt sind, die dem Minergiestandard ebenbürtig sind und dann die gleiche Förderung erhalten wie Minergie.
- Geothermie: Was im neuen Gesetz meiner Meinung nach zu kurz kommt, ist die Nutzung der Erdwärme. Tiefenbohrungen oder Grundwasserpumpen sind im Gesetz nicht erwähnt. Wenn man sieht, wie im benachbarten Bündnerland der Sektor «Erdwärme» boomt, besteht in diesem Bereich sicherlich Handlungsbedarf.
- Ausnützungsziffer: Ich habe noch eine Bemerkung, die sich nur am Rande auf dieses Gesetz bezieht. Durch die gewünschte Wärmedämmung, sei dies bei konventionellen Bauten oder bei Bauten, die das Label «Minergie» erfüllen, wird die Isolation zwangsläufig immer dicker. Hatten die Aussenwände eines Hauses vor 15 Jahren noch eine durchschnittliche Dicke von 28 bis 30 cm, sind wir heute bei einer Stärke von 40 bis 45 cm. Das heisst, dass den Bauherren durch die verstärkte Isolation Nettogeschossfläche verloren geht. Ein Umstand, dem bei der Überarbeitung des Baugesetzes Rechnung getragen werden sollte.
Wie den Rückmeldungen der Vernehmlassungsteilnehmer zu entnehmen ist, wird die vorliegende Gesetzesvorlage allgemein sehr begrüsst. Daher ist für mich ein Eintreten auf die Vorlage unbestritten. Danke.Abg. Gebhard Negele
Danke, Herr Präsident. Werte Damen und Herren. Der vorliegende Bericht und Antrag wird positiv aufgenommen und ich kann mich dieser Meinung ebenfalls anschliessen. Meine Wortmeldung bezieht sich ausschliesslich auf das Thema «Windenergie» als erneuerbare Energie: Auf Seite 26 des Bericht und Antrages wird festgestellt, dass die Nutzung der Windenergie nicht in der Tabelle der erneuerbaren Energien aufgeführt wird. Es wird festgehalten, dass sich die Windkraftanlagen in Liechtenstein kaum eignen. Ich habe mittlerweile von der Solargenossenschaft erfahren, dass sich aufgrund von neuen Messungen bzw. neuen möglichen Standorten durchaus Erfolg versprechende Möglichkeiten auftun. Einer dieser Standorte ist zum Beispiel in Balzers südlich des Helikopterlandeplatzes. Ich frage nun die Regierung, ob die Art. 3 betreffend förderungswürdige Massnahmen sowie Art. 14 betreffend Demonstrationsobjekte auch für Windkraftwerke Anwendung finden. Wenn die Regierung dies bejaht, möchte ich von dieser die grundsätzliche Haltung zur nachhaltigen Produktion von Windkraftenergie erfahren. Ich denke, dass hier eine Klärung nötig ist. Vielen Dank. Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Nachdem alle Redner sich für eine Erhöhung der Förderungen und für eine Erweiterung der Fördermassnahmen ausgesprochen haben, nenne ich einige davon: Der Abg. Wendelin Lampert hat sich zum Beispiel für den Kauf und Austausch von energiesparenden Geräten ausgesprochen, dass diese gefördert werden. Die Abg. Andrea Matt will gewisse Beleuchtungsmassnahmen fördern. Die Abg. Josy Biedermann war derselben Meinung wie ich, dass Minergie-P-Standard verglichen werden soll mit dem Minergie-Standard und dass gemäss dem Einsparpotenzial auch die Förderung sich unterscheiden sollte, das heisst, möglicherweise eine Erhöhung. Und der Abg. Rony Bargetze will die Förderungen generell auf das Niveau der Gemeinde Vaduz anheben. Ich habe diesen Tenor hier aufgenommen, dass das Gesetz nicht nur gut ankommt, sondern dass auch noch eins draufgegeben werden soll in verschiedener Hinsicht betreffend Beträge und auch betreffend Massnahmen. Ich möchte das generell unterstützen und bitte die Regierung, bis zur 2. Lesung darauf auch einzugehen. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich versuchte eigentlich mit meinen diversen Fragen, die Effizienz dieser Förderungen zu hinterfragen. Das soll nicht durchs Band bedeuten, dass man sie erhöhen muss, sondern dass man sie dort einsetzt, wo sie effektiv nachhaltig sind. Wobei ich offen zugestehen muss, der Passus mit den energieeffizienten Haushaltsgeräten wäre eine zusätzliche Ausgabe.
Dann was mich eigentlich mehr zu diesem Votum veranlasst, sind die Äusserungen der Abg. Marlies Amann betreffend das Votum des Abg. Rony Bargetze. Ich habe ihn anders verstanden, dass er gesagt hat: Die Gemeinden sollen ihre Förderbeiträge bitte auf das Niveau der Gemeinden Triesen und Vaduz erhöhen. Aber da habe ich den Handlungsbedarf aufseiten der Gemeinden gesehen. Ich weiss nicht, das müsste mitunter der Abg. Rony Bargetze noch klarstellen.Abg. Elmar Kindle
Danke, Herr Präsident. Fördern ist schon gut, aber es muss auch noch Sinn machen, man muss es auch noch finanzieren und auch noch kontrollieren können. Hier wurden jetzt Sachen geäussert, die sicher wünschbar sind, aber in der Kontrolle und in der Effizienz wirklich fragwürdig sind. Wogegen ich mich ganz klar wehren würde, wenn man das Gesetz so ausdehnen würde, wie es die Abg. Andrea Matt wünscht, dass man auch Luxus oder Verzicht auf Wohnraum noch irgendwie einschränken möchte oder könnte, oder Leute, die sparsam mit dem Wohnraum umgehen, noch gefördert werden, das würde mir dann schon eindeutig zu weit gehen. Weil, wer bezahlt das dann schlussendlich alles? Diese Frage muss man sich auch einmal stellen. Wir erhöhen jetzt die Förderbeiträge von CHF 800'000 auf CHF 1,6 Mio. Ich meine, sicher fliesst der Honig im Land. Man kann auch CHF 3 Mio. ausgeben, wenn es einem so viel wert ist. Aber es ist nicht alles gut, was energiesparend sein muss. Wenn man die Gesamtökobilanz betrachtet, gibt es vielleicht Produkte, die dort auch wieder Energie vernichten und brauchen. Und dann kommen wir zu dem zurück, was der Abg. Rony Bargetze gesagt hat. Man kann auch mit bestehenden Substanzen energiesparend bauen und auch Energie einsparen. Es muss nicht immer nur Technik sein.Stv. Abg. Rony Bargetze
Danke. Zum Votum des Abg. Wendelin Lampert, der das angesprochen hat wegen der Anpassung der Förderungen: Da habe ich natürlich ganz klar gemeint, dass die Gemeinden den Betrag erhöhen sollten. Ich muss Ihnen Recht geben. Nicht dass der Staat da eine Ausgleichszahlung macht, sondern natürlich dass es einen Plafond gibt, wobei alle Gemeinden gleich viel bezahlen. Das ist mir auch klar, dass das eigentlich im Bereich weder der Regierung noch des Landtages liegt, sondern dass die Gemeinden das dann machen sollten. Danke.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Eine Harmonisierung der Gemeindebeiträge wurde auch von mir und anderen Abgeordneten angesprochen. Und wenn die Regierung Möglichkeiten sieht darauf hinzuwirken, dann wäre das zu begrüssen. Mit der Aufzählung der Fördermassnahmen, welche verschiedene Abgeordnete erwähnt haben, meinte ich natürlich, dass diese untersucht werden sollen bis zur 2. Lesung, nicht einfach unbesehen aufgenommen werden. Das ist ja klar. Ich wollte damit aber - und das habe ich auch gesagt - auf den Tenor hier im Landtag hinweisen, dass hier ein förderfreundliches Klima im Landtag ist und dass die Regierung entsprechend auf die 2. Lesung vielleicht noch Überprüfungen von einzelnen Vorschlägen vornehmen soll.
Eine Bemerkung noch zur Abg. Andrea Matt: Sie haben raumsparendes Bauen erwähnt, das vielleicht über das Energieeffizienzgesetz gefördert werden könnte, wenn ich Sie recht verstanden habe. Ich denke, raumsparendes Bauen ist schon zu begrüssen und zu fördern. Es gehört aber nicht in dieses Gesetz und es gibt ja auch diese Förderungen bzw. Subventionen für die verdichtete Bauweise. Ich denke, dass das schon berücksichtigt ist.Abg. Andrea Matt
Ich habe es vorhin auch wirklich ganz dezent ausgeführt, dass es eben zwei Seiten des Energiesparens gibt und dass es sinnvoll ist, immer auch beide Seiten zu belohnen. Ich habe die Regierung ganz höflich gebeten, doch vielleicht zu überprüfen, ob es irgendwo einen kleinen Bonus geben könnte. Ich möchte jetzt doch bitten, das nicht überzubewerten.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen aus dem Plenum gibt, gebe ich das Wort dem Herrn Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher.Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Guten Nachmittag, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Zunächst danke ich Ihnen für diese ausführliche Diskussion zu diesem Gesetz, zu dieser ausführlichen Eintretensdebatte. Ich war mir bewusst, dass das eine längere Diskussion geben wird. Ich denke auch, dass es eine wichtige Vorlage ist, die es auch verdient hat, dass so viele Votanten hier zum Eintreten gesprochen haben. Ich möchte damit auch den Dank, den Sie jetzt der Regierung ausgesprochen haben, eigentlich weitergeben an die vielen Leute, die daran mitgearbeitet haben. Das Regierungsmitglied kann ja nur eine Vorlage vertreten, die von den entsprechenden Leuten auch ausgearbeitet wurde.
Ich glaube, in einem sind wir uns einig, wenn ich gerade beim letzten Punkt anknüpfen darf, der auch in allen Voten zum Ausdruck gekommen ist. Ich denke, die beste Energie ist diejenige, die einfach nicht gebraucht wird. Und das ist das Bemühen, das uns alle hier gemeinsam auch trägt.
Ich möchte mit fünf grundsätzlichen Bemerkungen anfangen und dann gehe ich von Redner zu Rednerin und Rednerin zu Redner über mit dem Risiko, dass ich einiges dann vielleicht halt auch doppelt mache. Aber in der Vielzahl der doch gestellten Fragen scheint mir das das zweckmässigste Vorgehen zu sein. Zunächst zu den Vorbemerkungen: In der Tat, es handelt sich hier um ein Rahmengesetz und wie bisher wird das Technische auf Verordnungsstufe geregelt sein. Wir haben uns hier vom bewährten System, das bisher im Energiespargesetz zur Anwendung gelangt ist, auch wieder leiten lassen und ich verstehe auch, dass Sie hier weitere Fragen dazu haben. Deshalb haben wir auch versucht, diese Informationsveranstaltung mit den Fraktionen zu machen und dort ein paar Details, die eben in der Verordnung dann drinstehen, auch schon bekannt zu geben. Wir werden sicherlich im Hinblick auf die 2. Lesung diese Verordnung hoffentlich schon dann in ausgereifter Form auch zur Verfügung haben.
