Abänderung des Bankengesetzes (Nr. 66/2006), 1. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen nun zu Traktandum 29: Abänderung des Bankengesetzes. Der Bericht und Antrag Nr. 66/2006 steht zur Diskussion. Abg. Rudolf Lampert:
Bei diesem Gesetz geht es vor allem um die Umsetzung von zwei EU-Richtlinien, die zusammengefasst unter «Basel II» genannt werden. Es geht hier vor allem um Eigenmittel und Risikoverteilungsvorschriften, die in Liechtenstein umgesetzt werden sollen. Die Umsetzung sollte zu keinerlei Problemen führen, da die Banken, welche vor allem betroffen sind, seit langem darauf hinarbeiten. Wie gesagt, es sollte dabei zu keinerlei Problemen kommen. Auch wenn jetzt in der Europäischen Union diese Abkommen nicht in Kraft treten würden, konkret, wenn das Basel-II-Abkommen nicht in Kraft treten würde, macht es Sinn, hier diese Arbeit fortzusetzen und analog zur Schweiz, wo ebenfalls diese Basel-II-Richtlinie zum Tragen kommt, hier parallel die Umsetzung vorzunehmen. Ein weiterer Teil dieses Gesetzes ist die Vereinfachung bzw. die Lockerung der Outsourcing-Bestimmungen. Hier geht es vor allem darum, dass kleinere Banken ihre Dienstleistungen zum Beispiel an das Mutterhaus delegieren können, dass Datenverarbeitungen dort stattfinden, ohne die jetzigen Restriktionen bzw. mit gelockerten Restriktionen, die jetzt vorhanden sind. Hier habe ich eine Frage an die Regierung. Die Regierung schreibt auf Seite 9 - ich zitiere: «Das Bankgeheimnis ist auch nach der Gesetzesänderung weiterhin gewährleistet. Voraussetzung für die Auslagerung ist neben der Kundeninformation, dass die im Interesse des Geheimnisschutzes angemessenen Sicherheitsvorkehrungen eingehalten werden». Hier frage ich mich, ob all diese Bestimmungen, die wir dann in den allgemeinen Geschäftsbestimmungen dem Kunden gegenüber vorlegen, ob all diese Bestimmungen etwas nützen, wenn beispielsweise der ausländische Staat eine Beschlagnahmung vornimmt und die Daten - ich denke beispielsweise an ein Mutterhaus in Österreich - dort beschlagnahmt werden und der ausländische Staat über seine Bürger - sprich österreichische Einwohner - Informationen erhält, wie das damit aussieht. Kann der ausländische Staat diese Informationen weiter verwenden, wenn in einem anderen Verfahren diese ihm zur Kenntnis gebracht werden? Das lediglich als Frage an die Regierung, die vielleicht bis zur 2. Lesung noch abgeklärt werden könnte. Das ist mir erst jetzt aufgefallen, ansonsten hätte ich die Regierung vielleicht vorzeitig informiert. Aber diese Frage stellt sich mir im Rahmen dieser Lockerung der Outsourcing-Bestimmungen. Dieses Problem hat allerdings auch schon im bisherigen System bestanden, nur haben wir jetzt einen etwas lockeren Umgang mit diesen Outsourcing-Bestimmungen. Wir werden wahrscheinlich auch vermehrt dieses Outsourcing in Liechtenstein erleben. Danke.Abg. Heinz Vogt:
Danke, Herr Präsident. Der vorliegende Bericht und Antrag an den Landtag behandelt die Abänderung des Bankengesetzes - das hat der Abg. Rudolf Lampert schon erwähnt. Es geht im Wesentlichen um die Eigenmittel- und Risikoverteilungsvorschriften sowie um die Aufnahme der Outsourcing-Bestimmungen analog der Regelung in der Schweiz. Im Bericht und Antrag auf Seite 4 ist von Umsetzungsproblemen in der EU die Rede. Vielleicht kann der Herr Regierungschef noch ausführen, was hier die Umsetzungsprobleme sind. Ich möchte mich auch kurz halten. Der Abg. Lampert hat auch erwähnt, dass die Banken vorbereitet sind. Ich glaube, da kann ich mit Ihnen übereinstimmen. Es ist natürlich auch so, dass die Eigenmittelbestimmungen Auswirkungen auf die Kreditnehmer haben werden. Das kann sowohl positiv als auch negativ sein. Einerseits wird der Wettbewerb mehr spielen, aber andererseits werden auch Verschärfungen bei den Kreditrestriktionen zu spüren sein. Ich möchte vielleicht anfragen, ob man hier eine Abschätzung machen kann, was das für die Kreditnehmer und insbesondere für die KMUs bei uns bedeuten würde. Ich beantrage, diese Gesetzesvorlage in Behandlung zu ziehen.Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Die Vorlage an und für sich ist nicht bestritten. Es wurden hier einzelne Fragen gestellt, und zwar Fragen, die direkt und indirekt mit der Vorlage zu tun haben. So zum Beispiel die Frage des Outsourcings, wie weit hier das Bankkundengeheimnis nicht doch geschwächt wird, je nachdem, welche Rechtsvorschriften dann der ausländische Staat hat und wie er mit diesen Daten umgeht. Insgesamt ist das natürlich auch ein Entscheid der entsprechenden Bank, ob sie outsourcet oder nicht. Sie wird das selbstverständlich auch abklären. Aber ich muss Ihre Fragen zur Abklärung auf die 2. Lesung geben. Ich möchte hier nicht einfach Vermutungen anstellen. Ich werde auch noch, was die Umsetzungsprobleme in der EU anbetrifft, auf die 2. Lesung hier Abklärungen in Auftrag geben. Die Abschätzung auf Liechtenstein, also wenn wir an Basel II denken, was hat das für die Kreditnehmer in Liechtenstein für Auswirkungen? Wir wissen ja, dass unsere Bankinstitute eine sehr gute Eigenmittelsituation haben. Und auf jeden Fall die Gespräche, die ich mit Vertretern von Banken geführt habe, die haben eher ergeben, dass hier die Auswirkungen nicht allzu dramatisch sein sollten. Aber ich werde die Frage auch in Abklärung geben und wir werden Ausführungen auf die 2. Lesung zu diesen Fragen machen.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank, Herr Regierungschef. Eintreten auf diese Gesetzesvorlage scheint unbestritten. Der Herr Landtagsvizepräsident wünscht noch das Wort.Landtagsvizepräsident Ivo Klein:
Besten Dank, Herr Präsident. Für mich stellt sich in Bezug auf das Outsourcing nicht nur die Frage, ob oder ob man nicht outsourcet, sondern es gibt ja auch noch verschiedene Intensitäten des Outsourcings. Zum Beispiel könnte es ja sein, dass man die ganzen Prozesse - Abrechnungen, die Kontoführung usw. - outsourcet, die Kundennamen aber im Inland behält und diese «vercodet». Es gibt hier also die verschiedensten Varianten. Hier muss sich die Bank entscheiden, in welcher Art und Weise sie das dann macht. Es gibt hier auch Möglichkeiten, dass die Kundennamen für ausländische Staaten nicht zugreifbar werden.Abg. Rudolf Lampert:
Aber genau, weil wir hier diese Vercodung, die Anonymisierung, wie wir sie früher, glaube ich, genannt haben, weil wir diese hier nicht zwingend vorschreiben, wird es wahrscheinlich für kleine Banken lukrativer sein outzusourcen, ohne dass dem Kunden mitgeteilt wird, dass diese Daten nicht mehr verschlüsselt sind. Der Kunde unterschreibt, dass die Datenverarbeitung anderswo stattfindet oder outgesourcet werden kann, aber nicht in welcher Form und nicht in diesen Details. Selbstverständlich kann die Bank das selbst entscheiden - und das wird sie auch. Vielleicht wird es sogar zu einem Marketingvorteil, wenn sie das Outsourcing nicht in diese Staaten vergibt, die vielleicht Zugriff auf diese Daten hätten. Ein österreichischer Kunde wird wahrscheinlich dann nicht zu einer Bank gehen, die in Österreich ihre Datenverarbeitung betreibt. Aber vielleicht können auf die 2. Lesung hin doch noch einige Ausführungen diesbezüglich gemacht werden, damit das einfach auch noch festgehalten ist.Landtagsvizepräsident Ivo Klein:
Danke schön. Ich teile Ihre Meinung, dass die Bank dann entscheiden muss, in welcher Form und und in welcher Art und Weise sie dann hier das Outsourcing betreibt. Aber eines ist auch klar: Ohne die explizite Zustimmung des Kunden und ohne Aufklärung wird ein Outsourcing auf keinen Fall funktionieren. Und hier wird sich eine Bank dann sehr gut überlegen, ob sie bei einem EU-Bürger den Namen in die EU auslagert. Ich kann mir das schlichtweg in der Praxis nicht vorstellen.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt und Eintreten auf diese Gesetzesvorlage unbestritten ist, können wir mit der 1. Lesung dieser Vorlage beginnen.Art. 3a Bst. a und h wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 3a Bst. a und h steht zur Diskussion.
Abg. Heinz Vogt:
Ich habe hier noch eine kleine Verständnisfrage. In Bst. h wird von «Geschäftsführung» geredet. Ist das bewusst so gewählt oder müsste es jetzt hier nicht «auf die Organe» heissen, denn Geschäftsführung und Verwaltungsräte sind ja etwas Unterschiedliches. In bin in der Begründung auch auf keine solche gestossen.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Die Regierung hat Ihr Votum zur Kenntnis genommen. Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ich werde den Terminus «Geschäftsführung» für die 2. Lesung umschreiben lassen, was darunter verstanden wird.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann können wir weiterlesen.Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 4 steht zur Diskussion.
Abg. Rudolf Lampert:
Aufgrund der Erläuterungen im Bericht und Antrag ist eigentlich klar, dass die Regierung diese Eigenmittelvorschriften per Verordnung regeln will. Aber meines Erachtens müsste es in Abs. 3 heissen: «Die Regierung bestimmt mit Verordnung die Elemente der Eigenmittel» usw. Es sollte nicht sein, dass das plötzlich mit Rundschreiben und dergleichen möglich sein kann, sondern, dass hier doch die Verordnungskompetenz explizit festgehalten wird, dass man vielleicht schreibt: «Die Regierung bestimmt mit Verordnung die Elemente der Eigenmittel» usw.Regierungschef Otmar Hasler:
Da haben Sie Recht, das werden wir ergänzen.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 14a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 14a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 41a Abs. 1 und 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 41a Abs. 1 und 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 41b wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 41b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir die 1. Lesung dieser Gesetzesvorlage betreffend die Abänderung des Bankengesetzes absolviert und gleichzeitig Traktandum 29 erledigt. -ooOoo-