Schaffung eines Gesetzes gegen Marktmissbrauch im Handel mit Finanzinstrumenten (Marktmissbrauchsgesetz; MG) - Stellungnahme der Regierung (Nr. 110/2006), 2. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen nun zu Traktandum 19: Schaffung eines Gesetzes gegen Marktmissbrauch im Handel mit Finanzinstrumenten (Marktmissbrauchsgesetz; MG). Wir behandeln diese Stellungnahme der Regierung mit der Nr. 110/2006 in 2. Lesung. Wird das Wort gewünscht? Abg. Rudolf Lampert:
Herr Präsident, meine Damen und Herren. In dieser Vorlage hat sich mit Ausnahme von Art. 4 Abs. 4 keine einzige Änderung eingeschlichen für die 2. Lesung. In der Stellungnahme wurde eigentlich mehr oder weniger alles klargestellt, was in der 1. Lesung aufgeworfen wurde. Ich stelle deshalb Antrag, diese Gesetzesvorlage durch Artikelaufruf zu behandeln, vorbehaltlich jeweils, dass, wenn ein Abgeordneter Antrag stellt, einen Artikel zu lesen, weil er Änderungen einbringen möchte, dass dann dieser Artikel gelesen wird, aber dass ansonsten diese Vorlage durch Artikelaufruf behandelt wird. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Sie haben den Antrag gehört. Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir mit der 2. Lesung beginnen. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 10 steht zur DiskussionLandtagsvizepräsident Ivo Klein:
Danke, Herr Präsident. Ich habe hier lediglich einen Hinweis zu Art. 10 Abs. 2. Hier steht: «Die FMA kann für die Dauer eines Verfahrens wegen Marktmissbrauchs bei jener Stelle ein vorübergehendes Berufsausübungsverbot beantragen, die für die Verhängung des Berufsausübungsverbotes spezialgesetzlich zuständig ist, oder im Falle der Zuständigkeit der FMA, dieses selbst aussprechen, wenn» usw. Hier möchte ich einfach darauf hinweisen, dass aufgrund dieser Bestimmung, die ich nicht ändern möchte hier in diesem Gesetz, die verschiedenen Finanzmarktteilnehmer verschiedene Aufsichtsgremien haben und bekannterweise sind hier auch unterschiedliche Massstäbe gesetzt. Daher möchte ich die Regierung bitten, das einmal zu prüfen, ob man hier nicht eine Vereinheitlichung macht, damit alle hier nicht nur gleich lange Spiesse haben, sondern auch rechtlich gleich behandelt werden.Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Das ist sicher ein berechtigtes Anliegen. Wir werden dieser Frage nachgehen. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Wir stimmen noch über Art. 10 ab. Wer mit Art. 10 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 18 steht zur Diskussion.
Landtagsvizepräsident Ivo Klein:
Danke schön, Herr Präsident. Ich habe hier eine Frage zu den Erläuterungen der Regierung, die sie auf die 2. Lesung hier gegeben hat. Die Regierung schreibt in ihrer Stellungnahme auf Seite 6, dass es erstrebenswert sei, IOSCO-Mitglied zu werden. Sie schreibt auch, dass, um den Annex A zu unterzeichnen, dass da noch wesentliche Hindernisse bestehen. Ich möchte die Regierung fragen: Welcher Gestalt sind diese Hindernisse zur Unterzeichnung des «Multilateral Memorandum of Understanding»?Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Bisher waren es natürlich die Hindernisse, dass wir das Marktmissbrauchsgesetz noch nicht hatten, also dass wir die entsprechenden europäischen Richtlinien hier nicht umgesetzt hatten. Aber ich denke mir, dass wir jetzt die Verhandlungen weiterführen. Ich denke, dass hier nun entsprechende Fortschritte erzielt werden können. Ich bin jetzt im Detail nicht informiert, wie die Gespräche stehen, werde dieser Frage aber nachgehen. Aber wie gesagt, mit der Umsetzung dieser Richtlinien und mit der Schaffung dieses Gesetzes müssten wir eigentlich einen wesentlichen Schritt weitergekommen sein. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann stimmen wir noch über Art. 18 ab. Wer Art. 18 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 19 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 20 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 21 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 22 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 23 steht zur Diskussion.
Landtagsvizepräsident Ivo Klein:
Danke, Herr Präsident. Die Regierung hat ja Stellung bezogen, ob die Finanzintermediäre hier diese Transaktionen systematisch überwachen müssen. Sie hat das verneint. Diese Klarstellung hier in den Erläuterungen hat nach wie vor zu Diskussionen bei den Finanzmarktteilnehmern geführt. Ich möchte hier für die Materialien zur Klarstellung mein Verständnis kurz wiedergeben: Das Marktmissbrauchsgesetz bzw. die Erläuterungen dazu verlangen gemäss diesem Bericht keine systematischen Nachforschungs- bzw. Prüfpflichten. Das ist sehr begrüssenswert. Für mich heisst das auch, dass keine Überwachungspflichten auf Stichprobenbasis passieren. Eine Prüfpflicht setzt nun nach meinem Verständnis dann ein, wenn ein konkreter Verdachtsanhaltspunkt vorliegt. Ich möchte den Herrn Regierungschef fragen, ob diese Interpretation jetzt richtig ist, damit wir hier wirklich in Zukunft bei den Finanzmarktteilnehmern nicht weitere Diskussionen haben. Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Auf Seite 12 gibt die Regierung die entsprechenden Erklärungen ab. Hier stellt sie auch fest: «Wie bereits in der Fragestellung richtig erwähnt wird, besteht keine systematische Nachforschungs- bzw. Prüfungspflicht aufgrund der Bestimmungen des Art. 6 Abs. 1 Marktmissbrauchsgesetz». Was natürlich klar ist, dass die Finanzintermediäre auch dem Sorgfaltspflichtrecht unterliegen, gemäss Sorgfaltspflichtrecht bestimmte Verpflichtungen haben. Aber Ihre Interpretation ist richtig. Letztendlich besteht nicht eine bestimmte Pflicht, hier Stichproben zu machen, aber wenn ein entsprechender Fall bekannt wird, dann ist diesem Fall nachzugehen. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann stimmen wir noch ab. Wer dem Art. 23 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 24 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 25 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 26 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 27 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 28 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 29 steht zur Diskussion.