Zum Rahmen dieses Gesetzes: Dieses Gesetz soll die Umsetzung des Energiekonzeptes 2013 zum Gegenstand haben. Dies war auch der Auftrag zunächst an die Energiefachstelle und dann an die Experten und wurde dann auch weiterentwickelt, wie es jetzt zu diesem Gesetz gekommen ist. Ich denke, einen Bereich möchte ich noch gesondert herausheben, der in Ihren Voten erwähnt wurde, aber den ich doch, glaube ich, für unser Land speziell erwähnen möchte - und das ist diese Einspeisevergütung. Ich denke, wir vollziehen damit auch in unserem Land einen Paradigmenwechsel, den ich vor zweieinhalb Jahren noch nicht für möglich gehalten hätte. Ich denke, hier brauchte es doch auch viele Diskussionen, gerade auch in der Energiekommission und gerade auch mit der Wirtschaft in unserem Lande. Ich bin froh, wenn Sie auf dieses System hier eintreten. Ein System, das in vielen Gesprächen auf fragilen Beinen gestanden ist, aber jetzt auch Akzeptanz in der Energiekommission und auch in der Wirtschaft gefunden hat. Ich denke, das muss auch gesagt werden.
Einen vierten Punkt möchte ich vorweg auch erwähnen und fassen Sie das überhaupt nicht als Kritik auf. Ich möchte nur sagen, von welchen Grundsätzen wir uns bei der Erarbeitung dieses Gesetzes auch leiten liessen. Die Vollzugstauglichkeit in der Kleinheit der Vehältnisse in Liechtenstein muss auch ein Kriterium sein und ein Zweites muss auch noch zum Ausdruck kommen, die Situation der Anreize. Wir streben keine Vollkostendeckung der Investitionen an. Das war so in den letzten Voten ein bisschen, glaube ich, der Grundtenor. Ich glaube auch, im Hinblick auf eine 2. Lesung werden wir keine Vollkostendeckung dieser Investitionen machen. Ich denke, wir wollen das Anreizsystem hier beibehalten.
Das führt mich zur fünften Vorbemerkung, die ich dann in den Fragen auch nochmals ein bisschen verdeutlichen kann. Das führt mich auch zu den Bemerkungen des Abg. Wendelin Lampert, zu anderen Bemerkungen, wo es um verkehrspolitische Massnahmen mit dem Elektroroller ging. Diesen Anspruch hat dieses Gesetz nicht, umfassend diese Bereiche abzudecken. Und das kommt auch im Energiekonzept 2013 schon zum Ausdruck, dass das nicht in diesem Gesetz geregelt wird, sondern ich denke, dass dieses Gesetz den Anspruch hat, einen Teilbereich aller Massnahmen, die ergriffen werden müssen, um eben sparsamen Energieverbrauch auch in unserem Lande ins Bewusstsein zu rufen, abzudecken, dass dies eine von vielen Massnahmen ist. Das haben wir, glaube ich auch, in letzter Zeit sehr oft betont.
Ich erinnere daran, dass Sie vor wenigen Wochen einmal die Klimaschutzstrategie hier im Landtag auch behandelt haben. Sie konnten damals auch dort diskutieren und Sie haben dort auch gesehen, dass es ja noch viele weitere Massnahmen gibt. Diese CO2-Abgabe auf Brenn- und Treibstoffen, die Teilnahme am Emissionshandelssystem, die Massnahmen im Umweltbereich usw. Dieses Gesetz deckt jetzt einfach einen weiteren Teilbereich davon ab. Ich werde aber diese allgemeine Anregung mitnehmen, ob man hier im Sinne des Sparens auch noch einen Teil abdecken kann, der vielleicht in andern nicht abgedeckt ist, dass wir das nochmals eingehend prüfen. Ich möchte auch die Frage der Geräte gerade hier am Anfang behandeln. Der Einsatz effizienter Technologien und effizienter sparsamer Geräte ist nicht der Anspruch, den dieses Gesetz hat. Das wird an anderer Stelle zu regeln sein wie auch die Förderung von Elektroscootern ja heute schon läuft. Das war überhaupt nie der Anspruch, sondern es war der Anspruch, das Energiekonzept, wie es vorliegt und wie es von der Regierung im Jahre 2004 verabschiedet wurde, diesen Massnahmen, wie sie dort geregelt sind, hier mehr Schubkraft zu geben. Das zu den Vorbemerkungen.
Ich möchte nun übergehen und die einzelnen Fragen, die einzelnen Bereiche näher behandeln. Sollte ich in der Vielzahl der gemachten Anregungen eine Frage vergessen haben, bitte ich einfach nachzuhaken. Ich beginne mit dem Art. 10 Abs. 3, den die Abg. Marlies Amann-Marxer vorgebracht hat. Sie hat dort die Energiebezugsfläche im Rahmen der Haustechnikanlagen erwähnt. Das kann ich Ihnen einfach beantworten: Diese Grössenordnung war bisher in der Verordnung, im Art. 7 Abs. 3 geregelt, und wird heute einfach ins Gesetz aufgenommen, weil wir der Ansicht sind, dass die maximale Förderung auch in der Bezugsfläche hier im Gesetz geregelt werden soll.
Sie haben dann gefragt, was mit grösseren Anlagen passiert: Das ist klar. Die werden als andere Anlagen im Sinne des Gesetzes gefördert werden, weil diese eben den gleichen Zweck zur Erfüllung des Gesetzes haben. So ist das Gesetz im Moment aufgebaut.
Dann die Frage zur Minergie, die doch von vielen hier aufgeworfen worden ist: Ich möchte dabei mit der Bemerkung des Abg. Wendelin Lampert beginnen. Ich denke, er hat sehr zu recht darauf hingewiesen, dass Liechtenstein im Bereich der Energieverordnung seit jeher eine grosse Vorreiterrolle mit Bezug auf Neubauten eingenommen hat. Diese Erfolgsgeschichte im Rahmen des Baugesetzes kann man auf Seite 11 des Energiekonzeptes auch verfolgen. Dort steht, dass im Jahre 1978 bereits begonnen wurde, die Energieverordnung zum Baugesetz in Liechtenstein zu reformieren - ich zitiere jetzt zum liechtensteinischen Baugesetz: «Die Energieverordnung führte zusammen mit einer breit angelegten Informationskampagne zu einer Zäsur, weil hier nun bei weitem die Vorschriften in der Schweiz überschritten wurden». Diese Energieverordnung wurde ja im Jahre 2004 und auch im letzten Jahr wiederum angepasst. Ich glaube, dass wir hier wirklich von einer Vorreiterrolle Liechtensteins sprechen können und dass dieser Weg, der im Jahre 1978 mit der Energieverodnung für Neubauten begonnen hat, einfach konsequent in den letzten Jahren auch weitergeführt worden ist.
Ein paar Angaben zum Bereich Minergie: Ich möchte zunächst - und hoffe, dass das auf Interesse stösst - sagen, wie viele Minergie-Bauten es überhaupt in unserem Lande heute gibt. Es sind insgesamt 16 Minergiezertifikate ausgestellt, also 16 Bauten, weiters acht provisorische Zertifikate und ein Antrag liegt in Bearbeitung. Wenn wir das noch auf die verschiedenen Bauten aufteilen, so gibt es heute sechs Mehrfamilienhäuser, die dieses Zertifikat tragen, acht Einfamilienhäuser und zwei Schulen. Das ist die weiterführende Schule in Triesen und das Schulzentrum Mühleholz II wird auch im Minergie-Standard gebaut sein. Und die provisorischen Zertifikate teilen sich auf in ein provisorisches Zertifikat für Mehrfamilienhäuser und sechs für Einfamilienhäuser.
Dann zur Frage der Minergie-P-Bauten. Auch dazu eine Erklärung: Hier gibt es zurzeit in Liechtenstein zwei Minergie-P-Zertifikat-Häuser und ein provisorisches. Das hat auch die Regierung in Umsetzung des Energiekonzeptes bewogen und alle die Fachexperten, die daran gearbeitet haben, eben zunächst darauf hinzuwirken, dass wir den Minergie-Standard in Liechtenstein einführen wollen, bis dieser als Marke anerkannt ist. Und wir haben im Bericht auch ausgeführt, dass die Förderung des Minergie-Standards nur so lange gefördert werden soll, bis sich diese Marke auch in Liechtenstein etabliert hat. Eine Bemerkung noch zu dieser Grössenordnung der Minergie-Bauten: Wenn ich mir die Tabelle, die ich hier zusammenstellen habe lassen, betrachte, so sehe ich, dass das Bewusstsein in den letzten Jahren gestiegen ist. Die meisten Minergie-Bauten wurden in den Jahren ab 2005 errichtet. Das erste wurde im Jahre 2000 errichtet, dann gab es lange nichts, und dann ab dem Jahre 2004/05 wieder.
Sie haben dann auch angeregt, man soll die Pauschalbeträge nochmals prüfen. Hier möchte ich eigentlich mit einer Bemerkung beginnen, wie Minergie-Bauten im benachbarten Ausland gefördert werden. Dort werden nur die Zertifizierungskosten zum Teil oder gar nicht übernommen. Ich denke, dass wir mit diesen Pauschalbeträgen eigentlich schon eine sehr grosszügige Förderung jetzt vorsehen und einen grossen Anreiz schaffen, um diese Marke auch dementsprechend in Liechtenstein etablieren zu können.
Zur Grössenordnung: Hier gibt es klare Vorgaben. Gemäss dem Reglement für Minergie-Bauten darf ein Minergie-Haus maximal 10% Mehrkosten ausmachen und ein Minergie-P-Haus maximal 15% Mehrkosten gegenüber einer «herkömmlichen Baute». Ich kann Ihnen auch mitteilen, dass die Minergie-Vorschriften laufend angepasst werden. Minergie ist ja ein Verein, der da dahintersteht und der passt seine Anforderungen wieder kontinuierlich an. Das wird das nächste Mal auf den 1. Januar 2008 wieder erfolgen. Das ist auch ein dynamischer Prozess, der sich hier drin verbirgt. Die Grössenordnung dieser Pauschalbeträge hat sich deshalb an diesen Mehrkosten orientiert und wird in der Grössenordnung fast 50% dieser Kosten ausmachen.
