Beschluss Nr. 150/2006 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie 2003/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Werbung und Sponsoring zugunsten von Tabakerzeugnissen), (Nr. 63/2007)
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen nun zu Traktandum 22: Beschluss Nr. 150/2006 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses - Richtlinie 2003/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Werbung und Sponsoring zugunsten von Tabakerzeugnissen.
Der Bericht und Antrag der Regierung Nr. 63/2007 steht zur Diskussion. Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke schön, Herr Präsident. Aufgrund der unterschiedlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Werbung und das Sponsoring zugunsten von Tabakerzeugnissen hat die EU bereits im Jahre 1998 eine Richtlinie erlassen, die alle Arten von Tabakwerbung und -sponsoring verbot. Der Hintergrund dieser Richtlinie war die Bekämpfung des Tabakkonsums, den die Europäische Gemeinschaft aktiv verfolgt. Der Europäische Gerichtshof hob diese Richtlinie allerdings im Jahre 2000 auf, da ein völliges Verbot die Zuständigkeit der EU überschritt.
Aufgrund der vorliegenden Richtlinie soll nun die Tabakwerbung in den Printmedien, in Rundfunksendungen und im Internet verboten werden. Zudem untersagt diese Richtlinie das Sponsoring von Tabakerzeugnissen bei grenzübergreifenden Kultur- und Sportveranstaltungen. Da diese Richtlinie nur die Werbung und das Sponsoring von grenzüberschreitender Wirkung erfasst, sind verschiedene Werbeformen - wie zum Beispiel die Kinowerbung, die Werbung auf Anzeigetafeln und Werbeartikeln - weiterhin erlaubt. Auch rein lokale Sportveranstaltungen sind von diesem Werbeverbot nicht betroffen.
Die Richtlinie behandelt auch nicht die Fernsehwerbung, da dieser Bereich durch die Richtlinie «Fernsehen ohne Grenzen» geregelt ist, die jegliche Fernsehwerbung für Tabakerzeugnisse verbietet. Obwohl die Regierung in ihrem Bericht auf Seite 5 schreibt, dass die finanziellen Auswirkungen des Werbe- und Sponsoringverbots von grenzübergreifender Tragweite für die Wirtschaft nicht bezifferbar seien, so bin ich doch der Meinung, dass im Sinne einer Interessenabwägung dieses Verbot sinnvoll und zweckmässig ist, da die Volksgesundheit über die wirtschaftlichen Interessen zu stellen ist.
Die Regierung hat auch bereits einen Gesetzesentwurf über den Nichtraucherschutz und die Tabakprävention in die Vernehmlassung gegeben. Der Landtag soll sich, so die Regierung weiter, noch im Herbst dieses Jahres mit dem entsprechenden Gesetz befassen. Ich begrüsse diese Massnahmen im Sinne des Gesundheitsschutzes und werde dem Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses meine Zustimmung erteilen. Danke.Abg. Peter Lampert
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Dass Rauchen nicht zu den gesunden Tätigkeiten der Menschen gehört, das wissen wir alle. Die EU geht sogar davon aus, dass jährlich in den EU-Ländern über eine halbe Million Menschen am Tabakkonsum sterben. Handlungsbedarf ist also vorhanden. Die EU-Richtlinie, die dem Landtag zum Beschluss vorliegt, soll auf den 1. August 2007 in Kraft treten.
Bei dieser Richtlinie steht zwar der Tabakkonsum im Mittelpunkt, aber nicht der Konsum von Tabakprodukten selbst, sondern die Werbung für Tabakprodukte. Ziel der Richtlinie ist die Angleichung der Rechtsvorschriften in den EU-Mitgliedstaaten, um Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern. Nicht überall gelten die gleichen Vorschriften über die Tabakwerbung, sodass diese Werbung mit Verboten nun vereinheitlicht werden soll. Die Verbote betreffen die Werbung in der Presse und in anderen gedruckten Veröffentlichungen, die Werbung im Radio und Sponsoring von Veranstaltungen.
Die EU-Richtlinie will in allen EU-Mitgliedsländern gleiche Bedingungen schaffen. Allerdings gelten die Vorschriften nur für grenzüberschreitende Werbung und das Sponsoring von Veranstaltungen, die Publizität über die Grenzen hinweg haben.