Landtagsvizepräsident Ivo Klein:
Danke schön. Wir haben ja eine Änderung hier vorliegen, die der Herr Regierungschef bei Art. 30 gemacht hat, dass die Übergangsbestimmungen dann gestrichen werden. Für mich heisst das auch, dass der Titel hier dann abgeändert werden müsste auf die ursprüngliche Form und die Bezeichnung «Übergangs- und» müsste gestrichen werden. Es würde dann nur noch «Schlussbestimmungen» heissen. Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Herzlichen Dank. Ich war zu wenig aufmerksam. Ja, VII. muss heissen «Schlussbestimmungen». Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann haben wir diese Änderung zur Kenntnis genommen. Dann stimmen wir noch ab über Art. 29. Wer dem Art. 29 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Zu Art. 30 reicht uns die Regierung eine Änderung, und zwar Übergangsbestimmungen - wie wir schon bereits besprochen haben - zu streichen. Das heisst also, Art. 30 streichen. Wird das Wort noch gewünscht? Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, darf ich kurz eine Erklärung dazu abgeben, was damit gemeint ist: Mit der Streichung des Art. 30 soll an und für sich klargestellt werden, dass sämtliche nach dem 1. Februar 2007 bei der FMA eingehenden Ersuchen um Amtshilfe nach den Bestimmungen des dann in Kraft stehenden Rechts zu behandeln sind, und alle Ansuchen, die vor dem 1. Februar 2007 bei der FMA eingegangen sind, nach bisherigem Recht zu behandeln sind. Damit würde hier jetzt keine Übergangsbestimmung geschaffen, sondern damit sollte klargestellt werden, ab wann das neue Gesetz gilt. Und das werden wir ja dann bei der In-Kraft-Tretens-Bestimmung sehen. Abg. Alois Beck:
Ich bin jetzt froh um diese Änderung, sonst hätte ich hier einen Änderungsantrag gestellt. Die Regierung hat ursprünglich das mit der Rechtssicherheit begründet. Mit dem ursprünglichen Antrag wäre genau Rechtsunsicherheit von mir aus gesehen hineingekommen. Beim völkerrechtlichen Vertrauens-prinzip gilt ja nach meinem Kenntnisstand für die Beurteilung von Rechtshilfeersuchen dasjenige Recht, welches zum Zeitpunkt des Ersuchens im ersuchten Staat gültig ist und das andere hätte dann wirklich Rechtsunsicherheit gebracht. Aber Sie haben das jetzt korrigiert. Ich möchte nur noch darauf hinweisen, dass dann eine Verschiebung der Artikel auch erfolgt, dass dann «In-Kraft-Treten» neu Art. 31 wäre, wenn dieser Art. 30 hier jetzt gestrichen wird. Abg. Rudolf Lampert:
Ich wollte auch darauf hinweisen, dass dadurch, dass dieser Art. 30 gestrichen wird, neu die «Durchführungsverordnungen» zu Art. 30 werden und Art. 31 dann «In-Kraft-Treten». Das heisst, wir müssen auch nicht über Art. 30 - wie er in dieser Vorlage steht - abstimmen, weil ja die Vorlage abgeändert wurde und wir uns eigentlich mit dem neuen Art. 30 zu befassen haben. Dieser Art. 30, der von der Regierung jetzt gestrichen wurde, existiert in der Vorlage grundsätzlich nicht mehr. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zu Art. 30 - Durchführungsverordnungen: Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zu Art. 31 - In-Kraft-Treten: Dazu möchte ich dem Herrn Regierungschef noch das Wort geben.
Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident. Hier soll eine Präzisierung angebracht werden, dass im Falle eines Referendums eben nicht ein rückwirkendes In-Kraft-Treten der Gesetzesvorlage notwendig würde. Die neue In-Kraft-Tretens-Bestimmung lautet deshalb: «Dieses Gesetz tritt unter Vorbehalt des ungenutzten Ablaufs der Referendumsfrist am 1. Februar 2007 in Kraft, andernfalls am Tag der Kundmachung». Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann stimmen wir ab über den Art. 31: Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz gegen Marktmissbrauch im Handel mit Finanzinstrumenten - sprich Marktmissbrauchsgesetz - die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Strafgesetzbuches (StGB)
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur zweiten Gesetzesvorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Strafgesetzbuches (StGB).Ich gehe davon aus, dass wir auch diese und auch die folgenden Gesetzesvorlagen mit Artikelaufruf in Behandlung ziehen.Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 64 Abs. 1 Ziff. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 122a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 278 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Strafgesetzbuches die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
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Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (FMAG)
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zu einer weiteren Gesetzesvorlage, und zwar zum Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (FMAG). Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 5 Abs. 1 Bst. u (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit kommen wir noch zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (FMAG) die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
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Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Stabsstelle Financial Intelligence Unit (FIU)
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zu einer weiteren Gesetzesvorlage, zum Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Stabsstelle Financial Intelligence Unit (FIU).Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 4 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer dem Art. 4 Abs. 4 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 5 Abs. 1 Bst. h steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dieser Gesetzesvorlage die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir auch Traktandum 19 abschliessend bearbeitet. -ooOoo-