Dann wurde mehrfach die Frage nach anderen Techniken gestellt. Ich bezeichne dies jetzt einmal als Passivhäuser oder Null-Energie-Häuser oder ähnliche Labels, die hierfür gefunden werden. Das ist für mich ausser Frage. Das steht auch im Bericht und Antrag drin, dass diese Techniken auch gefördert werden, und zwar als andere Anlagen. Diese Generalklausel lässt das offen und deshalb wollen wir, weil diese Labels noch nicht anerkannt sind - das Minergie-Haus-Label ist anerkannt - nicht unter dieser Bestimmung fördern, sondern dass wir diese anderen Energiehäuser als andere Anlagen fördern werden, wenn der entsprechende Nachweis erbracht wird und die gleichen Standards eben eingehalten sind. Beim Minergie-Haus ist das Zertifikat entscheidend. Dort ist es nachgewiesen und bei den anderen Häusern muss dieser Nachweis noch erbracht werden.
Verzeihen Sie mir, ich mache keine Wertung unter den Fragen, ich gehe einfach die Fragen durch. Die nächste Frage war diejenige nach der Einspeisevergütung für die bestehenden KWK-Anlagen. Hier möchte ich einfach unter Vorbehalt diese Grösse hier so aussagen. Es ist geplant, dass wir hier eine Grössenordnung von 14,5 Rappen pro Kilowattstunde für die bestehenden KWK-Anlagen ausrichten werden. Die bestehenden KWK-Anlagen waren ja bislang vom Durchleitungspreis gemäss EMG befreit. Diese Befreiung wird ja aufgehoben. Damit diese KWK-Anlagen auch weiterhin kostendeckend geführt werden können, soll diese Grössenordnung hier vorgesehen werden. Wie immer, wenn mehrere Experten daran sind, kann man diskutieren, ob es 14,5 oder 15 Rappen sind. Ich hoffe, dass wir das bis zur 2. Lesung dann irgendwo genau einordnen können.
Dann wurde die Frage nach der Kontrolltätigkeit gestellt. Ich möchte hier darauf verweisen, dass im Art. 24 Abs. 4 ja auch noch die Kontrolle durch Dritte vorgesehen ist. Dritte sind definitiv nicht Gemeinden oder Behörden, sondern das sind definitiv Dritte, die ausserhalb der Verwaltung sind und denen dementsprechend auch diese Kontrolltätigkeit aufgetragen werden kann, also auch Experten. Dann waren Sie die Erste, Frau Abg. Marlies Amann-Marxer, die die Vereinheitlichung der Förderbeträge bei den Gemeinden angesprochen hat. Ich habe mir die entsprechende Tabelle herausgesucht. Diese wurde aufgearbeitet im Rahmen der Arbeitsgruppe «Einspeisemodelle für Strom aus erneuerbaren Energiequellen». Das ist ein sehr umfangreicher Bericht. Dort wurden diese Beiträge aufgearbeitet. Ich kann diese jetzt auch vorlesen, dann können wir uns das im Hinblick auf die 2. Lesung dann auch sehr einfach machen. Balzers hat momentan einen Förderbeitrag von 80%. Das entspricht einem Maximalbetrag von CHF 8'000. Begrenzt ist es nicht, nicht limitiert, kein Beschluss, der begrenzt ist. Eschen hat 50%, auch CHF 8'000 und zeitlich auch nicht limitiert. Gamprin/Bendern hat ebenfalls 50% und CHF 8'000 bis zum 31. Dezember. Ende 2005 ist das ausgelaufen. Wahrscheinlich ist dieser auch wieder erneuert worden. Mauren ebenfalls 50%, Planken 100%, Ruggell 50%, Schaan 100%, Schellenberg 80%, Triesen 100% - ich glaube, dieser ist mittlerweile abgeändert worden -, dann Triesenberg 50% und Vaduz 200% Förderung. Sie haben zu recht die Gemeindeautonomie angesprochen. Ich kann Ihnen auch ausführen, dass in diesem Bericht umfangreiche Ausführungen dazu sind, wie man diese Förderungen vereinheitlichen könnte. Ich denke, es ist absolut unmöglich, den Gemeinden hier Initiativen zu verbieten. Ich kann Ihnen nur so viel sagen, dass in dieser Arbeitsgruppe auch der heutige Bürgermeister von Vaduz, Ewald Ospelt, damals noch Mitarbeiter der LKW, mitgearbeitet hat. Natürlich habe ich ihn dann auch beim Wort genommen, wenn hier schon drinsteht, dass man versuchen sollte, diese Beträge zu vereinheitlichen, habe ich das Gespräch mit ihm gesucht. Wir waren auch schon in der Vorsteherkonferenz. Natürlich sehen die Vorsteher das Modell ein, dass eigentlich nur einheitliche Beträge Sinn machen. Der Regierung sind rechtlich jedoch die Hände gebunden. Ich glaube, darüber sind wir uns im Klaren. Wir können auch ganz praktisch darüber reden. Es ist halt schwierig, dass jemand von 50 auf 200% geht und jemand von 200 auf 100% runtergeht und man findet sich irgendwo. Ich denke, wir müssen in der momentanen Situation uns noch damit abfinden, dass einheitliche Beträge sehr schwierig zu realisieren sind, aber das Grundbekenntnis auch unter den Vorstehern ist da, dass sie hier vereinheitlichen wollen. Wir sind natürlich auch weiterhin im Gespräch. Wir können nur immer wieder dieses Gespräch suchen. Das nächste Mal sind wir an der Vorsteherkonferenz - ich glaube, am 24. Januar 2008 - und wir werden dieses Thema dann auch wieder ansprechen und schauen, was die entsprechende Rückmeldung ist.
Ich glaube, damit die Fragen der Abg. Marlies Amann-Marxer im Überblick beantwortet zu haben. Ich möchte dann übergehen zum Abg. Wendelin Lampert. Bei ihm war zunächst eine Frage nach der Höhe der Einzelbauteilförderung: Hier gilt das Gesagte, was ich zur Einspeisevergütung für bestehende KWK-Anlagen gesagt habe. Wir haben anlässlich der Präsentation am 3. Dezember hier Ausführungen gemacht auf einer der Folien, wie diese Förderungen aussehen sollen. Zum Beispiel für das Dach CHF 55 pro Quadratmeter. Diese Förderungen sollen so dann in die Verordnung einfliessen und ich habe es vor ein paar Minuten ausgeführt. Natürlich möchten wir Ihnen dann bekannt geben, wie die Verordnung dann in diesem Hinblick auch aussieht. Dann können Sie die konkreten Zahlen auch abschätzen. Vielleicht macht dann auch eine Gegenüberstellung Sinn, wie das heute aussieht.
Dann die Frage der Quantifizierung der Massnahmen: Diese Frage wurde auch in der Finanzkommission gestellt. Dies müssen wir von Massnahme zu Massnahme betrachten. Sie haben insbesondere den Gebäudebestand angesprochen, weil hier auch Ausführungen drin sind. Und hier möchte ich auf die Expertenmeinung abstellen, die in der Energiekommission gemacht wurde. Diese Meinung kommt auf der Seite 25 des Energiekonzeptes zum Ausdruck. Dort ist das Einsparpotenzial pro Massnahme auch aufgeführt. Hier insbesondere für die verstärkte Wärmedämmung bei Altbauten. Hier geht man davon aus, dass es rund 1 Mio. Quadratmeter Energiebezugsfläche von Altbauten gibt. Das heisst, Altbauten sind diejenigen, die vor dem 1. April 1985 entstanden sind, und wenn man die auf Minergieniveau anheben würde, so würde das zu einer Einsparung von 40'000 Tonnen CO2 pro Jahr führen.
Zur Thematik «Geräte und Verkehr» habe ich schon einiges gesagt, auch zur Harmonisierung der Gemeindebeträge. Dann zur Kraft-Wärme-Kopplung: Ich bin auch froh, dass diese Frage gestellt wurde nach der Potenzialanalyse. Diese Potenzialanalyse haben wir in der Tat gemacht. Das ist auch eine Anforderung, wie sie in der Kraft-Wärme-Kopplungsrichtlinie verlangt wird. Wir haben diese Analyse per Juni 2007 erhalten. Ich denke, ich kann Ihnen hier einfach ganz pauschal die Ergebnisse wiedergeben, die in dieser Studie hervorkommen. Im Übrigen ist das ja eine Verpflichtung, die wir gemäss der Richtlinie dauernd wieder machen müssen. Die Studie, die uns hier vorgelegt wird, zeigt die Zonen, wo sich solche KWK-Anlagen als hohe Attraktivität erweisen würden, da gibt es fünf Gemeinden, die hohe Attraktivität gemäss dieser Studie geniessen. Das sind die Gemeinden Vaduz, Schaan, Mauren, Triesen und Balzers. Es gibt Wärmezonen, die sich für solche KWK-Anlagen von mittlerer Attraktivität in Mauren, Eschen und in Balzers, speziell in Mäls, eignen würden. Und die Zonen mit voraussichtlich sehr geringer Attraktivität haben die Gemeinden Ruggell, Triesenberg, Schellenberg und Gamprin. Diesen Gemeinden weist diese Studie ein sehr geringes Potenzial aus.
Sie haben dann noch den Expertenbericht angesprochen, dass dieser den europäischen Stand sehr wenig berücksichtigt. Ich glaube, wir müssen diesen Expertenbericht zeitlich richtig einordnen. Dieser Expertenbericht ist der erste Bericht, der in einem Vergleich den damaligen Vernehmlassungsentwurf betraf. Dieser hatte die Einspeisevergütung noch nicht vorgesehen, dieser hatte die KWK-Richtlinie noch nicht vorgesehen. Der war also auf einem Stand als wir diese Richtlinie noch nicht übenommen haben, und auch die Empfehlung ist dann aus diesem Expertenbericht herausgegangen, eben uns auch die Bemühungen in Richtung Einspeisevergütung vorzusehen. Ich glaube, das muss man einfach in der zeitlichen Hinsicht hier richtig einordnen.
Die Frage nach der Verordnung hoffe ich beantwortet zu haben, ebenfalls die Minergie-Frage. Dann wurde noch die Frage nach Holzheizungen gestellt. Es ist ein klares Bekenntnis auch im Energiekonzept drin, und zwar bezüglich Verwendung von Holz. Die Regierung macht das bei ihren Hochbauten ja regelmässig, auch Hackschnitzelanlagen vorzusehen oder Holzbefeuerungen auch im privaten Bereich als Ziel anzustreben, und solche Anlagen, gerade grosse Anlagen, werden als andere Anlagen gefördert werden. Im Übrigen werden kleine Hausfeuerungsanlagen unter dem Begriff «Haustechnikanlagen» wie auch heute schon zu subsumieren sein.