Wenn ich die vorliegende Richtlinie richtig verstanden habe, dann kann bei lokalen Veranstaltungen Tabakwerbung gemacht und auch Sponsoring durch Tabakproduzenten betrieben werden. Zum besseren Verständnis dieser Aussage möchte ich folgende Frage an die Regierung richten: Ist es richtig, dass beispielsweise der FC Vaduz für ein Spiel gegen eine ausländische Mannschaft keinen Tabaksponsor haben darf, bei einem lokalen Spiel gegen den FC Schaan aber schon? Wenn das so wäre, dann würde die vorliegende EU-Richtlinie eine wesentliche Zielsetzung verfehlen, nämlich die Leute vom Tabakkonsum abzuhalten.
In der Begründung der Richtlinie heisst es - ich zitiere: «Mit den anzugleichenden Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten soll die öffentliche Gesundheit durch die Regelung der Verkaufsförderung von Tabak - ein Erzeugnis mit Suchtwirkung, das in der Gemeinschaft jedes Jahr über eine halbe Million Todesfälle verursacht - geschützt und dadurch vermieden werden, dass junge Menschen durch die Verkaufsförderung frühzeitig zum Rauchen veranlasst und süchtig werden».
Eine weitere Frage betrifft die Bekanntmachung dieser Richtlinie. Im Bericht der Regierung auf Seite 10 heisst es dazu, dass zusätzlicher Verwaltungsaufwand durch Informationen und Massnahmen nicht ausgeschlossen sei. Meine diesbezügliche Frage an die Regierung: Ist schon etwas Konkretes geplant an Informationen, nachdem die Richtlinie ja bereits am 1. August in Kraft treten soll?
Grundsätzlich bin ich mit dem Werbeverbot einverstanden und stimme dem Antrag der Regierung zu. Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann gebe ich das Wort dem Herrn Regierungchef-Stellvertreter Klaus Tschütscher.Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich spiele den Ball dann gleich dem Gesundheitsminister zu. Ich probiere nur eine allgemeine Antwort auf die erste Frage zu geben: Die Richtlinie regelt in der Tat nur grenzüberschreitende Sachverhalte. Aber ich kann Ihnen zum Beispiel des FC Vaduz keine konkrete Antwort geben, ob jetzt das verboten wäre, wenn er Trikots mit Tabaksponsoring bei lokalen Spielen verwenden würde. So, wie ich die Richtlinie auch verstehe und so wie es uns auch erklärt wurde, regelt das hier nur grenzüberschreitende Sachverhalte. Der Gesundheitsminister wird Ihnen aber wahrscheinlich sofort erklären, dass das Gesetz, das er in die Vernehmlassung geschickt hat, auch für nationale Sachverhalte Anwendung findet.Regierungsrat Martin Meyer
Danke, Herr Präsident. Wie der Regierungschef-Stellvertreter bereits ausgeführt hat, regelt diese Richtlinie grenzüberschreitende Sachverhalte bzw. Aktionen, die eine grenzüberschreitende Wirkung entfalten. Und es wird dann im Einzelfall zu entscheiden sein, wenn so eine Sponsoring- oder Werbeaktion bei uns hier in Liechtenstein durchgeführt wird, ob diese eine grenzüberschreitende Wirkung entfaltet oder nicht. Aber diese Fragen werden derzeit geklärt.
Es ist Ihnen ja bekannt, dass diese Richtlinie in einem separaten Spezialgesetz umgesetzt werden soll, und zwar in einem Gesetz betreffend die Tabakprävention und die Verbesserung des Nichtraucherschutzes. Die Vernehmlassungsfrist zu diesem Gesetz ist bereits abgelaufen. Die entsprechenden Vernehmlassungsergebnisse werden derzeit ausgewertet. Und wenn wir den Zeitplan einhalten können, dann gehen wir davon aus, dass wir noch im Herbst diesen Jahres dem Landtag eine entsprechende Gesetzesvorlage vorlegen können.
Dann war noch die Frage des Abg. Peter Lampert zum Thema «Zusätzlicher Verwaltungsaufwand»: Wir gehen heute nicht davon aus, dass es zusätzlichen Verwaltungsaufwand generieren wird. Das haben jetzt auch die ersten Abklärungen im Rahmen der Vernehmlassung gezeigt.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, können wir über den Antrag der Regierung abstimmen, der wie folgt lautet: «Der Hohe Landtag wolle diesen Bericht und Antrag zur Kenntnis nehmen und dem beiliegenden Beschluss Nr. 150/2006 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses seine Zustimmung erteilen».
Wer diesem Antrag Folge leisten will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit haben wir auch Traktandum 22 bearbeitet.-ooOoo-