Ich komme zur Abg. Andrea Matt: Das mit dem sparsamen Umgang als Grundsatz habe ich gesagt, dass wir das sicherlich uns auch nochmals ansehen werden. Auch die Ausführungen zu Fragen der thermischen Sonnenkollektoren. Ich denke, hier muss ich einfach die Experten fragen, wie ein solches System entsprechend geplant werden könnte. Ich habe mir hier die Notiz «Demonstrationsobjekte und andere Anlagen» gemacht. Wenn ich mich noch richtig erinnere, glaube ich, haben Sie gesagt, man soll die Förderbeiträge erhöhen. Ich denke, das werden wir uns dann im Sinne des Anreizsystems und Kostendeckungssystems ansehen. Beleuchtung geht für mich in die Richtung Geräte, Kühlschränke und Technologien. Ich hoffe, hier klar gemacht zu haben, dass dieses Gesetz diesen Anspruch nicht hat, umfassend zu regeln, sondern dass dies auch an entsprechender Stelle gemacht werden muss. Aber wir können dazu im Hinblick auf die 2. Lesung auch entsprechende Ausführungen gerne machen.
Dann die Frage betreffend Windkraft: Diese Frage wurde von Ihnen und auch vom Abg. Gebhard Negele angesprochen. Wir wollen uns der Windkraft wie auch der Geothermie im Übrigen mit diesem Gesetz überhaupt nicht verschliessen. Wir haben deshalb auch den Begriff der Demonstrationsanlage, des Demonstrationsobjektes, erwähnt. Gemäss Definition zielen diese Demonstrationsobjekte ja gerade darauf hin, dass man Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien fördern will, die eben bei uns noch nicht markterprobt sind. Eine Windkraftanlage ist bei uns nicht markterprobt. Eine solche wird als Demonstrationsobjekt darunterfallen.
Sie haben mich nach einer politischen Einschätzung der Windkraft gefragt. Ich kann hier nur allgemein sagen, wenn die Kriterien, die für Demonstrationsobjekte gelten und im Art. 14 zum Ausdruck kommen, erfüllt sind, steht meines Erachtens nichts im Wege. Es müssen halt andere Gesetze auch noch eingehalten werden. Wir haben das schon einmal diskutiert. Es geht dann auch um raumplanerische und ortsplanerische Aspekte und im Rahmen des Art. 14 muss sicherlich auch die Wirtschaftlichkeit eine Rolle spielen. Das gilt auch für die Geothermie, welche der Abg. Rony Bargetze angesprochen hat. Ich darf hier auch erwähnen, dass die Regierung diese Woche einen Beschluss gefasst hat, dass wir bezüglich des Nutzungspotenzials der Tiefengeothermie in Liechtenstein eine Vorstudie machen wollen. Das hat noch nichts mit Bohrungen zu tun. Keine Angst, wir werden noch nicht für Erschütterungen im Lande sorgen. Das ist nur eine Vorstudie, wo allfälliges Potenzial vorhanden sein könnte.
Dann bleiben mir meines Erachtens noch drei Bemerkungen: Ich bleibe kurz noch beim Abg. Rony Bargetze. Er hat von Wärmepumpen gesprochen. Die werden heute schon gefördert. Das sind Haustechnikanlagen. Die werden auch unter dem neuen Gesetz als Haustechnikanlagen gefördert werden. Die Abg. Josy Biedermann hat von den Fragen, die meines Erachtens jetzt noch offen geblieben sind, die liechtensteinische Ingenieur- und Architektenvereinigung angesprochen, von einer Gesamtberatung und Aufgaben allenfalls, die diese Vereinigung übernehmen könnte - so habe ich das verstanden. Ja, wir sehen das auch so. Wir stehen auch im Kontakt mit dieser Vereinigung. Wir könnten uns vorstellen, dass wir hier eine Leistungsvereinbarung mit der Ingenieur- und Architektenvereinigung anstreben. Ich glaube, dass damit auch sehr wesentlich zur Sensibilisierung für Bauherren beigetragen werden könnte. Wir haben mehrere Gespräche schon geführt und wir haben der LIA aufgetragen, sie soll uns einen Vorschlag bzw. ein Konzept vorlegen, welche Leistungen sie erbringen könnte. Aber wir wollen - und damit komme ich zum Abg. Rony Bargetze - sicherlich nicht in Konkurrenz zur Privatwirtschaft treten. Ich glaube aber, was in unserem Land gemacht werden muss, ist zunächst eine Anlaufstelle zu schaffen, die dann auch die Fragen richtig kanalisiert. Das ist ein enormes Bedürfnis. Das haben wir immer wieder gemerkt. Deshalb haben wir auch die Energiefachstelle institutionell schon gestärkt und von einem reinen Fachbereich zu einer Abteilung gemacht. Ich habe es auch in der Finanzkommission so gesagt: Ich denke, dass die personelle Dotierung dieser Energiefachstelle in den nächsten Jahren zunehmen wird. Das heisst nicht neues Personal. Wir werden sicherlich zunächst versuchen, vielleicht auch Ressourcen hier anders einzusetzen.
Zum Schluss noch zur Frage betreffend die Expertenkommission: Mein Ziel ist es auch aufgrund der Erfahrung mit der bisherigen Energiekommission, die sehr wertvolle Arbeit gemacht hat, aber halt ein Gremium ist, das aus Interessenvertretern besteht und heute zirka 15 Personen umfasst, diese Kommission neu zu positionieren. Es ist heute sehr schwierig, hier in den Diskussionen weiterzukommen. Ich möchte diese Interessenvertreter überhaupt nicht vom Meinungsbildungsprozess ausschliessen, aber ich glaube, hier gibt es andere Gremien, hier kann man andere Formen finden. Ich glaube, es ist aufgrund der Dringlichkeit und Wichtigkeit der Energiepolitik geboten, dass wir eine Expertenkommission machen. Wir haben fünf Personen vorgeschlagen. Mir ist einfach wichtig, dass die Kommission aus Fachkräften besteht und schlagkräftig ist. Wenn das sieben Personen sind ist mir das auch recht. Wir haben einfach den Vorschlag mit fünf Personen gemacht, wie das ja in anderen Gesetzen auch so zum Ausdruck schon gekommen ist. Danke schön.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann gebe ich das Wort noch dem Herrn Abg. Wendelin Lampert. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank für Ihre Ausführungen, Herr Regierungschef-Stellvertreter Tschütscher. Ich denke mir auch, global denken und lokal handeln, das ist sicher zielführend. Entsprechend bin ich dann gespannt auf die Stellungnahme zur 2. Lesung betreffend meine Anmerkungen zu den Geräten und auch den Anmerkungen der Abg. Matt betreffend die Beleuchtung. Ich denke, zentral ist einfach, dass wir effektiv versuchen, den Strom gar nicht mehr zu brauchen, denn den Strom, den wir nicht brauchen, müssen wir auch nicht erzeugen und entsprechend ist dann das sicher effizient.
Dann zu den konkreten Fragen: Sie haben angetönt, es könne nicht davon ausgegangen werden, dass eine Vollkostendeckung der Investitionen übernommen wird. Das wollte ich mit meinem Votum auf keinen Fall ansprechen. Ich wollte dem Landtag nur die Entscheidungsgrundlage geben: Wie sehen die Investitionen aus? Wie sieht die Förderung aus? Und da muss ich schon zugestehen, auch die Folien der Powerpoint-Präsentation bringen mir dazu wenig. Ich sehe zwar, das Dach wird mit CHF 55 pro Quadratmeter gefördert, aber hier wäre doch interessant für den Landtag zu wissen: Wie sehen in einem Standardfall die Investitionen aus? Ich denke mir, diese Zahlen wurden ja auch anhand etwelcher Grundlagen erarbeitet. Das wäre mitunter für die 2. Lesung noch von Interesse, damit man sich hier eher ein Bild machen kann.
Dann zu den weiteren Fragen: Ein Punkt betreffend den Minergie-P-Standard. Hier ist die konkrete Frage betreffend die rückwirkende Förderung. Konkret haben Sie die einzelnen Objekte angesprochen, die bereits im Lande bestehen, und wenn wir uns den Gesetzestext betrachten, so ist im Prinzip der Zug abgefahren für diejenigen Objekte, welche die Zertifizierung bereits hinter sich haben. Und das ist natürlich ein Anliegen, wobei dieses Anliegen werden wir auch bei den bestehenden Fotovoltaikanlangen haben. Konkret habe ich hierzu noch eine Zusatzfrage: Wie sieht es mit bereits bestehenden Objekten aus, bei welchen in letzter Zeit die Gebäudehülle saniert wurde? Ich denke mir, für diese Objekte haben wir genau das gleiche Dilemma, dass hier im Prinzip diese Investitionen getätigt wurden. Und weil dieser gesamte Energienachweis erfüllt sein musste, erfolgte keine Förderung gemäss bestehendem Gesetz - und jetzt ist die Diskussion. Konkret wurde ich hier von Personen angesprochen: Wie sieht das mit einer rückwirkenden Förderung aus? Ich weiss schon, dieses Thema bzw. diese Frage ist schwierig zu beantworten, aber ich möchte Sie doch noch bitten, einige Ausführungen dazu zu machen.
Dann die weiteren Fragen: Sie haben betreffend die Einsparungen der CO2-Emissionen für Bauten vor 1985 mit diesen 40'000 Tonnen ausgeführt. Hier würde mich noch der Quervergleich zur Dampfleitung von Buchs nach Liechtenstein interessieren, denn mir wurde zugetragen, dass im Prinzip bei dieser Dampfleitung ein wesentlich grösseres Potenzial vorhanden sei. Einfach damit man die Relation zwischen diesen Altbauten, die saniert werden können, und dieser Dampfleitung sieht, und zwar nur zur Information.
Dann betreffend die Gemeinden: Hier befinden wir uns effektiv im Dilemma der Gemeindeautonomie. Da sind wir uns alle einig. Sie haben dann auch die Tabelle auf der Seite des Amtes für Volkswirtschaft erwähnt. Diese Tabelle habe ich mir auch betrachtet. Ich denke mir, sie ist nicht ganz aktuell, wobei sie den Stand von April 2007 hat. Zum Beispiel ist Triesenberg nach meinen Informationen in der Zwischenzeit auch bei 100% angelangt. Und dann wäre es für die 2. Lesung mitunter von Nutzen, wenn der Landtag ein Beispiel für ein Standardhaus hätte: Wie sehen diese Förderungen in den einzelnen Gemeinden aus? Dann kann man sich auch eher ein Bild machen. Sonst ist es immer schwierig und man ist sehr in theoretischen Diskussionen gefangen. Wenn man aber konkrete Beispiele hat, fallen einem einzelne Entscheide wesentlich leichter.
Dann meine konkrete Frage betreffend den Förderbeitrag auf der Seite 71 zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen mit diesen CHF 215'000: Hier ist mir einfach im Zusammenhang mit der Seite 23 aufgefallen: Wenn man diese elektrische Leistung, die als Zubau hier quantifiziert wird im Umfang von 2'200 Kilowatt elektrischer Leistung multipliziert mit den fünf Jahren und mit den CHF 400 pro Kilowatt, dann gibt das eine Summe von diesen CHF 880'000. Und das würde dann im Jahr nur CHF 176'000 geben. Und Sie führen auf der Seite 71 aus: Es sind CHF 215'000. Aber diese Diskrepanz können wir mitunter auch bis zur 2. Lesung klären.
Dann nochmals zurückkommend auf die Förderung dieser Minergie-, Minergie-P-Bauten: Sie sagen berechtigt: In anderen Ländern wird nur die Zertifizierung gefördert. Hier befinde ich mich einfach auch im Dilemma, dass konkret Personen auf mich zugekommen sind. Und mir geht es einfach um die Frage: Wie ist man auf diese Beträge von CHF 5'000 bzw. CHF 7'500 gekommen? Dann kann man auch eher damit argumentieren: Das sind diese Grundlagen. Sie haben dann versucht, mit den Mehrkosten zu argumentieren. Mitunter können wir aus diesen Mehrkosten eine Formel ableiten, wie man diese Beträge abschliessend berechnet hat.
Dann meine Frage betreffend die VBO-Stellungnahme zur Biogasanlage, was hier mit der Zonenkonformität angesprochen wurde. In dieser Stellungnahme würde mich noch interessieren: Was hat die Vereinigung Bäuerlicher Organisationen zu dieser Biogasanlage konkret in der Stellungnahme erwähnt?
Die nächste Frage hat sich auf die Holzheizungen bezogen: Dabei ging es mir um die bestehenden Holzheizungen mit dem zusätzlichen Feinstaubabscheider. Auf diese Frage bin ich gekommen, weil ich in letzter Zeit den Bericht dieser Unternehmung gelesen habe, die einen Feinstaubabscheider produziert. Und hier würde mich interessieren: Wie sehen Sie das bei bestehenden Anlagen? Da wird ja jetzt genau der Druck kommen, damit man diese mit diesen Feinstaubabscheidern nachrüstet. Und könnten Sie sich vorstellen, dass man diese Nachrüstungen hier auch mitunter fördert?
Dann erwähnten Sie zu recht die Powerpoint-Folie, welche uns anlässlich der Präsentation am Montag vor einer Woche gezeigt wurde. Diese ist sehr gut. Leider hatte ich diese noch nicht zur Verfügung, als ich das Votum vorbereitet habe. Mitunter hätte ich einige Zahlen auch daraus entnehmen können. Des Weiteren hat das Finanzkommissionsprotokoll in der Beilage drei Folien beinhaltet. Nur das Dilemma ist immer mit den Finanzkommissionsprotokollen, dass diese grundsätzlich nicht öffentlich sind. Solche Zahlen kann ich also nicht publizieren. Deshalb frage ich dann immer höflichst die Regierung zu diesen Sachverhalten, damit ich es nicht sagen muss. Dann kann es nämlich die Regierung ausführen.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Ich danke dem Herrn Regierungschef-Stellvertreter für die ausführliche Beantwortung meiner Fragen. In Bezug auf die Förderungen für Minergie-Standard und Minergie-P-Häuser stützt sich die Regierung offenbar auf die Mehrkosten und das entspricht auch genau - Sie erwähnten 10% Mehrkosten für Standard und 15% Mehrkosten für P - das entspricht auch den Differenzen in den Pauschalbeträgen von CHF 5'000 zu CHF 7'500. Meine Frage bzw. Anregung ging darauf hin, ob man sich vielleicht auf das Einsparpotenzial stützen könnte anstatt auf die Mehrkosten.
Noch eine kleine Bemerkung: Ich möchte nochmals auf meine Anregung aus dem Votum betreffend den Minergiestandard bei Altbauten in Bezug auf die Wärmedämmung zurückkommen. Ich möchte die Überprüfung der Übereinstimmung mit der Energieverordnung anregen und den Berechnungsnachweis für Neubauten anwenden. Danke. Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Sie entschuldigen, dass ich das nicht schon beim ersten Mal gesagt habe. Selbstverständlich werden alle Anregungen, auf welche ich jetzt ich keine Antwort gegeben habe, überprüft. Ich sehe mich auch technisch nicht im Stande, auf alles heute zu antworten. Bauphysikalisch bin ich nicht so geschult, dass ich darauf gerade aus dem Stegreif auch schon antworten könnte. Ich möchte auch noch fürs Protokoll bekannt geben, dass ich nicht Sie gemeint habe, dass Sie angeregt haben, Vollkostenrechnungen anzustellen. Ich habe nur damit begonnen, weil am Schluss der ersten Diskussion die Abg. Marlies Amann-Marxer zusammengefasst und festgestellt hat, dass eine Ausgabenfreudigkeit herrscht. Ich wollte nicht aus finanzpolitischer Sicht antworten, sondern aus rein energiepolitischer Sicht.
Dann zu den Kosten KWK: Das werde ich überprüfen lassen. Ich kann mir das nur so erklären, dass halt auf Seite 23 das Wort «zirka» steht und dass daraus irgendwo andere Berechnungen herauskommen. Aber wir werden das ansehen.
Zur VBO-Stellungnahme: Da geht es um das bekannte Thema Biogasanlage bzw. Biogasaufbereitungsanlage. Eine Frage dabei lautet: Ist zum Beispiel in der Landwirtschaftszone, wo sich eben landwirtschaftliche Bauten befinden, eine Zonenkonformität gegeben? Das ist vor allem ein Thema, das auf Gemeindeebene zu klären ist. Sie wissen es, ich bin ja ein Verfechter dieser Biogasaufbereitungsanlage, weil es vor allem ein Thema des Energiekonzepts ist. Wir wissen auch, dass das letzte Projekt der Gemeinde Gamprin nicht realisiert werden konnte und dass jetzt ein Projekt in Eschen in Diskussion ist. Wir haben das ja im Rahmen der Budgetdebatte auch hier ausgeführt.
Dann zur Frage der Nachrüstung: Ich denke, das müsste im Rahmen der entsprechenden Regelungen, die meines Erachtens in der Luftreinhalteverordnung vorgesehen sind, geschehen. Ich glaube, hier könnte die Regierung auch mittels eines einfachen Regierungsbeschlusses ein solches Programm auf die Beine stellen. Ob da etwas geplant ist, werde ich abklären lassen.
Und dann zum Finanzkommissionsprotokoll: Ich habe eben bei der Übermittlung vor zwei Tagen festgestellt, dass nicht alle Folien, die wir zur Verfügung gestellt haben, auch beigelegt wurden. Deshalb habe ich diese hier kopieren lassen. Danke.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident. Nochmals die Frage betreffend den Vergleich mit der Dampfleitung, einfach dass man den Quervergleich einmal hat, dass man sieht: Die Dampfleitung bringt soviel CO2 und wenn wir alle Häuser mit Bestand vor 1985 besser dämmen würden, dann hätten wir ein entsprechendes Potenzial, welches wir ausschöpfen könnten.
Dann vielleicht noch die Frage betreffend die rückwirkende Inkraftsetzung betreffend die Sanierung von Gebäudehüllen: Sehen Sie da das Potenzial, dass wir hier eine Regelung finden können? Das wird sich mitunter dann auch im Rahmen der 1. Lesung bei den Fotovoltaikanlagen präsentieren. Sicherlich auch bei den Minergie-, Minergie-P-Bauten, aber eben auch bei diesen - ich sage jetzt - Hausbesitzern, welche in den letzten zwei Jahren zum Beispiel ihre Gebäudehülle, die Fenster besser isoliert haben, damit man hier auch einen rückwirkenden Förderbeitrag sprechen könnte. Sehen Sie hier einen Ansatz oder sagen Sie: Nein, das ist das Gesetz, ab dem Tage x tritt es in Kraft - und dann ist das so.Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich notiere mir nur kurz damit ich diesmal wirklich nichts vergesse. Ich entschuldige mich vor allem für die Dampfleitung. Das habe ich mir beim ersten Mal schon notiert. Ich bitte, behaften Sie mich nicht. Wenn mich mein Erinnerungsvermögen nicht verlässt, sind das 10'000 Tonnen pro Jahr, die dieses Dampfleitungsprojekt uns an Einsparung einbringen könnte. Ich lasse das aber im Hinblick auf die 2. Lesung auch nochmals prüfen und wir werden das dann nochmals ausführen. Wir müssen uns einfach vergewärtigen, dass wir hier ja keine Investitionen tätigen. Das ist ein privates Projekt, das hier realisiert wird.
Hinsichtlich Fotovoltaik: Ich denke, das wird sicherlich noch zu diskutieren sein. Was machen wir mit bestehenden Fotovoltaikanlagen? Ich kann Ihnen nur so viel sagen, dass die Arbeitsgruppe selbst hier auch lange diskutiert hat, dass man hier hin und her abgewogen hat: Soll man bestehende Fotovoltaikanlagen auch bei der Einspeisevergütung mit berücksichtigen? Ich denke, das ist schlussendlich auch eine politische Wertung. Man muss einfach auch sehen, dass hier gewisse Amortisationen schon stattgefunden haben. Die meisten Anlagen sind schon amortisiert. Es sind übrigens zirka 33 Anlagen, die mit den LKW solche Verträge abgeschlossen haben über fünf Jahre und heute schon eine Ökostrom-Vergütung bekommen, wenn sie diese Lieferverträge abgeschlossen haben. Hier denke ich, kann man in einer politischen Wertung so oder anderer Meinung auch sein. Und diesbezüglich werden wir uns sicherlich auch nochmals Gedanken machen. Ich denke, dass es sicherlich ein finanzielles Problem ist, wie auch der Fonds dadurch belastet wird, aber man kann sich ja auch vorstellen, dass die Einspeisevergütung nicht mehr in derselben Höhe ist, sondern dass einfach auch hier das Engagement, das hier Leute schon an den Tag gelegt haben, dadurch eine gewisse Abgeltung auch erfährt und trotzdem noch dem wirtschaftlichen Gedanken und der Teilamortisation, die hier stattgefunden hat, entsprechend Rechnung getragen wird.
Hinsichtlich Rückwirkung: Das ist eine Frage, die meines Erachtens zu definieren sein kann. Was sind Altbauten? Sind Altbauten alle, die schon gebaut sind? Wenn ich mir hier eine Wertung erlauben darf, sollte der Ansatz sein: Was ist im Nutzen der Umwelt? Wenn wir Verbesserungen auch bei bestehenden Bauten, die schon einmal gefördert worden sind, wenn diese durch entsprechende Massnahmen nochmals saniert werden und nochmals eine Verbesserung hinsichtlich dieser Situation entsteht, so denke ich, wenn man diesen Ansatz an vorderster Stelle hat, dann sollte einer Förderung hier nichts entgegenstehen. Aber ich glaube, dass wir das eingehend auch nochmals prüfen und dann auch vorschlagen. Ich habe jetzt nur auf die Schnelle gesehen, dass ja jetzt keine Befristung mehr drin ist, was Altbauten bzw. was Neubauten sind. Also könnte man momentan schon der Ansicht sein: Alles was gebaut ist, ist Altbaute und damit auch nachrüstbar auf Minergiestandard. Ich werde das aber ganz konkret ausführen. Danke.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt und die Eintretensdebatte abgeschlossen ist, unterbreche ich jetzt die Sitzung bis 17:35 Uhr.
Nach der Pause fahren wir mit der 1. Lesung der Gesetzesvorlage fort.Die Sitzung ist unterbrochen (um 17:15 Uhr).
Landtagspräsident Klaus Wanger
Frauen und Herren Abgeordnete, wir setzen unsere Beratungen fort. Wir behandeln nach wie vor Traktandum 19: Schaffung eines Gesetzes über die Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien - sprich Energieeffizienzgesetz. Wir haben die Eintretensdebatte durchgeführt und kommen nun, nachdem Eintreten auf diese Gesetzesvorlage unbestritten ist, zur 1. Lesung dieser Gesetzesvorlage.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 2 steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe zwei Fragen: Die erste Frage bezieht sich auf den Abs. 1 Bst. m «marktorientierte Preise». Hier wird im letzten Teilsatz erwähnt: Abzüglich eines angemessenen Anteils zur Deckung des Aufwandes des Netzbetreibers bzw. seines Energiehändlers kann ein Teilbereich dieses Betrages erhoben werden. Wäre es der Regierung möglich, auf die 2. Lesung diesen «angemessenen Teil» zu quantifizieren, damit man hier in etwa weiss, um welchen Prozentsatz es sich hierbei handelt?
Und die andere Frage bezieht sich auf die beiden folgenden Buchstaben n und o. Hier wird jeweils auf den geschützten Qualitätsstandard verwiesen. Und ich frage mich einfach: Müsste man hier nicht auf den aktuellen Standard bei beiden Punkten n und o hinweisen? Sie haben ja in der Eintretensdebatte erwähnt, Herr Regierungschef-Stellvertreter Tschütscher, dass auf den 1.1.2008 bereits wieder eine Verschärfung dieses Labels gemacht wird. Müsste man hier dann nicht darauf verweisen, dass eben der aktuelle Qualitätsstandard massgebend ist?Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Das mit dem «angemessenen Teil» werden wir uns ansehen im Hinblick auf die 2. Lesung.
Und n und o sind dynamisch gemeint, aber vielleicht müssen wir das noch besser zum Ausdruck bringen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 3 steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident. Ich habe eine Frage zu Abs. 1 Bst. c: Hier wird darauf verwiesen: Raumbeheizung und Erwärmung von Brauchwasser durch besonders energieeffiziente und ökologische Haustechnikanlagen. Dieser Begriff «besonders»: Könnte es sein, dass auf die 2. Lesung hier mittels dieser mitunter vorhandenen Verordnung dann dieser Begriff «besonders» eher quantifizierbar wird?Landtagspräsident Klaus Wanger
Der Herr Regierungschef-Stellvertreter bejaht dies und wird das für die 2. Lesung vorbereiten.
Dann können wir weiterlesen.Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 6 steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Zum Abs. 1: Hier wird ausgeführt, dass eine Einzelbauteilförderung zwischen CHF 2'000 bis CHF 75'000 betragen kann. Dann habe ich mir den Bericht und Antrag angesehen. Und auf Seite 52 wird auf die Stellungnahme der Stockwerkeigentümergemeinschaft in Triesen verwiesen. Hierzu wird ausgeführt, dass nach Ansicht dieser Gemeinschaft dieser Betrag zu gering sei. Wie sieht das die Regierung? Das ist für mich ein berechtigtes Anliegen, denn wenn man das an diesem gesamten Wohnblock betrachtet, ist diese Obergrenze anscheinend zu tief angesetzt. Und ich nehme jetzt einmal an, wenn man die einzelnen Stockwerke betrachten würde, wäre eine wesentlich höhere Förderung möglich. Wie stellt sich die Regierung zu dieser Problematik?Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Die zitierte Stelle hat in der Tat nochmals Anlass gegeben, das zu überprüfen. Die Experten haben uns einhellig mitgeteilt, dass sie an diesem Vorschlag festhalten wollen. Sie haben darauf verwiesen, dass wir vor allem einen Ein- und Zweifamilien-Hausbestand haben und Mehrfamilienhäuser hier in der Regel auch nicht von diesen Förderungen Gebrauch machen. Ich werde diese Frage aber auf jeden Fall auch nochmals zurückgeben, ob es nicht hier eine pragmatische Lösung geben kann und allenfalls dann auch Vorschläge dazu machen. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident. Ich habe ein gewisses Verständnis für diese Anliegen. Ich muss offen und ehrlich zugestehen: Ich kenne hier nicht eine einzige Person aus dieser Stockwerkeigentümergemeinschaft. Aber Fakt ist doch, wenn es, wie Sie gesagt haben, alles einzelne Häuser wären, dann wäre die Förderung wesentlich höher. Und wie gesagt, in der CO2-Bilanz ist es einfach wichtig, dass dieser Block auch saniert wird. Und wenn das einzelne Stockwerkeigentümer sind, dann sehe ich nicht ein, wieso hier nicht auch ein berechtigter Anspruch bestehen soll.Landtagspräsident Klaus Wanger
Die Regierung hat dies zur Kenntnis genommen und wir lesen weiter. Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 7 steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident. Eine Frage zu Art. 7 Bst. c in Zusammenhang mit Art. 4 Abs. 5: Kann man davon ausgehen betreffend diesen Art. 7 Bst. c, dass ein konkretes Objekt, das bereits erstellt wurde, aber es ist noch nicht zertifiziert, dass dieses Objekt dann trotzdem gemäss diesem Art. 7 Bst. c diese Förderung erhalten wird nach erfolgter Zertifizierung, auch wenn konkret dieses Minergie- oder Minerie-P-Gebäude bereits vor einem Jahr gebaut wurde?Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Wie es hier formuliert ist sind das kumulative Bestimmungen und diese Drei-Monate-Frist gilt spätestens ab der Ausstellung des Minergiezertifikates. Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 10 steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident. Eine Frage zu Abs. 2: Hier wird erwähnt: «Wird eine bestehende Haustechnikanlage ersetzt, kann der Förderbeitrag herabgesetzt werden». Dann ist in Abs. 4 die entsprechende Verordnungskompetenz an die Regierung delegiert. Mich würde interessieren: Wird dieser Grad der Herabsetzung in dieser Verordnung dann quantifiziert, oder welches sind die Parameter, die dann diesen Begriff «kann herabgesetzt werden» auch in der Grössenordnung bekannt geben?Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Zunächst wird für den Ersatz das Bonus-Malus-System, wie es schon erwähnt wurde, angewendet. Und dann sind wir natürlich daran interessiert, dass bei Investitionen, die sowieso vorgenommen werden müssen, eigentlich eine Anreizsituation nicht im vollen Umfang von 100% gegeben ist, sondern eine Investition, die sowieso getätigt wird, soll nur im Überschuss dessen gefördert werden, was an die Anreizsituation gegeben ist. Was ich sagen möchte, das war jetzt ein bisschen kompliziert ausgedrückt: Wenn jemand sowieso investieren muss, soll er nicht auf diesem Grad gefördert werden wie jemand, der den Anreiz nimmt und für die Umwelt etwas tut. Wie die Herabsetzung erfolgt, kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen. Sicherlich bis zur 2. Lesung müssen wir das wissen, weil dann die Verordnung auch stehen sollte.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 11 steht zur Diskussion.
Abg. Franz Heeb
Danke, Herr Präsident. Bisher kamen ja bei der Kraft-Wärme-Kopplung eher grössere Anlagen zum Zug. Heute gibt es auch kleinere Hausanlagen, die schon recht energieeffizient sind. Wenn man eine 10-Kilowatt-Anlage hat, bekommt nach diesen Ansätzen CHF 4'000. Wenn man eine Grossanlage oder grössere Anlage mit 250 Kilowatt hat, sind das CHF 100'000. Meine Frage zielt dahin: Wenn die Regierung spezifisch jetzt in Wohnbauten solche Anlagen fördern will, dann wären die Beträge relativ niedrig. Also die Frage ist, dass man kleinere Anlagen in dem Sinne mehr fördert wie grosse Anlagen.Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Vielleicht zur Klarstellung, dass KWK-Anlagen ja bisher auch gefördert wurden, und zwar in der gleichen Höhe, auch 1 bis 250 Kilowatt, und zwar nicht über das Energiespargesetz, sondern über das Elektrizitätmarktsgesetz im Sinne der Befreiung der Durchleitungspreise. Dort darf ich auf Art. 7 Abs. 3 der Elektrizitätsmarktverordnung verweisen. Dort ist auch die Grösse bis 250 Kilowatt genannt.
Dann zur Frage, wie wir auf diese Höhe von CHF 2'500 kommen: Das ist genau die Diskussion, die der Abg. Wendelin Lampert und ich in der Eintretensdebatte hatten, und zwar betreffend die Ausführungen auf den Seiten 22 und 23. Und hier steht auch, dass der Investitionsaufwand des stromerzeugenden Anlagenteils eigentlich immer gleichbleibend konstant hoch ist, nämlich diese CHF 2'500 pro Kilowatt elektrischer Leistung. Und deshalb sind wir hier - unabhängig von der Grösse der Anlage - auch auf diesen Betrag kommen. Das ist die Erklärung dafür.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank.Abg. Paul Vogt
Mir ist nicht klar, wieso es in Abs. 1 diesen Verweis auf Art. 15 braucht. In Art. 15 ist ja auch die maximale Förderung von CHF 100'000 vorgesehen und das ist eigentlich nichts Neues. Wenn man diese 250 Kilowatt mit CHF 400 multipliziert, kommt man auch auf diesen Betrag von CHF 100'000. Wieso kann man das nicht gleich in diesem Artikel regeln?Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident. Die Frage des Abg. Paul Vogt bringt mich jetzt auch zur selben Frage. Das habe ich mir bei Art. 15 auch notiert. Und das gleiche Dilemma haben wir auch beim Art. 13 Abs. 1. Hier ist im Prinzip auch bereits die Obergrenze mit CHF 100'000 definiert. Und dann sehe ich - aber wie gesagt, jetzt sind wir bereits bei Art. 15 - wieder die CHF 100'000. Wären das dann zusätzliche CHF 100'000 - oder wie ist das zu verstehen? Es ist eben nicht nur beim Art. 11 Abs. 1, sondern auch beim Art. 13 Abs. 1.Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich kann diese Frage deshalb beantworten, weil ich beim Studium dieselbe Frage auch meinen Experten gestellt habe. Zunächst zum Potenzial: Wir sehen Potenzial bei Kleinanlagen bis zu 250 Kilowatt. Grossanlagen werden in der Regel sowieso sehr wenige erstellt werden. Und dabei sind die Voraussetzungen dieses Art. 11, aber auch die Voraussetzungen des Art. 13 bei den Fotovoltaikanlagen eben nicht dieselben, wie sie es dann in Art. 15 sind. Beim Art. 15 kommen zusätzliche Kriterien dazu, die dort im Abs. 2 Bst. a bis f aufgelistet werden. Diese müssen dort auch nachgewiesen werden. Hier geht es um den Nachweis der KWK-Anlage. Da sind keine weiteren Nachweise erforderlich. Aber wenn es eine grössere Anlage ist, müssen die Kriterien gemäss Abs. 2 Bst. a bis f bei den anderen Anlagen in Abs. 2 von Art. 15 nachgewiesen werden. Die Förderung bleibt dieselbe. Wir wollen einfach nicht mehr fördern. Es bleibt beim Deckel von CHF 100'000 und der Nachweis ist einfach dort zu erbringen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Entschuldigung, der Abg. Paul Vogt wünscht nochmals das Wort.Abg. Paul Vogt
Mir leuchtet einfach nicht ein, wieso man dann nicht im Grundsatz Art. 11 hineinschreibt, dass man höchstens bis zu CHF 100'000 fördert, egal, ob die zusätzlichen Kriterien in Art. 15 nun erfüllt sind oder nicht. Grössere Anlagen sind ja im Prinzip sinnvoller. Und wenn dann eine grössere Anlage errichtet wird, die die zusätzlichen Kriterien nicht erfüllt, dann kann die nicht gefördert werden, nachdem was Sie jetzt ausgeführt haben. Das scheint mir aber unsinnig zu sein.Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Das wäre in der Tat unsinnig. Ich hoffe, ich sollte mich nicht so ausgedrückt haben. Wenn wir den Bericht und Antrag lesen, so finden Sie weitgehende Ausführungen, was eine hocheffiziente, am Nutzwärmebedarf orientierte Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage ist. Da lässt die Richtlinie ja einigen Spielraum und das sind Kleinstanlagen. Die sind definiert. Das finden Sie auch vorne in den Begriffsbestimmungen. Das sind Anlagen, die von 1 bis 250 Kilowatt elektrischer Leistung so definiert sind. Da braucht es keine weiteren Definitionen, keine weiteren Kriterien, die erfüllt sein müssen. Alle anderen Anlagen sind eben keine hocheffizienten, am Nutzwärmebedarf orientierten KWK-Anlagen. Die sollen aber trotzdem gefördert werden, wenn sie mehr elektrische Leistung erbringen, also über diese 250 Kilowatt gehen. Nur soll die Förderung dann über Art. 15 erfolgen und es müssen die Kriterien gemäss Abs. 2 dort erfüllt sein. Das sind nicht dieselben Kriterien wie sie hier sind. Wir wollen aber hier zur Klarstellung in Art. 11 sagen, dass auch diese Anlagen gefördert werden können. Das ist der Grund, warum diese Gesetzestechnik hier so verwendet wird. Aber vielleicht schreiben wir das im Hinblick auf die 2. Lesung nochmals in Schriftform in die Stellungnahme. Das wird dann vielleicht einfacher und verständlicher.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 12 steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident. Eine Frage zu Abs. 2 im Zusammenhang mit Abs. 3 wiederum, dieser Verordnungskompetenz: In Abs. 2 wird festgelegt, dass, wenn thermische Sonnenkollektoren nachweislich zu einem erheblichen Teil zur Heizungsunterstützung eingesetzt werden - und hier geht es mir wieder um diese Definition des Begriffs «erheblich»: Kann man davon ausgehen, dass hierzu Erläuterungen in der Verordnung gemacht werden?Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ja, Herr Abg. Lampert, das ist heute schon in der Verordnung so definiert. Das wird auch in der neuen Verordnung wieder definiert werden.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann können wir weiterlesen. Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 17 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 17 steht zur Diskussion.
Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich möchte hier nur im Sinne der Eintretensdebatte sagen, dass der Abs. 5 genau das angesprochen hat, was von einigen Votanten auch angesprochen wurde. Die Windkraft zum Beispiel ist nämlich eine Elektrizität aus einer anderen erneuerbaren Energie. Das ist die Bestimmung, die allenfalls eine Förderung auch als Einspeisevergütung für solche Energie und Elektrizität zulässt.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann können wir weiterlesen. Art. 18 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 18 steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident. Zwei Fragen zu diesem Artikel: Die erste Frage bezieht sich auf Abs. 2 Bst. a. Hier wird ausgeführt, dass man die Kosten für die Vermarktung mit einbeziehen könne in diese Berechnung. Hier würden mich Zahlen interessieren, in welchem Umfang sich diese Zahlen - sprich diese Kosten für die Vermarktung bewegen.
Die zweite Frage bezieht sich auf den Abs. 6. Hier ist auf der Seite 36 des vorliegenden Berichtes ausgeführt, dass sich gerade in den ersten Jahren ein negativer Saldo ergeben könnte in diesem Fonds. Ich gehe davon aus, dass dieser negative Saldo in den ersten Jahren durch die Liechtensteinischen Kraftwerke gedeckt würde. Wie sieht das die Regierung?Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich kann zu beiden Fragen folgende Antwort geben: Mit Bezug auf die zweite Frage betreffend die Abdeckung des Saldos ist es so, dass die Finanzierung durch die LKW erfolgt. Auch die Zurverfügungstellung von Liquidität erfolgt durch die Liechtensteinischen Kraftwerke. Das haben wir mit den LKW schon so verhandelt und da liegt auch das Einverständnis der LKW vor. Ich denke, dass dieses System so auch Sinn macht.
Dann zur Frage der Selbstkosten, die mit der Vermarktung zusammenhängen: Da kann ich Ihnen beim besten Willen keine Grössenordnung sagen. Das hängt davon ab, wie das System auch benutzt wird und wie viele Ressourcen hier eingesetzt werden können. Allenfalls kann man versuchen, das im Hinblick auf die 2. Lesung zu quantifizieren.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann können wir weiterlesen. Art. 19 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 19 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 20 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 20 steht zur Diskussion.
Abg. Josy Biedermann
Danke. Auf Seite 37 des Berichts und Antrags wird vermerkt, dass die heutige Energiekommission mit 14 Mitgliedern aus Vertretern der Energiewirtschaft, der Industrie, des Gewerbes, der Gemeinden, der Ingenieur- und Architektenvereinigung, der Umweltvereinigungen, der Politik und der Verwaltung bei entsprechendem Bedarf von der Regierung auch künftig bei speziellen Fragestellungen einbezogen wird. Sie haben diese Kommission bereits bei der Beantwortung der Fragen erwähnt. Jetzt möchte ich Sie fragen, ob das nicht ins Gesetz muss, ob diese Kommission auch so arbeiten kann, ohne dass sie im Gesetz verankert wird?Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Vielleicht haben wir uns anlässlich der Eintretensdebatte missverstanden. Die Energiekommission, wie sie heute besteht, wird nicht mehr weiterbestehen, sondern diese Kommission, wie sie jetzt im Art. 20 vorgeschlagen wird und alle anderen Mitglieder, die in dieser Kommission dann nicht mehr vertreten sein werden, werden über die normalen Mittel - es werden runde Tische erfolgen, es werden die Gespräche sowieso erfolgen - aber die sind nicht mehr Mitglieder der formalisierten, hier im Art. 20 vorgesehenen Energiekommission. Ich spreche diesen heutigen Mitgliedern nicht die Fachkompetenz ab, aber sie sind als Interessenvertreter in dieser Kommission drin. Und ich denke, um der Kommission auch entsprechend fachpolitisches Gewicht zu geben, brauchen wir eben reine Fachexperten drin und nicht schon die entsprechenden Interessenvertreter, die aber trotzdem immer wieder eingebunden sind. Das war in der Vernehmlassung eigentlich sehr unbestritten, obwohl einige schon wieder die Ansprüche angemeldet haben, drin zu sein. Das wird dann sicherlich noch ein bisschen Diskussion geben.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 21 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 21 steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident. Die Vorlage, die wir heute diskutieren, beruht ja grundsätzlich auf dem Energiekonzept 2013. Und ich frage mich jetzt bei dieser Aufgabenauflistung der Energiekommission: Müsste nicht explizit das Energiekonzept bis zum Jahre 2050 als Aufgabe dieser Energiekommission definiert werden? Es wird auch auf Seite 40 im vorliegenden Bericht und Antrag erwähnt, wobei hier ist es eine Idee der Solargenossenschaft Liechtenstein. Ich frage mich einfach: Wäre das nicht auch ein konkreter Punkt? - oder sagt die Regierung: Nein, das ist im Prinzip hinter dem Bst. a zu verstehen.Abg. Paul Vogt
Ich denke, dass Bst. e «die Wahrnehmung anderer Aufgaben nach Massgabe dieses Gesetzes» rechtlich zu unbestimmt ist. Hier müssten mindestens die entsprechenden Artikel angegeben werden. So, wie es hier steht, ist das völlig unbestimmt, was die sonst noch zu tun hat oder was sie überhaupt tun kann.Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich fange mit dem Abg. Paul Vogt an: Ich denke auch, dass man diese Artikelverweise in Klammern zumindest aufführen sollte.
Dann zur Frage des Abg. Wendelin Lampert: Ja, ich bin der Meinung, dass das hier abgebildet sein sollte. Wir haben es eigentlich unter Bst. c oder unter Bst. a subsumiert. Ich denke, man könnte es unter beides subsumieren. Wir haben ja auf Seite 40 auf die entsprechende Anregung der Solargenossenschaft auch geschrieben, dass eine der ersten Aufgaben der neu gebildeten Energiekommission dann die Weiterentwicklung des Energiekonzeptes sein wird, weil mit der Inkraftsetzung dieses Gesetzes wird ja der Grossteil der Massnahmen umgesetzt sein. Und dann eine der ersten Aufgaben wird ein Energiekonzept 2020, 2025 oder 2030, was die Kommission dann immer auch vorschlagen wird, sein. Das ist die Absicht, dass das hier schon abgedeckt ist.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann können wir weiterlesen. Art. 22 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 22 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 23 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 23 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 24 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 24 steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident. Ich habe eine Frage zu Abs. 4, welche bereits die Abg. Marlies Amann-Marxer im Rahmen der Eintretensdebatte gestellt hat: Konkret geht es mir auch um diese Kontrollorgane gemäss Baugesetz. Hier habe ich für mich notiert: Versteht man hierunter die Gemeinden oder das Hochbauamt? Und dann frage ich mich einfach: Diese Institutionen hatten als Beispiel nichts zu tun mit dem Förderantrag auf die Solarkollektoren, sollen dann aber in letzter Konsequenz die Kontrolle durchführen und dann noch einen Bericht abliefern. Ich sehe das einfach nicht von der Systematik her. Es muss doch so sein: Die Energiefachstelle wird diese Anträge begutachten, wird mitunter einen positiven Entscheid fällen, die Bauherrschaft wird dieses Gebäude erstellen, die konkreten Massnahmen werden verwirklicht. Und dann kommt die Energiefachstelle vorbei, macht die Kontrolle und sagt: Jawohl, die Vorgaben sind eingehalten oder nicht. Aber dass man hier jetzt nach meinem Dafürhalten die Gemeinden oder das Hochbauamt in diesen Prozess einbindet, ich denke, das wäre nicht sehr glücklich. Wie sieht dies die Regierung? Abg. Paul Vogt
Ich möchte anmerken, dass die Kapitelüberschrift zu wenig präzis ist. Hier geht es eigentlich um Entscheidungen und nicht um die Zuständigkeit. Die Zuständigkeit ist nur in Abs. 1 geregelt.Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich denke, dass wir die Sachüberschrift uns noch einmal ansehen werden. Sie greift meines Erachtens auch zu kurz.
Und zur Frage des Abg. Wendelin Lampert: Da kann ich Ihnen nur sagen, dass diese Bestimmung wortgleich heute schon existiert in Art. 15 Abs. 3 und damit die heutige Praxis auch wieder abgebildet wird. Mir wird gesagt, dass das bestens funktioniert. Ich glaube nicht, dass sich die entsprechenden Behörden irren. Das bildet einfach die heutige Rechtslage ab.Abg. Wendelin Lampert
Ich kann einfach aus meiner persönlichen Erfahrung berichten und da ist es eben genau anders abgelaufen. Man hat den Antrag bei der Energiefachstelle eingereicht, dieser wurde bewilligt und dann ist nicht das Hochbauamt gekommen oder die Gemeinde, die konkret diese Energieförderungsmassnahmen kontrolliert, sondern die Energiefachstelle ist gekommen, hat das begutachtet, hat es bejaht und entsprechend auch ausbezahlt. Das ist doch ein Prozess, der von A bis Z dann auch durchgängig ist. Ich möchte einfach verhindern, dass hier dann plötzlich in einem Prozess das Hochbauamt oder die Gemeinden involviert werden, obwohl diesen beiden Institutionen die Vorinformationen - sprich die Bewilligungsanträge und auch die Bewilligungszusicherungen - fehlen. Wenn das so gehandhabt wird, wie es jetzt in der Praxis üblich ist, dann kann ich mit dem sehr gut leben. Nur, wenn ich den jetzigen Abs. 4 lese, könnte man daraus eben genau interpretieren: Die Energiefachstelle begutachtet zwar die Anträge, bejaht diese mitunter auch, dann wird es kontrolliert von der Gemeinde oder dem Hochbauamt und am Schluss muss der Energiefachstelle ein Kontrollbericht vorgelegt werden über eine Massnahme, wo diese Institutionen in der ersten Phase gar nicht involviert waren. Da weiss ich einfach nicht, ob wir das nicht auch hier dann entsprechend klarstellen sollten, damit im Prinzip die Praxis auch in diesem Absatz erkennbar ist.Stv. Abg. Rony Bargetze
Ich möchte hier den Abg. Lampert unterstützen. Normalerweise ist es so, dass diejenige Behörde, die die Bewilligung erteilt, auch die Kontrolle übernimmt. Und ich denke, das sollte in einem Amt sein, wo immer das geregelt ist. Ich denke, hier ist noch Klärungsbedarf für die 2. Lesung.Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich spreche mich allerdings dafür aus, auch wenn die zwei Abgeordneten auch Mitglieder der Landesverwaltung sind, dass die Landesverwaltung zusammenarbeitet. Aber ich glaube, wir können uns daraufhin einigen: Diese Bestimmung ist so abgebildet wie sie heute schon ist. Wenn sie die Praxis nicht wiedergibt, ändern wir sie, und wenn sie die Praxis wiedergibt, denke ich, müssen wir sie so belassen. Und als vierten Grundsatz kann ich Ihnen sagen, dass wir da keine neuen Aufgaben kreieren oder irgendwo delegieren oder abtreten wollen, sondern es sollte das abgebildet werden wie es heute schon - wie mir gemeldet wird - optimal läuft. Wenn es eine überflüssige Bestimmung ist, dann bin ich auch dafür, dass wir sie nicht mehr brauchen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 25 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 25 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 26 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 26 steht zur Diskussion.
Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Hier möchte ich noch den Landtag um eine Meinung auch fragen. Ich denke, es ist eine einfache Frage. Der Satz 2 des Abs. 1 ist aus dem bisherigen Energiespargesetz aus dem Jahr 1996 übernommen worden. Hier wird eine Verschiebung von Anträgen vorgesehen, wenn die im Budget gesprochenen Mittel nicht ausreichen. Ich glaube, dass sich die politische Lage heute so verändert hat, dass man Anträge behandeln sollte, dass es in der Tat nicht immer leicht ist, das auch richtig zu budgetieren, weil man die Anträge nicht kennt. Ich möchte beliebt machen im Sinne der Umwelt, dass man solche Bestimmungen, die vielleicht vor 10 Jahren noch Sinn gemacht haben, herausnimmt. Ich habe es mich nicht gewagt, aber ich möchte das heute hier eigentlich gerne zur Diskussion stellen und die Frage an den Landtag stellen, ob wir das in der 2. Lesung noch drin haben sollten. Landtagspräsident Klaus Wanger
Die Abgeordneten sind gefragt.Abg. Paul Vogt
Da wir um eine Meinungsäusserung ersucht werden, würde ich das unterstützen, dass man den zweiten Satz einfach streicht in Abs. 1 und dann allenfalls mit einem Nachtragskredit kommt.Abg. Marlies Amann-Marxer
Das würde ich ebenfalls unterstützen, weil wir haben ja hier ein Förderungsgesetz und wollen nicht Verzögerungen innerhalb des Gesetzes haben.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Damit ist diese Botschaft an die Regierung weitergegeben und wir können weiterlesen. Art. 27 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 27 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 28 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 28 steht zur Diskussion.
Abg. Paul Vogt
Ich möchte in Abs. 1 beliebt machen, dass es hier wie folgt heisst: «sind die Förderbeiträge ganz oder teilweise zurückzuzahlen».Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ohne Verzinsung oder mit Verzinsung?Abg. Paul Vogt
Nein, mit Verzinsung.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Mit welchen Argumenten begründen Sie diese ganze oder teilweise Zurückzahlbarkeit der Förderungen?Abg. Paul Vogt
Ich denke, dass man hier Spielraum schaffen muss und sich den Einzelfall anschaut, gegen welche Auflagen und Bedingungen hier verstossen wurde. Das ist vielleicht fahrlässig oder sind kleine Verstösse oder was auch immer. Ich denke, dass man hier einen gewissen Spielraum schaffen sollte, damit man nicht in jedem Fall den ganzen Betrag zurückzahlen muss.Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Wenn Sie mir das Wort geben, dann sage ich einfach: Wir werden das prüfen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Danke schön. Dann können wir weiterlesen. Art. 29 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 29 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 30 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 30 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 31 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 31 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 32 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 32 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 33 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 33 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 34 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 34 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 35 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 35 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 36 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 36 steht zur Diskussion.
Abg. Paul Vogt
Ich denke, dass hier doppelt gemoppelt wird. Wir haben vorher praktisch bei jedem Artikel, wo es eine Verordnung braucht, auch die Bestimmung, dass die Regierung das Nähere durch Verordnung regelt. Ich denke, wenn man hier diesen generellen Artikel hat, dass die Regierung die zur Durchführung dieses Gesetzes notwendigen Verordnungen erlässt, dann könnte man in den anderen Artikeln auf diese analogen Bestimmungen verzichten. Das würde das Gesetz vereinfachen.Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Mit dem letzten Satz stimme ich vollkommen überein. Es würde das Gesetz in der Tat vereinfachen. Nur es ist schlussendlich eine legitische Frage, die ich auch diesen Experten überlassen muss. Ich habe schon Gesetze gesehen, die am Schluss dann auch nochmals alles von A bis Z aufgelistet haben. Ich denke, man muss es einheitlich machen und das werde ich so zurückgeben. Und wenn man es nicht braucht, braucht man es nicht. Dann nehmen wir es heraus.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 37 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 37 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 38 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 38 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 39 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 39 steht zur Diskussion.
Abg. Paul Vogt
Das neue Gesetz fördert ja grosszügiger als das alte Gesetz. In diesem Sinn möchte ich anregen, dass auf hängige Verfahren das neue Recht Anwendung findet. Ich denke, man sollte Interessenten entgegenkommen, soweit das möglich ist, sonst bewirkt das einfach, dass entsprechende Anträge hinausgezögert werden.Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Wir werden uns das ansehen. Wenn der Landtag gewillt ist, diese Mittel zu sprechen. Das ist schlussendlich eine Frage der finanziellen Auswirkungen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann können wir weiterlesen. Art. 40 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 40 steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident. Was ist hier beabsichtigt? Erwägt die Regierung, diese Kundmachung noch im Verlaufe des Jahres 2008 oder wird in Betracht gezogen, auf den 1.1.2009 dieses Gesetz in Kraft treten zu lassen?Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Wir wollen das so schnell wie möglich in Kraft setzen. Ich hoffe, dass wir so weit sind, dass wir im März 2008 die 2. Lesung durchführen können und dann Tage der Kundmachung in Kraft treten lassen. Dann wird das hoffentlich ohne Referendum irgendwann im April oder Anfang Mai 2008 sein.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann haben wir die 1. Lesung des Gesetzes über die Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien - sprich Energieeffizienzgesetz - behandelt.-ooOoo-
gesetz über die abänderung des beschwerdekommissionsgesetzes
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen zu einer weiteren Gesetzesvorlage, und zwar zum Gesetz über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 4 Abs. 1 Bst. m wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 4 Abs. 1 Bst. m steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir auch die 1. Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes durchgeführt.
Ich unterbreche jetzt die Sitzung bis 19:15 Uhr.
Die Sitzung ist unterbrochen (um 18:45 Uhr).
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